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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vorbemerkung
Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagenes (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Lieferung eines Mannschaftstransportwagenes (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Rheinmünster. Das Fahrzeug ist unter Beachtung der in Baden-Württemberg geltenden Anforderungen und Bestimmungen für Feuerwehrfahrzeuge sowie gemäß den einschlägigen Vorschriften und Normen, insbesondere DIN EN 1846-1, DIN EN 1846-2 und DIN EN 1846-3, in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen Fassung auszuführen.
LOS: Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung
Lieferung eines Mannschaftstransportwagenes (MTW), bestehend aus einem Fahrgestell mit Allradantrieb und Automatikgetriebe, einem feuerwehrtechnischen Aufbau sowie der vollständigen feuerwehrtechnischen Beladung und Zusatzbeladung einschließlich deren fachgerechtem Einbau. Das zulässige Gesamtgewicht des vollständig aufgebauten und einsatzbereiten Fahrzeuges darf maximal 4.250 kg betragen. Bei vollständiger Besetzung mit acht (8) Personen und vollständiger Beladung gemäß Beladeplan muss eine verbleibende Nutzlastreserve von mindestens 500 kg gewährleistet sein.
Das Angebot muss in seinem Leistungsumfang vollständig sein. Alle für die ordnungsgemäße Funktion des Gesamtsystems erforderlichen Leistungsmerkmale müssen angeboten werden bzw. in den angebotenen Preisen enthalten sein. In die Preise sind alle eventuell anfallenden Mehr- und Nebenkosten (z. B. Überführung, technische Prüfungen usw.) einzurechnen. Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung ist in einem stabilen DIN-A4-Ordner sowie in digitaler Form auf USB-Stick mit dem fertiggestellten Fahrzeug auszuliefern. Sie hat sämtliche Bedienungsanleitungen der verbauten Geräte und Komponenten zu enthalten. Der Ordner ist zu beschriften, klar zu gliedern und mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen. Alle Schalter, Kontrollleuchten und sonstigen Bedienelemente sind durch eindeutige Symbole oder Beschriftungen in deutscher Sprache zu kennzeichnen. Mit dem einsatzbereiten Fahrzeug sind eine Gewichtsbilanz einschließlich Besatzung sowie ein Wiegenachweis für das Gesamtfahrzeug mit achs- und seitenweiser Gewichtsermittlung vorzulegen. Mit dem Angebot ist ein verbindlicher Liefertermin anzugeben.
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Deckblatt
Leistungsbeschreibung:
Mannschaftstransportwagen (MTW)
Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung
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| Mannschaftstransportwagenen (MTW) für die Feuerwehr. | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
| 1. | Fahrgestell Mannschaftstransportwagen (MTW) | ||
| 1.1 | Als Basisfahrzeug ist ein serienmäßiges Transporterfahrzeug in Personentransporter-Ausführung mit einem geschlossenen Kastenaufbau zu liefern. Das Fahrzeug ist für die Beförderung von insgesamt acht (8) Personen einschließlich Fahrer auszulegen. Die Sitzplatzanordnung ist wie folgt vorzusehen: 1. Sitzreihe: 2 Sitzplätze einschließlich Fahrer 2. Sitzreihe: 3 einzelne Sitzplätze 3. Sitzreihe: 3 einzelne Sitzplätze Gesamt: 8 Sitzplätze (2 + 3 + 3) Das Fahrzeug ist mit einer seitlichen Schiebetür sowie zweiflügeligen Hecktüren auszuführen. Der Fahrgast-/Mannschaftsraum einschließlich der Schiebetür sowie die Hecktüren sind vollständig bzw. entsprechend der serienmäßigen Personentransporter-Ausführung verglast auszuführen. Das Basisfahrzeug muss für den vorgesehenen weiteren Auf- und Ausbau zum Mannschaftstransportwagen (MTW) geeignet sein. | Ausschlusskriterium | |
| 1.2 | Schiebetür auf der Beifahrerseite mit integriertem Fenster in Wärmeschutzverglasung. | Ausschlusskriterium | |
| 1.3 | Fenster auf der Fahrerseite hinter dem Fahrersitz, ausgeführt mit Wärmeschutzverglasung. | Ausschlusskriterium | |
| 1.4 | Im Heckbereich sind auf der rechten und linken Fahrzeugseite feststehende, nicht zu öffnende Fenster vorzusehen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.5 | Alle Glasscheiben des Fahrzeugs sind in Wärmeschutzverglasung auszuführen. Die Verglasung im hinteren Fahrzeug- bzw. Mannschaftsraumbereich ist stark getönt auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.6 | Der Fahrersitz ist in höhenverstellbarer Ausführung vorzusehen und muss mit einem 3-Punkt- Sicherheitsgurt sowie einer geeigneten Kopfstütze ausgestattet sein. Der Sitzbezug ist in strapazierfähiger Stoffausführung auszuführen. Sämtliche Verstell Funktionen müssen ergonomisch bedienbar und für den dauerhaften Einsatz im Fahrzeug geeignet sein. | Ausschlusskriterium | |
| 1.7 | Der Beifahrersitz ist in höhenverstellbarer Ausführung vorzusehen und muss mit einem 3-Punkt- Sicherheitsgurt sowie einer geeigneten Kopfstütze ausgestattet sein. Der Sitzbezug ist in strapazierfähiger Stoffausführung auszuführen. Sämtliche Verstell Funktionen müssen ergonomisch bedienbar und für den dauerhaften Einsatz im Fahrzeug geeignet sein. | Ausschlusskriterium | |
| 1.8 | Das Fahrzeug ist mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGM) von 4.250 kg auszuführen. Die technisch mögliche zulässige Gesamtmasse des angebotenen Fahrgestells/Fahrzeugs in kg ist im Angebot verbindlich anzugeben und durch geeignete Herstellerunterlagen nachzuweisen. Dem Angebot ist eine nachvollziehbare Gewichts- und Nutzlastberechnung des Basisfahrzeugs ohne Feuerwehrausbau beizulegen. Aus dieser müssen mindestens das Leergewicht bzw. die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie die daraus resultierende verfügbare Nutzlast eindeutig hervorgehen. Die angegebenen Gewichte sind Grundlage für die weitere Auslegung und Gewichtsberechnung des vollständigen Feuerwehrfahrzeugs. | Ausschlusskriterium | |
| 1.9 | Die Gesamtlänge des vollständig aufgebauten und ausgerüsteten Fahrzeugs darf maximal 6.000 mm betragen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.10 | Die Gesamtbreite des vollständig aufgebauten Fahrzeugs darf maximal 2.100 mm betragen, gemessen ohne Außenspiegel. | Ausschlusskriterium | |
| 1.11 | Die Gesamthöhe des vollständig aufgebauten und ausgerüsteten Fahrzeugs darf maximal 3.000 mm betragen. Die maximale Gesamthöhe ist einschließlich sämtlicher Dachaufbauten und Anbauteile, insbesondere der Blaulicht- bzw. Sondersignalanlage, einzuhalten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.12 | Der Öffnungswinkel der Hecktüren muss mindestens 270° betragen. Die Hecktüren müssen sowohl in einer Öffnungsstellung von ca. 90° als auch in vollständig umgeschlagener Stellung (ca. 270°) sicher und zuverlässig arretierbar sein. Die Arretierung ist so auszuführen, dass ein unbeabsichtigtes Schließen oder Umschlagen der Türen, insbesondere bei Wind oder Fahrzeugneigung, verhindert wird. | Ausschlusskriterium | |
| 1.13 | Das Fahrzeug ist mit einem wassergekühlten Dieselmotor auszustatten. Der Motor muss mindestens die Schadstoffklasse Euro 6e gemäß den zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Eine höhere bzw. aktuellere Schadstoffklasse ist zulässig, sofern die übrigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollständig eingehalten werden. Sollten sich die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffklasse im Verlauf des auf die kommenden drei Jahre verteilten Beschaffungsprozesses dahingehend ändern, dass die Schadstoffklasse 6e nicht ausreichend wäre, muss gewährleistet sein, dass das jeweilige Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung der gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffklasse entspricht. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.14 | Die Motorisierung des Fahrzeugs ist entsprechend den Leistungsanforderungen gemäß DIN EN 1846-2 auszulegen. Die Motorleistung muss mindestens 130 kW betragen. Eine höhere Motorleistung ist zulässig, sofern sämtliche weiteren Anforderungen der Leistungsbeschreibung eingehalten werden. | Ausschlusskriterium | |
| 1.15 | Der Motor ist in einer für Behörden- und Einsatzfahrzeuge geeigneten Ausführung (Behördenmotor) auszuführen. Der Fahr- und Einsatzbetrieb muss auch bei fehlendem bzw. aufgebrauchtem AdBlue weiterhin möglich sein. Ein vollständiges Abschalten des Motors bzw. eine Startsperre aufgrund eines AdBlue-Mangels darf die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs nicht verhindern. | Ausschlusskriterium | |
| 1.16 | Das Fahrzeug ist mit einem Kraftstofftank mit einem Tankinhalt von mindestens 70 Litern auszustatten, um eine ausreichende Reichweite für den vorgesehenen Einsatzbetrieb sicherzustellen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.17 | Abgasendrohr seitlich links vor der Hinterachse herausgeführt. | Ausschlusskriterium | |
| 1.18 | Anpassung der Abgasanlage an die Abgasabsauganlage mit Rohrführung auf der linken Fahrzeugseite einschließlich der erforderlichen technischen Anpassungen. (Blaschke Umwelttechnik GmbH). | Ausschlusskriterium | |
| 1.19 | Das Fahrzeug ist mit einem Automatikgetriebe mit mindestens 7 Vorwärtsgängen auszustatten. Das Getriebe muss für die geforderte Motorleistung, das zulässige Gesamtgewicht sowie den vorgesehenen Einsatz als Feuerwehr- und Einsatzfahrzeug geeignet und entsprechend ausgelegt sein. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.20 | Das Fahrzeug ist mit einem Allradantrieb (4×4) auszuführen. Das Allradsystem muss für das zulässige Gesamtgewicht sowie den vorgesehenen Einsatz als Feuerwehr- und Einsatzfahrzeug geeignet sein. Die angebotene Ausführung des Allradantriebs ist im Angebot zu beschreiben und anzugeben. | Ausschlusskriterium | |
| 1.21 | Das Fahrzeug ist mit mindestens einer Differentialsperre an der angetriebenen Hinterachse auszustatten. Die Differentialsperre muss eine verbesserte Traktion bei schwierigen Fahrbahn- und Geländeverhältnissen gewährleisten und für den vorgesehenen Einsatz als Feuerwehr- und Einsatzfahrzeug geeignet sein. | Ausschlusskriterium | |
| 1.22 | Das Fahrzeug ist mit einem Generator (Lichtmaschine) mit einer Mindestleistung von 12 V / 220 A auszustatten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.23 | Das Fahrzeug ist mit der größtmöglichen, vom Fahrzeughersteller für die vorgesehene Fahrzeugkonfiguration freigegebenen Hauptbatterie auszustatten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.24 | Das Fahrzeug ist mit der größtmöglichen, für die Fahrzeugkonfiguration geeigneten Zusatzbatterie auszustatten. Die Trennung von der Hauptbatterie ist über ein geeignetes Trennrelais sicherzustellen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.25 | Das Fahrzeug ist mit einem gut zugänglichen Batteriehauptschalter zur zentralen Trennung der elektrischen Verbraucher von der Fahrzeugbatterie auszustatten. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.26 | Das Fahrzeug ist mit einer Anhängevorrichtung auszustatten. Die zulässige Anhängelast muss mindestens 3.500 kg (gebremst) betragen. Die Anhängevorrichtung sowie sämtliche zugehörigen Komponenten sind entsprechend der zulässigen Anhängelast und dem vorgesehenen Einsatz auszulegen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.27 | Anhängevorrichtung als Wechselsystem Rockinger VARIOBLOC oder gleichwertig, zur Aufnahme und zum einfachen Wechsel unterschiedlicher Kupplungssysteme. | Ausschlusskriterium | |
| 1.28 | Anhängevorrichtung ausgeführt als Kugelkupplung Fabrikat Rockinger VARIOBLOC oder gleichwertig, passend zum vorgesehenen Wechselsystem. | Ausschlusskriterium | |
| 1.29 | Anhängevorrichtung ausgeführt als Standard-Anhängekupplung Fabrikat Rockinger VARIOBLOC oder gleichwertig, passend zum vorgesehenen Wechselsystem. | Ausschlusskriterium | |
| 1.30 | 12-Volt-Steckdose, 13-polig, nach ISO 11446, für die elektrische Verbindung der Anhängevorrichtung. | Ausschlusskriterium | |
| 1.31 | Beidseitige Trittstufen im Heckbereich, rutschhemmend und für einen sicheren Ein- und Ausstieg ausgeführt. | Ausschlusskriterium | |
| 1.32 | Geeignete und ausreichend dimensionierte Schleppvorrichtung an der Fahrzeugfront, gut zugänglich und für den vorgesehenen Einsatzzweck ausgeführt. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.33 | Geeignete und ausreichend dimensionierte Schleppvorrichtung am Fahrzeugheck, gut zugänglich und für den vorgesehenen Einsatzzweck ausgeführt. Alternativ kann die Schleppfunktion über die vorhandene Anhängevorrichtung realisiert werden, sofern diese hierfür geeignet und zugelassen ist. | Ausschlusskriterium | |
| 1.34 | Sofern für die fachgerechte Anbindung und Steuerung der Aufbauelektrik technisch erforderlich, ist ein geeignetes programmierbares Zusatzmodul bzw. eine entsprechende Fahrzeugschnittstelle zu liefern und vollständig in die Fahrzeugelektronik zu integrieren. Das Modul muss die erforderlichen Ein- und Ausgangssignale sowie Steuerungs- und Schaltfunktionen für den Feuerwehr-/Sonderfahrzeugausbau bereitstellen. Erforderliche Programmierungen, Parametrierungen, Freischaltungen und Schnittstellenanpassungen sind Bestandteil des Lieferumfangs und durch den Auftragnehmer auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.35 | Zusätzliche Klemmleiste für die Aufbauelektrik zur fachgerechten Anbindung zusätzlicher elektrischer Verbraucher. | Ausschlusskriterium | |
| 1.36 | Die Frontscheinwerfer sind vollständig in LED-Technik auszuführen und müssen den geltenden Anforderungen der StVZO für den Rechtsverkehr entsprechen. Das Fahrzeug ist mit einer automatischen Fahrlichtschaltung auszustatten, die das Fahrlicht abhängig von den jeweiligen Lichtverhältnissen selbstständig ein- bzw. ausschaltet. | Ausschlusskriterium | |
| 1.37 | Tagfahrlicht in LED-Technik, vollständig betriebsbereit und StVZO-konform ausgeführt. | Ausschlusskriterium | |
| 1.38 | Nebelscheinwerfer und Nebelrückleuchte in LED-Technik, vollständig betriebsbereit und StVZO-konform ausgeführt. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.39 | Rückfahrscheinwerfer in LED-Technik, vollständig betriebsbereit und StVZO-konform Vorschriften ausgeführt. | Ausschlusskriterium | |
| 1.40 | LED-Deckenleuchten im hinteren Mannschaftsraum zur gleichmäßigen und ausreichenden Ausleuchtung des Innenraums. | Ausschlusskriterium | |
| 1.41 | LED-Leseleuchte im Fahrerraum zur gezielten Ausleuchtung des Fahrer- bzw. Beifahrerbereichs. | Ausschlusskriterium | |
| 1.42 | Zusätzliche Seitenmarkierungsleuchten in LED-Technik zur verbesserten seitlichen Erkennbarkeit des Fahrzeugs. | Ausschlusskriterium | |
| 1.43 | Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger in LED-Technik zur verbesserten seitlichen Erkennbarkeit des Abbiegevorgangs. | Ausschlusskriterium | |
| 1.44 | Ein- und Ausstiegsbereiche vorn und hinten mit geeigneter Beleuchtung zur sicheren Nutzung bei Dunkelheit. | Ausschlusskriterium | |
| 1.45 | Elektrisch verstellbare Außenspiegel auf Fahrer- und Beifahrerseite. | Ausschlusskriterium | |
| 1.46 | Beheizbare Außenspiegel auf Fahrer- und Beifahrerseite zur Gewährleistung einer guten Sicht bei niedrigen Temperaturen und Feuchtigkeit. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.47 | Die vorderen Seitenscheiben auf Fahrer- und Beifahrerseite sind mit elektrischen Fensterhebern auszustatten und vom jeweiligen Sitzplatz aus bedienbar auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.48 | Digitales Kombiinstrument mit Geschwindigkeitsanzeige in km/h sowie integrierter Drehzahlanzeige. | Ausschlusskriterium | |
| 1.49 | Im Bereich des Armaturenbretts sind gut zugängliche 12-Volt-Steckdosen sowie USB-Steckdosen zum Anschluss und zur Stromversorgung mobiler Endgeräte vorzusehen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.50 | Einbau eines DAB+-Autoradios mit USB-Anschluss, einschließlich geeigneter Lautsprecher und Dachantenne. Zusätzlich ist ein separates, leeres DIN-Radiofach für eine spätere Nutzung vorzusehen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.51 | Das fest verbaute Autoradio muss die Anbindung kompatibler Smartphones über Android Auto und Apple CarPlay ermöglichen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.52 | Lieferung eines auf das fest verbaute Autoradio abgestimmten und vollständig kompatiblen Navigationssystems. | Ausschlusskriterium | |
| 1.53 | Einbau einer Rückfahrkamera zur Überwachung des rückwärtigen Fahrzeugbereichs. Die Bilddarstellung muss beim Einlegen des Rückwärtsgangs automatisch über das Display des fest verbauten Autoradios erfolgen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.54 | Einparkhilfe vorn und hinten mit akustischer und optischer Abstandswarnung. Die optische Darstellung der erfassten Hindernisse muss über das Display des fest verbauten Autoradios erfolgen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.55 | Akustische Warnanlage zur automatischen Abgabe eines deutlich wahrnehmbaren Warnsignals bei eingelegtem Rückwärtsgang. Die Warnanlage muss bei Bedarf manuell abschaltbar sein. | Ausschlusskriterium | |
| 1.56 | Das Fahrzeug ist mit einer Geschwindigkeitsregelanlage auszustatten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.57 | Das Fahrzeug ist mit einem Regensensor auszustatten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.58 | Zentralverriegelung mit integrierter Funkfernbedienung im Hauptschlüssel. Das Fahrzeug ist mit insgesamt mindestens drei vollständigen Fahrzeugschlüsseln auszuliefern. | Ausschlusskriterium | |
| 1.59 | Fahrer- und Beifahrerplatz sind jeweils mit einem Airbag auszustatten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.60 | Fahrer- und Beifahrerplatz sind jeweils mit Seiten- und Kopfairbags auszustatten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.61 | Das Fahrzeug ist mit einer elektrischen Parkbremse auszustatten. Die Bedienung muss ergonomisch und vom Fahrerplatz aus gut erreichbar erfolgen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.62 | Das Fahrzeug ist an Vorder- und Hinterachse mit leistungsfähigen Scheibenbremsen auszustatten, ausgelegt für das zulässige Gesamtgewicht und den vorgesehenen Einsatzbetrieb. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.63 | Das Fahrzeug ist mit einem adaptiven Bremslicht auszustatten, das bei einer starken bzw. Notbremsung den nachfolgenden Verkehr durch eine deutlich erkennbare Warnfunktion auf die Gefahrensituation aufmerksam macht. | 100 | |
| 1.64 | Das Fahrzeug ist mit einer Antriebsschlupfregelung (ASR) oder einem gleichwertigen System auszustatten, das ein übermäßiges Durchdrehen der Antriebsräder verhindert und die Fahrstabilität sowie Traktion unterstützt. | Ausschlusskriterium | |
| 1.65 | Das Fahrzeug ist mit einem Antiblockiersystem (ABS) oder einem gleichwertigen System auszustatten, das ein Blockieren der Räder beim Bremsvorgang verhindert und die Lenk- und Fahrstabilität unterstützt. | Ausschlusskriterium | |
| 1.66 | Das Fahrzeug ist mit einem Seitenwindassistenten auszustatten, der bei starken Seitenwindeinflüssen stabilisierend in das Fahrverhalten eingreift und den Fahrer bei der sicheren Spurhaltung unterstützt. | Ausschlusskriterium | |
| 1.67 | Das Fahrzeug ist mit einer Servolenkung auszustatten, die eine sichere und leichtgängige Fahrzeugführung sowie einen geringen Lenkaufwand, insbesondere bei Rangierfahrten, gewährleistet. | Ausschlusskriterium | |
| 1.68 | Das Lenkrad ist in Höhe und Tiefe einstellbar auszuführen, um eine ergonomische Anpassung an unterschiedliche Fahrer zu ermöglichen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.69 | Das Fahrzeug ist mit einem Spurwechselassistenten auszustatten, der den seitlichen und rückwärtigen Verkehrsbereich überwacht und den Fahrer bei einem erkannten Fahrzeug bzw. Hindernis im relevanten Bereich optisch und/oder akustisch warnt. | Ausschlusskriterium | |
| 1.70 | Fahrerhaus mit automatischer Klimaanlage (Klimaautomatik) zur selbstständigen Regelung der eingestellten Innenraumtemperatur. | Ausschlusskriterium | |
| 1.71 | Separate Zusatzklimaanlage für den Mannschaftsraum zur ausreichenden und gleichmäßigen Kühlung des hinteren Fahrgastraums. | Ausschlusskriterium | |
| 1.72 | Zusätzlicher Wärmetauscher im Mannschaftsraum zur ausreichenden und gleichmäßigen Beheizung des hinteren Fahrgastraums. | Ausschlusskriterium | |
| 1.73 | Das Fahrzeug ist in Schlechtwegeausführung auszuführen und für den Einsatz unter erschwerten Straßen- und Wegebedingungen auszulegen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.74 | Das Fahrzeug ist mit verstärkten Stabilisatoren auszustatten, ausgelegt für den Einsatz unter erschwerten Straßen- und Einsatzbedingungen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.75 | Das Fahrzeug ist mit verstärkten Stoßdämpfern auszustatten, ausgelegt für den Einsatz unter erschwerten Straßen- und Einsatzbedingungen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.76 | Das Fahrzeug ist mit einer verstärkten Hinterachse auszustatten, ausgelegt für erhöhte Belastungen und den Einsatz unter erschwerten Straßen- und Einsatzbedingungen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.77 | Das Fahrzeug ist mit einer Fahrwerkshöherlegung von ca. 30 mm auszuführen. Die verwendeten Stoßdämpfer müssen speziell auf die geänderte Fahrwerkshöhe abgestimmt und für den vorgesehenen Einsatzzweck des Fahrzeugs geeignet sein. Sämtliche für die fachgerechte Höherlegung erforderlichen Einbau-, Befestigungs- und Montageteile sind im Lieferumfang zu berücksichtigen. Das Fahrwerk muss die Verwendung einer entsprechend größeren, technisch zulässigen Bereifung ermöglichen. In Verbindung mit der größeren Bereifung soll eine Gesamthöherlegung des Fahrzeugs von bis zu ca. 50 mm erreicht werden können. Die Fahrwerkshöherlegung sowie die vorgesehene Rad-/Reifenkombination müssen den geltenden technischen und zulassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.78 | Das Fahrzeug ist mit einer auf den vorgesehenen Aufbau, das zulässige Gesamtgewicht sowie das einsatzspezifische Nutzer- und Fahrprofil abgestimmten Achsübersetzung auszuführen. Die Achsübersetzung ist insbesondere hinsichtlich Anfahrverhalten, Beschleunigung, Steigfähigkeit und Fahrbetrieb in schwierigem bzw. unbefestigtem Gelände zu optimieren. Dabei ist eine für den Feuerwehreinsatz geeignete Abstimmung zwischen Zugkraft, Fahrleistung und wirtschaftlichem Betrieb sicherzustellen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.79 | Das Fahrzeug ist an Vorder- und Hinterachse mit einer für den vorgesehenen Einsatz geeigneten M+S- Bereifung auszustatten. Die verwendeten Reifen müssen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke / 3PMSF) gekennzeichnet sein und die zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung geltenden gesetzlichen Anforderungen an wintertaugliche Bereifung erfüllen. Die Bereifung muss hinsichtlich Reifendimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex für das angebotene Fahrzeug, die jeweiligen Achslasten sowie den vorgesehenen Feuerwehreinsatz geeignet und zugelassen sein. | Ausschlusskriterium | |
| 1.80 | Sitzbezüge in dunkler Textilausführung, strapazierfähig und leicht zu reinigen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.81 | Fahrerhaus mit vollständig verkleidetem, pflegeleichtem und robustem Innenhimmel. | Ausschlusskriterium | |
| 1.82 | Klappbare Sonnenblenden für Fahrer und Beifahrer. | Ausschlusskriterium | |
| 1.83 | Ablagefach oberhalb der Dachverkleidung im Fahrerhaus zur sicheren Unterbringung von Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenständen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.84 | Fahrer- und Beifahrertür sind mit ausreichend dimensionierten und gut zugänglichen Ablagefächern zur sicheren Unterbringung von Gebrauchsgegenständen auszustatten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.85 | Im Fahrerhaus sind zusätzliche, gut zugängliche DIN-Fächer für den Einbau von Schaltern, Funkgeräten und weiteren feuerwehrtechnischen Bedienelementen vorzusehen. | Ausschlusskriterium | |
| 1.86 | Heckbereich mit vollständig verkleidetem, robustem und pflegeleichtem Innenhimmel. | Ausschlusskriterium | |
| 1.87 | Fahrgastraum und Laderaum sind mit einer geeigneten Wärmeisolierung auszuführen, um den Wärmeeintrag bzw. Wärmeverlust zu reduzieren und ein möglichst gleichmäßiges Innenraumklima zu gewährleisten. | Ausschlusskriterium | |
| 1.88 | Einstieggriffe im Bereich der Schiebetür, in gelber Ausführung, für einen sicheren Ein- und Ausstieg. | 100 | |
| 1.89 | Beidseitige Einstieggriffe an den Hecksäulen, in gelber Ausführung, für einen sicheren Ein- und Ausstieg. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 1.90 | Schmutzfänger an den Vorder- und Hinterrädern, robust und für den vorgesehenen Fahrzeugeinsatz geeignet. | Ausschlusskriterium | |
| 1.91 | Passgenaue, rutschfeste und leicht zu reinigende Gummifußmatten im vorderen Fahrer- und Beifahrerbereich. | 50 | |
| 1.92 | Verbandkasten gemäß StVZO, mit einer verbleibenden Haltbarkeit von mindestens 3 Jahren zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung. | Ausschlusskriterium | |
| 1.93 | Durchführung einer vollständigen Ablieferungsinspektion des Feuerwehrfahrzeugs vor Übergabe an den Auftraggeber, einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung aller Fahrzeug- und Aufbausysteme. | Ausschlusskriterium | |
| 1.94 | Lieferung und Lagerung eines für die am Fahrzeug verbauten Reifen geeigneten Reifenfüllkits mit Kompressor für den Notfall an einer geeigneten und sicher zugänglichen Stelle im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 2. | Auf- und Ausbau Mannschaftstransportwagen (MTW): |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Der vollständige Auf- und Ausbau des Fahrzeugs zum Mannschaftstransportwagen (MTW) ist entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten technischen, funktionalen und konstruktiven Anforderungen sowie Ausstattungsmerkmale sind vollständig umzusetzen und einzuhalten. Alle hierfür erforderlichen Lieferungen, Montage-, Anpassungs-, Verkabelungs-, Befestigungs- und Nebenarbeiten sind, soweit für eine fachgerechte und funktionsfähige Ausführung erforderlich, Bestandteil des Leistungsumfangs. Der Fahrzeugausbau ist fachgerecht, dauerhaft, wartungsfreundlich und für die besonderen Anforderungen eines Feuerwehr- und Einsatzfahrzeugs auszuführen. Die verwendeten Bauteile und Materialien müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sein. Sämtliche zum Zeitpunkt der Abnahme und Zulassung geltenden gesetzlichen Vorschriften, einschlägigen Normen, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften sowie Zulassungsbestimmungen sind einzuhalten. Abweichungen von den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber zulässig. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.2 | Lieferung und Einbau einer Mittelkonsole zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Die Mittelkonsole ist fahrzeugspezifisch, stabil und für den dauerhaften Einsatz im Einsatzfahrzeug auszuführen. Die genaue Ausführung, Aufteilung und Anordnung der Komponenten ist vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Mittelkonsole ist mit einer verschließbaren Klappe sowie geeigneten Ablagefächern, unter anderem zur Aufnahme von Unterlagen und Dokumenten, auszustatten. In bzw. an der Mittelkonsole sind folgende Komponenten ergonomisch und gut erreichbar zu integrieren: Funkgerät einschließlich zugehörigem Funkhörer bzw. Bedienteil, Halterung bzw. Aufnahme für das vorgesehene Tablet, eine 12-V-Steckdose, USB-Ladeanschlüsse mit mindestens 2 × USB-C.Funkhörer und Funkgerät sind so anzuordnen, dass eine sichere und uneingeschränkte Bedienung vom Fahrer- bzw. Beifahrerplatz gewährleistet ist. Das Tablet ist mittels einer stabilen, für den Fahrzeugeinsatz geeigneten Halterung zu befestigen. Position und Ausrichtung sind so zu wählen, dass eine gute Ablesbarkeit und Bedienbarkeit gegeben ist und die Sicht sowie die Bedienung der Fahrzeugeinrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Sämtliche Leitungen und Anschlüsse sind verdeckt bzw. mechanisch geschützt innerhalb der Konsole zu führen. Erforderliche Wartungs-, Programmier- und Servicezugänge der eingebauten Komponenten müssen zugänglich bleiben. Die Mittelkonsole ist stabil, klapperfrei und verletzungssicher auszuführen. Die endgültige Ausführung und Anordnung sämtlicher Komponenten erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.3 | Lieferung und Einbau von insgesamt sechs Einzelsitzen im Mannschaftsraum mit jeweils integriertem 3- Punkt-Sicherheitsgurt und Kopfstütze. Die Einzelsitze müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Sitzbreite ca. 420 mm - Sitzbezug aus strapazierfähigem Stoff - integrierter 3-Punkt-Sicherheitsgurt - integrierte bzw. geeignete Kopfstütze - Sitzfüße bzw. Sitzgestelle verstellbar und herausnehmbar - werkzeuglose Entnahme der Sitze mittels geeigneter Schnellverschlüsse - Sitze müssen sowohl in als auch entgegen der Fahrtrichtung eingesetzt und sicher verriegelt werden können -sämtliche Sitze, Sitzbefestigungen und Rückhaltesysteme müssen für die Verwendung während der Fahrt zugelassen sein Die Sitzanordnung sowie die erforderlichen Sitzschienen, Sitzkonsolen und Befestigungspunkte sind so auszulegen, dass die geforderte flexible Nutzung und Entnahme der Sitze gewährleistet ist. Sämtliche Sitze einschließlich Sitzgestelle, Befestigungs- und Verriegelungssysteme sowie Sicherheitsgurte müssen den zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen ECE-Regelungen entsprechen. Die erforderlichen Prüfungen, Nachweise und Zulassungen für die vorgesehene Sitzanordnung sind Bestandteil des Lieferumfangs. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.4 | Lieferung und Einbau von stabilen Kunststoffkisten unter den Sitzplätzen zur sicheren Lagerung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen. Die Kunststoffkisten sind so auszuführen und anzuordnen, dass der vorhandene Stauraum unter den Sitzen bestmöglich genutzt wird und eine einfache Entnahme sowie Beladung möglich ist. Eine Befestigung der Kunststoffkisten oder deren Halterungen am Fahrzeugboden ist nicht zulässig. Die Befestigung bzw. Führung ist ausschließlich an den vorhandenen Sitzkonsolen, Sitzgestellen oder geeigneten Halterungen unterhalb der Sitze vorzunehmen. Die Kisten sind gegen unbeabsichtigtes Herausziehen, Verrutschen, Kippen und Lösen während der Fahrt zu sichern. Die Sicherung muss auch bei starken Brems- und Ausweichmanövern eine sichere Aufbewahrung gewährleisten. Die Ausführung darf die Funktion, Verstellung und Zugänglichkeit der Sitze sowie vorhandener Sicherheits- und Rückhaltesysteme nicht beeinträchtigen. | 250 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.5 | Im Mannschaftsraum ist ein fest eingebauter, klappbarer Arbeitstisch vorzusehen. Der Tisch ist zwischen der ersten Sitzreihe hinter dem Fahrersitz und der zweiten Sitzreihe anzuordnen. Die genaue Einbauposition, Abmessungen und konstruktive Ausführung sind vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben. Der Arbeitstisch ist als stabile, robuste und für den dauerhaften Einsatz in einem Einsatzfahrzeug geeignete Konstruktion auszuführen. Die Tischfläche muss sich mit wenigen Handgriffen auf- und zuklappen lassen. Im ausgeklappten Zustand ist eine sichere und ausreichend belastbare Arbeitsfläche zu gewährleisten. Im eingeklappten Zustand muss der Tisch sicher und klapperfrei arretiert sein. Die Verriegelung ist so auszuführen, dass während des Fahrbetriebs eine unbeabsichtigte Entriegelung oder ein selbstständiges Aufklappen ausgeschlossen ist. Am bzw. im unmittelbaren Bereich des Arbeitstisches ist eine geeignete Konsole für elektrische Anschlüsse vorzusehen. Diese muss mindestens Aufnahmemöglichkeiten für die erforderlichen Steckdosen und Stromversorgungsanschlüsse bieten. Art, Anzahl und genaue Anordnung der Steckdosen bzw. Stromversorgungsanschlüsse sind vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sämtliche Anschlüsse sind ergonomisch, gut erreichbar und bedienbar anzuordnen. Die Nutzung der Anschlüsse darf durch die Klappfunktion des Tisches nicht beeinträchtigt werden. Die Leitungsführung ist mechanisch geschützt auszuführen. Sämtliche Leitungen sind so zu verlegen und gegen Bewegung zu sichern, dass diese beim Auf- und Zuklappen des Tisches nicht gequetscht, geknickt, auf Zug belastet oder anderweitig beschädigt werden können. Die gesamte Konstruktion einschließlich Tischfläche, Klappmechanismus, Konsole, Verriegelungen und Befestigungspunkten ist stabil, verletzungssicher, klapperfrei und für die während des Fahrbetriebs auftretenden statischen und dynamischen Belastungen auszulegen. Scharfe Kanten, hervorstehende Befestigungselemente und sonstige Verletzungsgefahren sind auszuschließen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.6 | Lieferung und Einbau eines stabilen Trenngitters zwischen Mannschaftsraum und Geräteraum zur sicheren Abtrennung und Ladungssicherung. Das Trenngitter ist aus einer stabilen Metallkonstruktion auszuführen und dauerhaft in Schwarz pulverbeschichtet auszuführen. Die Beschichtung muss abriebfest, kratzbeständig und für die dauerhafte Nutzung im Einsatzfahrzeug geeignet sein. Das Trenngitter ist im Bereich bis mindestens zur Höhe der Kopfstützen mit einem stabilen Aluminiumblech zu verkleiden. Die Verkleidung ist dauerhaft, vibrationsfest sowie mit verletzungssicheren Kanten und Übergängen auszuführen. Im unteren Bereich des Trenngitters ist eine ausreichend dimensionierte, verschließbare Durchladeklappe vorzusehen. Diese muss die Beladung und den sicheren Transport längerer Ausrüstungsgegenstände ermöglichen. Die Klappe ist gegen unbeabsichtigtes Öffnen während der Fahrt zu sichern. Das Trenngitter ist als variables und versetzbares System auszuführen. Nach dem Ausbau bzw. Entfernen der entsprechenden Sitze muss das Trenngitter ohne Einsatz von Werkzeugen aus seiner regulären Position gelöst und bis in den Bereich der B-Säulen versetzt und dort sicher befestigt werden können. Für beide vorgesehenen Einbaupositionen sind geeignete Aufnahmen und Verriegelungen vorzusehen. Die Befestigung muss eine schnelle und werkzeuglose Umrüstung ermöglichen und gleichzeitig eine sichere, klapper- und vibrationsfreie Fixierung während des Fahrbetriebs gewährleisten. Sämtliche Bauteile des Trenngitters, der Aluminiumverkleidung, der Durchladeklappe sowie der Befestigungs- und Verriegelungseinrichtungen sind für die im Fahrbetrieb auftretenden Belastungen ausreichend stabil zu dimensionieren. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.7 | Der Boden im Mannschafts- und Geräteraum ist als durchgängige, geschlossene und strapazierfähige Bodenkonstruktion auszuführen. Die Oberfläche ist mit einem hochwertigen, rutschhemmenden Kunststoffbelag bzw. einer entsprechenden Kunststoffbeschichtung zu versehen. Der Boden muss für die hohen Beanspruchungen im Einsatzdienst geeignet sowie abriebfest, stoßfest und leicht zu reinigen sein. Die gesamte Bodenkonstruktion ist wasserfest und feuchtigkeitsbeständig auszuführen. Fugen, Übergänge und Anschlüsse sind so auszuführen bzw. abzudichten, dass das Eindringen von Wasser und Schmutz in die Bodenkonstruktion weitestgehend verhindert wird. An den seitlichen Wand- und Einbaubereichen ist der Bodenbelag als umlaufender Tritt- und Schmutzschutz mindestens ca. 10 cm hochzuführen. Die Übergänge zwischen Boden und Schmutzschutz sind möglichst fugenarm und reinigungsfreundlich auszuführen. Sämtliche Kanten, Übergänge und Abschlüsse sind dauerhaft, mechanisch belastbar und verletzungssicher auszuführen. Die verwendeten Materialien müssen für die regelmäßige Reinigung des Fahrzeuginnenraums mit handelsüblichen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln geeignet sein. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.8 | Lieferung und Montage einer robusten Aluminiumverkleidung der Seitenwände im Mannschaftsraum sowie im Fahrzeugheck bzw. Geräteraum. Die Verkleidung ist beidseitig unterhalb der Fensterbrüstung einschließlich der Hecktüren über die relevanten Seitenwandbereiche durchgängig auszuführen. Die vorhandenen Radkästen sind vollständig in die Verkleidung einzubeziehen und ebenfalls mit einer stabilen Aluminiumverkleidung zu versehen. Sämtliche Aluminiumverkleidungen sind in grau pulverbeschichteter Ausführung herzustellen. Die Pulverbeschichtung muss hochwertig, abriebfest, kratzbeständig und für die dauerhafte Beanspruchung im Einsatzfahrzeug geeignet sein. Die Verkleidungselemente sind ausschließlich mittels geeigneter Schraubverbindungen stabil, vibrations- und klapperfrei zu befestigen. Eine Befestigung mittels Nieten ist nicht zulässig. Die Verschraubungen sind so auszuführen, dass die Verkleidungselemente bei Wartungs-, Reparatur- oder Nachrüstarbeiten zerstörungsfrei demontiert und anschließend wieder montiert werden können. Sämtliche Kanten, Ecken, Ausschnitte und Übergänge sind sauber, dauerhaft und verletzungssicher auszuführen. Erforderliche Wartungs- und Revisionsbereiche müssen weiterhin zugänglich bleiben bzw. mit geeigneten, verschraubten und demontierbaren Abdeckungen versehen werden. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.9 | Im Aufbauboden ist ein durchgängiges Schienensystem in Form von Airline-Führungsschienen vorzusehen, das sowohl zur Befestigung und variablen Positionierung der Sitze als auch als Verzurr- und Befestigungssystem für die Ladungssicherung genutzt werden kann. Die Sitz- und Airline-Führungsschienen bilden hierbei ein gemeinsames Schienensystem. Separate zusätzliche Verzurrschienen sind nicht vorgesehen. Die Schienen sind vollständig und bündig in den Aufbauboden einzulassen, sodass eine möglichst ebene und stolperfreie Bodenfläche entsteht. Eine aufgesetzte bzw. über die Bodenoberfläche hervorstehende Montage ist nicht zulässig. Das Schienensystem ist einschließlich sämtlicher Befestigungs- und Verbindungselemente für die auftretenden Belastungen aus Sitzbefestigung und Ladungssicherung ausreichend zu dimensionieren. Die erforderlichen Zulassungen und Festigkeitsnachweise für die jeweilige Nutzung sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Für die Verwendung zur Ladungssicherung müssen geeignete und zum Schienensystem passende Zurr- und Befestigungspunkte eingesetzt werden können. Die zulässigen Belastungs- bzw. Zurrkräfte sind in der Fahrzeugdokumentation anzugeben. | Ausschlusskriterium | |
