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Leitfaden zur Ausschreibung Stand 18.09.2026.pdf

Lieferung und Ausbau von fünf Schnelleinsatzgruppenfahrzeugen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 07:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe-mv.de

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Europaweite Ausschreibung

(Offenes Verfahren)

Lieferung von 5 Stück

Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit

Fahrgestell und Ausbau

Vergabenummer: 10.71.500.4038-014

L

EITFADEN

A

ZUR USSCHREIBUNG

Stand: 18.09.2026

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Leitfaden zur Ausschreibung – Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau Seite 2 von 16 Seiten

Inhaltsverzeichnis Seite

  1. Verzeichnis der Vergabeunterlagen ................................................................................ 3

  2. Vorbemerkungen ............................................................................................................ 4

  3. Vergabeverfahren ........................................................................................................... 5

  4. Leistungsübersicht und Leistungszeitraum ..................................................................... 6 4.1. Leistungsübersicht ................................................................................................... 6 4.2. Leistungszeitraum .................................................................................................... 6

  5. Angebotsbedingungen/ Fristen ....................................................................................... 7 5.1. Form des Angebotes ............................................................................................... 7 5.2. Mindestkriterien für Angebote .................................................................................. 7 5.3. Angebotsinhalt ......................................................................................................... 7 5.4. Bietergemeinschaften, Unterbeauftragung, Eignungsleihe ....................................... 8 5.4.1. Bietergemeinschaften .................................................................................. 8 5.4.2. Unterbeauftragung ....................................................................................... 8 5.4.3. Eignungsleihe .............................................................................................. 9 5.5. Fristen ..................................................................................................................... 9 5.5.1. Angebotsfrist ................................................................................................ 9 5.5.2. Bindefrist ...................................................................................................... 9 5.5.3. Angebotsabgabe .......................................................................................... 9 5.6. Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots ............................... 10 5.7. Aufklärung des Angebotes, Nachforderung von Unterlagen ................................... 10 5.7.1. Aufklärung des Angebotes ..........................................................................10 5.7.2. Nachforderung von Unterlagen ...................................................................10 5.8. Kosten der Angebotserstellung .............................................................................. 10 5.9. Gewerbliches Schutzrecht ..................................................................................... 10

  6. Berücksichtigung der Angebote und Zuschlagskriterien .................................................11 6.1. Berücksichtigung der Angebote ............................................................................. 11 6.1.1. Ausschluss vom Verfahren .........................................................................11 6.1.2. Eignung ......................................................................................................11 6.1.3. Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB ....................................12 6.1.4. Selbstreinigung ...........................................................................................13 6.2. Zuschlagskriterien .................................................................................................. 14

  7. Mitteilungen und Bekanntmachungen ............................................................................15 7.1. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 134 GWB .................................. 15 7.2. Bekanntmachung der Auftragsvergabe, § 66 Absatz 3 VgV ................................... 15

  8. Vergabekammer ............................................................................................................16

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Leitfaden zur Ausschreibung – Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau Seite 3 von 16 Seiten

1. Verzeichnis der Vergabeunterlagen

Formblätter zum Verbleib:

  1. Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631EU VVB)
  2. Bewerbungsbedingungen (Formblatt 632EU VVB)
  3. Besondere Vertragsbedingungen (Formblatt 634 VVB)
  4. Zusätzliche Vertragsbedingungen (Formblatt 635 VVB)
  5. Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 227 VVB)
  6. Dieser Leitfaden zur Ausschreibung
  7. Vereinbarung Mindestarbeitsbedingungen
  8. Informationen zur Datenerhebung in Vergabeverfahren
  9. Informationen zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren

Formblätter zur Rückgabe:

  1. Angebotsschreiben (Formblatt 633 VVB)
  2. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD VVB)
  3. Erklärung zur Bildung einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VVB)
  4. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 235 VVB)
  5. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VVB)
  6. Erklärung Mindestarbeitsbedingungen
  7. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
  8. Eigenerklärung Sanktionsgründe Russland
  9. Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Formblatt CSX 59)
  10. Eigenerklärung zu den Leistungskriterien

Leistungsverzeichnis:

  1. Teil 1 und 2 Leistungsbeschreibung Stand 18.09.2026
  2. Teil 3 Leistungsverzeichnis, Preisblatt Stand 18.09.2026

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Leitfaden zur Ausschreibung – Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau Seite 4 von 16 Seiten

2. Vorbemerkungen

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Eigenbetrieb Rettung MSE, schreibt die Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau aus. Die Lieferung von 4 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge erfolgt optional auf Abruf im Jahr 2027.

