Lieferung und Aufbau einer Containeranlage für Polizeieinheiten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Mobile, modulare Containergebäude (44211100)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
758212-2026
Verfahrensnummer
26e25aed-c075-443b-b76c-408786de6638

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, beschafft eine Containeranlage zur vorübergehenden Unterbringung von Polizeieinheiten. Die Anlage wird auf einem Polizeigelände in Kiel geliefert und aufgebaut; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung und Aufbau einer Containeranlage zur Interimsunterbringung von Polizeieinheiten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Containeranlage zur Interimsunterbringung von Einheiten auf einem Polizeigelände in Kiel

    Lieferung und Aufbau einer Containeranlage zur Interimsunterbringung von Polizeieinheiten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Containeranlage zur Interimsunterbringung von Einheiten auf einem Polizeigelände in Kiel

Es wurde der Preis für den Kauf der Containeranlage gewertet.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.