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Angebotsbedingungen RDS-2026-0002
Angebotsbedingungen
- Auftraggeber
Dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar), als Verband der saarländischen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken, obliegt die landesweite Trägerschaft des öffentlich-rechtlichen bodengebundenen Rettungsdienstes. Er ist verantwortlich für die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit Notfallrettung und Krankentransport als übertragene staatliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge. Beim ZRF Saar ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst angesiedelt, zu dessen Aufgaben unter anderem die Erarbeitung von Empfehlungen und Behandlungsrichtlinien sowie federführend die Festlegung der medizinisch-technischen Ausstattung des Rettungsdienstes gehört.
Die RettungsDienstlogistik und Service GmbH (RDS GmbH) ist eine Tochtergesellschaft des ZRF Saar und erbringt als Selbsthilfeeinrichtung für den saarländischen Rettungsdienst Dienstleistungen in den Bereichen Beschaffung, Baumaßnahmen, EDV-Support, Leistungsabrechnung sowie Ersatzfahrzeugmanagement. Eine der Kernaufgaben der RDS GmbH ist die zentrale Beschaffung der Fahrzeuge und der Medizintechnik des saarländischen Rettungsdienstes.
Durch die RDS GmbH werden insgesamt 6 Rettungswagen nach DIN EN 1789:2024 (Basisfahrzeug u. Ausbau) für den saarländischen Rettungsdienst ausgeschrieben und beschafft.
- Verfahrensregime
Die vorliegende Vergabe unterliegt den nachfolgenden Vorschriften:
dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) inkl. der zusätzlichen Regelungen ab Ziffer 3 ff.
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Weitere Regeln, Vorschriften und Normen sind in der Leistungsbeschreibung genannt.
Das Vergabeverfahren wird im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV durchgeführt. Hierzu fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Nach Wertung der Angebote durch den Auftraggeber werden die unterlegenen Bieter eine „Vorab-Benachrichtigung“ erhalten. Nach einer Wartezeit von zehn Kalendertagen kann der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden.
- Losaufteilung
Eine Aufteilung in Lose findet wie folgt statt.
Los 1: Basisfahrzeug
Los 2: Fahrzeugausbau zum RTW Typ C nach DIN EN1789:2024
Die Angebote können für ein Los oder mehrere Lose eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
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Angebotsbedingungen RDS-2026-0002
Alle weiteren Bedingungen werden im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
- Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Vertraulichkeit
Unklarheiten und vermutete Verstöße gegen das Vergaberecht müssen unverzüglich angesprochen bzw. moniert werden. Die Bieter werden gebeten, frühzeitig erste Planungen und Kalkulationen anzustellen, weil sich oft erst bei der konkreten Kalkulation Fragen stellen.
Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Daten aus DV- Systemen, etc. sowie alle Informationen, die er bei der Erarbeitung des Angebotes sowie bei der Durchführung ggf. erhält, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und danach uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen, die dem Bieter bzw. Auftragnehmer beim Empfang bereits bekannt waren und von denen er anderweitig Kenntnis erlangt hat. Alle vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, allen seinerseits eingebundenen Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Personen diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit ebenso aufzuerlegen. Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zugänglich gemachten Unterlagen werden nach Beendigung des Vertrages vom Auftragnehmer nachprüfbar vernichtet oder auf Wunsch des Auftraggebers zurückgegeben. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots, dass dieses ohne rechtswidrige Absprachen erstellt wurde. Er versichert, dass er diese Ausschreibung vollständig gelesen, verstanden und evtl. Unklarheiten im Vorfeld erschöpfend mit dem Auftraggeber geklärt hat. Er versichert, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände erfassen und damit die übernommenen Leistungen sicher und qualitätsgerecht erbringen zu können. Es wurden keine technischen oder sonstigen Bedenken gegen die ausgeschriebenen Leistungen angemeldet.
