Lieferung eines neuen Rüstwagens mit Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau

Status
Offen
Angebotsfrist
25.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stadt Ansbach
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
22.10.2026
CPV-Codes
Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
731972-2026
Verfahrensnummer
d45c5741-e773-4da3-85e3-dfe2305fce17

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Ansbach beschafft einen neuen Rüstwagen nach der angegebenen DIN-Norm. Der Auftrag in Ansbach umfasst zwei Lose: das Fahrgestell sowie den feuerwehrtechnischen Aufbau; Angebote müssen bis zum 25. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung eines neuen Rüstwagens nach DIN 1455-3-2025-11; Los 1: Fahrgestell; Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1: Fahrgestell

    Los 1: Fahrgestell.

    Frist: 25.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau

    Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau.

    Frist: 25.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Zwingender Ausschlussgrund. Fakultativer Ausschlussgrund. Der vorstehende Textpassus "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Vergabeunterlagen

9 Dateien laut Portal · Stand 22.10.2026
261021_II_0_Vertragsunterlagen.pdfVertragsbedingungen106 KB
261021_II_1_Leistungsbeschreibung_Los_1.pdfLVLeistungsverzeichnis68 KB
261021_II_1_Leistungsbeschreibung_Los_2.pdfLVLeistungsverzeichnis99 KB
261021_II_2_Datenblatt_Los_1.pdfSonstiges131 KB
261021_II_2_Datenblatt_Los_2.pdfSonstiges126 KB
261021_II_3_Preisblatt.pdfSonstiges151 KB
261021_I_0_Anschreiben_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben351 KB
261021_I_1_Formular_Eignungskriterien_Auschlussgruende_Los_1.pdfFormular327 KB
261021_I_1_Formular_Eignungskriterien_Auschlussgruende_Los_2.pdfFormular447 KB

Anforderungen

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Zwingender Ausschlussgrund. Fakultativer Ausschlussgrund. Der vorstehende Textpassus "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4D5GMWTA

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