[Seite 1]
Auftraggeber/Vergabestelle: Vergabenummer: 2026-VG-GL20-0186
Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung Bonnewitzer Straße 34 01796 Pirna OT Graupa
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen: (Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurücksenden!)
- Allgemeines
1.1 Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung (VgV).
1.2 Die Abgabe des Angebotes und aller einzureichenden sonstigen Erklärungen hat durch Vertretungsbefugte des Bieters zu erfolgen. Gleiches gilt für sonstige vorzulegende Erklärungen Dritter.
1.3 Liegt bei zwei oder mehreren Angeboten eine Gleichstand-/Pattsituation vor, entscheidet abschließend das Los.
1.4 Ist nach der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen eine Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz erforderlich, haben der Bieter, der den Zuschlag erhält, bzw. die von ihm für die Leistungserbringung eingesetzten, zu verpflichtenden Tätigen unverzüglich vor Leistungserbringung an der Verpflichtung ordnungsgemäß teilzunehmen.
- Angebotsbedingungen
2.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
2.2 Die Abgabe des Angebotes und aller einzureichenden sonstigen Erklärungen hat durch Vertretungsbefugte des Bieters zu erfolgen.
2.3 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
2.4 Das Angebot muss vollständig sein, es muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
2.5 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Korrekturen müssen zumindest mit einem Signum der ändernden Person und sollten zusätzlich mit Datumsangabe versehen werden. Bloßes Durchstreichen oder die Verwendung von Tipp-Ex oder vergleichbaren Produkten stellen keine zweifelfreien Änderungen dar.
2.6 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
2.7 Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen,
Bewerbungsbedingungen Seite 1 von 4
[Seite 2]
können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
2.8 Angebote, die den Nummern 2.4 bis 2.6 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
2.9 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Die Vergabestelle wird in die Urkalkulation nach Rücksprache mit dem Bieter nur dann Einsicht nehmen, wenn dies zur Beurteilung der Angemessenheit der Preise erforderlich ist.
2.10 Alle Preise sind in Euro entsprechend den Vorgaben im elektronischen Leistungsverzeichnis anzugeben. Der Umsatzsteuersatz ist im elektronischen Leistungsverzeichnis vorgegeben. Anderslautende Steuersätze sind separat anzugeben.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
2.11 Der Bieter hat auf Verlangen im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind.
2.12 Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablehnung des Angebotes nicht ihre Rückgabe verlangt.
- Nebenangebote
3.1 In der Bekanntmachung zugelassene Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht, als solche gekennzeichnet und verbindlich unterschrieben werden, andernfalls werden sie von der Wertung ausgeschlossen.
3.2 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, dies ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
Bewerbungsbedingungen Seite 2 von 4
[Seite 3]
3.3 Werden Leistungen angeboten, die in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen sind, so müssen sie auf einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit näher beschrieben werden.
3.4 Nebenangebote, die den Nummern 3.1 bis 3.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
4.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Bewerber, Bieter und Bietergemeinschaften
6.1 Bewerber und Bieter haben als Nachweis der erforderlichen Eignung mit dem Angebot entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung/ Angebotsabgabe angegebenen Unterlagen oder – als vorläufigen Nachweis – eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Beim Einsatz anderer Unternehmen gemäß Nr. 7 sind auf Verlangen der Vergabestelle die Unterlagen bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen wurde.
6.2 Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben: ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird.
Nr. 7.1 bis 7.4 gelten auch für Bietergemeinschaften.
- Nachunternehmer, Eignungsleihe
Bewerbungsbedingungen Seite 3 von 4
[Seite 4]
7.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von andren Unternehmen ausführen zu lassen (Nachunternehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistung/ vorzuhaltenden Kapazitäten angeben und bei Zumutbarkeit die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf Verlangen der Vergabestelle spätestens innerhalb der hierfür gesetzten Frist ihre Nachunternehmer zu benennen (Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten), Unterlagen und Angaben zu deren Eignung vorzulegen und durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel/Kapazitäten dieser Unternehmen zur Verfügung stehen.
7.2 Der Bieter kann sich hinsichtlich der Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder berufliche Erfahrung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann berufen, wenn diese auch die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7.3 Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe; die Haftungserklärung ist gemeinsam mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
7.4 Der Bieter hat Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die die erforderlichen Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7.5 Der öffentliche Auftraggeber kann festlegen, dass bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungs- oder Lieferaufträgen vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft ausgeführt werden.
Bewerbungsbedingungen Seite 4 von 4