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2 - Ecclesia - Deckungsbestätigung zur BK 35.pdf

Lieferung und Einbau einer neuen und einer auszutauschenden Aufzugsanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 03:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Versicherungsbestätigung &

Leistungsübersicht

zur Bau Kombi 35

I. Allgemeine Vertragsdaten

Versicherungsnehmer: Evang. Krankenhaus Mettmann GmbH Gartenstraße 4-8 40882 Mettmann

Mitversicherte: Die mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Bau- vorhaben beauftragten Haupt-, Neben- und Nachunternehmer ein- schließlich Arbeitsgemeinschaften.

Die an dem versicherten Bauvorhaben beteiligten Planer, Architek- ten, Ingenieure, Bauleiter, Gutachter, Sachverständigen, Prüfstel- len, Projektsteuerer/Projektcontroller/Baumanager, Projektentwick- ler, Projektmanager, BIM*-Manager, BIM*- Gesamtkoordinatoren, BIM*-Teilkoordinatoren, BIM*-Koordinatoren, BIM*-Autoren, Nach- haltigkeits- und Effizienz-koordinatoren, Planungsringe und Part- ner, Arbeitsgemeinschaften sowie Sonderfachleute und Sicher- heitskoordinatoren und ähnliche Berufsgruppen, einschließlich de- ren Nachunternehmer, aus deren Erbringung von Leistungen für die genannten Bauvorhaben. *Unter BIM wird die Arbeitsmethode entsprechend Building Information Modeling verstanden.

Bauvorhaben: Neubau eines Stationsgebäudes zur Unterbringung der Neurologie und Geriatrie

Vorläufige Bausumme: 28.975.050 EUR

Vertragslaufzeit: 01.01.2026 bis 30.06.2028, 24:00 Uhr

Führender Versicherer: SMA SA vert. d. SMABTP Germany GmbH

Vertragsnummer: C007B

Vertragsgrundlage: Vertragswerk zur Bauprojekt-Premium

Detmold, den 10.06.2025

……………………..…………………….……………………..…………………………….……………….………… Ecclesia Construction Ecclesiastraße 1 – 4 32758 Detmold

Rechtlich bindend ist ausschließlich der Versicherungsvertrag nebst dem zugrundeliegenden Bedingungswerk.

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II. Bauleistungs- und Montageversicherung

  1. Versicherte Gefahren und Sachen Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eintretende Schäden (Verlust, Beschädigung oder Zerstörung) an den versicherten Bau- und Montageleistungen sowie an sonstigen versicher- ten Sachen. → Allgefahrendeckung

Mitversicherung der Feuergefahr (Brand, Blitzschlag, Explosion) ja Mitversicherung von Altbauten / Sachen im Gefahrenbereich: 750.000 EUR

Nachhaftung: 24 Monate Selbstbehalt: 2.500 EUR je Versicherungsfall

  1. Ausschlüsse Im Wesentlichen nicht versichert sind:
  • Schäden an Fahrzeugen aller Art
  • Baugeräte, Kleingeräte, Handwerkzeuge
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse
  • Baumängel
  • Schäden durch Krieg, Kernenergie
  • Schäden durch Ausfall der Wasserhaltung, wenn keine einsatzbereiten Reserven vor- handen sind
  1. Besondere Vereinbarungen
UnterversicherungsverzichtVerbesserte Selbstbehaltsregelung Entstehen durch ein Ereignis mehrere Schä- den, zwischen denen ein sachlicher, zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang besteht, so wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen.
Kündigungsverzicht nach einem Versicher- ungsfall.Mitversicherung von ungewöhnlichen und au- ßergewöhnlichen Hochwasser.
Verbesserte Repräsentantenklausel (Bau- und Montageleiter gelten nicht als Re- präsentant)Beginn des Versicherungsschutzes bereits mit ersten Aktivitäten auf der Baustelle.
Der Versicherer verzichtet darauf, den Versi- cherten in Regress zu nehmen. Ausnahme: Vorsatz.Gefahrerhöhungen sind vollumfänglich mitver- sichert und beeinträchtigen den Versiche- rungsschutz nicht.
Beschleunigungskosten Mitversichert sind die Kosten zur beschleunig- ten Wiederherstellung nach dem Schadenfall wie zum Beispiel: Nacht- und Feiertagszu- schläge, Luftfrachtkosten, etc. Weiterhin gilt eine provisorische Wiederherstellung versi- chert.Normale Witterungsverhältnisse gelten als mit- versichert, sofern Sicherheitsvorkehrungen nach anerkannten Regeln der Technik getrof- fen wurden.
Diebstahlschäden von Gegenständen, welche noch nicht fest mit dem Gebäude verbunden waren (lagerndes Baumaterial), gelten mitver- sichert, sofern das Baumaterial zumindest un- ter Verschluss gelagert wurde.Schadensuchkosten Mitversichert sind die Kosten zur Schadensu- che. Es besteht explizit auch Ersatzpflicht, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass sich kein Sachschaden ereignet hat.
Kommt es aufgrund von Lieferengpässen, Pandemie oder sonstigen Ereignissen zu ei- nem Baustellenstillstand, wird der Versiche- rungsschutz für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nicht eingeschränkt.