Der vorliegende Leitfaden stellt zum einen die Formalitäten des Vergabeverfahrens vor, zum anderen gibt dieser einen ersten Überblick über den Leistungsgegenstand und stellt die Rahmenbedingungen der Angebotsauswertung dar.

Der Auftraggeber nutzt in diesem Vergabeverfahren die Software Vergabemarktplatz „DTVP- Satellite EGOMV“. Die Anwendung ist über die Vergabeplattform https://evergabe-mv.de erreichbar. Die Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren sind gemäß § 11 Absatz 3 VgV in den Vergabeunterlagen dargestellt.

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der oben genannten Vergabeplattform (Direktlink: https://evergabe- mv.de/Satellite/notice/CXVHYRQDYR6KAFLR/documents) zur Verfügung gestellt und sind dort bis zum Ablauf der Angebotsfrist abrufbar.

Die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen insgesamt ist zunächst auf Grundlage des Verzeichnisses auf Seite 3 dieses Leitfadens zu prüfen. Unter Umständen fehlende Unterlagen sind unverzüglich über die Kommunikationsmittel der Vergabeplattform nachzufordern.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird in den Vergabeunterlagen gleichbedeutend als Auftraggeber oder als Vergabestelle bezeichnet.

Der Schriftverkehr mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.

Sachdienliche Auskünfte können ausschließlich über die Vergabeplattform angefordert werden. Anfragen müssen so rechtzeitig bei der genannten Stelle eingegangen sein, damit diese in einem angemessenen Zeitraum vor Ablauf der Angebotsfrist durch den Auftraggeber beantwortet werden können.

Die Antworten zu Anfragen werden grundsätzlich allen am Verfahren beteiligten Unternehmen in Textform bekannt gemacht. Die Kommunikation mit den Wirtschaftsteilnehmern erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform. Unternehmen, die sich auf der Vergabeplattform registriert und unter dieser Registrierung die Vergabeunterlagen bezogen haben, erhalten Antworten bzw. Aktualisierungen der Vergabeunterlagen automatisch mittels der Kommunikationsmittel der Vergabeplattform. Unternehmen, die sich ohne Registrierung die Vergabeunterlagen beschafft haben, müssen sich eigenständig über mögliche Änderungen informieren (Holschuld) und tragen insoweit die Verantwortung bei Unkenntnis möglicher Änderungen (vgl. Ausschlussgründe nach Nummer 6.1.1).

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Leitfaden zur Ausschreibung – Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau Seite 5 von 16 Seiten

3. Vergabeverfahren

Aufgrund des geschätzten Gesamtauftragswertes der Lieferleistung erfolgt die Ausschreibung europaweit im Offenen Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) und unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 (Vergabe-RL) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Ergänzend finden die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg- Vorpommern (TVgG M-V), der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung Mecklenburg-Vorpommern (VgMinArbV M-V) und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbBV M-V) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Leitfaden zur Ausschreibung – Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau Seite 6 von 16 Seiten

4. Leistungsübersicht und Leistungszeitraum

4.1. Leistungsübersicht Die im vorliegenden Verfahren zu vergebende Lieferleistung umfasst die Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau.

Der konkrete Leistungsumfang ist den folgenden Dateien zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind:

  • „Teil 1 und 2 Leistungsbeschreibung Stand 18.09.2026.pdf“
  • „Teil 3 Leistungsverzeichnis, Preisblatt Stand 18.09.2026.xlsx“

4.2. Leistungszeitraum Die Lieferung eines Schnelleinsatzgruppenfahrzeuges (SEG) wird mit Erteilung des Zuschlages beauftragt.

Optional auf Abruf wird die Lieferung von 4 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge im Jahr 2027 erfolgen.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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5. Angebotsbedingungen/ Fristen

5.1. Form des Angebotes

Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen.

Zur Abgabe eines Angebotes sind das elektronisch ausgefüllte Angebotsformular (Formblatt 633 VHB), das vollständig elektronisch ausgefüllte Leistungsverzeichnis – Preisblatt und die weiteren unter Nummer 5.3 genannten Anlagen über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen.

Die Anlagen in Teil 1 der Vergabeunterlagen verbleiben beim Bieter.