| 2.10 | Lieferung und verlastungssichere Lagerung eines geeigneten Befestigungs- und Ladungssicherungssatzes für den Geräteraum. Der Lieferumfang muss mindestens geeignetes Befestigungsmaterial für das verbaute Sitz-/Airline- Schienensystem sowie ein ausreichend dimensioniertes Sicherungsnetz zur flexiblen Sicherung der im Geräteraum transportierten Ausrüstungsgegenstände umfassen. Das Befestigungsmaterial und das Sicherungsnetz müssen für die bei der Ladungssicherung auftretenden Belastungen geeignet und auf das verbaute Schienensystem abgestimmt sein. Für das Sicherungsnetz und das zugehörige Befestigungsmaterial ist im Geräteraum ein fester, eindeutig gekennzeichneter und gut zugänglicher Lagerplatz vorzusehen. Die Lagerung ist so auszuführen, dass sämtliche Komponenten während der Fahrt gegen Verrutschen, Herausfallen und Beschädigung gesichert sind. | 100 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.11 | Der Geräteraum im Fahrzeugheck ist so zu planen und auszubauen, dass sämtliche für die Beladung vorgesehenen Ausrüstungsgegenstände vollständig, übersichtlich und gut zugänglich untergebracht werden können. Für jeden zur Beladung gehörenden Ausrüstungsgegenstand ist eine geeignete, auf den jeweiligen Gegenstand abgestimmte Halterung bzw. Aufnahme vorzusehen. Die Halterungen sind so auszuführen, dass die Ausrüstungsgegenstände während des Fahrbetriebs sicher gegen Verrutschen, Kippen, Herausfallen und unbeabsichtigtes Lösen gesichert sind. Die Anordnung der Ausrüstung ist unter Berücksichtigung einer ergonomischen und schnellen Entnahme, der Einsatzhäufigkeit sowie einer möglichst optimalen Nutzung des vorhandenen Stauraums vorzunehmen. Sämtliche Lagerplätze und Halterungen sind eindeutig, dauerhaft und gut lesbar entsprechend dem jeweils vorgesehenen Ausrüstungsgegenstand zu beschriften. Die Halterungen sind stabil, vibrationsfest und für die im Fahrbetrieb auftretenden Belastungen ausreichend zu dimensionieren. Scharfkantige oder verletzungsgefährdende Ausführungen sind nicht zulässig. Die endgültige Anordnung der Beladung sowie die Ausführung der Halterungen und Beschriftungen sind nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.12 | Der Heckausbau ist konstruktiv so auszuführen, dass eine genormte Europalette mit den Abmessungen 1.200 × 800 mm vollständig und sicher im Heckbereich des Fahrzeugs aufgenommen und transportiert werden kann. Für die Europalette sind geeignete und ausreichend dimensionierte Ladungssicherungsmöglichkeiten vorzusehen. Die Sicherung muss entsprechend den geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung möglich sein. Erforderliche Zurrpunkte bzw. Befestigungseinrichtungen sind Bestandteil des Lieferumfangs. Die verbleibende Nutzlast des vollständig ausgebauten Fahrzeugs muss bei voller Besetzung sowie vollständiger Beladung gemäß dem vorgegebenen Beladeplan mindestens 500 kg betragen. Dies ist durch eine entsprechende Gewichts- und Nutzlastberechnung nachzuweisen. Sofern zur Einhaltung dieser Anforderung erforderlich, ist eine Auflastung des Fahrgestells bzw. des zulässigen Gesamtgewichts einschließlich aller hierfür erforderlichen technischen Maßnahmen, Abnahmen und Eintragungen vorzunehmen. Die zulässigen Achslasten sowie das zulässige Gesamtgewicht dürfen in keinem vorgesehenen Beladungszustand überschritten werden. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 2.13 | Lieferung und Einbau einer elektrisch betätigten Trittstufe im Bereich der Schiebetür auf der Beifahrerseite. Die Trittstufe ist über die größtmögliche nutzbare Breite des Einstiegsbereichs auszuführen und muss beim Einfahren vollständig unter das Fahrzeug verschwenken bzw. einfahren. Im eingefahrenen Zustand dürfen keine störenden oder vermeidbar hervorstehenden Bauteile vorhanden sein. Die Betätigung der Trittstufe hat automatisch in Abhängigkeit von der Schiebetür zu erfolgen. Beim Öffnen der Schiebetür ist die Trittstufe automatisch auszufahren und beim Schließen vollständig einzufahren. Eine geeignete Sicherheits- und Einklemmschutzfunktion ist vorzusehen. Die Trittfläche ist rutschhemmend, trittsicher und für den dauerhaften Einsatz bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen auszulegen. Die Konstruktion ist ausreichend belastbar, korrosionsbeständig und gegen Verschmutzung, Spritzwasser sowie mechanische Beanspruchung zu schützen. Die sichtbaren Metallteile der Trittstufe sind in grau-schwarz pulverbeschichteter Ausführung herzustellen. Zur besseren Erkennbarkeit ist die Außenkante der ausgefahrenen Trittstufe mit einer deutlich sichtbaren Warnmarkierung und/oder integrierten LED-Warn- bzw. Markierungsleuchten auszustatten. Die Beleuchtung ist automatisch mit dem Ausfahren der Trittstufe zu aktivieren. Die Trittstufe muss über eine geeignete Überwachung verfügen. Der Fahrzeugführer ist eindeutig zu warnen, wenn die Trittstufe bei Fahrbereitschaft bzw. Fahrtantritt nicht vollständig eingefahren ist. | Ausschlusskriterium | |
| 3. | Beleuchtungs- und Signalgerät: |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 3.1 | Lieferung und Montage eines Blaulichtbalkens oberhalb des Fahrerhauses. Der Blaulichtbalken ist vollständig in LED-Technik auszuführen und mit leistungsstarken Hochleistungs- LEDs sowie einer geeigneten Weitwinkeloptik auszustatten. Die Anordnung und Ausführung muss eine möglichst großflächige und wirkungsvolle optische Warnwirkung gewährleisten. Der Blaulichtbalken muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: LED Leuchten mit mindestens folgenden Merkmalen: Warnwirkung > 500 Candela , synchronisieren möglich, Unempfindlichkeit gegen Hochdruck- bzw. Dampfstrahlreinigung, K2-Zulassung gemäß ECE-R65, automatische Tag-/Nacht-Umschaltung, Zusätzlich ausgestattet mit Zusatzblitzer, integrierte Funktionsüberwachung, vibrationsfeste und witterungsbeständige Ausführung für den dauerhaften Einsatz auf einem Einsatzfahrzeug. Störungen bzw. Ausfälle relevanter Komponenten der optischen Sondersignalanlage müssen durch die Funktionsüberwachung erkannt und dem Fahrzeugführer eindeutig angezeigt werden. | Ausschlusskriterium | |
| 3.2 | Zur Reduzierung von Wind- und Fahrgeräuschen sind die Blaulichtbalken in einer strömungsgünstigen und aerodynamisch optimierten Ausführung zu verbauen. Die Montage ist so auszuführen, dass störende Windgeräusche während der Fahrt auf ein technisch mögliches Minimum reduziert werden. | Ausschlusskriterium | |
| 3.3 | Die Blenden des vorderen Blaulichtbalkens sind in schwarzer Ausführung auszuführen. | 100 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 3.4 | Lieferung und Montage von zwei zusätzlichen LED-Leuchten im vorderen Dachbereich bzw. integriert in den Blaulichtbalken zur großflächigen Ausleuchtung des Bereichs vor dem Fahrzeug. Die LED-Leuchten müssen eine Lichtleistung von jeweils mindestens 2.000 lm aufweisen. Die Ausführung hat für den vorgesehenen Fahrzeugeinsatz geeignet, vibrationsfest sowie witterungsbeständig zu erfolgen. Die Anordnung der Leuchten ist so zu wählen, dass eine möglichst gleichmäßige und blendungsarme Ausleuchtung des vorderen Fahrzeugumfeldes gewährleistet wird. Die LED-Leuchten sind elektrisch in die Sondersignalanlage zu integrieren und über das zugehörige Bedienfeld im Fahrerraum separat ein- und ausschaltbar auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 3.5 | Lieferung und Montage einer elektrischen Warnanlage mit LED-Frontblitzleuchten (Hybrid) als Einbau im unteren Bereich des Kühlergrills. Die LED-Leuchten müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Warnwirkung > 500 Candela - Synchronisationsmöglichkeit der Leuchten - Unempfindlichkeit gegenüber Hochdruck- bzw. Dampfstrahlreinigung - Zulassung gemäß ECE-R65 Die Ausführung hat gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien zu erfolgen. | Ausschlusskriterium | |
| 3.6 | Lieferung und Montage eines seitlichen Blaulichtsystems (Kreuzungsblitzer), bestehend aus geeigneten blauen LED-Warnleuchten, integriert in die seitlichen Bereiche der Fahrzeugstoßstange. Die LED-Leuchten müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Warnwirkung > 500 Candela - Synchronisationsmöglichkeit der Leuchten - Unempfindlichkeit gegenüber Hochdruck- bzw. Dampfstrahlreinigung - Zulassung gemäß ECE-R65 Die Ausführung ist gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien sowie in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. | 250 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 3.7 | Lieferung und Montage eines Blaulichtbalkens im hinteren Dachbereich des Fahrzeugs. Der Blaulichtbalken ist vollständig in LED-Technik auszuführen und mit leistungsstarken Hochleistungs- LEDs sowie einer geeigneten Weitwinkeloptik für eine möglichst großflächige und gute Warnwirkung auszustatten. Der Blaulichtbalken muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: LED Leuchten mit mindestens folgenden Merkmalen: Warnwirkung > 500 Candela , synchronisieren möglich, Unempfindlichkeit gegen Hochdruck- bzw. Dampfstrahlreinigung, K2-Zulassung gemäß ECE-R65, automatische Tag-/Nacht-Umschaltung, Zusätzlich ausgestattet mit Zusatzblitzer, integrierte Funktionsüberwachung, vibrationsfeste und witterungsbeständige Ausführung für den dauerhaften Einsatz auf einem Einsatzfahrzeug. Störungen bzw. Ausfälle relevanter Komponenten der optischen Sondersignalanlage müssen durch die Funktionsüberwachung erkannt und dem Fahrzeugführer eindeutig angezeigt werden. | Ausschlusskriterium | |
| 3.8 | Lieferung und Montage einer optischen Heckabsicherung mittels mindestens vier gelben LED- Warnleuchten. Die LED-Warnleuchten sind vollständig und dauerhaft in den hinteren Blaulichtbalken zu integrieren. Die LED-Warnleuchten müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Warnwirkung von mehr als 500 Candela, Möglichkeit zur Synchronisation der einzelnen Warnleuchten, geeignete Blink- bzw. Warnfunktion zur wirkungsvollen Absicherung des rückwärtigen Fahrzeugbereichs, Zulassung gemäß ECE-R65, vibrationsfeste und witterungsbeständige Ausführung, Beständigkeit gegenüber Hochdruck- und Dampfstrahlreinigung. Die Anordnung und Ausrichtung der LED-Warnleuchten ist so auszuführen, dass eine deutlich erkennbare und möglichst großflächige Warnwirkung für den rückwärtigen Verkehr gewährleistet wird. Die LED-Warnleuchten sind geschützt und bündig bzw. konstruktiv geeignet in den hinteren Blaulichtbalken zu integrieren. Nach außen vorstehende oder ungeschützt montierte Leuchten sind nicht zulässig. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 3.9 | Lieferung und Montage von zwei zusätzlichen LED-Leuchten im hinteren Dachbereich bzw. integriert in den Blaulichtbalken zur großflächigen Ausleuchtung des Bereichs hinter dem Fahrzeug. Die LED-Leuchten müssen eine Lichtleistung von jeweils mindestens 2.000 lm aufweisen. Die Ausführung hat für den vorgesehenen Fahrzeugeinsatz geeignet, vibrationsfest sowie witterungsbeständig zu erfolgen. Die Anordnung der Leuchten ist so zu wählen, dass eine möglichst gleichmäßige und blendungsarme Ausleuchtung des vorderen Fahrzeugumfeldes gewährleistet wird. Die LED-Leuchten sind elektrisch in die Sondersignalanlage zu integrieren und über das zugehörige Bedienfeld im Fahrerraum separat ein- und ausschaltbar auszuführen. | 250 | |
| 3.10 | Lieferung und Integration von zusätzlichen LED-Blinkleuchten in den hinteren Blaulichtbalken. Die Zusatzblinkleuchten sind mit den serienmäßigen Fahrtrichtungsanzeigern des Basisfahrzeugs zu koppeln und müssen synchron mit diesen angesteuert werden. Die Ausführung und Anordnung ist so zu wählen, dass insbesondere bei geöffneten Hecktüren bzw. bei eingeschränkter Sicht auf die serienmäßigen Fahrtrichtungsanzeiger eine deutlich erkennbare Signalisierung gewährleistet ist. Die Zusatzblinkleuchten sind in LED-Technik, vibrationsfest und witterungsbeständig auszuführen und müssen über die für den vorgesehenen Einsatzzweck erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen verfügen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 3.11 | Lieferung und Montage einer elektrischen Sondersignalanlage mit Elektrohorn und zwei Lautsprechern im Bereich des Kühlergrills. Die Sondersignalanlage ist mit einer Umschaltmöglichkeit zwischen Stadt- und Landsignal auszuführen. Die Umschaltung muss über das zentrale Bedienfeld der Sondersignalanlage im Fahrerraum erfolgen. Die akustische Sondersignalanlage muss die Anforderungen der DIN 14610 in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und einen Schalldruckpegel von mindestens 123 dB erreichen. Die Lautsprecher sind an einer akustisch geeigneten und gegen äußere Einflüsse geschützten Position im Bereich des Kühlergrills zu montieren. Die Montage ist vibrationsfest, witterungsbeständig und so auszuführen, dass die erforderliche Schallabstrahlung nicht durch Fahrzeug- oder Anbauteile beeinträchtigt wird. | Ausschlusskriterium | |
| 3.12 | Lieferung und Montage einer Pressluft-Sondersignalanlage mit vier abgestimmten Membran- Schallbechern einschließlich des erforderlichen Kompressors, sämtlicher Befestigungselemente, Druckluftleitungen sowie der vollständigen elektrischen und pneumatischen Installation. Die Pressluft-Sondersignalanlage ist über einen separaten, eindeutig gekennzeichneten Wechselschalter zwischen elektrischem Sondersignal (E-Horn) und Presslufthorn umschaltbar auszuführen. Der Wechselschalter ist im Fahrerbereich gut sichtbar und schnell erreichbar anzuordnen. Eine Bedienung über Touchscreen ist nicht zulässig. Die Anlage muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: vier aufeinander abgestimmte Membran-Schallbecher, geeigneter, ausreichend dimensionierter Kompressor, Schalldruckpegel von mindestens 125 dB, gemessen in 1 m Abstand, Ausführung gemäß DIN 14610 sowie den für den vorgesehenen Einsatzzweck geltenden Zulassungsbestimmungen, vibrationsfeste und witterungsbeständige Montage aller Komponenten. Die Schallbecher sind an einer akustisch geeigneten Position am Fahrzeug zu montieren. Die Anordnung muss eine möglichst ungehinderte Schallabstrahlung gewährleisten. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 3.13 | Der Kompressor der Pressluft-Sondersignalanlage darf nicht im Fahrerhaus oder Mannschaftsraum verbaut werden. Die Montage ist an einer geeigneten, geschützten und ausreichend belüfteten Stelle außerhalb der Fahrgastzelle vorzunehmen, um die Geräusch- und Vibrationsübertragung in den Fahrzeuginnenraum während des Betriebs der Sondersignalanlage auf ein Minimum zu reduzieren. Der Einbau ist schwingungsentkoppelt sowie vibrations- und witterungsbeständig auszuführen. Gleichzeitig muss der Kompressor für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gut zugänglich bleiben. | Ausschlusskriterium | |
| 3.14 | Die Sondersignalanlage ist über ein Bedienfeld zu steuern. Sämtliche Funktionen der Sondersignalanlage müssen über dieses Bedienfeld schaltbar sein. Die Bedienoberfläche ist so auszuführen, dass sämtliche Schaltfolgen logisch aufeinander abgestimmt und intuitiv bedienbar sind. Eine Anpassung der Bedienoberfläche an die Anforderungen der Feuerwehr sowie zur einheitlichen Bedienung mit bereits vorhandenen Fahrzeugen muss möglich sein. Über das Display sind zusätzlich folgende Überwachungsfunktionen darzustellen: - Überwachung der Sondersignalanlage - Überwachung der elektrischen Anlage - Überwachung der Geräteräume Die Funktionen der Sondersignalanlage sind zusätzlich über schnell erreichbare und gut einsehbare Schalter bedienbar auszuführen. Die Verwendung eines Touchscreens zur Bedienung der Sondersignalanlage und der einsatzrelevanten Zusatzfunktionen ist nicht zulässig. | Ausschlusskriterium |
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|---|---|---|---|
| 3.15 | Die zentrale Schalteinheit ist mit einem eindeutig gekennzeichneten und leicht erreichbaren „Einsatzstellenschalter“ auszustatten. Bei Aktivierung des Einsatzstellenschalters sind, soweit technisch möglich und zulässig, mindestens folgende Funktionen automatisch und gleichzeitig einzuschalten: Fahrzeugwarnblinkanlage, optische Sondersignalanlage (Blaulicht), Verkehrswarnanlage, Umfeldbeleuchtung. Die Einsatzstellenschaltung ist so auszuführen, dass die einzelnen Funktionen bei Bedarf weiterhin separat über die jeweiligen Bedienelemente geschaltet werden können. Der Schaltzustand des Einsatzstellenschalters muss für den Fahrzeugführer eindeutig erkennbar angezeigt werden. Die genaue Schaltlogik, insbesondere das Verhalten der einzelnen Verbraucher beim Aktivieren und Deaktivieren der Einsatzstellenschaltung, ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |
| 3.16 | Die wesentlichen Grundfunktionen der Sondersignalanlage und der einsatzrelevanten Fahrzeugausstattung sind über separate, schnell erreichbare und vom Fahrerplatz aus gut einsehbare Bedienelemente auszuführen. Über die zusätzlichen Bedienelemente müssen mindestens folgende Funktionen direkt bedienbar sein: Blaulicht, akustisches Sondersignal (Horn), Umfeldbeleuchtung, Einsatzstellenschaltung, Funk. Die Bedienelemente sind ergonomisch, eindeutig gekennzeichnet und so anzuordnen, dass eine sichere und intuitive Bedienung mit möglichst geringer Ablenkung des Fahrzeugführers gewährleistet ist. Anordnung, Ausführung, Beschriftung und genaue Positionierung der zusätzlichen Bedienelemente sind nach erfolgter Auftragsvergabe und vor Beginn der Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben. | Ausschlusskriterium |
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|---|---|---|---|
| 3.17 | Lieferung und fachgerechte Montage eines Fußschalters zur Bedienung der Sondersignalanlage im Fahrerbereich. Der Fußschalter ist ergonomisch günstig, sicher erreichbar und so zu positionieren, dass eine intuitive Betätigung durch den Fahrzeugführer ohne Beeinträchtigung der Bedienung der serienmäßigen Fahrzeugpedale gewährleistet ist. | 150 | |
| 3.18 | Lieferung und Montage einer Durchsageeinrichtung mit Stabmikrofon einschließlich Lautstärkeregler, Mikrofonhalterung sowie sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Komponenten. Die Durchsageeinrichtung ist in die vorhandene Sondersignalanlage zu integrieren und über die hierfür vorgesehenen Außenlautsprecher wiederzugeben. Das Stabmikrofon ist im Fahrerbereich ergonomisch, gut sichtbar und schnell erreichbar anzuordnen. Für das Mikrofon ist eine geeignete, sichere und vibrationsfeste Halterung vorzusehen, die eine einfache Entnahme und Ablage ermöglicht. | Ausschlusskriterium | |
| 3.19 | Das im Fahrzeug eingebaute Radio ist in die Durchsageeinrichtung bzw. Sondersignalanlage zu integrieren. Die Wiedergabe des Radios muss bei Bedarf über die Außenlautsprecher der Durchsageeinrichtung schaltbar sein. Bei aktivierter Außenwiedergabe sind die im Fahrzeuginnenraum vorhandenen Lautsprecher automatisch stummzuschalten bzw. abzuschalten, sodass die Radiowiedergabe ausschließlich über die Außenlautsprecher erfolgt. | Ausschlusskriterium | |
| 3.20 | Lieferung und Montage eines Audio-Schaltmoduls zur Erweiterung der akustischen Sondersignal- und Durchsageanlage. Das Audio-Schaltmodul muss mindestens folgende Funktionen ermöglichen: Aufnahme von Sprachdurchsagen, Speicherung und wiederholte Wiedergabe aufgezeichneter Sprachdurchsagen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 3.21 | Lieferung und Montage einer seitlichen Umfeldbeleuchtung in LED-Technik zur gleichmäßigen und großflächigen Ausleuchtung der seitlichen Fahrzeugbereiche. Die Umfeldbeleuchtung muss mindestens aus folgenden Leuchten bestehen: zwei LED-Umfeldleuchten auf der linken Fahrzeugseite, zwei LED-Umfeldleuchten auf der rechten Fahrzeugseite. Die elektrische Schaltung ist so auszuführen, dass die Umfeldbeleuchtung nur bei mindestens eingeschaltetem Standlicht aktiviert werden kann. Die Umfeldbeleuchtung muss auch während der Fahrt bis zu einer Fahrzeuggeschwindigkeit von ca. 25 km/h betrieben werden können. Bei Überschreitung dieser Geschwindigkeit ist die Umfeldbeleuchtung automatisch abzuschalten. Die LED-Leuchten sind so anzuordnen und auszurichten, dass eine möglichst gleichmäßige, blendungsarme und schattenarme Ausleuchtung des seitlichen Fahrzeugumfeldes erreicht wird. Sämtliche Leuchten sind für den Einsatz an Einsatzfahrzeugen geeignet, vibrationsfest, witterungsbeständig sowie gegen die bei der üblichen Fahrzeugreinigung auftretenden Belastungen geschützt auszuführen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 3.22 | Lieferung und Montage einer zusätzlichen seitlichen Nahfeldausleuchtung in LED-Technik am Fahrzeugunterbau zur gleichmäßigen und großflächigen Ausleuchtung der bodennahen Bereiche entlang der linken und rechten Fahrzeugseite. Die Nahfeldausleuchtung ist zusätzlich zur Umfeldbeleuchtung in den Blaulichtbalken auszuführen und muss mindestens aus folgenden Leuchten bestehen: zwei LED-Nahfeldleuchten auf der linken Fahrzeugseite, zwei LED-Nahfeldleuchten auf der rechten Fahrzeugseite. Die Leuchten sind im unteren seitlichen Bereich des Fahrzeugaufbaus bzw. am Fahrzeugunterbau geschützt zu montieren. Die Anordnung und Ausrichtung ist so zu wählen, dass insbesondere die Ein- und Ausstiegsbereiche sowie die unmittelbar seitlich am Fahrzeug befindlichen Bodenflächen möglichst gleichmäßig, blendungsarm und schattenarm ausgeleuchtet werden. Die elektrische Schaltung ist so auszuführen, dass die Nahfeldausleuchtung nur bei mindestens eingeschaltetem Standlicht aktiviert werden kann. Die Nahfeldausleuchtung muss auch während der Fahrt bis zu einer Fahrzeuggeschwindigkeit von ca. 25 km/h betrieben werden können. Bei Überschreitung der festgelegten Geschwindigkeit ist die Nahfeldausleuchtung automatisch abzuschalten. Die Bedienung ist in das vorhandene Bedienkonzept der Umfeldbeleuchtung zu integrieren. Eine Bedienung über Touchscreen ist nicht zulässig. Sämtliche LED-Leuchten sind für den dauerhaften Einsatz an Einsatzfahrzeugen auszulegen. Sie müssen insbesondere vibrationsfest, witterungsbeständig sowie gegen Spritzwasser, Verschmutzung und die bei der üblichen Fahrzeug- und Hochdruckreinigung auftretenden Belastungen geschützt sein. | Ausschlusskriterium | |
| 4. | Elektrische Anlage: | ||
| 4.1 | Die elektrische Anlage ist, bis auf notwendige Schnittstellen (CAN Bus), völlig unabhängig von der des Fahrgestells auszuführen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.2 | Im Fahrzeug ist an einer gut zugänglichen, geschützten und wartungsfreundlichen Stelle eine zentrale Elektroverteilung für die gesamte elektrische Zusatzausrüstung zu installieren. In der Zentralelektrik sind sämtliche für die zusätzlichen elektrischen Verbraucher erforderlichen Relais, Sicherungen, Verteilerleisten und sonstigen elektrischen Komponenten übersichtlich und fachgerecht zusammenzufassen. Die Ausführung ist so zu gestalten, dass eine einfache Kontrolle, Wartung, Fehlersuche und der Austausch einzelner Komponenten ohne unverhältnismäßigen Demontageaufwand möglich sind. Alle Relais, Sicherungen, Verteilerleisten, Anschlüsse und Bedienelemente sind eindeutig, dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss mit den Angaben in den zugehörigen Stromlauf- und Schaltplänen übereinstimmen. Die Zentralelektrik ist ausreichend zu dimensionieren. Für mögliche spätere Erweiterungen der elektrischen Ausrüstung sind geeignete Reserveplätze für zusätzliche Sicherungen, Relais und Anschlüsse vorzusehen. Die gesamte elektrische Zusatzinstallation ist in der mitzuliefernden Fahrzeugdokumentation nachvollziehbar darzustellen. Hierzu gehören insbesondere Stromlauf- und Schaltpläne, Sicherungs- und Relaisbelegungspläne sowie eine Beschreibung der wesentlichen elektrischen Komponenten und Verbraucher. Zusätzlich sind geeignete Hinweise zur systematischen Fehlersuche und Störungsbehebung aufzunehmen. Die Dokumentation muss eine eindeutige Zuordnung der Sicherungen, Relais, Leitungen und Verbraucher ermöglichen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.3 | Die gesamte elektrische Zusatzausrüstung des Fahrzeugs, einschließlich der Warnanlage, ist auf der Plusseite soweit technisch möglich vollständig von der serienmäßigen elektrischen Anlage des Basisfahrzeugs zu trennen und fachgerecht an die Zusatzbatterie anzuschließen. Es ist sicherzustellen, dass zwischen allen elektrisch relevanten Fahrzeug-, Aufbau- und Einbauteilen eine dauerhaft einwandfreie und ausreichend dimensionierte Masseverbindung hergestellt wird. Sämtliche zusätzlich verlegten elektrischen Leitungen sind fachgerecht, mechanisch geschützt und gegen Scheuern sowie Beschädigungen gesichert in geeigneten Kabelkanälen bzw. Kabelschutzrohren zu führen. Die Leitungsführung und Befestigung ist so auszuführen, dass die Betriebssicherheit und Wartungsfreundlichkeit dauerhaft gewährleistet sind. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.4 | Die Innenbeleuchtung des Aufbaus, des Geräteraums und des Mannschaftsraums ist vollständig in LED- Technik auszuführen. Die Beleuchtung ist so auszulegen und anzuordnen, dass in allen relevanten Bereichen des Fahrzeugs eine ausreichende und möglichst gleichmäßige, schattenarme Ausleuchtung für ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist. Die Innenraumleuchten sind, soweit konstruktiv möglich, flächenbündig in den Fahrzeughimmel bzw. die Innenverkleidung einzulassen. Hierbei darf die Stabilität des Fahrzeugaufbaus nicht beeinträchtigt werden. Im Mannschaftsraum sind mindestens zwei LED-Innenraumleuchten vorzusehen. Für die Nutzung während des Fahrbetriebs muss die Beleuchtung auf eine blendfreie blaue Beleuchtung umschaltbar sein. Die Anordnung und Ausführung muss gewährleisten, dass der Fahrer während der Fahrt nicht durch die Innenbeleuchtung geblendet oder beeinträchtigt wird. Die Innenbeleuchtung des Aufbaus muss sowohl über einen Schalter im Heckbereich als auch über einen Schalter im Fahrerraum ein- und ausgeschaltet werden können. Im Geräteraum sind mindestens zwei separate LED-Leuchten vorzusehen. Die Geräteraumbeleuchtung muss sich beim Öffnen des Geräteraums automatisch einschalten. Eine manuelle Abschaltmöglichkeit ist zusätzlich vorzusehen. Sämtliche Leuchten und zugehörigen Schalter sind für den vorgesehenen Fahrzeugeinsatz geeignet, dauerhaft und vibrationsfest zu befestigen sowie gegen unbeabsichtigte mechanische Beschädigungen zu schützen. Alle Innenraum- und Geräteraumleuchten müssen unabhängig von der automatischen Schaltung vollständig abschaltbar sein. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.5 | Lieferung und fachgerechte Montage eines zusätzlichen, frei programmierbaren Bedienfeldes im Bereich des Klapptisches. Das Bedienfeld ist mit mindestens sechs separat belegbaren, haptisch bedienbaren Schaltern bzw. Tastern auszuführen. Eine Bedienung der Fahrzeugfunktionen über Touchscreen ist nicht zulässig. Über das Bedienfeld müssen insbesondere folgende Funktionen schaltbar bzw. steuerbar sein: Umfeldbeleuchtung, Heckwarneinrichtung, Innenbeleuchtung, Funk, weitere elektrische Zusatzfunktionen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Zusätzlich ist in das Bedienfeld eine gut ablesbare Digitaluhr mit permanenter Zeitanzeige zu integrieren. Die Uhrzeitanzeige ist so auszuführen, dass sie bei den zu erwartenden Lichtverhältnissen im Fahrzeuginnenraum jederzeit gut erkennbar ist und während des Fahrbetriebs keine störende Blendwirkung verursacht. Die einzelnen Schalter bzw. Taster sind eindeutig, dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Der jeweilige Schaltzustand muss, soweit technisch sinnvoll, durch eine entsprechende optische Anzeige eindeutig erkennbar sein. Das Bedienfeld ist im Bereich des Klapptisches an einer ergonomisch günstigen, gut erreichbaren und gegen unbeabsichtigte Betätigung sowie mechanische Beschädigung geschützten Position zu montieren. Die Ausführung ist so vorzusehen, dass eine spätere Änderung bzw. Erweiterung der Tastenbelegung und Programmierung grundsätzlich möglich ist. Die endgültige Belegung, Programmierung, Beschriftung, Ausführung und Positionierung des Bedienfeldes ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.6 | Lieferung und Montage eines zusätzlichen, frei programmierbaren Bedienfeldes im Bereich der Hecktür bzw. des Heckzugangs. Das Bedienfeld ist mit mindestens sechs separat belegbaren, haptisch bedienbaren Schaltern bzw. Tastern auszuführen. Eine Bedienung über Touchscreen ist nicht zulässig. Über das Bedienfeld müssen insbesondere folgende Funktionen schaltbar bzw. steuerbar sein: Umfeldbeleuchtung, Heckwarneinrichtung, Innenbeleuchtung, Geräteraumbeleuchtung, weitere elektrische Zusatzfunktionen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die einzelnen Schalter bzw. Taster sind eindeutig, dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Der jeweilige Schaltzustand muss, soweit technisch sinnvoll, optisch erkennbar sein. Das Bedienfeld ist an einer ergonomisch günstigen, gut erreichbaren und gegen unbeabsichtigte Betätigung sowie mechanische Beschädigung geschützten Position im Heckbereich zu montieren. Die endgültige Belegung, Programmierung, Beschriftung und Positionierung des Bedienfeldes ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |
| 4.7 | Lieferung und Einbau eines prozessorgesteuerten Lade- und Batteriemanagementsystems für die Starterbatterie und die Zusatzbatterie des Fahrzeugs. Bei angeschlossener externer Netzeinspeisung sind Starter- und Zusatzbatterie über zwei voneinander unabhängig geregelte Ladekreise zu laden. Eine gegenseitige Beeinflussung der beiden Batteriekreise ist durch eine geeignete elektrische Trennung bzw. Steuerung zu verhindern. Die Ladeeinrichtung ist entsprechend der ausgewiesenen Energiebilanz des Fahrzeugs ausreichend zu dimensionieren. Für Starter- und Zusatzbatterie müssen jeweils für Batterietyp, Batterietechnologie und Kapazität geeignete Ladekennlinien verwendet werden. Das Ladesystem ist mit einer Temperaturüberwachung bzw. temperaturabhängigen Laderegelung auszuführen, um eine den jeweiligen Betriebsbedingungen angepasste und batterieschonende Ladung sicherzustellen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.8 | Lieferung und Einbau einer Notstarteinrichtung in Form einer sogenannten „RTW-Schaltung“ vorzusehen. Diese muss im Bedarfsfall eine Unterstützung der Starterbatterie durch die Zusatzbatterie zum Starten des Fahrzeugmotors ermöglichen. Die Notstartfunktion ist über ein eindeutig gekennzeichnetes, haptisch bedienbares Bedienelement im Fahrerbereich zu aktivieren. Eine Bedienung über Touchscreen ist nicht zulässig. Die Schaltung ist so auszuführen, dass eine unbeabsichtigte dauerhafte Parallelschaltung von Starter- und Zusatzbatterie verhindert wird. Leitungen, Schaltelemente und Absicherungen der Notstarteinrichtung sind entsprechend den auftretenden Startströmen ausreichend zu dimensionieren. | Ausschlusskriterium | |
| 4.9 | Lieferung und fachgerechter Einbau von jeweils einer separaten DIN-Ladesteckdose für die Starterbatterie und die Zusatzbatterie. Insgesamt sind somit zwei DIN-Ladesteckdosen vorzusehen. Die Ladesteckdosen sind an einer gut zugänglichen und geschützten Position im Ein-/Ausstiegsbereich des Fahrzeugs zu montieren und jeweils separat sowie ausreichend abzusichern. Beide Ladesteckdosen sind eindeutig und dauerhaft mit „Starterbatterie“ bzw. „Zusatzbatterie“ zu kennzeichnen. Eine Verwechslung der beiden Ladeanschlüsse muss durch die Kennzeichnung ausgeschlossen werden. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.10 | Lieferung und Einbau einer 230-V-Netzeinspeisung vom Typ „Rettbox AIR“ mit integrierter grüner Kontrollanzeige zur optischen Anzeige der anliegenden Netzspannung sowie des Ladezustandes. Die Netzeinspeisung ist mit einem selbstschließenden Schutzdeckel auszuführen und für den dauerhaften Einsatz am Fahrzeug geeignet, witterungsbeständig sowie mechanisch geschützt zu montieren. Bei angeschlossener 230-V-Netzeinspeisung ist eine Startunterbrechung vorzusehen, die ein Starten bzw. Inbetriebsetzen des Fahrzeugs verhindert. Zusätzlich ist eine akustische Warneinrichtung in Form eines Warnsummers zu installieren. Bei angeschlossener Netzeinspeisung und Lösen der Feststellbremse muss ein deutlich wahrnehmbares akustisches Warnsignal ausgelöst werden. Die vollständige 230-V-Installation ist fachgerecht nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen und den für den Fahrzeugausbau geltenden Vorschriften auszuführen. Nach Fertigstellung ist die elektrische Anlage einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen. Die Prüf- und Abnahmeprotokolle sind dem Auftraggeber mit der Fahrzeugdokumentation zu übergeben. | Ausschlusskriterium | |
| 4.11 | Lieferung eines zusätzlichen, ca. 10 m langen Anschlusskabels für die 230-V-Netzeinspeisung „Rettbox AIR“. Das Anschlusskabel ist fahrzeugseitig mit einem zur verbauten „Rettbox AIR“ passenden 230-V- Einspeisestecker mit Hilfskontakten, jedoch ohne Druckluftanschluss, auszuführen. Netzseitig ist das Anschlusskabel mit einem geeigneten Schutzkontaktstecker (Schuko) zum Anschluss an eine 230-V-Steckdose auszustatten. Stecker, Kupplungen und Kabel müssen für den vorgesehenen Einsatz geeignet und mindestens in Schutzart IP64 ausgeführt sein. Das Anschlusskabel muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Kabellänge ca. 10 m, Betriebsspannung 230 V, Leiterquerschnitt mindestens 2,5 mm², Rettbox-AIR- Einspeisestecker mit Hilfskontakten, ohne Druckluftanschluss, Schutzkontaktstecker (Schuko) für den 230-V-Netzanschluss Feuerwehrstecker IP64 robuste und für den mobilen Einsatz geeignete Leitungsausführung. | 150 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.12 | Lieferung einer ca. 10 m langen Anschlussleitung für das System „Rettbox AIR“ einschließlich 230-V- Netzeinspeisung und integrierter Druckluftversorgung sowie einer geeigneten Deckenbefestigung bzw. Deckenabhängung zur Verwendung am Fahrzeugstellplatz. Die Anschlussleitung ist fahrzeugseitig mit einem zur verbauten „Rettbox AIR“ passenden Einspeisestecker für 230 V und Druckluft einschließlich der erforderlichen Hilfskontakte auszuführen. Die Anschlussleitung muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Länge ca. 10 m, 230-V-Netzversorgung, integrierte Druckluftversorgung, passender „Rettbox AIR“- Anschlussstecker, erforderliche Hilfskontakte, geeignete Deckenbefestigung bzw. Deckenabhängung, sichere Zugentlastung und geordnete Leitungsführung. Die Deckenbefestigung ist so auszuführen, dass die kombinierte Strom- und Druckluftleitung sicher und zugentlastet geführt wird und ein einfaches Anschließen des Fahrzeugs gewährleistet ist. | 100 | |
| 4.13 | Die elektrischen Verteilungen und Absicherungen der 12-V- und 230-V-Anlage sind vollständig voneinander getrennt auszuführen. Für die 12-V-Anlage und die 230-V-Anlage ist jeweils ein separater, geschlossener Schalt- bzw. Sicherungskasten vorzusehen. Eine gemeinsame Unterbringung der 12-V- und 230-V-Komponenten in einem Schaltkasten ist nicht zulässig. | Ausschlusskriterium | |
| 4.14 | Lieferung und Einbau eines FI-Schutzschalters (Fehlerstrom-Schutzeinrichtung/RCD) für die 230-V- Anlage des Fahrzeugs. Der FI-Schutzschalter ist entsprechend den einschlägigen und zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen VDE-Bestimmungen auszuwählen, zu dimensionieren und in den separaten 230-V-Schalt- bzw. Sicherungskasten zu integrieren. Der 230-V-Einspeisepunkt am Fahrzeug ist dauerhaft, gut sichtbar und entsprechend den einschlägigen DIN-/VDE-Vorgaben zu kennzeichnen und zu beschriften. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.15 | Alle Verbraucher 230 V sind einzeln abzusichern und zu beschriften. Es sind bei allen 230 V Verbrauchern Sicherungsautomaten einzubauen. Bei allen Verkabelungen 230 V sind die VDE Richtlinien zu beachten und einzuhalten. | Ausschlusskriterium | |
| 4.16 | Alle Verbraucher 12 V sind einzeln abzusichern und zu beschriften. Es sind bei allen 12 V Verbrauchern Sicherungsautomaten einzubauen. | Ausschlusskriterium | |
| 4.17 | Die Ladestationen für die tragbaren Funkgeräte sind mit 12 V zu versorgen. Die Spannungsversorgung ist so auszuführen, dass diese bei angeschlossener 230-V-Fremdeinspeisung automatisch aktiviert bzw. entsprechend geschaltet wird. | Ausschlusskriterium | |
| 4.18 | Die Ladestationen für die Handlampen sind mit 12 V zu versorgen. Die Spannungsversorgung ist so auszuführen, dass diese bei angeschlossener 230-V-Fremdeinspeisung automatisch aktiviert bzw. entsprechend geschaltet wird. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.19 | Lieferung und Einbau von zwei USB-C-Einbausteckdosen im Bereich des Armaturenbretts zur Stromversorgung und zum Laden zusätzlicher mobiler bzw. nachträglich eingebauter Geräte. Die USB-C-Anschlüsse müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: zwei separate USB-C-Anschlüsse, USB-C-Power-Delivery (USB-PD), Ausgangsleistung von mindestens 50 W je Anschluss, geeignet zum Laden und Betreiben unterschiedlicher USB-C-Endgeräte, dauerhaft für den Einsatz im Fahrzeug ausgelegt, separate und ausreichend dimensionierte elektrische Absicherung. Die Stromversorgung ist so zu dimensionieren, dass beide USB-C-Anschlüsse gleichzeitig mit der geforderten Leistung betrieben werden können. Die USB-C-Einbausteckdosen sind an einer gut erreichbaren und ergonomisch geeigneten Position im Bereich des Armaturenbretts zu montieren. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |
| 4.20 | Lieferung und fachgerechter Einbau einer 12-V-Steckdose am Klapptisch einschließlich der erforderlichen Verkabelung, Absicherung und Befestigung. Die Steckdose ist an einer geeigneten und gut zugänglichen Position zu montieren. | Ausschlusskriterium | |
| 4.21 | Lieferung und fachgerechter Einbau einer 230-V-Steckdose am Klapptisch des Fahrzeugs einschließlich der erforderlichen Verkabelung, Absicherung und Befestigung. Die Steckdose ist an einer geeigneten und gut zugänglichen Position zu montieren. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.22 | Lieferung und Einbau von einer USB-C-Einbausteckdosen am Klapptisch zur Stromversorgung und zum Laden zusätzlicher mobiler bzw. nachträglich eingebauter Geräte. Die USB-C-Anschlüsse müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: zwei separate USB-C-Anschlüsse, USB-C-Power-Delivery (USB-PD), Ausgangsleistung von mindestens 50 W je Anschluss, geeignet zum Laden und Betreiben unterschiedlicher USB-C-Endgeräte, dauerhaft für den Einsatz im Fahrzeug ausgelegt, separate und ausreichend dimensionierte elektrische Absicherung. Die Stromversorgung ist so zu dimensionieren, dass beide USB-C-Anschlüsse gleichzeitig mit der geforderten Leistung betrieben werden können. Die USB-C-Einbausteckdosen sind gut erreichbaren zu montieren. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |
| 4.23 | Lieferung und fachgerechter Einbau von insgesamt zwei USB-Einbausteckdosen im Bereich der beiden hinteren Sitzreihen. Auf der Fahrerseite ist im Rahmen unterhalb der Seitenfenster je Sitzreihe eine USB-Einbausteckdose vorzusehen. Jede Einbausteckdose ist mit folgenden Anschlüssen auszustatten: USB-C-Anschluss, USB-C-Power-Delivery (USB-PD), Ausgangsleistung von mindestens 50 W, geeignet zum Laden und Betreiben unterschiedlicher USB-C-Endgeräte, dauerhaft für den Einsatz im Fahrzeug ausgelegt, separate und ausreichend dimensionierte elektrische Absicherung.. Die Anschlüsse dienen zur Stromversorgung und zum Laden mobiler Geräte. Die USB-Einbausteckdosen sind für den dauerhaften Einsatz im Fahrzeug geeignet, mechanisch geschützt und vibrationsfest auszuführen. Die Stromversorgung ist ausreichend zu dimensionieren und entsprechend abzusichern. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.24 | Lieferung und Montage einer individuell einstellbaren LED-Leseleuchte für den Beifahrer im Bereich der A-Säule. Die Leseleuchte ist mit einem flexibel bzw. gezielt ausrichtbaren Leuchtenarm auszuführen und muss eine blendungsarme, punktuelle Ausleuchtung des Arbeitsplatzes des Beifahrers ermöglichen, ohne den Fahrzeugführer während der Fahrt zu beeinträchtigen. Die Leuchte ist separat über einen direkt an der Leuchte angeordneten Schalter ein- und ausschaltbar auszuführen. Die Montage ist vibrationsfest und dauerhaft auszuführen. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 | |
| 4.25 | Zum Schutz der Zusatzbatterie vor Tiefentladung ist ein geeigneter Unterspannungsschutz zu liefern und fachgerecht in die elektrische Anlage des Fahrzeugs zu integrieren. Bei Unterschreitung einer festgelegten Batteriespannung sind die hierfür vorgesehenen elektrischen Zusatzverbraucher automatisch stufenweise bzw. vollständig abzuschalten, um eine schädliche Tiefentladung der Batterie zu verhindern. Das Erreichen der Unterspannungsschwelle ist dem Nutzer eindeutig optisch und/oder akustisch anzuzeigen. Hierzu ist eine gut sichtbare Warnleuchte und/oder ein deutlich wahrnehmbarer Warnsummer vorzusehen. Die Abschaltspannung, Wiedereinschaltschwelle, gegebenenfalls erforderliche Abschaltverzögerungen sowie die Reihenfolge der abzuschaltenden Verbraucher sind auf den verwendeten Batterietyp und das elektrische Gesamtsystem abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |
| 4.26 | Lieferung und fachgerechter Einbau einer 12-V-Steckdose im Kofferraum des Fahrzeugs einschließlich der erforderlichen Verkabelung, Absicherung und Befestigung. Die Steckdose ist an einer geeigneten und gut zugänglichen Position zu montieren. | 50 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 4.27 | Lieferung und fachgerechter Einbau einer 230-V-Steckdose im Kofferraum des Fahrzeugs einschließlich der erforderlichen Verkabelung, Absicherung und Befestigung. Die Steckdose ist an einer geeigneten und gut zugänglichen Position zu montieren. | Ausschlusskriterium | |
| 4.28 | Lieferung und Einbau von einer USB-C-Einbausteckdosen im Kofferraum zur Stromversorgung und zum Laden zusätzlicher mobiler bzw. nachträglich eingebauter Geräte. Die USB-C-Anschlüsse müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: zwei separate USB-C-Anschlüsse, USB-C-Power-Delivery (USB-PD), Ausgangsleistung von mindestens 50 W je Anschluss, geeignet zum Laden und Betreiben unterschiedlicher USB-C-Endgeräte, dauerhaft für den Einsatz im Fahrzeug ausgelegt, separate und ausreichend dimensionierte elektrische Absicherung. Die Stromversorgung ist so zu dimensionieren, dass beide USB-C-Anschlüsse gleichzeitig mit der geforderten Leistung betrieben werden können. Die USB-C-Einbausteckdosen sind gut erreichbaren zu montieren. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 | |
| 5. | Funktechnische Ausrüstung: | ||
| 5.1 | Fachgerechter Einbau und Inbetriebnahme der gesamten Digitalfunkanlage einschließlich Verkabelung, Anschlüsse und erforderlicher Systemkomponenten. Dem Auftraggeber sind vollständige Schaltpläne, technische Dokumentationen sowie die Ergebnisse der durchgeführten Antennenmessungen zu übergeben. | Ausschlusskriterium | |
| 5.2 | Lieferung und Einbau eines separaten Funkhauptschalters für den Digitalfunk. Der Schalter ist so zu positionieren, dass eine Bedienung sowohl durch den Fahrer als auch durch den Gruppenführer jederzeit möglich ist. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 5.3 | Die gesamte Funkanlage einschließlich aller zugehörigen Komponenten ist nach den einschlägigen DIN- , EN- und herstellerspezifischen Vorgaben fachgerecht zu entstören. Eine störungsfreie Funktion des Digitalfunks ist unter allen Betriebszuständen des Fahrzeugs sicherzustellen. Die Einhaltung der geltenden Normen und Richtlinien ist auf Verlangen nachzuweisen. | Ausschlusskriterium | |
| 5.4 | Die gesamte Funkanlage ist gegen elektromagnetische Beeinflussungen durch die 230-V-Ladeanlage zu entstören. Eine uneingeschränkte Funktion des Digitalfunks muss auch bei eingestecktem Ladeanschluss und während des Ladebetriebs sichergestellt sein. | Ausschlusskriterium | |
| 5.5 | Das Digitalfunkgerät (Sepura) wird vom Auftraggeber beigestellt. Die Lieferung und Montage sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Kabel, Halterungen, Steckverbindungen, Schnittstellen und Befestigungselemente erfolgt durch den Aufbauhersteller. Die Installation ist so auszuführen, dass alle Anschlüsse, Servicezugänge sowie die Sicherheitskarte ohne Werkzeug leicht zugänglich sind. Das beigestellte System besteht aus einem Sepura-Sende- /Empfangsgerät (SE-Gerät) sowie zwei Bedienteilen. Die vollständige Integration, Verdrahtung und Inbetriebnahme des Systems ist Bestandteil der Leistung. | Ausschlusskriterium | |
| 5.6 | Lieferung und Einbau eines Lautsprechers für den Digitalfunk im Fahrerraum. Der Lautsprecher ist im Bereich des Gruppenführers oberhalb des Armaturenbretts zu montieren und so auszurichten, dass eine optimale Sprachverständlichkeit gewährleistet ist. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 5.7 | Der Einbau eines Funkhörers des Typs Sepura HBC3 für den Digitalfunk ist vorzusehen. Die zugehörigen HBC3-Interfaces sind an geeigneter Stelle fachgerecht zu montieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die jeweiligen Programmier-, Diagnose- und Servicezugänge jederzeit frei, unmittelbar und ohne Demontage von Verkleidungs-, Abdeckungs- oder sonstigen Einbauteilen zugänglich sind. Die Anbindung der HBC3-Interfaces an die jeweiligen PEI-Schnittstellen ist so auszuführen, dass eine uneingeschränkte Nutzung für Programmier-, Diagnose- und Servicearbeiten gewährleistet ist. Insbesondere muss der im Fahrerraum installierte HBC3 vollständig und ohne zusätzliche Demontage- oder Umrüstarbeiten für Programmier-, Diagnose- und Servicezwecke genutzt werden können. Sämtliche hierfür erforderlichen Schnittstellen, Leitungsverbindungen und Zugänge sind entsprechend vorzusehen und dauerhaft zugänglich auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 5.8 | Lieferung und Einbau eines externen Kartenlesers für das Digitalfunkgerät. Ausführung, Einbauort und Anbindung erfolgen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. | 150 | |
| 5.9 | Lieferung und Einbau eines extern zugänglichen USB-Programmieranschlusses für das Funkgerät. Der Anschluss ist so auszuführen, dass Programmier- und Servicearbeiten ohne Demontage von Verkleidungen oder Einbauten durchgeführt werden können. | Ausschlusskriterium | |
| 5.10 | Lieferung und Einbau eines regelbaren Funklautsprechers im Himmel des Mannschaftsraums zur Wiedergabe des Digitalfunks. Die Lautstärke muss individuell einstellbar sein. | Ausschlusskriterium | |
| 5.11 | Lieferung und Montage einer Digitalfunkantenne Typ ATBB 3712.01 (+3 dB) oder gleichwertig, einschließlich integrierter GPS-Funktion. Die Installation ist mit einer geeigneten Revisionsöffnung zur Wartung und Überprüfung der Antennenanschlüsse auszuführen. | Ausschlusskriterium |
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|---|---|---|---|
| 6. | Tragbare Funktechnische Ausrüstung: | ||
| 6.1 | Lieferung, Einbau und Montage von insgesamt zwei passiven Ladehalterungen für Digitalfunkgeräte Motorola MXP600FuG, Fabrikat Wetech oder gleichwertig. Die Verwendung eines gleichwertigen Fabrikats bedarf der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber. Die Spannungsversorgung der Ladehalterungen ist mit 12 V DC, geschaltet in Abhängigkeit von der 230- V-Anlage des Fahrzeugs, auszuführen. Die erforderliche Verkabelung, Absicherung und sämtliche Anschlussarbeiten sind im Leistungsumfang enthalten. Eine Ladehalterung ist im Bereich der Beifahrertür ergonomisch günstig und sicher zugänglich zu montieren. Die genaue Einbauposition ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zusätzlich ist ein geeigneter Halter für das abgesetzte Bedienteil des Digitalfunkgerätes zu liefern und zu montieren. Fabrikat, Typ, Ausführung und endgültige Montageposition sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |
| 7. | Tablet, Navigationsgerät, Radiosystem, UDS: | ||
| 7.1 | Lieferung, Einbau und Montage eines Ladehalters für einen Tablet-PC Samsung Galaxy Active 4 Pro in Panzer-Schutzhülle einschließlich Anpassung an den Armaturenträger sowie Herstellung der erforderlichen Stromversorgung. | Ausschlusskriterium | |
| 7.2 | Einbau eines beigestellten Funkdaten Systems. Einbau eines Navigationssystem zur Funkgerätebedienung, Navigation und zum Status-Handling (SELECTRIC Columbus). Anschluss an die verbaute Funktechnik. | 500 |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 7.3 | Lieferung und Einbau einer USB-C-Ladesteckdose zur Versorgung des Tablet-PCs. Die Spannungsversorgung ist über Dauerstrom unter Einbindung des vorhandenen Unterspannungsschutzes auszuführen. Die USB-C-Ladesteckdose muss mindestens über einen USB-C-Anschluss mit 100 W Power Delivery (PD) sowie einen weiteren Ladeanschluss mit mindestens 20 W Power Delivery (PD) verfügen. | 150 | |
| 7.4 | Lieferung und fachgerechte Montage eines Lautsprechersystems im Mannschaftsraum zur Wiedergabe des Fahrzeugradios. | 200 | |
| 7.5 | Lieferung und fachgerechter Einbau eines Unfalldatenschreibers (UDS) zur Erfassung und Speicherung relevanter Fahrzeug- und Unfalldaten. Eine zugehörige Bedientaste ist gut erreichbar im Armaturenbrett zu integrieren. Sämtliche erforderlichen Anschlussleitungen, Befestigungs- und Montagematerialien sind im Lieferumfang enthalten. | Ausschlusskriterium | |
| 8. | Sonstiges: | ||
| 8.1 | Sämtliche technischen Anlagen und Einbauten sind entsprechend den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 8.2 | Zur Minimierung des Gesamtfahrzeuggewichts sind grundsätzlich leichte und zugleich hochfeste Materialien und Bauteile einzusetzen. Die erforderliche Qualität, Dauerhaltbarkeit, Betriebssicherheit und Belastbarkeit dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 8.3 | Sämtliche Verschraubungen, Befestigungselemente und bearbeiteten Stellen im Bereich des Unterbodens sind dauerhaft und fachgerecht gegen Korrosion zu schützen. Durch Montagearbeiten beschädigte oder entfernte Korrosionsschutzbeschichtungen sind nach Abschluss der Arbeiten vollständig wiederherzustellen. | Ausschlusskriterium | |
| 8.4 | Der Bodenbelag ist rutschhemmend, abriebfest, wasserbeständig und leicht zu reinigen auszuführen. Die Ausführung muss für die im bestimmungsgemäßen Einsatz auftretenden mechanischen und chemischen Beanspruchungen geeignet sein. Übergänge, Anschlüsse und Durchführungen sind so auszuführen, dass das Eindringen von Feuchtigkeit weitestgehend verhindert wird. | Ausschlusskriterium | |
| 8.5 | Sämtliche Einbauten sind aus hochwertigen, langlebigen und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeigneten Materialien herzustellen. Bei der Verwendung von Holzwerkstoffen sind ausschließlich wasserfest verleimte Werkstoffe einzusetzen. Alternativ können entsprechend geeignete Kunststoffe oder vergleichbare Materialien verwendet werden. | Ausschlusskriterium | |
| 8.6 | Die verwendeten Materialien müssen hinsichtlich ihres Brandverhaltens, ihrer Chemikalienbeständigkeit und ihrer Korrosionsbeständigkeit den für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Anforderungen und Normen entsprechen. Soweit in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gefordert, sind die entsprechenden Nachweise bzw. Prüfzeugnisse durch den Auftragnehmer vorzulegen. | Ausschlusskriterium | |
| 8.7 | Gleitflächen von Ausrüstungsgegenständen sind dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Die Ausführung hat vorzugsweise in Edelstahl oder Aluminium zu erfolgen. Ein Schutz ausschließlich durch Farbanstrich ist nicht zulässig. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 8.8 | Zur Verbesserung des Korrosions- und mechanischen Schutzes ist das Fahrzeug mit einem zusätzlichen Unterbodenschutz auszustatten. An der Unterseite des Fahrerhauses sowie an der Unterseite des Fahrzeugaufbaus ist ergänzend zur serienmäßigen Ausführung des Fahrgestellherstellers eine möglichst vollflächige und geschlossene Schutzbeschichtung aufzubringen. Die Beschichtung muss für den dauerhaften Einsatz an Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen geeignet sein und insbesondere Schutz bieten gegen: Steinschlag und mechanische Einwirkungen, Feuchtigkeit und Spritzwasser, Streusalz und sonstige korrosionsfördernde Einflüsse, Verschmutzungen im Straßen- und Geländebetrieb. Die verwendete Beschichtung muss dauerhaft haftfähig, widerstandsfähig und mit den vorhandenen Materialien und Korrosionsschutzsystemen des Fahrzeugs verträglich sein. Entwässerungsöffnungen, Belüftungen, Wartungsstellen sowie bewegliche und funktionsrelevante Bauteile dürfen durch die Beschichtung nicht beeinträchtigt oder verschlossen werden. Die Ausführung ist fachgerecht und unter Beachtung der Vorgaben des Fahrgestell- und Aufbauherstellers durchzuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 8.9 | Zur Verbesserung des Korrosionsschutzes und zur Erhöhung der Lebensdauer des Katastrophenschutzfahrzeugs ist eine zusätzliche, fachgerechte Hohlraumversiegelung durchzuführen. Die Versiegelung muss alle korrosionsgefährdeten und zugänglichen Hohlräume des Fahrgestells und der Karosserie bzw. des Aufbaus umfassen, insbesondere Rahmenbereiche, Schweller, Türen, Träger, Profile und sonstige konstruktionsbedingte Hohlräume. Es ist ein hochwertiges, dauerhaft kriechfähiges und für den Fahrzeugbau geeignetes Korrosionsschutzmittel zu verwenden. Die Versiegelung muss einen langfristigen Schutz gegen Feuchtigkeit, Streusalz und sonstige korrosionsfördernde Umwelteinflüsse gewährleisten. Vorhandene Entwässerungsöffnungen, Belüftungen sowie funktionsrelevante Bauteile dürfen durch die Versiegelung nicht beeinträchtigt oder verschlossen werden. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 8.10 | An der Innenseite der linken Fahrerhaustür ist ein Typenschild gemäß den geltenden Normvorgaben anzubringen. Das Typenschild muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Aufbau- bzw. Einbauhersteller - Typ- und DIN-Nummer - Baujahr - Fabrik-Nummer | Ausschlusskriterium | |
| 8.11 | Durchführung der erforderlichen VDE-Prüfungen und Abnahmen für die im Fahrzeug installierten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Die Prüfnachweise und Messprotokolle sind bei der Fahrzeugübergabe vorzulegen. | Ausschlusskriterium | |
| 8.12 | Vorführung des Fahrzeugs zur erforderlichen TÜV-Abnahme einschließlich Durchführung aller für die Zulassung und Inbetriebnahme notwendigen Prüfungen. Die entsprechenden Prüfbescheinigungen sind bei der Fahrzeugübergabe vorzulegen. | Ausschlusskriterium | |
| 8.13 | Durchführung der Fahrzeugabnahme durch den Auftraggeber (Feuerwehr) einschließlich Abstimmung und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen zur Prüfung und Abnahme. | Ausschlusskriterium | |
| 8.14 | Durchführung der erforderlichen Abnahmen des Fahrzeugs durch die Feuerwehrtechnische Prüfstelle Baden Würtenberg bzw. eine entsprechend zuständige Prüforganisation. Sämtliche erforderlichen Prüfunterlagen und Nachweise sind zur Fahrzeugabnahme bereitzustellen. | Ausschlusskriterium | |
| 8.15 | Lieferung und fachgerechte Montage von Spritzschutzlappen an der Vorder- und Hinterachse. Die Spritzschutzlappen dürfen die Freigängigkeit der Räder sowie die Funktion sonstiger Fahrzeugbauteile nicht beeinträchtigen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 8.16 | Bei der Abholung bzw. Übergabe des Fahrzeugs sind sämtliche vorhandenen Behälter für Kraftstoffe, Betriebsstoffe und Wasser zu 100 % zu befüllen. Hierzu zählen insbesondere der Kraftstofftank, AdBlue-Behälter, Frischwasserbehälter sowie sonstige betriebsnotwendige Flüssigkeits- und Vorratsbehälter, soweit diese Bestandteil des Fahrzeugs bzw. des Auf- und Ausbaus sind. Das Fahrzeug ist dem Auftraggeber vollständig betriebs- und einsatzbereit zu übergeben. | Ausschlusskriterium | |
| 9. | Beladung + Zusatzbeladung: | ||
| 9.1 | Lieferung und Einbau bzw. Unterbringung von 8 Warnwesten in der Farbe Neon-Orange, mit der Aufschrift „Feuerwehr“, jeweils mit Reißverschluss und Aufbewahrungstasche. | Ausschlusskriterium | |
| 9.2 | Lieferung und Einbau bzw. Unterbringung von 1 tragbaren Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver, Leistungsklasse mindestens 21 A – 113 B, einschließlich geeigneter Kfz-Halterung, gemäß DIN EN 3. | Ausschlusskriterium | |
| 9.3 | Lieferung und Einbau bzw. sichere Unterbringung eines tragbaren CO₂-Feuerlöschers mit einer Löschmittelmenge von 2 kg, einschließlich einer für den Fahrzeugeinsatz geeigneten Kfz-Halterung. Der Feuerlöscher muss den Anforderungen der DIN EN 3 entsprechen. | Ausschlusskriterium | |
| 9.4 | Lieferung und Einbau bzw. Unterbringung von 2 akkubetriebenen LED-Blitzleuchten, Typ EURO-BLITZ COMPACT LED oder gleichwertig, mit zweiseitigem Lichtaustritt, einschließlich geeignetem 12-V- Ladegerät und erforderlicher Halterungen zur sicheren Unterbringung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 9.5 | Lieferung und Unterbringung von 2 Faltdreiecken, Seitenlänge 700 mm, mit den Aufschriften „Feuerwehr“, einschließlich geeigneter Schutzhüllen bzw. Transporttaschen. | Ausschlusskriterium | |
| 9.6 | Lieferung und Unterbringung von 4 Leitkegeln gemäß StVO, Ausführung rot/weiß, vollreflektierend, einschließlich geeigneter und sicherer Halterung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 9.7 | Lieferung und Unterbringung von einem Bolzenschneider (Schneidleistung mind. 9 mm), einschließlich geeigneter und sicherer Halterung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 9.8 | Lieferung und Unterbringung von einem Klappspaten der Bundeswehr nach BAAINBw TL 5120-0011, einschließlich geeigneter und sicherer Halterung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 9.9 | Lieferung und Unterbringung von einem Brechstange (700mm) nach DIN 14853 oder entsprechendes Nageleisen, einschließlich geeigneter und sicherer Halterung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 9.10 | Lieferung und Unterbringung von 1 Abschleppseil, Länge mindestens 5 m, mit einer zulässigen Zuglast von mindestens 5.000 kg, einschließlich geeigneter Aufbewahrungstasche. | Ausschlusskriterium | |
| 9.11 | Lieferung und Unterbringung von 1 Starthilfekabel, Länge mindestens 7 m, Kabelquerschnitt mindestens 50 mm², Belastbarkeit mindestens 1.000 A, mit 4 vollisolierten Stahlzangen, PVC-Isolierung und integrierter Schutzschaltung, einschließlich geeigneter Aufbewahrungstasche. | Ausschlusskriterium | |
| 9.12 | Lieferung und Unterbringung von 1 kombiniertem Dreikantschlüssel nach DIN 3222, mit den Schlüsselweiten M10 und M12 in einem Schlüssel. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 9.13 | Lieferung und Einbau von 2 Nothämmern mit integriertem Gurtmesser, einschließlich geeigneter Halterungen zur sicheren und jederzeit zugänglichen Befestigung im Fahrzeuginnenraum. | Ausschlusskriterium | |
| 9.14 | Lieferung und Einbau bzw. Unterbringung von 2 akkubetriebenen LED-Knickkopflampen, Typ ADALIT L- 4000 LED, einschließlich geeigneter 12-V-Ladegeräte/Ladehalterungen zur sicheren Unterbringung und Ladung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 9.15 | Lieferung und Unterbringung von 1 Absperrband „SPERRZONE“, Länge mindestens 100 m, in einem Kunststoff Abroller mit integriertem Gurtschneider. | Ausschlusskriterium | |
| 9.16 | Lieferung und Unterbringung von 1 Feuerwehr-Verbandkasten als Notfallrucksack nach DIN 14142, Farbe Rot, einschließlich vollständiger Befüllung/Inhalt gemäß DIN 14142. | Ausschlusskriterium | |
| 9.17 | Lieferung und Unterbringung von 2 Packungen Nitril-Einmalhandschuhen, davon 1 Packung Größe L und 1 Packung Größe XL, einschließlich fest montierter Edelstahlhalterung zur sicheren und leicht zugänglichen Lagerung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 9.18 | Lieferung und Einbau von Befestigungsmaterial und Sicherungsnetz für die vorhandenen Airline- Schienen, einschließlich aller erforderlichen Fittings, Beschläge und Spannelemente zur sicheren und vorschriftsmäßigen Ladungssicherung. | Ausschlusskriterium | |
| 9.19 | Lieferung und Unterbringung von 1 Unterlegkeil aus Kunststoff, Farbe Gelb, passend zum angebotenen Fahrzeug, einschließlich geeigneter Halterung zur sicheren Befestigung am bzw. im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 9.20 | Lieferung und Unterbringung von 2 baugleichen, klappbaren Warndreiecken, jeweils einschließlich Schutzhülle, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. | Ausschlusskriterium | |
| 9.21 | Lieferung und Unterbringung von 2 baugleichen LED-Warnblinkleuchten gemäß StVZO, einschließlich erforderlicher Batterien bzw. Akkus und geeigneter Halterungen zur sicheren und leicht zugänglichen Unterbringung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 9.22 | Unterbringung von vier beigestellten, baugleichen Rettungswesten in geeigneten Halterungen zur sicheren, ordnungsgemäßen und leicht zugänglichen Aufbewahrung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |
| 10. | Lackierung / Beklebung: | ||
| 10.1 | Die endgültige Beschriftung und Beklebung des Fahrzeuges ist dem Auftraggeber vor Ausführung als Muster bzw. Designentwurf zur Prüfung vorzulegen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. | Ausschlusskriterium | |
| 10.2 | Die Beschriftung und Beklebung des Fahrzeuges ist gemäß den zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuell gültigen einschlägigen DIN-/DIN-EN-Normen sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften auszuführen. Die verwendeten Materialien müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet, witterungsbeständig und dauerhaft ausgeführt sein. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 10.3 | Lackierung des Fahrzeuges/Aufbaus: Ausführung in Feuerrot RAL 3000 oder vergleichbarem Farbton, entsprechend der vorgesehenen Verwendung als Fahrzeug des Feuerwehr. Passend zur Fahrzeug- bzw. Aufbaulackierung, auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 10.4 | Lackierung der Stoßfänger: Ausführung in RAL 9010 Reinweiß oder vergleichbarem Farbton, entsprechend der vorgesehenen Verwendung als Fahrzeug des Feuerwehr. Passend zur Fahrzeug- bzw. Aufbaulackierung, auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 10.5 | Lackierung der Seitenleisten: Ausführung in RAL 9010 Reinweiß oder vergleichbarem Farbton, entsprechend der vorgesehenen Verwendung als Fahrzeug des Feuerwehr. Passend zur Fahrzeug- bzw. Aufbaulackierung, auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 10.6 | Frontbeschriftung: An der Fahrzeugfront ist die Aufschrift „Feuerwehr“ anzubringen. Ausführung, Positionierung, Schriftart und Schriftgröße erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Als Folienmaterial ist eine gelbe reflektierende, witterungsbeständige und für die dauerhafte Fahrzeugbeschriftung geeignete Folie zu verwenden. | Ausschlusskriterium | |
| 10.7 | Frontbeschriftung: An der Fahrzeugfront oberhalb der Windschutzscheibe ist die Aufschrift „Feuerwehr Rheinmünster“ anzubringen. Ausführung, Positionierung, Schriftart und Schriftgröße erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Als Folienmaterial ist eine gelbe reflektierende, witterungsbeständige und für die dauerhafte Fahrzeugbeschriftung geeignete Folie zu verwenden. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 10.8 | Seitliche Fahrzeugbeschriftung: An beiden Fahrzeugseiten ist eine Beschriftung mit den Aufschriften „Feuerwehr Rheinmünster“ und „112“ anzubringen. Die Ausführung, Positionierung, Schriftgröße und Gestaltung erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Als Folienmaterial ist eine gelbe reflektierende, für den dauerhaften Einsatz an Einsatzfahrzeugen geeignete Folie zu verwenden. | Ausschlusskriterium | |
| 10.9 | Seitliche Fahrzeugbeschriftung: An den beiden hinteren Seitenscheiben des Fahrzeugs ist jeweils die Beschriftung „Feuerwehr Rheinmünster“ anzubringen. Ausführung, Positionierung, Schriftgröße und Gestaltung der Beschriftung erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Als Folienmaterial ist eine gelbe, retroreflektierende und für den dauerhaften Einsatz an Einsatzfahrzeugen geeignete Folie zu verwenden. | 100 | |
| 10.10 | Heckwarnbeklebung: An der Hecktür bzw. Heckklappe ist eine schräg schraffierte Warnmarkierung in Neon-Gelb/Rot aus retroreflektierender Signalfolie anzubringen. Die Ausführung, Anordnung und Abmessungen der Warnbeklebung sind gemäß den zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Vorschriften und einschlägigen Normen sowie nach Vorgabe und Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 10.11 | Konturbeklebung: In Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber ist das Fahrzeug mit einer umlaufenden Konturbeklebung in retroreflektierender Ausführung gemäß den geltenden Vorschriften auszuführen. Ausführung, Gestaltung und Farbgebung erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 10.12 | Auf dem Fahrzeugdach ist eine von oben deutlich erkennbare und dauerhaft ausgeführte Kennzeichnung des amtlichen Kennzeichens (Kfz-Kennzeichen) und Florian Rheinmüster anzubringen. Die Ausführung hat gemäß den einschlägigen, zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen DIN-/DIN-EN- Normen und Vorgaben zu erfolgen. | Ausschlusskriterium | |
| 10.13 | Die Funkkennung des Fahrzeuges ist dauerhaft, gut sichtbar und eindeutig lesbar an der Windschutzscheibe, am Fahrzeugheck sowie beidseitig an den Fahrzeugseiten anzubringen. Die genaue Position, Größe und Ausführung der Funkkennung ist vor der endgültigen Anbringung mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 | |
| 10.14 | Sämtliche Lagerungsorte, Gerätefächer und Unterbringungsplätze sind mit dauerhaften Kunststoffschildern mit gravierter Beschriftung eindeutig und gut lesbar in deutscher Sprache zu kennzeichnen. | Ausschlusskriterium | |
| 10.15 | Die Kennzeichnung ist so auszuführen, dass die Zuordnung der Geräte, Ausrüstungsgegenstände, Kisten und Behälter zu ihrem jeweiligen Lagerungsort zweifelsfrei erkennbar ist. | Ausschlusskriterium | |
| 10.16 | Alle entnehmbaren Kisten, Behälter und sonstigen Aufbewahrungseinheiten sind beidseitig eindeutig, dauerhaft und gut lesbar mit ihrem jeweiligen Inhalt bzw. ihrer Funktion in deutscher Sprache zu kennzeichnen. | Ausschlusskriterium |
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| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 10.17 | Alle Geräteräume, Gerätefächer und Stauräume sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. Zusätzlich sind diese mit einer gut lesbaren, auswechselbaren Beschriftung des jeweiligen Inhalts in deutscher Sprache zu versehen. Die Beschriftungssysteme sind so auszuführen, dass die Inhaltsbezeichnungen jederzeit einfach und selbstständig durch den Betreiber ausgetauscht bzw. angepasst werden können, ohne dass hierfür Spezialwerkzeug oder Arbeiten durch den Auftragnehmer erforderlich sind. | Ausschlusskriterium | |
| 10.18 | Das Fahrzeug ist mit einer dauerhaft angebrachten, gut sichtbaren und eindeutig ablesbaren Kennzeichnung der zulässigen Wattiefe zu versehen. Die Kennzeichnung ist am vorderen und hinteren Stoßfänger sowie zusätzlich an der Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers anzubringen. Die zulässige Wattiefe ist jeweils in Millimetern (mm) anzugeben. | Ausschlusskriterium | |
| 10.19 | An der Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers ist ein dauerhaftes und gut lesbares Fahrzeug- Piktogramm mit den tatsächlichen Fahrzeugabmessungen und dem zulässigen Gesamtgewicht anzubringen. Anzugeben sind mindestens Gesamtlänge, Gesamtbreite, Gesamthöhe, zulässiges Gesamtgewicht und Wattiefe, jeweils mit entsprechender Maßeinheit. | Ausschlusskriterium | |
| 10.20 | Alle Türen, Klappen und Auszüge sind an den im geöffneten bzw. ausgezogenen Zustand sichtbaren Bereichen mit einer rot-gelben Warnmarkierung zu versehen. Die Warnbeklebung ist dauerhaft, witterungsbeständig und gut sichtbar auszuführen. | Ausschlusskriterium | |
| 10.21 | Die Anhängerkupplung ist dauerhaft und gut sichtbar mit den zulässigen technischen Kenndaten, insbesondere zulässiger Anhängelast und Stützlast, zu kennzeichnen. | Ausschlusskriterium |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Fahrgestell LOS 1
| Pos. | Beschreibung | Wertungspunkte = Punkte | Bemerkung des Anbieters |
|---|---|---|---|
| 10.22 | Der Tankinhalt, die zu verwendende Kraftstoffart sowie Art und Inhalt eines ggf. vorhandenen Zusatz- bzw. Betriebsstofftanks (z. B. AdBlue) sind im Bereich der jeweiligen Einfüllstutzen dauerhaft, witterungsbeständig und gut lesbar zu kennzeichnen. Die jeweiligen Füllmengen sind mit entsprechender Maßeinheit (Liter) anzugeben. | Ausschlusskriterium | |
| 1. | Ein (1) Stück Mannschaftstransportwagen (MTW): Gesamtpreis in € ohne MwSt. | ||
| Preisnachlass ohne Bedingung | |||
| Summe netto inkl. Nachlass | |||
| MwSt. in € | |||
| Ein (1) Stück Mannschaftstransportwagen (MTW): Gesamtpreis in € mit MwSt. |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Anhang
| Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erforderlichen Angaben in der Anlage 1 vom Bieter vollständig auszufüllen sind. | ||
|---|---|---|
| Angaben zu: | Feld ausfüllen: | |
| 1. | Reparaturfreundlichkeit: Anzugeben sind der Standort der nächstgelegenen Vertragswerkstatt sowie die Entfernung in Kilometern. Als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Entfernung zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt gilt folgende Adresse: Feuerwehr Rheinmünster Einsatzabteilung Greffern Ringstraße 44 77836 Rheinmünster | |
| 2. | Wartungsfreundlichkeit: Anzugeben sind die vorgeschriebenen Serviceintervalle (Wartungen und Inspektionen) sowie die Gesamtanzahl der innerhalb der ersten 10 Jahre erforderlichen Wartungen und Inspektionen. Der Betrachtungszeitraum beginnt mit dem Tag der Erstzulassung und der Endabnahme des Gesamtfahrzeugs durch den Auftragnehmer. Zusätzlich sind die jeweiligen zeitlichen bzw. laufleistungsabhängigen Intervalle (z. B. jährlich oder nach einer bestimmten Kilometerleistung) anzugeben. |
24.09.2026 69
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Anhang
| Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erforderlichen Angaben in der Anlage 1 vom Bieter vollständig auszufüllen sind. | ||
|---|---|---|
| Angaben zu: | Feld ausfüllen: | |
| 3. | Pannendienst, Reparaturfreundlichkeit vor Ort: Anzugeben ist die telefonische Erreichbarkeit des Pannendienstes unter Angabe der Wochentage und Uhrzeiten. Weiterhin ist die Eingreifzeit des Servicemobils des Herstellers anzugeben. Hierbei ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Störungs- bzw. Pannenmeldung und dem Eintreffen des Servicemobils am Einsatzort in Minuten anzugeben. | |
| 4. | Garantie: Anzugeben ist die Dauer der Garantie für das Gesamtfahrzeug in Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Erstzulassung und der Endabnahme des Gesamtfahrzeugs durch den Auftragnehmer. | |
| 5. | Durchrostungsgarantie: Anzugeben ist die Anzahl der Jahre, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung und der Endabnahme des Gesamtfahrzeugs durch den Auftragnehmer. | |
| 6. | Zugesicherte Ersatzteilversorgung: Anzugeben ist die Dauer der gewährleisteten Ersatzteilversorgung für das Gesamtfahrzeug in Jahren, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung und der Endabnahme des Gesamtfahrzeugs durch den Auftragnehmer. |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Anhang
| Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erforderlichen Angaben in der Anlage 1 vom Bieter vollständig auszufüllen sind. | ||
|---|---|---|
| Angaben zu: | Feld ausfüllen: | |
| 7. | Liefertermin: Anzugeben ist der verbindliche Liefertermin des Gesamtfahrzeugs, ausgedrückt in Jahr und Monat nach Auftragserteilung. Der angegebene Liefertermin ist für den Auftragnehmer verbindlich. |
24.09.2026 71
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Wertungsmatrix LOS 1
| Bewertungsmatrix | Auswerter: | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Datum: | |||||||||||||||||
| für Ausschreibungen | Wertung A: Preis 40% B. Unterhaltung 20% C: Umsetzung 40% Berechnung laut unten aufgeführter Tabelle | Anbieter | |||||||||||||||
| 1 | |||||||||||||||||
| Gemeinde Rheinmünster Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster | 2 | ||||||||||||||||
| 3 | |||||||||||||||||
| 4 | |||||||||||||||||
| Mannschaftstransportwagen (MTW) | 5 | ||||||||||||||||
| 6 | |||||||||||||||||
| max. | max. möglich | ||||||||||||||||
| Wertungskriterium | Anbieter | Punkteverteilung | Bemerkung | ||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | max. | |||||
| A: Preis: | |||||||||||||||||
| Preis LOS 1 | |||||||||||||||||
| Gesamtpreis | 100 | ||||||||||||||||
| Zwischensumme A | 100 |
| Wertungskriterium | Anbieter | Punkteverteilung | Bemerkung | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | max. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | max. | ||||
| B: Unterhaltung: | |||||||||||||||||
| LOS 1 | 0 | ||||||||||||||||
| 1. | Reparaturfreundlichkeit | 300 | |||||||||||||||
| 2. | Wartungsfreundlichkeit | 150 | |||||||||||||||
| 3. | Pannendienst | 500 | |||||||||||||||
| 4. | Garantie | 2000 | |||||||||||||||
| 5. | Durchrostung | 1000 | |||||||||||||||
| 6. | Ersatzteilversorgung | 500 | |||||||||||||||
| Zwischensumme B | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4450 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 100 |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Wertungsmatrix LOS 1
| Wertungskriterium | Anbieter | Punkteverteilung | Bemerkung | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | max. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | max. | ||||
| Nr. | C: Umsetzung | ||||||||||||||||
| 1. | Fahrgestell Mannschaftstransportwagen (MTW) | 0 | |||||||||||||||
| 1.1 | Als Basisfahrzeug ist ein serienmäßiges Transporterfahrzeug in Personentransporter-Ausführung mit einem geschlossenen Kastenaufbau zu liefern. Das Fahrzeug ist für die Beförderung von insgesamt acht (8) Personen einschließlich Fahrer auszulegen. Die Sitzplatzanordnung ist wie folgt vorzusehen: 1. Sitzreihe: 2 Sitzplätze einschließlich Fahrer 2. Sitzreihe: 3 einzelne Sitzplätze 3. Sitzreihe: 3 einzelne Sitzplätze Gesamt: 8 Sitzplätze (2 + 3 + 3) Das Fahrzeug ist mit einer seitlichen Schiebetür sowie zweiflügeligen Hecktüren auszuführen. Der Fahrgast-/Mannschaftsraum einschließlich der Schiebetür sowie die Hecktüren sind vollständig bzw. entsprechend der serienmäßigen Personentransporter- Ausführung verglast auszuführen. Das Basisfahrzeug muss für den vorgesehenen weiteren Auf- und Ausbau zum Mannschaftstransportwagen (MTW) geeignet sein. | Ausschlusskriterium | |||||||||||||||
| 1.2 | Schiebetür auf der Beifahrerseite mit integriertem Fenster in Wärmeschutzverglasung. | Ausschlusskriterium | |||||||||||||||
| 1.3 | Fenster auf der Fahrerseite hinter dem Fahrersitz, ausgeführt mit Wärmeschutzverglasung. | Ausschlusskriterium | |||||||||||||||
| 1.4 | Im Heckbereich sind auf der rechten und linken Fahrzeugseite feststehende, nicht zu öffnende Fenster vorzusehen. | Ausschlusskriterium |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Wertungsmatrix LOS 1
| 1.5 | Alle Glasscheiben des Fahrzeugs sind in Wärmeschutzverglasung auszuführen. Die Verglasung im hinteren Fahrzeug- bzw. Mannschaftsraumbereich ist stark getönt auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Der Fahrersitz ist in höhenverstellbarer Ausführung vorzusehen und muss mit einem 3-Punkt-Sicherheitsgurt sowie einer geeigneten Kopfstütze ausgestattet sein. Der Sitzbezug ist in strapazierfähiger Stoffausführung auszuführen. Sämtliche Verstell Funktionen müssen ergonomisch bedienbar und für den dauerhaften Einsatz im Fahrzeug geeignet sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.7 | Der Beifahrersitz ist in höhenverstellbarer Ausführung vorzusehen und muss mit einem 3-Punkt-Sicherheitsgurt sowie einer geeigneten Kopfstütze ausgestattet sein. Der Sitzbezug ist in strapazierfähiger Stoffausführung auszuführen. Sämtliche Verstell Funktionen müssen ergonomisch bedienbar und für den dauerhaften Einsatz im Fahrzeug geeignet sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.8 | Das Fahrzeug ist mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGM) von 4.250 kg auszuführen. Die technisch mögliche zulässige Gesamtmasse des angebotenen Fahrgestells/Fahrzeugs in kg ist im Angebot verbindlich anzugeben und durch geeignete Herstellerunterlagen nachzuweisen. Dem Angebot ist eine nachvollziehbare Gewichts- und Nutzlastberechnung des Basisfahrzeugs ohne Feuerwehrausbau beizulegen. Aus dieser müssen mindestens das Leergewicht bzw. die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie die daraus resultierende verfügbare Nutzlast eindeutig hervorgehen. Die angegebenen Gewichte sind Grundlage für die weitere Auslegung und Gewichtsberechnung des vollständigen Feuerwehrfahrzeugs. | Ausschlusskriterium |
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| 1.9 | Die Gesamtlänge des vollständig aufgebauten und ausgerüsteten Fahrzeugs darf maximal 6.000 mm betragen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.10 | Die Gesamtbreite des vollständig aufgebauten Fahrzeugs darf maximal 2.100 mm betragen, gemessen ohne Außenspiegel. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.11 | Die Gesamthöhe des vollständig aufgebauten und ausgerüsteten Fahrzeugs darf maximal 3.000 mm betragen. Die maximale Gesamthöhe ist einschließlich sämtlicher Dachaufbauten und Anbauteile, insbesondere der Blaulicht- bzw. Sondersignalanlage, einzuhalten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.12 | Der Öffnungswinkel der Hecktüren muss mindestens 270° betragen. Die Hecktüren müssen sowohl in einer Öffnungsstellung von ca. 90° als auch in vollständig umgeschlagener Stellung (ca. 270°) sicher und zuverlässig arretierbar sein. Die Arretierung ist so auszuführen, dass ein unbeabsichtigtes Schließen oder Umschlagen der Türen, insbesondere bei Wind oder Fahrzeugneigung, verhindert wird. | Ausschlusskriterium |
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| 1.13 | Das Fahrzeug ist mit einem wassergekühlten Dieselmotor auszustatten. Der Motor muss mindestens die Schadstoffklasse Euro 6e gemäß den zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Eine höhere bzw. aktuellere Schadstoffklasse ist zulässig, sofern die übrigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollständig eingehalten werden. Sollten sich die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffklasse im Verlauf des auf die kommenden drei Jahre verteilten Beschaffungsprozesses dahingehend ändern, dass die Schadstoffklasse 6e nicht ausreichend wäre, muss gewährleistet sein, dass das jeweilige Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung der gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffklasse entspricht. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.14 | Die Motorisierung des Fahrzeugs ist entsprechend den Leistungsanforderungen gemäß DIN EN 1846-2 auszulegen. Die Motorleistung muss mindestens 130 kW betragen. Eine höhere Motorleistung ist zulässig, sofern sämtliche weiteren Anforderungen der Leistungsbeschreibung eingehalten werden. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.15 | Der Motor ist in einer für Behörden- und Einsatzfahrzeuge geeigneten Ausführung (Behördenmotor) auszuführen. Der Fahr- und Einsatzbetrieb muss auch bei fehlendem bzw. aufgebrauchtem AdBlue weiterhin möglich sein. Ein vollständiges Abschalten des Motors bzw. eine Startsperre aufgrund eines AdBlue-Mangels darf die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs nicht verhindern. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.16 | Das Fahrzeug ist mit einem Kraftstofftank mit einem Tankinhalt von mindestens 70 Litern auszustatten, um eine ausreichende Reichweite für den vorgesehenen Einsatzbetrieb sicherzustellen. | Ausschlusskriterium |
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| 1.17 | Abgasendrohr seitlich links vor der Hinterachse herausgeführt. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.18 | Anpassung der Abgasanlage an die Abgasabsauganlage mit Rohrführung auf der linken Fahrzeugseite einschließlich der erforderlichen technischen Anpassungen. (Blaschke Umwelttechnik GmbH). | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.19 | Das Fahrzeug ist mit einem Automatikgetriebe mit mindestens 7 Vorwärtsgängen auszustatten. Das Getriebe muss für die geforderte Motorleistung, das zulässige Gesamtgewicht sowie den vorgesehenen Einsatz als Feuerwehr- und Einsatzfahrzeug geeignet und entsprechend ausgelegt sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.20 | Das Fahrzeug ist mit einem Allradantrieb (4×4) auszuführen. Das Allradsystem muss für das zulässige Gesamtgewicht sowie den vorgesehenen Einsatz als Feuerwehr- und Einsatzfahrzeug geeignet sein. Die angebotene Ausführung des Allradantriebs ist im Angebot zu beschreiben und anzugeben. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.21 | Das Fahrzeug ist mit mindestens einer Differentialsperre an der angetriebenen Hinterachse auszustatten. Die Differentialsperre muss eine verbesserte Traktion bei schwierigen Fahrbahn- und Geländeverhältnissen gewährleisten und für den vorgesehenen Einsatz als Feuerwehr- und Einsatzfahrzeug geeignet sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.22 | Das Fahrzeug ist mit einem Generator (Lichtmaschine) mit einer Mindestleistung von 12 V / 220 A auszustatten. | Ausschlusskriterium |
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| 1.23 | Das Fahrzeug ist mit der größtmöglichen, vom Fahrzeughersteller für die vorgesehene Fahrzeugkonfiguration freigegebenen Hauptbatterie auszustatten. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.24 | Das Fahrzeug ist mit der größtmöglichen, für die Fahrzeugkonfiguration geeigneten Zusatzbatterie auszustatten. Die Trennung von der Hauptbatterie ist über ein geeignetes Trennrelais sicherzustellen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.25 | Das Fahrzeug ist mit einem gut zugänglichen Batteriehauptschalter zur zentralen Trennung der elektrischen Verbraucher von der Fahrzeugbatterie auszustatten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.26 | Das Fahrzeug ist mit einer Anhängevorrichtung auszustatten. Die zulässige Anhängelast muss mindestens 3.500 kg (gebremst) betragen. Die Anhängevorrichtung sowie sämtliche zugehörigen Komponenten sind entsprechend der zulässigen Anhängelast und dem vorgesehenen Einsatz auszulegen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.27 | Anhängevorrichtung als Wechselsystem Rockinger VARIOBLOC oder gleichwertig, zur Aufnahme und zum einfachen Wechsel unterschiedlicher Kupplungssysteme. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.28 | Anhängevorrichtung ausgeführt als Kugelkupplung Fabrikat Rockinger VARIOBLOC oder gleichwertig, passend zum vorgesehenen Wechselsystem. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.29 | Anhängevorrichtung ausgeführt als Standard- Anhängekupplung Fabrikat Rockinger VARIOBLOC oder gleichwertig, passend zum vorgesehenen Wechselsystem. | Ausschlusskriterium |
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| 1.30 | 12-Volt-Steckdose, 13-polig, nach ISO 11446, für die elektrische Verbindung der Anhängevorrichtung. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.31 | Beidseitige Trittstufen im Heckbereich, rutschhemmend und für einen sicheren Ein- und Ausstieg ausgeführt. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.32 | Geeignete und ausreichend dimensionierte Schleppvorrichtung an der Fahrzeugfront, gut zugänglich und für den vorgesehenen Einsatzzweck ausgeführt. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.33 | Geeignete und ausreichend dimensionierte Schleppvorrichtung am Fahrzeugheck, gut zugänglich und für den vorgesehenen Einsatzzweck ausgeführt. Alternativ kann die Schleppfunktion über die vorhandene Anhängevorrichtung realisiert werden, sofern diese hierfür geeignet und zugelassen ist. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.34 | Sofern für die fachgerechte Anbindung und Steuerung der Aufbauelektrik technisch erforderlich, ist ein geeignetes programmierbares Zusatzmodul bzw. eine entsprechende Fahrzeugschnittstelle zu liefern und vollständig in die Fahrzeugelektronik zu integrieren. Das Modul muss die erforderlichen Ein- und Ausgangssignale sowie Steuerungs- und Schaltfunktionen für den Feuerwehr- /Sonderfahrzeugausbau bereitstellen. Erforderliche Programmierungen, Parametrierungen, Freischaltungen und Schnittstellenanpassungen sind Bestandteil des Lieferumfangs und durch den Auftragnehmer auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.35 | Zusätzliche Klemmleiste für die Aufbauelektrik zur fachgerechten Anbindung zusätzlicher elektrischer Verbraucher. | Ausschlusskriterium |
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| 1.36 | Die Frontscheinwerfer sind vollständig in LED-Technik auszuführen und müssen den geltenden Anforderungen der StVZO für den Rechtsverkehr entsprechen. Das Fahrzeug ist mit einer automatischen Fahrlichtschaltung auszustatten, die das Fahrlicht abhängig von den jeweiligen Lichtverhältnissen selbstständig ein- bzw. ausschaltet. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.37 | Tagfahrlicht in LED-Technik, vollständig betriebsbereit und StVZO-konform ausgeführt. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.38 | Nebelscheinwerfer und Nebelrückleuchte in LED-Technik, vollständig betriebsbereit und StVZO-konform ausgeführt. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.39 | Rückfahrscheinwerfer in LED-Technik, vollständig betriebsbereit und StVZO-konform Vorschriften ausgeführt. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.40 | LED-Deckenleuchten im hinteren Mannschaftsraum zur gleichmäßigen und ausreichenden Ausleuchtung des Innenraums. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.41 | LED-Leseleuchte im Fahrerraum zur gezielten Ausleuchtung des Fahrer- bzw. Beifahrerbereichs. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.42 | Zusätzliche Seitenmarkierungsleuchten in LED-Technik zur verbesserten seitlichen Erkennbarkeit des Fahrzeugs. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.43 | Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger in LED-Technik zur verbesserten seitlichen Erkennbarkeit des Abbiegevorgangs. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.44 | Ein- und Ausstiegsbereiche vorn und hinten mit geeigneter Beleuchtung zur sicheren Nutzung bei Dunkelheit. | Ausschlusskriterium |
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| 1.45 | Elektrisch verstellbare Außenspiegel auf Fahrer- und Beifahrerseite. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.46 | Beheizbare Außenspiegel auf Fahrer- und Beifahrerseite zur Gewährleistung einer guten Sicht bei niedrigen Temperaturen und Feuchtigkeit. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.47 | Die vorderen Seitenscheiben auf Fahrer- und Beifahrerseite sind mit elektrischen Fensterhebern auszustatten und vom jeweiligen Sitzplatz aus bedienbar auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.48 | Digitales Kombiinstrument mit Geschwindigkeitsanzeige in km/h sowie integrierter Drehzahlanzeige. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.49 | Im Bereich des Armaturenbretts sind gut zugängliche 12- Volt-Steckdosen sowie USB-Steckdosen zum Anschluss und zur Stromversorgung mobiler Endgeräte vorzusehen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.50 | Einbau eines DAB+-Autoradios mit USB-Anschluss, einschließlich geeigneter Lautsprecher und Dachantenne. Zusätzlich ist ein separates, leeres DIN-Radiofach für eine spätere Nutzung vorzusehen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.51 | Das fest verbaute Autoradio muss die Anbindung kompatibler Smartphones über Android Auto und Apple CarPlay ermöglichen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.52 | Lieferung eines auf das fest verbaute Autoradio abgestimmten und vollständig kompatiblen Navigationssystems. | Ausschlusskriterium |
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| 1.53 | Einbau einer Rückfahrkamera zur Überwachung des rückwärtigen Fahrzeugbereichs. Die Bilddarstellung muss beim Einlegen des Rückwärtsgangs automatisch über das Display des fest verbauten Autoradios erfolgen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.54 | Einparkhilfe vorn und hinten mit akustischer und optischer Abstandswarnung. Die optische Darstellung der erfassten Hindernisse muss über das Display des fest verbauten Autoradios erfolgen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.55 | Akustische Warnanlage zur automatischen Abgabe eines deutlich wahrnehmbaren Warnsignals bei eingelegtem Rückwärtsgang. Die Warnanlage muss bei Bedarf manuell abschaltbar sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.56 | Das Fahrzeug ist mit einer Geschwindigkeitsregelanlage auszustatten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.57 | Das Fahrzeug ist mit einem Regensensor auszustatten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.58 | Zentralverriegelung mit integrierter Funkfernbedienung im Hauptschlüssel. Das Fahrzeug ist mit insgesamt mindestens drei vollständigen Fahrzeugschlüsseln auszuliefern. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.59 | Fahrer- und Beifahrerplatz sind jeweils mit einem Airbag auszustatten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.60 | Fahrer- und Beifahrerplatz sind jeweils mit Seiten- und Kopfairbags auszustatten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.61 | Das Fahrzeug ist mit einer elektrischen Parkbremse auszustatten. Die Bedienung muss ergonomisch und vom Fahrerplatz aus gut erreichbar erfolgen. | Ausschlusskriterium |
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| 1.62 | Das Fahrzeug ist an Vorder- und Hinterachse mit leistungsfähigen Scheibenbremsen auszustatten, ausgelegt für das zulässige Gesamtgewicht und den vorgesehenen Einsatzbetrieb. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.63 | Das Fahrzeug ist mit einem adaptiven Bremslicht auszustatten, das bei einer starken bzw. Notbremsung den nachfolgenden Verkehr durch eine deutlich erkennbare Warnfunktion auf die Gefahrensituation aufmerksam macht. | 100 | |||||||
| 1.64 | Das Fahrzeug ist mit einer Antriebsschlupfregelung (ASR) oder einem gleichwertigen System auszustatten, das ein übermäßiges Durchdrehen der Antriebsräder verhindert und die Fahrstabilität sowie Traktion unterstützt. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.65 | Das Fahrzeug ist mit einem Antiblockiersystem (ABS) oder einem gleichwertigen System auszustatten, das ein Blockieren der Räder beim Bremsvorgang verhindert und die Lenk- und Fahrstabilität unterstützt. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.66 | Das Fahrzeug ist mit einem Seitenwindassistenten auszustatten, der bei starken Seitenwindeinflüssen stabilisierend in das Fahrverhalten eingreift und den Fahrer bei der sicheren Spurhaltung unterstützt. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.67 | Das Fahrzeug ist mit einer Servolenkung auszustatten, die eine sichere und leichtgängige Fahrzeugführung sowie einen geringen Lenkaufwand, insbesondere bei Rangierfahrten, gewährleistet. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.68 | Das Lenkrad ist in Höhe und Tiefe einstellbar auszuführen, um eine ergonomische Anpassung an unterschiedliche Fahrer zu ermöglichen. | Ausschlusskriterium |
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| 1.69 | Das Fahrzeug ist mit einem Spurwechselassistenten auszustatten, der den seitlichen und rückwärtigen Verkehrsbereich überwacht und den Fahrer bei einem erkannten Fahrzeug bzw. Hindernis im relevanten Bereich optisch und/oder akustisch warnt. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.70 | Fahrerhaus mit automatischer Klimaanlage (Klimaautomatik) zur selbstständigen Regelung der eingestellten Innenraumtemperatur. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.71 | Separate Zusatzklimaanlage für den Mannschaftsraum zur ausreichenden und gleichmäßigen Kühlung des hinteren Fahrgastraums. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.72 | Zusätzlicher Wärmetauscher im Mannschaftsraum zur ausreichenden und gleichmäßigen Beheizung des hinteren Fahrgastraums. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.73 | Das Fahrzeug ist in Schlechtwegeausführung auszuführen und für den Einsatz unter erschwerten Straßen- und Wegebedingungen auszulegen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.74 | Das Fahrzeug ist mit verstärkten Stabilisatoren auszustatten, ausgelegt für den Einsatz unter erschwerten Straßen- und Einsatzbedingungen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.75 | Das Fahrzeug ist mit verstärkten Stoßdämpfern auszustatten, ausgelegt für den Einsatz unter erschwerten Straßen- und Einsatzbedingungen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.76 | Das Fahrzeug ist mit einer verstärkten Hinterachse auszustatten, ausgelegt für erhöhte Belastungen und den Einsatz unter erschwerten Straßen- und Einsatzbedingungen. | Ausschlusskriterium |
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| 1.77 | Das Fahrzeug ist mit einer Fahrwerkshöherlegung von ca. 30 mm auszuführen. Die verwendeten Stoßdämpfer müssen speziell auf die geänderte Fahrwerkshöhe abgestimmt und für den vorgesehenen Einsatzzweck des Fahrzeugs geeignet sein. Sämtliche für die fachgerechte Höherlegung erforderlichen Einbau-, Befestigungs- und Montageteile sind im Lieferumfang zu berücksichtigen. Das Fahrwerk muss die Verwendung einer entsprechend größeren, technisch zulässigen Bereifung ermöglichen. In Verbindung mit der größeren Bereifung soll eine Gesamthöherlegung des Fahrzeugs von bis zu ca. 50 mm erreicht werden können. Die Fahrwerkshöherlegung sowie die vorgesehene Rad- /Reifenkombination müssen den geltenden technischen und zulassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.78 | Das Fahrzeug ist mit einer auf den vorgesehenen Aufbau, das zulässige Gesamtgewicht sowie das einsatzspezifische Nutzer- und Fahrprofil abgestimmten Achsübersetzung auszuführen. Die Achsübersetzung ist insbesondere hinsichtlich Anfahrverhalten, Beschleunigung, Steigfähigkeit und Fahrbetrieb in schwierigem bzw. unbefestigtem Gelände zu optimieren. Dabei ist eine für den Feuerwehreinsatz geeignete Abstimmung zwischen Zugkraft, Fahrleistung und wirtschaftlichem Betrieb sicherzustellen. | Ausschlusskriterium |
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| 1.79 | Das Fahrzeug ist an Vorder- und Hinterachse mit einer für den vorgesehenen Einsatz geeigneten M+S-Bereifung auszustatten. Die verwendeten Reifen müssen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke / 3PMSF) gekennzeichnet sein und die zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung geltenden gesetzlichen Anforderungen an wintertaugliche Bereifung erfüllen. Die Bereifung muss hinsichtlich Reifendimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex für das angebotene Fahrzeug, die jeweiligen Achslasten sowie den vorgesehenen Feuerwehreinsatz geeignet und zugelassen sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.80 | Sitzbezüge in dunkler Textilausführung, strapazierfähig und leicht zu reinigen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.81 | Fahrerhaus mit vollständig verkleidetem, pflegeleichtem und robustem Innenhimmel. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.82 | Klappbare Sonnenblenden für Fahrer und Beifahrer. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.83 | Ablagefach oberhalb der Dachverkleidung im Fahrerhaus zur sicheren Unterbringung von Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenständen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.84 | Fahrer- und Beifahrertür sind mit ausreichend dimensionierten und gut zugänglichen Ablagefächern zur sicheren Unterbringung von Gebrauchsgegenständen auszustatten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.85 | Im Fahrerhaus sind zusätzliche, gut zugängliche DIN- Fächer für den Einbau von Schaltern, Funkgeräten und weiteren feuerwehrtechnischen Bedienelementen vorzusehen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.86 | Heckbereich mit vollständig verkleidetem, robustem und pflegeleichtem Innenhimmel. | Ausschlusskriterium |
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| 1.87 | Fahrgastraum und Laderaum sind mit einer geeigneten Wärmeisolierung auszuführen, um den Wärmeeintrag bzw. Wärmeverlust zu reduzieren und ein möglichst gleichmäßiges Innenraumklima zu gewährleisten. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.88 | Einstieggriffe im Bereich der Schiebetür, in gelber Ausführung, für einen sicheren Ein- und Ausstieg. | 100 | |||||||
| 1.89 | Beidseitige Einstieggriffe an den Hecksäulen, in gelber Ausführung, für einen sicheren Ein- und Ausstieg. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.90 | Schmutzfänger an den Vorder- und Hinterrädern, robust und für den vorgesehenen Fahrzeugeinsatz geeignet. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.91 | Passgenaue, rutschfeste und leicht zu reinigende Gummifußmatten im vorderen Fahrer- und Beifahrerbereich. | 50 | |||||||
| 1.92 | Verbandkasten gemäß StVZO, mit einer verbleibenden Haltbarkeit von mindestens 3 Jahren zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.93 | Durchführung einer vollständigen Ablieferungsinspektion des Feuerwehrfahrzeugs vor Übergabe an den Auftraggeber, einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung aller Fahrzeug- und Aufbausysteme. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 1.94 | Lieferung und Lagerung eines für die am Fahrzeug verbauten Reifen geeigneten Reifenfüllkits mit Kompressor für den Notfall an einer geeigneten und sicher zugänglichen Stelle im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 2. | Auf- und Ausbau Mannschaftstransportwagen (MTW): | 0 |
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Der vollständige Auf- und Ausbau des Fahrzeugs zum Mannschaftstransportwagen (MTW) ist entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten technischen, funktionalen und konstruktiven Anforderungen sowie Ausstattungsmerkmale sind vollständig umzusetzen und einzuhalten. Alle hierfür erforderlichen Lieferungen, Montage-, Anpassungs-, Verkabelungs-, Befestigungs- und Nebenarbeiten sind, soweit für eine fachgerechte und funktionsfähige Ausführung erforderlich, Bestandteil des Leistungsumfangs. 2.1 Der Fahrzeugausbau ist fachgerecht, dauerhaft, Ausschlusskriterium wartungsfreundlich und für die besonderen Anforderungen eines Feuerwehr- und Einsatzfahrzeugs auszuführen. Die verwendeten Bauteile und Materialien müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sein. Sämtliche zum Zeitpunkt der Abnahme und Zulassung geltenden gesetzlichen Vorschriften, einschlägigen Normen, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften sowie Zulassungsbestimmungen sind einzuhalten. Abweichungen von den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber zulässig.
