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1 - Weitere Besondere Vertragsbedingungen Versicherung.pdf

Lieferung und Einbau einer neuen und einer auszutauschenden Aufzugsanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 03:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Weitere Besondere Vertragsbedingungen Versicherung

Versicherung

Der AG wird zur Vermeidung versicherungstechnischer Abgrenzungsschwierigkeiten eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung (nachstehend “Projektversicherung" genannt) abschließen, über die alle im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehenden Lieferungen und Leistungen sowie alle daran beteiligten Unternehmen und Personen versichert sind.

Diese Projektversicherung umfasst die Sparten:

• Bauleistungs-/Montageversicherung; • Betriebs-Haftpflichtversicherung (inkl. Bauherren- sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung); • Umwelt-Haftpflichtversicherung; • UmweItschadens-Versicherung (Grunddeckung inkl. Zusatzbaustein 1 und 2); • PIanungs-HaftpfIichtversicherung; • Erweiterte Planungsdeckung.

Der Versicherungsschutz der Projektversicherung entspricht mindestens den einschlägigen deutschen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., basierend auf den Allgemeinen Bedingungen für die BauIeistungs-/Montageversicherung (ABN 2011, AMoB 2011) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB Stand: Februar 2016). Diese Bedingungen werden durch das spezielle Vertragswerk des vom AG beauftragten Versicherungsmaklers erweitert. Dieser ist ebenfalls mit der anschließenden Vertragsbetreuung und dem Schadenmanagement betraut.

Parameter zum Versicherungsschutz: Die Deckungssumme zur Bauherren-, Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung, der Umweltschadensversicherung, sowie für Personenschäden zur Planungshaftpflicht, beträgt:

10.000.000 EUR, 2-fach max. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Deckungssumme zur Planungs-Haftpflichtversicherung (Verstöße aus Architekten- und lngenieurIeistungen) beträgt:

10.000.000 EUR, 2-fach max. pauschal für Sach- und Vermögensschäden

Selbstbehalte: • 2.500 EUR zur Bauleistungs-/Montageversicherung • 2.500 EUR zur Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie Umweltschadens- Versicherung • 5.000 EUR zur Planungs-Haftpflichtversicherung • 10.000 EUR zur erweiterten Planungsdeckung • Bei Personenschäden kommt kein Selbstbehalt zum Abzug.

Die Projektversicherung ist zeitlich begrenzt bis zur Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens, jedoch längstens bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Versicherungsdauer.

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Diese Projektversicherung ist grundsätzlich vorleistungspflichtig, d. h. sie geht eventuell bestehenden eigenen Versicherungsverträgen des AN unter Berücksichtigung der vorgenannten Selbstbehalte vor.

Weitere Einzelheiten zum Versicherungsschutz können der Leistungsübersicht entnommen werden.

Durch den Abschluss der Projektversicherung werden die vertraglichen Regelungen zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten nicht berührt, insbesondere werden die Bedingungen der Bestellung weder ganz noch teilweise aufgehoben. Das gilt auch hinsichtlich der Haftung für Schäden, die durch die Projektversicherung nicht gedeckt sind oder für die der Versicherer aus irgendwelchen Gründen nicht haftet (z. B. Schäden unterhalb des vereinbarten Selbstbehalts).

Die endgültigen Kosten für die Projektversicherung werden anteilig auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Höhe der Umlage von 0,601 % zzgl. aktuell gültiger Versicherungssteuer wird von der Bruttoauftragssumme der Abschlags- und Schlussrechnungen abgezogen.

Die Versicherungsprämie einschließlich der jeweils gültigen Versicherungssteuer wird durch den Auftraggeber vorab entrichtet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Prämien für weitere Versicherungen, deren Deckung dieser vom Auftraggeber beigestellten Deckung entspricht (Doppelversicherung), nicht vergütet werden. Der Auftragnehmer versichert, dass Prämien für derartige Versicherungen in seinem Angebot nicht einkalkuliert sind.

Sofern dem Auftraggeber Mehrkosten bezüglich der Versicherungsprämien für die vorgenannte Projektversicherung bei Überschreitung des Fertigstellungstermins im Fall eines Verzuges des Auftragnehmers entstehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die dem Auftraggeber entstehenden Mehrkosten zu erstatten.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer und allen Mitversicherten eine Versicherungsbestätigung für die Mitversicherung im Rahmen einer solchen kombinierten Projektversicherung, sowie Vorlaufdeckung zur Verfügung. Insoweit entfällt die Nachweispflicht einer Haftpflichtversicherung seitens des Auftragnehmers.

Der AN hat dem AG Schadenfälle unverzüglich schriftlich anzuzeigen und einen Schadenbericht vorzulegen.

Dem AN steht es frei, sich ergänzend zu der vom AG abgeschlossenen Projektversicherung auf eigene Kosten zu versichern und die bestehenden Versicherungen zu ergänzen.

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