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Gemeinde Heßdorf
Ausschreibungsunterlagen
für ein
Löschgruppenfahrzeug LF 10
und einen
Gerätewagen Logistik GW-L2
Offenes Verfahren nach VgV
(Einreichung zur EU – Veröffentlichung am 21.10.2026)
Angebotsfrist: 24.11.2026, 14:00 Uhr
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Inhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
(zum Verbleib bei Ihnen)
Bewerbungsbedingungen
(zum Verbleib bei Ihnen)
Trennblatt
Angebotsschreiben
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbestimmungen
Eigenerklärungen für Ihr Angebot!
Eigenerklärung Bezug Russland
Benötigte Information zum Unternehmen
Leistungsbeschreibung mit Anlage
Rückblatt
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Angebotsaufforderung
Vergabestelle Vergabenummer: LF 10 // GW-L2 Heßdorf Gemeinde Heßdorf z. Hd. Herrn 1. Bürgermeister Axel Gotthardt Vergabeart Hannberger Str. 5 Offenes Verfahren 91093 Heßdorf Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren An den interessierten Bieter des Offenen Wettbewerblicher Dialog Verfahrens der Gemeinde Heßdorf über ein online einzureichen bis (Angebotsfrist) Löschgruppenfahrzeug LF 10 und einen Datum 24.11.2026 Uhrzeit 14:00 Uhr Gerätewagen Logistik GW-L2 Erreichbarkeit Tel. (09135) 73739-11 Fax (09135) 73730-10 Zuschlagsfrist endet am 31.01.2027 voraussichtliche Ausführungsfrist Beginn 01.02.2027 Ende 30.04.2028 // 31.08.2028
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Angebot für
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 und eines Gerätewagens Logistik
GW-L2
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie um ein Angebot über ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 und einen Gerätewagen Logis- tik GW-L2 entsprechend unserer beiliegenden Leistungsbeschreibung.
Das Angebot ist spätestens bis zum 24.11.2026, 14:00 Uhr vollständig (Formular „Angebot“, „Leis- tungsbeschreibung“, „Besondere Vertragsbedingungen“, „Zusätzliche Vertragsbedingungen“, Ei- generklärungen, Nachweise, technische Beschreibungen, Prospektmaterial etc.) ausgefüllt elektro- nisch auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter dem in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Axel Gotthardt Erster Bürgermeister
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Angebotsaufforderung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben Bewerbungsbedingungen Ergänzung Bewerbungsbedingungen Nebenangebote Gewichtung der Wertungskriterien Datenträger Angebotsanforderung Hinweise zur Handhabung von Störungen während der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
B) die immer zurück zu geben sind und Vertragsbestandteil werden Angebotsschreiben Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Abfall Datenverarbeitung Datenverarbeitung Abrechnung Online-Vergaben Datenträger Angebotsabgabe Leistungsbeschreibung mit Anlagen Eigenerklärungen u. Bietererklärung z. Zuverlässigkeit bzw. z. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Eigenerklärung Bezug Russland Benötigte Informationen zum Unternehmen
C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurück zu geben sind und Vertragsbestandteil werden 1 Verzeichnis der Unternehmen mit der in der Nachunternehmerliste bezeichneten Anlagen
Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmer
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
der Gemeinde Heßdorf
2 Kommunikation erfolgt
ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
3 Vorlage von Nachweisen
3.1 Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit dem Angebot vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auszug (Original oder Kopie) darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
3.2 Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen mit dem Angebot entsprechend den Ausschreibungsunterlagen diverse Eigenerklärungen
Seite 2 von 3 1 von der Vergabestelle anzukreuzen
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Angebotsaufforderung
3.3 Fol gende sonstige Nachweise sind vorzulegen: mit dem Angebot auf Verlangen der Vergabestelle
- Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9000 ff
- Referenzliste der in den Jahren 2024 bis 2026 ausgelieferte LF 10 und GW-L2
4 - frei -
5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.
5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote können abgegeben werden
nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose (Näheres siehe Leistungsbeschreibung) 5.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
Nebenangebote sind für folgende Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke)/Gesamtleistung zugelassen:
Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt folgendes:
5.3 Wertungskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Kriterien: siehe Leistungsbeschreibung oder Bekanntmachung Kriterium: Preis, Gewichtung 100 v.H. Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden, die Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelis- tet.
5.4 Abwicklung von Verhandlungsverfahren Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote
ist beabsichtigt. ist nicht beabsichtigt.
6 Angebote können abgegeben werden elektronisch über den in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link in Textform elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich
7 - frei -
8 Nachprüfungsstelle Vergabekammer (§ 156 GWB):
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Bewerbungsbedingungen
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB und der Ver- ordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbe- schränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestel- le vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Prei- se. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preise einzelner Leistungspositionen in „Mischkal- kulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Um- satzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsin- halt.
4 Unterlagen zum Angebot
4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.
4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5 Nebenangebote
5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Ange- botsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Ange- bot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Seite 1 von 2
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Bewerbungsbedingungen
6 Bietergemeinschaften
6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
-
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
-
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzu- weisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unterneh- men geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzuge- ben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskrite- rium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
8 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Unter-lagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigun- gen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und be- nannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
9 Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab.
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Angebotsschreiben
Name und Anschrift des Bieters: Vergabenummer: LF 10 // GW-L2 Heßdorf Vergabeart Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog
Gemeinde Heßdorf z. Hd. Herrn 1. Bürgermeister Axel Gotthardt Hannberger Str. 6 91093 Heßdorf Zuschlagsfrist endet am 31.01.2027 Einreichungstermin Datum 24.11.2026 Uhrzeit 14:00 Uhr
Angebot
Angebot für Lieferung/Leistung
eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 und eines Gerätwagens Logistik GW-L2
1 Mein/Unser Angebot umfasst:
1 1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen beigefügt sind: Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Abfall (Ergänzung der BVB) Datenverarbeitung (Ergänzung der ZVB) Datenverarbeitung Abrechnung Online-Vergaben Leistungsbeschreibung mit Anlagen Eigenerklärungen u. Bietererklärung z. Zuverlässigkeit bzw. z. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
vom Bieter im Einzelfall bei Bedarf beizufügen 2 : Verzeichnis der Unternehmen mit den in der Nachunternehmenliste bezeichneten Anlagen Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmer EG Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
1 die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben! 2 vom Bieter anzukreuzen
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Angebotsschreiben
1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003
1.3. Unterlagen, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen 3 beigefügt sind: Ausführliche technische Beschreibungen und Prospektmaterial (siehe Leistungsbeschreibung) Konstruktionszeichnungen (Angebotszeichnungen) für Pos. II.1.2 und II.2.2 (siehe Leistungsbeschrei- bung) Gewichtsbilanz und Energiebilanz für Pos. II.1.2 und II.2.2 (siehe Leistungsbeschreibung)
2 frei
3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
- meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
- wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 € belegt worden bin/sind,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
- über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens gestellt wurde.
4 4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen unternehmen
4 .2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en).
4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO - anderen Staat Nationalität: Abkommens (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)
4.4 Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio € Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio € Jahresbilanzsumme).
5 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir:
Ich/wir werde(n) nach § 4 Nr. 4 VOL/B die Leistung im eigenen Betrieb und im Betrieb der Unternehmen ausfüh- ren, die ich/wir in einer Nachunternehmerliste benannt habe(n).
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die in einer Nachunter nehmerliste benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nach- unternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können.
3 die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben!
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Angebotsschreiben
6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| 6.1 Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme 5 |
|---|---|---|
| Summe: „Löschgruppenfahrzeug LF 10 und Gerätewagen Logistik GW-L2“ | € | % |
7 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
8 Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
– ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein- verbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs- beschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Pro- duktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Ist bei dem elektronisch zu übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.
5 siehe Nr. 3.7 der Bewerbungsbedingungen
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Besondere Vertragsbedingungen
Angebot für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 und einen Gerätwagen Logistik GW-L2
Besondere Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Herstellerwerk des Aufbauherstellers
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung LF 10 spätestens 30.04.2028; GW-L2 spätestens 31.08.2028
4 Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v. H
für jeden Werktag 0,83 v. T.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen:
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Rechnungen (§15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach einzureichen!
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
B esondere Vertragsbedingungen
6 Sicherheitsleistung (§18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung (Zusätzl. Vertragsbedingungen Nr. 16.1) ist in Höhe von 0 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (Zusätzl. Vertragsbedingungen Nr. 16.2) beträgt
0 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten erset- zen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für
- die Vertragserfüllung das Formblatt EFB Sich 1 – 323.1,
- die Mängelansprüche das Formblatt EFB Sich 2 – 323.2 und
- für vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt EFB Sich 3 – 323.3 zu verwenden.
7 Zahlungsbedingungen (§ 17)
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet!
8 - frei-
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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Zusätzliche Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ord- nungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis ent- spricht.
1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)
In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.
3 Änderung der Leistung (§ 2)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.
4 Ausführung der Leistungen (§ 4)
4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Verein- barung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers vornehmen.
5 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)
5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.
5.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
5.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 5.1 und 5.2 gelten entsprechend.
6 Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zah- len, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr.2, bleiben unberührt.
8 Abrechnung (§ 15)
8.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeich- nen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
8.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Po- sitionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatz- steuer-betrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Ver- tragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
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Zusätzliche Vertragsbedingungen
8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zah- lungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stunden- lohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend den Stunden- lohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
10 Bürgschaften (§ 18)
10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auf- traggebers entsprechen.
10.2 Die Bürgschaft ist von einem
-
in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
-
in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswe- sen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
-
„Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
-
Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird ver- zichtet.
Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig fest- gestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
-
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
-
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwis schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli chen Zu-stimmung bindend.
-
Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.
10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.
10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
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Zusätzliche Vertragsbedingungen
11 „Equal Pay“ Gebot
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtli- chen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigs- tens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerent- sendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leis- tung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)
12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung
Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertrags- zwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergü- tung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.
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Eigenerklärung zur Fachkunde
und Leistungsfähigkeit
(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift/Firmenstempel)
Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir in fachlicher und technischer Hinsicht über eine ausreichende Fach- kunde bzw. Fachkompetenz verfüge(n),
ich/wir ausreichende Fertigungskapazitäten besitze(n),
ich/wir über das notwendige Personal und Gerät verfüge(n),
ich/wir auch in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht geeignet sind,
um eine fristgerechte und korrekte Ausführung des Auftragsgegenstandes entsprechend der Leistungsbeschrei- bung zu gewährleisten.
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt habe(n).
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z.B. Referenzliste, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskenn zahlen, Zertifizierung nach ISO 9001) oder entsprechend der Leistungsbeschreibung vorlegen kann (können).
Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Teil- nahme am Wettbewerb besteht!
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Eigenerklärung
zur Zuverlässigkeit
(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift)
Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich mich/wir uns im Rahmen meiner/unserer Geschäftstätigkeit gesetzestreu verhalte(n).
Ich/Wir erkläre(n) gemäß §§ 124 und 125 GWB, dass
über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinden
ich/wir im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Fach- kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben
Ich erkläre/Wir erklären, dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
− wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), − wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), − wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), − rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
einem Verstoß gegen die Vorschrift nach § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet wurden,
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.
§ 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungs- gesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind
oder
gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes
mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.
§ 21 des Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflich- tungen einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlen
Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb besteht!
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw.
zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)
Erklärung der Firma
(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift)
Auskunft zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bzw. zur Selbstreinigung
des Unternehmens als ergänzende Bietererklärung
Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!
I. Bietererklärung über Zuverlässigkeit
Unser Unternehmen erklärt, dass es selbst oder das Mutterunternehmen in den letzten zehn Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehrfahrzeugen oder damit zusammenhängender Gerätschaften beteiligt war.
Unser Unternehmen oder das Mutterunternehmen war in den letzten 10 Jahren an kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehrlösch- fahrzeugen oder damit zusammenhängen Gerätschaften beteiligt.
Unser Unternehmen sichert zu, dass es selbst oder das Mutterunternehmen im aktuellen Vergabever- fahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt ist.
II. Erklärung über Maßnahmen zur Selbstreinigung
Falls zutreffend vorgesehene Bereiche ausfüllen und gelbe Felder ankreuzen!
Soweit unser Unternehmen in der Vergangenheit wettbewerbsbeschränkende Abreden oder Handlungen vorgenommen hat, haben wir folgende und jederzeit in unserem Unternehmen durch Einblick in die Fir- menstrukturen und Organisationsregelungen nachprüfbare sowie aus den ergänzenden Anlagen im Einzel- nen ersichtliche Selbstreinigungsmaßnahmen vollzogen:
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
- Personelle Maßnahmen:
Im Hinblick auf die Beteiligung von für uns handelnder Personen beim Feuerwehrbeschaffungskartell (Fall- bericht des Bundeskartellamts vom 18.02.2011; Aktenzeichen: B12 – 11/09) und der hiermit verbundenen schwerwiegenden Verfehlung dieser Personen haben wir folgende personelle Maßnahmen ergriffen:
(1) Ebene Geschäftsführer / Vorstand:
-
Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….
-
Neubesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….
(2) Ebene Vertriebsleiter:
-
Altbesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….
-
Neubesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….
(3) Übrige Mitarbeiter, die beim Kartell beteiligt waren:
-
Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….
-
Neubesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
- Strukturell-organisatorische Maßnahmen:
Folgende strukturell-organisatorische Maßnahmen sind in unserem Unternehmen getroffen worden: ……………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………..
- Hochwertiges Kontrollwesen und innere Revision:
In unserem Unternehmen sind ein hochwertiges Kontrollwesen und eine innere Revision eingeführt worden (interne/externe Kontrolle, Ombudsmann, Whistle Blower etc.). Dies beinhaltet folgende Maßnahmen: ………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………
- Interne Haftungs- und Schadensersatzregelungen:
Bei evtl. vorkommenden Schäden in Folge wettbewerbsbeschränkender Abreden oder Handlungen un- seres Unternehmens stehen wir für die Begleichung der eingetretenen Schäden gegenüber den Ge- schädigten ein.
- Mitwirkung bei Schadensaufklärung / Verzicht auf Einrede der Verjährung:
Wir erklären, dass wir im Hinblick auf die Frage, ob den Kommunen in der Vergangenheit durch unser Verhalten Schäden entstanden sind ebenso wie bei der Feststellung der eventuellen Höhe dieser Schä- den umfassend an einer Aufklärung mitwirken werden und zur Auskunft bereit sind. Insoweit verzichten wir auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf die Einrede der Verjährung.
- Schulung der Mitarbeiter:
Unsere Mitarbeiter werden aktuell und in Zukunft regelmäßig wie folgt, insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung eines wettbewerbsgemäßen und sauberen Verhaltens, geschult (Art und Inhalt der Schu- lung, zeitlicher Rhythmus der Schulung, Vorlage des Schulungsplans etc.): …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………
- Sicherstellung der Regelkonformität (Compliance):
Unser Unternehmen sichert zu, dass es durch die im Folgenden ergänzend zu den unter den Punkten 1-6 angegebenen Maßnahmen die Gewähr für ein regelkonformes Verhalten (Compliance) bietet: …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Perso- nen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.
Vergabenummer LF 20 Speichersdorf
Maßnahme Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20
1 Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 Auftragnehmer 1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung
nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
1 Zutreffendes ankreuzen Seite 1 von 2
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).
Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftra- ge(n) / beauftragt habe(n).
folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftra- gen werde(n) /beauftragt habe(n).
Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)
2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Benötigte Informationen zum Unternehmen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Mit Einführung der eForms für EU-weite Bekanntmachungen sind öffentliche
Auftraggeber nun bei der Bekanntgabe des Gewinners verpflichtet weitere In-
formationen zu übermitteln.
Daher bitten wir Sie uns die Informationen zu übermitteln, um diese in der
Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen.
Name des Unternehmens
Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Beginnt in Deutschland mit DE + 9 Ziffern.
Telefon-Nummer
+49
E-Mail-Adresse
Größe des Unternehmens
Kleinstunternehmen Klein Mittel Groß
| Bezeichnung | Beschäftigte | Jahresumsatz | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | Bis 9 | Bis 2 Mio. | |||
| Kleine Unternehmen | Bis 49 | Bis 10 Mio. | |||
| Mittlere Unternehmen | Bis 249 | Bis 50 Mio. | |||
| Großunternehmen | Über 249 | Über 50 Mio. |
Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht
börsennotiert ist.
Unternehmen ist börsennotiert
Nationalität:
Datum
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Leistungsbeschreibung
zur Angebotsaufforderung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 und einen Gerätewagen Logistik GW-L2
I. Allgemeines
I.1. Die Gemeinde Heßdorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) beabsichtigt, im Jahr 2026 für ihre Freiwillige Feuerwehr Hesselberg ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 und für Ihre Freiwillige Feuerwehr Heßdorf einen Gerätewagen Logistik GW-L2 zu beauftragen.
Die nunmehr ausgeschriebenen Fahrzeuge müssen zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der vorgegebenen Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschrei- bung soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare der Verdingungsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforderung) zwingend zu verwenden.
I.2. Die Vorgaben der Angebotsaufforderung und die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung sind Bestandteil der Ausschreibung. Kann ein Bieter bestimmte Punkte nicht erfüllen, so hat er explizit schriftlich darauf hinzuweisen.
I.3. Die Angebote sind auch unter den vorgesehenen Stellen der Leistungsbeschreibung abzu- geben. Das Angebot muss vollständig sein; es darf nur die Preise in Euro und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an sei- nen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Vo- raussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.
I.4. Auf Wunsch des Auftraggebers sind zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nach vorheriger Vereinbarung innerhalb 4 Wochen vergleichbare Fahrzeuge bei den Freiwilligen Feuerwehren Hesselberg und Heßdorf kostenlos vorzuführen, sofern dies im Rahmen der Informationsbeschaffung bisher noch nicht geschehen bzw. noch nicht aus- reichend ist.
I.5. Das Löschgruppenfahrzeug LF 10 muss den Anforderungen der DIN 14530-5, der EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in den gültigen Ausgaben sowie weiteren Richtli- nien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration entsprechen.
Der Gerätewagen Logistik GW-L2 muss den Anforderungen der DIN 14555-22, der EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der gültigen Ausgabe sowie der weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Migration entspre- chen.
Anerkannte “Regeln der Technik“ (z.B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN – Normen, VDE-Vor- schriften, UVV, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung sind der Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Prinzipiell dürfen bei beiden Fahrzeugtypen anstatt einem Neufahrzeug als Hauptangebot auch ein identisches Vorführfahrzeug angeboten werden. Hierbei sind die Fördervorausset- zungen für Vorführzeuge nach Punkt 4.5.16 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaa- tes Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungs- richtlinien – FwZR) zu beachten:
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Das Fahrzeug darf nicht älter als 18 Monate sein;
Die bisherige Laufleistung des Fahrzeuges darf nicht mehr als 25.000 km betragen (Tachostand);
Sofern das Fahrzeug einen Nebenantrieb besitzt (zum Beispiel bei Drehleitern), darf die Betriebsstundenzahl (bezogen auf den Nebenantrieb) maximal 200 Stunden be- tragen;
Die Bereifung, die Lackierung und die Batterien müssen neuwertig sein;
Für das Fahrzeug ist eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 1846-2 durchzuführen;
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 dürfen lediglich die Hersteller-/Aufbaufirma sowie der Fahrzeughändler als Vorbesitzer eingetragen sein.
(cid:1)
Angebotenes Fahrzeug für das LF 10 ist ein Neufahrzeug
(cid:1)
Vorführfahrzeug
(cid:1)
Angebotenes Fahrzeug für den GW-L2 ist ein Neufahrzeug
(cid:1)
Vorführfahrzeug
Zutreffendes ist anzukreuzen. Bei einem Vorführfahrzeug ist im Angebot der Tag der Erstzu- lassung und der voraussichtliche Kilometerstand bei Übergabe anzugeben.
I.6. Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ist zu beachten, dass in dieser Leistungsbe- schreibung bei den Fahrgestellen, bei den Aufbauten oder bei den feuerwehrtechnischen Beladungen zwar technische Normen wie z.B. DIN oder DIN-EN-Normen gefordert sind, es aber dennoch zulässig ist, dass Bieter auch bei allen geforderten normtechnischen Anforde- rungen gleichwertige Spezifikationen anbieten können. Den Nachweis der Gleichwertigkeit (z.B. durch Prüfbericht einer anerkannten Stelle oder durch technische Beschreibung des Herstellers) zu den Normen hat allerdings der Bieter zu führen.
I.7. Damit der Verwendungszweck des Auftragsgegenstandes als Einsatzmittel für die Sicher- stellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr gewährleistet werden kann, müssen verschiedene Bedienelemente bzw. Geräte einheitlichen technischen Spezifikationen unter- liegen. In der Regel sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr stets als sehr zeitkritisch einzustufen. Um die Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sachgerecht und zielgerichtet durchführen zu können, muss eine Einheitlichkeit der Bedienung von Gerätschaften bzw. spezifischer Bedienelemente - soweit darstellbar - gege- ben sein. Eine Fehlbedienung bzw. eine dadurch entstehende Zeitverzögerung könnte u.U. erhebliche Folgen für die Sicherheit von Personen haben.
Unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV „Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand“ werden daher aus sicherheitsrelevanten Gründen im Rahmen der Leistungsbeschreibung verschiedene standardisierte und produktbezogene Gerätschaften und Bedienelemente ge- fordert. Diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das ei- gentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hierdurch Nachteile entstehen.
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Um die „Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Wartung (Kommentar zur VOL/A Ku- lartz/Marx/Portz/Prieß Seite 838) herzustellen und damit die Ausfallzeiten des für die Erfül- lung des gesetzlichen Pflichtauftrages notwendigen Auftragsgegenstandes zu minimieren, werden weitere Bedienelemente bzw. Gerätschaften produktbezogen spezifiziert. Auch diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hierdurch Nachteile entstehen.
I.8. Nachdem die feuerwehrtechnische Beladung der beiden Feuerwehrfahrzeuge bei den Feu- erwehren vorhanden ist, erfolgt keine Unterteilung in Fachlose.
Eine weitere Unterteilung zwischen Fahrgestellen und Aufbauten ist wegen technischen Gründen aufgrund der hohen Schnittstellenproblematik zwischen Fahrgestell und Aufbau nicht zulässig. Eine Aufteilung der beiden Fahrzeugtypen in zwei Fachlose ist wegen der ge- wünschten Baugleichheit der Aufbautechnik (z.B. gleiche Bedienung der Sondersignal- oder Aufbautechnik mit den Vorteilen des geringeren Ausbildungsaufwands und der geringeren Fehlbedienungsgefahr, gleiche Servicestelle und gemeinsame Wartung durch identischen Aufbauhersteller) ebenfalls nicht zulässig.
I.9. Die Abnahmen nach StVZO und die feuerwehrtechnischen Abnahmen sind unter Berück- sichtigung der jeweils anzuwendenden Ländervorschrift für den Aufbauhersteller verpflich- tend und die festgestellten Mängel sind in Absprache mit dem Auftraggeber zu beseitigen. Mehrkosten dürfen nicht berechnet werden.
I.10. Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge nach Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen und Ser- viceleistungen binnen 5 Werktagen gewährleisten. Eine entsprechende Erklärung und Be- schreibung sind dem Angebot beizufügen. Vom Fahrzeug- und Aufbauhersteller sind zur Ermittlung der Folgekosten und zur Beurtei- lung des Wertungskriteriums „Service“ folgende Angaben zwingend erforderlich:
Pos. II.1.1 Fahrgestell für LF 10:
Nächstgelegene Servicestelle: .....................................................................................
Entfernung (Fahrstecke) d. nächstgelegenen Servicestelle zum Auftraggeber: (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)
................................................. km
Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort!)
Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: .................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort; mobiler 24 - Service ist keine Reaktionszeitangabe!)
Angabe der notwendigen Wartungsintervalle (planmäßige Kundendienste) in den ersten fünf Jahren bei einer jährlichen Kilometerleistung von max. 5.000 km:
..........................................
Angabe des durchschnittl. Stundenaufwands pro Wartung: ..............................h
Angabe der Kosten für eine Arbeitsstunde in der Servicestelle: ..............................€/h
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Mobiler Reparaturnotdienst: ja nein
Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!
Pos. II.1.2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 10:
Kundendienstzentrum:
.......................................................................................................................
Herstellerwerk:
........................................................................................................................
Entfernung (Fahrtstrecke) des Kundendienstzentrums zum Auftraggeber: ................ km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)
Entfernung (Fahrtstrecke) des Herstellerwerkes zum Auftraggeber: .......................... km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)
Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!)
Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!) Mobiler Reparaturservice/Kundendienst: ja nein
Angabe der Kosten für eine Servicestunde im Herstellerwerk: ..............................€/h
Angabe der Kosten für eine Servicestunde vor Ort: ………................................€/h
Standort und Entfernung (= einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routen- planer Google Maps) des mobilen Service zum Auftraggeber:
Standort: …………………………….. Entfernung: …………………… km
Angabe der Fahrtkosten (einschließlich Personalkosten und sonstige Kosten) für Ser- vicepersonal bei Servicearbeiten vor Ort:
...................................... €/km oder Pauschalpreis ………………………. €
Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!
Pos. II.2.1 Fahrgestell für GW-L2:
Nächstgelegene Servicestelle: .....................................................................................
Entfernung (Fahrstecke) d. nächstgelegenen Servicestelle zum Auftraggeber: (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)
................................................. km
Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort!)
Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: .................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort; mobiler 24 - Service ist keine Reaktionszeitangabe!)
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Angabe der notwendigen Wartungsintervalle (planmäßige Kundendienste) in den ersten fünf Jahren bei einer jährlichen Kilometerleistung von max. 5.000 km:
..........................................
Angabe des durchschnittl. Stundenaufwands pro Wartung: ..............................h
Angabe der Kosten für eine Arbeitsstunde in der Servicestelle: ..............................€/h
Mobiler Reparaturnotdienst: ja nein
Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!
Pos. II.2.2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau für GW-L2:
Kundendienstzentrum:
.......................................................................................................................
Herstellerwerk:
........................................................................................................................
Entfernung (Fahrtstrecke) des Kundendienstzentrums zum Auftraggeber: ................ km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)
Entfernung (Fahrtstrecke) des Herstellerwerkes zum Auftraggeber: .......................... km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)
Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!)
Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!) Mobiler Reparaturservice/Kundendienst: ja nein
Angabe der Kosten für eine Servicestunde im Herstellerwerk: ..............................€/h
Angabe der Kosten für eine Servicestunde vor Ort: ………................................€/h
Standort und Entfernung (= einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routen- planer Google Maps) des mobilen Service zum Auftraggeber:
Standort: …………………………….. Entfernung: …………………… km
Angabe der Fahrtkosten (einschließlich Personalkosten und sonstige Kosten) für Ser- vicepersonal bei Servicearbeiten vor Ort:
...................................... €/km oder Pauschalpreis ………………………. €
Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!
I.11. Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in dem Angebot dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Kon- struktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden aus- führlich dargestellt werden.
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Alternative Werkstoffe, Konstruktionen, Fertigungsmethoden oder Beladungen kön- nen auch bei Ausschlusskriterien angeboten werden, aber hierbei sind deren Gleich- wertigkeit oder Vorteile gegenüber den genannten Forderungen des Angebotes aus- führlich zu begründen. Den notwendigen Nachweis der Gleichwertigkeit muss daher der Bieter führen. Solche gleichwertigen Angebote werden nicht als Nebenangebote be- trachtet. Werden dadurch Minder- oder Mehrkosten verursacht, sind diese separat auszu- weisen. Unvollständige Angebotsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
I.12. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
I.13. Der Anbieter muss auf Anforderung darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte und kontinuierliche Qualität (z.B. durch ISO-Zertifizierung) gesichert werden. Desweiteren muss auf Anforderung eine Referenzliste nachgereicht werden.
I.14. Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.
I.15. Bei „nicht hinreichend und allgemein“ zu beschreibenden Gegenständen bzw. Bedienele- menten werden in der Leistungsbeschreibung teilweise Produkte bestimmter Hersteller ge- fordert, die mit dem Hinweis „oder vergleichbar“ gekennzeichnet sind. Bei der Wahl von Pro- dukten anderer Hersteller muss die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachge- wiesen werden.
I.16. Der Anbieter hat innerhalb der Angebotsfrist in geeigneter Weise mit entsprechender Be- gründung auf Verbesserungsvorschläge aufmerksam zu machen, wenn
- Unklarheiten in der Ausschreibung,
- Unklarheiten in den Bedingungen oder
- sonstige (funktionelle oder technische) Bedenken
in Anbetracht seiner Erfahrung bestehen. Erfolgt diesbezüglich keine Mitteilung, so wird unterstellt, dass für den Anbieter keine Un- klarheiten und Bedenken bestehen. Dies hat zur Folge, dass der Anbieter später als mögli- cher Auftragnehmer nicht berechtigt ist, aus diesem Punkt Ansprüche abzuleiten.
I.17. Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zum Angebot müssen vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber kurzfristig zugeleitet wer- den. Alle Änderungen in diesem Angebot bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestäti- gung durch den Auftraggeber.
I.18. Nach der Auftragserteilung und rechtzeitig vor Baubeginn treffen sich die verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers mit verantwortlichen Vertretern des Auftragnehmers im Herstel- lerwerk des Aufbauherstellers zu einer Baubesprechung Auftragsklärungsgespräch) . Da- nach sind vor Baubeginn ein endgültiger Beladeplan und ein Protokoll dieser Besprechung zur Genehmigung vom Aufbauhersteller vorzulegen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen am Her- stellungsort beim Auftragnehmer informieren. Zusätzlich findet in Abhängigkeit des Baufort- schritts im Herstellerwerk eine Rohbauabnahme/-besprechung durch Vertreter des Auftrag- gebers statt.
I.19. Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt vor der Auslieferung des jeweiligen Fahrzeuges am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme durch die Abnahmekommission der Feu- erwehren Hesselberg bzw. Heßdorf. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme fest- gestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Termin zur Gebrauchsabnahme ist rechtzeitig (mind. zwei Wochen vorher) zwischen © by IBG – 2026 - 6 -
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Über die Abnahme wird vom Auftrag- nehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.
I.20. Bei der Fahrzeugabholung ist das jeweilige Fahrzeug mit voll aufgetanktem Fahrzeugkraft- stoff- und Adbluebehälter zu übergeben. Das gilt auch für sämtliche Aggregate und Reser- vekanister. Ein vorhandener Löschwassertank muss befüllt sein. Weiterhin ist das Einsatzpersonal der Feuerwehren Hesselberg bzw. Heßdorf bei der jeweili- gen Fahrzeugabholung ausreichend einzuweisen. Die Gebrauchsabnahme und Fahrzeugabholung können zusammenhängend terminiert sein.
I.21. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen er- geben, sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu machen.
I.22. Sicherheit der Bauteile:
Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bau- teilen und Arbeitssystemen verantwortlich. Ausführung entsprechend dieser Leistungsbe- schreibung. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt hierfür entsprechend den gesetzlichen Regelun- gen mind. 2 Jahre vom Tag der Gebrauchsabnahme an gerechnet.
Der Auftragnehmer übernimmt die Garantie von mind. 6 Jahren für den Durchrostungs- schutz.
Die Pflicht zur Gewährleistung besteht auch dann, wenn der Mangel während der Rohbau- oder Gebrauchsabnahme bereits bestand, jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde.
I.23. Eine neben der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich gewährte Garantie und der Garan- tieumfang sind detailliert (gegebenenfalls separat) anzugeben:
Fahrgestell LF 10: ......................................................................................... ……………………………………………………………….. Aufbau LF 10: .......................................................................................... .……………………………………………………………….. Fahrgestell GW-L2: ......................................................................................... ……………………………………………………………….. Aufbau GW-L2: .......................................................................................... .………………………………………………………………..
Durchrostungsgarantie (mind. 6 Jahre): Fahrgestell LF 10 ………………………………………..…… Jahre
Aufbau LF 10 …………………………………………..… Jahre
Fahrgestell GW-L2 ………………………………………..…… Jahre
Aufbau GW-L2 …………………………………………..… Jahre
I.24. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragser- füllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Be- rechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu erfol- gen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschrie- bene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallen- den Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmier- stoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.
Die unter Pkt. I.22 bzw. I.23 genannte Gewährleistungspflicht / Garantie verlängert sich um die Zeit, während der das jeweilige Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.
I.25. Die Kosten für Verpflegung und Übernachtung für die Beauftragten der Feuerwehren bei Re- paraturen und Nachbesserungen innerhalb der Gewährleistungsfrist / Garantie, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bei einer Entfernung zwischen Auftragnehmer 1 und Auftragge- ber von mehr als 200 km sind im Gewährleistungsfall mind. eine Übernachtung für zwei Per- sonen (Fahrer- und Beifahrer) und Übernahme der nachgewiesenen Reisekosten (gemäß Bayerischem Reisekostengesetz) durch den Auftragnehmer einzurechnen.
I.26. Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
I.27. Ausführliche technische Unterlagen (detaillierte technische Beschreibungen und Prospektmaterial in deutscher Sprache sowie für die Pos. II.1.2 und II.2.2 zusätzlich Konstruktionszeichnungen, ein vollständiger vorläufiger Beladeplan [Seitenansichten aller Geräteräume mit Darstellung der Unterbringung der geforderten feuerwehrtech- nischen Beladung] bezogen auf unseren Leistungsumfang oder gegebenenfalls Bel- adeplan eines Kunden- oder Vorführfahrzeuges vom selben Typ LF 10 bzw. GW-L2 mit gleicher oder ähnlicher Ausstattung/Beladung ) und je eine vorläufige Gewichts- und Energiebilanz sind dem Angebot beizufügen. Ohne die obigen geforderten Unterlagen ist eine Wertung des Angebotes nicht möglich und können dadurch einen Ausschluss aus dem Wertungsverfahren nach § 57 VgV bedingen!
I.28. Maximal zwölf Wochen nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber Beladepläne sowie die rechnerische Gewichtsbilanz bei voller Beladung (gemäß Pos. II.1.3 bzw. II.2.3) zur Prü- fung und Freigabe einzureichen.
I.29. Bei der jeweiligen Fahrzeugabnahme durch den Auftraggeber ist in dessen Gegenwart eine Wiegung des Fahrzeugs durchzuführen. Das Fahrzeug muss hierbei in voll beladenem Zu- stand sein (alle Geräte betriebsbereit verlastet, alle Tanks gefüllt). Über das Ergebnis ist ein schriftliches Protokoll auszufertigen.
I.30. Vor Beginn der Abnahme sind folgende Dokumente, Bestätigungen und Nachweise in deut- scher Sprache zu übergeben:
- Bestätigung des Auftragnehmers, dass das Fahrzeug den Normen und dem Angebot- sinhalt entspricht, sowie einer firmeninternen Qualitätskontrolle unterzogen wurde.
- Bestätigung über die Ablieferungsinspektion des Fahrgestellherstellers, nicht älter als 1 Monat.
- Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers.
- Leistungsprotokoll bei einer vorhandenen Einbaupumpe oder Tragkraftspritze.
- Ersatzteillisten
- Verlaufspläne der gesamten Elektroversorgung, Hydraulikleitungen, Pneumatikleitun- gen sowie dazugehörige Schaltpläne
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
- Prüfprotokoll nach VDE bzw. DGUV V3 der elektrischen Abnahme.
- TÜV- Abnahmeprotokoll
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeug-Checkheft (Wartungsheft)
- Garantiekarten für Fahrzeug und mitgelieferte Aggregate und Geräte.
- Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich
- EG-Konformitätserklärungen für Fahrzeug und entsprechende Gerätschaften
- Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung in mindestens zweifacher Aus- führung ist in einem oder mehreren stabilen DIN A 4-Ordnern sowie in digitaler Form (z.B. pdf-Datei) auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick) mit dem Fahrzeug auszulie- fern.
- Beschreibungen und Bedienungsanleitungen auch für die im Lieferumfang zugehöri- gen feuerwehrtechnischen Beladungsgegenstände. Soweit möglich auch hier in digita- ler Form (z.B. pdf-Datei) auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick).
- Alle für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges und der Beladung notwendigen sonsti- gen Unterlagen
I.31. Alle nicht ausführbaren Forderungen sind deutlich kenntlich (z.B. durch separate Anlage) zu machen.
Werden Forderungen in der Auftragsbestätigung anerkannt, so sind sie ohne jeden Abstrich auszuführen. Werden Forderungen trotz Bestätigung endgültig nicht ausgeführt, kann der Gesamtauftrag zurückgezogen werden.
I.32. Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Neben- kosten enthalten. Die Angebotspreise ist unter Pos. III. zu benennen. Darüber hinaus sind die Preise transparent und für die einzelnen Teile separat (z.B. für die einzelnen Fahr- gestellkomponenten, für die einzelnen Aufbauausstattungen und Beladungsteile oder für nicht im Serienumfang enthaltene Sonderausstattungen) in gesonderter Aufstellung des Auftragnehmers anzugeben.
I.33. Eine Zahlung erfolgt erst bei vollständiger Auslieferung des jeweiligen Feuerwehrfahrzeu- ges. Es ist aber nach mängelfreier Auslieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Aufbau- hersteller und erfolgten Eigentumsübergang an die Gemeinde Heßdorf eine Zahlung des je- weiligen Fahrgestells (= Auftragsumfang Pos. II.1.1 bzw. Pos. II.2.1) möglich.
Vor Zahlungen ist dem Auftraggeber immer das vorbehaltslose und uneingeschränkte Ei- gentum einzuräumen. Es erfolgen keine Voraus- und Zwischenzahlungen! Die Zahlung er- folgt mittels Überweisung! Etwaige Zahlungsbedingungen (z.B. Skonto, sonstige Sonderkonditionen) sind unmissver- ständlich und eindeutig unter Punkt III. anzugeben. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
I.34. Die Vorbemerkungen (Punkt I. Allgemeines) und die technische Leistungsbeschreibung sind bei Auftragserteilung verbindliche Bestandteile des Auftrages.
I.35. Das Löschgruppenfahrzeug LF 10 ist verbindlich bis spätestens 30.04.2028, der Gerätwa- gen Logistik GW-L2 bis 31.08.2028 auszuliefern. Bei Nichteinhaltung der verbindlichen Lie- fertermine ist für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, fällig. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche (= 0,083 % je Werktag) gerechnet.
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Eine Überschreitung des jeweiligen Liefertermins begründet sich auch bei einer wegen tech- nischer Mängel nicht durchgeführten oder nicht bestandenen Endabnahme.
I.36. Das Vergabekriterium „wirtschaftlichstes Angebot“ nach § 58 VgV wird mit folgenden Krite- rien festgelegt:
- Preis (Gewichtung 50 %)
- Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Gewichtung 40 %)
- Service (Gewichtung 10 %)
Die nach der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) notwendige Berücksichtigung der Energieeffizienz als Vergabekriterium erfolgt für die 2 Fahrgestelle als Teilkriterium des Bewertungskriteriums „Erfüllungsgrad der Wertungskriterien“!
Die Unterkriterien zu den Zuschlagskriterien sowie das Bewertungsverfahren können der Bewertungsmatrix in der Anlage entnommen werden.
In der Leistungsbeschreibung wird auch zwischen sogenannten „Ausschlusskriterien“ und „Wertungskriterien“ unterschieden. „Ausschlusskriterien“ müssen grundsätzlich (Ausnahmen siehe Pos. I.11) erfüllt werden, „Wertungskriterien“ sollten erfüllt werden. Der Anteil der er- füllten Wertungskriterien zu allen Wertungskriterien findet in dem Bewertungskriterium „Er- füllungsgrad der Wertungskriterien“ Berücksichtigung.
Bei fehlender Zuordnung (= fehlendes Kreuzchen) einer Forderung des LV zu Ausschluss- oder Wertungskriterium wird prinzipiell von einem Wertungskriterium ausgegangen.
I.37. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Nachrichtenfunk- tion der Vergabeplattform. Beachten Sie, dass Fragen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform beantwortet werden. Auskünfte von grund- sätzlicher Natur werden allen Anbietern zugeleitet. Die Beantwortung der eingegangenen Fragen durch den Auftraggeber erfolgt zeitnah. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
II. 2 Feuerwehrfahrzeuge LF 10 und GW-L2
II.1: Löschgruppenfahrzeug LF 10
Das Löschgruppenfahrzeug LF 10 muss mindestens der DIN 14 530-5, der E-DIN 14 502-2, DIN 14502-3 und der EN 1846-2 sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Migration entsprechen, sofern keine Ergänzungen oder Abweichungen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.
II.1.1 ALLRAD-FAHRGESTELL für ein LF 10
Das Fahrgestell muss zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5, DIN EN 1846-2 sowie der Beschreibung des feuerwehrtechnischen Aufbaus unter Pos. II.1.2 geeignet sein. Weiterführende Vorschriften des Landes Bayern sind zu berücksichtigen. Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel- bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder ge- gebenenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hinsichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen! Eine An- gabe „nicht lieferbar“ führt bei Ausschlusskriterien faktisch zum Ausschluss des Angebotes. Bei optionalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die op- tionale Ausstattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Gesamt- preis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anlage zu erläutern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt III.1 anzugeben.
II.1.1 ALLRAD-FAHRGESTELL für LF 10
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| * Zutreffendes ankreuzen! | ||||||||||||
| Grundumfang Fahrgestell | ||||||||||||
| II.1.1.1 | 1 Allrad-Frontlenkerfahrgestell geeignet zum Aufbau ei- nes Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5 entsprechend der Beschreibung unter Punkt II.1.2 Technisch zulässige Gesamtmasse mind. 14.000 kg, normtechnisch bedingt auf 14.000 kg zugelassen! Maximal technisch mögliches zul. Gesamtmasse: ___________________ kg Angaben zum Hersteller / Fahrzeugtyp: _______________________________ Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellmasse: ___________________ kg Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellnutzlast: ___________________ kg | X | ||||||||||
| II.1.1.2 | Radstand: ca. 3.900 mm ± 150 mm Tatsächlicher Radstand: _________________________ mm | X | ||||||||||
| II.1.1.3 | Serienmäßiger Rahmenüberhang nach Absprache mit Aufbauhersteller. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| Motor | ||||||||||||
| II.1.1.4 | Motor: 6 Zylinder, Leistung mindestens 210 kW / 285 PS in EURO VIe – Technik, ohne Drehmoment- reduktion bei Abgasabweichung! Tatsächliche Leistung: ______________________________ (Leistungsdiagramm und Beschreibung beilegen) Max. Drehmoment von _____________ bei _______________________________ U/min Hubraumangabe: ______________ cm³ Energieverbrauch: _______________ g/kWh | X | ||||||||||
| II.1.1.5 | Standard-Motorbremse. | X | ||||||||||
| II.1.1.6 | Kraftstoffvorwärmung. | X | ||||||||||
| II.1.1.7 | Manuelle Standregeneration per Taster/Schalter für Katalysator, jederzeit ausführbar, für Schwachlast- einsätze. | X | ||||||||||
| II.1.1.8 | Möglichkeit per Taster/Schalter jederzeit eine begonnene Regeneration abzubrechen. | X | ||||||||||
| II.1.1.9 | Anschluss für externe Drehzahlregelung. | X | ||||||||||
| II.1.1.10 | Geräuschkapselung zur Reduzierung der Geräusch- emissionen durch z.B. Motor- und Getriebeunter- schalen. | X | ||||||||||
| Kupplung / Getriebe | ||||||||||||
| II.1.1.11 | Automatisiertes Schaltgetriebe mit min. acht Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang. Angebotenes Getriebe: _______________________________ Tatsächliche Ganganzahl:___________ | X | ||||||||||
| II.1.1.12 | Getriebeölkühlung. | X | ||||||||||
| II.1.1.13 | Verteilergetriebe mit permanentem Allradantrieb und zuschaltbarer Geländeuntersetzung mit zuschaltbarer Längssperre. | X | ||||||||||
| II.1.1.14 | Dauerfester Nebenantrieb gemäß den Angaben des Aufbauherstellers zum Betrieb einer Feuerlöschkreisel- pumpe. | X | ||||||||||
| II.1.1.15 | Pump and roll – Funktionalität. | X | ||||||||||
| Bremsanlage | ||||||||||||
| II.1.1.16 | Druckluftbetätigte Zweikreis-Bremsanlage. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.1.1.17 | Trommelbremse an Vorder- und Hinterachse. Angebotene Ausführung: ___________________________________________ - Wertungskriterium wird zweifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.1.1.18 | Bremsbeläge asbestfrei. | X | ||||||||||
| II.1.1.19 | ABS Antiblockiersystem, abschaltbar. | X | ||||||||||
| II.1.1.20 | Drucklufttrockner beheizt. | X | ||||||||||
| II.1.1.21 | Rohrbruchsicherung für Bremsanlage. | X | ||||||||||
| II.1.1.22 | Ohne Spurhaltewarner, bzw. dauerhaft abschaltbar. | X | ||||||||||
| II.1.1.23 | Kondenswasserüberwachung für Druckluftsystem. | X | ||||||||||
| II.1.1.24 | Druckluftfüllanschluss vorne. | X | ||||||||||
| II.1.1.25 | 2-Rad-Feststellbremse. | X | ||||||||||
| II.1.1.26 | Automatische Bremsennachstellung. | X | ||||||||||
| II.1.1.27 | Zweileitungs-Bremsanschluss am Rahmenende. | X | ||||||||||
| Fahrgestell / Lenkung | ||||||||||||
| II.1.1.28 | Bodenfreiheit unter der Achse gemäß DIN EN 1846 (Beschreibung und Angebotszeichnung beifügen)! ___________________ mm | |||||||||||
| II.1.1.29 | Wendekreis gemäß DIN EN 184: ___________________ m | |||||||||||
| II.1.1.30 | Die Wasserdurchfahrtsfähigkeit nach E DIN 14502-2 muss mind. 600 mm betragen. Tatsächliche Wasserdurchfahrtsfähigkeit: ______________________ mm | X | ||||||||||
| II.1.1.31 | Hydrolenkung. | X | ||||||||||
| II.1.1.32 | Lenkrad / Lenksäule in Höhe und Neigung verstellbar. | X | ||||||||||
| Achsen / Federn | ||||||||||||
| II.1.1.33 | Vorderfeder, blattgefedert, Parabel, verstärkt, mind. 6,0 t bzw. nach Vorgaben des Aufbauherstellers. Tatsächliche Achslast: ______________ t | X | ||||||||||
| II.1.1.34 | Hinterfeder, blatt- oder luftgefedert, mind. 10,0 t, bzw. nach Vorgaben des Aufbauherstellers. □ Achsausführung: luftgefedert □ blattgefedert (Zutreffendes ankreuzen!) Tatsächliche Achslast: ______________ t | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.1.1.35 | Hinterachsübersetzung für v = ca. 110 km/h. Die max Achsübersetzung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen! | X | ||||||||||
| II.1.1.36 | Stabilisator verstärkt, Vorderachse. | X | ||||||||||
| II.1.1.37 | Stabilisator, verstärkt, Hinterachse, unter Rahmen. | X | ||||||||||
| II.1.1.38 | Hinterachse, geeignet für vorgesehenen Geräteaufbau (dreiteiliger Kofferaufbau)! | X | ||||||||||
| II.1.1.39 | Differentialsperre für Hinterachse. | X | ||||||||||
| II.1.1.40 | Differentialsperre für Vorderachse. | X | ||||||||||
| Räder / Reifen | ||||||||||||
| II.1.1.41 | Steilschulterfelgen passend zu den Reifengrößen. | X | ||||||||||
| II.1.1.42 | Bereifung 6-fach, geeignet für Straße und Gelände: Vorderachse: ca. 275/70 R22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung Hinterachse: ca. 275/70 R22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung Tatsächliche Bereifung (Größe und Typ): Vorderachse: _____________________ Hinterachse: _____________________ Die Reifen müssen ein identisches und aktuelles Produktionsdatum aufweisen! | X | ||||||||||
| II.1.1.43 | Radmutterabdeckung für Vorderachse. | X | ||||||||||
| II.1.1.44 | Ohne Reserveradhalter. | X | ||||||||||
| Rahmen, Rahmenanbauteile | ||||||||||||
| II.1.1.45 | Kraftstofftank Feuerwehr, ca. 130 l, oder entsprechen- der Überführungstank falls aufbautechnisch erforder- lich. | X | ||||||||||
| II.1.1.46 | AdBlue-Tank ca. 8 l. Tatsächl. Inhalt: _____________ l | X | ||||||||||
| II.1.1.47 | Abgas-Box für Feuerwehraufbau geeignet. | X | ||||||||||
| II.1.1.48 | Auspuff vor Hinterachse, links, im Rahmen liegend. | X | ||||||||||
| II.1.1.49 | Zugvorrichtung (Koppelmaul) vorne. Belastbarkeit mind. 60 kN. Angebotene Ausführung / Belastbarkeit: _____________________________________ | X | ||||||||||
| II.1.1.50 | Schleppvorrichtung, geeignet für Schäkel Form C, Nenngröße 3 nach DIN 82101. | X | ||||||||||
| II.1.1.51 | 2 Schäkel Form C am Rahmen vorne. | X | ||||||||||
| II.1.1.52 | 2 Schäkel Form C am Rahmen hinten. | X | ||||||||||
| II.1.1.53 | Schlusstraverse. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.1.1.54 | Ohne Unterfahrschutz hinten. | X | ||||||||||
| II.1.1.55 | Ohne seitliche Schutzvorrichtung. | X | ||||||||||
| II.1.1.56 | Schmutzfänger vorn. | X | ||||||||||
| II.1.1.57 | Kunststoffstoßfänger vorn, fahrgestellfest. Angebotene Ausführung: ____________________________________ | X | ||||||||||
| II.1.1.58 | Anhängekupplung Fabrikat Rockinger TK 226 A oder gleichwertig (gebremst mind. 2.000 kg, ungebremst mind. 1.500 kg). Angebotene Anhängekupplung: _________________________________________ | X | ||||||||||
| Fahrerhaus | ||||||||||||
| II.1.1.59 | Fahrerhaus mit ggfs. notwendigen Anbauteilen, geeignet für modulare Mannschaftsraumkabine (Mannschaftsraum baulich entkoppelt vom Führerhaus und vom Aufbau) oder für fahrerraum- oder aufbauintegrierte Mannschaftsraumkabine. Ausführung und Abstimmung zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. | X | ||||||||||
| II.1.1.60 | Verstärkte Kipphydraulik Mannschaftsraumkabine falls aufbautechnisch notwendig. | |||||||||||
| II.1.1.61 | Zweistufiger Fahrerhauseinstieg. | X | ||||||||||
| II.1.1.62 | Automatiksicherheitsgurte. | X | ||||||||||
| II.1.1.63 | Windschutzscheibe aus Verbundglas, getönt. | X | ||||||||||
| II.1.1.64 | Haltegriffe links und rechts im Bereich der A- oder B- Säule. | X | ||||||||||
| II.1.1.65 | Haltegriffe innen am Führerhausdach für Fahrer- und Beifahrer. | X | ||||||||||
| II.1.1.66 | Fahrersitz mit Kopfstütze, luftgefedert, längs-, lehnen- und höhenverstellbar. | X | ||||||||||
| II.1.1.67 | Beifahrersitz mit Kopfstütze, luftgefedert, längs-, lehnen- und höhenverstellbar. | X | ||||||||||
| II.1.1.68 | Mit Dachluke / Entlüftungsklappe. | X | ||||||||||
| II.1.1.69 | Pollenfilter. | X | ||||||||||
| II.1.1.70 | Tachometer. | X | ||||||||||
| II.1.1.71 | Entfall Wegfahrsperre. | X | ||||||||||
| II.1.1.72 | EU-Frontspiegel. | X | ||||||||||
| II.1.1.73 | Sonnenblende transparent getönt außen am Fahrerhaus. | X | ||||||||||
| II.1.1.74 | Sonnenrollos seitlich für Fahrer- und Beifahrer. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.1.1.75 | Außenspiegel links und rechts beheizbar und elektrisch verstellbar. | X | ||||||||||
| II.1.1.76 | Weitwinkelspiegel links u. rechts beheizbar, manuell verstellbar. | X | ||||||||||
| II.1.1.77 | Frontspiegel beheizbar, manuell verstellbar. | X | ||||||||||
| II.1.1.78 | Scheibenwaschanlage elektrisch. | X | ||||||||||
| II.1.1.79 | Verschleißfester Kunststoffbelag für Boden. | X | ||||||||||
| II.1.1.80 | Leseleuchten für Fahrer und Beifahrer in LED-Ausfüh- rung. | X | ||||||||||
| II.1.1.81 | Fensterheber an Fahrer- und Beifahrertüre elektrisch. | X | ||||||||||
| II.1.1.82 | Zündschloss mit mechanischem Zündschlüssel. | X | ||||||||||
| II.1.1.83 | 2 zusätzliche Zündschlüssel (insgesamt 3 Stück) | X | ||||||||||
| II.1.1.84 | Zentralverriegelung. | X | ||||||||||
| II.1.1.85 | Klimaanlage mit manueller, halbautomatischer oder vollautomatischer Regelung. Angebotene Ausführung: ___________________________________________ | X | ||||||||||
| II.1.1.86 | Ablagefächer über Windschutzscheibe. | X | ||||||||||
| II.1.1.87 | Herausnehmbare Gummifußmatten für Fahrer- und Bei- fahrerbereich. | X | ||||||||||
| Beleuchtung | ||||||||||||
| II.1.1.88 | Fahrscheinwerfer mind. in Halogen-Technik oder hö- herwertig (z.B. LED-Technik). | X | ||||||||||
| II.1.1.89 | Warnsummer bei eingeschaltetem Fahrtlicht und abge- schalteter Zündung. | X | ||||||||||
| II.1.1.90 | LED-Tagfahrlicht (ECE R87 konform). | X | ||||||||||
| II.1.1.91 | Nebelscheinwerfer. | X | ||||||||||
| II.1.1.92 | Umrissleuchten in LED-Ausführung. | X | ||||||||||
| II.1.1.93 | Seitenmarkierungsleuchten, blinkend. | X | ||||||||||
| Elektrik | ||||||||||||
| II.1.1.94 | Betriebsstundenzähler. | X | ||||||||||
| II.1.1.95 | Multifunktionsanzeige mit mind. 12 cm großem TFT- Farbdisplay im Fahrerhaus mit Multifunktionslenkrad. | X | ||||||||||
| II.1.1.96 | RDS-Radio mit DAB+, Bluetooth-Funktionalität mit Frei- sprecheinrichtung, USB-Anschluss, Audioleistung ca. 4x 20 W (oder höher) einschließlich Antenne, Lautspre- cher, ggfs. Spannungswandler und Verkabelung. | X | ||||||||||
| II.1.1.97 | KFZ-Nahentstörung der elektrischen Anlage gemäß NE 20 VDE 0879 Teil 2. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.1.1.98 | Zusatzsteckdose 12 V/15 A, Fahrerhaus-Brüstung. | X | ||||||||||
| II.1.1.99 | Verstärkte Batterien 12 V, mit mind. 2 x 165 Ah. | X | ||||||||||
| II.1.1.100 | Anhängersteckdose 24 V (15-polig). | X | ||||||||||
| II.1.1.101 | Lichtmaschine 28 V mit mind. 150 A Ladestrom. | X | ||||||||||
| II.1.1.102 | Elektrik für Fremdaufbau. | X | ||||||||||
| II.1.1.103 | Ohne Batteriehauptschalter. | X | ||||||||||
| II.1.1.104 | Einstiegsleuchten auf Fahrer- und Beifahrerseite in LED-Ausführung. | X | ||||||||||
| II.1.1.105 | Parametrierbares Sondermodul zur zusätzlichen elekt- ronischen Steuerung der Fahrzeugelektronik durch den Aufbauhersteller | X | ||||||||||
| II.1.1.106 | Ohne Fahrtenschreiber. | X | ||||||||||
| II.1.1.107 | Elektronischer Geschwindigkeitsbegrenzer, 100 km/h. | X | ||||||||||
| II.1.1.108 | Licht- und Regensensor. | X | ||||||||||
| Lackierung | ||||||||||||
| II.1.1.109 | Fahrerhaus feuerrot RAL 3000. | X | ||||||||||
| II.1.1.110 | Fahrgestell grau oder schwarz. | X | ||||||||||
| II.1.1.111 | Kühlergrill unlackiert, d.h. in Farbgebung des Kunststof- fes.. | X | ||||||||||
| II.1.1.112 | Seitliche Windabweiser lackiert in feuerrot RAL 3000. | X | ||||||||||
| II.1.1.113 | Felgen silberfarben oder weißaluminium. | X | ||||||||||
| II.1.1.114 | Stoßfänger, gesamte vordere Kotflügel und Einstiege in reinweiß RAL 9010. | X | ||||||||||
| II.1.1.115 | Ausreichender Korrosionsschutz, Hohlraumkonservie- rung für Fahrerhaus und Fahrgestell! | X | ||||||||||
| Sonstiges | ||||||||||||
| II.1.1.116 | Alle aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Zeitpunkt der Zulassung notwendigen Assistenz- und Sicherheitssys- teme, wie z.B. Spurhalteassistent, Aufmerksamkeitsas- sistent, Verkehrszeichenassistent, Frontüberwachung etc.). | X | ||||||||||
| II.1.1.117 | Mindestens dreijährige Garantie auf Antriebsstrang. | X | ||||||||||
| II.1.1.118 | Zulassungsbescheinigung II. | X | ||||||||||
| II.1.1.119 | Prüfbuch. | X | ||||||||||
| II.1.1.120 | Zweistufiger Teleskop-Wagenheber 12/19 t. | X | ||||||||||
| II.1.1.121 | Bordwerkzeug. | X | ||||||||||
| II.1.1.122 | 2 Unterlegkeile. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | |||||||||||||
| II.1.1.123 | 1 Verbandskasten. | X | |||||||||||
| II.1.1.124 | 2 Warnblinklampen. | X | |||||||||||
| II.1.1.125 | 2 Warndreiecke. | X | |||||||||||
| II.1.1.126 | Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, zweifach. | X | |||||||||||
| II.1.1.127 | Überführungskosten Fahrgestell zum Aufbauhersteller. | X | |||||||||||
| II.1.1.128 | Ablieferungsinspektion mit Erstparametrierung. | X | |||||||||||
| II.1.1.129 | Es werden nur Hersteller akzeptiert, die eine autori- sierte Servicestelle im Umkreis von 30 km haben. Nächstgelegene Servicestelle: _____________________________ | X | |||||||||||
| II.1.1.130 | Alle für den Aufbau notwendigen Anpassungsarbeiten am Fahrgestell, | X | |||||||||||
| Summe der Pos. II.1.1 - Fahrgestell LF 10 (ohne Bedarfs- und Alternativpositionen) | |||||||||||||
| MwSt. (z.Zt. 19%) | |||||||||||||
| Gesamtsumme für Pos. II.1.1 Fahrgestell LF 10 | |||||||||||||
| Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen! |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
II.1.2 FAHRZEUGAUFBAU für ein LF 10
Der feuerwehrtechnische Aufbau für das LF 10 muss, wie bereits erwähnt, mindestens der DIN 14530-5, der DIN EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der gültigen Ausgabe so- wie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integra- tion entsprechen. Besondere Ausführungen, Abweichungen, Einschränkungen und Zusatzbestimmungen sind u. a. nachfolgend aufgeführt. Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder gege- benenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hin- sichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen. Bei optionalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die optionale Aus- stattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Gesamtpreis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anlage zu erläu- tern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt III.1 anzugeben.
