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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Lose)
Vergabestelle
Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbe- werb Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß VgV)
Bezeichnung der Leistung Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: L 212 EU Bewerbungsbedingungen EU L 227 Gewichtung der Zuschlagskriterien L 2270 Gewichtung der Zuschlagskriterien - Anlage L 2440 Informationen zur Datenerhebung L 2492 Online-Vergaben
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen L 214 Besondere Vertragsbedingungen L 2140.LP Weitere Besondere Vertragsbedingungen Landschaftspflege L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen L 224 Lohngleitklausel L 225 Stoffpreisgleitklausel L 244 Datenverarbeitung L 2441 Vertragsbedingungen - Auftragsverarbeitung
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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Lose)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: L 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm L 127 Erklärung Bezug Russland L 124 / Eigenerklärung zur Eignung L 1240 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten L 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit L 2496 Schutzerklärung
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen L 2442 Erklärung Auftragsverarbeitung L 2495 Verpflichtungserklärung
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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Lose)
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
dieser/diese/dieses vertreten durch:
2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle Straße PLZ / Ort E-Mail Fax
3 Unterlagen
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Auftragsbekanntmachung
L 127 - Erklärung Bezug Russland
L 124 / L 1240 - Eigenerklärung zur Eignung
L 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
L 2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen
L 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
L 2496 - Schutzerklärung
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe Auftragsbekanntmachung
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen
L 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt L 248
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt L 2481
L 2495 - Verpflichtungserklärung
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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Lose)
4 Losweise Vergabe: nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose: siehe Auftragsbekanntmachung
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen EU), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten
für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung Abschnitt erfüllen.
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L 211 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - Lose)
Nebenangebote bei Beauftragung mehrerer Lose Zusätzlicher Preisnachlass auf die Abrechnungssumme für Hauptangebote unter der Bedingung einer gemeinsamen Beauftragung mehrerer Losnummern. Im Nebenangebot sind die jeweiligen Losnummern und der Nachlass in % anzugeben.
7 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere un- ter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien Gibt der Bieter einen Preisnachlass als Nebenangebot bei gemeinsamen Beauftragung mehrerer Losnum- mern (siehe Nr. 6.2), wird dieser Nachlass wie folgt gewertet: Der Nachlass wird beim jeweiligen Einzellos von der nachgerechneten Angebotssumme (einschließlich ei- nes Nachlasses ohne Bedingungen) abgezogen. Nur wenn der Bieter bei jedem Einzellos der angebotenen Zusammenfassung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, wird der Preisnachlass gewertet.
8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
| Maßnahmennummer: | Maßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB):
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L 212 EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätz- lich von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Verga- bestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.
4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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L 212 EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
6 Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflich- tungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.
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L 212 EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU) 8 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestäti- gung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)
vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Unter- lagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständi- ger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
9 Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab.
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L 213 (Angebotsschreiben Lose – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
| Ort: | |
|---|---|
| Datum: | |
| Tel.: | |
| Fax: | |
| e-mail: | |
| USt.-ID-Nr.: | |
| HR-Nr.: | |
| Registergericht: | |
| BImA-Nummer: |
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen L 234 Erklärung Bieter- /Arbeitsgemeinschaft L 235 Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten L 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden L 124 / Eigenerklärung zur Eignung L 1240 Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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L 213 (Angebotsschreiben Lose – Einheitliche Fassung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt Los 1 Euro Los 2 Euro Los 3 Euro Los 4 Euro Los 5 Euro Los 6 Euro
3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St. Los 2 St. Los 3 St. Los 4 St. Los 5 St. Los 6 St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe für Haupt- und alle Nebenangebote Los 1 % Los 2 % Los 3 % Los 4 % Los 5 % Los 6 %
5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anla- gen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Leistung präqualifiziert und im Amtlichen Verzeich- nis eingetragen unter der/den Nummer/n: Zertifikatsnummer Zugangscode Zertifikatsnummer Zugangscode Zertifikatsnummer Zugangscode
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahres- umsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).2
2 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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L 213 (Angebotsschreiben Lose – Einheitliche Fassung) 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8 Ich/Wir erkläre(n), dass − ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung er- fülle(n). − ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). − mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebo- tes sind. − das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teil- leistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. − falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Ku- mulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift(bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen)
Eigenerklärung zur Eignung
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen sofern nicht eine EEE eingereicht wird oder ein anderer Eignungsnachweis zugelassen ist)
Maßnahmennummer Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
Bewerber∗) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
+Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts- Jahr Euro jahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung ver- gleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter- nehmen ausgeführten Leistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei1 Jahren, mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungs- zeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
für Personenschäden in Höhe von mindestens €,
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens €,
für €,
für €
abschließen werde(n).
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
∗) zutreffendes ankreuzen (Bieter) 1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.
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L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl sei- ner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von Beschäf- tigten und Führungskräfte verfügte(n):
Anzahl der Beschäftigten Anzahl Führungspersonal
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlan- gen entsprechende Nachweise einreichen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet Ich bin/Wir sind eingetragen bei:
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung mei- ner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen zwar ist zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskar- tellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungs- gemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeits- bescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Be- scheinigung in Steuersachen3 vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
2 soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
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L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf geson- dertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
Bei elektronischer Einreichung ohne Unterschrift gültig
Hinweis: Bei den mit „ + „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen bzw. Eintrag festzulegen, ob und ggf. inwieweit der darin beschriebene Eignungsnachweis verlangt wird.
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
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L 214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Maßnahme | ||
| Leistung |
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vergütung Besondere Bedingungen:
Abschlagszahlungen vereinbart: Ja
2 Ausführungsfristen 2.1 Beginn der Ausführung: Spätestens Werktage nach Aufforderung Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens Frühestens am (Datum) Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Spätestens am (Datum)
2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Einzelfristen für 2.2.1 = spätestens Werktage nach 2.2.2 = spätestens Werktage nach 2.2.3 = spätestens Werktage nach
2.3 Vollendung der Leistung nach Datum Spätestens am (Datum) Einzelfristen für 2.3.1 = spätestens (Datum) 2.3.2 = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum)
2.4
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L 214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen) 3 Abnahme 3.1 Die Leistung ist förmlich abzunehmen. 3.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
4 Vertragsstrafen
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Ver- tragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. 4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeiträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Ergänzenden Ver- tragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern für = Jahre für = Jahre für = Jahre
6 Rechnungen
Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzu- reichen, davon abweichend:
- Abschlagsrechnungen -fach
- Teilschlussrechnungen -fach
- Schlussrechnungen -fach
- Unterlagen -fach
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:
7 Sicherheitsleistungen
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt: Ja Nein
8 Preisgleitklausel
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel – L 225
9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungs- erbringung ist verboten.
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Keine Siehe beigefügte Unterlage „Weitere Besondere Vertragsbedingungen“
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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Ausgabe Juni 2018
Vorbemerkung: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur An- lieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ange- geben ist.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)
In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.
3 Änderung der Leistung (§ 2)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.
4 Ausführung der Leistungen (§ 4)
4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinba- rung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.
5 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)
5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.
5.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
5.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auf- traggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 5.1 und 5.2 gelten entsprechend.
6 Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine Wett- bewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr.2, bleiben unberührt.
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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
8 Abrechnung (§ 15)
8.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
8.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Posi- tionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatzsteuer- betrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schluss- rechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlun- gen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stundenlohnzet- tel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend den Stunden- lohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die be- scheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
10 Bürgschaften (§ 18)
10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge- bers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auftragge- bers entsprechen. 10.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
-
„Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
-
Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzich- tet.
Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festge- stellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
-
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
-
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zu- stimmung bindend.
-
Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.
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L 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.
10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fäl- lige Zahlungen angerechnet worden ist.
11 „Equal Pay“ Gebot
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens die- jenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindest- lohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegeset- zes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorge- geben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei glei- cher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)
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L 235 (Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Maßnahme | ||
| Leistung |
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen Ergänzung des Angebotsschreibens
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistun- gen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Name des Unternehmens Eignungs- OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen (erst nach gesonderter leihe∗) Anforderung der Vergabestelle) (Ja/Nein)
∗) Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor.
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L 235 (Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen)
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Angabe zu der von diesem Unternehmen Unternehmens überlassenen Eignung
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127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)
Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- sonen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.
Maßnahmennummer Vergabenummer
Maßnahme oder Baumaßnahme
Leistung
Bieter1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft1 Auftragnehmer1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung
nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
1 Zutreffendes ankreuzen (Bieter)
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127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland) Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).
Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- trage(n) / beauftragt habe(n).
folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- tragen werde(n) /beauftragt habe(n).
Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
(Ort, Datum, Unterschrift)2
2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
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