Lieferung und Aufbau einer Containeranlage für Polizeieinheiten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
- Mobile, modulare Containergebäude (44211100)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 758212-2026
- Verfahrensnummer
- 26e25aed-c075-443b-b76c-408786de6638
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, beschafft eine Containeranlage zur vorübergehenden Unterbringung von Polizeieinheiten. Die Anlage wird auf einem Polizeigelände in Kiel geliefert und aufgebaut; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung und Aufbau einer Containeranlage zur Interimsunterbringung von Polizeieinheiten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Containeranlage zur Interimsunterbringung von Einheiten auf einem Polizeigelände in Kiel
Lieferung und Aufbau einer Containeranlage zur Interimsunterbringung von Polizeieinheiten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Containeranlage zur Interimsunterbringung von Einheiten auf einem Polizeigelände in Kiel
- Es wurde der Preis für den Kauf der Containeranlage gewertet.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.