Lieferung, Installation und Übergabe von Infusomaten und Perfusoren
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 3.897.500 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- CPV-Codes
- Infusionspumpen (33194110)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 627646-2026
- Verfahrensnummer
- 967f2030-055c-4a6a-84e6-3f1a4a501f70
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Leipzig schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und betriebsbereite Übergabe von Infusomaten und Perfusoren, also Geräten zur kontrollierten Verabreichung von Flüssigkeiten und Medikamenten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3.897.500 Euro. Die Leistung ist für die Region Leipzig vorgesehen und hat eine Laufzeit von 1.460 Tagen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Installation und betriebsbereiten Übergabe von Infusomaten und Perfusoren
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Infusionstechnik
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Installation und betriebsbereiten Übergabe von Infusomaten und Perfusoren
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Infusionstechnik
- Preis
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.