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227 Gewichtung der Zuschlagskriterien
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 10.71.500.4038-014 | ||
| Baumaßnahme Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) inkl. Ausbau | ||
| Leistung Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau. |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Gewichtung der Zuschlagskriterien
Der Zuschlag ist gemäß § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Auftraggeber berücksichtigt folgende Zuschlagskriterien:
- Wertungspreis
- Qualität Das Verhältnis der angebotenen Leistung (Qualität) zu den zu erwartenden Kosten wird für jedes Los gemäß § 7 Absatz 2 VgG M-V durch folgende Formel ermittelt:
𝐿 𝑊 = 𝐾
W = Wirtschaftlichkeitskennziffer des betrachteten Angebotes L = Leistungspunktzahl des betrachteten Angebotes K = Kosten des betrachteten Angebotes (Angebotspreis)
Die Leistungspunktzahl L wird durch gewichtete Leistungskriterien ermittelt (vgl. Nummer 2). Der Wer- tungspreis wird nach Nummer 1 ermittelt.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Kennzahl W erteilt. Die Kennzahl W wird gege- benenfalls zur besseren Anschaulichkeit durch den Auftraggeber mit einem geeigneten Faktor, der für alle Angebote gleich wäre, multipliziert.
- Ermittlung des Wertungspreises
Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises ist die vom Bieter im Leistungsverzeichnis ange- gebene Angebotssumme (brutto).
- Ermittlung der Qualität/ Leistungspunktzahl Die angebotene Leistung wird gemäß § 3 Abs. 6 TVgG MV nach gewichteten Zuschlagskriterien be- wertet. Hierfür hat der Bieter mit seinem Angebot im Dokument „LK MSE - Eigenerklärung zu den Leistungskriterien.DOCX“ entsprechende Angaben zu der vorgesehenen Leistungserfüllung abzuge- ben.
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227 Gewichtung der Zuschlagskriterien Zur Prüfung und Wertung der Leistung fließen folgende Kriterien ein:
| Pos. | Wertungskriterien | Gewich- tung % | Grundlage Punktebewertung | Punkte min./max. je Kriterium |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Lieferfristen | 40 | Lieferzeit *nach Ablauf Bindefrist bzw. Abruf innerhalb 5 Monate * nach Ablauf Bindefrist bzw. Abruf innerhalb 7 Monate * nach Ablauf Bindefrist bzw. Abruf über 7 Monate | 10 5 0 |
| 2 | Serviceleistungen, davon: | 40 | ||
| 2.1 | Reparatur vor Ort | 5 | Beginn der Reparatur vor Ort *innerhalb von 24 Stunden *innerhalb von 48 Stunden *später als binnen 48 Stunden | 10 5 0 |
| 2.2 | Störungsmeldung | 5 | Reaktionszeit auf die Störungsmeldung *innerhalb 12 Stunden *innerhalb 12 - 24 Stunden *über 24 Stunden | 10 5 0 |
| 2.3 | Ersatzteillieferung | 5 | Lieferung von Ersatzteilen *innerhalb von 24 Stunden *innerhalb von 36 Stunden *innerhalb von 48 Stunden *> 48 Stunden | 10 5 2,5 0 |
| 2.4 | Servicestützpunkt (Entfernung des Servicestützpunkts für Auf- und Ausbau in km zum Auftraggeber) | 5 | Entfernung in Fahrkilometer < 150 km < 200 km < 250 km > 250 km | 10 5 2,5 0 |
| 2.5 | Garantie für den techni- schen Ausbau zum SEG | 10 | 48 Monate und mehr 36 Monate und mehr 25 Monate und mehr 24 Monate weniger als 24 Monate: Ausschluss | 10 7,5 5 0 |
| 2.6 | Garantie für den möblier- ten Ausbau (Regalsystem) | 10 | 60 Monate und mehr 48 Monate und mehr 25 Monate und mehr 24 Monate weniger als 24 Monate: Ausschluss | 10 7,5 5 0 |
| 3 | Nachhaltigkeit: Einsatz von umweltscho- nenden, lösungsmittelre- duzierten Lacken, Lasuren und Farben | 20 | Ja Nein | 10 0 |
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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien) Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot:
Für die Position 1 werden die erreichten Punkte (max. 10) mit der Gewichtung des Wer- 1 tungskriteriums in Prozent multipliziert (max. 400 Punkte). Die Monate werden ab dem Ende der Bindefrist (23.12.2026) gezählt.
Für die Position 2 werden die erreichten Punkte je Unterposition (max. 10) mit der Ge- 2 wichtung des Wertungskriteriums in Prozent multipliziert und zusammengerechnet (max. 400 Punkte).
Für die Position 3 werden die erreichten Punkte (max. 10) mit der Gewichtung des Wer- 3 tungskriteriums in Prozent multipliziert (max. 200 Punkte).
Es sind maximal 1000 Punkte erreichbar.
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