Im vorliegenden Verfahren ist nach § 53 Absatz 1 VgV ausschließlich die Angebotsabgabe in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Wird das Angebot unter Verletzung der förmlichen Voraussetzungen nach § 126b BGB abgegeben, gilt das Angebot als nicht abgegeben und wird nicht gewertet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle notwendigen Formblätter und Angebotsbestandteile im erforderlichen Umfang elektronisch ausfüll- und bearbeitbar sind. Der Auftraggeber möchte die medienbruchfreie Angebotserstellung ermöglichen. Bieter sollten daher auf den Ausdruck des Leistungsverzeichnisses und deren handschriftliche Verpreisung möglichst verzichten.

Änderungen von Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Bieter sollten sich auf den notwendigen und vom Auftraggeber vorgegebenen Umfang der Angebote beschränken.

5.2. Mindestkriterien für Angebote Dem Angebot muss (als Mindestkriterium) das beigefügte ausgefüllte und verpreiste Leistungsverzeichnis unverändert zugrunde gelegt werden. Ebenso gelten sämtliche im Leitfaden und in den Vergabeunterlagen aufgeführten Bedingungen.

Nebenangebote sowie mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

5.3. Angebotsinhalt Das Angebot muss mindestens folgende Angaben/ Unterlagen beinhalten:

  1. Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB)
  2. Vollständig ausgefülltes und verpreistes Leistungsverzeichnis (es ist zu beachten, dass die Excel-Datei mehrere Tabellenblätter enthält): Teil 3 Leistungsverzeichnis Preisblatt Stand 18.09.2026.xlsx
  3. Eigenerklärung zu den Leistungskriterien
  4. Eigenerklärungen zur Eignung für jeden Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt 124_LD VHB)
  5. Erklärung Mindestarbeitsbedingungen
  6. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
  7. Eigenerklärung Sanktionsgründe Russland
  8. Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Formblatt CSX 59)

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Folgende Angaben/ Unterlagen sind nur einzureichen, soweit sich aus dem Angebot des Bieters die Notwendigkeit ergibt:

  1. Erklärung zur Bildung einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB)
  2. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB)
  3. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB)

5.4. Bietergemeinschaften, Unterbeauftragung, Eignungsleihe

5.4.1. Bietergemeinschaften Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (auf Formblatt 234 VHB). In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Bewachungsvertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Außerdem ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist zudem diese Erklärung von allen Mitgliedern mit Unterschriften bzw. zugelassenen Signaturen versehen abzugeben.

5.4.2. Unterbeauftragung Ein Unterauftragnehmer im Sinne dieser Ausschreibung ist ein Unternehmen, das im Auftrag und auf Rechnung des zukünftigen Auftragnehmers Aufgaben oder Teilaufgaben übernimmt.

Im Einzelnen wird auf die Regelung in Nummer 6 der Bewerbungsbedingungen (Formblatt 632 EU) verwiesen.

Art und Umfang der Leistungen, die an einen Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sind mit dem Angebot auf Formblatt 235 VHB anzugeben.

Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrages an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, so sind zusätzlich die Vorgaben nach Nummer 5.4.3 zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer darf sich nur Dritter bedienen, welche den im Rahmen der Ausschreibung relevanten Eignungskriterien (vgl. Nummer 6.1.2, Seite 11) bezüglich der von dem/ den Dritten zu erbringenden Leistungen entsprechen. Zudem dürfen bei dem Dritten keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Bieter muss, soweit dies für ihn zumutbar ist, in der Lage sein, diese Nachweise für seine Unterauftragnehmer während der Prüfung und Wertung der Angebote auf Verlangen der Vergabestelle zeitnah, innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Frist, zu erbringen. Vor der Zuschlagserteilung sind die Unterauftragnehmer auf jeden Fall zu benennen bzw. dessen Eignungsnachweise auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Darüber hinaus hat der Bieter sicherzustellen, dass die bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen zu Mindestarbeitsbedingungen und sonstigen Mindestsozialstandards sowie zur Zahlung von Mindestentgelten vom Unterauftragnehmer eingehalten werden.

Nach Auftragsvergabe ist eine Beauftragung eines Unterauftragnehmers nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer vor der Zustimmung die Vorlage von Eignungsnachweisen für den Unterauftragnehmer gemäß den bei dieser Ausschreibung relevanten Eignungskriterien verlangen.

5.4.3. Eignungsleihe Im Einzelnen wird auf die Regelung in Nummer 6 der Bewerbungsbedingungen (Formblatt 632 EU) verwiesen.

