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634_Besondere Vertragsbedingungen.docx

Lieferung und Aufbau von zwei Dach-Sirenenanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 16:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Vergabenummer91/2026
Maßnahme
Lieferung und Aufbau von 2 Dach- Sirenenanlagen
Leistung
Lieferung und Aufbau von 2 Dach- Sirenenanlagen

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag­ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

Anlieferungs- oder Annahmestelle

OrtGoslar
Gebäude
Raum

Ausführungsfristen

Anlieferung01.11.2026
Ende der Ausführung31.12.2026
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

Vertragsstrafen (§ 11)

[x]Vertragsstrafen werden nicht vereinbart.
[ ]Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
[ ]

Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.

Sicherheitsleistung (§18)

Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von

v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

- frei -

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".

Für diesen Auftrag gelten ausschließlich die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Bedingungen, sowie die Bestimmungen der VOL/B. Entgegenstehende oder von unseren Vergabe- und Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung oder Dienstleistung vorbehaltlos annehmen.
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