II.1.2 FAHRZEUGAUFBAU für LF 10
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| * Zutreffendes ankreuzen! | ||||||||||||
| Fahrzeugaufbau für LF 10 | ||||||||||||
| II.1.2.1 | 1 Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Löschgruppenfahr- zeug LF 10 nach DIN 14530-5 geeignet zum Aufbau auf ein Allrad-Fahrgestell nach Pos. II.1.1. Zulässige Gesamtmasse entsprechend der Norm und in Abhängigkeit des Fahrgestells max. 14.000 kg. | X | ||||||||||
| II.1.2.2 | Der feuerwehrtechnische Aufbau sowie die enthaltenen Ein- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Ausliefe- rung dem neuesten Stand der Technik entsprechen. | X | ||||||||||
| II.1.2.3 | 3 –teiliger Kofferaufbau in Aluminiumbauweise mit selbst- tragender Aufbaustruktur oder entsprechend gleichwertige Ausführung. An den Seiten je drei Geräteräume mit Aluminium-Rolllä- den (Jalousien). | X | ||||||||||
| II.1.2.4 | Ausführung des Kofferaufbaus in nicht bombierter Bau- weise. | X | ||||||||||
| II.1.2.5 | Abschluss des heckseitigen Geräteraumes ebenfalls mit Aluminium-Rollladen. | X | ||||||||||
| II.1.2.6 | Aufwicklung der seitlichen Aluminium-Rollläden auf dem Kofferaufbaudach. | X | ||||||||||
| II.1.2.7 | Der Aufbau und Innenausbau hat so zu erfolgen, dass ein flexibler Umbau der Einbauten ohne großen Aufwand mög- lich ist (Stellschienenprofilsystem, horizontal und vertikal verstellbar). | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.8 | Koffer zwischen den Achsen und hinter der Hinterachse tiefgezogen (Tiefbauweise) und mit begehbaren Bord- wandklappen versehen. In die darüber liegenden Geräte- räume integrierte Bauweise zur Aufnahme schwerer Ge- räte (z.B. Stromerzeuger) geeignet. Mindestbelastbarkeit der Bordwandklappen vorne 240 kg, hinten 240 kg! Ausgestattet mit Tritt- und Kantenschutz! | X | ||||||||||
| II.1.2.9 | Kotflügel an den Radkästen der Hinterachse mechanisch als Auftritt abklappbar, mit Abweisblechen (Innenkotflügel) zum Schutz des Kotflügelauftritts vor Schmutz im einge- klappten Zustand. Mindestbelastbarkeit der Auftrittsklap- pen 240 kg. | X | ||||||||||
| II.1.2.10 | Auftrittsklappen an der Hinterachse und Bordwandklappen mit durchgängiger höhengleicher Auftrittsfläche! | X | ||||||||||
| II.1.2.11 | Abschluss der Geräteräume mit Aluminium-Rollladen mit- tels Drehstangenverschluss. Zuziehleine an jeder Jalousie. | X | ||||||||||
| II.1.2.12 | Aufbaudach mit Alu-Strukturblech belegt, uneingeschränkt begehbar. | X | ||||||||||
| II.1.2.13 | Seitliche Aufbauverkleidung (Dachblende) anstelle Dach- galerie. | X | ||||||||||
| Fahrerhaus/Mannschaftskabine | ||||||||||||
| II.1.2.14 | Korrosionsbeständiges Mannschaftskabinenmodul, kom- plett in Aluminium od. gleichwertigem Material (z.B. mit GfK beplankte Alukonstruktion), zwischen Serienfahrer- haus und Kofferaufbau baulich entkoppelt, aufgebaut. Möglichst freie Kommunikationsfläche zwischen Fahrer- und Mannschaftsraum. Länge x Breite der Kommunikationsfläche: ___________________________________ Alternativ: Korrosionsbeständige Mannschaftskabine komplett in Alu- minium od. gleichwertigem Material, im Kofferaufbau inte- griert oder als fahrerraumintegrierte Kabine. Möglichst freie Kommunikationsfläche zwischen Fahrer- und Mann- schaftsraum. Angebotene Ausführung: - Wertungskriterium wird wegen einer verbesserten Ver- schränkungsfähigkeit zugunsten eines vom Fahrerhaus und Aufbaukoffer entkoppeltes Mannschaftsraums in Kabinen- modulbauweise sechsfach gewertet - | X | ||||||||||
| II.1.2.15 | Zertifizierung der Mannschaftskabine nach ECE-R29. | X | ||||||||||
| II.1.2.16 | Die Innenhöhe des Mannschaftsraums muss mind. 1.600 mm betragen. Fußfreiraum mind. 850 mm. Tatsächl. Innenhöhe: __________________ mm Tatsächl. Fußfreiraum: __________________ mm | X | ||||||||||
| II.1.2.17 | Großzügige getönte Verglasung der Türen für optimale Rundumsicht der Mannschaft. | X | ||||||||||
| II.1.2.18 | Ausstattung der Mannschaftsraumtüren mit Zentralverrie- gelung, Steuerung über Schalter im Originalarmaturen- brett. | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.19 | Elektrische Fensterheber an den Einstiegstüren. | X | ||||||||||
| II.1.2.20 | Einstiegsoptimierte Türen mit einem Öffnungsmaß von mind. 900 x 1.800 mm! | X | ||||||||||
| II.1.2.21 | Pneumatische dreistufige Auftritte für Kabine (selbsttätige Funktion beim Öffnen der Mannschaftsraumtüre) zum ver- besserten höhenvermittelten Einstieg in den Mannschafts- raum, oder gleichwertiger Einstieg. | X | ||||||||||
| II.1.2.22 | Beidseitige Staufächer im unteren Bereich der Türverklei- dung beider Mannschaftsraumtüren zur Unterbringung von Beladungsteilen. | X | ||||||||||
| II.1.2.23 | Der Boden des Mannschaftsraums ist mit einem Noppen- boden zu versehen, der zu Reinigungsarbeiten aus dem Fahrzeug herausgenommen werden kann. Obiger Noppenboden in zweifarbiger Ausführung (grau/rot). | X | ||||||||||
| II.1.2.24 | Durchgehende senkrechte Haltestangen, für verbesserten Einstieg angepasster Konturverlauf, in Signalfarbe, im Be- reich der hinteren Einstiegstüren rechts und links. | X | ||||||||||
| II.1.2.25 | An Mannschaftsraumdecke zwei querverlaufende Griffs- tangen in Signalfarbe. | X | ||||||||||
| II.1.2.26 | 7 Einzelsitzplätze mit schalenartig geformten Sitzpolstern und rückspringende Sitzkästen für vergrößerten Fußbe- reich. | X | ||||||||||
| II.1.2.27 | Alle Sitze im Mannschaftsraum müssen mit 3-Punkt-Si- cherheitsgurten in Signalfarbe ausgestattet sein. | X | ||||||||||
| II.1.2.28 | 7 Sicherheits-Kleiderhaken mit abgerundeter Geometrie im Mannschaftsraum. | X | ||||||||||
| II.1.2.29 | 2 Sicherheits-Kleiderhaken mit abgerundeter Geometrie im Fahrerraum. | X | ||||||||||
| II.1.2.30 | Entgegen der Fahrtrichtung sind die zwei äußeren Sitz- plätze mit mechanischen Atemschutzgerätelagerungen für Ein- und Zweiflaschengeräte (mit Verstellmöglichkeit für verschiedene PA-Typen) auszustatten. | X | ||||||||||
| II.1.2.31 | Zwei Atemschutzgerätelagerungen für Ein- und Zweifla- schengeräte (mit Verstellmöglichkeit für verschiedenen PA-Typen) im Mannschaftsraum in Fahrtrichtung (beide mittlere Sitze), integriert mittels Ausbuchtung in der Mann- schaftsraumrückwand, mit einer elektrischen Absicherung der Geräteentnahme (Freigabe nur bei gezogener Hand- bremse einschließl. Notentriegelung). | X | ||||||||||
| II.1.2.32 | Federbelastete Halter oder sonstige Halter für PA-Bebän- derung, an allen PA-Sitzen montiert. | X | ||||||||||
| II.1.2.33 | Rückenlehne des Mittelsitzes entgegen der Fahrtrichtung als Klapptisch mit Möglichkeit zur Lagerung eines Notfall- rucksacks oder sonstigen Ausrüstung. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.34 | Unter allen Sitzen (Ausnahme: Mittelsitz der Sitzreihe ent- gegen der Fahrtrichtung) ein nach vorne entnehmbarer Kunststoffbehälter. Die gelagerten Ausrüstungsgegenstände können während der Fahrt einfach entnommen werden, ohne dass eine Sitzbank geöffnet werden muss. - Wertungskriterium wird zweifach gewertet - | X | ||||||||||
| II.1.2.35 | Funktionales Staufachsystem unter allen Sitzen im MR mit je einer nach vorne zu öffnenden Schubladen (Wertfach) für persönliche Gegenstände. | X | ||||||||||
| II.1.2.36 | Oberhalb der Sitze entgegen der Fahrtrichtung je ein gro- ßes Staufach, Beladung mit breitem Gummiband gesi- chert. | X | ||||||||||
| II.1.2.37 | Multifunktionales Lagersystem zwischen Fahrer und Bei- fahrer, zur Aufnahme von Kfz-Ladehalterungen und eines Ablagekastens. | X | ||||||||||
| II.1.2.38 | Halterung für zwei Feuerwehrhelme an obigen Lagerungs- system. | X | ||||||||||
| II.1.2.39 | Ablagekasten zwischen Fahrer und Beifahrergeeignet für Hängeregister und Leitzordner. | X | ||||||||||
| II.1.2.40 | Die Innenverkleidung des Mannschaftsraumes ist in einer pflegeleichten und abwaschbaren Ausführung auszufüh- ren. | X | ||||||||||
| II.1.2.41 | Die Kabelverlegungen im Fahrer- und Mannschaftsraum sowie im feuerwehrtechnischen Aufbau sind gegen me- chanische Beschädigungen ausreichend zu schützen. Freiliegende Kabelführung wird nicht akzeptiert! | X | ||||||||||
| II.1.2.42 | Das Design des Mannschaftsraumes ist weitestgehend an das Design der Fahrerkabine anzupassen und in einer pflegeleichten Ausführung darzustellen (Türen- und De- ckenverkleidung etc.). | X | ||||||||||
| II.1.2.43 | Der verbleibende Platz im Mannschaftsraum muss indivi- duell für die Halterung von Schutzausrüstung und diversen Ausrüstungsgegenständen genutzt werden. Die exakte Festlegung erfolgt im Auftragsfall durch die Feuerwehr. | X | ||||||||||
| Fahrgestellanbauten | ||||||||||||
| II.1.2.44 | Unterfahrschutz am Heck. | X | ||||||||||
| II.1.2.45 | Kraftstofftank, falls vom Fahrgestellhersteller in der erfor- derlichen Ausführung nicht lieferbar. | X | ||||||||||
| II.1.2.46 | Bedarfsposition: Verstärkte Kipphydraulik und Beistellteile für Mannschafts- kabine falls aufbautechnisch erforderlich und vom Fahrge- stellhersteller nicht in der erforderlichen Bauweise liefer- bar. Aufbautechnisch erforderlich: ja nein (Zutreffendes ankreuzen!). |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.47 | Alle sonstige, aufbauspezifisch notwendigen Anpassungs- arbeiten am Fahrgestell (z.B. Anpassen Rahmenüberhang, Verlegung des Auspuffsendrohr, Verlegung von Druckkes- sel, Anpassen des Abgasendrohres). | X | ||||||||||
| Löschmittelbehälter | ||||||||||||
| II.1.2.48 | Innenliegender Löschwasserbehälter aus GFK oder gleich- wertigen Material, mit einem Fassungsvermögen entspre- chend der Norm von mind. 1.200 l nutzbaren Inhalt | X | ||||||||||
| II.1.2.49 | Mehrkosten für größeren innenliegenden Löschwasserbe- hälter aus GFK oder gleichwertigen Material mit einem von der Gewichtsbilanz abhängigen Fassungsvermögen von mind. 2.000 l Inhalt. Tatsächlich in Abhängigkeit der Gewichtsbilanz realisierba- rer Löschwassertankinhalt: _________________________________________ - Wertungskriterium für einen 2.000 l – Wassertank wird vierfach bewertet - | X | ||||||||||
| II.1.2.50 | Mindestens eine Tankfüllleitung im GR mit freiem Einlauf nach DVGW W405-B1 und DIN E 14502-2 zur Trennung von Trinkwasser aus Hydranten und Nichttrinkwasser der Gefährdungskategorie 5. | X | ||||||||||
| II.1.2.51 | Wassertankentleerung im Heck herausgezogen mit Ab- sperrorgan. | X | ||||||||||
| II.1.2.52 | Automatische Tankfüllstandsregulierung (Automatische Tankfüllsicherung zur Begrenzung der Füllmenge und au- tomatischer Zuschaltung bei fehlender Wassermenge über pneumatisches Absperrventil in der Hydrantenfüllleitung des Löschwasserbehälters). | X | ||||||||||
| II.1.2.53 | Der Wassertank ist mit einer elektrischen Füllstandsan- zeige mit digitaler Anzeige im Pumpendisplay auszurüsten. | X | ||||||||||
| II.1.2.54 | Parallelanzeige des Wassertankinhalts auch in der Bedien- einheit am Fahrerplatz. | X | ||||||||||
| Pumpentechnik | ||||||||||||
| II.1.2.55 | Ein- oder zweistufige Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10- 2000 nach DIN EN 1028, Teil 1 und 2 (aus normtechni- schen Gründen ist auch eine Zulassung als FPN 10-1000 erforderlich). Eine genaue Beschreibung der Feuerlöschkreiselpumpe und der geforderten Zusatzausstattung sowie ein Leis- tungsdiagramm sind beizulegen. | X | ||||||||||
| II.1.2.56 | Der Aufbauhersteller sollte u.a. wegen Servicearbeiten nach Möglichkeit auch Hersteller der Feuerlöschkreisel- pumpe sein! - Wertungskriterium wird zweifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.1.2.57 | Manuelle Entwässerung der Pumpenanlage. | X | ||||||||||
| II.1.2.58 | Jeweils 2 B-Druckabgänge an jeder Seite außerhalb des Aufbaus. | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.59 | Ausführung der Handräder der Druckabgänge mit Wellen- kranz. | X | ||||||||||
| II.1.2.60 | Saugeingang Gr. A mit mittels Handrad manuell bedienba- rer Schwenkklappe zum Umschalten zwischen Tank- und Saugbetrieb während des Pumpenbetriebes, einschließlich einer optischen Anzeige für die Schwenkklappe. Schwenk- klappe ausgelegt für anstehenden Eingangsdruck von mind. 6 bar! - Wertungskriterium wird dreifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.1.2.61 | Druckentlastung für alle B-Druckabgangsleitungen. | X | ||||||||||
| II.1.2.62 | Vollautomatische Entlüftungseinrichtung z.B. in Doppelkol- benausführung oder gleichwertige Ausführung. | X | ||||||||||
| II.1.2.63 | Heckseitiges Pumpen-Bedientableau, spritzwasserge- schützt nach IP 65. Anordnung der Bedienelemente unter Berücksichtigung der DFV-Empfehlungen, keine Verwendung von Menü- strukturen sondern modularer und ergonomischer Aufbau der Bedientafel, mit Anzeigen für Manometer und Mano- Vakuummeter sowie Luft. Folientastatur mit beschrifteten Tastern (Klartextbeschrif- tung) zur Steuerung der Feuerlöschkreiselpumpe mit gro- ßen, handschuhgerechten Tastern und taktiler, optischer Rückmeldung. | X | X X | |||||||||
| II.1.2.64 | Ausführung des Pumpen-Bedientableaus als assistieren- des System, das nur aktivierbare Funktionen auf der Be- dienoberfläche zeigt. - Wertungskriterium wird fünffach gewertet - | X | ||||||||||
| II.1.2.65 | Für den Notbetrieb: Ausstattung der Feuerlöschkreiselpumpe mit mechani- schen Über-/Unterdruck- und Überdruckmanometer. | X | ||||||||||
| II.1.2.66 | Elektropneumatische Pumpenschaltung am Pumpenbedi- entableau (= automatische Nebenantriebsschaltung) mit Einknopfbedienung. | X | ||||||||||
| II.1.2.67 | Motor- Start-Stopp-Einrichtung zum Starten bzw. Stoppen des Fahrzeugmotors am Pumpenbedientableau. | X | ||||||||||
| II.1.2.68 | Automatische Pumpendruckregelung. | X | ||||||||||
| II.1.2.69 | Eine Verkleidung der Pumpe ist zu vermeiden, so dass Rohrleitungen frei einsehbar sind (ein reines Bedienfeld wird nicht als Verkleidung interpretiert). | X | ||||||||||
| II.1.2.70 | Pumpendruckverteiler mit Niederschraubventilen (Bedie- nung im GR) in optimierter Bauhöhe (= Bedienung auf glei- cher Höhe wie Schwenkklappe. | X | ||||||||||
| II.1.2.71 | Betriebsstundenzähler und Drehzahlmesser integriert im Pumpen-Bedientableau! | X | ||||||||||
| II.1.2.72 | Farbleitmarkierung Löschsystem „Wasser“ nach DIN 14502-3. - Druckabgänge Wasser in grün - Tankfüllleitungen in rot - Saugeingang in rot - Entwässerung/Druckentlastung in blau | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.73 | Optische und akustische Temperaturüberwachung der Feuerlöschkreiselpumpe mit automatischem Öffnen der druckseitigen Tankfülleitung als Zirkulationsleitung zum Wasserbehälter. | X | ||||||||||
| II.1.2.74 | Funktionalität für Pump & Roll-Betrieb. | X | ||||||||||
| Schnellangriffseinrichtung | ||||||||||||
| II.1.2.75 | Schnellangriffseinrichtung mit separatem absperrbarem Druckabgang mit zwei in Buchten gelagerten C-Druck- schläuchen (2 x 15 m), einschließlich Lagerung eines an- geschlossenen Hohlstrahlrohrs. | X | ||||||||||
| II.1.2.76 | Ausführung der Schlauchlagerung der Schnellangriffsein- richtung in entnehmbarer Aluminium- oder Edelstahlaus- führung. | X | ||||||||||
| Lichtmast | ||||||||||||
| II.1.2.77 | Pneumatisch ausfahrbarer Lichtmast an der inneren Stirn- wand des Kofferaufbaus integriert, Lichtpunkthöhe mind. 5,5 m über Fahrzeugstandfläche, inkl. Notentlüftung, mit 4 LED-Scheinwerfer (2x Nah- und 2x Weitstrahler mit einer Lichtleistung von mind. je 7.000 Lumen (z.B. Nordic Lights Centaurus XTR oder gleichwertig). Lichtmast-Stromversorgungsleitung 24 V, betriebsbereit verkabelt zur Fahrgestell-Lichtmaschine, mit automatischer Anlaufsteuerung der Lichtmaschine. Lampenbrücke elektrisch drehbar, Scheinwerfer gemein- sam neigbar; mit automatischer Parkstellung; Steuerung mittels Schnittstelle Fire-Can über handschuhgerechtem und ergonomisch geformtem Handbedienpult mit Spiralka- bel am Pumpenbedientableau, optische und haptische An- passung des Bedienpults an das Pumpenbedientableau. Angebotene Scheinwerfer: ____________________ Gesamtlichtleistung: _________________________ | X | ||||||||||
| II.1.2.78 | Optische Warnkontrolle im Fahrerhaus und Pumpenbe- dienstand bei ausgefahrenem Lichtmast. Zusätzliche akustische Kontrolle im Führerhaus bei gelös- ter Handbremse. | X | ||||||||||
| II.1.2.79 | Beim Lösen der Handbremse ist der Lichtmast zum Schutz vor Beschädigungen durch Brücken, usw. automatisch ein- zufahren (mit vorhergehender automatischer Nullstellung). | X | ||||||||||
| Elektrik / Beleuchtung / Druckluftversorgung | ||||||||||||
| II.1.2.80 | Ansteuerung der wesentlichen aufbaubauspezifischen Steuerungs- und Überwachungsfunktion mittels FireCan- Schnittstelle. | X | ||||||||||
| II.1.2.81 | Beleuchtung des Fahrzeuges nach den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Bestimmungen der StVZO. | X | ||||||||||
| II.1.2.82 | Seitenmarkierungsleuchten an den Kofferaufbau- und Ka- binenseiten in LED – Ausführung. | X | ||||||||||
| II.1.2.83 | Am Heck des Aufbaues 2 zusätzliche Leuchten für Brems-, Blink- und Schlussleuchten. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.84 | Ausstattung des Fahrzeuges mit 2 Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer. | X | ||||||||||
| II.1.2.85 | Ausführung der heckseitigen Beleuchtung (unten Blink-, Brems-, Schluss-, Rückfahrscheinwerfer und Nebel- schlussleuchte, oben Blink,- Schluss- und Bremsleuchte) nach StVZO in LED-Ausführung. Zwischen den oberen und unteren Leuchten ist eine Stange angebracht die als Haltegriff verwendet werden kann. | X | X | |||||||||
| II.1.2.86 | Selbsttätige Blinkleuchten in LED-Ausführung mit integrier- ten Reflektoren für alle Auftritts- und Bordwandklappen des G1/G2 bzw. G5/G6 sowie am klappbaren Radkasten- auftritt. | X | ||||||||||
| II.1.2.87 | Selbsttätige Blinkleuchten in LED-Ausführung in mind. ei- ner Stufe des pneumatischen Mannschaftsraumeinstiegs. | X | ||||||||||
| II.1.2.88 | Umfeldbeleuchtung in LED-Ausführung mit Lichtband (ggfs. mehrfach unterteilt) über die gesamte Aufbau- und Mannschaftsraumlänge in seitlichen Dachblenden inte- griert, schaltbar im Fahrerhaus und am Pumpenbedien- tand der Feuerlöschkreiselpumpe. LED-Lichtleistung mind. 2000 lm/m. | X | ||||||||||
| II.1.2.89 | Automatische Schaltung der Umfeldbleuchtung bei einge- legter Feststellbremse, geschalteten Stand- oder Abblend- licht und geöffneter Geräteraum. | X | ||||||||||
| II.1.2.90 | Heckumfeldbeleuchtung in LED-Ausführung am Fahrzeug- heck z.B. in breiter Gehäusekonsole mit LED-Lichtband, geschaltet über seitliche Umfeldbeleuchtung. | X | ||||||||||
| II.1.2.91 | Umfeldbeleuchtung bis ca. 10 km/h auch als Rangierbe- leuchtung nutzbar. | X | ||||||||||
| II.1.2.92 | Ausreichende Geräteraumbeleuchtung mittels beidseitigen LED-Lichtbänder (über die gesamte Geräteraumhöhe), ge- schaltet über Jalousienkontaktschalter und Standlicht. Der Nahbereich vor den Geräteräumen muss ebenfalls mit ausgeleuchtet werden. | X | ||||||||||
| II.1.2.93 | Zusätzliche LED-Beleuchtung für die tiefgezogenen Gerä- teräume in G1, G2, G5 und G6. | X | ||||||||||
| II.1.2.94 | Ausreichende Mannschaftsraumbeleuchtung in weißer Lichtfarbe mittels großflächiger Innenraumbeleuchtung mittig im Dachhimmel, mit Ein- und Ausschaltdimmer und Abschaltverzögerung über Türkontakt oder gleichwertige Beleuchtung: Schaltfunktionen für Innenraumbeleuchtung: Türen vorne: schalten nur Licht in der Fahrerkabine Türen hinten: schalten nur Licht im Mannschaftsraum Schalter MR: schaltet nur Licht im Mannschaftsraum | X | ||||||||||
| II.1.2.95 | Zusätzliche Ausführung der obigen Mannschaftsraumbe- leuchtung in grüner Lichtfarbe! | X | ||||||||||
| II.1.2.96 | Ausreichende LED-Beleuchtung der begehbaren Dachflä- che, integriert in Dachblende, geschaltet über Umfeldbe- leuchtung oder ausgeklappter Heckaufstiegsleiter. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.97 | Ausstattung der Mannschaftsraumtüren an den unteren Türecken mit Markierungsleuchten und Reflektoren. | X | ||||||||||
| II.1.2.98 | Lagerung der Fahrgestellbatterien auf Teleskopauszug un- terhalb des Mannschaftsraumes. | X | ||||||||||
| II.1.2.99 | Lieferung und Einbau eines (bei Zündung „Ein“) selbsttren- nenden Einspeisesystems Fabrikat Rettbox® ONE AIR für gleichzeitige Einspeisung von 230 V Ladestrom- und Bremsdruckerhaltung auf Fahrerseite, einschließlich: Startsperre Personenschutzschalter Akustische Warnung bei Startversuch mit aktiver Start- sperre Spannungsversorgung bei anliegender 230 V - Einspei- sung oder bei laufendem Stromerzeuger mit Netzumschal- tung für obiges Ladegerät zwischen 230 V – Einspeisung durch Rettbox®-ONE AIR und laufenden Stromerzeuger. Angebotener Fabrikat/Typ sowie max. Ladestrom: ___________________________________________ | X | ||||||||||
| II.1.2.100 | Fertig konfektioniertes 5 m - Kabel (mit integrierter Druck- luftleitung) mit Rettbox® ONE AIR - Kupplungssteckdose zum Anschluss an die Elektro- und Druckluftversorgung im Gerätehaus einschließlich Rettbox® ONE AIR Aufhänge- vorrichtung (Deckenhalter). | X | ||||||||||
| II.1.2.101 | Bedarfsposition: Lieferung eines fertig konfektionierten Kabels mit mind. 10 m Länge mit einerseits Rettbox® ONE AIR -Kupplungs- steckdose und andererseits druckwasserdichtem 230 V - Schukostecker einschließlich Lagerung im Fahrzeug. | |||||||||||
| II.1.2.102 | Betriebsfertiger Einbau eines 230 V - Kfz-Batterielade-ge- rätes mit mind. 40 A Ladestrom z.B. Fabrikat Votronic oder Leab oder gleichwertig. Angebotener Fabrikat/Typ sowie max. Ladestrom: ___________________________________________ | X | ||||||||||
| II.1.2.103 | Zweistufiger Entladeschutz für Bordnetz mit akust. Unter- spannungswarner (1 Stufe: akust. Warnsignal, 2. Stufe: Abschaltung aller Ladeerhaltungen). | X | ||||||||||
| II.1.2.104 | Ladehalterungen mit Zulassung gemäß ECE-R-10 müssen auch während der Fahrt geladen werden. | X | ||||||||||
| II.1.2.105 | Spannungswandler 24V/12V, ausgelegt für Funk und sämtliche Ladehaltungen. | X | ||||||||||
| II.1.2.106 | Sofern nicht im fahrgestellseitigen Lieferumfang (GSR 2 – Ausstattung) bzw. nicht ausreichend: Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Farbrückfahr- kamera am Fahrzeugheck oder Versetzen der fahrgestell- seitigen Kamera mit Aufschaltung des Kamerabildes auf fahrgestellseitiges Display oder separatem Farbbildschirm. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.107 | Bedienung der feuerwehrspezifischen Ausstattung wie z.B. akustische und optische Signalanlage, Umfeld-beleuch- tung, Mannschaftsraumbeleuchtung, Arbeitsschweinwerfer etc. und Anzeige der Warn- und Kontrollleuchten (z.B. ge- öffnete Geräteräume, geöffnete Mannschaftsraumtüren) im Führerhaus über schwenkbares Bedien- und Kontroll- tableau, mit Kurzhubtastern getrennt von den fahrgestell- seitigen Schaltern. | X | ||||||||||
| II.1.2.108 | Separate Zusatzbedieneinheit für die Steuerung des Son- dersignalanlage. | X | ||||||||||
| II.1.2.109 | 1 USB-Doppelsteckdosen (5 V, je 2,5 A) sowie eine USB- Einzelsteckdose (5 V, 2,5 A) zwischen Fahrer- und Beifah- rersitz zur Ladung diverser Kleingeräte (z.B. Smartphone, Tablet). | X | ||||||||||
| II.1.2.110 | Lieferung und Einbau einer 24 V –Bordsteckdose zwi- schen Fahrer- und Beifahrersitz. | X | ||||||||||
| II.1.2.111 | Ausführung der aufbauseitigen Sicherungen als Schmelz- sicherungen.. | X | ||||||||||
| II.1.2.112 | Kennzeichenbeleuchtung in LED-Ausführung. | X | ||||||||||
| II.1.2.113 | Feste Stromverkabelung -Stromverkabelung vom Stromer- zeuger zur zentralen aufbauseitigen Energieversorgung, inklusive 2x 230 V-Einzelsteckdosen, Einbauort nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Anliegende Spannung an den Doppelsteckdosen bei lau- fenden tragbaren Stromerzeuger und anliegender Span- nung bei 230 V-Einspeisung mittels Rettbox® ONE AIR einschließlich Netzvorrangschaltung. Kabelenden der Kabelzuführung zur zentralen Energiever- sorgung am Stromerzeuger als Spiralkabel und in Kunst- stoffköchern gehaltert, mit Winkelstecker ausgeführt. Ein ständiger Anschluss des Stromerzeugers (= eingesteckter Schukostecker) an der zentralen Energieversorgung muss für eine schnelle Inbetriebnahme gewährleistet sein. Auf eine quetschfreie Kabelführung (insbesondere im Bereich der Schwenklagerungen von Stromerzeuger) ist zu achten! | X | ||||||||||
| II.1.2.114 | Akustische Warnanlage für eingelegten Rückwärtsgang. Das Signal ertönt bei eingelegtem Rückwärtsgang und ist zusätzlich separat abschaltbar. Der Alarmpegel regelt sich automatisch über den Umgebungslärmpegel ein. | X | ||||||||||
| II.1.2.115 | Betriebsfertiger Einbau von 4 Kfz-Ladegeräten für Knick- kopfleuchten. Der Einbauort im Fahrerhaus bzw. Mann- schaftsraum ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. | X | ||||||||||
| II.1.2.116 | Betriebsfertiger Einbau von 4 Kfz-Ladehalterungen für digi- tale Handsprechfunkgeräte HRT. Einbauort im Mann- schaftsraum/Führerhaus nach Absprache mit dem Auftrag- geber. Lieferung von Haltebleche für Hand-Mikrofonlautsprecher. | X | ||||||||||
| II.1.2.117 | Betriebsfertiger Einbau von 4 Kfz-Ladehalterungen für Warnblitzleuchten. Einbauort im Kofferaufbau nach Ab- sprache mit dem Auftraggeber. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.118 | Betriebsfertiger Einbau zweier Kfz-Ladehalterungen für zwei Wärmebildkamera. Einbauort im Mannschafts- raum/Führerhaus nach Absprache mit dem Auftraggeber. | X | ||||||||||
| Signalanlage | ||||||||||||
| II.1.2.119 | 2 Blitzkennleuchten Fabrikat Hänsch Typ Nova L2 LED, links und rechts auf dem Fahrerhausdach, mit automati- scher Tag-/Nacht-Umschaltung. | X | ||||||||||
| II.1.2.120 | Zwei blaue LED-Blitzleuchten heckseitig in den Dachblen- den integriert! | X | ||||||||||
| II.1.2.121 | 2 Frontblitzer in LED-Ausführung, Fabrikat Hänsch Typ Sputnik SL oder gleichwertig, im Kühlergrill vorn einge- baut. Anbringung nach Absprache mit dem Auftraggeber. | X | ||||||||||
| II.1.2.122 | Lieferung und Einbau einer Martinhornanlage (Original Martin®) mit 4 Fanfaren, Kompressor (schallgedämpft und leicht zugänglich eingebaut), 4 Schneeschutzkappen. Zur Verringerung des Schalldruckpegels im Fahrerhaus hat die Montage mittig auf dem Fahrerhausdach und mög- lichst auf einer entkoppelten Trägerplatte zu erfolgen. | X | X | |||||||||
| II.1.2.123 | Zusätzliches blaues LED-Lichtband (ggfs. mehrfach unter- teilt) oberhalb der seitlichen LED-Umfeldbeleuchtung, syn- chron blinkend zu den in den seitlichen Dachblenden inte- grierten Heckblitzern. | X | ||||||||||
| II.1.2.124 | Heckwarnsystem mit mindestens 4x gelbe Heckblitzer vom Typ Hänsch Sputnik SL oder gleichwertige Ausführung. Schaltung vom Fahrerplatz und Pumpenbedienstand über Multifunktionssteuerung. Zuschaltung der Verkehrswarneinrichtung muss auch bei Langsamfahrt möglich sein. Eine Zulassung nach § 52 StVZO als zusätzliche Warn- leuchte ist erforderlich. Auf die Einhaltung des entspre- chenden Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wird hingewiesen. Das Warnsystem ist im Fahr- zeugbrief einzutragen. Angebotene Ausführung: _____________________________________ | X | ||||||||||
| II.1.2.125 | Zentraler „Haupt-Blaulichtschalter“ der bewirkt, dass alle optischen Signaleinrichtungen (Dachblitzleuchten, Front- blitzer, Heckblitzer) zusammen eingeschaltet werden. Ab- schalten einzelner Signalfunktionen muss für die Funktio- nen mittels separaten Tasters möglich sein. Abschaltfunk- tion muss sich beim Ausschalten des Blaulichthauptschal- ters wieder deaktivieren. | X | ||||||||||
| Funk | ||||||||||||
| II.1.2.126 | Einbau einer angelieferten Digitalfunkantenne für Tetra- funk und GPS einschließlich eines bis zum Funkeinbau- platz verlegten Antennenkabels. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.127 | Einbau eines Funkhauptschalters für Digitalfunkgerät. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mittels einer Zeitverzö- gerung das Ausbuchen des Digitalfunkgerätes aus dem Tetranetz beim Betätigen des Funkhauptschalters möglich ist. | X | ||||||||||
| II.1.2.128 | Betriebsfertiger Einbau eines beigestellten digitalen Fahr- zeugfunkgerätes MRT Fabrikat Sepura (Beistellung erfolgt ohne Einbauzubehör z.B. Systemkabel 3 m, Hochpassfil- ter, Entstörfilter, Zeitrelais, Spannungswandler) mit Bedi- enhandapparat! Die Programmierschnittstelle muss gut zu- gänglich sein oder entsprechend herausgezogen werden. | X | ||||||||||
| II.1.2.129 | Lieferung aller notwendigen Komponenten (Systemkabel, Entstörfilter, etc.). | X | ||||||||||
| II.1.2.130 | Einbau eines 2. beigestellten Bedienhandapparates als Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand, Pumpenlautsprecher druckwassergeschützt, Lautstärke re- gelbar und abschaltbar. | X | ||||||||||
| II.1.2.131 | Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines digitalfunk- tauglichen Lautsprechers beim Beifahrerplatz. | X | ||||||||||
| II.1.2.132 | Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines digitalfunk- tauglichen Lautsprechers im Mannschaftsraum, separat re- gelbar und abschaltbar. | X | ||||||||||
| II.1.2.133 | Für alle Lautsprecher sind entsprechend benötigte Verstär- ker zu berücksichtigen! | X | ||||||||||
| II.1.2.134 | Der Funkeinbau muss durch eine vom Digitalfunkhersteller Sepura zertifizierter Einbaufirma erfolgen. Ein Messproto- koll muss vorgelegt werden. | X | ||||||||||
| Lackierung / Beschriftung | ||||||||||||
| II.1.2.135 | Fahrgestellanbauten tiefschwarz RAL 9005 oder entspre- chend der Farbgebung des Fahrgestellrahmens. | X | ||||||||||
| II.1.2.136 | Umfassende Hohlraumkonservierung (soweit keine Alu- Profile oder Edelstahl verwendet wird) und Unterboden- schutz. | X | ||||||||||
| II.1.2.137 | Fahrzeughilfsrahmen ist kathodisch tauchbadlackiert und pulverbeschichtet auszuführen oder entsprechend gleich- wertiger Korrosionsschutz. | X | ||||||||||
| II.1.2.138 | Mannschaftskabine einschließlich eventuell vorhandener Designelemente lackiert in feuerrot RAL 3000, Glattlack. | X | ||||||||||
| II.1.2.139 | Kofferaufbau, lackiert in feuerrot RAL 3000, Glattlack. | X | ||||||||||
| II.1.2.140 | Alle Bordwandklappen lackiert in feuerrot RAL 3000, Glatt- lack. | X | ||||||||||
| II.1.2.141 | Lackierung der hinteren Kotflügel in reinweiß RAL 9010. | X | ||||||||||
| II.1.2.142 | Lackierung der seitlichen Dachblenden in feuerrot RAL 3000, Glattlack. | X | ||||||||||
| II.1.2.143 | Lackierung einer eventuell vorhandenen optischen Ver- blendung zwischen Fahrerhaus und Mannschaftsraum in feuerrot RAL 3000, Glattlack. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.144 | Folien-Frontbeschriftung FEUERWEHR in weiß retroreflektierend. | X | ||||||||||
| II.1.2.145 | Beschriftung der Dachblenden beidseitig mit FEUERWEHR HESSELBERG in weiß retroreflektierend. | X | ||||||||||
| II.1.2.146 | Konturmarkierung gemäß EU-Richtlinie ECE R104, seitlich in weiß reflektierend, am Fahrzeugheck rot reflektierend. | X | ||||||||||
| II.1.2.147 | Am Fahrzeugheck ist eine retroreflektierende, fluoreszie- rend rote/leuchtgelbe Warnmarkierung nach DIN 14502-3 anzubringen. Die Beschriftung und Beklebung hat im Rahmen der hierzu geltenden DIN 14502-3 sowie konform der Arbeitsanwei- sung zur StVZO des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie §§ 49a und 53 StVZO: „Farbgebung, Konturmarkierung und zu- sätzliche Applikationen an Feuerwehrfahrzeugen vom 3.3.2011“ zu erfolgen. | X | ||||||||||
| II.1.2.148 | Beschriftung aller Bedienelemente und Geräteaufnahmen mit auffälliger und dauerhafter Beschriftung in deutscher Sprache und eindeutiger Symbolik; Anbringen von dauer- haften Beladeplänen in deutscher Sprache. | X | ||||||||||
| II.1.2.149 | Alle Auszüge, Tritte, Klappen und Schubladen, die in den seitlichen Verkehrsraum im ausgezogenen Zustand hinein- ragen, sind mit rot / weiß - gestreifter, reflektierender Folie seitlich zu bekleben. | X | ||||||||||
| II.1.2.150 | Im Sichtfeld des Fahrers (vorzugsweise obere und/oder untere Ecke der Windschutzscheibe) sind eindeutige Pikto- gramme für folgende Kenndaten anzubringen: Fahrzeughöhe Fahrzeugbreite und –länge zGM Anhängelasten Die Piktogramme dürfen das Sichtfeld des Fahrers und Beifahrers nicht einschränken. | X | ||||||||||
| II.1.2.151 | Dachkennzeichnung nach DIN 14035 mit dem amtlichen Kennzeichen in weiß. | X | ||||||||||
| II.1.2.152 | Reifendruckbeschriftung entsprechend den Normvorga- ben. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| Halterungen | ||||||||||||
| II.1.2.153 | Im Aufbau Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN 14 530-5 Tabelle 1 (ohne die nach Norm aufge- führte Wunschbeladung [Klammerwerte]) nach feuerwehr- taktischen Gesichtspunkten (Bildung von zusammengehö- rigen Beladungsgruppen z.B. wasserführende Armaturen, Verkehrsabsicherungstechnik, usw.) ergonomisch und ent- nahmefreundlich in Dreh- und Schwenkfächern, auf Aus- zugswänden, Containern auf Teleskopauszügen, in Eu- robehälter aus PP, usw. Holzeinbauten werden nicht ak- zeptiert! Der endgültige Beladeplan ist hierzu in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellen. Besonderheiten (z.B. Ausführung oder zusätzliche Halterungen) sind nachfol- gend beschrieben. Sicherzustellen ist aber auch, dass alle Beladungsge- genstände unter Pos.II.1.3 über eine entsprechende Lagerung verfügen! | X | ||||||||||
| II.1.2.154 | Selbstausfahrendes Hygieneboard (Entsicherung per Pushfunktion), mit Seifenspender, Desinfektionsspender, Papiertuchhalter, Mülleimer für Papierhandtücher, Spiral- schlauch mind. 3m Nutzlänge mit Waschbürste und Was- serhahn (mit Wasseranschluss direkt am Löschwasser- tank), an Fahrgestelldruckluftversorgung angeschlossene und abkuppelbare (Kupplungen NW 7,2) Luftpistole mit Spiralschlauch mind. 5 m lang und Kugelhahn zur Absper- rung der Druckluft. Lieferung und Lagerung einer B-Blind- kupplung mit Wasserhahn, oder gleichwertiges Hygie- neboard Das Hygieneboard muss die Normbestimmungen der Zu- satzbeladungssatz Grobreinigung nach DIN 14800-L1 er- füllen. | X | ||||||||||
| II.1.2.155 | Lagerung des Stromerzeugers (inkl. Abgasschlauchs) im Tiefbau G2 auf Schwenklagerung mit mind. 3 Rasterstel- lungen. | X | ||||||||||
| II.1.2.156 | Schwenkwand im G2 zur Aufteilung in primäre und sekun- däre Entnahmeebene. | X | ||||||||||
| II.1.2.157 | Lagerung der Steckleiter in Standardlagerung mit Ablauf- rollen. | X | ||||||||||
| II.1.2.158 | Entnahmestopp für alle Alu-Container, für höhere Sicher- heit. | X | ||||||||||
| II.1.2.159 | Lagerung eines Verteilers als Schnellangriffsverteiler im rechten Tiefbau hinter der Hinterachse. | X | ||||||||||
| II.1.2.160 | Lagerung der Räumgeräte (2 Stoßbesen, Spaten, Stech- schaufel, 2 Dunggabeln, 1 Dunghacke, 3 Feuerpatschen, Hacke) im G1 auf Schiebewand. | X | ||||||||||
| II.1.2.161 | Lagerung der sechs Schaummittelbehälter in herausnehm- baren Edelstahlwannen | X | ||||||||||
| II.1.2.162 | Lagerung des Saugzubehörs (Saugschutzkorb, 2 Kupp- lungsschlüssel, 2 Mehrzweckleinen) auf abkippbaren Schubfach oberhalb der Feuerlöschkreiselpumpe. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.1.2.163 | Lagerung der Kettensäge mit Zubehör in herausnehmba- ren Alu-Container. | X | ||||||||||
| II.1.2.164 | Lagerung der Tauchpumpe in herausnehmbaren Alu-Con- tainer. | X | ||||||||||
| II.1.2.165 | Lagerung eines Päckchens (Karton mit 100 Stück Hand- schuhe) Einmalhandschuhe im MR in einer Edelstahl- oder Aluhalterung. | X | ||||||||||
| II.1.2.166 | Lagerung der Saugschläuche im G1. | X | ||||||||||
| II.1.2.167 | Lagerung der Schlauchbrücken auf Fahrzeugdach. | X | ||||||||||
| II.1.2.168 | Lagerung des Ölbindemittels in 2 zu liefernden Weithalska- nister. | X | ||||||||||
| II.1.2.169 | Lagerung der ortspezifischen Beladung (ohne Optionen) entsprechend der Beladungsliste nach Pos.II.1.3 die preis- lich noch nicht berücksichtigt ist! Wenn hier ein Preis > 0,00 € eingetragen wird, ist auf einer separaten Aufstellung der Positionspreis auf die verschie- denen Lagerungen aufzuschlüsseln. | X | ||||||||||
| Sonstiges | ||||||||||||
| II.1.2.170 | Projektbetreuung während der Bauphase inkl. der Erstel- lung von individuellen Projektzeichnungen. Nennung eines Projektbeauftragten des Auftragnehmers, welcher während der gesamten Auftragsphasen bindend verantwortlich ist. | X | ||||||||||
| II.1.2.171 | Baubesprechung beim Auftragnehmer, vor Baubeginn, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpflegungskosten für 4 Beauftragte des Auftragsgebers übernimmt der Auf- tragnehmer. Bei Entfernung (schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 250 km ist eine Übernachtung pro Person im Einzelzimmer durch den Auftragnehmer einzu- rechnen. | X | ||||||||||
| II.1.2.172 | Rohbauabnahme bzw. Rohbaubesprechung beim Auftrag- nehmer, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpfle- gungskosten für 4 Beauftragte des Auftragsgebers über- nimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung (schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 250 km ist eine Übernachtung pro Person im Einzelzimmer durch den Auf- tragnehmer einzurechnen. | X | ||||||||||
| II.1.2.173 | Eintägige Gebrauchsabnahme und Abholung des komplet- ten Fahrzeuges beim Auftragnehmer, incl. Einweisung auf die Fahrzeugtechnik. Verpflegungs- und Übernachtungs- kosten für 4 Beauftragte des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 250 km (schnellste Fahrt- route nach Routenplaner Google Maps) sind min. 2 Über- nachtungen im Einzelzimmer pro Person durch den Auf- tragnehmer einzurechnen. | X | ||||||||||
| II.1.2.174 | Betankung des Fahrzeuges mit den erforderlichen Treib - und Schmierstoffen sowie aller motorbetriebenen Aggre- gate. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | |||||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | |||||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | |||||||||||||||
| derlich) | |||||||||||||||
| II.1.2.175 | Zwischenlagerung und Versicherung aller eventuell vom Auftraggeber bzw. vom Auftragnehmer des Loses 3 beige- stellten Ausrüstungsgegenstände. | X | |||||||||||||
| II.1.2.176 | Beladung des Fahrzeuges mit der feuerwehrtechnischen Beladung des Auftraggebers. | X | |||||||||||||
| II.1.2.177 | TÜV-Abnahme nach StVZO. | X | |||||||||||||
| Summe der Pos. II.1.2 - Aufbau LF 10 (ohne Bedarfs- und Alternativpositionen) | |||||||||||||||
| MwSt. (z.Zt. 19%) | |||||||||||||||
| Gesamtsumme für Pos. II.1.2 – Aufbau LF 10 | |||||||||||||||
| Gesamtbruttosumme Pos. II.1.1 und II.1.2 für das Lösch- | |||||||||||||||
| gruppenfahrzeug LF 10 | |||||||||||||||
| Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen! |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
II.1.3 FAHRZEUGBELADUNG für ein LF 10
Die gesamte feuerwehrtechnische Beladung für das Löschfahrzeug wird vom Auftragge- ber beigestellt.
Die nachfolgende Auflistung dient dem Anbieter zur Erstellung der Gewichtsbilanz und als Auf- stellung der feuerwehrtechnischen Beladung, die im Fahrzeug gelagert werden muss.
II.1.3 Fahrzeugbeladung für LF 10
| Stück- | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Gegenstand | Nach DIN | |
| zahl | |||
| Tabelle 1 – Standardbeladung | |||
| Gruppe 1: Schutzkleidung und Schutzgerät | |||
| II.1.3.1 | Warnkleidung (Weste), leuchtorange, Polyester, 2 Reflexstreifen waagerecht umlaufend sowie senkrecht über die Schultern, silber, mit Aufschrift „FEUER- WEHR“, Klasse 2. Einheitsgröße. | EN ISO 20471 | 9 |
| II.1.3.2 | Atemgerät, ohne Anschluss (in der für die Feuerwehr anerkannten Ausfüh- rung). | EN 137 | 4 |
| II.1.3.3 | Atemanschluss. | EN 136 | 4 |
| II.1.3.4 | Brandfluchthaube Fabrikat Dräger Typ Parat 5510 Single Pack in Tasche. | EN 403 | 4 |
| II.1.3.5 | Schutzbrille, dicht am Auge schließend, tragbar in Kombination mit dem Feuer- wehrhelm, auch für Brillenträger geeignet. | EN 166 | 2 |
| II.1.3.6 | Schutzkleidung für Benutzer von handgeführten Kettensägen, Form C (Hose oder Beinlinge) Schutzklasse 1. | EN 381-5 | 2 |
| II.1.3.7 | Schutzhelm für Benutzer von handgeführten Kettensägen, mit Gesichts- und Gehörschutz entsprechend der Unfallverhüttungsvorschrift „Forsten“ GUV V C 51 | GUV VC 51 | 2 |
| II.1.3.8 | Atemschutzüberwachung mit Zubehör. | --- | 1 |
| II.1.3.9 | Packung (100 Stück) Infektions-Einmalhandschuhe aus Nitril (CE-Kat III), Größe L. | EN 455 | 1 |
| II.1.3.10 | BS Grobreinigung DIN 14800-L1. | 14800-18 Bbl 12 | Aufbauseitig durch Hygie- neboard! |
| Gruppe 2: Löschgerät | |||
| II.1.3.11 | Kübelspritze A 10 (gefüllt) | 14405 | 1 |
| II.1.3.12 | Tragbarer Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver und einer Leistungsklasse min. 21-A-113 B. | EN 3 | 1 |
| II.1.3.13 | Tragbarer Feuerlöscher mit 5 kg Kohlendioxid und einer Leistungsklasse min. 89 B. | EN 3 | 1 |
| II.1.3.14 | Kombinationsschaumrohr S4/M4. | EN 16712-3 | 1 |
| II.1.3.15 | Zumischer Z4 R. | EN 16712-2 | 1 |
| II.1.3.16 | Ansaugschlauch DN20-1500. | EN 16712-1 | 1 |
| II.1.3.17 | Schaummittelbehälter 20 (gefüllt mit für die Brandklasse B geeignetem Schaummittel). | 14452 | 1 |
| Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör | |||
| II.1.3.18 | Druckschlauch B 75-5-KL 1-K. | 14811-1 | 1 |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| Stück- | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Gegenstand | Nach DIN | |
| zahl | |||
| II.1.3.19 | Druckschlauch B 75-20-KL 1-K. | 14811-1 | 14 |
| II.1.3.20 | Druckschlauch C 42-15-KL 1-K. | 14811-1 | 12 |
| II.1.3.21 | Für Schnellangriffseinrichtung: Druckschlauch C 42-15-KL 1-K. | 14811-1 | 2 |
| II.1.3.22 | Feuerlöschschlauch A-110-1500-K | EN ISO 14557 | 4 |
| II.1.3.23 | Saugkorb A. | 14362-1 | 1 |
| II.1.3.24 | Saugschutzkorb A (Draht). | --- | 1 |
| II.1.3.25 | Standrohr 2B. | 14375 | 1 |
| II.1.3.26 | Sammelstück A-2B. | 14355 | 1 |
| II.1.3.27 | Verteiler BV. | 14345 | 2 |
| II.1.3.28 | B-C Übergangsstück. | 14342 | 2 |
| II.1.3.29 | C-D Übergangsstück. | 14341 | 1 |
| II.1.3.30 | B-Hohlstrahlrohr oder Mehrzweckstrahlrohr BM. | EN 15182-3 | 1 |
| II.1.3.31 | Stützkrümmer SK. | 14368 | 2 |
| II.1.3.32 | C-Hohlstrahlrohr. | EN 15182-2 | 3 |
| II.1.3.33 | Für Schnellangriffseinrichtung: C-Hohlstrahlrohr. | EN 15182-2 | 1 |
| II.1.3.34 | Mehrzweckleine 20 m, mit Karabinerhaken, in Feuerwehrleinenbeutel (braun nach DIN 14921 aus imprägniertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken, einschließlich Trageleine). | 14920 | 1 |
| II.1.3.35 | Mehrzweckleine 20 m, mit Holzknebel, in Feuerwehrleinenbeutel (braun nach DIN 14921 aus imprägniertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken , einschließlich Trageleine). | 14920 | 1 |
| II.1.3.36 | Seilschlauchhalter 1600-H. | 14828 | 4 |
| II.1.3.37 | Schlauchbrücke 2B-H. | 14820 | 3 |
| II.1.3.38 | Schlauchtragekorb STK-C. | 1482-1 | 4 |
| II.1.3.39 | Kupplungsschlüssel ABC. | 14822-2 | 3 |
| II.1.3.40 | Schlüssel B (für Überflurhydrant). | 3223 | 1 |
| II.1.3.41 | Schlüssel C (für Unterflurhydrant). | 3223 | 1 |
| II.1.3.42 | Paar Schachthaken (mit Kette). | --- | 1 |
| II.1.3.43 | Systemtrenner B-FW. | EN 15182-2 | 1 |
| Gruppe 4: Rettungsgerät | |||
| II.1.3.44 | Steckleiter, 4-teilig, aus LM. | EN 1147 Bbl 1 | 1 |
| II.1.3.45 | Einsteckteil LM. | EN 1147 Bbl 1 | 1 |
| II.1.3.46 | Feuerwehrleine FL 30-KF im Feuerwehrmehrzweckbeutel (FB) | 14920 14922 | 4 |
| II.1.3.47 | Rettungsausrüstung für Sicherheitstrupp | FWDV 7 | 1 |
| Gruppe 5: Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät | |||
| II.1.3.48 | Tragetuch, Tasche mit Trageriemen. | EN 1865 | 1 |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| Stück- | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Gegenstand | Nach DIN | |
| zahl | |||
| II.1.3.49 | Krankenhausdecke, ca. 1.900 mm x 1.400 mm, in wiederbenutzbarer Schutz- hülle | --- | 1 |
| II.1.3.50 | Rettungsbrett. | --- | 1 |
| II.1.3.51 | Notfallrucksack mit Ausstattung zur erweiterten Erste Hilfe nach DIN 13155. | 13155 | 1 |
| Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät | |||
| II.1.3.52 | Explosionsgeschützte Einsatzleuchte mit Kfz - Ladehalterung. | 14649 | 4 |
| II.1.3.53 | Warndreieck nach StVZO. | --- | 2 Im Fahrgestell- Lieferumfang |
| II.1.3.54 | Warnleuchte nach StVZO. | --- | 2 Im Fahrgestell- Lieferumfang |
| II.1.3.55 | Verkehrswarngerät mit zweiseitigem Lichtaustritt, mit Signalscheibe, Fabrikat Horizont Euro-Blitz LED, komplett mit Akku und Kfz-Ladegerät (Transportla- der), einschließlich Leitkegeladapter. | --- | 4 |
| II.1.3.56 | Anhaltestab beleuchtet, beidseitig rot leuchtend. | --- | 1 |
| II.1.3.57 | Verkehrsleitkegel, mit schwerem Recycling Fuß nach TL Leitkegel BASt Foli- entyp B, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch | TL BASt | 4 |
| II.1.3.58 | Scheinwerfertrage mit 2 LED-Scheinwerfer. | --- | 1 |
| II.1.3.59 | Dreibeinstativ, luftgedämpft: Luftgedämpftes Rohrsystem mit unverlierbaren Flügelschrauben zum sanften Einfahren auch mit montierten Scheinwerfern. Einschubrohre aus Stahlrohr verzinkt, Fuß aus Stahlrohr orange lackiert, Füße zum Niveauausgleich verstellbar, Belastbarkeit 25 kg, Höhe eingefahren / ausgezogen 1,12/4,75 m, Packmaß 1120x200x200 mm, ca. 15,4 kg. Lieferung einschließlich Abspannsatz, bestehend aus 3 Heringen, 3 Spannsei- len mit Karabinern und Schnellspannern. | 14682 | 1 |
| II.1.3.60 | Aufnahmebrücke für zwei Flutlichtstrahler, für Aufsteckzapfen C nach DIN 14640 | --- | 1 |
| II.1.3.61 | Leitungsroller, 230 V, Schutzart IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1) Zuleitung: Leitung H07RN-F3 ⋅ 2,5 nach DIN VDE 0282-4, Länge: 50 m, mit Stecker nach DIN 49443, 16 A 250 V Abgang: drei Stück Steckdose DIN 49442, 2P + PE, 16 A 250 V | EN 61316 | 1 |
| II.1.3.62 | Personenschutzleitung (PRCD-S+) 230 V. Zum Schutz des Bedieners vor lebensbedrohlichen Körperströmen beim Anschluss von ortsveränderlichen Elektrogeräten an Fremdsteckdosen am Einsatzort. Schutzschalter IP55 in der Leitung verbaut, Schutz vor Über-/Unter- oder Gleichspannung, Verdrah- tungsfehler, N- oder L-Leiter Unterbrechung, Unterbrechung oder Fremdspannung auf PE-Leiter, Fehlerstrom > 30 mA. Einschalten ist nur mit bloßer Hand möglich, bei Mess- fehlern (z. B. durch das Tragen eines Handschuhs) schaltet der PRCD-S+ nicht ein, op- tische Warnung und permanente Zustandsanzeige durch LED. 230 V, Schaltergehäuse IP55 in der Leitung verbaut, 3,0 m Anschlussleitung H07RN-F 3G1,5, eine Seite Schuko-Stecker IP44, andere Seite Schuko-Kupplung IP68. | 14660 | 2 |
| Gruppe 7: Arbeitsgerät | |||
| II.1.3.63 | Tauchpumpe TP 4/1. | 14425 | 1 |
| II.1.3.64 | Bindestrang, 2 m lang, 8 mm Durchmesser. | --- | 6 |
| II.1.3.65 | Einreißhaken DIN 14851-OV. | 14851 | 1 |
| II.1.3.66 | MuldeSt. | 14060 | 1 |
© by IBG – 2026 - 37 -
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| Stück- | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Gegenstand | Nach DIN | |
| zahl | |||
| II.1.3.67 | Rundschlinge Polyester, Tragfähigkeit: einfach, direkt ab 4.000 kg, Nutzlänge 4,0 m, mit verschiebbarem Kantenschutz. | EN 1492-2 | 1 |
| II.1.3.68 | Schäkel ähnlich Form C, Nenngröße 3, Beanspruchung bis 100 kN, verzinkt. | 82101 | 2 |
| II.1.3.69 | Motorsäge mit Verbrennungsmotor, Schwertlänge ca. 400 mm, mit Zubehör. | EN ISO 11681-1 | 1 |
| II.1.3.70 | Fäll- und Spaltkeil. | --- | 1 |
| II.1.3.71 | Stromerzeuger 5 kVA. | 14685 | 1 |
| II.1.3.72 | Abgasschlauch, Länge 1.500 mm, Durchmesser 50 mm. Aus Metall, flexibel, feuerverzinkt, wärmeisolierende Holzgriffe für obigen Stromerzeuger. | 14572 | 1 |
| II.1.3.73 | Säbelsäge elektrisch, 230 V, Leistung 1.000 W, Sägehub: ca. 30 mm, im Kof- fer | --- | 1 |
| II.1.3.74 | Zubehör für obige Säbelsäge nach Norm 14530-27 - fünf Stück Sägeblätter für Holz und Kunststoffe; Länge: etwa 250 mm - fünf Stück Sägeblätter für Holz (Grünholz, Baumschnitte, Ausästen); Länge: etwa 250 mm - fünf Stück Sägeblätter für Holz mit Nägeln, Buntmetall; Länge: etwa 150 mm - fünf Stück BI-Metallsägeblätter für Bleche, Metalle und Profile; Länge: etwa 200 mm | --- | 1 |
| II.1.3.75 | Hochleistungslüfter. | --- | 1 |
| Gruppe 8: Handwerkszeug und Messgerät | |||
| II.1.3.76 | Multifunktionales Hebel-/Brechwerkzeug mit Hebelklaue und Querschneide / Dorn, Länge ca. 750 mm | --- | 1 |
| II.1.3.77 | Feuerwehraxt FA. | 14900 | 1 |
| II.1.3.78 | Feuerwehr-Werkzeugsatz im Aluminiumkasten DIN 14880-3-LM mit Aufschrift „Handwerkzeug DIN 14881“ mit passgenauen Schaumstoffeinsätzen mit kunst- stoffverstärkten Böden zur übersichtlichen Anordnung und einfachen Kontrolle auf Vollständigkeit. Komplett befüllt. | 14881 | 1 |
| II.1.3.79 | Schornstein-Werkzeugsatz im Aluminiumkasten nach DIN 14880, mit Beschrif- tung, komplett befüllt. | 14800-4 | 1 |
| II.1.3.80 | Axt B 2 SB-A. | 7294 | 1 |
| II.1.3.81 | Bügelsäge 915 mm: Schnellschnitt-Sägeblatt, Zähne geschränkt und gehärtet, Stahlbügel lackiert, Spannhebel. | 20142 | 1 |
| II.1.3.82 | Bolzenschneider : Stahlrohr Hebelarme, Messer und Rohrkopf aus Spezialstahl, geschmiedet und hochwertig gehärtet, Begrenzungsanschlag, präzises und einfaches Nach- stellen durch Exzenterschrauben, Schneidleistung bis Ø 13 mm, Länge 910 mm | --- | 1 |
| II.1.3.83 | Spaten 850. | 20127 | 1 |
| II.1.3.84 | Dunghacke mit Stiel, etwa 1.300 mm lang. | --- | 1 |
| II.1.3.85 | Dunggabel mit Stiel, etwa 1 350 mm lang. | --- | 2 |
| II.1.3.86 | Stechschaufel 5 (Frankfurter Schaufel), Blattmaß 300x270 mm, aus Alumi- nium, rot gepulvert mit Stiel 1300 nach DIN 20151. | 20121 | 1 |
| II.1.3.87 | Stoßbesen mit angeschraubtem Stiel, etwa 1.400 mm lang, Ø 24 bis 26 mm, mind. 400 mm breit, mit Elaston-Borsten. | --- | 2 |
| II.1.3.88 | Verkehrsunfallkasten VUK im Aluminiumkasten nach DIN 14880, mit Beschrif- tung und Facheinteilung, komplett befüllt, einschließlich Schaumstoffeinlagen mit Aussparungen für Werkzeuge. | 14800-13 | 1 |
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[Seite 65]
Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| Stück- | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Gegenstand | Nach DIN | |
| zahl | |||
| II.1.3.89 | Wärmebildkamera für den FW-Einsatz (Innenangriff) mit folgenden Eigenschaf- ten: robust und hitzebeständig bedienbar mit FW-Handschuhen nach DIN EN 659Ausführung in Schutzart IP 67 nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) | --- | 2 |
| II.1.3.90 | Sperrwerkzeugkasten DIN 14800-SWK | 14800-12 | 1 |
| Gruppe 9: Sondergerät | |||
| II.1.3.91 | Abgasschlauch, 2.500 mm lang, passend zum Fahrzeug. | 14572 | 1 |
| II.1.3.92 | Unterlegkeil. | 76051-1 | 2 Lieferumfang Fahrgestell |
| II.1.3.93 | Ölbindemittel Typ I R, Ölbindemittel Typ I R, geeignet zur Aufnahme von ca. 40 l Öl. | --- | 1 |
| II.1.3.94 | Weithalskanister zur Lagerung von Ölbindemittel, aus HDPE, Volumen 20 l, mit Schraubverschluss D-150 und zwei Tragegriffen, Farbe weiß mit roten Deckel. | --- | 2 |
| II.1.3.95 | Abschleppseil für 3.500 kg Anhängelast, Ø 20 mm, 5 m lang, mit rotem Warn- tuch, 200 × 200 mm (handelsübliche Ausführung). | 76033 | 1 |
| II.1.3.96 | Reservekraftstoff-Kanister aus PE, 5 l, mit unverlierbarem Verschluss und flexiblem Auslaufrohr, mit eindeutiger Beschriftung des Inhalts und Gefahrstoffkennzeichnung, für Stromerzeuger. Farbe rot. | 7274 GGVS | 1 |
| II.1.3.97 | Doppelkanister für 5 l Kraftstoff und 3 l Kettenöl. | --- | 1 |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
II.2.1: Gerätewagen Logistik GW-L2
Der Gerätewagen Logistik GW-L2 muss den Anforderungen der DIN 14555-22, der EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der gültigen Ausgabe sowie der weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Migration entsprechen. Anerkannte “Re- geln der Technik“ (z.B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN – Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten.
II.2.1.1 ALLRAD-FAHRGESTELL für einen GW-L2
Das Fahrgestell muss zum Aufbau eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22, DIN EN 1846-2 sowie der Beschreibung des feuerwehrtechnischen Aufbaus unter Pos. II.2.2 geeignet sein. Weiterführende Vorschriften des Landes Bayern sind zu berücksichtigen.
Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel- bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder ge- gebenenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hinsichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen! Eine An- gabe „nicht lieferbar“ führt bei Ausschlusskriterien faktisch zum Ausschluss des Angebotes. Bei optionalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die op- tionale Ausstattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Gesamt- preis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anlage zu erläutern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt V.1 anzugeben.
II.2.1 ALLRAD-FAHRGESTELL für GW-L2
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| * Zutreffendes ankreuzen! | ||||||||||||
| Grundumfang Fahrgestell | ||||||||||||
| II.2.1.1 | 1 Allrad-Frontlenkerfahrgestell mit Doppelkabine geeig- net zum Aufbau Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN EN 1846-2 u. DIN 14 555-22 entsprechend der Be- schreibung unter Punkt III. Zul. Gesamtgewicht mind. 16.000 kg, normtechnisch be- dingt auf 16.000 kg zugelassen! Maximal technisch mögliches zul. Gesamtgewicht: ___________________ kg Angaben zum Hersteller / Fahrzeugtyp: _______________________________ Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellmasse: ___________________ kg Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellnutzlast: ___________________ kg | X | ||||||||||
| II.2.1.2 | Radstand: ca. 4.200 mm ± 150 mm Tatsächlicher Radstand: _________________________ mm | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.2.1.3 | Serienmäßiger Rahmenüberhang nach Absprache mit Aufbauhersteller. | X | ||||||||||
| Motor | ||||||||||||
| II.2.1.4 | Motor: 6 Zylinder, Leistung mindestens 230 kW / 313 PS in mind. in EURO VIe. Tatsächliche Leistung: ______________________________ (Leistungsdiagramm und Beschreibung beilegen) Max. Drehmoment von _____________ bei _______________________________ U/min Hubraumangabe: ______________ cm³ Energieverbrauch: _______________ g/kWh - Wertungskriterium wird vierfach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.1.5 | Ohne Drehmomentreduktion bei Abgasfehler oder Fehlen von Zusatzstoffen für die Abgasnachbehandlung | X | ||||||||||
| II.2.1.6 | Standregeneration für Katalysator, jederzeit ausführbar, für Schwachlasteinsätze. | X | ||||||||||
| II.2.1.7 | Flammstartanlage. | X | ||||||||||
| II.2.1.8 | Anschluss für externe Drehzahlregelung. | X | ||||||||||
| II.2.1.9 | Tempomat. | X | ||||||||||
| II.2.1.10 | Kraftstofffilter mit Heizung. | X | ||||||||||
| II.2.1.11 | Ölwanne für Steigfähigkeit bis 30%. | X | ||||||||||
| II.2.1.12 | Steuermodul für externen Datenaustausch mit Aufbaufunktionalität. | X | ||||||||||
| Kupplung / Getriebe | ||||||||||||
| II.2.1.13 | Vollautomatisches Wandlergetriebe mit mind. 8 Vorwärtsgängen. Angebotenes Getriebe: _______________________________ Tatsächliche Ganganzahl: ___________ - Wertungskriterium wird vierfach bewertet - | X | X | |||||||||
| II.2.1.14 | Neutralstellungsschalter. | X | ||||||||||
| II.2.1.15 | Verteilergetriebe mit zuschaltbaren Allradantrieb mit Längssperre und zuschaltbarer Geländeuntersetzung. | X | ||||||||||
| II.2.1.16 | Alternativposition: Verteilergetriebe mit permanentem Allradantrieb und zuschaltbarer Geländeuntersetzung mit zuschaltbarer Längssperre. | |||||||||||
| II.2.1.17 | Sperrenmanagement für das Verteilergetriebe. | X | ||||||||||
| II.2.1.18 | Hinterachsübersetzung für v = ca. 110 km/h. Die max Achsübersetzung ist zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen! | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.2.1.19 | Differentialsperre für Hinterachse. | X | ||||||||||
| II.2.1.20 | Differentialsperre für Vorderachse | X | ||||||||||
| II.2.1.21 | Warnsummer bei eingelegter Vorderachsdifferential- sperre | X | ||||||||||
| Bremsanlage | ||||||||||||
| II.2.1.22 | Druckluftbetätigte Zweikreis-Bremsanlage. | X | ||||||||||
| II.2.1.23 | Luftpresser mit ca. 300 cm³ Hubraum. | X | ||||||||||
| II.2.1.24 | Scheibenbremse an Vorder- und Hinterachse. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.1.25 | Kletterbremse (Wegrollsperre) für Anfahren auf Steigungen ohne Zurückrollen des Fahrzeuges. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.1.26 | Motorbremse mit zusätzlicher Betätigung über Bremspedal. | X | ||||||||||
| II.2.1.27 | Hochleistungsmotorbremse, stufbar | X | ||||||||||
| II.2.1.28 | 4-Rad-Feststellbremse. | X | ||||||||||
| II.2.1.29 | Konventionelle Bedienung der Feststellbremse mit Handbremsventil. | X | ||||||||||
| II.2.1.30 | Alternativposition: Elektronische Bedienung der Feststellbremse in Instrumententafel. | |||||||||||
| II.2.1.31 | Bremsbeläge asbestfrei. | X | ||||||||||
| II.2.1.32 | Antiblockiersystem ABS. | X | ||||||||||
| II.2.1.33 | Antriebsschlupfregelung ASR. | X | ||||||||||
| II.2.1.34 | Elektronisches Stabilitätsprogramm ESP. - Wertungskriterium wird vierfach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.1.35 | Notbremssignal: Eine Notbremsung wird anderen Verkehrsteilnehmern durch Pulsieren der Blinklichter angezeigt. Nach dem Stillstand wird automatisch die Warnblinkanlage eingeschaltet um Auffahrunfälle zu vermeiden. | X | ||||||||||
| II.2.1.36 | Drucklufttrockner beheizt. | X | ||||||||||
| II.2.1.37 | Reifenfüllanschluss. | X | ||||||||||
| II.2.1.38 | Druckluft-Füllanschluss vorn. | X | ||||||||||
| II.2.1.39 | Abschlepp-Füllanschluss, vorn. | X | ||||||||||
| II.2.1.40 | Schnellstarteinrichtung für Sonderfahrzeuge. | X | ||||||||||
| II.2.1.41 | Geländelogik für ABS, aktivierbar über Taster: kein ABS bei v < 15 km/h reduziertes ABS bei v > 15 km/h und < 40 km/h normales ABS bei v > 40 km/h | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| Fahrgestell / Lenkung | ||||||||||||
| II.2.1.42 | Bodenfreiheit unter der Achse gemäß DIN EN 1846 (Be- schreibung und Angebotszeichnung beifügen)! ___________________ mm | |||||||||||
| II.2.1.43 | Wendekreis gemäß DIN EN 184: ___________________ m | |||||||||||
| II.2.1.44 | Wasserdurchgangsfähigkeit min. 800 mm. Tatsächliche Wasserdurchgangsfähigkeit: _________________________ mm - Wertungskriterium wird zweifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.1.45 | Hydrolenkung. | X | ||||||||||
| II.2.1.46 | Lenkrad / Lenksäule in Höhe und Neigung verstellbar. | X | ||||||||||
| Achsen / Federn | ||||||||||||
| II.2.1.47 | Stabilisierungspaket für hohen Schwerpunkt = verstärkte Stoßdämpfer und Stabilisatoren an Vorder- und Hinter- achse. | X | ||||||||||
| II.2.1.48 | Vorderfeder, blattgefedert, verstärkt, mit Stabilisatoren, Außenplanetenausführung, Achslast 6,1 t bzw. nach Vorgaben Aufbauhersteller. | X | ||||||||||
| II.2.1.49 | Hinterachse, luftgefedert (absenk- bzw. anhebbar) mit Stabilisator, Außenplanetenausführung, mind. 10 t Achs- last: □ Achsausführung: luftgefedert □ blattgefedert (Zutreffendes ankreuzen!) Tatsächliche Achslast: ______________ t - Wertungskriterium wird zugunsten einer Luftfederung dreifach bewertet - | X | ||||||||||
| Räder / Reifen | ||||||||||||
| II.2.1.50 | Räder Scheibe 8-Loch 11,75 – 22,5 an Vorderachse, Räder Scheibe 8-Loch 7,50 – 22,5 an Hinterachse. | X | ||||||||||
| II.2.1.51 | Bereifung 6-fach mit passenden Felgen: Vorderachse: ca. 385/55 R 22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung Hinterachse: ca. 275/70 R 22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung Tatsächliche Bereifung (Größe und Typ): Vorderachse: _____________________ Hinterachse: _____________________ Die Reifen müssen ein identisches und aktuelles Produktionsdatum aufweisen! - Wertungskriterium wird zugunsten gewünschten Breitrei- fens (> 365 mm) zweifach bewertet - | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.2.1.52 | Radmutterabdeckung für Vorderachse. | X | ||||||||||
| II.2.1.53 | Ohne Reserveradhalter. | X | ||||||||||
| Rahmen, Rahmenanbauteile | ||||||||||||
| II.2.1.54 | Anbau Kraftstoffbehälter und Trockenluftfilter in Abspra- che mit dem Aufbauhersteller. | X | ||||||||||
| II.2.1.55 | Behälter für AdBlue, Inhalt mind. 10 l. Tatsächlicher Inhalt: _______ l | X | ||||||||||
| II.2.1.56 | Auspuffanlage mit Topf längs und Endrohr links für Feu- erwehr, nach DIN 14572. | X | ||||||||||
| II.2.1.57 | 2 Schäkel Form C am Rahmen vorne. | X | ||||||||||
| II.2.1.58 | 2 Schäkel Form C am Rahmen hinten. | X | ||||||||||
| II.2.1.59 | Ohne Unterfahrschutz hinten. | X | ||||||||||
| II.2.1.60 | Ohne seitliche Schutzvorrichtung. | X | ||||||||||
| II.2.1.61 | Kunststoffstoßfänger. Angebotene Ausführung: _____________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.1.62 | Zugvorrichtung (Koppelmaul) vorne. Belastbarkeit bis zur zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges. Angebotene Ausführung / Belastbarkeit: _____________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.1.63 | Schlusstraverse. | X | ||||||||||
