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VVB 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien 12-2017.pdf

Lieferung und Ausbau von fünf Schnelleinsatzgruppenfahrzeugen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 07:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe-mv.de

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227 Gewichtung der Zuschlagskriterien

Vergabenummer
10.71.500.4038-014
Baumaßnahme Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) inkl. Ausbau
Leistung Lieferung von 5 Stück Schnelleinsatzgruppenfahrzeuge (SEG) mit Fahrgestell und Ausbau.

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Gewichtung der Zuschlagskriterien

Der Zuschlag ist gemäß § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Der Auftraggeber berücksichtigt folgende Zuschlagskriterien:

  1. Wertungspreis
  2. Qualität Das Verhältnis der angebotenen Leistung (Qualität) zu den zu erwartenden Kosten wird für jedes Los gemäß § 7 Absatz 2 VgG M-V durch folgende Formel ermittelt:

𝐿 𝑊 = 𝐾

W = Wirtschaftlichkeitskennziffer des betrachteten Angebotes L = Leistungspunktzahl des betrachteten Angebotes K = Kosten des betrachteten Angebotes (Angebotspreis)

Die Leistungspunktzahl L wird durch gewichtete Leistungskriterien ermittelt (vgl. Nummer 2). Der Wer- tungspreis wird nach Nummer 1 ermittelt.

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Kennzahl W erteilt. Die Kennzahl W wird gege- benenfalls zur besseren Anschaulichkeit durch den Auftraggeber mit einem geeigneten Faktor, der für alle Angebote gleich wäre, multipliziert.

  1. Ermittlung des Wertungspreises

Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises ist die vom Bieter im Leistungsverzeichnis ange- gebene Angebotssumme (brutto).

  1. Ermittlung der Qualität/ Leistungspunktzahl Die angebotene Leistung wird gemäß § 3 Abs. 6 TVgG MV nach gewichteten Zuschlagskriterien be- wertet. Hierfür hat der Bieter mit seinem Angebot im Dokument „LK MSE - Eigenerklärung zu den Leistungskriterien.DOCX“ entsprechende Angaben zu der vorgesehenen Leistungserfüllung abzuge- ben.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 3

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227 Gewichtung der Zuschlagskriterien Zur Prüfung und Wertung der Leistung fließen folgende Kriterien ein:

Pos.WertungskriterienGewich- tung %Grundlage PunktebewertungPunkte min./max. je Kriterium
1Lieferfristen40Lieferzeit *nach Ablauf Bindefrist bzw. Abruf innerhalb 5 Monate * nach Ablauf Bindefrist bzw. Abruf innerhalb 7 Monate * nach Ablauf Bindefrist bzw. Abruf über 7 Monate10 5 0
2Serviceleistungen, davon:40
2.1Reparatur vor Ort5Beginn der Reparatur vor Ort *innerhalb von 24 Stunden *innerhalb von 48 Stunden *später als binnen 48 Stunden10 5 0
2.2Störungsmeldung5Reaktionszeit auf die Störungsmeldung *innerhalb 12 Stunden *innerhalb 12 - 24 Stunden *über 24 Stunden10 5 0
2.3Ersatzteillieferung5Lieferung von Ersatzteilen *innerhalb von 24 Stunden *innerhalb von 36 Stunden *innerhalb von 48 Stunden *> 48 Stunden10 5 2,5 0
2.4Servicestützpunkt (Entfernung des Servicestützpunkts für Auf- und Ausbau in km zum Auftraggeber)5Entfernung in Fahrkilometer < 150 km < 200 km < 250 km > 250 km10 5 2,5 0
2.5Garantie für den techni- schen Ausbau zum SEG1048 Monate und mehr 36 Monate und mehr 25 Monate und mehr 24 Monate weniger als 24 Monate: Ausschluss10 7,5 5 0
2.6Garantie für den möblier- ten Ausbau (Regalsystem)1060 Monate und mehr 48 Monate und mehr 25 Monate und mehr 24 Monate weniger als 24 Monate: Ausschluss10 7,5 5 0
3Nachhaltigkeit: Einsatz von umweltscho- nenden, lösungsmittelre- duzierten Lacken, Lasuren und Farben20Ja Nein10 0

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 3

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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien) Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot:

Für die Position 1 werden die erreichten Punkte (max. 10) mit der Gewichtung des Wer- 1 tungskriteriums in Prozent multipliziert (max. 400 Punkte). Die Monate werden ab dem Ende der Bindefrist (23.12.2026) gezählt.

Für die Position 2 werden die erreichten Punkte je Unterposition (max. 10) mit der Ge- 2 wichtung des Wertungskriteriums in Prozent multipliziert und zusammengerechnet (max. 400 Punkte).

Für die Position 3 werden die erreichten Punkte (max. 10) mit der Gewichtung des Wer- 3 tungskriteriums in Prozent multipliziert (max. 200 Punkte).

Es sind maximal 1000 Punkte erreichbar.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 3

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