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  1. Erst-Risiko-Summen
Versicherte Sachen
Außenanlagen und Pflanzungen150.000 EUR
Baugrund- und Bodenmassen250.000 EUR
Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe, Gerüste, Schalungen etc.150.000 EUR
Baustelleneinrichtung100.000 EUR
Inhalt Bau-/ Bürocontainer5.000 EUR
Akten, Zeichnungen, Pläne, Daten10.000 EUR
Diebstahl lagernder Bau-/Montageteile50.000 EUR
Versicherte Kosten
Kosten für das Sachverständigenverfahren100.000 EUR
Aufräumungs- und Abbruchkosten, Zugänglichmachung der Schadenstelle1.500.000 EUR
Bewegungs-/ Schutzkosten
Feuerlöschkosten
Dekontaminations-/ Entsorgungskosten
Bergungskosten
Schadensuchkosten75.000 EUR
Beschleunigungskosten150.000 EUR
Lagerkosten30.000 EUR
Bewachungskosten
Rettungskosten
Mehrkosten für zusätzliche Baubetreuung30.000 EUR
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen

III. Haftpflichtversicherung

  1. Betriebs- und Bauherrenhaftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Bauherrn sowie der Bauaus- führenden wegen Personen- und Sachschäden oder sich daraus ergebende Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Errichtung des versicherten Bauvorhabens.

  2. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung Versichert ist a) die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Bauherrn sowie der Bauausführen- den wegen Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden durch Umweltein- wirkung;

b) die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts es Bauherrn sowie der Bauausführen- den gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadens- versicherung-Grunddeckung) im Zusammenhang mit der Errichtung des versicherten Bauvorhabens.

Zudem gelten vereinbart:

  • Zusatzbaustein 1: Schäden auf dem Bau-Grundstück nach Umweltschadensgesetz inkl. Grundwasser
  • Zusatzbaustein 2: Schäden auf dem Bau-Grundstück nach dem Bundes-Boden- schutzgesetz

Der Versicherungsschutz in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung bezieht sich auf alle Risiken und Tätigkeiten, mit Ausnahme von Anlagen gemäß Umwelthaftungsge- setz.

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  1. Erweiterte Planungsdeckung Versichert sind gesetzliche Ansprüche gegen bauausführende Unternehmen wegen Schäden oder Mängel an den von diesen zu erstellenden Bauleistungen (wie Bauten, Bauteile), sofern diese Mängel oder Schäden auf ein Verschulden beruhen bei
  • der Planung;
  • statischen Berechnungen;
  • der Bauleitung, Objektüberwachung oder Oberbauleitung.
  1. Planungshaftpflichtversicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Planer, Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Gutach- ter, Sachverständigen, Prüfstellen, Projektsteuerer/-controller, Projektentwickler, Planungsringe und Partner sowie Sonderfachleute und Sicherheitskoordinatoren und ähnliche Berufsgruppen, einschließlich sämtlicher Nachunternehmer für die Folgen von Verstößen aus der Erbringung und/oder bei der Erbringung von Leistungen für das versicherte Bauvorhaben.

Der Versicherungsschutz umfasst alle zum Leistungsbild der vorgenannten Berufe üblicherweise gehörenden Tätigkeiten.

Im Rahmen der Planungshaftpflichtversicherung ist das Umwelthaftpflichtrisiko sowie die gesetz- liche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Um- weltschäden für erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen eingeschlossen.

Rückwärtsdeckung: zeitlich unbegrenzt vereinbart

Nachhaftung: 10 Jahre

  1. Deckungssummen und Selbstbehalte der Haftpflichtversicherung
HaftpflichtversicherungDeckungssummeSelbstbehalt je Vers.-fall
Betriebs- und Bauherren- haftpflichtpauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR, 2-fach max.Personenschäden: 0 EUR Sonstige Schäden: 2.500 EUR
Umwelthaftpflicht- und Um- weltschadenversicherung
Personenschäden zur Pla- nungshaftpflicht
PlanungshaftpflichtSach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR, 2-fach max.5.000 EUR
Erweiterte Planungsde- ckungSach- und Vermögensschäden: 2,5 Mio. EUR*, 2-fach max.10.000 EUR

*Im Rahmen der Deckungssumme zur Planungshaftpflicht

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung