Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

2026_09_28_Lieferbedingungen_Traktor_FBZ_FINAL.pdf

Lieferung eines Traktors mit Forstausstattung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 08:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen _ Stand 26.08.2026

Auftraggeber/Vergabestelle: Aktenzeichen: Vergabe-0452/403/42 Vergabenummer: 2026-VG-GL20-0186 Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Bonnewitzer Straße 34 01796 Pirna OT Graupa

Anlage - Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages.

  1. Zusätzliche Vertragsbedingungen

2.1 Art und Umfang der beiderseitigen Leistungspflichten wird durch den Vertrag bestimmt.

Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:  die Leistungsbeschreibung  die Zusätzlichen Vertragsbedingungen  die Ergänzenden Vertragsbedingungen  die Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.

Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung der Lieferung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer im Bedarfsfall erforderlichen Lieferung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen aufgeführten Lieferungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.

2.2 Alle schriftliche Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden oder Dritter) sind in deutscher Übersetzung einzureichen. Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen müssen ebenfalls in deutscher Sprache abgefasst sein.

2.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Inhalt dieses Vertrages Dritten nur insoweit mitzuteilen, als dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

2.4 Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der im Aufforderungsschreiben sowie im Auftrag bezeichneten Dienststelle des Auftraggebers (Rechnungsanschrift). Der Liefergegenstand ist auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers an diese Dienststelle zu liefern. Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.

Die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn der zuständige Mitarbeiter der Dienststelle die

1

[Seite 2]

Anlage Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen _ Stand 26.08.2026

Leistung des Auftragnehmers abgenommen hat oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.

2.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 438 BGB zwei Jahre. Sie beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme der Lieferung.

2.6 Die Rechnung ist auf die im Aufforderungsschreiben sowie im Auftrag bezeichnete Dienststelle des Auftraggebers (Lieferanschrift) auszustellen.

Die Zahlung der Rechnung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug eines ggf. vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Eingang einer Rechnung bei der vorbenannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nach Nummer 2.4 dieser Vertragsbedingungen.

Die Zahlung wird bargeldlos in Euro geleistet. Bei Überweisung von einem Konto des Auftraggebers gilt sie mit dem Tag der Absendung des Überweisungsauftrages an das Geldinstitut als geleistet.

2.7. (1) Rechnungen sind grundsätzlich als elektronisch strukturierte Rechnung im Format XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) zu übersenden. Dafür gilt folgende Leitweg-ID für die Rechnungsanschrift des Forstlichen Bildungszentrums Bad Reiboldsgrün, Waldstraße 3, 08209 Auerbach/Vogtl.: Leitweg-ID: 14‐0923193SBS30‐32 E-Mail-Adresse: poststelle.sbs@sachsenforst.sachsen.de

(2) Per E-Mail zugesandte E-Rechnungen müssen ein strukturiertes Format nach der Norm EN 16931 haben und nach den aktuellen Sicherheitsstandards verschlüsselt übermittelt werden. Sie sind an poststelle.sbs@sachsenforst.sachsen.de zu übermitteln.

Hinweis: Zur Vorbeugung von Phishing-Betrugsversuchen werden nicht akzeptiert: a) Rechnungen, die zwar auf elektronischem Wege per E-Mail, aber abweichend von der Norm EN 16931 in nicht strukturierten Formaten (z.B. reine PDF-Datei, Bilddateien) erreichen und b) Rechnungen per Fax. Falls Sie bisher Ihre Rechnungen in nicht strukturierten Formaten per E-Mail oder Fax an Dienststellen des Staatsbetriebes Sachsenforst geschickt haben, stellen Sie bitte für künftige Rechnungslegungen auf die hier benannten möglichen Prozesse um.

(3) Rechnungen in Papierform werden nur noch akzeptiert, sofern die rechnungslegenden Unternehmen dazu berechtigt sind, dies auf der Rechnung oder in anderweitig geeigneter Form gegenüber dem Staatsbetrieb Sachsenforst explizit erklären und dem Staatsbetrieb Sachsenforst hierfür keine Kosten berechnet werden. Rechnungsanschrift: Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstliches Bildungszentrum Bad Reiboldsgrün, Waldstraße 3, 08209 Auerbach/Vogtl.

Hinweis: Nicht zugelassene Formen der Übersendung von Rechnungen lösen nicht die Fälligkeit der Rechnungen aus.

2.8 Bei technischen Geräten sind notwendige Betriebsvorschriften und zur Wartung erforderliche Unterlagen wie Gebrauchsanweisungen, Schaltpläne und Ersatzteillisten in deutscher Sprache beizufügen.

2

[Seite 3]

Anlage Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen _ Stand 26.08.2026

2.9. Jeder Lieferung, auch Teillieferung, ist ein Lieferschein mit der Auftragsnummer des Sachsenforstes beizulegen.

2.10 Angegebene Preise sind feste Preise. Sie enthalten Rabatt, Skonto und die jeweils gültige Mehrwertsteuer und schließen Versicherungen, Anlieferung, Abladen, Lagerung, Montage, Einweisung vor Ort sowie Haftung bis zur betriebsfähigen Ingebrauchnahme mit ein.

2.11. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.

2.12 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

  1. Ergänzende Vertragsbedingungen

3.1 Die Lieferung erfolgt baldmöglichst, spätestens bis 30.06.2027 frei Staatsbetrieb Sachsenforst – Forstliches Bildungszentrum Bad Reiboldsgrün, Waldstraße 3, 08209 Auerbach/Vogtl., einschließlich aller Nebenkosten. Liefertermine sind mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst abzustimmen.

3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung