13 - Eigenerklaerung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.docx

Lieferung tiefgekühlter Fleisch-Convenience-Produkte auf Abruf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 04:03 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen)

Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags:

Maßnahme / Leistung

EK-Ost 26-03 – Lieferung von TK Fleisch Convenience

Bewerber / Bieter:

Firma

Anschrift

Auftraggeber:

Studentenwerk Dresden

Anstalt öffentlichen Rechts

Fritz-Löffler-Straße 18

01069 Dresden

Der Bieter erkennt vollumfänglich das Gesetz zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 an. Kernpunkt dabei sind die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Die Sorgfaltspflichten sind unter Abschnitt 2 (§ 3 Abs. 1 LkSG) aufgeführt. (Seit Januar 2024 betrifft das Gesetz auch Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern)

[ ] Das Unternehmen beschäftigt mehr als 1000 Mitarbeiter.

[ ] Das Unternehmen beschäftigt weniger als 1000 Mitarbeiter, eine Eigenerklärung zum

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist daher nicht notwendig.

_______________________, den _______________________________

Bewerber / Bieter

Unterschrift und Stempel

__________________________________________________________

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