12 - BRG - STW Ost-Brandenburg - Anlage_Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).pdf

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VHB-VOL Bbg Formular 3.2 Stand: 07/2022 Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel

13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutz-

grundverordnung (DSGVO)

Das Studierendenwerk Ost:Brandenburg verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit

der Teilnahme an dieser Ausschreibung. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das Studie-

rendenwerk Ost:Brandenburg Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung

Ihrer Daten informieren

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verant-

wortlichen:

Studierendenwerk Ost:Brandenburg, vertreten durch den Geschäftsführerin Dorit Wehling,

Paul-Feldner-Straße 8, 15230 Frankfurt / Oder,

Telefon: 0335 56509-0

gf@swobb.de

  1. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:

Studierendenwerk Ost:Brandenburg

Frau Michulitz,

Paul-Feldner-Straße 8

15230 Frankfurt (Oder)

ir@swobb.de

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

3a) Zweck der Verarbeitung:

Durchführung eines Vergabeverfahrens

3b) Rechtsgrundlage:

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO und § 55 Landeshaus-

haltsordnung Brandenburg, § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz

  1. Empfänger von personenbezogenen Daten:

Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsende-

gesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe

von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zu-

schlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung

anzufordern.

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VHB-VOL Bbg Formular 3.2 Stand: 07/2022 Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Nach § 10 Absatz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes meldet die Vergabestelle der im

Land Brandenburg beim für Wirtschaft zuständigen Ministerium der Landesregierung eingerich-

teten zentralen Informationsstelle solche Auftragnehmer, die wegen einer schuldhaften Verlet-

zung ihrer nach § 6 Absatz 2 und §§ 8 sowie 9 Absatz 1 des Brandenburgischen Vergabegeset-

zes vereinbarten Pflichten von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge wegen mangelnder

Eignung ausgeschlossen wurden (Auftragssperre).

Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle auch an, inwieweit Eintragungen in der

Sperrliste zu Bietern mit einem für den Zuschlag in Betracht kommenden Angebot vorliegen.

Dies gilt entsprechend vor Entscheidungen über die Beschränkung des Bieterkreises hinsicht-

lich der aussichtsreichen Bewerber, wenn der Bieterkreis beim Wegfall eines Bieters beschränkt

würde. Unterhalb von 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabe-

stelle.

  1. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtli-

chen Aufbewahrungsfristen (§ 79 Landeshaushaltsordnung Brandenburg).

  1. Rechte der betroffenen Person:

Recht auf Auskunft:

Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen

Daten.

Recht auf Berichtigung:

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben

nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

Recht auf Löschung:

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch

hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden

(s.a. Dauer der Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters

zu verlangen.

Recht auf Widerspruch:

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bie-

ters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht

ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

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VHB-VOL Bbg Formular 3.2 Stand: 07/2022 Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  1. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Brandenburg ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Dagmar Hartke

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Hieran sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflich-

ten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Da-

ten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Absatz 5 Buch-

stabe c) der Datenschutz-Grundverordnung nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Verga-

beverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen

eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbe-

schränkungen, §§ 5, 8 Vergabeverordnung).

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