[Seite 1]
DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
VERGABE-NR: 2026-10129
STAND: 11.09.2026 SEITE 1 VON 8
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
für das Vergabeverfahren
RV-Lieferung und Aufstellung von Sozialcontainern inkl. Tiefbau/Medien
Vergabe Nr.: 2026-10129
Inhaltsverzeichnis
1 Ausgangslage/Hintergrundinformationen ............................................................................. 2
1.1 Unternehmensorganisation ................................................................................................................ 2
2 Kurzbeschreibung der Leistung ............................................................................................. 4
3 Leistungsinhalt/-umfang ........................................................................................................ 5
3.1 AP 1: Planungsleistungen .................................................................................................................... 5
3.2 AP 2: Bereitstellung modulare Umkleide- und Sanitärcontaineranlage ............................................. 5
3.3 AP 3: Aufstellung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe ................................................... 6
3.4 Abstimmungsgespräche ...................................................................................................................... 6
4 Allgemeine Leistungsanforderungen ..................................................................................... 6
4.1 Dokumentation/Berichtswesen .......................................................................................................... 6
5 Termine / Leistungszeitraum ................................................................................................. 7
6 Datenschutz ........................................................................................................................... 7
Version 03/2026
[Seite 2]
DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
VERGABE-NR: 2026-10129
STAND: 11.09.2026 SEITE 2 VON 8
1 Ausgangslage/Hintergrundinformationen
Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einigten sich die Länder und der Bund 2017 unter anderem auf die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. Die Bundesautobahnen werden seit dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen. Diese Reform umfasst nahezu 13.000 Kilometer Autobahn in Deutschland bei einem aktuellen Investitionsvolumen von ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr in Bau und Erhaltung. Zur Erledigung dieser Aufgaben bedient sich der Bund einer Infrastrukturgesellschaft, „Die Autobahn GmbH des Bundes“, sie wurde am 13. September 2018 gegründet.
Abbildung 1: Bundesweite Aufgaben der Autobahn GmbH
1.1 Unternehmensorganisation
Die Autobahn GmbH besteht aus insgesamt drei Organisationsebenen. Neben der Zentrale in Berlin bestehen insgesamt zehn regionale Niederlassungen. Den Niederlassungen sind 41 Außenstellen sowie 40 bestehende Leitzentralen und Fernmeldemeistereien zugeordnet. Darüber hinaus sind alle Betriebsdienststandorte der 178 Autobahnmeistereien berücksichtigt, die wiederum den Außenstellen angeschlossen sind.
Version 03/2026
[Seite 3]
DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
VERGABE-NR: 2026-10129
STAND: 11.09.2026 SEITE 3 VON 8
Abbildung 2: Organisationsstruktur Autobahn GmbH
Eine genaue geographische Aufteilung bis auf die Ebene der Außenstellen ist untenstehender Graphik zu entnehmen; ferner sind dort noch die Standorte des Fernstraßenbundesamtes (FBA) – Hauptsitz und drei weitere Standorte - dargestellt.
Abbildung 1: Standortkarte der Autobahn GmbH des Bundes
Version 03/2026
[Seite 4]
DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
VERGABE-NR: 2026-10129
STAND: 11.09.2026 SEITE 4 VON 8
In der Zentrale erfolgt insbesondere eine lebenszyklusorientierte Netzverwaltung. Die Autobahn GmbH erstellt den Finanzierungsrealisierungsplan und Maßnahmen auf der Grundlage des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Sie erarbeitet Strategie und Grundsätze und übernimmt die Steuerungsfunktion für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung. Sie ist insbesondere für Kommunikation, IT, Personal, Organisation, Aus- und Fortbildung, Finanzen und Rechnungswesen, Berichtswesen, Recht sowie Einkauf und Beschaffung zuständig.
Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die Schaffung einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und bedarfsgerech- ten Lösung zur Sicherung angemessener Arbeits-, Sozial- und Hygienebedingungen für die Mitarbeitenden auf den betroffenen Autobahnmeistereien während der Sanierung der bestehenden Dienstgebäude. Hier- durch sollen die vorhandenen Umkleide- und Sanitärbereiche kurzfristig ersetzt und der Dienstbetrieb der jeweiligen Standorte während der Sanierungsphase uneingeschränkt aufrechterhalten werden.
Die ausgeschriebene Leistung soll darüber hinaus den Anforderungen an Inklusion und Diversität Rechnung tragen sowie den unterschiedlichen funktionalen und räumlichen Anforderungen der jeweiligen Autobahn- meisterei gerecht werden. Durch die modulare Ausführung der Containeranlagen soll eine bedarfsgerechte Nutzung an den jeweiligen Standorten sowie eine wirtschaftliche und flexible Weiternutzung nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ermöglicht werden.
Mit der Beschaffung wird das Ziel verfolgt, eine qualitativ hochwertige und betriebsbereite Übergangslösung bereitzustellen, die den Anforderungen der Autobahnmeistereien sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit entspricht.
2 Kurzbeschreibung der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Lieferung, Aufstellung und betriebsbereite Übergabe modular aufgebauter Umkleide- und Sanitärcontainer einschließlich der erforderlichen Fachplanung sowie aller not- wendigen Nebenleistungen für die vom AG festgelegten Autobahnmeistereien. Die Containeranlagen dienen als temporäre Lösung während der Sanierung bestehender Dienstgebäude und sind entsprechend der funk- tionalen Anforderungen der jeweiligen Standorte modular zusammenzustellen.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Arbeitspakete:
AP 1 – Planungsleistungen: Durchführung der für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen einschließlich der standortbezogenen Abstimmungen und der Erstellung der erforderlichen Planungsunterlagen (Zeichnun- gen).
AP 2 – Bereitstellung modulare Umkleide- und Sanitärcontaineranlage: Lieferung modular aufgebauter Umkleide- und Sanitärcontainer einschließlich der funktionalen Zusammen- stellung der einzelnen Containermodule zu einer Gesamtanlage. Nach Bedarf und Abstimmung mit den Au- tobahnmeistereien erfolgt eine zusätzliche Belieferung von Spinden (s. Ausschreibung).
Version 03/2026
[Seite 5]
DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
VERGABE-NR: 2026-10129
STAND: 11.09.2026 SEITE 5 VON 8
AP 3 – Aufstellung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe: Durchführung sämtlicher für die Aufstellung und den Betrieb der Containeranlage erforderlichen Leistungen einschließlich notwendiger Erd-, Tief- und Leitungsarbeiten, der Herstellung erforderlicher Ver- und Entsor- gungsanschlüsse sowie der betriebsbereiten Übergabe der Containeranlage. Der genaue Umfang ist Stand- ortabhängig und muss mit der örtlichen Bauleitung vereinbart werden.
3 Leistungsinhalt/-umfang
AP 1: Planungsleistungen (Fach- und Ausführungsplanung, Abstimmung, Unterlagen). AP 2: Lieferung und Montage der modularen Containermodule einschließlich Spinde; Zusammenstellung der Module zu einer funktionsfähigen Gesamtanlage; Aufstellung und Inbetriebnahme. AP 3: Nebenleistungen einschließlich Erd- und Tiefbauarbeiten, Herstellung der Medienanschlüsse, Funkti- onsprüfungen, Wiederherstellung beanspruchter Flächen und betriebsbereite Übergabe.
3.1 AP 1: Planungsleistungen
Der AN hat sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die standortbezogene und bedarfsgerechte Planung der modular aufgebauten Umkleide- und Sanitärcontaineranlagen unter Berücksichtigung der funktionalen Anordnungen des AG sowie der örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Autobahnmeisterei.
Die Planungsleistungen umfassen:
- Die Planung einer betriebsbereiten und funktionalen Gesamtanlage (modulare Zusammenstellung der einzelnen Containermodule)
- Die Planung, der für die Aufstellung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Nebenleistungen
- Die Erstellung der erforderlichen Planungs- und Ausführungsunterlagen
- Die Durchführung der erforderlichen Abstimmungen mit dem AG (auch vor Ort-Termine)
3.2 AP 2: Bereitstellung modulare Umkleide- und Sanitärcontaineranlage
Der AN hat die modular aufgebauten Umkleide- und Sanitärcontaineranlage entsprechend den funktionalen Anforderungen des AG bereitzustellen. Die Anlagen sind bedarfsgerecht zusammenzustellen.
Hierzu gehören:
- Die Bereitstellung der modular aufgebauten Containermodule
- die funktionale und bedarfsgerechte Zusammenstellung der einzelnen Module zu einer Gesamtan- lage
- Die Berücksichtigung der Anforderungen hinsichtlich Inklusion und Diversität entsprechend der je- weiligen Standortanforderung
- Die Lieferung der Anlage an den vom AG festgelegten Standort
Version 03/2026
[Seite 6]
DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
VERGABE-NR: 2026-10129
STAND: 11.09.2026 SEITE 6 VON 8
3.3 AP 3: Aufstellung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe
Der AN hat sämtliche für die Aufstellung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe der Containeranlage erforderlichen Leistungen zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung der erforderlichen Erd- und Tiefbauarbeiten sowie die Herstellung der für den Betrieb notwendigen Ver- und Entsorgungsan- schlüsse gemäß Leistungsverzeichnis.
Darüber hinaus umfasst das Arbeitspaket die Aufstellung und Montage der Anlage einschließlich der Durch- führung der erforderlichen Funktionsprüfung sowie der betriebsbereiten Übergabe an den AG.
Sämtliche Leistungen sind so auszuführen, dass die Containeranlage entsprechend ihrer vorgesehenen Nut- zung funktionsfähig und betriebsbereit an den jeweiligen Standort zur Verfügung stehen.
3.4 Abstimmungsgespräche
Der AN hat an den für die Planung und Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Abstimmungsgesprächen mit dem AG und weiteren Beteiligten (am jeweiligen Standort) teilzunehmen. Die entsprechenden Standorte sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abstimmungsgespräche dienen insbesondere der standortbezogenen Abstimmung der funktionalen An- forderungen an die Containeranlage sowie der Koordination der Leistungserbringung während der Planungs- und Umsetzungsphase.
Anzahl, Ort und Dauer der erforderlichen Abstimmungsgespräche richten sich nach den jeweiligen Anforde- rungen des Projektes und sind im Rahmen der Leistungserbringung durch den AN zu berücksichtigen.
4 Allgemeine Leistungsanforderungen
4.1 Dokumentation/Berichtswesen
Der AN hat die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbrachten Leistungen vollständig, nachvollziehbar und in digitaler Form zu dokumentieren. Sämtliche für die Planung, Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe der Containeranlage erforderlichen Unterlagen sind dem AG zur Verfügung zu stel- len.
Die Dokumentation umfasst insbesondere die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Planungs- und Ausführungsunterlagen sowie die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Containeranlage erforderlichen Prüf-, Abnahmeunterlagen und sonstige technischen Nachweise und Dokumente.
Version 03/2026
[Seite 7]
DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
VERGABE-NR: 2026-10129
STAND: 11.09.2026 SEITE 7 VON 8 Die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Brechneungen sind dem AG in digitaler Form zu übergeben. Planunterlagen sind im DWG- oder IFC-Format sowie zusätzlich im PDF-Format bereitzustellen. Beschreibun- gen und Berechnungen sind im Word- bzw. Excel-Format sowie zusätzlich als PDF-Format zu übergeben.
5 Termine / Leistungszeitraum
Der Leistungsbeginn erfolgt nach Zuschlagserteilung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt standortweise entsprechend der Projektterminplanung. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens sind Lieferung, Aufstellung und betriebsbereite Übergabe der Containeranlagen entsprechend der abgestimmten Terminplanung durch- zuführen. Konkrete Standorte und Umsetzungsreihenfolge ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum gliedert sich nach derzeitiger Projektplanung in die folgenden Projektphasen:
- Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens (Q4/ 2026)
- Leistungsbeginn und fortlaufende Umsetzung der Einzelmaßnahmen (ab Q4/ 2026)
- Abschluss der Umsetzung der Einzelmaßnahmen (bis Q2/ 2027)
Die Abwicklung und Umsetzung der Maßnahme (Vor-Ort-Terminierung, Bauleitung, Rechnungsprüfung etc.) obliegt den jeweiligen Niederlassungen vertreten durch die Abteilung Hochbau. Dies gilt auch für die Abnah- men und dem Mängelmanagement.
6 Datenschutz
- Datenschutz im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
Die im Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben können u.U. von der Auftraggeberin und seinen Beauftragten im Rahmen seiner / ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bieter werden die am Projekt beteiligten Mitarbeiter/innen über die Verarbeitung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit, ggfls. Referenzen und Angaben zum beruflichen Werdegang und zur Qualifikation) informieren und die Rechtsgrundlage für die Verar- beitung dieser Daten sicherstellen.
- Datenschutz im Rahmen der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer legt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rah- men der Leistungserbringung fest. Er ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und hat daher selbst für die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Sorge zu tragen. Bei einer Weitergabe von personenbezogenen Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, stellen beide Parteien das Vor- liegen einer Rechtsgrundlage für die Weitergabe bzw. den Empfang der Daten sicher. Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß EU-Recht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalem Recht, z.B. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.) und weist dies dem Auftraggeber auf dessen Verlangen un- entgeltlich und in angemessener Form nach. Insbesondere informiert der Auftragnehmer die Betroffe- nen jeweils sachgerecht über die geplante Datenverarbeitung, lässt ihnen die weiteren Informationen gem. Art. 13, 14 DSGVO zukommen und stellt die für die jeweilige Datenverarbeitung erforderliche
Version 03/2026
[Seite 8]
DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
VERGABE-NR: 2026-10129
STAND: 11.09.2026 SEITE 8 VON 8 Rechtsgrundlage sicher. Im Falle von meldepflichtigen Datenschutzverletzungen gem. Art. 33 DSGVO, bei denen Beschäftigte des Auftraggebers betroffen sind und an diese eine Mitteilung Art. 34 DSGVO
durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat, unterstützt der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Be- reitstellung der Mitteilung nach Art. 34 DSGVO an die betroffenen Beschäftigten.
- Schutz von Privatgeheimnissen
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seines Auftrages Daten verarbeitet, die in den Anwendungsbe- reich von § 203 Strafgesetzbuch (StGB) fallen (im Folgenden „Geheimnisschutzdaten“), verpflichtet er sich zur Geheimhaltung nach § 203 StGB gemäß der beigefügten Vorlage, als Anlage Nr. 5 „Autobahn Verschwiegenheitsverpflichtung nach 203 StGB“ zur Vergabe.
Version 03/2026