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01_Besondere Bewerbungsbedingungen_kompakte Stereomikroskope.pdf

Lieferung kompakter Stereomikroskope

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 21:44 (Europe/Berlin)

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Besondere Bewerbungsbedingungen

Offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) über

Rahmenvereinbarung über kompakte Stereomikroskope

Az. B 21.13 - 9922/26/VV : 1

Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren

Beschaffungsamt des BMI

Anschrift Beschaffungsamt des BMI

Referat B 21 Brühler Straße 3 53119 Bonn

Telefon +49 22899 610-5013 Fax +49 228 99 61087-1000 E-Mail lydia.woeckel@bescha.bund.de Ansprechperson Dr. Lydia Wöckel

Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 01.07.2026

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Besondere Bewerbungsbedingungen / Az. B 21.13 - 9922/26/VV : 1

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung .................................................................................................................................. 3

  2. Verzeichnis der einzureichenden Dokumente .......................................................................... 3

  3. Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren ..................................................... 4

3.1 Durchführung des Verfahrens .......................................................................................... 4

3.2 Fragen zum Vergabeverfahren ......................................................................................... 4

3.3 Kurzbeschreibung der Leistung und Losaufteilung ........................................................... 4

3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung ......................................................................... 5

3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV ........................ 5 3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise ...................................... 6

3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ........................... 6

3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland ................................................................ 6

3.5.3 Unternehmensdaten ......................................................................................... 6

3.6 Angebotsformular ............................................................................................................. 7

3.7 Nachweise und Erklärungen zur Leistung ......................................................................... 7

3.7.1 Informationen über die angebotene Leistung .................................................. 7

3.7.2 Ausgefüllte Leistungsbeschreibung ................................................................... 7

3.8 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................................ 7

3.8.1 Angemessenheit der Preise ............................................................................... 7

3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ..................................................... 8

3.8.3 Vorbehalt einer verifizierenden Teststellung .................................................... 8

3.9 Rechtsbehelfsbelehrung ................................................................................................... 9

  1. Vertragsunterlagen ................................................................................................................... 9

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1. Einleitung

Die allgemeinen und die besonderen Bewerbungsbedingungen regeln die Durchführung des Vergabeverfahrens. Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ (ABB). Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des Beschaffungsamtes des BMI formuliert. Soweit im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen der ABB vor.

2. Verzeichnis der einzureichenden Dokumente

Ihnen werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens insgesamt 20 Dokumente als Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Im nachfolgenden Verzeichnis sind die von Ihnen mit dem Angebot zu übermittelnden Dokumente aufgelistet. Geforderte Unterlagen, für die kein Formular vorgesehen ist, sind von Ihnen zu erstellen und z. B. eingescannt als PDF-Datei einzureichen. Die Originale müssen auf Verlangen des Beschaffungsamtes des BMI vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle während des Verfahrens eintretenden Umstände, die Einfluss auf Ihre Eignung und Ihre sonstigen Erklärungen haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitteilen müssen – insbesondere, wenn hierdurch die von Ihnen eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt dann erneut in eine Eignungsprüfung ein, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist möglich. Sofern Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Nachweise und Erklärungen bestehen, kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden.

Mit dem Angebot sind folgende Dokumente einzureichen:

Angebotsformular

Vordruck Referenzen

Eigenerklärung Ausschlussgründe

Eigenerklärung Sanktionen Russland

Anlage Unternehmensdaten

Katalogdaten KDBund

Informationen über die angebotene Leistung (z. B. ein Datenblatt, gemäß Abschnitt 3.7.13.7.1)

Leistungsbeschreibung (vom Bieter auszufüllen gemäß Abschnitt 3.7.2)

Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften zusätzlich:

Bewerber Bietergemeinschaftserklärung

Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft

Eigenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft

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Anlage Unternehmensdaten (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft

Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzlich vom eignungsverleihenden Unternehmen:

Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge

Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben)

Anlage Unternehmensdaten (siehe oben)

Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe zusätzlich:

Anlage Unteraufträge Hinweis: Die konkrete Benennung der Unterauftragnehmer muss spätestens vor Zuschlagserteilung erfolgen.
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer.
Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des
Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung
Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer. Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung

Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte unter Bezugnahme auf die entsprechenden Unterlagen konkret mit, welche Informationen vertraulich zu behandeln sind.

3. Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren

3.1 Durchführung des Verfahrens

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren nach der VgV.

3.2 Fragen zum Vergabeverfahren

Soweit Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben, beachten Sie bitte Ziffer 1.8 der ABB.

3.3 Kurzbeschreibung der Leistung und Losaufteilung

Für verschiedene Bedarfsträger der Bundesverwaltung soll eine Rahmenvereinbarung über kompakt gebaute Stereomikroskope geschlossen werden, die für den Transport an den Einsatzort geeignet sind.

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

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3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.

Sofern die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier angegebene Bezeichnung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden.

3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV

3.4.1.1 Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 1 geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

● Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

○ Lieferung von mindesten 5 Stück Mikroskopen in einem Auftrag oder ○ Lieferung(en) von mind. 5 Stück Mikroskopen, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Dabei gilt, dass die 5 Stück nicht zwingend durch eine einzige Referenz erfüllt werden müssen. Eine Addition von mehreren Lieferungen – auch an unterschiedliche Auftraggeber – ist erlaubt, um die o. g. Stückzahl im u. g. Zeitraum nachzuweisen.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). ● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach

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pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. ● Für die Referenzen ist das Formular „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. ● Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise

Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.

3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.

3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland

Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“.

3.5.3 Unternehmensdaten

Die Anlage „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben

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benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.

Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage „Unternehmensdaten“ für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.

3.6 Angebotsformular

Der Vordruck „Angebotsformular“ ist vollständig auszufüllen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen umfassen – sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft als auch die von Dritten (insbesondere von Unterauftragnehmern) zu erbringenden Leistungen. Der für die angebotene Leistung gültige Umsatzsteuersatz ist im Angebotsformular aus dem zur Verfügung stehenden Drop-Down-Menü auszuwählen.

3.7 Nachweise und Erklärungen zur Leistung

Bitte legen Sie folgende Nachweise und Erklärungen zur Leistung vor.

Abweichend zu Punkt 1.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen können Sie die Nachweise und Erklärungen dieses Abschnittes bei Bedarf in englischer Sprache einreichen.

3.7.1 Informationen über die angebotene Leistung

Legen Sie Ihrem Angebot bitte Anlagen bei, anhand derer die Spezifikationen des angebotenen Stereomikroskops nachvollzogen werden kann.

Die Informationen (z. B. ein Datenblatt/Broschüre) enthalten mindestens:

● die eindeutige Produkt- bzw. Typbezeichnung ● eine Abbildung oder aussagekräftige Zeichnung ● die technischen Spezifikationen

3.7.2 Ausgefüllte Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung enthält Formularfelder (in grüner Schrift), die von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Bitte reichen Sie die ausgefüllte Leistungsbeschreibung mit dem Angebot ein.

3.8 Prüfung und Wertung der Angebote

Nach Ablauf der Angebotsfrist und Angebotsöffnung werden die Angebote einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Angebotes gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach den §§ 123, 124 GWB oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland, sowie gemäß § 57 VgV oder aus anderen Gründen ausgeschlossen werden muss.

3.8.1 Angemessenheit der Preise

Gemäß § 60 Abs. 1 VgV verlangt das Beschaffungsamt des BMI vom Bieter Aufklärung, wenn die Preise oder die Kosten des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Kann das Beschaffungsamt des BMI die ungewöhnlich niedrige Höhe der angebotenen Preise bzw. Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, wird das Angebots

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des Bieters in der Regel ausgeschlossen. Der Ausschluss erfolgt zwingend, wenn Verpflichtungen nach § 60 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VgV i. V. m. § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden oder der Bieter an der Aufklärung nicht mitwirkt.

3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.

Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten Verhältnis zueinanderstehen.

Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L) wird auf Basis der in Leistungsbeschreibung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Leistung ermittelt. Entsprechend den Angaben in der Leistungsbeschreibung wird der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Maximal können 115 Punkte erreicht werden.

Die Preiskennzahl (P) ist identisch mit dem Gesamtpreis im Vordruck „Angebotsformular“ inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen.

Mittels Division der Leistungskennzahl (L) durch die Preiskennzahl (P) wird die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z ist das wirtschaftlichste.

Die Formel lautet:

𝐿 𝑍 = 3.8.3 Vorbehalt einer verifizierenden Teststellung 𝑃

Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) behält sich vor, für das wirtschaftlichste Angebot das angebotene Stereomikroskop im Rahmen einer verifizierenden Teststellung bemustern zu lassen.

Die verifizierte Teststellung ist bei einem vom Bieter benannten Ort in Deutschland durchzuführen. Das Stereomikroskop ist entsprechend der Angebotskonfiguration vorzustellen. Der Bieter erhält die Aufforderung zur Vorstellung spätestens 21 Kalendertage vor Durchführung der Teststellung in einem Aufforderungsschreiben.

Eine Einweisung in die Handhabung des Gerätes hat während der Teststellung zu erfolgen. Die Dauer der Teststellung ist auf maximal einen Tag beschränkt und findet in deutscher Sprache statt. Die Teststellung dient dem Zweck, die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung zu verifizieren.

Wird das System nicht entsprechend der Aufforderung zur Teststellung vorgestellt oder erfüllt das System im Rahmen der Teststellung nicht die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen, so wird das Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Angebotsmustern erfolgt nicht. Eine Vergütung der Teststellung erfolgt nicht.

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Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung einer Teststellung besteht nicht. Der Zuschlag kann ohne vorherige Teststellung auf Basis der mit dem Angebot eingereichten Dokumente erteilt werden.

3.9 Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte dem Dokument „Rechtsbehelfsbelehrung“.

4. Vertragsunterlagen

Mit der Zuschlagserteilung wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Vertragsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung finden Sie in den Dokumenten, die als Anlagen beiliegen.

Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden über die elektronische Bestellplattform „Kaufhaus des Bundes“ (www.kdb.bund.de) abgerufen. Hierfür ist es erforderlich, dass entsprechende Katalogdaten von Ihnen im Fall der Zuschlagserteilung bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anleitung zur Bereitstellung von elektronischen Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes Anlage „KatalogdatenKDBund“.

Hinweise zur E-Rechnung

Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (ERechV) sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 ERechV geregelt. Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/ und in der Anlage „Info E-Rechnung“.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der vorliegenden Ausschreibung.

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