| II.2.1.64 | Anhängerkupplung Ringfeder 4040 G145 oder gleich- wertige Anhängekupplung mit Zweikreisbremsanschluss und ABS-Anhängersteckdose am Rahmenende Angebotene Ausführung: _____________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.1.65 | Zulässige Anhängelast muss, gebremst mit durchgehen- der Bremsanlage, nach DIN 14555-22 mind. 12.000 kg betragen. Tatsächliche Anhängelast: _______________ kg | X | ||||||||||
| II.2.1.66 | Ohne Brückenbefestigungswinkel. | X | ||||||||||
| Fahrerhaus | ||||||||||||
| II.2.1.67 | Fahrerhaus als Doppelkabine, mit 4 Türen. | X | ||||||||||
| II.2.1.68 | Fahrerhauslagerung hinten luftgefedert. | X | ||||||||||
| II.2.1.69 | Fahrerhauslagerung hinten luftgefedert. | X | ||||||||||
| II.2.1.70 | Fahrerhausrückwand ohne Fenster. | X | ||||||||||
| II.2.1.71 | Kipphydraulik für Doppelkabine. | X | ||||||||||
| II.2.1.72 | Fahrerhausfestigkeitsklasse ECE R29-3. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet - | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.2.1.73 | Automatiksicherheitsgurte. | X | ||||||||||
| II.2.1.74 | Windschutzscheibe aus Verbundglas, getönt und heizbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.75 | Seitenscheiben getönt. | X | ||||||||||
| II.2.1.76 | Sonnenblende getönt, außen vor der Windschutz- scheibe. | X | ||||||||||
| II.2.1.77 | EU-Frontspiegel. | X | ||||||||||
| II.2.1.78 | Rückspiegel links und rechts beheizbar und elektrisch verstellbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.79 | Weitwinkelspiegel links u. rechts beheizbar und elektrisch verstellbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.80 | Bordsteinspiegel rechts, beheizbar und elektrisch ver- stellbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.81 | Scheibenwaschanlage elektrisch. | X | ||||||||||
| II.2.1.82 | Kotflügelblendenverbreiterung nach EU-Richtlinie 91/226/EWG. | X | ||||||||||
| II.2.1.83 | Fahrersitz mit Kopfstütze, luftgefedert, längs-, lehnen- und höhenverstellbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.84 | statisch Beifahrersitz mit Kopfstütze, , längs-, lehnen- und höhenverstellbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.85 | Alternativposition: statisch Beifahrersitz mit Kopfstütze, , längs-, lehnen- und höhenverstellbar. | |||||||||||
| II.2.1.86 | Sitzbank hinten für 4 Personen mit vier Kopfstützen. | X | ||||||||||
| II.2.1.87 | Alle Sitze mit 3-Punkt-Sicherheitsgurte. | X | ||||||||||
| II.2.1.88 | In den Sitzen integrierte Dreipunkt-Automatiksicher- heitsgurte. | X | ||||||||||
| II.2.1.89 | Sonnenschutzblende für Fahrer- und Beifahrer oder ver- gleichbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.90 | Leseleuchten für Fahrer und Beifahrer. | X | ||||||||||
| II.2.1.91 | Verschleißfester Kunststoffbelag für Boden. | X | ||||||||||
| II.2.1.92 | Gummifußmatten für Fahrer- und Beifahrerfußraum. | X | ||||||||||
| II.2.1.93 | Bedarfsposition: Schonsitzbezüge für Fahrer- und Beifahrersitz. | |||||||||||
| II.2.1.94 | Haltegriffe an A- und B-Säule. | X | ||||||||||
| II.2.1.95 | Haltegriffe zusätzlich im Fahrerhausdach innen, hinten. | X | ||||||||||
| II.2.1.96 | Ablagefächer in den Türen und über Frontscheibe. | X | ||||||||||
| II.2.1.97 | Ablagefächer im Armaturenbrett mittig. | X | ||||||||||
| II.2.1.98 | Türinnenverkleidung abwaschbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.99 | Türfensterheber elektrisch. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.2.1.100 | Zentralverriegelung für Fahrer- und Beifahrertüre, mit Funkfernbedienung. | X | ||||||||||
| II.2.1.101 | 2 Fahrzeugschlüssel zusätzlich. | X | ||||||||||
| II.2.1.102 | Klimaanlage mit manueller oder automatischer Tempe- raturregelung. Angebotene Ausführung: ___________________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.1.103 | Innenraumgestaltung dunkelfarbig. | X | ||||||||||
| II.2.1.104 | Alternativposition: Luftzusatzheizung (Standheizung), mind. 3 kW, Fabrikat Eberspächer oder gleichwertig! Angebotenes Fabrikat/Typ sowie Heizleistung: _______________________________ | |||||||||||
| Beleuchtung | ||||||||||||
| II.2.1.105 | LED-Fahrscheinwerfer (mit Warnsummer bei einge- schaltetem Fahrtlicht und abgeschalteter Zündung). | X | ||||||||||
| II.2.1.106 | LED-Tagfahrlicht (ECE R87 konform). | X | ||||||||||
| II.2.1.107 | LED-Nebelscheinwerfer. | X | ||||||||||
| II.2.1.108 | LED-Abbiegelicht. | X | ||||||||||
| II.2.1.109 | Seitliche Markierungsleuchten in LED. | X | ||||||||||
| II.2.1.110 | LED-Umrissleuchten. | X | ||||||||||
| II.2.1.111 | Bedarfsposition: Scheinwerferschutzgitter. | |||||||||||
| Elektrik | ||||||||||||
| II.2.1.112 | Zweiklanghorn elektrisch. | X | ||||||||||
| II.2.1.113 | Betriebsstundenzähler. | X | ||||||||||
| II.2.1.114 | Anhängersteckdose 12 V (13-polig) sowie 24 V (15-po- lig). | X | ||||||||||
| II.2.1.115 | Farbige Multifunktionsanzeige im Fahrerhaus z.B. für Kühlwasser / Scheibenwaschwasser / Motoröl / Lenköl / Ansauganlagen Unterdruck und sonstige Betriebsdaten. | X | ||||||||||
| II.2.1.116 | Bedarfsposition: Multifunktionslenkrad. | |||||||||||
| II.2.1.117 | Akustische Warnanlage für eingelegten Rückwärtsgang, abschaltbar und in zwei Lautstärken (laut/leise) regelbar. | X | ||||||||||
| II.2.1.118 | Aufbauschnittstelle unter Frontklappe. | X | ||||||||||
| II.2.1.119 | Elektrische Vorbereitung für Hubladebordwand. | X | ||||||||||
| II.2.1.120 | 2-polige Steckdosen im Fahrerhaus, 12 V und 24 V. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | ||||||||||||
| II.2.1.121 | Batterien ca. 2 x 12 V / mind. 160 Ah. Angebotene Ausführung: _______________________ Ah | X | ||||||||||
| II.2.1.122 | Batteriekabel, verlängert. | X | ||||||||||
| II.2.1.123 | Lichtmaschine 28 V mit min. 190 A und mind. 5.000 W Leistung. Tatsächl. Leistung: ________________________ | X | ||||||||||
| II.2.1.124 | Elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung v ca. 100 max km/h. | X | ||||||||||
| II.2.1.125 | Ohne Fahrtenschreiber. | X | ||||||||||
| II.2.1.126 | Einstiegsleuchten auf Fahrer- und Beifahrerseite. | X | ||||||||||
| II.2.1.127 | ETA-Sicherungsautomaten. | X | ||||||||||
| II.2.1.128 | 24 V – Radio, digitaler Radioempfang DAB, mind. 12“- Farbdisplay, Verstärker, 4 Lautsprecher, einschließlich Antenne und Verkabelung, bluetoothfähige Freisprech- einrichtung für mind. ein Mobiltelefon. | X | ||||||||||
| II.2.1.129 | AUX-in/USB im Armaturenbrett. | X | ||||||||||
| Lackierung | ||||||||||||
| II.2.1.130 | Fahrerhaus feuerrot RAL 3000. | X | ||||||||||
| II.2.1.131 | Fahrgestell in Serienlackierung: schwarz RAL 9011 bzw. grau. | X | ||||||||||
| II.2.1.132 | Felgen tiefschwarz RAL 9005 oder ähnlicher Farbton. | X | ||||||||||
| II.2.1.133 | Stoßfänger, vordere Kotflügel und Einstiege lackiert in feuerrot RAL 3000. | X | ||||||||||
| II.2.1.134 | Ausreichender Korrosionsschutz, Hohlraumkonservie- rung für Fahrerhaus! | X | ||||||||||
| Sonstiges | ||||||||||||
| II.2.1.135 | Die nach den neuen europäischen Richtlinien (EU) 2019/2144 ab 07.07.2024 notwendigen Assistenzsys- teme (z.B. Abbiegeassistent, Notbremsassistent, Auf- merksamkeitswarner, Front Detection, Abstandswarner, Verkehrszeichenerkennung) sind – sofern im Fahrgestel- lumfang zwingend erforderlich – zu berücksichtigen. | X | ||||||||||
| II.2.1.136 | Zulassungsbescheinigung II. | X | ||||||||||
| II.2.1.137 | Prüfbuch. | X | ||||||||||
| II.2.1.138 | Wagenheber mind. 10 t. | X | ||||||||||
| II.2.1.139 | Reifenfüllschlauch 20 m. | X | ||||||||||
| II.2.1.140 | 2 Unterlegkeile. | X | ||||||||||
| II.2.1.141 | 1 Verbandskasten. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -irk-sgnutreW | muiret | **rabrefeil | thcin | **rabrefeil | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Bezeichnung / Beschreibung | Einzelpreis | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erforderlich) | |||||||||||||
| II.2.1.142 | 2 Warnblinklampen. | X | |||||||||||
| II.2.1.143 | 2 Warndreiecke. | X | |||||||||||
| II.2.1.144 | Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, zweifach. | X | |||||||||||
| II.2.1.145 | Überführungskosten Fahrgestell zum Aufbauhersteller. | X | |||||||||||
| II.2.1.146 | Ablieferungsinspektion mit Erstparametrierung. | X | |||||||||||
| II.2.1.147 | Schneeketten für Vorderachse (Fabrikat RUDmatic Maxi oder gleichwertig). Angebotenes Fabrikat/Typ: _______________________________ | X | |||||||||||
| II.2.1.148 | Schneeketten für Hinterachse, ausgelegt für äußeres Einzelrad (Fabrikat RUDmatic Maxi oder gleichwertig). Angebotenes Fabrikat/Typ: _______________________________ | X | |||||||||||
| II.2.1.149 | Es werden nur Hersteller akzeptiert, die eine autorisierte Servicestelle im Umkreis von Heßdorf von 30 km ha- ben. Nächstgelegene Servicestelle: _____________________________ | X | |||||||||||
| II.2.1.150 | Gegebenenfalls sonstige zwingend erforderliche Aus- stattung für einen GW-L2 – Aufbau: ________________________________________ Bitte entsprechenden Eintrag vornehmen! | ||||||||||||
| Summe der Pos. II.2.1 - Fahrgestell GW-L2 (ohne Bedarfs- und Alternativpositionen) | |||||||||||||
| MwSt. (z.Zt. 19%) | |||||||||||||
| Gesamtsumme für Pos. II.2.1 Fahrgestell GW-L2 | |||||||||||||
| Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen! |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
II.2.2 FAHRZEUGAUFBAU für einen GW-L2
Der feuerwehrtechnische Aufbau für den GW-L2 muss, wie bereits erwähnt, mindestens der DIN 14555-22, der DIN EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der gültigen Ausgabe sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integra- tion entsprechen. Besondere Ausführungen, Abweichungen, Einschränkungen und Zusatzbestimmungen sind u. a. nachfolgend aufgeführt. Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder gege- benenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hin- sichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen. Bei optionalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die optionale Aus- stattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Gesamtpreis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anlage zu erläu- tern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt III.1 anzugeben.
II.2.2 FAHRZEUGAUFBAU für GW-L2
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| * Zutreffendes ankreuzen! | ||||||||||||
| Fahrzeugaufbau allgemein | ||||||||||||
| II.2.2.1 | Feuerwehrtechnischer Aufbau für einen Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22, geeignet zum Aufbau auf ein Fahrgestell nach Los 1 mit Doppelkabine Zulässige Gesamtmasse in Abhängigkeit des Fahrgestells max. 16.000 kg. | X | ||||||||||
| II.2.2.2 | Der feuerwehrtechnische Aufbau sowie die enthaltenen Ein- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Ausliefe- rung dem neuesten Stand der Technik entsprechen. | X | ||||||||||
| Fahrerhaus/Mannschaftskabine | ||||||||||||
| II.2.2.3 | Multifunktionales Lagersystem zwischen Fahrer und Bei- fahrer, zur Aufnahme von Kfz-Ladehalterungen und eines Ablagekastens. | X | ||||||||||
| II.2.2.4 | Halterung für zwei Feuerwehrhelme an obigen Lagerungs- system. | X | ||||||||||
| II.2.2.5 | Ablagekasten zwischen Fahrer und Beifahrergeeignet für Hängeregister und Leitzordner. | X | ||||||||||
| II.2.2.6 | Zwei durchgehende vertikale Haltestangen, pulverbe- schichtet in RAL 1021, im Einstiegsbereich vom Boden bis zur Decke. | X | ||||||||||
| II.2.2.7 | Vertikale Haltestange, quer zur Fahrtrichtung am MR- Dach, pulverbeschichtet in RAL 1021 | X | ||||||||||
| II.2.2.8 | Fahrgestellseitige Haltestange im Einstiegsbereich sind in RAL 1021 auszuführen. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.9 | Einbau von zwei Aluminiumablagebord (unten ca. auf Höhe Unterkante Türfenster, oben ca. auf Höhe Oberkante Türfenster) zwischen den C-Säulen der Doppelkabine vor der Sitzbank aus Stellschienenprofil und Aluminium-Glatt- blech, matt schwarz beschichtet, zur Lagerung von feuer- wehrtechnischen Ausrüstung. Ausführung ähnlich nachfolgender Abbildung: | X | ||||||||||
| II.2.2.10 | Alternativposition: Einbau eines Regalsystems aus Stellenschienenprofil zwi- schen den C-Säulen der Doppelkabine vor der Sitzbank zur Lagerung von feuerwehrtechnischen Ausrüstung, Aus- führung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ähnlich nachfolgender Abbildung: Ablagewanne oberhalb des obigen Regals zwischen den C-Säulen der Doppelkabine vor der Sitzbank, Abmessun- gen ca. 150 mm x 1.900 mm aus Aluminium-Duett-Blech (mind. 3 mm Stärke), eloxiert oder gebeizt, alternativ Alu- minium-Glattblech, matt schwarz beschichtet. | |||||||||||
| II.2.2.11 | Staufachunterteilung der fahrgestellseitigen Sitzbank für die Unterbringung von persönlicher Ausrüstung einschließ- lich Lieferung und Lagerung von nach vorne entnehmbare PE-Behälter (Mindestgröße 400 x 300 x 220 mm). | X | ||||||||||
| II.2.2.12 | Bedarfsposition: Trittschutzbleche aus Alu-Riffelblech an den Türinnensei- ten. | |||||||||||
| II.2.2.13 | Bedarfsposition: Mind. 4 Sicherheits-Kleiderhaken mit abgerundeter Geo- metrie oder gleichwertige Ausführung. |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| Kofferaufbau | ||||||||||||
| II.2.2.14 | Nach der Doppelkabine ein fester Kofferaufbau in ge- wichtsoptimierter, wärmeisolierter Alu-Sandwichbauweise oder gleichwertige Ausführung (z.B. Hartschaum-Isolier- kern oder Holzkern [Plywood] mit beidseitiger GFK-Deck- schicht oder alubeplankte Gitterrahmenkonstruktion), heckseitiger Abschluss mit Ladebordwand. Aufbaubreite 2.550 mm. Verwendetes Material bzw. Aufbauvariante: ________________________________________ Bitte genaue Beschreibung beilegen! | X | ||||||||||
| II.2.2.15 | Mindeststärke der Kofferwände 34 mm, sowie an den not- wendigen Stellen mit Aluminium-Hohlprofilen und –Ble- chen verstärkt | X | ||||||||||
| II.2.2.16 | Optische Verblendung zwischen Doppelkabine und Koffer- aufbau. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.2.17 | Im Kofferaufbau vorne je rechts und links ein integrierter Geräteraum in Tiefbauweise mit eloxierten Aluminium-Roll- läden (Jalousien). Abschluss des Tiefbaus auf beiden Fahrzeugseiten mit ab- klappbaren Auftritten (Statische Mindestbelastbarkeit je mind. 350 kg). | X | ||||||||||
| II.2.2.18 | Außenbreite der Geräteräume mind. 1.200 mm, lichte In- nenbreite zwischen den Rollladenführungen mind. 1.050 mm. Tatsächl. Geräteraumbreite: _________________ mm | X | ||||||||||
| II.2.2.19 | Oberhalb der seitlichen Geräteräume weiterer Stauraum (Alkoven) über die Fahrzeugbreite (lichtes Innenbreiten- maß mind. 2.000 mm, nutzbare Höhe mind. 250 mm), der vom Laderaum zugänglich ist. | X | ||||||||||
| II.2.2.20 | Die tiefgezogenen Geräteräume dürfen die Geländefahrei- genschaften des Fahrgestells nicht beeinträchtigen und es darf bei einer Wasserdurchfahrt (Radnabenmitte) kein Wasser eindringen. | X | ||||||||||
| II.2.2.21 | Leichtgängige, verstärkte Lamellen-Verschlüsse zum Ab- schluss der seitlichen Geräteräume mit durchgehender Griffstange (Barlock-System oder gleichwertig); mit seitli- cher stabiler Führung sowie mit Zuziehgurte. Jeder ein- zelne Lamellen-Verschluss ist mit einer Schließkontrolle mit Anzeige in der Fahrerkabine auszustatten. | X | ||||||||||
| II.2.2.22 | Jaolusien in eloxierter Ausführung. | X | ||||||||||
| II.2.2.23 | Abweisbleche als Stoßschutz für die aufgerollten Jalousien in den beiden Geräteräumen. | X | ||||||||||
| II.2.2.24 | Beide Geräteräume abschließbar (gleichschließend). | X | ||||||||||
| II.2.2.25 | Der Innenausbau des Geräteräume hat so zu erfolgen, dass ein flexibler Umbau der Einbauten ohne großen Auf- wand möglich ist (Stellschienenprofilsystem, horizontal und vertikal verstellbar). | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.26 | Der Tiefbau der Geräteräume muss bis zur der Hinter- achse verlängert werden und bildet eine Einheit ohne Trennwände mit dem Geräteraum. Verschluss mittels ver- längerter Bordwandklappe des Tiefbaus. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.2.27 | Hinter der Hinterachse jeweils links und rechts zwei wei- tere in der seitlichen Linienführung bzw. Seitenverkleidung integrierte Unterflurkasten aus einer Metall bzw. Alukon- struktion, Abschluss mittels Bordwandklappen, abschließ- bar! - Wertungskriterium wird dreifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.2.28 | Schrägverlaufende seitliche Abschlussblenden nach den hinteren Unterflurkästen entsprechend dem Böschungs- winkel, sofern nicht durch Bordwandklappen abgedeckt. | X | ||||||||||
| II.2.2.29 | Nach dem Gerätraummodul größtmöglicher Laderaum. Die Ladefläche muss mind. 3.600 mm x 2.450 mm betra- gen. Die Laderaumlänge muss so bemessen sein, dass eine Verlastung von mind. 6 Rollcontainern mit den Stan- dardabmessungen 1.200 x 800 mm und einer Bauhöhe mit mind. 1.850 mm möglich ist. Tatsächlich realisierbare Ladefläche: _____________ mm x ______________ mm | X | ||||||||||
| II.2.2.30 | Ausführung der Innenflächen des Laderaums mit leicht ab- waschbarer Oberfläche in heller Ausführung. | X | ||||||||||
| II.2.2.31 | Unter Ausnützung der normtechnischen maximalen Fahr- zeughöhe von 3.300 mm ist eine Laderauminnenhöhe von mind. 1.950 mm zu realisieren. Tatsächliche Innenraumhöhe: _________________ mm | X | ||||||||||
| II.2.2.32 | Die Stirnwand muss gegen rutschende Gegenstände nach den Anforderungen in DIN EN 12642 ausreichend stabil ausgeführt sein. | X | ||||||||||
| II.2.2.33 | Kofferboden aus Siebdruckplatten mit mind. 24 mm Stärke. Rutschfestigkeit mind. R11. Tatsächl. Bodenstärke: _______________ mm | X | ||||||||||
| II.2.2.34 | Der Ladeflächenboden muss eine Flächenlast von min. 800 kg/m2 und eine Punktlast von min. 200 kg aufweisen. Zurrpunkte müssen DIN EN 12640 entsprechen. Eine aus- reichende Anzahl an Zurrösen (mind. 10 Stück, Belastbar- keit bis zu 2 t) ist vorzusehen. Diese müssen im Boden eingelassen und überfahrbar sein. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.35 | Seitliche Zugangstüre am Ende der rechten Kofferseite (Anschlagpunkt der Türe rechts), Maße mind. 185 x 70 cm (von innen und außen zu öffnen, abschließbar). Öffnungs- winkel 180°, Türgriff außen versenkt, ohne Fenster. Türe bei 90° und 180° Öffnungswinkel arretierbar, Handlauf an der Türinnenseite integriert. Schnelleinstieg über einer auf der Bordwandklappe des hinteren Traversekasten nach der Hinterachse festmon- tierte Trittstufe ähnlich nachfolgende Abbildung: Alternativ: Zugang über Einschubtreppe unterhalb der Türe, mind. 500 mm breit. - Wertungskriterium wird zugunsten eines Schnelleinstiegs dreifach bewertet - | X | X | |||||||||
| II.2.2.36 | Feststehende Aluminium- oder Edelstahlkotflügel für die Hinterachse in geschlossener Ausführung inklusive Spritzlappen. | X | ||||||||||
| II.2.2.37 | Rammschutz an den Seitenwänden und der Stirnwand aus Alu-Glattblech, unterhalb der unteren Zurrschiene. | X | ||||||||||
| II.2.2.38 | Gummiprofil an den hinteren Ecksäulen als Dichtung und Scheuerschutz. | X | ||||||||||
| II.2.2.39 | Haltestangen am Heckportal seitlich aus Edelstahl, mit Ab- teilung für Feuerwehrhaltegurt. | X | ||||||||||
| II.2.2.40 | Zusätzliche querverlaufende, Haltestange aus Edelstahl am Heckportal zum Einhängen des Feuerwehrhaltegurtes. | X | ||||||||||
| Fahrgestellanbauten | ||||||||||||
| II.2.2.41 | Unterfahrschutz im Heck (im Regelfall Bestandteil der La- debordwand). | X | ||||||||||
| II.2.2.42 | Kraftstofftank, falls vom Fahrgestellhersteller in der erfor- derlichen Ausführung nicht lieferbar. | X | ||||||||||
| II.2.2.43 | Berücksichtigung aller fahrgestellspezifischen Anpas- sungsarbeiten (z.B. ggfs. Anpassen des Rahmenende, Versetzen des Kraftstofftanks, Verlegung des Auspuff- topfs, Verlegung von Druckluftkessel, Verlängerung des Auspuffrohrs, Verlängerung der Batteriekabel etc.). | X | ||||||||||
| II.2.2.44 | Die Watfähigkeit des Fahrgestells darf durch Anbauten (z.B. Elektrik der Ladebordwand) nicht eingeschränkt wer- den. | X | ||||||||||
| II.2.2.45 | An der linken vorderen Stoßstangenecke ist ein Flaggen- halter inklusive Verlustsicherung nach BWB-TL 8345-0009 vorzusehen. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.46 | Lieferung und Anbau einer Kugelkopfkupplung am Unter- fahrschutz. Stützlast mind. 100 kg, Anhängelast mind. 3,5 t. Tatsächliche Stützlast: __________________ kg Tatsächliche Anhängelast: __________________ kg | X | ||||||||||
| Ladebordwand | ||||||||||||
| II.2.2.47 | Ladebordwand Fabrikat Palfinger MBS C 2000 S: Hubkraft mind. 2.000 kg bei einem Lastmittelpunkt von ca. 1.000 mm Aluminium-Plattform ca. 1.900 mm hoch, Breite entspre- chend Kofferaufbaubreite. Ladebordwand angepasst auf Laderaumhöhe, falls notwendig Ausgleich mittels Klappe mit Gasfederunterstützung, lackiert in feuerrot RAL 3000. Hubwerk mit je zwei Hub- und doppeltwirkenden Neige- zylinder elektrohydraul. Leiselaufaggregat mit Thermoschutz- schalter Außenbedieneinheit an der rechten Aufbauseite im Kof- feraufbau eingelassen Fußbedienung in Ladebordwand Zusätzliche Kabelfernbedienung mittels Spiralkabel wartungsfreie Lager oder Lager mit Langzeitschmierung, mit gut zugänglichen Schmiernippeln Anlasssperre Edelstahlkappen an den Plattformspitzen Hydrauliköl in Bio-Ausführung Warnleuchten in LED-Ausführung Alternativ gleichwertige Ladebordwand. Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.2.48 | Quick Down Funktion der Ladebordwand für schnelles Öff- nen und Ablegen der Ladebordwand. | X | ||||||||||
| II.2.2.49 | Plattform der Ladebordwand mit dreifach Abrollsicherung, selbstaufstellend 45°. | X | ||||||||||
| II.2.2.50 | Ohne Klappe über der Ladebordwand. | X | ||||||||||
| Ladungssicherung | ||||||||||||
| II.2.2.51 | Lieferung und Einbau von mind. zweireihigen Befesti- gungsschienen vom Typ Airline-Schienen an beiden Sei- tenwänden des Laderaums sowie an der Kofferstirnwand u.a. zur Befestigung von Sperrstangen für die Ladungssi- cherung. Montiert auf ca. 300 mm und 600 mm Höhe. | X | ||||||||||