Sämtliche Vergabeunterlagen inkl. dieser Angebotsbedingungen sind Grundlage des Angebots und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
- Formvorgaben, Grundsätze der Informationsübermittlung
a) Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Eingereichte Dokumente und Urkunden, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind mit deutscher Übersetzung (auf Anforderung auch in beglaubigter Form) zu versehen. Ansonsten werden diese Dokumente nicht bewertet.
b) Vergabeunterlagen und Form der einzureichenden Angebote
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen für die Bieter auf der Vergabeplattform des Saarlandes unter https://vergabe.saarland/ zum Download bereit.
Die entsprechende Vergabe-Nr. bzw. Referenz-Nr. lautet „RDS-2026-0002“.
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Angebotsbedingungen RDS-2026-0002
Um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen der Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf https://vergabe.saarland/ erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Angebote ausschließlich elektronisch über die o.g. Vergabeplattform zulässig ist.
Des Weiteren sind die geforderten Unterlagen dem Angebot beizufügen.
Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein. Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen elektronisch beigefügt werden.
Angebote müssen unter Verwendung des Vordrucks Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Broschüren (beispielsweise bei den Erläuterungen zu den Wartungen/Serviceleistungen) usw. die geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
c) Aufklärungsanfragen, Auskunftsverlangen, Rügen, Korrektur
Bieterfragen oder sonstige Auskunftsverlangen sind spätestens bis zur Angebotsfrist schriftlich über die Vergabeplattform oder per E-Mail an vergabe-rds@rds-saar.debeim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber informiert die Bieter über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen schriftlich über die Vergabeplattform oder per E-Mail. Bieter, die zu diesem Zeitpunkt bereits ein Angebot abgegeben haben, sind berechtigt, ihr Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist auszutauschen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebotsfrist für alle Bieter angemessen zu verlängern, soweit dies aufgrund von Informationen, Hinweisen oder Änderungen der Vergabeunterlagen erforderlich ist.
Die Fragen und entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Auftragsunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe entsprechend den voranstehenden Formvorgaben und Fristen darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber geändert werden sollten, verlieren automatisch alle bis dahin abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über Vergabeplattform erneut abgegeben werden.
d) Empfangsbekenntnisse der Bieter
Die Bieter sind gehalten, etwaige geforderte Empfangsbestätigungen unverzüglich nach Eingang des betreffenden Dokuments zu übermitteln. Dies dient der Beschleunigung des Vergabeverfahrens.
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e) Kein Abweichen von Vorgaben
Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Etwaige durch den Bieter beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
- Angebotsfrist
Das Angebot ist bis spätestens zum
16.11.2026, 12:00 Uhr
auf der Vergabeplattform des Saarlandes unter https://vergabe.saarland/ einzureichen. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
- Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter automatisch, dass er sich an sein Angebot bis zum 29.01.2027 bzw. bei Verschiebung von Angebotsfristen den entsprechend späteren Termin gebunden hält.
- Nebenangebote/Nachforderung von Unterlagen
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des § 56 VgV vor. Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb einer angemessenen, vom Auftraggeber festzulegenden Frist nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, ist das Angebot auszuschließen.
- Eignungskriterien
Die Eignung der Bieter wird anhand der nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinne des § 48 Abs. 8 VgV abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden.
Der Bieter muss seine Eignung durch folgende Nachweise und Dokumente darlegen:
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Formloses Anschreiben, inkl. genauer Nennung des Bieter-Unternehmens inkl. ggf. der Niederlassung und des Projektansprechpartners(unterschrieben!)
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Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung
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Formblatt Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen
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Formblatt 234 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
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Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Handelsregisterauszug
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Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein und müssen eine Anzahl von mindestens 5 ausgelieferten Fahrzeugen je Referenz umfassen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren.
- Leistungsbeschreibung
Die konkrete Aufgabenbeschreibung ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- Zuschlagskriterien
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses und der dort festgelegten Zuschlagskriterien.
- Bildung von Bietergemeinschaften/Einsatz von Nachunternehmen
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Formblatt) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben.
Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind grundsätzlich unzulässig.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig.
Das vorgegebene Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
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