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Informationen zur Projektversicherung des Auftraggebers
Der AG wird zur Vermeidung versicherungstechnischer Abgrenzungsschwierigkeiten eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung (nach- stehend “Projektversicherung" genannt) abschließen, über die alle im Zusammen- hang mit dem Bauvorhaben stehenden Lieferungen und Leistungen sowie alle daran beteiligten Unternehmen und Personen versichert sind.
Diese Projektversicherung umfasst die Sparten: Bauleistungs-/Montageversicherung; Betriebs-HaftpfIichtversicherung (inkl. Bauherren- sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung); Umwelt-HaftpfIichtversicherung; UmweItschadens-Versicherung (Grunddeckung inkl. Zusatzbaustein 1 und 2); PIanungs-HaftpfIichtversicherung; Erweiterte Planungsdeckung.
Der Versicherungsschutz der Projektversicherung entspricht mindestens den ein- schlägigen deutschen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., basierend auf den Allgemeinen Bedingungen für die BauIeistungs-/Montageversicherung (ABN 2011, AMoB 2011) sowie den Allgemei- nen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB Stand: Februar 2016). Diese Bedingungen werden durch das spezielle Vertragswerk des vom AG beauftragten Versicherungsmaklers erweitert. Dieser ist ebenfalls mit der anschlie- ßenden Vertragsbetreuung und dem Schadenmanagement betraut.
Parameter zum Versicherungsschutz: Die Deckungssumme zur Bauherren-, Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung, der Umweltschadensversicherung, sowie für Personenschäden zur Planungshaft- pflicht, beträgt:
10.000.000 EUR, 2-fach max. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Deckungssumme zur Planungs-Haftpflichtversicherung (Verstöße aus Architek- ten- und lngenieurIeistungen) beträgt:
10.000.000 EUR, 2-fach max. pauschal für Sach- und Vermögensschäden
Selbstbehalte: 2.500 EUR zur Bauleistungs-/Montageversicherung 2.500 EUR zur Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie Umwelt- schadens-Versicherung 5.000 EUR zur Planungs-Haftpflichtversicherung 10.000 EUR zur erweiterten Planungsdeckung Bei Personenschäden kommt kein Selbstbehalt zum Abzug.
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Die Projektversicherung ist zeitlich begrenzt bis zur Gesamtfertigstellung des Bauvor- habens, jedoch längstens bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Versicherungs- dauer.
Diese Projektversicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig, d. h. sie geht even- tuell bestehenden eigenen Versicherungsverträgen des AN unter Berücksichtigung der vorgenannten Selbstbehalte vor.
Weitere Einzelheiten zum Versicherungsschutz können der Leistungsübersicht ent- nommen werden.
Durch den Abschluss der Projektversicherung werden die vertraglichen Regelungen zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten nicht berührt, insbesondere werden die Bedingungen der Bestellung weder ganz noch teilweise aufgehoben. Das gilt auch hinsichtlich der Haftung für Schäden, die durch die Projektversicherung nicht gedeckt sind oder für die der Versicherer aus irgendwelchen Gründen nicht haftet (z. B. Schä- den unterhalb des vereinbarten Selbstbehalts).
Die endgültigen Kosten für die Projektversicherung werden anteilig auf den Auftrag- nehmer umgelegt. Die Höhe der Umlage von 0,601 % zzgl. aktuell gültiger Versiche- rungssteuer wird von der Bruttoauftragssumme der Abschlags- und Schlussrechnun- gen abgezogen.
Die Versicherungsprämie einschließlich der jeweils gültigen Versicherungssteuer wird durch den Auftraggeber vorab entrichtet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Prämien für weitere Versicherungen, deren Deckung dieser vom Auftraggeber beigestellten Deckung entspricht (Doppelversicherung), nicht vergütet werden. Der Auftragnehmer versichert, dass Prämien für derartige Versicherungen in seinem An- gebot nicht einkalkuliert sind.
Sofern dem Auftraggeber Mehrkosten bezüglich der Versicherungsprämien für die vorgenannte Projektversicherung bei Überschreitung des Fertigstellungstermins im Fall eines Verzuges des Auftragnehmers entstehen, ist der Auftragnehmer verpflich- tet, die dem Auftraggeber entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer und allen Mitversicherten eine Versiche- rungsbestätigung für die Mitversicherung im Rahmen einer solchen kombinierten Projektversicherung, sowie Vorlaufdeckung zur Verfügung. Insoweit entfällt die Nach- weispflicht einer Haftpflichtversicherung seitens des Auftragnehmers.