| II.2.2.52 | 3-reihige Airline-Schienen im Kofferdach und Kofferboden eingelassen, für alternative senkrechte Ladungssicherung mit Sperrstangen. | X | ||||||||||
| II.2.2.53 | Lieferung von vier zum Ladungssicherungsschienen-sys- tem passenden Sperrstangen 1811 (mit 24 mm Zapfen). | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.54 | Lieferung von insgesamt 6 Rollwagenhaltern für Alirline- Schienensystem. Er rastet im Befestigungs-Schienensystem ein und sorgt für eine formschlüssige Verbindung an den senkrechten Holmen des Rollwagens. | X | ||||||||||
| II.2.2.55 | Lieferung von 4 Verzurrösen, passend für das Befesti- gungs-Schienensystem. | X | ||||||||||
| II.2.2.56 | Bedarfsposition: Lieferung von 6 kompletten Spannzurrgurten (mit Airline- Beschlag), Breite 50 mm, Länge mind. 5 m, Zugkraft 2500 daN) für die Ladungssicherung. | |||||||||||
| II.2.2.57 | Bedarfsposition: Lieferung von 6 kompletten Spannzurrgurten (mit 2 Profil- haken, Breite 50 mm, Länge mind. 5 m, Zugkraft 2500 daN) für die Ladungssicherung an den Bodenösen. | |||||||||||
| Lichtmast | ||||||||||||
| II.2.2.58 | Pneumatisch ausfahrbarer Teleskoplichtmast (Anbringung zwischen den Geräteräumen G1 und G2 an der Stirnseite des Kofferaufbaus), Lichtpunkthöhe mind. 5,5 m, inkl. No- tentlüftung, mit 6 x 24 V - LED-Scheinwerfer z.B. Palm W130/8000 LED, mit einer Lichtleistung von insgesamt mind. 40.000 Lumen, Lampenbrücke elektrisch drehbar, Scheinwerfer elektrisch gemeinsam neigbar; mit automati- scher Nullstellung. Lampenbrücke - soweit zur Einhaltung der Normhöhe notwendig - teilversenkt im Aufbau. Stromversorgung über fahrgestellseitiges Bordnetz. Steuerung mittels Schnittstelle FireCan über handschuh- gerechtes und ergonomisch geformtes Kabelbedienpult im G2. | X | ||||||||||
| II.2.2.59 | Akustische und optische Warnkontrolle im Fahrerhaus bei ausgefahrenem Lichtmast und gelöster Handbremse. | X | ||||||||||
| II.2.2.60 | Beim Lösen der Handbremse ist der Lichtmast zum Schutz vor Beschädigungen durch Brücken, usw. automatisch ein- zufahren. | X | ||||||||||
| Elektrik / Beleuchtung / Druckluftversorgung | ||||||||||||
| II.2.2.61 | Ansteuerung der wesentlichen aufbaubauspezifischen Steuerungs- und Überwachungsfunktionen mittels Fire- CAN-Schnittstelle. | X | ||||||||||
| II.2.2.62 | Alle zusätzlichen Verbraucher sind fachgerecht anzu- schließen und leistungsgerecht abzusichern. Die zusätzlichen Installationen sind in elektrischen Schalt- plänen aufzunehmen und dauerhaft zu kennzeichnen. Sämtliche Sicherungen der Aufbauelektrik sind mit ETA-Si- cherungsautomaten auszuführen und im Fahrzeug an ei- ner gut zugänglichen Stelle zu platzieren. Der Sicherungskasten muss mind. drei Erweiterungsplätze für zusätzliche Sicherungen aufweisen. | X | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.63 | Alle Relais, Sicherungen und Bedienelemente der elektri- schen Ausrüstung sind eindeutig und dauerhaft zu be- schriften. Sie sind außerdem in der Bedienungsanleitung für das Fahrzeug mit Hinweisen der Fehlersuche zu erläutern. | X | ||||||||||
| II.2.2.64 | Alle elektrischen Leitungen und Antennenkabel sind so zu verlegen, dass eine Wartung oder ein Umbau möglich sind. Die Leitungen sind gegen mechanische Beschädi- gungen zu schützen. | X | ||||||||||
| II.2.2.65 | Ausreichend dimensionierter Spannungswandler 24 V/ 12 V zum Betrieb aller im Fahrzeug verbauten 12 V - Verbrau- cher. | X | ||||||||||
| II.2.2.66 | Zweistufiger Entladeschutz für Bordnetz mit akust. Unter- spannungswarner (1 Stufe: akust. Warnsignal, 2. Stufe: Abschaltung aller Ladeerhaltungen). | X | ||||||||||
| II.2.2.67 | Automatische Motordrehzahlanhebung für zusätzliche 24 V-Verbraucher bei Unterspannung bzw. bei aktiviertem Lichtmast. | X | ||||||||||
| II.2.2.68 | Bedienung der feuerwehrspezifischen Ausstattung wie z.B. akustische und optische Signalanlage, Umfeld-beleuch- tung, Mannschaftsraumbeleuchtung, Arbeitsschweinwerfer etc. und Anzeige der Warn- und Kontrollleuchten (z.B. ge- öffnete Geräteräume, geöffnete Mannschaftsraumtüren) im Führerhaus über schwenkbares Bedien- und Kontroll- tableau, mit Kurzhubtastern getrennt von den fahrgestell- seitigen Schaltern. Oder gleichwertige Bedienungseinheit. | X | ||||||||||
| II.2.2.69 | Separate Zusatzbedieneinheit für die Steuerung der Son- dersignalanlage bzw. Möglichkeit der Steuerung der we- sentlichen Grundfunktionen der Aufbautechnik (z.B. akusti- sche und optische Signalanlage) zusätzlich mit Schalter bzw. Tastern. | X | ||||||||||
| II.2.2.70 | Realisierung eines Einsatzstellenschalters in obige Bedie- neinheit. Mit Aktivierung des Schalters werden bei eingelegter Handbremse folgende Funktionen geschaltet: Warnblinkanlage ein Heckabsicherung ein Umfeldbeleuchtung (bei eingeschaltetem Stand- oder Ab- blendlicht) Martinshorn aus Die genaue Festlegung der Parameter erfolgt bei der Auf- tragsbesprechung. | X | ||||||||||
| II.2.2.71 | Beleuchtung des Fahrzeuges nach den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Bestimmungen der StVZO. | X | ||||||||||
| II.2.2.72 | Feststehende kompakte Leuchtenkonsole zur Aufnahme der Heckbeleuchtung sowie der Zusatzbeleuchtungen, oberhalb der Ladebordwand. | X | ||||||||||
| II.2.2.73 | 2 Blinkleuchten gelb hinten unten, sowie 2 zusätzliche Blinkleuchten gelb hinten oben in der Leuchtenkonsole. | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.74 | Je 2 Bremsleuchten rot hinten unten und oben in der Leuchtenkonsole. | X | ||||||||||
| II.2.2.75 | Mindestens 2 Schlussleuchten rot. | X | ||||||||||
| II.2.2.76 | Ausführung der heckseitigen StVZO-Beleuchtung in LED- Ausführung. | X | ||||||||||
| II.2.2.77 | Seitenmarkierungsleuchten an den Kofferaufbau- und Ka- binenseiten in LED – Ausführung. Blinkend gemäß ECE-R48 zu den Fahrtrichtungsanzeiger. | X | X | |||||||||
| II.2.2.78 | 2 Nebelschlussleuchten. | X | ||||||||||
| II.2.2.79 | Kennzeichenbeleuchtung hinten in LED-Ausführung. | X | ||||||||||
| II.2.2.80 | 2x 24 V - LED-Zusatzscheinwerfer (Lichtstrom je mindes- tens 1.500 Lumen) mit Abstrahlrichtung nach vorne, auf dem Fahrerhausdach zwischen den Kennleuchten, zur Ausleuchtung des vor dem Fahrzeugbefindlichen Bereichs. | X | ||||||||||
| II.2.2.81 | Umfeldbeleuchtung über die gesamte Kofferaufbaulänge als LED-Leuchtband, gegebenenfalls mehrfach unterteilt. Schaltung und Anzeige im Fahrerhaus bei eingeschalte- tem Fahrzeuglicht. | X | ||||||||||
| II.2.2.82 | LED-Einstiegsbeleuchtung an den Einstiegsstufen des Mannschaftsraumes, geschaltet über den türkontakt der MR-Türen. | X | ||||||||||
| II.2.2.83 | Umfeldbeleuchtung auch bei langsamer Fahrt als Rangier- beleuchtung zuschaltbar. | X | ||||||||||
| II.2.2.84 | Heckumfeldbeleuchtung bestehend aus 2 LED-Arbeits- scheinwerfer mit mind. 2.000 Lumen oder gleichwertige LED-Beleuchtung, montiert an der Leuchtenkonsole. Automatische Zuschaltung bei Einlegen des Rückwärts- gangs und betätigten Stand- bzw. Fahrtlicht. | X | ||||||||||
| II.2.2.85 | Für jeden Geräteraum des G1/G2 ist eine sich beim Öff- nen automatisch einschaltende, blendfreie LED-Beleuch- tung vorzusehen. Die Lichtstärke ist ausreichend zu be- messen. Zum Schutz vor Beschädigungen ist jeder Be- leuchtungskörper in den Geräteräumen G1 und G2 mit ei- nem Schlagschutzgitter auszustatten bzw. ist die LED Be- leuchtung oben sowie seitlich im Geräteraum zu integrie- ren. | X | ||||||||||
| II.2.2.86 | Beidseitige zusätzliche blendfreie LED-Lichtbänder, inte- griert in die Rollladenführung aller Geräteräume. | X | ||||||||||
| II.2.2.87 | Für jeden Unterflurkasten ist eine, sich beim Öffnen auto- matisch einschaltende LED-Beleuchtung (mind. 4 W) vor- zusehen. Die Lichtstärke ist ausreichend zu bemessen. | X | ||||||||||
| II.2.2.88 | Zusätzliche LED-Leuchten im Tiefbau von G1 und G2. | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.89 | Ausreichend dimensionierte Laderaumbeleuchtung im La- deraum, Ausführung mittels LED-Leuchtbänder seitlich oben (Lichtleistung mind. 600 lm/m), oder gleichwertige LED-Laderaumbeleuchtung. Sofern keine integrierte Lösung: dann flache Ausführung mit mechanischen Schutz bzw. entsprechend stabile Aus- führung: Angebotene Ausführung: ______________________________________________ ______________________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.2.90 | Umfeldbeleuchtung und Laderaumbeleuchtung auch im Laderaum schaltbar. Schalter dürfen nicht überstehen und müssen somit flä- chenbündig sein. | X | X | |||||||||
| II.2.2.91 | Flexible Schwanenhalsleuchte für den Beifahrer mit Metall- arm in LED-Ausführung an der A-Säule. | X | ||||||||||
| II.2.2.92 | Für den Mannschaftsraum ist – zusätzlich zur fahrgestell- seitigen Innenraumbeleuchtung - eine ausreichende Innen- beleuchtung in LED-Ausführung, geschaltet über Türkon- takt anzubringen. Zusätzlich zu den Türkontakten muss eine Steuerung auch über das CAN-Bus – Bedienfeld möglich sein. Umschaltbar auf blendfreie, grüne Nachtbeleuchtung! | X | ||||||||||
| II.2.2.93 | Lieferung und Einbau eines (bei Zündung „Ein“) selbsttren- nenden Einspeisesystems Fabrikat Rettbox® ONE AIR für gleichzeitige Einspeisung von 230 V Ladestrom- und Bremsdruckerhaltung auf Fahrerseite, einschließlich: Startsperre Personenschutzschalter Akustische Warnung bei Startversuch mit aktiver Start- sperre Spannungsversorgung bei anliegender 230 V - Einspei- sung oder bei laufendem Stromerzeuger mit Netzumschal- tung für obiges Ladegerät zwischen 230 V – Einspeisung durch Rettbox®-ONE AIR und laufenden Stromerzeuger. Angebotener Fabrikat/Typ sowie max. Ladestrom: ___________________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.2.94 | Fertig konfektioniertes 5 m - Kabel (mit integrierter Druck- luftleitung) mit Rettbox® ONE AIR - Kupplungssteckdose zum Anschluss an die Elektro- und Druckluftversorgung im Gerätehaus einschließlich Rettbox® ONE AIR Aufhänge- vorrichtung (Deckenhalter). | X | ||||||||||
| II.2.2.95 | Bedarfsposition: Lieferung eines fertig konfektionierten Kabels mit mind. 10 m Länge mit einerseits Rettbox® ONE AIR -Kupplungs- steckdose und andererseits druckwasserdichtem 230 V - Schukostecker einschließlich Lagerung im Fahrzeug. | |||||||||||
| II.2.2.96 | Betriebsfertiger Einbau eines 230 V - Kfz-Batterielade-ge- rätes mit mind. 30 A Ladestrom z.B. Fabrikat Votronic oder Leab oder gleichwertig. Angebotener Fabrikat/Typ sowie max. Ladestrom: ___________________________________________ | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.97 | 2 USB-Doppelsteckdosen (1x USB-A, 1x USB-C, je mind. 2,5 A Ladestrom) zwischen Fahrer- und Gruppenführer- sitzplatz zur Ladung diverser Kleingeräte. | X | ||||||||||
| II.2.2.98 | Lieferung und betriebsfertiger Einbau inkl. Verkabelung ei- nes Sinuswechselrichters, mit folgenden Eigenschaften: Eingangsspannung 24 V DC (21 bis 30 V) Ausgangsspannung 230 V AC / Sinuswelle, geeignet für empfindliche Verbraucher mind. 3.000 Watt Dauerleistung Alarm-Signal bei 10,5 V Batteriespannung Über- u. Unterspannungsabschaltung Automatische Abschaltung bei Überlast CE-Kennzeichnung Angebotener Fabrikat/Typ sowie Dauerleistung: ___________________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.2.99 | 2 Stück 230 V - Doppelsteckdosen (DIN 49442 „P+E“, 16 A, 250 V) mit Schraubverschluss in den Geräteräumen G1 und G2 oder Laderaum, anliegende Spannung über obi- gen Wechselrichter. Einbauorte werden bei Auftrags- oder Rohbaubesprechung festgelegt. | X | ||||||||||
| II.2.2.100 | Bedarfsposition: 1 Stück 230 V – Doppelsteckdose im Mannschaftsraum, anliegende Spannung bei Einspeisung über Wechselrich- ter. Einbauorte werden bei Auftrags- oder Rohbaubespre- chung festgelegt. | |||||||||||
| II.2.2.101 | 2 Stück 230 V - Doppelsteckdosen (DIN 49442 „P+E“, 16 A, 250 V) mit Schraubverschluss in den Geräteräumen G1 und G2 oder Laderaum, anliegende Spannung bei Einspei- sung über Rettbox® ONE AIR oder laufenden Stromerzeu- ger. Einbauorte werden bei Auftrags- oder Rohbaubespre- chung festgelegt. | X | ||||||||||
| II.2.2.102 | Bedarfsposition: Betriebsfertiger Einbau von 2x 12 V-Steckdosen und 2x 24 V-Steckdose in der Ausführung als MagCode Powersys- tem Port mit Deckel im Laderaum zur eventuellen Strom- versorgung von Rollcontainer mit Ladehalterungen. | |||||||||||
| II.2.2.103 | Farbrückfahrkamera (beheizt) am Fahrzeugheck mit mind. 7“- TFT Monitor mit hoher Auflösung. Mit automatischer Schutzklappe für Kameralinse zur Verhinderung einer Ver- schmutzung. Es muss mit der Rückfahrkamera der rückwärtige Bereich des Fahrzeugs bei geöffneter Ladebordwand uneinge- schränkt überschaubar sein. | X | ||||||||||
| II.2.2.104 | Bedarfsposition: 2. Farbkamera an der Stirnwand der Ladefläche zur Über- wachung der Ladefläche, Aufschaltung auf obigen TFT - Monitor. Manuelle Umschaltmöglichkeit zwischen den beiden Ka- meras sowie Splittfunktionalität mit gleichzeitiger Darstel- lung beider Kamerabilder. |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.105 | Lieferung und betriebsfertiger Einbau Kommunikationsan- lage (Wechselsprechanlage) zwischen Fahrer- und Lade- raum. Ständige Sprechverbindung bei aktivierter Anlage von der Ladefläche zum Aufbau, von Fahrerhaus zur Ladefläche bei gedrückter Sprechtaste. | X | ||||||||||
| II.2.2.106 | Gelbe LED-Blinkleuchten in allen Bordwandklappen des G1 und G2, automatische Schaltung bei geöffneten Klap- pen. | X | ||||||||||
| II.2.2.107 | Lagerung der Fahrzeugbatterien auf Auszug in einem Tief- bau. | X | ||||||||||
| II.2.2.108 | Mechanischer Batteriehauptschalter für Fahrzeugbatterien. Der Batterietrennschalter dient ausschließlich zur Abschal- tung im Fehlerfalle. | X | ||||||||||
| II.2.2.109 | Akustische Warnanlage für eingelegten Rückwärtsgang. Das Signal ertönt bei eingelegtem Rückwärtsgang und ist zusätzlich separat abschaltbar. Der Alarmpegel regelt sich automatisch über den Umgebungslärmpegel ein. | X | ||||||||||
| II.2.2.110 | Betriebsfertiger Einbau einschließlich Ladeanschluss eines beigestellten Tablets mittels zu liefernder universellen Tab- lethalterung z.B. Fabrikat RAM MOUNTS oder gleichwer- tig, im Bereich des Beifahrerplatzes. | X | ||||||||||
| II.2.2.111 | Betriebsfertiger Einbau von 2 Kfz-Ladegeräten für Hand- sprechfunkgeräte. Der Einbauort im Fahrerhaus bzw. Mannschaftsraum ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. | X | ||||||||||
| II.2.2.112 | Betriebsfertiger Einbau von 3 Kfz-Ladegeräten für Hand- scheinwerfer. Der Einbauort im Fahrerhaus bzw. Mann- schaftsraum ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. | X | ||||||||||
| II.2.2.113 | Betriebsfertiger Einbau von 4 Kfz-Transportlader für Warn- blitzleuchten. Der Einbauort auf dem Auszug mit Verkehrs- sicherungstechnik nach Pos. II.2.2.168. | X | ||||||||||
| Signalanlage | ||||||||||||
| II.2.2.114 | 2 Blitzkennleuchten Fabrikat Hänsch Typ Nova L2 LED, links und rechts auf dem Fahrerhausdach, mit automati- scher Tag-/Nacht-Umschaltung. | X | ||||||||||
| II.2.2.115 | 2 blaue Frontblitzer in LED-Ausführung, Fabrikat Hänsch Typ Sputnik SL oder gleichwertig, im Kühlergrill vorn ein- gebaut. Anbringung nach Absprache mit dem Auftragge- ber. | X | ||||||||||
| II.2.2.116 | Kreuzungsblitzersystem Fabrikat Hänsch bestehend aus 4 Sputnik Mini (je 2x links und rechts) oder gleichwertig. | X | ||||||||||
| II.2.2.117 | Zwei blaue LED-Blitzleuchten heckseitig in der Leuchten- konsole integriert, Abstrahlrichtung seitlich und nach hin- ten! | X | ||||||||||
| II.2.2.118 | Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines Original Mar- tinhorn (original Martin®) mit 4 Schallbechern, Kompressor schallgedämpft eingebaut, 4 Schneeschutzkappen. Gute Zugänglichkeit zum Kompressor für Wartungsarbei- ten (regelmäßiges Nachfüllen des Kompressoröls). | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.119 | Astabweiser über die Rundumkennleuchten und Fanfaren der Martinshornanlage. | X | ||||||||||
| II.2.2.120 | Heckwarnsystem mit 6x Hänsch Sputnik SL LED (orange) oder gleichwertige Ausführung, eingebaut in der Leuchten- konsole. Schaltung muss auch im Zugangsbereichs des Laderaums über CAN-Bus-Bedienfeld möglich sein. Eine Zulassung nach § 52 StVZO als zusätzliche Warn- leuchte ist erforderlich. Das Warnsystem ist im Fahrzeug- brief einzutragen. Angebotene Ausführung: _____________________________________ | X | ||||||||||
| II.2.2.121 | Zentraler „Haupt-Blaulichtschalter“ im CAN-Bus-Bedienfeld der bewirkt, dass alle optischen Signaleinrichtungen (Dachblitzleuchten, Frontblitzer, Heckblitzer) zusammen eingeschaltet werden. Abschalten einzelner Signalfunktio- nen muss für die Funktionen mittels separaten Tasters möglich sein. Abschaltfunktion muss sich beim Ausschal- ten des Blaulichthauptschalters wieder deaktivieren. | X | ||||||||||
| Funk | ||||||||||||
| II.2.2.122 | Lieferung und Einbau einer Digitalfunkantenne für Tetra- funk und GPS einschließlich eines bis zum Funkeinbau- platz verlegten Antennenkabels. | X | ||||||||||
| II.2.2.123 | Funkhauptschalter für Digitalfunkgerät. Hierbei ist zu be- rücksichtigen, dass mittels einer Zeitverzögerung das Aus- buchen des Digitalfunkgerätes aus dem Tetranetz beim Betätigen des Funkhauptschalters möglich ist. | X | ||||||||||
| II.2.2.124 | Betriebsfertiger Einbau eines beigestellten digitalen Fahr- zeugfunkgerätes MRT Fabrikat Sepura (Beistellung erfolgt ohne Einbauzubehör z.B. Systemkabel 3 m, Hochpassfil- ter, Entstörfilter, Zeitrelais, Spannungswandler) mit Bedi- enhandapparat! Die Programmierschnittstelle muss gut zu- gänglich sein oder entsprechend herausgezogen werden. | X | ||||||||||
| II.2.2.125 | Lieferung aller notwendigen Komponenten (Systemkabel, Entstörfilter, etc.). | X | ||||||||||
| II.2.2.126 | Lieferung und betriebsfertiger Einbau von zwei digitalfunk- geeigneten Zusatzlautsprecher, je 1x für Fahrerhaus und Mannschaftsraum, im MR regelbar und abschaltbar. | X | ||||||||||
| II.2.2.127 | Für alle Lautsprecher sind entsprechend benötigte Verstär- ker zu berücksichtigen! | X | ||||||||||
| II.2.2.128 | Der Funkeinbau muss durch eine vom Digitalfunkhersteller Sepura zertifizierter Einbaufirma erfolgen. Ein Messproto- koll muss vorgelegt werden. | X | ||||||||||
| II.2.2.129 | Bedarfsposition: Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines weiteren digi- talfunkgeeigneten Zusatzlautsprechers im Laderaum, re- gelbar und abschaltbar. | |||||||||||
| Lackierung/Beschriftung | ||||||||||||
| II.2.2.130 | Fahrgestellanbauten graphitschwarz RAL 9011 oder ent- sprechend des Rahmenfahrgestells. | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.131 | Umfassende Hohlraumkonservierung und Unterboden- schutz. | X | ||||||||||
| II.2.2.132 | Fahrzeughilfsrahmen ist kathodisch tauchbadlackiert und pulverbeschichtet auszuführen oder entsprechend gleich- wertiger Korrosionsschutz. | X | ||||||||||
| II.2.2.133 | Lackierung des Kofferaufbaus (Seitenwände und Bord- wandklappen etc.) in feuerrot RAL 3000 als Glattlack! Kofferaufbaudach unlackiert. | X | ||||||||||
| II.2.2.134 | Bedarfsposition: Lackierung des Kofferaufbaudachs in feuerrot RAL 3000 als Glattlack! | |||||||||||
| II.2.2.135 | Lackierung der Ladebordwand in feuerrot RAL 3000 als Glattlack, Plattformspitze unlackiert. | X | ||||||||||
| II.2.2.136 | Lackierung einer eventuell vorhandenen optischen Ver- blendung zwischen Doppelkabine und Kofferaufbau in feu- errot RAL 3000. | X | ||||||||||
| II.2.2.137 | Lackierung der hinteren Kotflügel in reinweiß RAL 9010. | X | ||||||||||
| II.2.2.138 | Geräteraumjalousien in der Farbe silber bzw. alu silberfar- big pulverbeschichtet. | X | ||||||||||
| II.2.2.139 | Konturmarkierung, für komplettes Fahrzeug am Fahrer- haus und am Aufbau gemäß EU-Richtlinie ECE R104, seit- lich in weiß reflektierend, am Heck rot reflektierend | X | ||||||||||
| II.2.2.140 | Folien-Frontbeschriftung FEUERWEHR in weiß retroreflektierend. | X | ||||||||||
| II.2.2.141 | Bedarfsposition: Beschriftung der Sonnenblende mit HESSDORF in weiß retroreflektierend. | |||||||||||
| II.2.2.142 | Konturmarkierung gemäß EU-Richtlinie ECE R104, seitlich in weiß reflektierend, am Fahrzeugheck rot reflektierend. | X | ||||||||||
| II.2.2.143 | Am Fahrzeugheck ist über die gesamte Aufbauhöhe auf der gesamten Ladebordwandfläche eine retroreflektie- rende, fluoreszierend rot/leuchtgelbe Warnmarkierung nach DIN 14502-3 anzubringen. Die Beschriftung und Beklebung hat im Rahmen der hierzu geltenden DIN 14502-3 sowie konform der Arbeitsanwei- sung zur StVZO des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie §§ 49a und 53 StVZO: „Farbgebung, Konturmarkierung und zu- sätzliche Applikationen an Feuerwehrfahrzeugen vom 3.3.2011“ zu erfolgen. | X | ||||||||||
| II.2.2.144 | Beschriftung aller Bedienelemente und Geräteaufnahmen mit auffälliger und dauerhafter Beschriftung in deutscher Sprache und eindeutiger Symbolik; Anbringen von dauer- haften Beladeplänen in deutscher Sprache. | X | ||||||||||
| II.2.2.145 | Alle Auszüge, Tritte, Klappen und Schubladen, die in den seitlichen Verkehrsraum im ausgezogenen Zustand hinein- ragen, sind mit rot / weiß - gestreifter, reflektierender Folie seitlich zu bekleben. | X |
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| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.146 | Im Sichtfeld des Fahrers (vorzugsweise obere und/oder untere Ecke der Windschutzscheibe) sind eindeutige Pikto- gramme für folgende Kenndaten anzubringen: Fahrzeughöhe Fahrzeugbreite und –länge zGM Anhängelasten Die Piktogramme dürfen das Sichtfeld des Fahrers und Beifahrers nicht einschränken. | X | ||||||||||
| II.2.2.147 | Beschriftung in weiß, an der Frontscheibe (Beifahrerseite rechts innen, unten, Höhe ca. 10 cm) mit „53/56/1“. | X | ||||||||||
| II.2.2.148 | Beschriftung Fahrzeugheck (links oben) in Farbe weiß re- flektierend mit „53/56/1“. | X | ||||||||||
| II.2.2.149 | Dachkennzeichnung nach DIN 14035 mit dem amtlichen Kennzeichen in weiß. | X | ||||||||||
| II.2.2.150 | Reifendruckbeschriftung entsprechend den Normvorga- ben. | X | ||||||||||
