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L214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme 288 Marktoberdorf-Rieder MTW Leistung Lieferung Mannschaftstransportwagen MTW für die FF. Rieder
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Vergütung
Besondere Bedingungen - keine
2 Ausführungsfristen
2.1 Beginn der Ausführung: Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung am (Datum). spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Späteste Aufforderung am (Datum). nach der im beigefügten Terminplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Es gelten die vom Auftragnehmer in seinem Angebot zugesicherten Lieferzeiten.
Los 1: Lieferung darf frühestens 5 Monate ab Auftragserteilung erfolgen Los 3: Lieferung darf frühestens 5 Monate ab Auftragserteilung erfolgen
Hinweis: Die datumsgenaue Festlegung von Lieferfristen erfolgt mit Auftragserteilung.
Anlieferungsstelle: Das Fahrgestell (Los 1) ist beim Auftragnehmer von Los 2 frei Haus anzuliefern.
Die Beladung (Los 3) ist in einer Gesamtlieferung frei Haus beim Auftragnehmer von Los 2 anzuliefern. Im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer von Los 2 kann in Ausnahmefällen davon abgewichen werden.
Die Anlieferung ist durch die Auftragnehmer von Los 1+3 eigenverantwortlich mit dem Auftragnehmer von Los 2 abzustimmen. Die Zeitpunkte der Anlieferung sind einvernehmlich unter Berücksichtigung der jeweils zugesicherten Lieferzeiten zu vereinbaren.
Die mängelfreien und vollständigen Lieferungen sind innerhalb 2 KW mittels gegengezeichneter Lieferscheine durch die annehmende Stelle zu bestätigen.
Überwachung der Anlieferung: Der Auftragnehmer von Los 2 hat die Anlieferung des Fahrgestells (Los 1) und der Beladung (Los 3) eigenverantwortlich zu überwachen.
Aufklärungsgespräch nach Auftragserteilung: Los 1 und Los 2: Zur Festlegung der Schnittstellen zwischen den Losen und finalen Ausstattungsdetails hat innerhalb max. 8 KW nach Zuschlagserteilung ein Auftragsklärungsgespräch zu erfolgen an dem die Vertreter von Los 1+2, sowie des Auftraggebers und des Planungsbüros teilnehmen.
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L214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
Los 1: Der AN hat spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung eine Lieferumfangsliste mit einer näheren Beschreibung des Ausstattungsumfangs an den AG unaufgefordert zu übersenden.
Einzelfristen für 2.2.1 =spätestens Werktage nach 2.2.2 =spätestens Werktage nach 2.2.3 =spätestens Werktage nach
2.3 Vollendung der Leistung nach Datum: Spätestens am Einzelfristen für 2.2.1 =spätestens (Datum) 2.2.2 =spätestens (Datum) 2.2.3 =spätestens (Datum)
3 Abnahme
3.1 Die Leistung ist förmlich abzunehmen. 3.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle. bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. mit der Abnahme.
4 Vertragsstrafen
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jede Kalenderwoche, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.: 4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern für = Jahre für = Jahre für = Jahre
6 Rechnungen
Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind einfach einzureichen, davon abweichend:
- Abschlagsrechnungen 1-fach
- Teilschlussrechnungen 1-fach
- Schlussrechnungen 1-fach
- Unterlagen 1-fach Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:
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L214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
7 Sicherheitsleistung
7.1 Zur Vertragserfüllung werden für Los 2 Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt. Die Sicherheitsleistung ist mit Anlieferung des Fahrgestells von Los 1 beim Aufragnehmer von Los 2 zu leisten und kann durch Bürgschaft abgegolten werden. Ja Nein
7.2 Zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen werden für Los 2 Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt. Die Sicherheitsleistung kann durch Bürgschaft geleistet werden Ja Nein
8 Preisgleitklausel
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel – L 225
9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungserbringung ist verboten.
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Keine Siehe beigefügte Unterlage „Weitere Besondere Vertragsbedingungen“
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