B03 Weitere Besondere Vertragsbedingungen-Marktoberdorf-Rieder MTW.pdf

Lieferung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Rieder

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 10:14 (Europe/Berlin)

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Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme 288 Marktoberdorf-Rieder MTW Leistung Lieferung Mannschaftstransportwagen MTW für die FF. Rieder

„Weitere Besondere Vertragsbedingungen“

Fortsetzung zu Ziffer 10 Besondere Vertragsbedingungen

Art und Umfang der Leistungen Die vereinbarten Preise beinhalten die gebrauchsfertige Leistung inkl. Material, Herstellung, Montage, Verpackung (inkl. Rücknahme der Packstoffe) und Lieferung inkl. abladen an der Annahmestelle.

Ausführungsunterlagen Sämtliche Ausführungsunterlagen sind durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten schriftlich freizugeben. Kosten die aufgrund nicht freigegebener Unterlagen entstehen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Ausführung der Leistung Der Auftraggeber oder dessen Beauftragte kann sich jederzeit nach Anmeldung über den Fertigungsstand und die vertragsgemäße Erfüllung vor Ort unterrichten.

Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden

  • Technische Baubeschreibung für Mannschaftstransportwagen in Bayern 02/2020
  • DIN 14 502 neueste Ausgabe – Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge –
  • DIN 1846 in allen Teilen und neuester Ausgabe – Feuerwehrfahrzeuge
  • Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD
  • Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen
  • Unfallverhütungsvorschriften UVV Feuerwehr DGUV 49
  • Unfallverhütungsvorschriften UVV Fahrzeuge DGUV 71
  • sonstige mitgeltende Unfallverhütungsvorschriften

Besondere technische Hinweise für Los 1 und Los 2 Ausführung Es dürfen nur neue und ungebrauchte Bauteile verwendet werden.

Korrosionsschutz Bei der Ausführung ist besonders auf die Vermeidung von Korrosionserscheinungen und –schäden zu achten. Dies betrifft insbesondere Einflüsse durch Kontaktkorrosion oder nicht fachgerechte Verarbeitung von Edelstahl.

Ersatzteilversorgung Der Auftragnehmer gewährleistet die sichere Versorgung mit Ersatzteilen für die vorgesehene Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren.

Güteprüfungen Etwa notwendig werdende Güteprüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sie sind am Ort der Erfüllung auszuführen.

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Mängelansprüche und Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Auftretende Mängel sind nach Möglichkeit am Standort des Fahrzeuges schnellstmöglich zu beheben.

Muss das Fahrzeug, aufgrund von Mängeln nach der Abnahme, zur Beseitigung derer zum Betrieb des Auftragnehmers zurück, gehen die hierfür erforderlichen Transportkosten (alternativ Reisekosten für Personal des Auftraggebers) zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer trägt sämtliche Kosten, die durch die Mängelbeseitigung entstehen.

Rechnungen Rechnungen sind prüfbar in einfacher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen.

Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung auszuweisen und zu addieren.

Etwaige geleistete Teilzahlungen sind am Schluss der Rechnung auszuweisen und in Abzug zu bringen.

Zahlungen Sämtliche Zahlungen werden bargeldlos in € geleistet.

Die Zahlung erfolgt nach mängelfreier Lieferung und Abnahme des jeweiligen Auftragsumfanges.

Vorauszahlungen werden nicht geleistet, es sei denn sie werden ausdrücklich im Auftrag vereinbart. Geleistete Vorauszahlungen sind durch eine Anzahlungsbürgschaft einer namhaften europäischen Bank abzusichern.

Die Zahlungsfrist von 30 Tagen beginnt am Tage des Rechnungseinganges, sofern die Waren bei der Anlieferungsstelle eingegangen sind. Eine Rechnung darf erst nach kompletter Lieferung der bestellten Ware und beanstandungsfreier Abnahme gestellt werden. Etwaige Teilrechnungen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber zulässig.

Bei Arbeitsgemeinschaften werden die Zahlungen mit befreiender Wirkung nur an den bevollmächtigten Vertreter geleistet.

Einhaltung Mindestlohngesetz Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.

Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zugelassenen Versicherer zu unterhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen den Versicherungsschein vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, wenn der Versicherungsschutz erlischt oder gekündigt wird.

Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zugelassenen Versicherer zu unterhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen den Versicherungsschein vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, wenn der Versicherungsschutz erlischt oder gekündigt wird.

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