| II.2.2.151 | Türbeschriftung (Folienbeklebung) mit Freiwillige Feuerwehr Heßdorf in weiß und Anbringen von beigestellten Klebewappen nach Vorgabe des Auftraggebers. | X | ||||||||||
| II.2.2.152 | Folien-Frontbeschriftung der beiden Seitenwände FEUERWEHR 112 in weiß retroreflektierend. | X | ||||||||||
| II.2.2.153 | Kennzeichnung der Wattiefe an den Geräteräume beidsei- tig. | X | ||||||||||
| Halterungen | ||||||||||||
| II.2.2.154 | Im Aufbau Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN 14 555-22 („Standardbeladung“ ohne die auf- geführte Wunschbeladung [Klammerwerte]) nach feuer- wehrtaktischen Gesichtspunkten (Bildung von zusammen- gehörigen Beladungsgruppen z.B. Beleuchtung, Tragkraft- spritze, Verkehrsabsicherungstechnik, usw.) ergonomisch und entnahmefreundlich in Dreh- und Schwenkfächern, auf Auszugswänden, Containern auf Teleskopauszügen, usw. Der endgültige Beladeplan ist hierzu in enger Abstimmung mit uns zu erstellen. Besonderheiten (z.B. Ausführung oder zusätzliche Halterungen) sind nachfolgend beschrie- ben. Sicherzustellen ist aber auch, dass alle Beladungsge- genstände (auch die der örtlichen Zusatzbeladung) un- ter Pos. II.2.3 über eine entsprechende Lagerung verfü- gen, sofern keine Lagerung auf Rollcontainer vorgese- hen ist! | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.155 | Stehende Lagerung der Multifunktionsleiter in einem ge- schlossenen Auszugskasten an der linken Geräteraum- Vorderwand zwischen Doppelkabine und Kofferaufbau. Inkl. Innenbeleuchtung LED und Kontrolleuchte für Verrie- gelung. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.2.156 | Stehende Lagerung der Räumgeräte in einem geschlosse- nen Auszugskasten an der rechten Geräteraum-Vorder- wand zwischen Doppelkabine und Kofferaufbau. Inkl. In- nenbeleuchtung LED und Kontrolleuchte für Verriegelung. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet - | X | ||||||||||
| II.2.2.157 | Schwenkwand im G2, zur Aufteilung in primäre und sekun- däre Entnahmeebene über die gesamte Gerätetraumhöhe einschließlich des Tiefbaus. Schwenkmechanismus der Schwenkwand muss es ermög- lichen, die Schwenkwand vollständig (= 180°) aus dem Ge- räteraum herauszuschwenken! - Wertungskriterium vierfach bewertet - | X | X | |||||||||
| II.2.2.158 | Auszugswand in G2 zur Lagerung der Handwerkzeuge auf der linken Seite, Lagerung eines Hygieneboards auf der rechten Seite. | |||||||||||
| II.2.2.159 | Hygieneboard, soweit möglich in Edelstahlausführung, mit Seifenspender, Papiertuchhalter, Handpflegemittel, Spie- gel, Spiralschlauch 2 m lang mit Waschbürste, Abfallbeu- tel, Blindkupplung B mit Wasserhahn, angeschlossene, ab- kuppelbare Luftpistole mit Spiralschlauch, Wasserkanister mit Auslaufhahn, gelagert auf obiger Auszugswand, rechte Seite. Lieferung inklusive Erstfüllung und Ersatzfüllung. | X | ||||||||||
| II.2.2.160 | Aluminiumregal mit mehreren Regalebenen aus Alu-Stell- schienenprofil (horizontal und vertikal verstellbar) an der Kofferstirnwand im Freiraum oberhalb der Geräteräume G1 und G2 zur Unterbringung von Beladung im vorderen Bereich des Aufbaus. Die gesamte Stirnfläche (= vom Kof- ferboden bis zum Kofferdach sowie gesamte Kofferbreite) ist hierbei auszunützen. Die Ausführung ist mit dem Auftraggeber in Anlehnung der Abbildung in nachfolgender Position abzustimmen. | X | ||||||||||
| II.2.2.161 | Entnahmestopp für alle Alu-Container, für höhere Sicher- heit. | X | ||||||||||
| II.2.2.162 | Lagerung einer Tragkraftspritze – längs zur Fahrtrichtung - im Tiefbau des G1. | X | ||||||||||
| II.2.2.163 | Lagerung eines Notfallrucksacks anstatt eines Verband- kasten K im Mannschaftsraum. | X | ||||||||||
| II.2.2.164 | Lagerung von zwei Schnitzschutzkleidungen und von zwei Forsthelmen in zu liefernden PE-Behälter. | X | ||||||||||
| II.2.2.165 | Lagerung eines 5 m – B-Druckschlauches. | X | ||||||||||
| II.2.2.166 | Lagerung von zwei 20 m – B-Druckschläuchen in Roll- schlauchfach. | X | ||||||||||
| II.2.2.167 | Lagerung eines Druckbegrenzungsventils. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | ||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | ||||||||||||
| derlich) | ||||||||||||
| II.2.2.168 | Lagerung der Verkehrsabsicherungstechnik bestehend aus 4 Verkehrsleitkegeln 500 mm 1 Folienabsperrband in Abrollbox 4 Euroblitzer in Transportlader Auf Auszug in einem Traversenkasten hinter der Hinter- achse. | X | ||||||||||
| II.2.2.169 | Lagerung einer Tauchpumpe in zu liefernden herausnehm- baren Alu-Tragecontainer. | |||||||||||
| II.2.2.170 | Lagerung einer Kettensäge mit Zubehör in zu liefernden herausnehmbaren Alu-Tragecontainer. | X | ||||||||||
| II.2.2.171 | Lagerung der ortspezifischen Beladung (ohne Bedarfs- o- der Alternativpositionen) entsprechend der Beladungsliste nach II.2.3 die preislich noch nicht berücksichtigt ist! Falls hier eine Preisangabe (> 0,00 €) erfolgt, müssen die Halterungen und Ihre Einzelpreise separat aufgeführt wer- den. | X | ||||||||||
| Sonstiges | ||||||||||||
| II.2.2.172 | Projektbetreuung während der Bauphase inkl. der Erstel- lung von individuellen Projektzeichnungen. Nennung eines Projektbeauftragten des Auftragnehmers, welcher während der gesamten Auftragsphasen bindend verantwortlich ist. | X | ||||||||||
| II.2.2.173 | Baubesprechung beim Auftragnehmer, vor Baubeginn, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpflegungskosten für 4 Beauftragte des Auftragsgebers übernimmt der Auf- tragnehmer. Bei Entfernung (schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 250 km ist eine Übernachtung pro Person im Einzelzimmer durch den Auftragnehmer einzu- rechnen. | X | ||||||||||
| II.2.2.174 | Rohbauabnahme bzw. Rohbaubesprechung beim Auftrag- nehmer, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpfle- gungskosten für 4 Beauftragte des Auftragsgebers über- nimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung (schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 250 km ist eine Übernachtung pro Person im Einzelzimmer durch den Auf- tragnehmer einzurechnen. | X | ||||||||||
| II.2.2.175 | Eintägige Gebrauchsabnahme und Abholung des komplet- ten Fahrzeuges beim Auftragnehmer, incl. Einweisung auf die Fahrzeugtechnik. Verpflegungs- und Übernachtungs- kosten für 4 Beauftragte des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 250 km (schnellste Fahrt- route nach Routenplaner Google Maps) sind min. 2 Über- nachtungen im Einzelzimmer pro Person durch den Auf- tragnehmer einzurechnen. | X | ||||||||||
| II.2.2.176 | Betankung des Fahrzeuges mit den erforderlichen Treib - und Schmierstoffen sowie aller motorbetriebenen Aggre- gate. | X |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| -ssulhcssuA | muiretirk | -sgnutreW | muiretirk | *rabrefeil | thcin | *rabrefeil | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | |||||||||||||||
| Pos. | Bezeichnung | Gesamtpreis | |||||||||||||
| (sofern Angabe erfor- | |||||||||||||||
| derlich) | |||||||||||||||
| II.2.2.177 | Zwischenlagerung und Versicherung aller eventuell vom Auftraggeber bzw. vom Auftragnehmer des Loses 3 beige- stellten Ausrüstungsgegenstände. | X | |||||||||||||
| II.2.2.178 | Beladung des Fahrzeuges mit der feuerwehrtechnischen Beladung des Auftraggebers. | X | |||||||||||||
| Summe der Pos. II.2.2 - Aufbau GW-L2 (ohne Bedarfs- und Alternativpositionen) | |||||||||||||||
| MwSt. (z.Zt. 19%) | |||||||||||||||
| Gesamtsumme für Pos. II.2.2 – Aufbau GW-L2 | |||||||||||||||
| Gesamtbruttosumme Pos. II.2.1 und II.2.2 für den | |||||||||||||||
| Gerätewagen Logistik GW-L2 | |||||||||||||||
| Gesamtbruttoangebotssumme | |||||||||||||||
| LF 10 GW-L2 für ein und | |||||||||||||||
| Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen! |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
II.2.3 FAHRZEUGBELADUNG für einen GW-L2
Die gesamte feuerwehrtechnische Beladung für den Gerätewagen Logistik GW-L2 wird vom Auftraggeber beigestellt.
Die nachfolgende Auflistung dient dem Anbieter zur Erstellung der Gewichtsbilanz und als Auf- stellung der feuerwehrtechnischen Beladung, die im Fahrzeug gelagert werden muss.
II.2.3 Fahrzeugbeladung für GW-L2
| Stück- | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Gegenstand | Nach DIN | |
| zahl | |||
| Tabelle 1 – Standardbeladung | |||
| Gruppe 1: Schutzkleidung und Schutzgerät | |||
| II.2.3.1 | Warnkleidung (Weste), leuchtorange, Polyester, 2 Reflexstreifen waagerecht umlaufend sowie senkrecht über die Schultern, silber, mit Aufschrift „FEUER- WEHR“, Klasse 2. Einheitsgröße. | EN ISO 20471 | 6 |
| Gruppe 2: Löschgerät | |||
| II.2.3.2 | Tragbarer Feuerlöscher mit 12 kg ABC-Löschpulver und einer Leistungsklasse mit min. 55A-233B. | EN 3 | 1 |
| Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör | |||
| II.2.3.3 | Mehrzweckleine 20 m, mit Karabinerhaken, in Feuerwehrleinenbeutel (braun, nach DIN 14921 aus imprägniertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunst- stoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken, einschließlich Trage- leine). | 14920 | 1 |
| II.2.3.4 | Mehrzweckleine 20 m, mit Holzknebel, in Feuerwehrleinenbeutel (braun, nach DIN 14921 aus imprägniertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoff- steckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken , einschließlich Trage- leine). | 14920 | 1 |
| Gruppe 4: Rettungsgerät | |||
| II.2.3.5 | Multifunktionsleiter, 3-teilig, aus LM. | EN 1147 MFL | 1 |
| II.2.3.6 | Feuerwehrleine FL 30-KF in Feuerwehrleinenbeutel mit Trageleine. | 14920 14921 | 4 |
| Gruppe 5: Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät | |||
| II.2.3.7 | Tragetuch, Tasche mit Trageriemen. | EN 1865 | 1 |
| II.2.3.8 | Notfallrucksack mit Ausstattung zur erweiterten Erste Hilfe nach DIN 13155. | 13155 | 1 |
| Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät | |||
| II.2.3.9 | Explosionsgeschützte Einsatzleuchte mit Kfz - Ladehalterung. | 14649 | 3 |
| II.2.3.10 | Verkehrswarngerät mit zweiseitigem Lichtaustritt, mit Signalscheibe, Fabrikat Horizont Euro-Blitz LED, komplett mit Akku und Kfz-Ladegerät (Transportla- der), einschließlich Leitkegeladapter. | --- | 4 |
| II.2.3.11 | Digitales Handsprechfunkgerät HRT mit Kfz-Ladegerät. | TR BOS | 2 |
| II.2.3.12 | Verkehrsleitkegel, mit schwerem Recycling Fuß nach TL Leitkegel BASt Foli- entyp B, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch | TL BASt | 4 |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| Stück- | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Gegenstand | Nach DIN | |
| zahl | |||
| II.2.3.13 | Warndreieck nach StVZO. | --- | 2 Im Fahrgestell- Lieferumfang |
| II.2.3.14 | Warnleuchte nach StVZO. | --- | 2 Im Fahrgestell- Lieferumfang |
| Gruppe 7: Arbeitsgerät | |||
| II.2.3.15 | Transportkasten 600 mm × 400 mm × 220 mm aus Kunststoff für Zurrgurte und Befestigungsteile für die Ladefläche. | --- | (1) Im Lieferumfang Los 2 |
| Gruppe 8: Handwerkszeug und Messgerät | |||
| II.2.3.16 | Multifunktionales Hebel-/Brechwerkzeug mit Hebelklaue und Querschneide / Dorn, Länge ca. 750 mm | --- | 1 |
| II.2.3.17 | Feuerwehr-Werkzeugsatz im Aluminiumkasten DIN 14880-3-LM mit Aufschrift „Handwerkzeug DIN 14881“ mit passgenauen Schaumstoffeinsätzen mit kunst- stoffverstärkten Böden zur übersichtlichen Anordnung und einfachen Kontrolle auf Vollständigkeit. Komplett befüllt. | 14881 | 1 |
| II.2.3.18 | Axt B 2 SB-A. | 7294 | 1 |
| II.2.3.19 | Bolzenschneider : Stahlrohr Hebelarme, Messer und Rohrkopf aus Spezialstahl, geschmiedet und hochwertig gehärtet, Begrenzungsanschlag, präzises und einfaches Nachstel- len durch Exzenterschrauben, Schneidleistung bis Ø 13 mm, Länge 910 mm | --- | 1 |
| II.2.3.20 | Spaten 850. | 20127 | 1 |
| II.2.3.21 | Stechschaufel 5 (Frankfurter Schaufel), Blattmaß 300x270 mm, aus Alumi- nium, rot gepulvert mit Stiel 1300 nach DIN 20151. | 20121 | 1 |
| II.2.3.22 | Stoßbesen mit angeschraubtem Stiel, etwa 1.400 mm lang, Ø 24 bis 26 mm, mind. 400 mm breit, mit Elaston-Borsten. | --- | 2 |
| Gruppe 9: Sondergerät | |||
| II.2.3.23 | Transportkasten 600 mm × 400 mm × 220 mm aus Kunststoff für Zurrgurte und Befestigungsteile für die Ladefläche. | --- | (1) Im Lieferumfang Los 2 |
| II.2.3.24 | Gleitschutzketten. | --- | (4) Lieferumfang Fahrgestell |
| Örtliche Zusatzbeladung | |||
| Der tatsächliche Umfang der örtlichen Zusatzbeladung erfolgt in Abhängigkeit der Gewichtsbilanz und der räumlichen Un- | |||
| terbringungsmöglichkeiten im Kofferaufbau und wird entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten bei Bedarf reduziert. | |||
| Genaue Festlegung erfolgt im Rahmen der Auftragserteilung bzw. der Baubesprechung. | |||
| Gruppe 1: Schutzkleidung und Schutzgerät | |||
| II.2.3.25 | Schutzkleidung für Benutzung von handgeführten Kettensägen, Form C (Bein- ling) Schutzklasse 1. | EN 381-5 | 2 |
| II.2.3.26 | Schutzhelm für Benutzer von handgeführten Kettensägen, mit Gesichts- und Gehörschutz entsprechend der Unfallverhüttungsvorschrift „Forsten“ GUV V C 51. | GUV VC 51 | 2 |
| Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör | |||
| II.2.3.27 | Druckschlauch B 75-5-KL 1-K. | 14811-1 | 1 |
| II.2.3.28 | Druckschlauch B 75-20-KL 1. | 14811-1 | 2 |
| II.2.3.29 | Druckbegrenzungsventil B. | 14380 | 1 |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
| Stück- | |||
|---|---|---|---|
| Pos. | Gegenstand | Nach DIN | |
| zahl | |||
| Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät | |||
| II.2.3.30 | Verkehrsleitkegel, mit schwerem Recycling Fuß nach TL Leitkegel BASt Foli- entyp B, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch | TL BASt | 4 |
| II.2.3.31 | Folienabsperrband aus PE, ≈ 80 mm breitem beidseitig rot-weiß gestreift, „FEUERWEHR“. 500 m lang, einschließlich Kunststoffabrollbox mit Tragegriff! | --- | 1 |
| II.2.3.32 | Verkehrswarngerät mit zweiseitigem Lichtaustritt, mit Signalscheibe, Fabrikat Horizont Euro-Blitz LED, komplett mit Akku und Kfz-Ladegerät (Transportla- der), einschließlich Leitkegeladapter. | --- | 4 |
| Gruppe 7: Arbeitsgerät | |||
| II.2.3.33 | Tragkraftspritze PFPN 10-1000. | EN 14466 | 1 |
| II.2.3.34 | Tauchpumpe TP 4/1. | 14425 | 1 |
| II.2.3.35 | Motorsäge mit notwendigen Zubehör. | EN ISO 11681-1 | 1 |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
III. SONSTIGES
Die gesamte Leistungsbeschreibung ist wie folgt auszufüllen und zusammen mit Ihren Angebots- unterlagen (Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedin- gungen, Technische Beschreibungen, Gewichts- und Energiebilanz, Beladepläne/Zeichnungen, genaue Kostenübersichten etc.) bis spätestens 24.11.2026, 14:00 Uhr, elektronisch auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter dem in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link einzureichen.
III.1) zu II.: Löschgruppenfahrzeug LF 10 und Gerätewagen Logistik GW-L2:
Preis Pos. II.1.1 - Fahrgestell LF 10: _______________________ € Preis Pos. II.1.2 – Aufbau LF 10: _______________________ €
Summe 1: II.1.1 und II.1.2 – LF 10 _______________________ €
Preis Pos. II.2.1 – Fahrgestell GW-L2: _______________________ € Preis Pos. II.2.1 - Aufbau GW-L2: _______________________ €
Summe 2: II.2.1 und II.2.2 – GW-L2 _______________________ €
Gesamtendpreis Pos. II - LF 10 + GW-L2: €
(= Summe 1 + 2) =======================
Zahlungsbedingungen: (Achtung: es erfolgen keine Vorauszahlungen, Zwischenzahlungen bei Auslieferung der Fahrgestelle an den Aufbau- hersteller für den Auftragsumfang Pos. II.1.1 bzw. II.2.1 möglich)
Liefertermin/-zeit: (LF 10: spätestens 30.04.2028 und GW-L2: spätestens 31.08.2028)
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
III.2) Erklärung:
Das Angebot entspricht der vorangestellten Leistungsbeschreibung in allen Punkten. Eventuelle Abweichungen sind im Angebot besonders herausgestellt und ausführlich beschrieben bzw. nachfolgend dargestellt (ggf. als Anlage beifügen):
Bemerkungen:
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Anlage - Wertungsblatt (Bewertungsmatrix) nach § 58 VgV
für ein Löschfahrzeug LF 10 und einen Gerätewagen Logistik GW-L2 - Grundlage für die Wertung sind z.B. die Angebote mit den technischen Beschreibungen mit den Bieterangaben sowie die im Rahmen der Wertung erstellten Preisfolgeliste und Angebotsdurchsichten.
| LF 10 und GW-L2 | Bieter 1 | Bieter 2 | Bieter 3 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| dnehcerpstne negalretnusgnubierhcssuA neiretirksgnutreW | Preis (Maximalpunktzahl 10)*1 | |||||||||
| Gewichtung 50 % | ||||||||||
| Effektiver Angebotspreis (Wertungssumme) nach Gleichwertigkeitsstellung (max. 8 Punkte) | ||||||||||
| Folgekosten Fahrgestelle (max. 0,5 Punkte) | ||||||||||
| Folgekosten Aufbauten (max. 1,5 Punkte) | ||||||||||
| Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor | ||||||||||
| Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Maximalpunktzahl 10)*2 | ||||||||||
| Gewichtung 40 % | ||||||||||
| Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (max. 9 Punkte) | ||||||||||
| Energieeffizienz der Fahrgestelle (max. 0,5 Punkte) | ||||||||||
| Gewichtsbilanz der Aufbauten (max. 0,5 Punkte) | ||||||||||
| Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor | ||||||||||
| Service (Maximalpunktzahl je Einzelpkt.:10)*3 | ||||||||||
| Gewichtung 10 % | ||||||||||
| Fahrgestelle | ||||||||||
| Nähe der nächstgelegenen Servicestelle | ||||||||||
| Reaktionszeiten | ||||||||||
| mobiler Kundendienst | ||||||||||
| Aufbauten | ||||||||||
| Nähe der nächstgelegenen Servicestelle | ||||||||||
| Reaktionszeiten | ||||||||||
| mobiler Kundendienst | ||||||||||
| Summe = ø Einzelpunkte x Wichtungsfaktor | ||||||||||
| Gesamtpunkte | ||||||||||
| Rangfolge |
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
*1 Preisbewertung: Effektiver Angebotspreis:
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen (in €, netto) werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus/Malus-Regelungen, Skonto (sofern Zahlungsziel ≥ 7 Tage), ohne Bedarfs- und Alternativpositionen!
Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 8 Punkten normiert:
8 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preis. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Folgekosten Fahrgestelle: die Folgekosten werden (gemittelt über beide Fahrgestellkosten) wie folgt berechnet: Folgekosten = (Anzahl Wartungsintervalle x durchschn. Stundenaufwand x Arbeitsstundensatz) Der Anbieter mit den niedrigsten planbaren Folgekosten erhält die Maximalpunktzahl von 0,5 Punkte. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit den doppelten Folgekosten. Alle Anbieter mit darüber liegenden Folgekosten enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Folgekosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Folgekosten nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten Folgekosten Aufbauten: die Folgekosten (gemittelt über beide Aufbaukosten) werden für den Nutzungszyklus der beiden Fahrzeuge wie folgt abgeschätzt: 2 Reparaturen à 10 Stunden im Herstellerwerk 3 Reparaturen à 5 Stunden vor Ort. Bei nicht vorhandenen mobilen Service werden 3 Reparaturen à 5 Stunden im Herstellerwerk angesetzt. Bei einem mobilen Service (insgesamt 3 Reparaturen, s.o.) werden die Fahrtkosten wie folgt ermittelt: Entfernung mobiler Service- stelle - Auftraggeber x 2 x Kilometerpauschale od. 1x Fahrtkostenpauschale. Hin- und Rückfahrten des Auftraggebers zum Werk werden mit 1,5 €/km angesetzt. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
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Ausschreibung LF 10 // GW-L2 Oktober 2026
Der Anbieter mit den niedrigsten fiktiven Folgekosten erhält die Maximalpunktzahl von 1,5 Punkte. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit den doppelten Folgekosten. Alle Anbieter mit darüber liegenden Folgekosten enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Folgekosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Folgekosten nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkte
*2 Bewertung Erfüllungsgrad der Wertungskriterien: Erfüllungsgrad der Wertungskriterien: prozentualer Anteil der erfüllten Wertungskriterien (= Quotient aus den tatsächlich erfüllten Wer- tungskriterien zu allen Wertungskriterien) x 9 Punkte (Angabe mit zwei Stellen nach dem Komma); jedes Wertungskriterium wird - sofern nicht in der Leistungsbeschreibung anders dargestellt - einfach gewertet! Energieeffizienz: der Anbieter mit dem niedrigsten Treibstoffverbrauch (gemittelt über beide Fahrgestelle) erhält die Maximalpunktzahl von 1 Punkt, für je 10 g/kWh bzw. je 0,1 l/100 km Treibstoffmehrverbrauch erfolgt ein Abzug von 0,1 Punkten! Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Gewichtsbilanz: der Anbieter mit dem niedrigsten tatsächlichen Gewicht (gemittelt über beide Fahrzeuge) erhält die Maximalpunktzahl von einem Punkt, für je 100 kg Mehrgewicht über dem niedrigsten tatsächlichen Gesamtgewicht erfolgt ein Abzug von 0,1 Punkten! Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Energieeffizienz nicht ermittelbar ist, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten
*3 Bewertung Service: Nähe des Kundendienstzentrums: der Anbieter mit der kürzesten Entfernung (gemittelt über beide Fahrzeuge) erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 10 km (Fahrgestell) bzw. 50 km (Aufbau) größeren Entfernung erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Reaktionszeiten: der Anbieter mit der durchschnittlich kürzesten Reaktionszeit (gemittelt über beide Fahrzeuge) erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 4 h längere Reaktionszeit erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte er- folgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Mobiler Kundendienst: ein vorhandener mobiler Kundendienst führt zu einer Maximalpunktzahl von 10 Punkten, kein vorhandener mobiler Kundendienst wird mit 0 Punkte bewertet. Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkten in der Leistungsbeschreibung die notwendigen Serviceangaben nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten