Lieferung eines neuen Rüstwagens mit Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Ansbach
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
- Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 731972-2026
- Verfahrensnummer
- d45c5741-e773-4da3-85e3-dfe2305fce17
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Ansbach beschafft einen neuen Rüstwagen nach der angegebenen DIN-Norm. Der Auftrag in Ansbach umfasst zwei Lose: das Fahrgestell sowie den feuerwehrtechnischen Aufbau; Angebote müssen bis zum 25. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung eines neuen Rüstwagens nach DIN 1455-3-2025-11; Los 1: Fahrgestell; Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1: Fahrgestell
Los 1: Fahrgestell.
Frist: 25.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau.
Frist: 25.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Zwingender Ausschlussgrund. Fakultativer Ausschlussgrund. Der vorstehende Textpassus "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabeunterlagen
9 Dateien laut Portal · Stand 22.10.2026| Vertragsbedingungen | 106 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 68 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 99 KB | |
| Sonstiges | 131 KB | |
| Sonstiges | 126 KB | |
| Sonstiges | 151 KB | |
| Anschreiben | 351 KB | |
| Formular | 327 KB | |
| Formular | 447 KB |
Anforderungen
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Zwingender Ausschlussgrund. Fakultativer Ausschlussgrund. Der vorstehende Textpassus "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4D5GMWTA
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