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Lieferung und Einbau einer Mittelkonsole zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Die Mittelkonsole ist fahrzeugspezifisch, stabil und für den dauerhaften Einsatz im Einsatzfahrzeug auszuführen. Die genaue Ausführung, Aufteilung und Anordnung der Komponenten ist vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Mittelkonsole ist mit einer verschließbaren Klappe sowie geeigneten Ablagefächern, unter anderem zur Aufnahme von Unterlagen und Dokumenten, auszustatten. In bzw. an der Mittelkonsole sind folgende Komponenten ergonomisch und gut erreichbar zu integrieren: Funkgerät einschließlich zugehörigem Funkhörer bzw. Bedienteil, Halterung bzw. Aufnahme für das vorgesehene Tablet, eine 12-V-Steckdose, USB-Ladeanschlüsse mit mindestens 2 × USB-C.Funkhörer und Funkgerät sind so 2.2 anzuordnen, dass eine sichere und uneingeschränkte Ausschlusskriterium Bedienung vom Fahrer- bzw. Beifahrerplatz gewährleistet ist. Das Tablet ist mittels einer stabilen, für den Fahrzeugeinsatz geeigneten Halterung zu befestigen. Position und Ausrichtung sind so zu wählen, dass eine gute Ablesbarkeit und Bedienbarkeit gegeben ist und die Sicht sowie die Bedienung der Fahrzeugeinrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Sämtliche Leitungen und Anschlüsse sind verdeckt bzw. mechanisch geschützt innerhalb der Konsole zu führen. Erforderliche Wartungs-, Programmier- und Servicezugänge der eingebauten Komponenten müssen zugänglich bleiben. Die Mittelkonsole ist stabil, klapperfrei und verletzungssicher auszuführen. Die endgültige Ausführung und Anordnung sämtlicher Komponenten erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber.
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Lieferung und Einbau von insgesamt sechs Einzelsitzen im Mannschaftsraum mit jeweils integriertem 3-Punkt- Sicherheitsgurt und Kopfstütze. Die Einzelsitze müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- Sitzbreite ca. 420 mm
- Sitzbezug aus strapazierfähigem Stoff
- integrierter 3-Punkt-Sicherheitsgurt
- integrierte bzw. geeignete Kopfstütze
- Sitzfüße bzw. Sitzgestelle verstellbar und herausnehmbar
- werkzeuglose Entnahme der Sitze mittels geeigneter Schnellverschlüsse
- Sitze müssen sowohl in als auch entgegen der Fahrtrichtung eingesetzt und sicher verriegelt werden 2.3 können Ausschlusskriterium -sämtliche Sitze, Sitzbefestigungen und Rückhaltesysteme müssen für die Verwendung während der Fahrt zugelassen sein Die Sitzanordnung sowie die erforderlichen Sitzschienen, Sitzkonsolen und Befestigungspunkte sind so auszulegen, dass die geforderte flexible Nutzung und Entnahme der Sitze gewährleistet ist. Sämtliche Sitze einschließlich Sitzgestelle, Befestigungs- und Verriegelungssysteme sowie Sicherheitsgurte müssen den zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen ECE-Regelungen entsprechen. Die erforderlichen Prüfungen, Nachweise und Zulassungen für die vorgesehene Sitzanordnung sind Bestandteil des Lieferumfangs.
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Lieferung und Einbau von stabilen Kunststoffkisten unter den Sitzplätzen zur sicheren Lagerung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen. Die Kunststoffkisten sind so auszuführen und anzuordnen, dass der vorhandene Stauraum unter den Sitzen bestmöglich genutzt wird und eine einfache Entnahme sowie Beladung möglich ist. Eine Befestigung der Kunststoffkisten oder deren Halterungen am Fahrzeugboden ist nicht zulässig. Die 2.4 Befestigung bzw. Führung ist ausschließlich an den 250 vorhandenen Sitzkonsolen, Sitzgestellen oder geeigneten Halterungen unterhalb der Sitze vorzunehmen. Die Kisten sind gegen unbeabsichtigtes Herausziehen, Verrutschen, Kippen und Lösen während der Fahrt zu sichern. Die Sicherung muss auch bei starken Brems- und Ausweichmanövern eine sichere Aufbewahrung gewährleisten. Die Ausführung darf die Funktion, Verstellung und Zugänglichkeit der Sitze sowie vorhandener Sicherheits- und Rückhaltesysteme nicht beeinträchtigen.
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Im Mannschaftsraum ist ein fest eingebauter, klappbarer Arbeitstisch vorzusehen. Der Tisch ist zwischen der ersten Sitzreihe hinter dem Fahrersitz und der zweiten Sitzreihe anzuordnen. Die genaue Einbauposition, Abmessungen und konstruktive Ausführung sind vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben. Der Arbeitstisch ist als stabile, robuste und für den dauerhaften Einsatz in einem Einsatzfahrzeug geeignete Konstruktion auszuführen. Die Tischfläche muss sich mit wenigen Handgriffen auf- und zuklappen lassen. Im ausgeklappten Zustand ist eine sichere und ausreichend belastbare Arbeitsfläche zu gewährleisten. Im eingeklappten Zustand muss der Tisch sicher und klapperfrei arretiert sein. Die Verriegelung ist so auszuführen, dass während des Fahrbetriebs eine unbeabsichtigte Entriegelung oder ein selbstständiges Aufklappen ausgeschlossen ist. Am bzw. im unmittelbaren Bereich des Arbeitstisches ist eine geeignete Konsole für elektrische Anschlüsse 2.5 Ausschlusskriterium vorzusehen. Diese muss mindestens Aufnahmemöglichkeiten für die erforderlichen Steckdosen und Stromversorgungsanschlüsse bieten. Art, Anzahl und genaue Anordnung der Steckdosen bzw. Stromversorgungsanschlüsse sind vor Fertigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sämtliche Anschlüsse sind ergonomisch, gut erreichbar und bedienbar anzuordnen. Die Nutzung der Anschlüsse darf durch die Klappfunktion des Tisches nicht beeinträchtigt werden. Die Leitungsführung ist mechanisch geschützt auszuführen. Sämtliche Leitungen sind so zu verlegen und gegen Bewegung zu sichern, dass diese beim Auf- und Zuklappen des Tisches nicht gequetscht, geknickt, auf Zug belastet oder anderweitig beschädigt werden können. Die gesamte Konstruktion einschließlich Tischfläche, Klappmechanismus, Konsole, Verriegelungen und Befestigungspunkten ist stabil, verletzungssicher, klapperfrei und für die während des Fahrbetriebs auftretenden statischen und dynamischen Belastungen auszulegen. Scharfe Kanten, hervorstehende Befestigungselemente und sonstige Verletzungsgefahren sind auszuschließen.
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Lieferung und Einbau eines stabilen Trenngitters zwischen Mannschaftsraum und Geräteraum zur sicheren Abtrennung und Ladungssicherung. Das Trenngitter ist aus einer stabilen Metallkonstruktion auszuführen und dauerhaft in Schwarz pulverbeschichtet auszuführen. Die Beschichtung muss abriebfest, kratzbeständig und für die dauerhafte Nutzung im Einsatzfahrzeug geeignet sein. Das Trenngitter ist im Bereich bis mindestens zur Höhe der Kopfstützen mit einem stabilen Aluminiumblech zu verkleiden. Die Verkleidung ist dauerhaft, vibrationsfest sowie mit verletzungssicheren Kanten und Übergängen auszuführen. Im unteren Bereich des Trenngitters ist eine ausreichend dimensionierte, verschließbare Durchladeklappe vorzusehen. Diese muss die Beladung und den sicheren Transport längerer Ausrüstungsgegenstände ermöglichen. Die Klappe ist gegen unbeabsichtigtes 2.6 Ausschlusskriterium Öffnen während der Fahrt zu sichern. Das Trenngitter ist als variables und versetzbares System auszuführen. Nach dem Ausbau bzw. Entfernen der entsprechenden Sitze muss das Trenngitter ohne Einsatz von Werkzeugen aus seiner regulären Position gelöst und bis in den Bereich der B-Säulen versetzt und dort sicher befestigt werden können. Für beide vorgesehenen Einbaupositionen sind geeignete Aufnahmen und Verriegelungen vorzusehen. Die Befestigung muss eine schnelle und werkzeuglose Umrüstung ermöglichen und gleichzeitig eine sichere, klapper- und vibrationsfreie Fixierung während des Fahrbetriebs gewährleisten. Sämtliche Bauteile des Trenngitters, der Aluminiumverkleidung, der Durchladeklappe sowie der Befestigungs- und Verriegelungseinrichtungen sind für die im Fahrbetrieb auftretenden Belastungen ausreichend stabil zu dimensionieren.
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Der Boden im Mannschafts- und Geräteraum ist als durchgängige, geschlossene und strapazierfähige Bodenkonstruktion auszuführen. Die Oberfläche ist mit einem hochwertigen, rutschhemmenden Kunststoffbelag bzw. einer entsprechenden Kunststoffbeschichtung zu versehen. Der Boden muss für die hohen Beanspruchungen im Einsatzdienst geeignet sowie abriebfest, stoßfest und leicht zu reinigen sein. Die gesamte Bodenkonstruktion ist wasserfest und feuchtigkeitsbeständig auszuführen. Fugen, Übergänge und Anschlüsse sind so auszuführen bzw. abzudichten, 2.7 dass das Eindringen von Wasser und Schmutz in die Ausschlusskriterium Bodenkonstruktion weitestgehend verhindert wird. An den seitlichen Wand- und Einbaubereichen ist der Bodenbelag als umlaufender Tritt- und Schmutzschutz mindestens ca. 10 cm hochzuführen. Die Übergänge zwischen Boden und Schmutzschutz sind möglichst fugenarm und reinigungsfreundlich auszuführen. Sämtliche Kanten, Übergänge und Abschlüsse sind dauerhaft, mechanisch belastbar und verletzungssicher auszuführen. Die verwendeten Materialien müssen für die regelmäßige Reinigung des Fahrzeuginnenraums mit handelsüblichen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln geeignet sein.
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Lieferung und Montage einer robusten Aluminiumverkleidung der Seitenwände im Mannschaftsraum sowie im Fahrzeugheck bzw. Geräteraum. Die Verkleidung ist beidseitig unterhalb der Fensterbrüstung einschließlich der Hecktüren über die relevanten Seitenwandbereiche durchgängig auszuführen. Die vorhandenen Radkästen sind vollständig in die Verkleidung einzubeziehen und ebenfalls mit einer stabilen Aluminiumverkleidung zu versehen. Sämtliche Aluminiumverkleidungen sind in grau pulverbeschichteter Ausführung herzustellen. Die Pulverbeschichtung muss hochwertig, abriebfest, kratzbeständig und für die dauerhafte Beanspruchung im 2.8 Einsatzfahrzeug geeignet sein. Ausschlusskriterium Die Verkleidungselemente sind ausschließlich mittels geeigneter Schraubverbindungen stabil, vibrations- und klapperfrei zu befestigen. Eine Befestigung mittels Nieten ist nicht zulässig. Die Verschraubungen sind so auszuführen, dass die Verkleidungselemente bei Wartungs-, Reparatur- oder Nachrüstarbeiten zerstörungsfrei demontiert und anschließend wieder montiert werden können. Sämtliche Kanten, Ecken, Ausschnitte und Übergänge sind sauber, dauerhaft und verletzungssicher auszuführen. Erforderliche Wartungs- und Revisionsbereiche müssen weiterhin zugänglich bleiben bzw. mit geeigneten, verschraubten und demontierbaren Abdeckungen versehen werden.
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Im Aufbauboden ist ein durchgängiges Schienensystem in Form von Airline-Führungsschienen vorzusehen, das sowohl zur Befestigung und variablen Positionierung der Sitze als auch als Verzurr- und Befestigungssystem für die Ladungssicherung genutzt werden kann. Die Sitz- und Airline-Führungsschienen bilden hierbei ein gemeinsames Schienensystem. Separate zusätzliche Verzurrschienen sind nicht vorgesehen. Die Schienen sind vollständig und bündig in den Aufbauboden einzulassen, sodass eine möglichst ebene und stolperfreie Bodenfläche entsteht. Eine aufgesetzte bzw. über die Bodenoberfläche hervorstehende Montage 2.9 ist nicht zulässig. Ausschlusskriterium Das Schienensystem ist einschließlich sämtlicher Befestigungs- und Verbindungselemente für die auftretenden Belastungen aus Sitzbefestigung und Ladungssicherung ausreichend zu dimensionieren. Die erforderlichen Zulassungen und Festigkeitsnachweise für die jeweilige Nutzung sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Für die Verwendung zur Ladungssicherung müssen geeignete und zum Schienensystem passende Zurr- und Befestigungspunkte eingesetzt werden können. Die zulässigen Belastungs- bzw. Zurrkräfte sind in der Fahrzeugdokumentation anzugeben.
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Lieferung und verlastungssichere Lagerung eines geeigneten Befestigungs- und Ladungssicherungssatzes für den Geräteraum. Der Lieferumfang muss mindestens geeignetes Befestigungsmaterial für das verbaute Sitz-/Airline- Schienensystem sowie ein ausreichend dimensioniertes Sicherungsnetz zur flexiblen Sicherung der im Geräteraum transportierten Ausrüstungsgegenstände umfassen. 2.10 Das Befestigungsmaterial und das Sicherungsnetz 100 müssen für die bei der Ladungssicherung auftretenden Belastungen geeignet und auf das verbaute Schienensystem abgestimmt sein. Für das Sicherungsnetz und das zugehörige Befestigungsmaterial ist im Geräteraum ein fester, eindeutig gekennzeichneter und gut zugänglicher Lagerplatz vorzusehen. Die Lagerung ist so auszuführen, dass sämtliche Komponenten während der Fahrt gegen Verrutschen, Herausfallen und Beschädigung gesichert sind.
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Der Geräteraum im Fahrzeugheck ist so zu planen und auszubauen, dass sämtliche für die Beladung vorgesehenen Ausrüstungsgegenstände vollständig, übersichtlich und gut zugänglich untergebracht werden können. Für jeden zur Beladung gehörenden Ausrüstungsgegenstand ist eine geeignete, auf den jeweiligen Gegenstand abgestimmte Halterung bzw. Aufnahme vorzusehen. Die Halterungen sind so auszuführen, dass die Ausrüstungsgegenstände während des Fahrbetriebs sicher gegen Verrutschen, Kippen, Herausfallen und unbeabsichtigtes Lösen gesichert sind. Die Anordnung der Ausrüstung ist unter Berücksichtigung einer ergonomischen und schnellen Entnahme, der 2.11 Ausschlusskriterium Einsatzhäufigkeit sowie einer möglichst optimalen Nutzung des vorhandenen Stauraums vorzunehmen. Sämtliche Lagerplätze und Halterungen sind eindeutig, dauerhaft und gut lesbar entsprechend dem jeweils vorgesehenen Ausrüstungsgegenstand zu beschriften. Die Halterungen sind stabil, vibrationsfest und für die im Fahrbetrieb auftretenden Belastungen ausreichend zu dimensionieren. Scharfkantige oder verletzungsgefährdende Ausführungen sind nicht zulässig. Die endgültige Anordnung der Beladung sowie die Ausführung der Halterungen und Beschriftungen sind nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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Der Heckausbau ist konstruktiv so auszuführen, dass eine genormte Europalette mit den Abmessungen 1.200 × 800 mm vollständig und sicher im Heckbereich des Fahrzeugs aufgenommen und transportiert werden kann. Für die Europalette sind geeignete und ausreichend dimensionierte Ladungssicherungsmöglichkeiten vorzusehen. Die Sicherung muss entsprechend den geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung möglich sein. Erforderliche Zurrpunkte bzw. Befestigungseinrichtungen sind Bestandteil des Lieferumfangs. Die verbleibende Nutzlast des vollständig ausgebauten 2.12 Fahrzeugs muss bei voller Besetzung sowie vollständiger Ausschlusskriterium Beladung gemäß dem vorgegebenen Beladeplan mindestens 500 kg betragen. Dies ist durch eine entsprechende Gewichts- und Nutzlastberechnung nachzuweisen. Sofern zur Einhaltung dieser Anforderung erforderlich, ist eine Auflastung des Fahrgestells bzw. des zulässigen Gesamtgewichts einschließlich aller hierfür erforderlichen technischen Maßnahmen, Abnahmen und Eintragungen vorzunehmen. Die zulässigen Achslasten sowie das zulässige Gesamtgewicht dürfen in keinem vorgesehenen Beladungszustand überschritten werden.
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| 2.13 | Lieferung und Einbau einer elektrisch betätigten Trittstufe im Bereich der Schiebetür auf der Beifahrerseite. Die Trittstufe ist über die größtmögliche nutzbare Breite des Einstiegsbereichs auszuführen und muss beim Einfahren vollständig unter das Fahrzeug verschwenken bzw. einfahren. Im eingefahrenen Zustand dürfen keine störenden oder vermeidbar hervorstehenden Bauteile vorhanden sein. Die Betätigung der Trittstufe hat automatisch in Abhängigkeit von der Schiebetür zu erfolgen. Beim Öffnen der Schiebetür ist die Trittstufe automatisch auszufahren und beim Schließen vollständig einzufahren. Eine geeignete Sicherheits- und Einklemmschutzfunktion ist vorzusehen. Die Trittfläche ist rutschhemmend, trittsicher und für den dauerhaften Einsatz bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen auszulegen. Die Konstruktion ist ausreichend belastbar, korrosionsbeständig und gegen Verschmutzung, Spritzwasser sowie mechanische Beanspruchung zu schützen. Die sichtbaren Metallteile der Trittstufe sind in grau- schwarz pulverbeschichteter Ausführung herzustellen. Zur besseren Erkennbarkeit ist die Außenkante der ausgefahrenen Trittstufe mit einer deutlich sichtbaren Warnmarkierung und/oder integrierten LED-Warn- bzw. Markierungsleuchten auszustatten. Die Beleuchtung ist automatisch mit dem Ausfahren der Trittstufe zu aktivieren. Die Trittstufe muss über eine geeignete Überwachung verfügen. Der Fahrzeugführer ist eindeutig zu warnen, wenn die Trittstufe bei Fahrbereitschaft bzw. Fahrtantritt nicht vollständig eingefahren ist. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3. | Beleuchtungs- und Signalgerät: | 0 |
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| 3.1 | Lieferung und Montage eines Blaulichtbalkens oberhalb des Fahrerhauses. Der Blaulichtbalken ist vollständig in LED-Technik auszuführen und mit leistungsstarken Hochleistungs- LEDs sowie einer geeigneten Weitwinkeloptik auszustatten. Die Anordnung und Ausführung muss eine möglichst großflächige und wirkungsvolle optische Warnwirkung gewährleisten. Der Blaulichtbalken muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: LED Leuchten mit mindestens folgenden Merkmalen: Warnwirkung > 500 Candela , synchronisieren möglich, Unempfindlichkeit gegen Hochdruck- bzw. Dampfstrahlreinigung, K2-Zulassung gemäß ECE-R65, automatische Tag-/Nacht-Umschaltung, Zusätzlich ausgestattet mit Zusatzblitzer, integrierte Funktionsüberwachung, vibrationsfeste und witterungsbeständige Ausführung für den dauerhaften Einsatz auf einem Einsatzfahrzeug. Störungen bzw. Ausfälle relevanter Komponenten der optischen Sondersignalanlage müssen durch die Funktionsüberwachung erkannt und dem Fahrzeugführer eindeutig angezeigt werden. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.2 | Zur Reduzierung von Wind- und Fahrgeräuschen sind die Blaulichtbalken in einer strömungsgünstigen und aerodynamisch optimierten Ausführung zu verbauen. Die Montage ist so auszuführen, dass störende Windgeräusche während der Fahrt auf ein technisch mögliches Minimum reduziert werden. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 3.3 | Die Blenden des vorderen Blaulichtbalkens sind in schwarzer Ausführung auszuführen. | 100 |
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| 3.4 | Lieferung und Montage von zwei zusätzlichen LED- Leuchten im vorderen Dachbereich bzw. integriert in den Blaulichtbalken zur großflächigen Ausleuchtung des Bereichs vor dem Fahrzeug. Die LED-Leuchten müssen eine Lichtleistung von jeweils mindestens 2.000 lm aufweisen. Die Ausführung hat für den vorgesehenen Fahrzeugeinsatz geeignet, vibrationsfest sowie witterungsbeständig zu erfolgen. Die Anordnung der Leuchten ist so zu wählen, dass eine möglichst gleichmäßige und blendungsarme Ausleuchtung des vorderen Fahrzeugumfeldes gewährleistet wird. Die LED-Leuchten sind elektrisch in die Sondersignalanlage zu integrieren und über das zugehörige Bedienfeld im Fahrerraum separat ein- und ausschaltbar auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.5 | Lieferung und Montage einer elektrischen Warnanlage mit LED-Frontblitzleuchten (Hybrid) als Einbau im unteren Bereich des Kühlergrills. Die LED-Leuchten müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Warnwirkung > 500 Candela - Synchronisationsmöglichkeit der Leuchten - Unempfindlichkeit gegenüber Hochdruck- bzw. Dampfstrahlreinigung - Zulassung gemäß ECE-R65 Die Ausführung hat gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien zu erfolgen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 3.6 | Lieferung und Montage eines seitlichen Blaulichtsystems (Kreuzungsblitzer), bestehend aus geeigneten blauen LED-Warnleuchten, integriert in die seitlichen Bereiche der Fahrzeugstoßstange. Die LED-Leuchten müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Warnwirkung > 500 Candela - Synchronisationsmöglichkeit der Leuchten - Unempfindlichkeit gegenüber Hochdruck- bzw. Dampfstrahlreinigung - Zulassung gemäß ECE-R65 Die Ausführung ist gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien sowie in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. | 250 |
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Lieferung und Montage eines Blaulichtbalkens im hinteren Dachbereich des Fahrzeugs. Der Blaulichtbalken ist vollständig in LED-Technik auszuführen und mit leistungsstarken Hochleistungs- LEDs sowie einer geeigneten Weitwinkeloptik für eine möglichst großflächige und gute Warnwirkung auszustatten. Der Blaulichtbalken muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: LED Leuchten mit mindestens folgenden Merkmalen: Warnwirkung > 500 Candela , synchronisieren möglich, 3.7 Ausschlusskriterium Unempfindlichkeit gegen Hochdruck- bzw. Dampfstrahlreinigung, K2-Zulassung gemäß ECE-R65, automatische Tag-/Nacht-Umschaltung, Zusätzlich ausgestattet mit Zusatzblitzer, integrierte Funktionsüberwachung, vibrationsfeste und witterungsbeständige Ausführung für den dauerhaften Einsatz auf einem Einsatzfahrzeug. Störungen bzw. Ausfälle relevanter Komponenten der optischen Sondersignalanlage müssen durch die Funktionsüberwachung erkannt und dem Fahrzeugführer eindeutig angezeigt werden.
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| 3.8 | Lieferung und Montage einer optischen Heckabsicherung mittels mindestens vier gelben LED-Warnleuchten. Die LED-Warnleuchten sind vollständig und dauerhaft in den hinteren Blaulichtbalken zu integrieren. Die LED-Warnleuchten müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Warnwirkung von mehr als 500 Candela, Möglichkeit zur Synchronisation der einzelnen Warnleuchten, geeignete Blink- bzw. Warnfunktion zur wirkungsvollen Absicherung des rückwärtigen Fahrzeugbereichs, Zulassung gemäß ECE-R65, vibrationsfeste und witterungsbeständige Ausführung, Beständigkeit gegenüber Hochdruck- und Dampfstrahlreinigung. Die Anordnung und Ausrichtung der LED-Warnleuchten ist so auszuführen, dass eine deutlich erkennbare und möglichst großflächige Warnwirkung für den rückwärtigen Verkehr gewährleistet wird. Die LED-Warnleuchten sind geschützt und bündig bzw. konstruktiv geeignet in den hinteren Blaulichtbalken zu integrieren. Nach außen vorstehende oder ungeschützt montierte Leuchten sind nicht zulässig. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.9 | Lieferung und Montage von zwei zusätzlichen LED- Leuchten im hinteren Dachbereich bzw. integriert in den Blaulichtbalken zur großflächigen Ausleuchtung des Bereichs hinter dem Fahrzeug. Die LED-Leuchten müssen eine Lichtleistung von jeweils mindestens 2.000 lm aufweisen. Die Ausführung hat für den vorgesehenen Fahrzeugeinsatz geeignet, vibrationsfest sowie witterungsbeständig zu erfolgen. Die Anordnung der Leuchten ist so zu wählen, dass eine möglichst gleichmäßige und blendungsarme Ausleuchtung des vorderen Fahrzeugumfeldes gewährleistet wird. Die LED-Leuchten sind elektrisch in die Sondersignalanlage zu integrieren und über das zugehörige Bedienfeld im Fahrerraum separat ein- und ausschaltbar auszuführen. | 250 |
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| 3.10 | Lieferung und Integration von zusätzlichen LED- Blinkleuchten in den hinteren Blaulichtbalken. Die Zusatzblinkleuchten sind mit den serienmäßigen Fahrtrichtungsanzeigern des Basisfahrzeugs zu koppeln und müssen synchron mit diesen angesteuert werden. Die Ausführung und Anordnung ist so zu wählen, dass insbesondere bei geöffneten Hecktüren bzw. bei eingeschränkter Sicht auf die serienmäßigen Fahrtrichtungsanzeiger eine deutlich erkennbare Signalisierung gewährleistet ist. Die Zusatzblinkleuchten sind in LED-Technik, vibrationsfest und witterungsbeständig auszuführen und müssen über die für den vorgesehenen Einsatzzweck erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen verfügen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.11 | Lieferung und Montage einer elektrischen Sondersignalanlage mit Elektrohorn und zwei Lautsprechern im Bereich des Kühlergrills. Die Sondersignalanlage ist mit einer Umschaltmöglichkeit zwischen Stadt- und Landsignal auszuführen. Die Umschaltung muss über das zentrale Bedienfeld der Sondersignalanlage im Fahrerraum erfolgen. Die akustische Sondersignalanlage muss die Anforderungen der DIN 14610 in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und einen Schalldruckpegel von mindestens 123 dB erreichen. Die Lautsprecher sind an einer akustisch geeigneten und gegen äußere Einflüsse geschützten Position im Bereich des Kühlergrills zu montieren. Die Montage ist vibrationsfest, witterungsbeständig und so auszuführen, dass die erforderliche Schallabstrahlung nicht durch Fahrzeug- oder Anbauteile beeinträchtigt wird. | Ausschlusskriterium |
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| 3.12 | Lieferung und Montage einer Pressluft- Sondersignalanlage mit vier abgestimmten Membran- Schallbechern einschließlich des erforderlichen Kompressors, sämtlicher Befestigungselemente, Druckluftleitungen sowie der vollständigen elektrischen und pneumatischen Installation. Die Pressluft-Sondersignalanlage ist über einen separaten, eindeutig gekennzeichneten Wechselschalter zwischen elektrischem Sondersignal (E-Horn) und Presslufthorn umschaltbar auszuführen. Der Wechselschalter ist im Fahrerbereich gut sichtbar und schnell erreichbar anzuordnen. Eine Bedienung über Touchscreen ist nicht zulässig. Die Anlage muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: vier aufeinander abgestimmte Membran-Schallbecher, geeigneter, ausreichend dimensionierter Kompressor, Schalldruckpegel von mindestens 125 dB, gemessen in 1 m Abstand, Ausführung gemäß DIN 14610 sowie den für den vorgesehenen Einsatzzweck geltenden Zulassungsbestimmungen, vibrationsfeste und witterungsbeständige Montage aller Komponenten. Die Schallbecher sind an einer akustisch geeigneten Position am Fahrzeug zu montieren. Die Anordnung muss eine möglichst ungehinderte Schallabstrahlung gewährleisten. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.13 | Der Kompressor der Pressluft-Sondersignalanlage darf nicht im Fahrerhaus oder Mannschaftsraum verbaut werden. Die Montage ist an einer geeigneten, geschützten und ausreichend belüfteten Stelle außerhalb der Fahrgastzelle vorzunehmen, um die Geräusch- und Vibrationsübertragung in den Fahrzeuginnenraum während des Betriebs der Sondersignalanlage auf ein Minimum zu reduzieren. Der Einbau ist schwingungsentkoppelt sowie vibrations- und witterungsbeständig auszuführen. Gleichzeitig muss der Kompressor für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gut zugänglich bleiben. | Ausschlusskriterium |
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| 3.14 | Die Sondersignalanlage ist über ein Bedienfeld zu steuern. Sämtliche Funktionen der Sondersignalanlage müssen über dieses Bedienfeld schaltbar sein. Die Bedienoberfläche ist so auszuführen, dass sämtliche Schaltfolgen logisch aufeinander abgestimmt und intuitiv bedienbar sind. Eine Anpassung der Bedienoberfläche an die Anforderungen der Feuerwehr sowie zur einheitlichen Bedienung mit bereits vorhandenen Fahrzeugen muss möglich sein. Über das Display sind zusätzlich folgende Überwachungsfunktionen darzustellen: - Überwachung der Sondersignalanlage - Überwachung der elektrischen Anlage - Überwachung der Geräteräume Die Funktionen der Sondersignalanlage sind zusätzlich über schnell erreichbare und gut einsehbare Schalter bedienbar auszuführen. Die Verwendung eines Touchscreens zur Bedienung der Sondersignalanlage und der einsatzrelevanten Zusatzfunktionen ist nicht zulässig. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.15 | Die zentrale Schalteinheit ist mit einem eindeutig gekennzeichneten und leicht erreichbaren „Einsatzstellenschalter“ auszustatten. Bei Aktivierung des Einsatzstellenschalters sind, soweit technisch möglich und zulässig, mindestens folgende Funktionen automatisch und gleichzeitig einzuschalten: Fahrzeugwarnblinkanlage, optische Sondersignalanlage (Blaulicht), Verkehrswarnanlage, Umfeldbeleuchtung. Die Einsatzstellenschaltung ist so auszuführen, dass die einzelnen Funktionen bei Bedarf weiterhin separat über die jeweiligen Bedienelemente geschaltet werden können. Der Schaltzustand des Einsatzstellenschalters muss für den Fahrzeugführer eindeutig erkennbar angezeigt werden. Die genaue Schaltlogik, insbesondere das Verhalten der einzelnen Verbraucher beim Aktivieren und Deaktivieren der Einsatzstellenschaltung, ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium |
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| 3.16 | Die wesentlichen Grundfunktionen der Sondersignalanlage und der einsatzrelevanten Fahrzeugausstattung sind über separate, schnell erreichbare und vom Fahrerplatz aus gut einsehbare Bedienelemente auszuführen. Über die zusätzlichen Bedienelemente müssen mindestens folgende Funktionen direkt bedienbar sein: Blaulicht, akustisches Sondersignal (Horn), Umfeldbeleuchtung, Einsatzstellenschaltung, Funk. Die Bedienelemente sind ergonomisch, eindeutig gekennzeichnet und so anzuordnen, dass eine sichere und intuitive Bedienung mit möglichst geringer Ablenkung des Fahrzeugführers gewährleistet ist. Anordnung, Ausführung, Beschriftung und genaue Positionierung der zusätzlichen Bedienelemente sind nach erfolgter Auftragsvergabe und vor Beginn der Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.17 | Lieferung und fachgerechte Montage eines Fußschalters zur Bedienung der Sondersignalanlage im Fahrerbereich. Der Fußschalter ist ergonomisch günstig, sicher erreichbar und so zu positionieren, dass eine intuitive Betätigung durch den Fahrzeugführer ohne Beeinträchtigung der Bedienung der serienmäßigen Fahrzeugpedale gewährleistet ist. | 150 | |||||||
| 3.18 | Lieferung und Montage einer Durchsageeinrichtung mit Stabmikrofon einschließlich Lautstärkeregler, Mikrofonhalterung sowie sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Komponenten. Die Durchsageeinrichtung ist in die vorhandene Sondersignalanlage zu integrieren und über die hierfür vorgesehenen Außenlautsprecher wiederzugeben. Das Stabmikrofon ist im Fahrerbereich ergonomisch, gut sichtbar und schnell erreichbar anzuordnen. Für das Mikrofon ist eine geeignete, sichere und vibrationsfeste Halterung vorzusehen, die eine einfache Entnahme und Ablage ermöglicht. | Ausschlusskriterium |
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| 3.19 | Das im Fahrzeug eingebaute Radio ist in die Durchsageeinrichtung bzw. Sondersignalanlage zu integrieren. Die Wiedergabe des Radios muss bei Bedarf über die Außenlautsprecher der Durchsageeinrichtung schaltbar sein. Bei aktivierter Außenwiedergabe sind die im Fahrzeuginnenraum vorhandenen Lautsprecher automatisch stummzuschalten bzw. abzuschalten, sodass die Radiowiedergabe ausschließlich über die Außenlautsprecher erfolgt. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.20 | Lieferung und Montage eines Audio-Schaltmoduls zur Erweiterung der akustischen Sondersignal- und Durchsageanlage. Das Audio-Schaltmodul muss mindestens folgende Funktionen ermöglichen: Aufnahme von Sprachdurchsagen, Speicherung und wiederholte Wiedergabe aufgezeichneter Sprachdurchsagen. | Ausschlusskriterium |
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Lieferung und Montage einer seitlichen Umfeldbeleuchtung in LED-Technik zur gleichmäßigen und großflächigen Ausleuchtung der seitlichen Fahrzeugbereiche. Die Umfeldbeleuchtung muss mindestens aus folgenden Leuchten bestehen: zwei LED-Umfeldleuchten auf der linken Fahrzeugseite, zwei LED-Umfeldleuchten auf der rechten Fahrzeugseite. Die elektrische Schaltung ist so auszuführen, dass die Umfeldbeleuchtung nur bei mindestens eingeschaltetem Standlicht aktiviert werden kann. Die Umfeldbeleuchtung muss auch während der Fahrt bis 3.21 zu einer Fahrzeuggeschwindigkeit von ca. 25 km/h Ausschlusskriterium betrieben werden können. Bei Überschreitung dieser Geschwindigkeit ist die Umfeldbeleuchtung automatisch abzuschalten. Die LED-Leuchten sind so anzuordnen und auszurichten, dass eine möglichst gleichmäßige, blendungsarme und schattenarme Ausleuchtung des seitlichen Fahrzeugumfeldes erreicht wird. Sämtliche Leuchten sind für den Einsatz an Einsatzfahrzeugen geeignet, vibrationsfest, witterungsbeständig sowie gegen die bei der üblichen Fahrzeugreinigung auftretenden Belastungen geschützt auszuführen.