Sofern der Bieter für den Nachweis der Eignung gegenüber dem Auftraggeber die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat der Bieter dies mit dem Angebot auf Formblatt 235 VHB zu erklären. Auf Verlangen der Vergabestelle ist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten des Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu kann beispielsweise eine entsprechende Erklärung des dritten Unternehmers auf Formblatt 236 VHB, ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle, innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Frist vorgelegt werden.

Das beliehene Unternehmen muss seinerseits die für die Leistungsausführung genannten Eignungskriterien erfüllen, und bei ihm dürfen zudem keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Auftragnehmer vorzuschreiben, das beliehene Unternehmen, bei dem die Eignungskriterien nicht erfüllt sind bzw. Ausschlussgründe vorliegen, zu ersetzen.

5.5. Fristen

5.5.1. Angebotsfrist Das Angebot muss spätestens am 26.10.2026, 10:30 Uhr auf der Vergabeplattform hinterlegt sein. Für die fristgerechte Einreichung der Angebote trägt der Bieter die Verantwortung.

5.5.2. Bindefrist Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Bindefrist. Der Bieter ist bis zum 23.12.2026, 24:00 Uhr an sein abgegebenes Angebot gebunden. Das Angebot kann während der Bindefrist nicht geändert, berichtigt oder zurückgenommen werden.

Das Ablaufdatum der Bindefrist resultiert aus den internen Regelungen des Auftraggebers für die Zuständigkeit von Vertragsabschlüssen. Der Auftraggeber schätzt die Länge der Bindefrist aus diesen Gründen als angemessen und erforderlich ein.

5.5.3. Angebotsabgabe Angebote sind ausschließlich in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen (vgl. Nummer 5.1). Als elektronisches Mittel ist ausschließlich die unter Nummer 2 genannte Vergabeplattform zugelassen.

Die Abgabe kann unter dem Link https://evergabe- mv.de/Satellite/notice/CXVHYRQDYR6KAFLR/documents vorgenommen werden. Hierfür benötigen Sie eine Registrierung auf der Vergabeplattform.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Bieter müssen berücksichtigen, dass auch die weitere Kommunikation sowie die Zuschlagserteilung über die Vergabeplattform erfolgen. Insofern ist sicherzustellen, dass die Angebotsabgabe unter der Registrierung des bietenden Unternehmens erfolgt und z. B. nicht unter der Registrierung eines Tochter-, Mutter- oder Schwesterunternehmens.

Es wird ausdrücklich empfohlen, den Upload auf die Vergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der im Aufforderungsschreiben benannten Angebotsfrist vorzunehmen. Der ordnungsgemäße Upload obliegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Bieter.

Bei technischen Problemen ist das Service- & Support-Center der Vergabeplattform zu kontaktieren.

5.6. Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots Bis zum Ablauf der Angebotsfrist lt. Nummer 5.5.1 kann ein abgegebenes Angebot jederzeit und mehrmals geändert, berichtigt oder zurückgenommen werden. Es gilt immer das zuletzt hinterlegte Angebot. Soweit jedoch nur Teile eines früheren Angebotes geändert werden, ist durch den Bieter sicherzustellen, dass die Eintragungen/ Anlagen nicht widersprüchlich sind.

5.7. Aufklärung des Angebotes, Nachforderung von Unterlagen

5.7.1. Aufklärung des Angebotes Der Auftraggeber kann mit einzelnen oder allen Bietern eine Aufklärung des Inhalts des Angebots durchführen. Dies gilt insbesondere bei Anzeichen für ein ungewöhnlich niedriges Angebot gemäß § 60 VgV. Die Bieter haben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine schriftliche Aufklärung, auch wenn eine solche Aufklärung mit anderen Bewerbern stattfindet.

5.7.2. Nachforderung von Unterlagen Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.

Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

5.8. Kosten der Angebotserstellung Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird dem Bieter keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.

5.9. Gewerbliches Schutzrecht Bieter haben in ihrem Angebot anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden. (§ 53 Absatz 8 VgV)

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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6. Berücksichtigung der Angebote und Zuschlagskriterien

6.1. Berücksichtigung der Angebote

6.1.1. Ausschluss vom Verfahren Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den rechtlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf:

  • Angebote, die Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vorsehen, werden ausgeschlossen (vgl. § 57 Absatz 1 Nummer 4 VgV).

  • Angebote, die nicht auf Grundlage der aktuellsten Vergabeunterlagen eingereicht wurden, stellen Angebote mit unzulässigen Änderungen dar und werden nach § 57 Absatz 1 Nummer 4 VgV ausgeschlossen.

  • Die schwerwiegende Täuschung in Bezug auf Ausschlusskriterien oder Eignungskriterien kann zum Ausschluss des Angebotes gemäß § 124 Absatz 1 Nummer 8 GWB führen.

  • Gemäß § 57 Absatz 1 Nummer 5 VgV werden Angebote ausgeschlossen, bei denen wesentliche Preisangaben fehlen.

  • Zum Ausschluss des Bieters kann auch führen, wenn gegen diesen eine Auftragssperre nach § 16 Absatz 5 TVgG M-V verhängt wurde.

  • Ein Bieter wird ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon erhält, dass der Bieter oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Absatz 1 und 2 GWB genannten Tat rechtskräftig verurteilt und eine Selbstreinigung nach § 125 GWB nicht nachgewiesen worden ist.

Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

6.1.2. Eignung Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nach § 122 GWB nur an geeignete Unternehmen, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Eignung wird anhand der in Tabelle 1 aufgezählten Eignungskriterien und der jeweils benannten Nachweise beurteilt. Die Eignung ist für jeden zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannten Wirtschaftsteilnehmer (Bieter, Unterauftragnehmer und Unternehmen für die Eignungsleihe) nachzuweisen. Die Nachweise sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vollständige Vorlage der geforderten Nachweise verpflichtend ist. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die genannten Kriterien sogenannte Mindestkriterien sind. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Leitfaden zur Ausschreibung – Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau Seite 12 von 16 Seiten

Lfd.EignungskriteriumNachweis
Nr.(Vorlage mit dem Angebot)
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1.1 Der Bieter ist im Berufs- oder Handelsregister des Eigenerklärung zur Eignung Staates eingetragen, in dem dieser niedergelassen (Formblatt 124_LD VHB) oder ist. Für Bieter aus den EU-Mitgliedstaaten sind die Angabe der PQ-Nummer oder jeweiligen Berufs- und Handelsregister im Anhang Einheitliche Europäische XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 Eigenerklärung aufgeführt.
1.2 Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD VHB) oder Angabe der PQ-Nummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Umsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten Eigenerklärung zur Eignung drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Formblatt 124_LD VHB) oder Angabe der PQ-Nummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
2.2 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD VHB) oder Angabe der PQ-Nummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
2.3 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Eigenerklärung zur Eignung Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Formblatt 124_LD VHB) oder Angabe der PQ-Nummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 Der Bieter hat in den letzten drei abgeschlossenen Eigenerklärung zur Eignung Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der (Formblatt 124_LD VHB) oder zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Angabe der PQ-Nummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
3.2 Der Bieter verfügt über die für die Ausführung der Eigenerklärung zur Eignung zu vergebenen Leistung erforderlichen (Formblatt 124_LD VHB) oder Beschäftigten. Angabe der PQ-Nummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Tabelle 1: Eignungskriterien und deren Nachweisführung

Geforderte Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.

6.1.3. Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB Das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ für jeden Wirtschaftsteilnehmer darzustellen.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Leitfaden zur Ausschreibung – Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau Seite 13 von 16 Seiten

6.1.4. Selbstreinigung Für den Fall, dass bei einem Bieter, einem Unterauftragnehmer bzw. einem Unternehmen, deren Kapazitäten zum Nachweis der Eignung herangezogen werden sollen, Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, besteht die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB.

Das betreffende Unternehmen muss in einem solchen Fall die Maßnahmen darlegen, die zur Selbstreinigung ergriffen wurden, sowie entsprechende Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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6.2. Zuschlagskriterien Es sind die Zuschlagskriterien laut VVB FB 227 „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ zur Ausschreibung ausschlaggebend.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Leitfaden zur Ausschreibung – Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau Seite 15 von 16 Seiten

7. Mitteilungen und Bekanntmachungen

7.1. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 134 GWB Die Zuschlagserteilung erfolgt bis spätestens zum Ablauf der Bindefrist, sofern diese nicht einvernehmlich verlängert wird. Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Information wird spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss über die Vergabeplattform an die Bieter versendet.

7.2. Bekanntmachung der Auftragsvergabe, § 66 Absatz 3 VgV Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, unter den Voraussetzungen von § 66 Absatz 3 VgV, sein Name und der zu zahlende Auftragspreis bekannt gemacht werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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8. Vergabekammer

Zuständig ist die Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, D-19053 Schwerin.

Stand: 18.09.2026 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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