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| 3.22 | Lieferung und Montage einer zusätzlichen seitlichen Nahfeldausleuchtung in LED-Technik am Fahrzeugunterbau zur gleichmäßigen und großflächigen Ausleuchtung der bodennahen Bereiche entlang der linken und rechten Fahrzeugseite. Die Nahfeldausleuchtung ist zusätzlich zur Umfeldbeleuchtung in den Blaulichtbalken auszuführen und muss mindestens aus folgenden Leuchten bestehen: zwei LED-Nahfeldleuchten auf der linken Fahrzeugseite, zwei LED-Nahfeldleuchten auf der rechten Fahrzeugseite. Die Leuchten sind im unteren seitlichen Bereich des Fahrzeugaufbaus bzw. am Fahrzeugunterbau geschützt zu montieren. Die Anordnung und Ausrichtung ist so zu wählen, dass insbesondere die Ein- und Ausstiegsbereiche sowie die unmittelbar seitlich am Fahrzeug befindlichen Bodenflächen möglichst gleichmäßig, blendungsarm und schattenarm ausgeleuchtet werden. Die elektrische Schaltung ist so auszuführen, dass die Nahfeldausleuchtung nur bei mindestens eingeschaltetem Standlicht aktiviert werden kann. Die Nahfeldausleuchtung muss auch während der Fahrt bis zu einer Fahrzeuggeschwindigkeit von ca. 25 km/h betrieben werden können. Bei Überschreitung der festgelegten Geschwindigkeit ist die Nahfeldausleuchtung automatisch abzuschalten. Die Bedienung ist in das vorhandene Bedienkonzept der Umfeldbeleuchtung zu integrieren. Eine Bedienung über Touchscreen ist nicht zulässig. Sämtliche LED-Leuchten sind für den dauerhaften Einsatz an Einsatzfahrzeugen auszulegen. Sie müssen insbesondere vibrationsfest, witterungsbeständig sowie gegen Spritzwasser, Verschmutzung und die bei der üblichen Fahrzeug- und Hochdruckreinigung auftretenden Belastungen geschützt sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4. | Elektrische Anlage: | 0 |
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| 4.1 | Die elektrische Anlage ist, bis auf notwendige Schnittstellen (CAN Bus), völlig unabhängig von der des Fahrgestells auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.2 | Im Fahrzeug ist an einer gut zugänglichen, geschützten und wartungsfreundlichen Stelle eine zentrale Elektroverteilung für die gesamte elektrische Zusatzausrüstung zu installieren. In der Zentralelektrik sind sämtliche für die zusätzlichen elektrischen Verbraucher erforderlichen Relais, Sicherungen, Verteilerleisten und sonstigen elektrischen Komponenten übersichtlich und fachgerecht zusammenzufassen. Die Ausführung ist so zu gestalten, dass eine einfache Kontrolle, Wartung, Fehlersuche und der Austausch einzelner Komponenten ohne unverhältnismäßigen Demontageaufwand möglich sind. Alle Relais, Sicherungen, Verteilerleisten, Anschlüsse und Bedienelemente sind eindeutig, dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss mit den Angaben in den zugehörigen Stromlauf- und Schaltplänen übereinstimmen. Die Zentralelektrik ist ausreichend zu dimensionieren. Für mögliche spätere Erweiterungen der elektrischen Ausrüstung sind geeignete Reserveplätze für zusätzliche Sicherungen, Relais und Anschlüsse vorzusehen. Die gesamte elektrische Zusatzinstallation ist in der mitzuliefernden Fahrzeugdokumentation nachvollziehbar darzustellen. Hierzu gehören insbesondere Stromlauf- und Schaltpläne, Sicherungs- und Relaisbelegungspläne sowie eine Beschreibung der wesentlichen elektrischen Komponenten und Verbraucher. Zusätzlich sind geeignete Hinweise zur systematischen Fehlersuche und Störungsbehebung aufzunehmen. Die Dokumentation muss eine eindeutige Zuordnung der Sicherungen, Relais, Leitungen und Verbraucher ermöglichen. | Ausschlusskriterium |
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Die gesamte elektrische Zusatzausrüstung des Fahrzeugs, einschließlich der Warnanlage, ist auf der Plusseite soweit technisch möglich vollständig von der serienmäßigen elektrischen Anlage des Basisfahrzeugs zu trennen und fachgerecht an die Zusatzbatterie anzuschließen. Es ist sicherzustellen, dass zwischen allen elektrisch relevanten Fahrzeug-, Aufbau- und Einbauteilen eine 4.3 dauerhaft einwandfreie und ausreichend dimensionierte Ausschlusskriterium Masseverbindung hergestellt wird. Sämtliche zusätzlich verlegten elektrischen Leitungen sind fachgerecht, mechanisch geschützt und gegen Scheuern sowie Beschädigungen gesichert in geeigneten Kabelkanälen bzw. Kabelschutzrohren zu führen. Die Leitungsführung und Befestigung ist so auszuführen, dass die Betriebssicherheit und Wartungsfreundlichkeit dauerhaft gewährleistet sind.
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Die Innenbeleuchtung des Aufbaus, des Geräteraums und des Mannschaftsraums ist vollständig in LED- Technik auszuführen. Die Beleuchtung ist so auszulegen und anzuordnen, dass in allen relevanten Bereichen des Fahrzeugs eine ausreichende und möglichst gleichmäßige, schattenarme Ausleuchtung für ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist. Die Innenraumleuchten sind, soweit konstruktiv möglich, flächenbündig in den Fahrzeughimmel bzw. die Innenverkleidung einzulassen. Hierbei darf die Stabilität des Fahrzeugaufbaus nicht beeinträchtigt werden. Im Mannschaftsraum sind mindestens zwei LED- Innenraumleuchten vorzusehen. Für die Nutzung während des Fahrbetriebs muss die Beleuchtung auf eine blendfreie blaue Beleuchtung umschaltbar sein. Die Anordnung und Ausführung muss gewährleisten, dass der Fahrer während der Fahrt nicht durch die 4.4 Innenbeleuchtung geblendet oder beeinträchtigt wird. Ausschlusskriterium Die Innenbeleuchtung des Aufbaus muss sowohl über einen Schalter im Heckbereich als auch über einen Schalter im Fahrerraum ein- und ausgeschaltet werden können. Im Geräteraum sind mindestens zwei separate LED- Leuchten vorzusehen. Die Geräteraumbeleuchtung muss sich beim Öffnen des Geräteraums automatisch einschalten. Eine manuelle Abschaltmöglichkeit ist zusätzlich vorzusehen. Sämtliche Leuchten und zugehörigen Schalter sind für den vorgesehenen Fahrzeugeinsatz geeignet, dauerhaft und vibrationsfest zu befestigen sowie gegen unbeabsichtigte mechanische Beschädigungen zu schützen. Alle Innenraum- und Geräteraumleuchten müssen unabhängig von der automatischen Schaltung vollständig abschaltbar sein.
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Lieferung und fachgerechte Montage eines zusätzlichen, frei programmierbaren Bedienfeldes im Bereich des Klapptisches. Das Bedienfeld ist mit mindestens sechs separat belegbaren, haptisch bedienbaren Schaltern bzw. Tastern auszuführen. Eine Bedienung der Fahrzeugfunktionen über Touchscreen ist nicht zulässig. Über das Bedienfeld müssen insbesondere folgende Funktionen schaltbar bzw. steuerbar sein: Umfeldbeleuchtung, Heckwarneinrichtung, Innenbeleuchtung, Funk, weitere elektrische Zusatzfunktionen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Zusätzlich ist in das Bedienfeld eine gut ablesbare Digitaluhr mit permanenter Zeitanzeige zu integrieren. Die Uhrzeitanzeige ist so auszuführen, dass sie bei den zu erwartenden Lichtverhältnissen im Fahrzeuginnenraum 4.5 Ausschlusskriterium jederzeit gut erkennbar ist und während des Fahrbetriebs keine störende Blendwirkung verursacht. Die einzelnen Schalter bzw. Taster sind eindeutig, dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Der jeweilige Schaltzustand muss, soweit technisch sinnvoll, durch eine entsprechende optische Anzeige eindeutig erkennbar sein. Das Bedienfeld ist im Bereich des Klapptisches an einer ergonomisch günstigen, gut erreichbaren und gegen unbeabsichtigte Betätigung sowie mechanische Beschädigung geschützten Position zu montieren. Die Ausführung ist so vorzusehen, dass eine spätere Änderung bzw. Erweiterung der Tastenbelegung und Programmierung grundsätzlich möglich ist. Die endgültige Belegung, Programmierung, Beschriftung, Ausführung und Positionierung des Bedienfeldes ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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Lieferung und Montage eines zusätzlichen, frei programmierbaren Bedienfeldes im Bereich der Hecktür bzw. des Heckzugangs. Das Bedienfeld ist mit mindestens sechs separat belegbaren, haptisch bedienbaren Schaltern bzw. Tastern auszuführen. Eine Bedienung über Touchscreen ist nicht zulässig. Über das Bedienfeld müssen insbesondere folgende Funktionen schaltbar bzw. steuerbar sein: Umfeldbeleuchtung, Heckwarneinrichtung, Innenbeleuchtung, Geräteraumbeleuchtung, weitere elektrische Zusatzfunktionen nach Abstimmung 4.6 Ausschlusskriterium mit dem Auftraggeber. Die einzelnen Schalter bzw. Taster sind eindeutig, dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Der jeweilige Schaltzustand muss, soweit technisch sinnvoll, optisch erkennbar sein. Das Bedienfeld ist an einer ergonomisch günstigen, gut erreichbaren und gegen unbeabsichtigte Betätigung sowie mechanische Beschädigung geschützten Position im Heckbereich zu montieren. Die endgültige Belegung, Programmierung, Beschriftung und Positionierung des Bedienfeldes ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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| 4.7 | Lieferung und Einbau eines prozessorgesteuerten Lade- und Batteriemanagementsystems für die Starterbatterie und die Zusatzbatterie des Fahrzeugs. Bei angeschlossener externer Netzeinspeisung sind Starter- und Zusatzbatterie über zwei voneinander unabhängig geregelte Ladekreise zu laden. Eine gegenseitige Beeinflussung der beiden Batteriekreise ist durch eine geeignete elektrische Trennung bzw. Steuerung zu verhindern. Die Ladeeinrichtung ist entsprechend der ausgewiesenen Energiebilanz des Fahrzeugs ausreichend zu dimensionieren. Für Starter- und Zusatzbatterie müssen jeweils für Batterietyp, Batterietechnologie und Kapazität geeignete Ladekennlinien verwendet werden. Das Ladesystem ist mit einer Temperaturüberwachung bzw. temperaturabhängigen Laderegelung auszuführen, um eine den jeweiligen Betriebsbedingungen angepasste und batterieschonende Ladung sicherzustellen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.8 | Lieferung und Einbau einer Notstarteinrichtung in Form einer sogenannten „RTW-Schaltung“ vorzusehen. Diese muss im Bedarfsfall eine Unterstützung der Starterbatterie durch die Zusatzbatterie zum Starten des Fahrzeugmotors ermöglichen. Die Notstartfunktion ist über ein eindeutig gekennzeichnetes, haptisch bedienbares Bedienelement im Fahrerbereich zu aktivieren. Eine Bedienung über Touchscreen ist nicht zulässig. Die Schaltung ist so auszuführen, dass eine unbeabsichtigte dauerhafte Parallelschaltung von Starter- und Zusatzbatterie verhindert wird. Leitungen, Schaltelemente und Absicherungen der Notstarteinrichtung sind entsprechend den auftretenden Startströmen ausreichend zu dimensionieren. | Ausschlusskriterium |
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| 4.9 | Lieferung und fachgerechter Einbau von jeweils einer separaten DIN-Ladesteckdose für die Starterbatterie und die Zusatzbatterie. Insgesamt sind somit zwei DIN- Ladesteckdosen vorzusehen. Die Ladesteckdosen sind an einer gut zugänglichen und geschützten Position im Ein-/Ausstiegsbereich des Fahrzeugs zu montieren und jeweils separat sowie ausreichend abzusichern. Beide Ladesteckdosen sind eindeutig und dauerhaft mit „Starterbatterie“ bzw. „Zusatzbatterie“ zu kennzeichnen. Eine Verwechslung der beiden Ladeanschlüsse muss durch die Kennzeichnung ausgeschlossen werden. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.10 | Lieferung und Einbau einer 230-V-Netzeinspeisung vom Typ „Rettbox AIR“ mit integrierter grüner Kontrollanzeige zur optischen Anzeige der anliegenden Netzspannung sowie des Ladezustandes. Die Netzeinspeisung ist mit einem selbstschließenden Schutzdeckel auszuführen und für den dauerhaften Einsatz am Fahrzeug geeignet, witterungsbeständig sowie mechanisch geschützt zu montieren. Bei angeschlossener 230-V-Netzeinspeisung ist eine Startunterbrechung vorzusehen, die ein Starten bzw. Inbetriebsetzen des Fahrzeugs verhindert. Zusätzlich ist eine akustische Warneinrichtung in Form eines Warnsummers zu installieren. Bei angeschlossener Netzeinspeisung und Lösen der Feststellbremse muss ein deutlich wahrnehmbares akustisches Warnsignal ausgelöst werden. Die vollständige 230-V-Installation ist fachgerecht nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen und den für den Fahrzeugausbau geltenden Vorschriften auszuführen. Nach Fertigstellung ist die elektrische Anlage einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen. Die Prüf- und Abnahmeprotokolle sind dem Auftraggeber mit der Fahrzeugdokumentation zu übergeben. | Ausschlusskriterium |
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| 4.11 | Lieferung eines zusätzlichen, ca. 10 m langen Anschlusskabels für die 230-V-Netzeinspeisung „Rettbox AIR“. Das Anschlusskabel ist fahrzeugseitig mit einem zur verbauten „Rettbox AIR“ passenden 230-V- Einspeisestecker mit Hilfskontakten, jedoch ohne Druckluftanschluss, auszuführen. Netzseitig ist das Anschlusskabel mit einem geeigneten Schutzkontaktstecker (Schuko) zum Anschluss an eine 230-V-Steckdose auszustatten. Stecker, Kupplungen und Kabel müssen für den vorgesehenen Einsatz geeignet und mindestens in Schutzart IP64 ausgeführt sein. Das Anschlusskabel muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Kabellänge ca. 10 m, Betriebsspannung 230 V, Leiterquerschnitt mindestens 2,5 mm², Rettbox-AIR- Einspeisestecker mit Hilfskontakten, ohne Druckluftanschluss, Schutzkontaktstecker (Schuko) für den 230-V-Netzanschluss Feuerwehrstecker IP64 robuste und für den mobilen Einsatz geeignete Leitungsausführung. | 150 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.12 | Lieferung einer ca. 10 m langen Anschlussleitung für das System „Rettbox AIR“ einschließlich 230-V- Netzeinspeisung und integrierter Druckluftversorgung sowie einer geeigneten Deckenbefestigung bzw. Deckenabhängung zur Verwendung am Fahrzeugstellplatz. Die Anschlussleitung ist fahrzeugseitig mit einem zur verbauten „Rettbox AIR“ passenden Einspeisestecker für 230 V und Druckluft einschließlich der erforderlichen Hilfskontakte auszuführen. Die Anschlussleitung muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Länge ca. 10 m, 230-V-Netzversorgung, integrierte Druckluftversorgung, passender „Rettbox AIR“- Anschlussstecker, erforderliche Hilfskontakte, geeignete Deckenbefestigung bzw. Deckenabhängung, sichere Zugentlastung und geordnete Leitungsführung. Die Deckenbefestigung ist so auszuführen, dass die kombinierte Strom- und Druckluftleitung sicher und zugentlastet geführt wird und ein einfaches Anschließen des Fahrzeugs gewährleistet ist. | 100 |
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| 4.13 | Die elektrischen Verteilungen und Absicherungen der 12- V- und 230-V-Anlage sind vollständig voneinander getrennt auszuführen. Für die 12-V-Anlage und die 230-V-Anlage ist jeweils ein separater, geschlossener Schalt- bzw. Sicherungskasten vorzusehen. Eine gemeinsame Unterbringung der 12-V- und 230-V-Komponenten in einem Schaltkasten ist nicht zulässig. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.14 | Lieferung und Einbau eines FI-Schutzschalters (Fehlerstrom-Schutzeinrichtung/RCD) für die 230-V- Anlage des Fahrzeugs. Der FI-Schutzschalter ist entsprechend den einschlägigen und zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen VDE- Bestimmungen auszuwählen, zu dimensionieren und in den separaten 230-V-Schalt- bzw. Sicherungskasten zu integrieren. Der 230-V-Einspeisepunkt am Fahrzeug ist dauerhaft, gut sichtbar und entsprechend den einschlägigen DIN-/VDE- Vorgaben zu kennzeichnen und zu beschriften. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 4.15 | Alle Verbraucher 230 V sind einzeln abzusichern und zu beschriften. Es sind bei allen 230 V Verbrauchern Sicherungsautomaten einzubauen. Bei allen Verkabelungen 230 V sind die VDE Richtlinien zu beachten und einzuhalten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 4.16 | Alle Verbraucher 12 V sind einzeln abzusichern und zu beschriften. Es sind bei allen 12 V Verbrauchern Sicherungsautomaten einzubauen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 4.17 | Die Ladestationen für die tragbaren Funkgeräte sind mit 12 V zu versorgen. Die Spannungsversorgung ist so auszuführen, dass diese bei angeschlossener 230-V- Fremdeinspeisung automatisch aktiviert bzw. entsprechend geschaltet wird. | Ausschlusskriterium |
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| 4.18 | Die Ladestationen für die Handlampen sind mit 12 V zu versorgen. Die Spannungsversorgung ist so auszuführen, dass diese bei angeschlossener 230-V- Fremdeinspeisung automatisch aktiviert bzw. entsprechend geschaltet wird. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.19 | Lieferung und Einbau von zwei USB-C-Einbausteckdosen im Bereich des Armaturenbretts zur Stromversorgung und zum Laden zusätzlicher mobiler bzw. nachträglich eingebauter Geräte. Die USB-C-Anschlüsse müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: zwei separate USB-C-Anschlüsse, USB-C-Power- Delivery (USB-PD), Ausgangsleistung von mindestens 50 W je Anschluss, geeignet zum Laden und Betreiben unterschiedlicher USB-C-Endgeräte, dauerhaft für den Einsatz im Fahrzeug ausgelegt, separate und ausreichend dimensionierte elektrische Absicherung. Die Stromversorgung ist so zu dimensionieren, dass beide USB-C-Anschlüsse gleichzeitig mit der geforderten Leistung betrieben werden können. Die USB-C-Einbausteckdosen sind an einer gut erreichbaren und ergonomisch geeigneten Position im Bereich des Armaturenbretts zu montieren. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 4.20 | Lieferung und fachgerechter Einbau einer 12-V- Steckdose am Klapptisch einschließlich der erforderlichen Verkabelung, Absicherung und Befestigung. Die Steckdose ist an einer geeigneten und gut zugänglichen Position zu montieren. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 4.21 | Lieferung und fachgerechter Einbau einer 230-V- Steckdose am Klapptisch des Fahrzeugs einschließlich der erforderlichen Verkabelung, Absicherung und Befestigung. Die Steckdose ist an einer geeigneten und gut zugänglichen Position zu montieren. | Ausschlusskriterium |
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Lieferung und Einbau von einer USB-C- Einbausteckdosen am Klapptisch zur Stromversorgung und zum Laden zusätzlicher mobiler bzw. nachträglich eingebauter Geräte. Die USB-C-Anschlüsse müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: zwei separate USB-C-Anschlüsse, USB-C-Power- Delivery (USB-PD), Ausgangsleistung von mindestens 50 W je Anschluss, geeignet zum Laden und Betreiben 4.22 Ausschlusskriterium unterschiedlicher USB-C-Endgeräte, dauerhaft für den Einsatz im Fahrzeug ausgelegt, separate und ausreichend dimensionierte elektrische Absicherung. Die Stromversorgung ist so zu dimensionieren, dass beide USB-C-Anschlüsse gleichzeitig mit der geforderten Leistung betrieben werden können. Die USB-C-Einbausteckdosen sind gut erreichbaren zu montieren. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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| 4.23 | Lieferung und fachgerechter Einbau von insgesamt zwei USB-Einbausteckdosen im Bereich der beiden hinteren Sitzreihen. Auf der Fahrerseite ist im Rahmen unterhalb der Seitenfenster je Sitzreihe eine USB-Einbausteckdose vorzusehen. Jede Einbausteckdose ist mit folgenden Anschlüssen auszustatten: USB-C-Anschluss, USB-C-Power-Delivery (USB-PD), Ausgangsleistung von mindestens 50 W, geeignet zum Laden und Betreiben unterschiedlicher USB-C- Endgeräte, dauerhaft für den Einsatz im Fahrzeug ausgelegt, separate und ausreichend dimensionierte elektrische Absicherung.. Die Anschlüsse dienen zur Stromversorgung und zum Laden mobiler Geräte. Die USB-Einbausteckdosen sind für den dauerhaften Einsatz im Fahrzeug geeignet, mechanisch geschützt und vibrationsfest auszuführen. Die Stromversorgung ist ausreichend zu dimensionieren und entsprechend abzusichern. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.24 | Lieferung und Montage einer individuell einstellbaren LED- Leseleuchte für den Beifahrer im Bereich der A-Säule. Die Leseleuchte ist mit einem flexibel bzw. gezielt ausrichtbaren Leuchtenarm auszuführen und muss eine blendungsarme, punktuelle Ausleuchtung des Arbeitsplatzes des Beifahrers ermöglichen, ohne den Fahrzeugführer während der Fahrt zu beeinträchtigen. Die Leuchte ist separat über einen direkt an der Leuchte angeordneten Schalter ein- und ausschaltbar auszuführen. Die Montage ist vibrationsfest und dauerhaft auszuführen. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 |
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| 4.25 | Zum Schutz der Zusatzbatterie vor Tiefentladung ist ein geeigneter Unterspannungsschutz zu liefern und fachgerecht in die elektrische Anlage des Fahrzeugs zu integrieren. Bei Unterschreitung einer festgelegten Batteriespannung sind die hierfür vorgesehenen elektrischen Zusatzverbraucher automatisch stufenweise bzw. vollständig abzuschalten, um eine schädliche Tiefentladung der Batterie zu verhindern. Das Erreichen der Unterspannungsschwelle ist dem Nutzer eindeutig optisch und/oder akustisch anzuzeigen. Hierzu ist eine gut sichtbare Warnleuchte und/oder ein deutlich wahrnehmbarer Warnsummer vorzusehen. Die Abschaltspannung, Wiedereinschaltschwelle, gegebenenfalls erforderliche Abschaltverzögerungen sowie die Reihenfolge der abzuschaltenden Verbraucher sind auf den verwendeten Batterietyp und das elektrische Gesamtsystem abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.26 | Lieferung und fachgerechter Einbau einer 12-V- Steckdose im Kofferraum des Fahrzeugs einschließlich der erforderlichen Verkabelung, Absicherung und Befestigung. Die Steckdose ist an einer geeigneten und gut zugänglichen Position zu montieren. | 50 | |||||||
| 4.27 | Lieferung und fachgerechter Einbau einer 230-V- Steckdose im Kofferraum des Fahrzeugs einschließlich der erforderlichen Verkabelung, Absicherung und Befestigung. Die Steckdose ist an einer geeigneten und gut zugänglichen Position zu montieren. | Ausschlusskriterium |
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| 4.28 | Lieferung und Einbau von einer USB-C- Einbausteckdosen im Kofferraum zur Stromversorgung und zum Laden zusätzlicher mobiler bzw. nachträglich eingebauter Geräte. Die USB-C-Anschlüsse müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: zwei separate USB-C-Anschlüsse, USB-C-Power- Delivery (USB-PD), Ausgangsleistung von mindestens 50 W je Anschluss, geeignet zum Laden und Betreiben unterschiedlicher USB-C-Endgeräte, dauerhaft für den Einsatz im Fahrzeug ausgelegt, separate und ausreichend dimensionierte elektrische Absicherung. Die Stromversorgung ist so zu dimensionieren, dass beide USB-C-Anschlüsse gleichzeitig mit der geforderten Leistung betrieben werden können. Die USB-C-Einbausteckdosen sind gut erreichbaren zu montieren. Die genaue Einbauposition ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5. | Funktechnische Ausrüstung: | 0 | |||||||
| 5.1 | Fachgerechter Einbau und Inbetriebnahme der gesamten Digitalfunkanlage einschließlich Verkabelung, Anschlüsse und erforderlicher Systemkomponenten. Dem Auftraggeber sind vollständige Schaltpläne, technische Dokumentationen sowie die Ergebnisse der durchgeführten Antennenmessungen zu übergeben. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 5.2 | Lieferung und Einbau eines separaten Funkhauptschalters für den Digitalfunk. Der Schalter ist so zu positionieren, dass eine Bedienung sowohl durch den Fahrer als auch durch den Gruppenführer jederzeit möglich ist. | Ausschlusskriterium |
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| 5.3 | Die gesamte Funkanlage einschließlich aller zugehörigen Komponenten ist nach den einschlägigen DIN-, EN- und herstellerspezifischen Vorgaben fachgerecht zu entstören. Eine störungsfreie Funktion des Digitalfunks ist unter allen Betriebszuständen des Fahrzeugs sicherzustellen. Die Einhaltung der geltenden Normen und Richtlinien ist auf Verlangen nachzuweisen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.4 | Die gesamte Funkanlage ist gegen elektromagnetische Beeinflussungen durch die 230-V-Ladeanlage zu entstören. Eine uneingeschränkte Funktion des Digitalfunks muss auch bei eingestecktem Ladeanschluss und während des Ladebetriebs sichergestellt sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 5.5 | Das Digitalfunkgerät (Sepura) wird vom Auftraggeber beigestellt. Die Lieferung und Montage sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Kabel, Halterungen, Steckverbindungen, Schnittstellen und Befestigungselemente erfolgt durch den Aufbauhersteller. Die Installation ist so auszuführen, dass alle Anschlüsse, Servicezugänge sowie die Sicherheitskarte ohne Werkzeug leicht zugänglich sind. Das beigestellte System besteht aus einem Sepura-Sende-/Empfangsgerät (SE- Gerät) sowie zwei Bedienteilen. Die vollständige Integration, Verdrahtung und Inbetriebnahme des Systems ist Bestandteil der Leistung. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 5.6 | Lieferung und Einbau eines Lautsprechers für den Digitalfunk im Fahrerraum. Der Lautsprecher ist im Bereich des Gruppenführers oberhalb des Armaturenbretts zu montieren und so auszurichten, dass eine optimale Sprachverständlichkeit gewährleistet ist. | Ausschlusskriterium |
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| 5.7 | Der Einbau eines Funkhörers des Typs Sepura HBC3 für den Digitalfunk ist vorzusehen. Die zugehörigen HBC3-Interfaces sind an geeigneter Stelle fachgerecht zu montieren. Dabei ist sicherzustellen, dass die jeweiligen Programmier-, Diagnose- und Servicezugänge jederzeit frei, unmittelbar und ohne Demontage von Verkleidungs-, Abdeckungs- oder sonstigen Einbauteilen zugänglich sind. Die Anbindung der HBC3-Interfaces an die jeweiligen PEI- Schnittstellen ist so auszuführen, dass eine uneingeschränkte Nutzung für Programmier-, Diagnose- und Servicearbeiten gewährleistet ist. Insbesondere muss der im Fahrerraum installierte HBC3 vollständig und ohne zusätzliche Demontage- oder Umrüstarbeiten für Programmier-, Diagnose- und Servicezwecke genutzt werden können. Sämtliche hierfür erforderlichen Schnittstellen, Leitungsverbindungen und Zugänge sind entsprechend vorzusehen und dauerhaft zugänglich auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.8 | Lieferung und Einbau eines externen Kartenlesers für das Digitalfunkgerät. Ausführung, Einbauort und Anbindung erfolgen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. | 150 | |||||||
| 5.9 | Lieferung und Einbau eines extern zugänglichen USB- Programmieranschlusses für das Funkgerät. Der Anschluss ist so auszuführen, dass Programmier- und Servicearbeiten ohne Demontage von Verkleidungen oder Einbauten durchgeführt werden können. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 5.10 | Lieferung und Einbau eines regelbaren Funklautsprechers im Himmel des Mannschaftsraums zur Wiedergabe des Digitalfunks. Die Lautstärke muss individuell einstellbar sein. | Ausschlusskriterium |
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| 5.11 | Lieferung und Montage einer Digitalfunkantenne Typ ATBB 3712.01 (+3 dB) oder gleichwertig, einschließlich integrierter GPS-Funktion. Die Installation ist mit einer geeigneten Revisionsöffnung zur Wartung und Überprüfung der Antennenanschlüsse auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6. | Tragbare Funktechnische Ausrüstung: | 0 | |||||||
| 6.1 | Lieferung, Einbau und Montage von insgesamt zwei passiven Ladehalterungen für Digitalfunkgeräte Motorola MXP600FuG, Fabrikat Wetech oder gleichwertig. Die Verwendung eines gleichwertigen Fabrikats bedarf der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber. Die Spannungsversorgung der Ladehalterungen ist mit 12 V DC, geschaltet in Abhängigkeit von der 230-V-Anlage des Fahrzeugs, auszuführen. Die erforderliche Verkabelung, Absicherung und sämtliche Anschlussarbeiten sind im Leistungsumfang enthalten. Eine Ladehalterung ist im Bereich der Beifahrertür ergonomisch günstig und sicher zugänglich zu montieren. Die genaue Einbauposition ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Zusätzlich ist ein geeigneter Halter für das abgesetzte Bedienteil des Digitalfunkgerätes zu liefern und zu montieren. Fabrikat, Typ, Ausführung und endgültige Montageposition sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 7. | Tablet, Navigationsgerät, Radiosystem, UDS: | 0 | |||||||
| 7.1 | Lieferung, Einbau und Montage eines Ladehalters für einen Tablet-PC Samsung Galaxy Active 4 Pro in Panzer- Schutzhülle einschließlich Anpassung an den Armaturenträger sowie Herstellung der erforderlichen Stromversorgung. | Ausschlusskriterium |
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| 7.2 | Einbau eines beigestellten Funkdaten Systems. Einbau eines Navigationssystem zur Funkgerätebedienung, Navigation und zum Status- Handling (SELECTRIC Columbus). Anschluss an die verbaute Funktechnik. | 500 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7.3 | Lieferung und Einbau einer USB-C-Ladesteckdose zur Versorgung des Tablet-PCs. Die Spannungsversorgung ist über Dauerstrom unter Einbindung des vorhandenen Unterspannungsschutzes auszuführen. Die USB-C-Ladesteckdose muss mindestens über einen USB-C-Anschluss mit 100 W Power Delivery (PD) sowie einen weiteren Ladeanschluss mit mindestens 20 W Power Delivery (PD) verfügen. | 150 | |||||||
| 7.4 | Lieferung und fachgerechte Montage eines Lautsprechersystems im Mannschaftsraum zur Wiedergabe des Fahrzeugradios. | 200 | |||||||
| 7.5 | Lieferung und fachgerechter Einbau eines Unfalldatenschreibers (UDS) zur Erfassung und Speicherung relevanter Fahrzeug- und Unfalldaten. Eine zugehörige Bedientaste ist gut erreichbar im Armaturenbrett zu integrieren. Sämtliche erforderlichen Anschlussleitungen, Befestigungs- und Montagematerialien sind im Lieferumfang enthalten. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 8. | Sonstiges: | 0 | |||||||
| 8.1 | Sämtliche technischen Anlagen und Einbauten sind entsprechend den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. | Ausschlusskriterium |
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| 8.2 | Zur Minimierung des Gesamtfahrzeuggewichts sind grundsätzlich leichte und zugleich hochfeste Materialien und Bauteile einzusetzen. Die erforderliche Qualität, Dauerhaltbarkeit, Betriebssicherheit und Belastbarkeit dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.3 | Sämtliche Verschraubungen, Befestigungselemente und bearbeiteten Stellen im Bereich des Unterbodens sind dauerhaft und fachgerecht gegen Korrosion zu schützen. Durch Montagearbeiten beschädigte oder entfernte Korrosionsschutzbeschichtungen sind nach Abschluss der Arbeiten vollständig wiederherzustellen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 8.4 | Der Bodenbelag ist rutschhemmend, abriebfest, wasserbeständig und leicht zu reinigen auszuführen. Die Ausführung muss für die im bestimmungsgemäßen Einsatz auftretenden mechanischen und chemischen Beanspruchungen geeignet sein. Übergänge, Anschlüsse und Durchführungen sind so auszuführen, dass das Eindringen von Feuchtigkeit weitestgehend verhindert wird. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 8.5 | Sämtliche Einbauten sind aus hochwertigen, langlebigen und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeigneten Materialien herzustellen. Bei der Verwendung von Holzwerkstoffen sind ausschließlich wasserfest verleimte Werkstoffe einzusetzen. Alternativ können entsprechend geeignete Kunststoffe oder vergleichbare Materialien verwendet werden. | Ausschlusskriterium |
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| 8.6 | Die verwendeten Materialien müssen hinsichtlich ihres Brandverhaltens, ihrer Chemikalienbeständigkeit und ihrer Korrosionsbeständigkeit den für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Anforderungen und Normen entsprechen. Soweit in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gefordert, sind die entsprechenden Nachweise bzw. Prüfzeugnisse durch den Auftragnehmer vorzulegen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.7 | Gleitflächen von Ausrüstungsgegenständen sind dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Die Ausführung hat vorzugsweise in Edelstahl oder Aluminium zu erfolgen. Ein Schutz ausschließlich durch Farbanstrich ist nicht zulässig. | Ausschlusskriterium |
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Zur Verbesserung des Korrosions- und mechanischen Schutzes ist das Fahrzeug mit einem zusätzlichen Unterbodenschutz auszustatten. An der Unterseite des Fahrerhauses sowie an der Unterseite des Fahrzeugaufbaus ist ergänzend zur serienmäßigen Ausführung des Fahrgestellherstellers eine möglichst vollflächige und geschlossene Schutzbeschichtung aufzubringen. Die Beschichtung muss für den dauerhaften Einsatz an Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen geeignet sein und insbesondere Schutz bieten gegen: Steinschlag und mechanische Einwirkungen, Feuchtigkeit 8.8 und Spritzwasser, Streusalz und sonstige Ausschlusskriterium korrosionsfördernde Einflüsse, Verschmutzungen im Straßen- und Geländebetrieb. Die verwendete Beschichtung muss dauerhaft haftfähig, widerstandsfähig und mit den vorhandenen Materialien und Korrosionsschutzsystemen des Fahrzeugs verträglich sein. Entwässerungsöffnungen, Belüftungen, Wartungsstellen sowie bewegliche und funktionsrelevante Bauteile dürfen durch die Beschichtung nicht beeinträchtigt oder verschlossen werden. Die Ausführung ist fachgerecht und unter Beachtung der Vorgaben des Fahrgestell- und Aufbauherstellers durchzuführen.
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| 8.9 | Zur Verbesserung des Korrosionsschutzes und zur Erhöhung der Lebensdauer des Katastrophenschutzfahrzeugs ist eine zusätzliche, fachgerechte Hohlraumversiegelung durchzuführen. Die Versiegelung muss alle korrosionsgefährdeten und zugänglichen Hohlräume des Fahrgestells und der Karosserie bzw. des Aufbaus umfassen, insbesondere Rahmenbereiche, Schweller, Türen, Träger, Profile und sonstige konstruktionsbedingte Hohlräume. Es ist ein hochwertiges, dauerhaft kriechfähiges und für den Fahrzeugbau geeignetes Korrosionsschutzmittel zu verwenden. Die Versiegelung muss einen langfristigen Schutz gegen Feuchtigkeit, Streusalz und sonstige korrosionsfördernde Umwelteinflüsse gewährleisten. Vorhandene Entwässerungsöffnungen, Belüftungen sowie funktionsrelevante Bauteile dürfen durch die Versiegelung nicht beeinträchtigt oder verschlossen werden. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.10 | An der Innenseite der linken Fahrerhaustür ist ein Typenschild gemäß den geltenden Normvorgaben anzubringen. Das Typenschild muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Aufbau- bzw. Einbauhersteller - Typ- und DIN-Nummer - Baujahr - Fabrik-Nummer | Ausschlusskriterium | |||||||
| 8.11 | Durchführung der erforderlichen VDE-Prüfungen und Abnahmen für die im Fahrzeug installierten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Die Prüfnachweise und Messprotokolle sind bei der Fahrzeugübergabe vorzulegen. | Ausschlusskriterium |
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| 8.12 | Vorführung des Fahrzeugs zur erforderlichen TÜV- Abnahme einschließlich Durchführung aller für die Zulassung und Inbetriebnahme notwendigen Prüfungen. Die entsprechenden Prüfbescheinigungen sind bei der Fahrzeugübergabe vorzulegen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.13 | Durchführung der Fahrzeugabnahme durch den Auftraggeber (Feuerwehr) einschließlich Abstimmung und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen zur Prüfung und Abnahme. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 8.14 | Durchführung der erforderlichen Abnahmen des Fahrzeugs durch die Feuerwehrtechnische Prüfstelle Baden Würtenberg bzw. eine entsprechend zuständige Prüforganisation. Sämtliche erforderlichen Prüfunterlagen und Nachweise sind zur Fahrzeugabnahme bereitzustellen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 8.15 | Lieferung und fachgerechte Montage von Spritzschutzlappen an der Vorder- und Hinterachse. Die Spritzschutzlappen dürfen die Freigängigkeit der Räder sowie die Funktion sonstiger Fahrzeugbauteile nicht beeinträchtigen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 8.16 | Bei der Abholung bzw. Übergabe des Fahrzeugs sind sämtliche vorhandenen Behälter für Kraftstoffe, Betriebsstoffe und Wasser zu 100 % zu befüllen. Hierzu zählen insbesondere der Kraftstofftank, AdBlue- Behälter, Frischwasserbehälter sowie sonstige betriebsnotwendige Flüssigkeits- und Vorratsbehälter, soweit diese Bestandteil des Fahrzeugs bzw. des Auf- und Ausbaus sind. Das Fahrzeug ist dem Auftraggeber vollständig betriebs- und einsatzbereit zu übergeben. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9. | Beladung + Zusatzbeladung: | 0 |
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| 9.1 | Lieferung und Einbau bzw. Unterbringung von 8 Warnwesten in der Farbe Neon-Orange, mit der Aufschrift „Feuerwehr“, jeweils mit Reißverschluss und Aufbewahrungstasche. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 9.2 | Lieferung und Einbau bzw. Unterbringung von 1 tragbaren Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver, Leistungsklasse mindestens 21 A – 113 B, einschließlich geeigneter Kfz- Halterung, gemäß DIN EN 3. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.3 | Lieferung und Einbau bzw. sichere Unterbringung eines tragbaren CO₂-Feuerlöschers mit einer Löschmittelmenge von 2 kg, einschließlich einer für den Fahrzeugeinsatz geeigneten Kfz-Halterung. Der Feuerlöscher muss den Anforderungen der DIN EN 3 entsprechen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.4 | Lieferung und Einbau bzw. Unterbringung von 2 akkubetriebenen LED-Blitzleuchten, Typ EURO-BLITZ COMPACT LED oder gleichwertig, mit zweiseitigem Lichtaustritt, einschließlich geeignetem 12-V-Ladegerät und erforderlicher Halterungen zur sicheren Unterbringung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.5 | Lieferung und Unterbringung von 2 Faltdreiecken, Seitenlänge 700 mm, mit den Aufschriften „Feuerwehr“, einschließlich geeigneter Schutzhüllen bzw. Transporttaschen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.6 | Lieferung und Unterbringung von 4 Leitkegeln gemäß StVO, Ausführung rot/weiß, vollreflektierend, einschließlich geeigneter und sicherer Halterung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.7 | Lieferung und Unterbringung von einem Bolzenschneider (Schneidleistung mind. 9 mm), einschließlich geeigneter und sicherer Halterung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium |
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| 9.8 | Lieferung und Unterbringung von einem Klappspaten der Bundeswehr nach BAAINBw TL 5120-0011, einschließlich geeigneter und sicherer Halterung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 9.9 | Lieferung und Unterbringung von einem Brechstange (700mm) nach DIN 14853 oder entsprechendes Nageleisen, einschließlich geeigneter und sicherer Halterung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.10 | Lieferung und Unterbringung von 1 Abschleppseil, Länge mindestens 5 m, mit einer zulässigen Zuglast von mindestens 5.000 kg, einschließlich geeigneter Aufbewahrungstasche. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.11 | Lieferung und Unterbringung von 1 Starthilfekabel, Länge mindestens 7 m, Kabelquerschnitt mindestens 50 mm², Belastbarkeit mindestens 1.000 A, mit 4 vollisolierten Stahlzangen, PVC-Isolierung und integrierter Schutzschaltung, einschließlich geeigneter Aufbewahrungstasche. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.12 | Lieferung und Unterbringung von 1 kombiniertem Dreikantschlüssel nach DIN 3222, mit den Schlüsselweiten M10 und M12 in einem Schlüssel. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.13 | Lieferung und Einbau von 2 Nothämmern mit integriertem Gurtmesser, einschließlich geeigneter Halterungen zur sicheren und jederzeit zugänglichen Befestigung im Fahrzeuginnenraum. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.14 | Lieferung und Einbau bzw. Unterbringung von 2 akkubetriebenen LED-Knickkopflampen, Typ ADALIT L- 4000 LED, einschließlich geeigneter 12-V- Ladegeräte/Ladehalterungen zur sicheren Unterbringung und Ladung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium |
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| 9.15 | Lieferung und Unterbringung von 1 Absperrband „SPERRZONE“, Länge mindestens 100 m, in einem Kunststoff Abroller mit integriertem Gurtschneider. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 9.16 | Lieferung und Unterbringung von 1 Feuerwehr- Verbandkasten als Notfallrucksack nach DIN 14142, Farbe Rot, einschließlich vollständiger Befüllung/Inhalt gemäß DIN 14142. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.17 | Lieferung und Unterbringung von 2 Packungen Nitril- Einmalhandschuhen, davon 1 Packung Größe L und 1 Packung Größe XL, einschließlich fest montierter Edelstahlhalterung zur sicheren und leicht zugänglichen Lagerung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.18 | Lieferung und Einbau von Befestigungsmaterial und Sicherungsnetz für die vorhandenen Airline-Schienen, einschließlich aller erforderlichen Fittings, Beschläge und Spannelemente zur sicheren und vorschriftsmäßigen Ladungssicherung. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.19 | Lieferung und Unterbringung von 1 Unterlegkeil aus Kunststoff, Farbe Gelb, passend zum angebotenen Fahrzeug, einschließlich geeigneter Halterung zur sicheren Befestigung am bzw. im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.20 | Lieferung und Unterbringung von 2 baugleichen, klappbaren Warndreiecken, jeweils einschließlich Schutzhülle, gemäß den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 9.21 | Lieferung und Unterbringung von 2 baugleichen LED- Warnblinkleuchten gemäß StVZO, einschließlich erforderlicher Batterien bzw. Akkus und geeigneter Halterungen zur sicheren und leicht zugänglichen Unterbringung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium |
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| 9.22 | Unterbringung von vier beigestellten, baugleichen Rettungswesten in geeigneten Halterungen zur sicheren, ordnungsgemäßen und leicht zugänglichen Aufbewahrung im Fahrzeug. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10. | Lackierung / Beklebung: | 0 | |||||||
| 10.1 | Die endgültige Beschriftung und Beklebung des Fahrzeuges ist dem Auftraggeber vor Ausführung als Muster bzw. Designentwurf zur Prüfung vorzulegen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.2 | Die Beschriftung und Beklebung des Fahrzeuges ist gemäß den zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuell gültigen einschlägigen DIN-/DIN-EN-Normen sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften auszuführen. Die verwendeten Materialien müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet, witterungsbeständig und dauerhaft ausgeführt sein. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.3 | Lackierung des Fahrzeuges/Aufbaus: Ausführung in Feuerrot RAL 3000 oder vergleichbarem Farbton, entsprechend der vorgesehenen Verwendung als Fahrzeug des Feuerwehr. Passend zur Fahrzeug- bzw. Aufbaulackierung, auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.4 | Lackierung der Stoßfänger: Ausführung in RAL 9010 Reinweiß oder vergleichbarem Farbton, entsprechend der vorgesehenen Verwendung als Fahrzeug des Feuerwehr. Passend zur Fahrzeug- bzw. Aufbaulackierung, auszuführen. | Ausschlusskriterium |
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| 10.5 | Lackierung der Seitenleisten: Ausführung in RAL 9010 Reinweiß oder vergleichbarem Farbton, entsprechend der vorgesehenen Verwendung als Fahrzeug des Feuerwehr. Passend zur Fahrzeug- bzw. Aufbaulackierung, auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.6 | Frontbeschriftung: An der Fahrzeugfront ist die Aufschrift „Feuerwehr“ anzubringen. Ausführung, Positionierung, Schriftart und Schriftgröße erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Als Folienmaterial ist eine gelbe reflektierende, witterungsbeständige und für die dauerhafte Fahrzeugbeschriftung geeignete Folie zu verwenden. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.7 | Frontbeschriftung: An der Fahrzeugfront oberhalb der Windschutzscheibe ist die Aufschrift „Feuerwehr Rheinmünster“ anzubringen. Ausführung, Positionierung, Schriftart und Schriftgröße erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Als Folienmaterial ist eine gelbe reflektierende, witterungsbeständige und für die dauerhafte Fahrzeugbeschriftung geeignete Folie zu verwenden. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.8 | Seitliche Fahrzeugbeschriftung: An beiden Fahrzeugseiten ist eine Beschriftung mit den Aufschriften „Feuerwehr Rheinmünster“ und „112“ anzubringen. Die Ausführung, Positionierung, Schriftgröße und Gestaltung erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Als Folienmaterial ist eine gelbe reflektierende, für den dauerhaften Einsatz an Einsatzfahrzeugen geeignete Folie zu verwenden. | Ausschlusskriterium |
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| 10.9 | Seitliche Fahrzeugbeschriftung: An den beiden hinteren Seitenscheiben des Fahrzeugs ist jeweils die Beschriftung „Feuerwehr Rheinmünster“ anzubringen. Ausführung, Positionierung, Schriftgröße und Gestaltung der Beschriftung erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Als Folienmaterial ist eine gelbe, retroreflektierende und für den dauerhaften Einsatz an Einsatzfahrzeugen geeignete Folie zu verwenden. | 100 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.10 | Heckwarnbeklebung: An der Hecktür bzw. Heckklappe ist eine schräg schraffierte Warnmarkierung in Neon-Gelb/Rot aus retroreflektierender Signalfolie anzubringen. Die Ausführung, Anordnung und Abmessungen der Warnbeklebung sind gemäß den zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Vorschriften und einschlägigen Normen sowie nach Vorgabe und Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.11 | Konturbeklebung: In Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber ist das Fahrzeug mit einer umlaufenden Konturbeklebung in retroreflektierender Ausführung gemäß den geltenden Vorschriften auszuführen. Ausführung, Gestaltung und Farbgebung erfolgen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.12 | Auf dem Fahrzeugdach ist eine von oben deutlich erkennbare und dauerhaft ausgeführte Kennzeichnung des amtlichen Kennzeichens (Kfz-Kennzeichen) und Florian Rheinmüster anzubringen. Die Ausführung hat gemäß den einschlägigen, zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen DIN-/DIN-EN-Normen und Vorgaben zu erfolgen. | Ausschlusskriterium |
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| 10.13 | Die Funkkennung des Fahrzeuges ist dauerhaft, gut sichtbar und eindeutig lesbar an der Windschutzscheibe, am Fahrzeugheck sowie beidseitig an den Fahrzeugseiten anzubringen. Die genaue Position, Größe und Ausführung der Funkkennung ist vor der endgültigen Anbringung mit dem Auftraggeber abzustimmen. | 100 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.14 | Sämtliche Lagerungsorte, Gerätefächer und Unterbringungsplätze sind mit dauerhaften Kunststoffschildern mit gravierter Beschriftung eindeutig und gut lesbar in deutscher Sprache zu kennzeichnen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.15 | Die Kennzeichnung ist so auszuführen, dass die Zuordnung der Geräte, Ausrüstungsgegenstände, Kisten und Behälter zu ihrem jeweiligen Lagerungsort zweifelsfrei erkennbar ist. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.16 | Alle entnehmbaren Kisten, Behälter und sonstigen Aufbewahrungseinheiten sind beidseitig eindeutig, dauerhaft und gut lesbar mit ihrem jeweiligen Inhalt bzw. ihrer Funktion in deutscher Sprache zu kennzeichnen. | Ausschlusskriterium | |||||||
| 10.17 | Alle Geräteräume, Gerätefächer und Stauräume sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. Zusätzlich sind diese mit einer gut lesbaren, auswechselbaren Beschriftung des jeweiligen Inhalts in deutscher Sprache zu versehen. Die Beschriftungssysteme sind so auszuführen, dass die Inhaltsbezeichnungen jederzeit einfach und selbstständig durch den Betreiber ausgetauscht bzw. angepasst werden können, ohne dass hierfür Spezialwerkzeug oder Arbeiten durch den Auftragnehmer erforderlich sind. | Ausschlusskriterium |
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| 10.18 | Das Fahrzeug ist mit einer dauerhaft angebrachten, gut sichtbaren und eindeutig ablesbaren Kennzeichnung der zulässigen Wattiefe zu versehen. Die Kennzeichnung ist am vorderen und hinteren Stoßfänger sowie zusätzlich an der Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers anzubringen. Die zulässige Wattiefe ist jeweils in Millimetern (mm) anzugeben. | Ausschlusskriterium | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.19 | An der Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers ist ein dauerhaftes und gut lesbares Fahrzeug- Piktogramm mit den tatsächlichen Fahrzeugabmessungen und dem zulässigen Gesamtgewicht anzubringen. Anzugeben sind mindestens Gesamtlänge, Gesamtbreite, Gesamthöhe, zulässiges Gesamtgewicht und Wattiefe, jeweils mit entsprechender Maßeinheit. | Ausschlusskriterium | |||||||||||||||
| 10.20 | Alle Türen, Klappen und Auszüge sind an den im geöffneten bzw. ausgezogenen Zustand sichtbaren Bereichen mit einer rot-gelben Warnmarkierung zu versehen. Die Warnbeklebung ist dauerhaft, witterungsbeständig und gut sichtbar auszuführen. | Ausschlusskriterium | |||||||||||||||
| 10.21 | Die Anhängerkupplung ist dauerhaft und gut sichtbar mit den zulässigen technischen Kenndaten, insbesondere zulässiger Anhängelast und Stützlast, zu kennzeichnen. | Ausschlusskriterium | |||||||||||||||
| 10.22 | Der Tankinhalt, die zu verwendende Kraftstoffart sowie Art und Inhalt eines ggf. vorhandenen Zusatz- bzw. Betriebsstofftanks (z. B. AdBlue) sind im Bereich der jeweiligen Einfüllstutzen dauerhaft, witterungsbeständig und gut lesbar zu kennzeichnen. Die jeweiligen Füllmengen sind mit entsprechender Maßeinheit (Liter) anzugeben. | Ausschlusskriterium | |||||||||||||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1900 | |||||||||||
| Zwischensumme C | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.900 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 100 |
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Wertungsfaktor
| Wertungskriterium | Anbieter | Punkteverteilung | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 9 | max. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | max. | ||
| Zwischensumme A | 100 | 0,4 | 40 | ||||||||||||
| Zwischensumme B | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 100 | 0,2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20 |
| Zwischensumme C | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 100 | 0,4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 40 |
Gesamtsumme 0 0 0 0 0 0 100
Endergebnis max.
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Wertungsmatrix LOS 1 Hinweise
Hinweise zur Punktevergabe beim Zuschlagskriterium Preis:
Der günstigste Bieter (Bestpreis) erhält die volle Punktzahl von 100 Prozentpunkten (= 100 %). Die Punktevergabe an die weiteren Bieter erfolgt im prozentualen Verhältnis des Bestpreises zum angebotenen Preis. Die lineare Interpolation erfolgt anhand nachfolgender Formel: Prozentpunkte = 100 * Bestpreis / Preis Bieter X Es findet eine mathematische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt! Beispiel: Bestpreis 360,00 € 100,00 Prozentpunkte Bieter A 390,00 € 92,31 Prozentpunkte Bieter B 450,00 € 80,00 Prozentpunkte
Hinweise zur Punktevergabe beim Zuschlagskriterium Unterhaltung:
Zuschlagskriterium Unterhaltung: maximale Wertungspunkte:
4450
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Wertungsmatrix LOS 1 Hinweise
Der Bieter mit den meisten Wertungspunkten (Bestbieter) aus den Unterkriterien a) bis f) erhält die volle Punktzahl von 100 Prozentpunkten (= 100 %). Die Punktevergabe an die weiteren Bieter erfolgt im prozentualen Verhältnis der erreichten Wertungspunkte zur Punktezahl des Bestbieters. Die lineare Interpolation erfolgt anhand nachfolgender Formel: Prozentpunkte = 100 * Wertungspunkte Bieter X / Wertungspunkte Bestbieter Es findet eine mathematische Rundung auf zwei Nachkommastellen statt! Beispiel: Bestbieter 360,00 Wertungspunkte 100,00 Prozentpunkte Bieter A 390,00 Wertungspunkte 92,31 Prozentpunkte Bieter B 450,00 Wertungspunkte 80,00 Punkte
Reparaturfreundlichkeit: Maximal 300 Wertungspunkte
Die Punkteverteilung erfolgt nach Entfernung der Werkstätten. (Servicepunkte, die gleiche Leistung erbringen wie die Werkstatt, werden auch gewertet). 300 Wertungspunkte für 0 bis 15 km 200 Wertungspunkte für 15 bis 30 km 100 Wertungspunkte für 30 bis 50 km 0 Wertungspunkte für über 50 km
Wartungsfreundlichkeit: Maximal 150 Wertungspunkte
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Wertungsmatrix LOS 1 Hinweise
Es geht um die Häufigkeit der Wartungen und der Inspektionen, die innerhalb der ersten 10 Jahre durchzuführen sind. Die Wertungspunkte werden je nach der Anzahl der Wartungen/ Inspektionen vergeben. Bei mehr als 10 Wartungen 10 Wertungspunkte. Bei 10 Wartungen 50 Wertungspunkte. Bei 5 Wartungen 100 Wertungspunkte. Bei weniger als 5 Wartungen 150 Wertungspunkte.
Pannendienst, Reparaturfreundlichkeit vor Ort: Maximal 500 Wertungspunkte
Es geht den Einsatz eines Herstellers Pannendienstes bei Problemen oder Störungen des Fahrgestelles. 500 Punkte bei Hersteller Pannendienst 365 24 Stunden am Tag. 50 Punkte bei Pannendienst nur während der Geschäftszeiten. 0 wenn kein Hersteller Pannendienst.
Garantie: Maximal 2000 Wertungspunkte
Pro Jahr Garantie gibt es 200 Wertungspunkte. Kostenpflichtige Garantieverlängerungen bleiben hier unberücksichtigt.
Durchrostungsgarantie: Maximal 1000 Wertungspunkte
Pro Jahr Durchrostungsgarantie gibt es 100 Wertungspunkte.
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Zugesicherte Ersatzteilversorgung: Maximal 500 Wertungspunkte
Pro Jahr zugesicherter Ersatzteilversorgung über der Mindestanforderung von 15 Jahren, gibt es 100 Wertungspunkte. Die Mindestanforderung wird nicht gewertet.
Hinweise zur Punktevergabe beim Zuschlagskriterium Umsetzung:
Bewertung der Wertungspunkte / Bestbieterregelung
Der Bieter mit den meisten erreichten Wertungspunkten (Bestbieter) erhält die volle Punktzahl von 100 Prozentpunkten (100 %). Die Punktevergabe an die weiteren Bieter erfolgt im prozentualen Verhältnis der vom jeweiligen Bieter erreichten Wertungspunkte zur Wertungspunktzahl des Bestbieters. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Prozentpunkte = 100 × (Wertungspunkte Bieter X / Wertungspunkte Bestbieter) Die Berechnung erfolgt mit einer mathematischen Rundung auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel: Bieter Erreichte Wertungspunkte Bewertung Bestbieter 4.000,00 Wertungspunkte 100,00 Prozentpunkte Bieter A 3.700,00 Wertungspunkte 92,50 Prozentpunkte Bieter B 2.200,00 Wertungspunkte 55,00 Prozentpunkte
Der errechnete Prozentwert bildet die Grundlage für die Bewertung des jeweiligen Zuschlagskriteriums.
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Wertungsmatrix LOS 1 Hinweise
Beim Zuschlagskriterium Umsetzung gibt es maximal Wertungspunkte =
1.900
Hinweis zur Punktevergabe der Zuschlagskriterien A, B und C:
Die ermittelten Prozentpunkte der einzelnen Zuschlagskriterien werden mit dem festgelegten
Zuschlagsfaktor multipliziert. Der Anbieter mit der höchsten Gesamtsumme erhält den Zuschlag.
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vertragsbedigungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 1. | Für Fahrgestell |
| 1.1 | Abnahme des Fahrgestells Eine Abnahme des fertiggestellten Fahrgestells durch den Auftraggeber kann sowohl beim Fahrgestellhersteller als auch beim Aufbauhersteller erfolgen. Sofern die Abnahme auf Wunsch des Fahrgestellherstellers außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden soll, ist dies nur zulässig, wenn der Fahrgestellhersteller sämtliche hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten für den Auftraggeber übernimmt. Dies umfasst insbesondere: Reisekosten, Fahrtkosten, Flugkosten bzw. Kosten für sonstige Verkehrsmittel, Übernachtungskosten, Tagegelder sowie sonstige unmittelbar mit der Abnahme verbundenen Aufwendungen. Die Kostenübernahme gilt für maximal vier (4) Personen des Auftraggebers. Die Abnahme außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit und Zustimmung des Auftraggebers. Die Durchführung der Abnahme entbindet den Fahrgestellhersteller nicht von seiner Verpflichtung zur vollständigen, mangelfreien und vertragsgemäßen Lieferung des Fahrgestells entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses. |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vertragsbedigungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 1.2 | Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II und Zahlungsbedingungen Fahrgestell Die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) durch den Fahrgestellhersteller an den Auftraggeber erfolgt unverzüglich nach Eingang der Kaufpreiszahlung. Die Übersendung bzw. Übergabe hat ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber zu erfolgen und wird durchgeführt durch: - Versand per Einschreiben mit Rückschein oder - persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Die Kaufpreiszahlung durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb von 14 Arbeitstagen nach erfolgter mängelfreier Abnahme des Fahrgestells. Die Zulassungsbescheinigung Teil II darf bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückbehalten werden. Nach erfolgtem Zahlungseingang ist der Fahrgestellhersteller verpflichtet, diese unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber zu übergeben. |
| 1.3 | Benennung eines Projektbetreuers Nach erfolgter Beauftragung (Vergabe) ist dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer ein fester Ansprechpartner bzw. Projektbetreuer zu benennen. Der benannte Projektbetreuer ist während der gesamten Vertrags- und Projektabwicklung als zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber zuständig und stellt die kontinuierliche Kommunikation sowie die Koordination aller projektbezogenen Abstimmungen sicher. Ein Wechsel des benannten Projektbetreuers ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Ein Wechsel während der Projektlaufzeit darf die ordnungsgemäße Projektabwicklung nicht beeinträchtigen. |
| 2. | Für Aufbau |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vertragsbedigungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 2.1 | Benennung eines festen Ansprechpartners / Projektbetreuers Nach erfolgter Beauftragung (Vergabe) ist dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer ein fester Ansprechpartner bzw. Projektbetreuer schriftlich zu benennen. Der benannte Ansprechpartner ist über die gesamte Dauer der Projektabwicklung als verantwortliche Kontaktperson einzusetzen und stellt die ordnungsgemäße Kommunikation und Koordination zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sicher. Der Projektbetreuer ist insbesondere zuständig für: - die technische und organisatorische Abstimmung mit dem Auftraggeber, - die Koordination der Fertigungs- und Ausbauphasen, - die Bearbeitung projektbezogener Fragen und Abstimmungen, - die Vorbereitung und Begleitung von Besprechungen, Abnahmen und Übergaben. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der benannte Ansprechpartner während der gesamten Projektlaufzeit erreichbar ist. Ein Wechsel des Projektbetreuers ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und mit diesem abzustimmen. |
| 2.2 | Ausführungs- und Aufbauplanung / Freigabe vor Fertigungsbeginn Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber vor Beginn der für den Ausbau ausgeschriebenen Leistungen einen vollständigen Ausführungs- und Aufbauplan zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der Ausführungs- und Aufbauplanung sind sämtliche für die Umsetzung relevanten technischen Unterlagen, Zeichnungen, Pläne und Beschreibungen beizufügen. Mit der Ausführung dürfen ausschließlich Unterlagen verwendet werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als „zur Ausführung bestimmt“ gekennzeichnet und schriftlich freigegeben wurden. Der Beginn der Ausbauarbeiten ist erst nach erfolgter schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber zulässig. Eine eigenmächtige Fertigung oder Umsetzung auf Grundlage nicht freigegebener Unterlagen erfolgt auf eigenes Risiko des Auftragnehmers. Änderungen oder Anpassungen aufgrund nicht freigegebener Ausführungsunterlagen berechtigen nicht zu Mehrkosten oder Terminverlängerungen gegenüber dem Auftraggeber. |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vertragsbedigungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 2.3 | Rohbauabnahme Die Bereitstellung des ausgebauten Fahrzeugs zur Rohbauabnahme ist dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin schriftlich anzuzeigen. Der Termin der Rohbauabnahme ist im Vorfeld mit dem Projektverantwortlichen des Auftraggebers abzustimmen. Eine Durchführung der Rohbauabnahme außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ist auf Wunsch des Aufbauherstellers nur zulässig, wenn dieser sämtliche zusätzlich entstehenden Kosten für den Auftraggeber übernimmt. Dies umfasst insbesondere: Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Tagegelder sowie sonstige mit der Abnahme verbundenen Aufwendungen. Die Kostenübernahme gilt für maximal vier (4) Personen des Auftraggebers. Nach erfolgter Rohbauabnahme ist das Fahrzeug durch den Aufbauhersteller der zuständigen behördlichen Abnahme des Landes vorzustellen. Die Durchführung der Rohbauabnahme Abnahme ist verpflichtender Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Eine erfolgreiche Rohbauabnahme ist Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe und Auslieferung. |
| 2.4 | Zulassungsbescheinigung Teil II – Weitergabe und Rückführung Sofern der Aufbauhersteller nicht gleichzeitig das Fahrgestell liefert, wird ihm durch den Auftraggeber rechtzeitig eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Verfügung gestellt. Die Unterlage dient ausschließlich dazu, die erforderlichen technischen Änderungen und Eintragungen bei der zuständigen Prüforganisation (z. B. TÜV) durchführen zu lassen. Nach erfolgter Eintragung und Aktualisierung der Fahrzeugdaten ist die neue Zulassungsbescheinigung Teil II im Original unverzüglich an den Auftraggeber zurückzusenden. Die Rückgabe hat ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber zu erfolgen und muss durchgeführt werden durch: - Versand per Einschreiben mit Rückschein oder - persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Sämtliche hierfür entstehenden Kosten trägt der Aufbauhersteller. |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vertragsbedigungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 2.5 | Behördliche Abnahme und Mängelbeseitigung Nach erfolgter Rohbauabnahme und vollständiger Fertigstellung des Fahrzeugs ist dieses durch den Aufbauhersteller der zuständigen behördlichen Abnahme des Landes vorzustellen. Eine Durchführung der behördlichen Abnahme außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ist auf Wunsch des Aufbauherstellers nur zulässig, wenn dieser sämtliche zusätzlich entstehenden Kosten vollständig übernimmt. Die Kostenübernahme umfasst insbesondere: Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, sonstige erforderliche Aufwendungen sowie alle unmittelbar mit der Durchführung der Abnahme verbundenen Kosten. Die Kostenübernahme gilt für maximal vier (4) Personen des Auftraggebers. Die Durchführung der behördlichen Abnahme ist verpflichtender Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Werden im Rahmen der behördlichen Abnahme Mängel oder Abweichungen festgestellt, sind diese durch den Aufbauhersteller nach schriftlicher Freigabe bzw. Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich, vollständig und fachgerecht zu beseitigen. Sämtliche durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten, insbesondere für: Arbeitsleistungen, Material und Ersatzteile, Transport, Überführung, Prüfungen sowie sonstige Nebenleistungen gehen vollständig zu Lasten des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber dürfen durch die Mängelbeseitigung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Eine gesonderte Berechnung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Herstellung der vertragsgemäßen Leistung ist ausgeschlossen. Die Durchführung der Behördliche Abnahme ist verpflichtender Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Eine erfolgreiche und mängelfreie Behördliche Abnahme ist Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe und Auslieferung. |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vertragsbedigungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 2.6 | Vorabnahme des Fahrzeugs Das betriebsbereite und vollständig fertiggestellte Fahrzeug ist vor der Auslieferung durch einen Beauftragten des Auftraggebers im Rahmen einer Vorabnahme zu prüfen und abzunehmen. Die Vorabnahme erfolgt an einem zwischen Auftraggeber und Aufbauhersteller abgestimmten Ort. Der Auftragnehmer hat den Termin der Vorabnahme dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin schriftlich anzuzeigen. Der Termin ist vor Durchführung mit dem Projektverantwortlichen des Auftraggebers abzustimmen. Spätestens im Rahmen der Vorabnahme hat der Aufbauhersteller gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen, dass sämtliche im Rahmen der behördlichen Abnahme durch das Land festgestellten Mängel vollständig und fachgerecht beseitigt wurden. Im Rahmen der Vorabnahme wird das Fahrzeug insbesondere hinsichtlich folgender Punkte geprüft: Funktionsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, vollständige und vertragsgemäße Ausführung, Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und den Verdingungsunterlagen, ordnungsgemäße Funktion aller fest installierten und verlasteten Aggregate, An- und Aufbauten sowie sämtlicher mitgelieferter Gerätschaften und Ausstattungsmerkmale. Eine Durchführung der Vorabnahme außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ist auf Wunsch des Aufbauherstellers nur zulässig, wenn dieser sämtliche zusätzlich entstehenden Kosten für den Auftraggeber vollständig übernimmt. Die Kostenübernahme umfasst insbesondere: Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, sonstige erforderliche Aufwendungen sowie alle unmittelbar mit der Durchführung der Abnahme verbundenen Kosten. Die Kostenübernahme gilt für maximal vier (4) Personen des Auftraggebers. Die Durchführung der Vorabnahme ist verpflichtender Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Eine erfolgreiche und mängelfreie Vorabnahme ist Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe und Auslieferung. |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vertragsbedigungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 2.7 | Endabnahme des Fahrzeugs Das betriebsbereite und vollständig fertiggestellte Fahrzeug ist nach erfolgter Vorabnahme im Rahmen der Endabnahme durch einen Beauftragten des Auftraggebers zu prüfen und abzunehmen. Die Endabnahme erfolgt an einem zwischen Auftraggeber und Aufbauhersteller abgestimmten Ort. Der Auftragnehmer hat den Termin der Endabnahme dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin schriftlich anzuzeigen. Der Termin ist vor Durchführung mit dem Projektverantwortlichen des Auftraggebers abzustimmen. Spätestens zur Endabnahme hat der Aufbauhersteller gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen, dass sämtliche im Rahmen der behördlichen Abnahme durch das Land festgestellten Mängel sowie die bei der Vorabnahme festgestellten Mängel vollständig, fachgerecht und vertragsgemäß beseitigt wurden. Die Nachweise über die durchgeführten Mängelbeseitigungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Im Rahmen der Endabnahme wird insbesondere geprüft, ob das Fahrzeug einschließlich Fahrgestell, Aufbau, Einbauten, technischer Einrichtungen und Beladung vollständig den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Darüber hinaus wird überprüft, ob sämtliche im Rahmen der Vorabnahme, der behördlichen Abnahme sowie sonstiger Prüfungen festgestellten Mängel vollständig, fachgerecht und vertragsgemäß behoben wurden. Die erfolgreiche Endabnahme setzt voraus, dass das Fahrzeug vollständig funktionsfähig, mängelfrei und entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sowie der vertraglichen Vereinbarungen bereitgestellt wird. Eine Durchführung der Endabnahme außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ist auf Wunsch des Aufbauherstellers nur zulässig, wenn dieser sämtliche zusätzlich entstehenden Kosten für den Auftraggeber vollständig übernimmt. Die Kostenübernahme umfasst insbesondere: Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, sonstige erforderliche Aufwendungen sowie alle unmittelbar mit der Durchführung der Abnahme verbundenen Kosten. Die Kostenübernahme gilt für maximal vier (4) Personen des Auftraggebers. Die Durchführung der Endabnahme ist verpflichtender Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Eine erfolgreiche und mängelfreie Endabnahme ist Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe und Auslieferung. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 2.8 | Festgestellte Mängel bei der Endabnahme und erneuter Übergabetermin Wird im Rahmen der Endabnahme durch den Auftraggeber festgestellt, dass das Fahrzeug nicht mängelfrei ist und können die festgestellten Mängel nicht innerhalb weniger Stunden, maximal jedoch innerhalb von vier Stunden, vollständig beseitigt werden, gilt die Leistung als nicht vertragsgemäß bereitgestellt. In diesem Fall legt der Auftraggeber einen neuen Termin für die Fahrzeugübergabe fest. Der Aufbauhersteller ist verpflichtet, sämtliche für den neu festgelegten Übergabetermin entstehenden zusätzlichen Kosten des Auftraggebers zu übernehmen. Die Kostenübernahme umfasst insbesondere: Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, sonstige erforderliche Aufwendungen sowie alle unmittelbar mit der Durchführung der Abnahme verbundenen Kosten. Die Kostenübernahme gilt für maximal vier (4) Personen des Auftraggebers. Die Kosten dürfen dem Auftraggeber nicht zusätzlich berechnet werden und sind vom Aufbauhersteller vollständig zu tragen. Die Verpflichtung zur Mängelbeseitigung und zur vertragsgemäßen Bereitstellung des Fahrzeugs bleibt hiervon unberührt. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 2.9 | Gewichtsbilanz und Wiegung des fertiggestellten Fahrzeugs Mit dem einsatzbereiten und vollständig ausgebauten Fahrzeug ist durch den Auftragnehmer eine vollständige Gewichtsbilanz einschließlich Besatzung vorzulegen. Bei der Berechnung der Besatzungsgewichte ist abweichend von den Vorgaben der DIN ein Personengewicht von 90 kg je Person anzusetzen. Die Gewichtsbilanz muss nachvollziehbar darstellen: Fahrzeuggewicht im einsatzbereiten Zustand, Gewicht des Fahrgestells, Gewicht des Aufbaus und aller Einbauten, Gewicht der technischen Einrichtungen und Zusatzkomponenten, Gewicht der Beladung, Gewicht der Besatzung, vorhandene Gewichtsreserven, Achslastverteilung. Zusätzlich ist bei der Abnahme eine Wiegeung des vollständigen Fahrzeugs vorzulegen. Die Wiegung hat zu erfolgen für: Gesamtfahrzeug, jede einzelne Achse, linke und rechte Fahrzeugseite. Das Fahrzeug ist technisch auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 kg auszulegen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche Anforderungen hinsichtlich Gesamtgewicht, Achslasten und Gewichtsverteilung auch im vollständig beladenen und einsatzbereiten Zustand eingehalten werden. Die Gewichtsbilanz sowie das Wiegeprotokoll sind spätestens bei der Fahrzeugabnahme vollständig vorzulegen. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 2.10 | Abnahmeprüfung nach DIN und EN-Normen Der Auftragnehmer hat für das fertiggestellte Fahrzeug eine Abnahmeprüfung entsprechend den Anforderungen der DIN 14502-2:1996- 07 bzw. DIN EN 1846-2:2001 (D) durchzuführen. Die Abnahmeprüfung hat sämtliche relevanten technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen des Fahrzeugs zu umfassen. Über die durchgeführte Abnahmeprüfung ist durch den Auftragnehmer ein vollständiges Prüf- und Abnahmeprotokoll zu erstellen. Das Protokoll ist dem Auftraggeber spätestens zur Fahrzeugabnahme unaufgefordert zur Verfügung zu stellen und muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum und Ort der Prüfung, Prüfumfang und angewandte Prüfgrundlagen, geprüfte Fahrzeugkomponenten und Funktionen, festgestellte Abweichungen oder Mängel, durchgeführte Korrekturmaßnahmen, Ergebnis der Abnahmeprüfung. Die erfolgreiche Durchführung und Dokumentation der Abnahmeprüfung ist Bestandteil der vertragsgemäßen Leistungserbringung. |
| 2.11 | Einweisung und Multiplikatorenschulung Für das fertiggestellte und betriebsbereite Fahrzeug ist durch den Aufbauhersteller eine umfassende Einweisung in Form einer Multiplikatorenschulung durchzuführen. Die Schulung hat sich auf die Bedienung, Funktion, Handhabung, Wartung und Besonderheiten des Fahrzeugs einschließlich aller verbauten Systeme, technischen Einrichtungen, Aggregate und Ausstattungsmerkmale zu erstrecken. Die erforderlichen Schulungsunterlagen sind durch den Aufbauhersteller vollständig zu erstellen und dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Multiplikatorenschulung ist pro Fahrzeug für insgesamt vier (4) Personen des Auftraggebers durchzuführen. Die Schulung ist so auszuführen, dass die Teilnehmer anschließend in der Lage sind, weitere Nutzer und Bediener des Fahrzeugs fachgerecht einzuweisen. Die Durchführung der Schulung einschließlich der erforderlichen Unterlagen ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und darf dem Auftraggeber nicht gesondert berechnet werden. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 3. | Für Beladung: |
| 3.1 | Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt erst mit der vollständigen, vertragsgemäßen und mangelfreien Auslieferung der bestellten Leistungen. Eine vorzeitige Teillieferung, Teilabnahme oder die Übergabe einzelner Komponenten setzt den Beginn der Verjährungsfrist nicht in Gang. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist ausschließlich die vollständige Übergabe der geschuldeten Gesamtleistung einschließlich aller vereinbarten Ausstattungen, Dokumentationen, Nachweise und Unterlagen. |
| 3.2 | Lieferung und Übergabe Die Auslieferung der bestellten Leistung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber hat vollständig und in einem zusammenhängenden Arbeitsgang zu erfolgen. Teillieferungen werden vom Auftraggeber nicht angenommen, sofern diese nicht ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Auslieferung sämtliche bestellten Komponenten, Ausstattungsmerkmale, Unterlagen und Nachweise vollständig vorhanden und entsprechend den vertraglichen Anforderungen ausgeführt sind. Die Lieferung gilt erst mit vollständiger Übergabe der vertragsgemäßen Gesamtleistung als erfolgt. |
| 4. | Für Fahrgestell und Aufbau: |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 4.1 | Kostenregelung für Besprechungen und Abnahmen Für folgende Termine dürfen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden: Baubesprechungen, Rohbauabnahme, Vorabnahme und Endabnahme. Diese Leistungen sind vom Auftragnehmer (AN) vollständig zu übernehmen und mit dem Angebot abgegolten. Befindet sich der Ort einer Werks- oder Projektbesprechung (einschließlich Rohbauabnahme, Endabnahme, Einweisung/Schulung) in einer Entfernung von mehr als 300 km Luftlinie vom Auftraggeber – Feuerwehr Rheinmünster, Einsatzabteilung Greffern, Ringstraße 44, 77836 Rheinmünster – so trägt der Auftragnehmer die Reisekosten der Vertreter des Auftraggebers. Zu den zu übernehmenden Reisekosten zählen insbesondere: Bahnfahrten, Mietwagenkosten, Flugkosten Bei einer Entfernung von mehr als 300 km Luftlinie erfolgt die An- und Abreise der Teilnehmer des Auftraggebers bevorzugt per Bahn und grundsätzlich am Vortag des Termins. Ab einer Entfernung von mehr als 500 km Luftlinie soll die Anreise möglichst per Flugzeug und ebenfalls am Vortag erfolgen. Endet eine Besprechung nach 18:00 Uhr, erfolgt die Abreise am darauffolgenden Tag. Die hieraus entstehenden Reise- und Übernachtungskosten sind vom Bieter in seinem Angebot vollständig zu berücksichtigen. Die in den Vertragsbedingungen genannten Termine, sind jeweils für vier (4) Personen einzuplanen. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 4.2 | Technische Abstimmungen und Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller Der Fahrgestellhersteller und der Aufbauhersteller verpflichten sich, sämtliche erforderlichen technischen Detailabstimmungen sowie die Beschreibung und Klärung aller relevanten Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau eigenständig und unaufgefordert durchzuführen. Die Abstimmungen erfolgen unter Kenntnisnahme des Auftraggebers und sind für den Auftraggeber mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Sowohl der Fahrgestellhersteller als auch der Aufbauhersteller haben die durchgeführten Abstimmungen, technischen Festlegungen und Schnittstellenbeschreibungen schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Produktionsarbeiten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Vor Auftragserteilung haben beide Auftragnehmer verbindlich zu bestätigen, dass die technische Kompatibilität zwischen dem angebotenen Fahrgestell und dem vorgesehenen Aufbau gewährleistet ist. Die Verantwortung für eine technisch kompatible und vertragsgemäße Gesamtleistung bleibt bei den beteiligten Auftragnehmern. |
| 4.3 | Benennung von Ansprechpartnern aus kaufmännischem und technischem Bereich Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Beschaffungsvorganges sind durch den Fahrgestellhersteller und den Aufbauhersteller jeweils folgende Ansprechpartner zu benennen: - ein deutschsprachiger Vertreter aus dem kaufmännischen Bereich sowie - ein deutschsprachiger Vertreter aus dem Bereich Konstruktion bzw. Technik. Die benannten Ansprechpartner haben den Gesamtauftrag während der gesamten Projektlaufzeit durchgehend zu begleiten und stehen dem Auftraggeber für sämtliche kaufmännischen, organisatorischen und technischen Abstimmungen zur Verfügung. Die Begleitung umfasst insbesondere: Planungs- und Abstimmungsphasen, technische Detailklärungen, Fertigungs- und Aufbauphase, Schnittstellenabstimmungen zwischen Fahrgestell und Aufbau, Vorabnahme, Endabnahme sowie Fahrzeugübergabe. Die benannten Vertreter stellen sicher, dass notwendige Entscheidungen und Abstimmungen zeitnah getroffen werden können und die vertragsgemäße Umsetzung des Auftrags gewährleistet ist. Ein Wechsel der benannten Ansprechpartner ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 4.4 | Gewährleistungsfrist Die gesetzliche Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem das Fahrzeug aufgrund von Mängeln oder fehlender vertragsgemäßer Beschaffenheit durch den Auftraggeber nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Die Gewährleistungsfrist beginnt somit erst mit der mängelfreien Endabnahme des bestellten Fahrzeugs durch den Auftraggeber. Zeiten, in denen das Fahrzeug zur Mängelbeseitigung, Nachbesserung oder aufgrund sonstiger vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände nicht einsatzbereit zur Verfügung steht, werden nicht auf die Gewährleistungsfrist angerechnet. |
| 4.5 | Einhaltung von Normen sowie Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit Bei der Herstellung und dem Ausbau des Fahrzeugs sind alle geltenden Normen, Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Sämtliche Aus- und Einbauten sind grundsätzlich so auszuführen, dass eine einfache, sichere und wirtschaftliche Durchführung von späteren Wartungs-, Prüf- und Reparaturarbeiten gewährleistet ist. Hierzu sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen: gute Zugänglichkeit zu allen wartungs- und prüfrelevanten Komponenten, einfache Demontage und Austauschbarkeit von Verschleiß- und Ersatzteilen, ausreichender Zugang zu technischen Einrichtungen und Einbauten, Vermeidung unnötiger Demontagearbeiten bei Wartungs- und Reparaturmaßnahmen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die technische Ausführung des Fahrzeugs eine langfristige Nutzung, Instandhaltung und Ersatzteilversorgung unterstützt. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 4.6 | Ausnahmegenehmigungen und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Sofern für die angebotene Leistung oder die Ausführung des Fahrzeugs Ausnahmegenehmigungen erforderlich werden, hat der Auftragnehmer bereits im Anschreiben zum Angebot ausdrücklich auf die jeweilige betreffende Position der Leistungsbeschreibung hinzuweisen. Die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen sind durch den Auftragnehmer zu benennen und deren Auswirkungen auf die technische Ausführung nachvollziehbar darzustellen. Unabhängig von erforderlichen Ausnahmegenehmigungen hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass das Fahrzeug allen zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen, technischen und behördlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes entspricht. Die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie für die rechtzeitige Beantragung und Vorlage erforderlicher Ausnahmegenehmigungen liegt beim Auftragnehmer. |
| 4.7 | Änderungen während der Bauphase Alle Änderungen gegenüber den Vorgaben der Ausschreibung bzw. des Leistungsverzeichnisses, die sich während der Bauphase ergeben, sind vor deren Umsetzung schriftlich mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen genehmigen zu lassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber frühzeitig über beabsichtigte Änderungen zu informieren und die technischen, funktionalen sowie gegebenenfalls wirtschaftlichen Auswirkungen nachvollziehbar darzustellen. Eine eigenmächtige Abweichung von den ausgeschriebenen Anforderungen ist nicht zulässig. Änderungen dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt werden. Die Zustimmung des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur vollständigen, mangelfreien und vertragsgemäßen Leistungserbringung. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 4.8 | Ersatzteilversorgung Der Auftragnehmer hat die Ersatzteilversorgung für das gelieferte Fahrzeug einschließlich aller verbauten Systeme, Komponenten und technischen Einrichtungen für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren ab Fahrzeugübergabe sicherzustellen. Die Ersatzteilversorgung muss insbesondere die Beschaffung und Lieferung von für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung erforderlichen Ersatzteilen gewährleisten. Kann der Auftragnehmer diese Mindestanforderung nicht verbindlich zusichern, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. |
| 5. | Für alle: |
| 5.1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers sowie die dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Unterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis, die technischen Anforderungen und sonstigen Vertragsbestandteile. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. |
| 5.2 | Festpreisvereinbarung Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise sind Festpreise und gelten für den gesamten Ausführungszeitraum. Eine Anpassung oder Erhöhung der Angebotspreise aufgrund von Kostensteigerungen, Materialpreisänderungen, Lohn- oder sonstigen Mehrkosten ist ausgeschlossen. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.3 | Preisbestandteile und Nebenleistungen Die vereinbarten Preise umfassen, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes festgelegt ist, sämtliche Kosten für: Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur angegebenen Anlieferungs- bzw. Annahmestelle, Abladen sowie alle sonstigen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlichen Nebenleistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche verwendeten Packstoffe nach der Lieferung zurückzunehmen und diese, soweit erforderlich, auf eigene Kosten fachgerecht zu verwerten oder zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren, Lizenzkosten sowie sonstige Vergütungen für Schutzrechte, die zur Ausführung der angebotenen Leistung erforderlich sind, sind vollständig durch den vereinbarten Preis abgegolten. Eine gesonderte Vergütung für die vorgenannten Leistungen und Kosten erfolgt nicht. |
| 5.4 | Nachweis von Mehr- und Minderkosten bei Leistungsänderungen Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers die durch Änderungen der Leistung entstehenden Mehr- oder Minderkosten nachvollziehbar nachzuweisen. Der Nachweis ist prüffähig und hat insbesondere die betroffenen Leistungspositionen, Mengenänderungen, Einheitspreise sowie die daraus resultierenden Kostenveränderungen eindeutig darzustellen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Kalkulationsgrundlagen vorzulegen. Eine Vergütung von Mehrkosten erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung bzw. Zustimmung des Auftraggebers. |
| 5.5 | Zahlungsabwicklung Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos in Euro. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.6 | Zahlungskonditionen Es werden keine Abschlagszahlungen geleistet. Die Zahlung erfolgt ausschließlich nach vollständiger und vertragsgemäßer Fertigstellung und Lieferung des Fahrzeugs sowie nach erfolgter, mängelfreier Abnahme durch den Auftraggeber. Voraussetzung für die Zahlung ist die vollständige und vertragsgemäße Lieferung des Fahrzeugs einschließlich sämtlicher beauftragter Beladungsgegenstände entsprechend dem Leistungsverzeichnis. Die Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen erst, wenn sämtliche vorgenannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. |
| 5.7 | Vertragsstrafe bei Lieferverzug Für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Liefertermins durch den Auftragnehmer wird eine Vertragsstrafe vereinbart. - Die Vertragsstrafe beträgt 0,1 % der Auftragssumme je Werktag des Verzugs. - Die Vertragsstrafe wird auf maximal 5 % der Auftragssumme begrenzt. - Die Berechnung erfolgt ausschließlich für Werktage. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzugs bleibt hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Vertragsstrafe wird mit Eintritt des Lieferverzugs fällig, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.8 | Grundlage der Fahrzeugabnahme Das Leistungsverzeichnis ist auch bei der Abnahme des Fahrzeugs die maßgebliche Grundlage für die Prüfung des Lieferumfangs sowie die Kontrolle der technischen Umsetzung. Im Rahmen der Abnahme wird überprüft, ob das gelieferte Fahrzeug einschließlich aller Aufbauten, Einbauten, technischen Einrichtungen und Ausstattungsmerkmale vollständig und vertragsgemäß entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses ausgeführt wurde. Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind vom Auftragnehmer nachvollziehbar darzustellen und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die vollständige Erfüllung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses ist Voraussetzung für die erfolgreiche Abnahme des Fahrzeugs. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.9 | Mängel und Nachbesserung Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, kann der Auftraggeber eine kurzfristige und vollständige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Die Nachbesserung hat unverzüglich und entsprechend den technischen Erfordernissen durch fachgerechte Instandsetzung oder durch Ersatz fehlerhafter bzw. mangelhafter Teile zu erfolgen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere für: Arbeitsleistungen, Material, Ersatzteile, Verpackung, Fracht, Überführung sowie sonstige erforderliche Nebenleistungen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und dürfen dem Auftraggeber nicht berechnet werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Teile, die im Rahmen der Nachbesserung ersetzt werden, auf eigene Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen. Werden infolge einer Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, sind auch diese vollständig durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Kosten der erforderlichen Arbeitsleistungen sowie für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vollständigen und mangelfreien Vertragserfüllung bleibt durch die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten unberührt. Sind infolge einer Nachbesserung erneut gutachterliche Abnahmen erforderlich, sind auch diese vollständig durch den Auftragnehmer in die Wege zu leiten und etwaige Kosten hierfür zu übernehmen. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.10 | Endabnahme Überführung Nach erfolgreicher Endabnahme erfolgt die Überführung des mängelfreien Fahrzeugs grundsätzlich durch den Auftraggeber auf eigene Kosten. Hat der Auftragnehmer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist er verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich nach der Endabnahme auf eigene Kosten an den vom Auftraggeber benannten Bestimmungsort innerhalb Deutschlands zu überführen. Der konkrete Übergabeort wird vom Auftraggeber rechtzeitig vor der Fahrzeugübergabe festgelegt und dem Auftragnehmer mitgeteilt. Sämtliche für die Überführung erforderlichen Leistungen, Kosten, Genehmigungen, Versicherungen, Mautgebühren sowie sonstigen Nebenkosten sind durch den Auftragnehmer zu tragen und in den angebotenen Preisen einzukalkulieren. |
| 5.11 | Vertragssprache und Übersetzungen Die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung, einschließlich sämtlicher Korrespondenz, Besprechungen, Gespräche, Dokumentationen und Unterlagen, erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Soweit Übersetzungen von Unterlagen oder Dokumenten erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten durchzuführen. Erforderliche amtliche oder beglaubigte Übersetzungen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter Übersetzungen. Mängel, Schäden oder Verzögerungen, die aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder missverständlicher Übersetzungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.12 | Kontrollrecht des Auftraggebers Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung beim Auftragnehmer zu unterrichten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte über den Stand der Leistungserbringung zu erteilen und die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten nach vorheriger Abstimmung Zugang zu den für die Leistungserbringung relevanten Bereichen zu ermöglichen, soweit dies zur Überprüfung der vertragsgemäßen Ausführung erforderlich ist. Die Kontroll- und Informationsrechte des Auftraggebers entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur vollständigen, mangelfreien und vertragsgemäßen Erfüllung der geschuldeten Leistung. |
| 5.13 | Rückforderung von Überzahlungen Bei Rückforderungen des Auftraggebers aufgrund von Überzahlungen gemäß §§ 812 ff. BGB kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber zu Unrecht oder ohne Rechtsgrund erhaltenen Zahlungen vollständig zurückzuerstatten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die erhaltenen Beträge beim Auftragnehmer noch vorhanden sind oder bereits verwendet wurden. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.14 | Außerordentliche Kündigung und Rücktrittsrecht des Auftraggebers Unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gemäß § 314 BGB berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen oder von diesem zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter: a) im Zusammenhang mit der Vergabe nachweislich eine Vereinbarung getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt; b) dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, oder diesen nahestehenden Personen unmittelbar oder mittelbar Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile anbieten, in Aussicht stellen, versprechen oder gewähren; c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder hierzu Beihilfe leistet, insbesondere solche Handlungen, die unter folgende Vorschriften fallen: - § 298 StGB – Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, - § 299 StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, - § 333 StGB – Vorteilsgewährung, - § 334 StGB – Bestechung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von Korruption, unzulässigen Wettbewerbsabsprachen und sonstigen rechtswidrigen Einflussnahmen einzuhalten. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt hiervon unberührt. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.15 | Anzuwendende Normen, Richtlinien und Vorschriften Bei der Planung, Herstellung, Ausrüstung und Auslieferung des Fahrzeugs sind alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und technischen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Insbesondere sind folgende Normen und Regelwerke zu beachten: - Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Baden-Würtenberg in der jeweils gültigen Fassung, hier besonders Technische Beschreibung für nichtgenormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden-Württemberg gemäß ZFeuVwV vom 21.08.2024 Mannschaftstransportwagen (MTW) / Mehrzweckfahrzeug (MZF) - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - einschlägige VDE- und DIN-Normen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, - EMV-Richtlinie 2006/28/EG bzw. 2004/104/EG, sowie EN 61000-6 Teile 1 bis 4; ersatzweise das Elektromagnetische-Verträglichkeit- Gesetz (EMVG) in der jeweils gültigen Fassung, - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehrfahrzeuge (GUV-V D 29), - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland, - DIN EN 1846 in allen Teilen – Feuerwehrfahrzeuge: Nomenklatur und Bezeichnung, Klassifizierung und allgemeine Anforderungen, - DIN 14610 – Akustische Signalanlagen für Einsatzfahrzeuge, - DIN EN 14620:2006-03 – Kennleuchten für Einsatzfahrzeuge, - DIN 14502-3:2015-12 – Feuerwehrfahrzeuge: Farbgebung und besondere Kennzeichnungen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle verbauten elektrischen, elektronischen und technischen Komponenten den jeweils geltenden Anforderungen entsprechen. Die Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 5.16 | Aufbau und Ausbau Der Fahrzeugaufbau sowie der Innenausbau sind unter Berücksichtigung einer gewichtsoptimierten, langlebigen und funktionalen Ausführung zu planen und auszuführen. Dabei gelten folgende Anforderungen: - Der Schwerpunkt des Gesamtfahrzeugs ist konstruktiv so niedrig wie möglich auszuführen, um eine hohe Fahrstabilität und sichere Handhabung zu gewährleisten. - Alle Türen, Klappen und Schubfächer sind mit einer selbsttätigen Verriegelung auszuführen, um ein unbeabsichtigtes Öffnen während der Fahrt auszuschließen. - Sämtliche Einbauten sind aus hochwertigen, für den Einsatz im Feuerwehr- und Einsatzdienst geeigneten Materialien auszuführen. - Die verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar gemäß DIN 1402-B1 sowie beständig gegen Chemikalien und Korrosion gemäß DIN 16929 ausgeführt sein. Die Ausführung des Aufbaus und Ausbaus muss dauerhaft den hohen Anforderungen des Einsatzdienstes hinsichtlich Belastbarkeit, Reinigung, Wartung und Betriebssicherheit entsprechen. |
| Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die erforderlichen Unterlagen bei der Angebotsabgabe vorhanden sein müssen. | |
| 6. | Diese Unterlagen sind bei Angebotsabgabe beizulegen: |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 6.1 | Mit der Abgabe des Angebotes sind drei Referenznachweise über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Leistungen einzureichen. Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners des Auftraggebers, - Art und Umfang der ausgeführten Leistung, - Ausführungszeitraum der Leistung, - Auftraggeber bzw. Referenzstelle. Die eingereichten Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang und technischer Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen beim jeweiligen Ansprechpartner zu überprüfen. |
| 6.2 | Der Bieter hat seine Leistungsfähigkeit sowie die vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Vorlage eines Nachweises über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 nachzuweisen. Alternativ kann ein gleichwertiger Nachweis eines vergleichbaren, wirksam eingeführten Qualitätsmanagementsystems vorgelegt werden. Der Bieter hat in diesem Fall die Gleichwertigkeit des Systems nachvollziehbar darzustellen. |
| 6.3 | Mit der Angebotsabgabe ist ein vorläufiger Plan bzw. eine technische Zeichnung des angebotenen Fahrgestells einzureichen. Die Unterlage muss das angebotene Fahrgestell eindeutig beschreiben und relevanten technischen Angaben und Abmessungen enthalten. - Fahrgestelltyp und Hersteller, - relevante Fahrzeugabmessungen, - Radstand und Achsanordnung, - zulässige Gesamtmassen und Achslasten |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 6.4 | Mit der Angebotsabgabe ist ein vorläufiger Plan bzw. eine technische Zeichnung des angebotenen Fahrzeugaufbaus einzureichen. Die Unterlage muss den angebotenen Aufbau beschreiben und die wesentlichen konstruktiven Merkmale sowie die erforderlichen Angaben enthalten. - Aufbaukonzept und Ausführung, - Anordnung und Aufteilung der Geräteräume, - Zugänglichkeit und Ausführung der Geräteräume, - Anordnung wesentlicher technischer Einrichtungen und Einbauten, |
| 6.5 | Mit der Angebotsabgabe ist eine vorläufige Gewichtsbilanz des angebotenen Fahrzeugs einzureichen. |
| 6.6 | Mit der Angebotsabgabe ist eine vorläufige Energiebilanz des angebotenen Fahrzeugs einzureichen. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 6.7 | Werden durch einen Aufbauhersteller alternativ mehrere Aufbauten bzw. Fahrgestelle angeboten, sind Mehrfachangebote zulässig. Jede angebotene Variante ist als eigenständiges Angebot eindeutig zu kennzeichnen und vollständig zu beschreiben. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten sind vom Bieter nachvollziehbar und deutlich darzustellen. Die Beschreibung hat insbesondere die technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Unterschiede der angebotenen Alternativen aufzuzeigen. Dies umfasst unter anderem Abweichungen bei: - Fahrgestelltyp und technischen Daten, - Aufbauausführung und Konstruktionsmerkmalen, - Gewichten und Abmessungen, - Ausstattung und Leistungsmerkmalen, - Auswirkungen auf die Erfüllung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses. Der Auftraggeber muss anhand der eingereichten Unterlagen in der Lage sein, die einzelnen Varianten eindeutig zu bewerten und miteinander zu vergleichen. |
| 6.8 | Mit der Angebotsabgabe sind vollständige technische Unterlagen sowie geeignetes Prospektmaterial für den angebotenen Fahrzeugaufbau und die eingebaute Pumpe einzureichen. Die Unterlagen müssen eine eindeutige Bewertung der angebotenen Komponenten ermöglichen und mindestens folgende Angaben enthalten: - technische Beschreibung des Aufbaus |
| 7. | Bei der Abholung bzw. Fahrzeugübergabe sind folgende Unterlagen vorzulegen: |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 7.1 | Für das fertiggestellte Fahrzeug ist eine Abnahmeprüfung gemäß den Anforderungen der DIN 14502-2:1996-07 bzw. DIN EN 1846- 2:2001 (D) durchzuführen. Die Abnahmeprüfung hat den ordnungsgemäßen Zustand, die vollständige Ausführung sowie die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs einschließlich aller technischen Einrichtungen und Einbauten zu bestätigen. Über die durchgeführte Abnahmeprüfung ist ein vollständiges Prüf- und Abnahmeprotokoll zu erstellen. Dieses Protokoll ist dem Auftraggeber spätestens bei der Fahrzeugabnahme in deutscher Sprache in Papierform sowie zusätzlich in elektronischer Form zu übergeben. Festgestellte Mängel oder Abweichungen sind im Protokoll zu dokumentieren und vor der Fahrzeugübergabe durch den Auftragnehmer zu beseitigen bzw. nachzuweisen. |
| 7.2 | Für das fertiggestellte und betriebsbereite Fahrzeug ist durch den Aufbauhersteller eine umfassende Einweisung in Form einer Multiplikatorenschulung durchzuführen. Die Schulung hat alle für den sicheren Betrieb, die Bedienung, Wartung und Nutzung des Fahrzeugs sowie der verbauten technischen Einrichtungen erforderlichen Inhalte zu umfassen. Dabei sind insbesondere die Besonderheiten des Fahrzeugaufbaus, der Bedienungssysteme, der elektrischen Anlagen und Zusatzsysteme sowie sämtlicher relevanter Ausstattungsmerkmale zu erläutern. Die Schulung ist für insgesamt vier (4) Personen der Auftraggeberin durchzuführen. Die für die Durchführung der Schulung erforderlichen Unterlagen, Schulungsunterlagen, Bedienhinweise und technischen Dokumentationen sind dem Auftraggeber vollständig auszuhändigen. |
| 7.3 | Für das fertig ausgebaute Fahrzeug ist durch die Ausbaufirma eine Abnahme nach § 21 StVZO (Vollgutachten) bei einer amtlich anerkannten Prüforganisation durchführen zu lassen. Die hierfür erforderlichen technischen Prüfungen, Nachweise und Unterlagen sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen und die vollständige Abnahme ist durch den Auftragnehmer zu veranlassen. Der entsprechende Prüfbericht sowie alle daraus resultierenden Genehmigungs- und Abnahmeunterlagen sind spätestens bei der Fahrzeugabnahme bzw. Fahrzeugübergabe vollständig in deutscher Sprache vorzulegen. |
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Gemeinde Rheinmünster Leistungsverzeichnis Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster Mannschaftstransportwagen (MTW) Vertragsbedigungen
| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 7.4 | Bei der Fahrzeugabnahme ist eine Konformitätserklärung für das gesamte Fahrzeug einschließlich aller verbauten technischen Einrichtungen, Systeme und Zusatzkomponenten vorzulegen. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Auftragnehmer, dass das Fahrzeug entsprechend den vertraglichen Anforderungen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften, einschlägigen Normen und technischen Regelwerken gefertigt und ausgerüstet wurde. Die Konformitätserklärung ist in deutscher Sprache auszustellen und muss eindeutig dem ausgelieferten Fahrzeug zugeordnet werden können (z. B. durch Angabe von Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Projekt- oder Auftragsnummer). Die Konformitätserklärung ist Bestandteil der Fahrzeugdokumentation und bei der Abnahme in Papierform sowie zusätzlich in elektronischer Form zu übergeben. |
| 7.5 | Bei der Fahrzeugabnahme ist eine vollständige Gewichtsbilanz des Fahrzeugs einschließlich aller eingebauten technischen Einrichtungen, Zusatzkomponenten und mitgeführten Ausstattungen vorzulegen. Zusätzlich ist ein aktuelles Wiegeprotokoll einer geeichten Waage vorzulegen, aus dem die tatsächlichen Fahrzeuggewichte hervorgehen. Das Wiegeprotokoll muss insbesondere die Achslasten sowie das Gesamtgewicht des vollständig ausgerüsteten Fahrzeugs ausweisen. Die Gewichtsbilanz und das Wiegeprotokoll müssen dem tatsächlichen Auslieferungszustand des Fahrzeugs entsprechen und sind Bestandteil der Fahrzeugdokumentation. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache in Papierform sowie zusätzlich in elektronischer Form zu übergeben. Die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse und der zulässigen Achslasten ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen und nachzuweisen. |
| 7.6 | Für die im Fahrzeug installierte 230-V-Elektroanlage ist bei Fahrzeugübergabe eine gültige Prüf- und Abnahmebescheinigung gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen vorzulegen. Das Prüfprotokoll einschließlich der Messergebnisse und der Abnahmebescheinigung ist in deutscher Sprache mit der technischen Dokumentation des Fahrzeugs zu übergeben. Die Unterlagen sind in Papierform sowie zusätzlich in elektronischer Form bereitzustellen. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 7.7 | Bei der Fahrzeugübergabe sind für sämtliche Funk-, Kommunikations-, Elektro- und Sondersignalanlagen sowie für alle fest eingebauten Zusatzgeräte vollständige und aktuelle Unterlagen zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere: - vollständige Stromlauf- und Schaltpläne aller elektrischen und elektronischen Anlagen, Anschluss- und Belegungspläne der Funk- und Kommunikationstechnik, Sicherungs- und Verteilerpläne, - eine vollständige Leistungsbilanz des Fahrzeugs einschließlich aller elektrischen Verbraucher, eine Einbau- und Installationsausführung. Die Dokumentation hat insbesondere die Verlegung von Kabeln, Einbauorte von Komponenten, Sicherungs- und Verteilerkästen, Funkanlagen, Antennentechnik sowie sonstige relevante technische Einbauten nachvollziehbar darzustellen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache in zweifacher Papierausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Form (PDF- Format) bei der Fahrzeugübergabe zu übergeben. Die Dokumentation muss dem tatsächlichen Ausführungsstand des ausgelieferten Fahrzeugs entsprechen. |
| 7.8 | Für das gesamte Fahrzeug einschließlich aller fest eingebauten technischen Ausstattungen, Aggregate, Systeme und Zusatzkomponenten ist eine umfassende Bedienungsanleitung zu erstellen. Die Bedienungsanleitung muss alle für den sicheren Betrieb, die Bedienung, die Kontrolle sowie die bestimmungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs und seiner technischen Einrichtungen erforderlichen Informationen enthalten. Die Dokumentation ist in deutscher Sprache in zweifacher Papierausfertigung auszuführen und spätestens bei der Fahrzeugübergabe mitzuliefern. Zusätzlich ist die vollständige Bedienungsanleitung in elektronischer Form (PDF-Format) auf einem geeigneten Datenträger bereitzustellen. Die Fahrzeugübergabe gilt erst nach vollständiger Übergabe der geforderten Dokumentation als erfolgt. |
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| 7.9 | Die Bedienungsanleitungen sämtlicher mitgelieferter Geräte sind gesondert und im Original mit dem Fahrzeug auszuliefern. Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung sowie eine vollständige technische Dokumentation aller im Fahrzeug verbauten Systeme und Einbauten sind Bestandteil des Angebots und bei Fahrzeugübergabe zu übergeben. Die technische Dokumentation muss insbesondere alle relevanten Schaltpläne, Stromlaufpläne, Anschlussbelegungen, Sicherungspläne sowie weitere für Betrieb, Wartung und Instandsetzung erforderliche Unterlagen umfassen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache in zweifacher Papierausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Form bereitzustellen. Die elektronische Dokumentation ist auf einem geeigneten digitalen Datenträger (z. B. USB-Stick) oder in einem gängigen digitalen Dateiformat zu übergeben. Die vollständige Dokumentation ist spätestens bei der Endabnahme bzw. Fahrzeugübergabe zu übergeben. |
Stempel
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| Allgemeine Vertragsbedingungen: | |
|---|---|
| Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift |
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