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Ausschreibungsunterlagen LF 20 Gemeinde Speichersdorf - Stand 02-10-26.pdf

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 mit Allradfahrgestell und Fahrzeugaufbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 01:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Ausschreibungsunterlagen

für ein

Löschgruppenfahrzeug

LF 20

Offenes Verfahren nach VgV

(Einreichung zur EU – Veröffentlichung am 02.10.2026)

Angebotsfrist: 10.11.2026, 14:00 Uhr

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Inhalt der Ausschreibungsunterlagen:

 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

(zum Verbleib bei Ihnen)

 Bewerbungsbedingungen

(zum Verbleib bei Ihnen)

Trennblatt

 Angebotsschreiben

 Besondere Vertragsbedingungen

 Zusätzliche Vertragsbestimmungen

 Eigenerklärungen für Ihr Angebot!

 Eigenerklärung Bezug Russland

 Benötigte Information zum Unternehmen

 Leistungsbeschreibung mit Anlagen

Rückblatt

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Angebotsaufforderung

Vergabestelle Gemeinde Speichersdorf Vergabenummer: LF 20 Speichersdorf Feuerwehrwesen Vergabeart z. Hd. Herrn Paul Dolata Rathausplatz 1 Offenes Verfahren 95469 Speichersdorf Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren An den interessierten Bieter des Offenen Wettbewerblicher Dialog Verfahrens der Gemeinde Speichersdorf online einzureichen bis (Angebotsfrist) über ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 Datum 10.11.2026 Uhrzeit 14:00 Uhr Erreichbarkeit Tel. (09275) 988-31 Fax (09275) 988-88 Zuschlagsfrist endet am 31.01.2027 voraussichtliche Ausführungsfrist Beginn 01.02.2027 Ende 30.09.2030

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Angebot für

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie um ein Angebot über ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 entsprechend unserer beilie- genden Leistungsbeschreibung.

Das Angebot ist spätestens bis zum 10.11.2026, 14:00 Uhr vollständig (Formular „Angebot“, „Leis- tungsbeschreibung“, „Besondere Vertragsbedingungen“, „Zusätzliche Vertragsbedingungen“, Ei- generklärungen, Nachweise, technische Beschreibungen, Prospektmaterial etc.) ausgefüllt elektro- nisch auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter dem in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christian Porsch

  1. Bürgermeister

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Angebotsaufforderung

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben Bewerbungsbedingungen Ergänzung Bewerbungsbedingungen Nebenangebote Gewichtung der Wertungskriterien Datenträger Angebotsanforderung Hinweise zur Handhabung von Störungen während der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

B) die immer zurück zu geben sind und Vertragsbestandteil werden Angebotsschreiben Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Abfall Datenverarbeitung Datenverarbeitung Abrechnung Online-Vergaben Datenträger Angebotsabgabe Leistungsbeschreibung mit Anlagen Eigenerklärungen u. Bietererklärung z. Zuverlässigkeit bzw. z. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Eigenerklärung Bezug Russland Benötigte Informationen zum Unternehmen

C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurück zu geben sind und Vertragsbestandteil werden 1 Verzeichnis der Unternehmen mit der in der Nachunternehmerliste bezeichneten Anlagen

Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmer

Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

der Gemeinde Speichersdorf

2 Kommunikation erfolgt

ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform

3 Vorlage von Nachweisen

3.1 Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit dem Angebot vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auszug (Original oder Kopie) darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.

3.2 Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen mit dem Angebot entsprechend den Ausschreibungsunterlagen diverse Eigenerklärungen

Seite 2 von 3 1 von der Vergabestelle anzukreuzen

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Angebotsaufforderung

3.3 Fol gende sonstige Nachweise sind vorzulegen: mit dem Angebot auf Verlangen der Vergabestelle

  1. Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9000 ff
  2. Referenzliste der in den Jahren 2024 bis 2026 ausgelieferte LF 20

4 - frei -

5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.

5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote können abgegeben werden

nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose (Näheres siehe Leistungsbeschreibung) 5.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.

Nebenangebote sind für folgende Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke)/Gesamtleistung zugelassen:

Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt folgendes:

5.3 Wertungskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Kriterien: siehe Leistungsbeschreibung oder Bekanntmachung Kriterium: Preis, Gewichtung 100 v.H. Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden, die Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelis- tet.

5.4 Abwicklung von Verhandlungsverfahren Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote

ist beabsichtigt. ist nicht beabsichtigt.

6 Angebote können abgegeben werden elektronisch über den in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link in Textform elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich

7 - frei -

8 Nachprüfungsstelle Vergabekammer (§ 156 GWB):

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach

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Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB und der Ver- ordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbe- schränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestel- le vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Prei- se. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preise einzelner Leistungspositionen in „Mischkal- kulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Um- satzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsin- halt.

4 Unterlagen zum Angebot

4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.

4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5 Nebenangebote

5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Ange- botsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Ange- bot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Seite 1 von 2

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Bewerbungsbedingungen

6 Bietergemeinschaften

6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzu- weisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unterneh- men geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzuge- ben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskrite- rium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
  • oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Unter-lagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigun- gen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und be- nannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

9 Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab.

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Angebotsschreiben

Name und Anschrift des Bieters: Vergabenummer: LF 20 Speichersdorf Vergabeart Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog

Gemeinde Speichersdorf Feuerwehrwesen z. Hd. Herrn Paul Dolata Rathausplatz 1 Zuschlagsfrist endet am 31.01.2027 95469 Speichersdorf Einreichungstermin Datum 10.11.2026 Uhrzeit 14:00 Uhr

Angebot

Angebot für Lieferung/Leistung

eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20

1 Mein/Unser Angebot umfasst:

1 1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen beigefügt sind: Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Abfall (Ergänzung der BVB) Datenverarbeitung (Ergänzung der ZVB) Datenverarbeitung Abrechnung Online-Vergaben Leistungsbeschreibung mit Anlagen Eigenerklärungen u. Bietererklärung z. Zuverlässigkeit bzw. z. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

vom Bieter im Einzelfall bei Bedarf beizufügen 2 : Verzeichnis der Unternehmen mit den in der Nachunternehmenliste bezeichneten Anlagen Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmer EG Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

1 die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben! 2 vom Bieter anzukreuzen

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Angebotsschreiben

1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind

die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003

1.3. Unterlagen, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen 3 beigefügt sind: Ausführliche technische Beschreibungen und Prospektmaterial (siehe Leistungsbeschreibung) Konstruktionszeichnungen (Angebotszeichnungen) für das Los 1 (siehe Leistungsbeschreibung) Gewichtsbilanz und Energiebilanz für das Los 1 (siehe Leistungsbeschreibung) Detaillierte Ausrüstungsliste für das Los 2 (siehe Leistungsbeschreibung)

2 frei

3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir

  • meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
  • wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 € belegt worden bin/sind,
  • die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
  • über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens gestellt wurde.

4 4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen unternehmen

4 .2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en).

4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO - anderen Staat Nationalität: Abkommens (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)

4.4 Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio € Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio € Jahresbilanzsumme).

5 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir:

Ich/wir werde(n) nach § 4 Nr. 4 VOL/B die Leistung im eigenen Betrieb und im Betrieb der Unternehmen ausfüh- ren, die ich/wir in einer Nachunternehmerliste benannt habe(n).

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die in einer Nachunter nehmerliste benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nach- unternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können.

3 die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben!

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Angebotsschreiben

6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:

6.1 HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass)Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme 5
Summe: „Löschgruppenfahrzeug LF 20“€%

7 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

8 Ich/Wir erkläre(n), dass

– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.

– ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.

– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).

– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein- verbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs- beschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Pro- duktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

Ist bei dem elektronisch zu übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.

5 siehe Nr. 3.7 der Bewerbungsbedingungen

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Besondere Vertragsbedingungen

Angebot für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20

Besondere Vertragsbedingungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Herstellerwerk des Aufbauherstellers

3 Ausführungsfristen

Anlieferung

Ende der Ausführung spätestens 30.09.2030

4 Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v. H

für jeden Werktag 0,83 v. T.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.

4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen:

4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt.

5 Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach einzureichen!

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B esondere Vertragsbedingungen

6 Sicherheitsleistung (§18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Vertragserfüllung (Zusätzl. Vertragsbedingungen Nr. 16.1) ist in Höhe von 0 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint

Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (Zusätzl. Vertragsbedingungen Nr. 16.2) beträgt

0 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.

Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten erset- zen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt EFB Sich 1 – 323.1,
  • die Mängelansprüche das Formblatt EFB Sich 2 – 323.2 und
  • für vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt EFB Sich 3 – 323.3 zu verwenden.

7 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Es werden keine Vorauszahlungen geleistet!

8 - frei-

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

Zusätzliche Vertragsbedingungen

für die Ausführung von Leistungen

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Preise

1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ord- nungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis ent- spricht.

1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)

In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.

3 Änderung der Leistung (§ 2)

Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.

4 Ausführung der Leistungen (§ 4)

4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Verein- barung der zu erbringenden Leistung beizufügen.

4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers vornehmen.

5 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)

5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.

5.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.

5.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 5.1 und 5.2 gelten entsprechend.

6 Sprache

Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.

7 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zah- len, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr.2, bleiben unberührt.

8 Abrechnung (§ 15)

8.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeich- nen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.

8.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Po- sitionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatz- steuer-betrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Ver- tragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zah- lungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)

9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stunden- lohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen

enthalten.

Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend den Stunden- lohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.

10 Bürgschaften (§ 18)

10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auf- traggebers entsprechen.

10.2 Die Bürgschaft ist von einem

  • in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

  • in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswe- sen

zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.

  • Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird ver- zichtet.

Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig fest- gestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.

  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwis schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli chen Zu-stimmung bindend.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.

10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.

10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.

10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Zusätzliche Vertragsbedingungen

11 „Equal Pay“ Gebot

Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtli- chen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigs- tens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerent- sendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leis- tung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)

12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertrags- zwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergü- tung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Eigenerklärung zur Fachkunde

und Leistungsfähigkeit

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift/Firmenstempel)

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir in fachlicher und technischer Hinsicht über eine ausreichende Fach- kunde bzw. Fachkompetenz verfüge(n),

ich/wir ausreichende Fertigungskapazitäten besitze(n),

ich/wir über das notwendige Personal und Gerät verfüge(n),

ich/wir auch in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht geeignet sind,

um eine fristgerechte und korrekte Ausführung des Auftragsgegenstandes entsprechend der Leistungsbeschrei- bung zu gewährleisten.

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt habe(n).

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z.B. Referenzliste, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskenn zahlen, Zertifizierung nach ISO 9001) oder entsprechend der Leistungsbeschreibung vorlegen kann (können).

Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Teil- nahme am Wettbewerb besteht!

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Eigenerklärung

zur Zuverlässigkeit

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift)

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich mich/wir uns im Rahmen meiner/unserer Geschäftstätigkeit gesetzestreu verhalte(n).

Ich/Wir erkläre(n) gemäß §§ 124 und 125 GWB, dass

über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.

ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinden

ich/wir im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Fach- kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben

Ich erkläre/Wir erklären, dass

keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.

− wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), − wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), − wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), − rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen

 Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),  Geldwäsche (261 StGB),  Bestechung (§ 334 StGB),  Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),  Diebstahl (§ 242 StGB),  Unterschlagung (§ 246 StGB),  Erpressung (§ 53 StGB),  Betrug (§ 263 StGB),  Subventionsbetrug (§ 264 StGB),  Kreditbetrug (§ 265b StGB),  Untreue (§ 266 StGB),  Urkundenfälschung (§ 267 StGB),  Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),  Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),  wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),  Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),  Brandstiftung (§ 306 StGB),  Baugefährdung (§ 319 StGB),  Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),  unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),  Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung),

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

 einem Verstoß gegen die Vorschrift nach § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet wurden,

die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.

 § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungs- gesetzes,  § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,  §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,  § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind

oder

 gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes

mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.

 § 21 des Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflich- tungen einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlen

Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb besteht!

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw.

zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)

Erklärung der Firma

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift)

Auskunft zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bzw. zur Selbstreinigung

des Unternehmens als ergänzende Bietererklärung

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

I. Bietererklärung über Zuverlässigkeit

Unser Unternehmen erklärt, dass es selbst oder das Mutterunternehmen in den letzten zehn Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehrfahrzeugen oder damit zusammenhängender Gerätschaften beteiligt war.

Unser Unternehmen oder das Mutterunternehmen war in den letzten 10 Jahren an kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehrlösch- fahrzeugen oder damit zusammenhängen Gerätschaften beteiligt.

Unser Unternehmen sichert zu, dass es selbst oder das Mutterunternehmen im aktuellen Vergabever- fahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt ist.

II. Erklärung über Maßnahmen zur Selbstreinigung

Falls zutreffend vorgesehene Bereiche ausfüllen und gelbe Felder ankreuzen!

Soweit unser Unternehmen in der Vergangenheit wettbewerbsbeschränkende Abreden oder Handlungen vorgenommen hat, haben wir folgende und jederzeit in unserem Unternehmen durch Einblick in die Fir- menstrukturen und Organisationsregelungen nachprüfbare sowie aus den ergänzenden Anlagen im Einzel- nen ersichtliche Selbstreinigungsmaßnahmen vollzogen:

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

  1. Personelle Maßnahmen:

Im Hinblick auf die Beteiligung von für uns handelnder Personen beim Feuerwehrbeschaffungskartell (Fall- bericht des Bundeskartellamts vom 18.02.2011; Aktenzeichen: B12 – 11/09) und der hiermit verbundenen schwerwiegenden Verfehlung dieser Personen haben wir folgende personelle Maßnahmen ergriffen:

(1) Ebene Geschäftsführer / Vorstand:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

(2) Ebene Vertriebsleiter:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

(3) Übrige Mitarbeiter, die beim Kartell beteiligt waren:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

  1. Strukturell-organisatorische Maßnahmen:

Folgende strukturell-organisatorische Maßnahmen sind in unserem Unternehmen getroffen worden: ……………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………..

  1. Hochwertiges Kontrollwesen und innere Revision:

In unserem Unternehmen sind ein hochwertiges Kontrollwesen und eine innere Revision eingeführt worden (interne/externe Kontrolle, Ombudsmann, Whistle Blower etc.). Dies beinhaltet folgende Maßnahmen: ………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………

  1. Interne Haftungs- und Schadensersatzregelungen:

Bei evtl. vorkommenden Schäden in Folge wettbewerbsbeschränkender Abreden oder Handlungen un- seres Unternehmens stehen wir für die Begleichung der eingetretenen Schäden gegenüber den Ge- schädigten ein.

  1. Mitwirkung bei Schadensaufklärung / Verzicht auf Einrede der Verjährung:

Wir erklären, dass wir im Hinblick auf die Frage, ob den Kommunen in der Vergangenheit durch unser Verhalten Schäden entstanden sind ebenso wie bei der Feststellung der eventuellen Höhe dieser Schä- den umfassend an einer Aufklärung mitwirken werden und zur Auskunft bereit sind. Insoweit verzichten wir auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf die Einrede der Verjährung.

  1. Schulung der Mitarbeiter:

Unsere Mitarbeiter werden aktuell und in Zukunft regelmäßig wie folgt, insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung eines wettbewerbsgemäßen und sauberen Verhaltens, geschult (Art und Inhalt der Schu- lung, zeitlicher Rhythmus der Schulung, Vorlage des Schulungsplans etc.): …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………

  1. Sicherstellung der Regelkonformität (Compliance):

Unser Unternehmen sichert zu, dass es durch die im Folgenden ergänzend zu den unter den Punkten 1-6 angegebenen Maßnahmen die Gewähr für ein regelkonformes Verhalten (Compliance) bietet: …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Perso- nen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Vergabenummer LF 20 Speichersdorf

Maßnahme Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20

1 Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 Auftragnehmer 1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

1 Zutreffendes ankreuzen Seite 1 von 2

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).

Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftra- ge(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftra- gen werde(n) /beauftragt habe(n).

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)

2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Benötigte Informationen zum Unternehmen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Mit Einführung der eForms für EU-weite Bekanntmachungen sind öffentliche

Auftraggeber nun bei der Bekanntgabe des Gewinners verpflichtet weitere In-

formationen zu übermitteln.

Daher bitten wir Sie uns die Informationen zu übermitteln, um diese in der

Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen.

Name des Unternehmens

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Beginnt in Deutschland mit DE + 9 Ziffern.

Telefon-Nummer

+49

E-Mail-Adresse

Größe des Unternehmens

Kleinstunternehmen Klein Mittel Groß

BezeichnungBeschäftigteJahresumsatz
KleinstunternehmenBis 9Bis 2 Mio.
Kleine UnternehmenBis 49Bis 10 Mio.
Mittlere UnternehmenBis 249Bis 50 Mio.
GroßunternehmenÜber 249Über 50 Mio.

Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht

börsennotiert ist.

Unternehmen ist börsennotiert

Nationalität:

Datum

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Leistungsbeschreibung

zur Angebotsaufforderung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20

I. Allgemeines

I.1. Die Gemeinde Speichersdorf (Landkreis Bayreuth) beabsichtigt, im Jahr 2026 für ihre Freiwillige Feuerwehr Speichersdorf ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 zu beauftragen.

Das nunmehr ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der vorgegebenen im Schwerpunkt funktionalen Leistungsbeschreibung ent- sprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschlie- ßende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare der Verdingungsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforde- rung) zwingend zu verwenden.

I.2. Die Vorgaben der Angebotsaufforderung und die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung sind Bestandteil der Ausschreibung. Kann ein Bieter bestimmte Punkte nicht erfüllen, so hat er explizit schriftlich darauf hinzuweisen.

I.3. Die Angebote sind auch unter den vorgesehenen Stellen der Leistungsbeschreibung ab- zugeben. Das Angebot muss vollständig sein; es darf nur die Preise in Euro und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Vo- raussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.

I.4. Auf Wunsch des Auftraggebers ist zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nach vorheriger Vereinbarung innerhalb 6 Wochen ein vergleichbares Fahr- zeug bei der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf in Speichersdorf kostenlos vorzuführen, sofern dies im Rahmen der Informationsbeschaffung bisher noch nicht geschehen bzw. noch nicht ausreichend ist.

I.5. Das Löschgruppenfahrzeug LF 20 muss den Anforderungen der DIN 14530-11, der EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der gültigen Ausgabe sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Migration ent- sprechen. Anerkannte “Regeln der Technik“ (z.B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN – Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. Verant- wortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller.

I.6. Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ist zu beachten, dass in dieser Leistungsbe- schreibung beim Fahrgestell, beim Aufbau oder bei der feuerwehrtechnischen Beladung zwar technische Normen wie z.B. DIN oder DIN-EN-Normen gefordert sind, es aber den- noch zulässig ist, dass Bieter auch bei allen geforderten normtechnischen Anforderungen gleichwertige Spezifikationen anbieten können. Den Nachweis der Gleichwertigkeit (z.B. durch Prüfbericht einer anerkannten Stelle oder durch technische Beschreibung des Her- stellers) zu den Normen hat allerdings der Bieter zu führen.

I.7. Damit der Verwendungszweck des Auftragsgegenstandes als Einsatzmittel für die Sicher- stellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr gewährleistet werden kann, müs- sen verschiedene Bedienelemente bzw. Geräte einheitlichen technischen Spezifikationen unterliegen. In der Regel sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr stets als sehr zeitkritisch einzustufen. Um die Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und © by IBG - 2026 - 1 -

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Ordnung sachgerecht und zielgerichtet durchführen zu können, muss eine Einheitlichkeit der Bedienung von Gerätschaften bzw. spezifischer Bedienelemente - soweit darstellbar - gegeben sein. Eine Fehlbedienung bzw. eine dadurch entstehende Zeitverzögerung könn- te u.U. erhebliche Folgen für die Sicherheit von Personen haben.

Unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV „Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand“ werden daher aus sicherheitsrelevanten Gründen im Rahmen der Leistungsbeschreibung verschiedene standardisierte und produktbezogene Gerätschaften und Bedienelemente gefordert. Diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hier- durch Nachteile entstehen.

Um die „Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Wartung (Kommentar zur VOL/A Ku- lartz/Marx/Portz/Prieß Seite 838) herzustellen und damit die Ausfallzeiten des für die Erfül- lung des gesetzlichen Pflichtauftrages notwendigen Auftragsgegenstandes zu minimieren, werden weitere Bedienelemente bzw. Gerätschaften produktbezogen spezifiziert. Auch diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hierdurch Nachteile entstehen.

I.8. Nachdem die feuerwehrtechnische Beladung des Löschfahrzeuges zu einem späteren Zeitpunkt in einem separatem Verfahren ausgeschrieben wird, erfolgt keine Unterteilung in Fachlose.

Eine weitere Unterteilung ist wegen technischen Gründen aufgrund der hohen Schnittstel- lenproblematik z.B. zwischen Fahrgestell und Aufbau nicht zulässig.

I.9. Die Abnahme nach StVZO und die feuerwehrtechnische Abnahme sind unter Berücksichti- gung der jeweils anzuwendenden Ländervorschrift für den Aufbauhersteller verpflichtend und die festgestellten Mängel sind in Absprache mit dem Auftraggeber zu beseitigen. Mehrkosten dürfen nicht berechnet werden.

I.10. Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges nach Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen und Ser- viceleistungen binnen 4 Werktagen gewährleisten. Eine entsprechende Erklärung und Be- schreibung sind dem Angebot beizufügen.

Vom Anbieter sind zur Ermittlung der Folgekosten und zur Beurteilung des Wertungskrite- riums „Service“ folgende Angaben zwingend erforderlich:

Pos. II.1 – Fahrgestell für LF 20:

Nächstgelegene Servicestelle: .....................................................................................

Entfernung (Fahrstecke) d. nächstgelegenen Servicestelle zum Auftraggeber: (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)

................................................. km

Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort!)

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: .................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort; mobiler 24 - Service ist keine Reaktionszeitangabe!)

Angabe der notwendigen Wartungsintervalle (planmäßige Kundendienste) in den ers- ten fünf Jahren bei einer jährlichen Kilometerleistung von max. 5.000 km:

..........................................

Angabe des durchschnittl. Stundenaufwands pro Wartung: ..............................h

Angabe der Kosten für eine Arbeitsstunde in der Servicestelle: ..............................€/h

Mobiler Reparaturnotdienst:  ja  nein

Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!

Pos. II.2 - Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 20:

Kundendienstzentrum:

.......................................................................................................................

Herstellerwerk:

........................................................................................................................

Entfernung (Fahrtstrecke) des Kundendienstzentrums zum Auftraggeber: ................ km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)

Entfernung (Fahrtstrecke) des Herstellerwerkes zum Auftraggeber: .......................... km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps)

Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!)

Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!) Mobiler Reparaturservice/Kundendienst:  ja  nein

Angabe der Kosten für eine Servicestunde im Herstellerwerk: ..............................€/h

Angabe der Kosten für eine Servicestunde vor Ort: ………................................€/h

Standort und Entfernung (= einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Rou- tenplaner Google Maps) des mobilen Service zum Auftraggeber:

Standort: …………………………….. Entfernung: …………………… km

Angabe der Fahrtkosten (einschließlich Personalkosten und sonstige Kosten) für Ser- vicepersonal bei Servicearbeiten vor Ort:

...................................... €/km oder Pauschalpreis ………………………. €

Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

I.11. Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in dem Angebot dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Kon- struktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden aus- führlich dargestellt werden. Alternative Werkstoffe, Konstruktionen, Fertigungsmethoden oder Beladungen kön- nen auch bei Ausschlusskriterien angeboten werden, aber hierbei sind deren Gleichwertigkeit oder Vorteile gegenüber den genannten Forderungen des Angebo- tes ausführlich zu begründen. Den notwendigen Nachweis der Gleichwertigkeit muss daher der Bieter führen. Solche gleichwertigen Angebote werden nicht als Neben- angebote betrachtet. Werden dadurch Minder- oder Mehrkosten verursacht, sind diese se- parat auszuweisen. Unvollständige Angebotsunterlagen können nicht berücksichtigt wer- den.

I.12. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

I.13. Der Anbieter muss auf Anforderung darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte und kontinuierliche Qualität (z.B. durch ISO-Zertifizierung) gesichert werden. Desweiteren muss auf Anforderung eine Referenzliste nachgereicht werden.

I.14. Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.

I.15. Bei „nicht hinreichend und allgemein“ zu beschreibenden Gegenständen bzw. Bedienele- menten werden in der Leistungsbeschreibung teilweise Produkte bestimmter Hersteller ge- fordert, die mit dem Hinweis „oder vergleichbar“ gekennzeichnet sind. Bei der Wahl von Produkten anderer Hersteller muss die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachgewiesen werden.

I.16. Der Anbieter hat innerhalb der Angebotsfrist in geeigneter Weise mit entsprechender Be- gründung auf Verbesserungsvorschläge aufmerksam zu machen, wenn

  • Unklarheiten in der Ausschreibung,
  • Unklarheiten in den Bedingungen oder
  • sonstige (funktionelle oder technische) Bedenken

in Anbetracht seiner Erfahrung bestehen. Erfolgt diesbezüglich keine Mitteilung, so wird unterstellt, dass für den Anbieter keine Un- klarheiten und Bedenken bestehen. Dies hat zur Folge, dass der Anbieter später als mögli- cher Auftragnehmer nicht berechtigt ist, aus diesem Punkt Ansprüche abzuleiten.

I.17. Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zum Angebot müssen vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber kurzfristig zugeleitet werden. Alle Änderungen in diesem Angebot bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

I.18. Nach der Auftragserteilung und rechtzeitig vor Baubeginn treffen sich die verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers mit verantwortlichen Vertretern des Auftragnehmers im Her- stellerwerk zu einer Baubesprechung (= Auftragsklärungsgespräch). Danach sind vor Bau- beginn ein endgültiger Beladeplan und ein Protokoll dieser Besprechung zur Genehmigung vom Aufbauhersteller vorzulegen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen am Herstellungsort beim Auftragnehmer informieren. Zusätzlich findet in Abhängigkeit des Baufortschritts im Her- stellerwerk eine Rohbauabnahme/-besprechung durch Vertreter des Auftraggebers statt.

I.19. Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt vor der Auslieferung am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme durch die Abnahmekommission der Feuerwehr Speichersdorf. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel gehen uneinge-

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

schränkt zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Termin zur Gebrauchsabnahme ist rechtzeitig (mind. zwei Wochen vorher) zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Über die Abnahme wird vom Auftrag- nehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.

I.20. Bei der Fahrzeugabholung ist das Fahrzeug mit voll aufgetanktem Fahrzeugkraftstoff- und Adbluebehälter zu übergeben. Der Löschwassertank muss befüllt sein. Weiterhin ist das Einsatzpersonal der Feuerwehr Speichersdorf bei der Fahrzeugabholung ausreichend einzuweisen. Die Gebrauchsabnahme und Fahrzeugabholung können zusammenhängend terminiert sein.

I.21. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu machen.

I.22. Sicherheit der Bauteile:

Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bau- teilen und Arbeitssystemen verantwortlich. Ausführung entsprechend dieser Leistungsbe- schreibung. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt hierfür mind. 2 Jahre vom Tag der Ge- brauchsabnahme an gerechnet. Der Auftragnehmer übernimmt die Garantie von mind. 6 Jahren für den Durchrostungs- schutz. Die Pflicht zur Gewährleistung besteht auch dann, wenn der Mangel während der Rohbau- oder Gebrauchsabnahme bereits bestand, jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde.

I.23. Eine neben der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich gewährte Garantie und der Garan- tieumfang sind detailliert (gegebenenfalls separat) anzugeben: Fahrgestell: ......................................................................................... ……………………………………………………………….. Aufbau: .......................................................................................... .……………………………………………………………….. Beladung: .......................................................................................... …………………………………………………………………

Durchrostungsgarantie (mind. 6 Jahre): Fahrgestell ………………………………………..…… Jahre

Aufbau …………………………………………..… Jahre

I.24. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragser- füllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Be- rechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu er- folgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vor- geschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Die unter Pkt. I.22 bzw. I.23 genannte Gewährleistungspflicht / Garantie verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.

I.25. Die Kosten für Verpflegung und Übernachtung für die Beauftragten der Feuerwehr Speichersdorf bei Reparaturen und Nachbesserungen beim Aufbauumfang innerhalb der Gewährleistungsfrist / Garantie, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bei einer Entfer- nung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber von mehr als 300 km sind mind. eine Übernachtung für zwei Personen (Fahrer- und Beifahrer) und Übernahme der nachgewie- senen Reisekosten (gemäß Bayerischem Reisekostengesetz) durch den Auftragnehmer einzurechnen.

I.26. Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmun- gen.

I.27. Ausführliche technische Unterlagen (detaillierte technische Beschreibungen und Prospektmaterial in deutscher Sprache sowie für die Pos. II.2 zusätzlich Konstrukti- onszeichnungen, ein vollständiger vorläufiger Beladeplan [Seitenansichten aller Ge- räteräume mit Darstellung der Unterbringung der geforderten feuerwehrtechnischen Beladung] bezogen auf unseren Leistungsumfang oder eines ähnlichen Vorführ- oder Kundenfahrzeuges) und je eine vorläufige Gewichts- und Energiebilanz sind dem Angebot beizufügen. Ohne die obigen geforderten Unterlagen ist eine Wertung des Angebotes nicht möglich und können dadurch einen Ausschluss aus dem Wertungsverfahren nach § 57 VgV bedin- gen!

I.28. Maximal zwölf Wochen nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber Beladepläne sowie die rechnerische Gewichtsbilanz bei voller Beladung (gemäß Pos. II.3) zur Prüfung und Freigabe einzureichen.

I.29. Bei der Fahrzeugabnahme durch den Auftraggeber ist in dessen Gegenwart eine Wiegung des Fahrzeugs durchzuführen. Das Fahrzeug muss hierbei in voll beladenem Zustand sein (alle Geräte betriebsbereit verlastet, alle Tanks gefüllt). Über das Ergebnis ist ein schriftli- ches Protokoll auszufertigen.

I.30. Vor Beginn der Abnahme sind folgende Dokumente, Bestätigungen und Nachweise in deutscher Sprache zu übergeben:

  • Bestätigung des Auftragnehmers, dass das Fahrzeug den Normen und dem Ange- botsinhalt entspricht, sowie einer firmeninternen Qualitätskontrolle unterzogen wur- de.
  • Bestätigung über die Ablieferungsinspektion des Fahrgestellherstellers, nicht älter als 1 Monat.
  • Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers.
  • Leistungsprotokoll bei einer vorhandenen Einbaupumpe oder Tragkraftspritze.
  • Ersatzteillisten
  • Verlaufspläne der gesamten Elektroversorgung, Hydraulikleitungen, Pneumatiklei- tungen sowie dazugehörige Schaltpläne
  • Prüfprotokoll nach VDE bzw. DGUV V3 der elektrischen Abnahme.
  • TÜV- Abnahmeprotokoll
  • Zulassungsbescheinigung Teil II

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

  • Fahrzeug-Checkheft (Wartungsheft)
  • Garantiekarten für Fahrzeug und mitgelieferte Aggregate und Geräte.
  • Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich
  • EG-Konformitätserklärungen für Fahrzeug und entsprechende Gerätschaften
  • Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung in mindestens zweifacher Ausführung ist in einem oder mehreren stabilen DIN A 4-Ordnern sowie in digitaler Form (z.B. pdf-Datei) auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick) mit dem Fahrzeug auszuliefern.
  • Beschreibungen und Bedienungsanleitungen auch für die im Lieferumfang zugehöri- gen feuerwehrtechnischen Beladungsgegenstände. Soweit möglich auch hier in digi- taler Form (z.B. pdf-Datei) auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick).
  • Alle für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges und der Beladung notwendigen sonsti- gen Unterlagen

I.31. Alle nicht ausführbaren Forderungen sind deutlich kenntlich (z.B. durch separate Anlage) zu machen.

Werden Forderungen in der Auftragsbestätigung anerkannt, so sind sie ohne jeden Ab- strich auszuführen. Werden Forderungen trotz Bestätigung endgültig nicht ausge- führt, kann der Gesamtauftrag zurückgezogen werden.

I.32. Alle angebotenen Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Entwick- lungsphase abgeschlossen und bereits Marktreife erreicht haben. Daher muss eine Inau- genscheinnahme der angebotenen Leistung z.B. bei Neuentwicklungen durch den Auf- traggeber bei Bedarf vor Auftragserteilung möglich sein.

I.33. Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Ne- benkosten enthalten. Die Angebotspreise sind unter Pkt. III. zu benennen. Darüber hin- aus sind die Preise transparent und für die einzelnen Teile separat (z.B. für die einzelnen Fahrgestellkomponenten, für die einzelnen Aufbauausstattungen und Beladungsteile oder für nicht im Serienumfang enthaltene Sonderausstattungen) in gesonderter Aufstellung des Auftragnehmers anzugeben.

I.34. Eine Zahlung erfolgt für erst bei vollständiger Auslieferung des Löschgruppenfahrzeug LF 20. Vor Zahlungen ist dem Auftraggeber immer das vorbehaltslose und uneingeschränkte Eigentum einzuräumen. Es ist aber nach mängelfreier Auslieferung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller und erfolgten Eigentumsübergang an die Gemeinde Speichersdorf eine Zahlung des Fahrge- stells (= Auftragsumfang Pos. II.1) möglich.

Vor Zahlungen ist dem Auftraggeber immer das vorbehaltslose und uneingeschränkte Ei- gentum einzuräumen. Es erfolgen keine Voraus- und Zwischenzahlungen! Die Zahlung er- folgt mittels Überweisung!

Etwaige Zahlungsbedingungen (z.B. Skonto, sonstige Sonderkonditionen) sind unmissver- ständlich und eindeutig unter Punkt III. anzugeben. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.

I.35. Die Vorbemerkungen (Punkt I. Allgemeines) und die technische Leistungsbeschreibung sind bei Auftragserteilung verbindliche Bestandteile des Auftrages.

I.36. Das betriebsbereite Löschgruppenfahrzeug LF 20 ist verbindlich bis spätestens 30.09.2030 auszuliefern. Bei Nichteinhaltung des verbindlichen Liefertermins ist für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht ge-

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

nutzt werden kann, fällig. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche (= 0,083 % je Werktag) gerechnet. Eine Überschreitung des Liefertermins begründet sich auch bei einer wegen technischer Mängel nicht durchgeführten oder nicht bestandenen Endabnahme.

I.37. Das Vergabekriterium „wirtschaftlichstes Angebot“ nach § 58 VgV wird mit folgenden Zu- schlagskriterien festgelegt:

  1. Preis (Gewichtung 50 %)
  2. Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Gewichtung 40 %)
  3. Service (Gewichtung 10 %)

Die nach der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) notwendige Berücksichtigung der Energieeffizienz als Vergabekriterium erfolgt für Fahrgestell als Teil- kriterium des Zuschlagskriteriums „Erfüllungsgrad der Wertungskriterien“!

Die Unterkriterien zu den Zuschlagskriterien sowie das Bewertungsverfahren können der Bewertungsmatrix in der Anlage entnommen werden.

In der Leistungsbeschreibung wird auch zwischen sogenannten „Ausschlusskriterien“ und „Wertungskriterien“ unterschieden. „Ausschlusskriterien“ müssen grundsätzlich (Ausnah- men siehe Pos. I.11) erfüllt werden, „Wertungskriterien“ sollten erfüllt werden. Der Anteil der erfüllten Wertungskriterien zu allen Wertungskriterien findet in dem Zuschlagskriterium „Erfüllungsgrad der Wertungskriterien“ Berücksichtigung.

Bei fehlender Zuordnung (= fehlendes Kreuzchen) einer Forderung des LV zu Ausschluss- oder Wertungskriterium wird prinzipiell von einem Wertungskriterium ausgegangen.

I.38. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Nachrichtenfunk- tion der Vergabeplattform. Beachten Sie, dass Fragen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform beantwortet werden. Auskünfte von grund- sätzlicher Natur werden allen Anbietern zugeleitet. Die Beantwortung der eingegangenen Fragen durch den Auftraggeber erfolgt zeitnah. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

II. Löschgruppenfahrzeug LF 20

Das Löschgruppenfahrzeug LF 20 muss mindestens der DIN 14 530-11, der E-DIN 14 502-2 und der EN 1846-2 sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern entsprechen, sofern keine Ergänzungen oder normtechnisch zulässige Abweichungen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.

Prinzipiell darf anstatt einem Neufahrzeug als Hauptangebot auch ein identisches Vor- führfahrzeug angeboten werden. Hierbei sind die Fördervoraussetzungen für Vorführzeuge nach Punkt 4.5.16 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) zu beachten:

 Das Fahrzeug darf nicht älter als 18 Monate sein;  Die bisherige Laufleistung des Fahrzeuges darf nicht mehr als 20.000 km betragen (Ta- chostand);  Sofern das Fahrzeug einen Nebenantrieb besitzt (zum Beispiel bei Drehleitern), darf die Betriebsstundenzahl (bezogen auf den Nebenantrieb) maximal 200 Stunden betragen;  Die Bereifung, die Lackierung und die Batterien müssen neuwertig sein;  Für das Fahrzeug ist eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 1846-2 durchzuführen;  In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 dürfen lediglich die Hersteller-/Aufbaufirma sowie der Fahrzeughändler als Vorbesitzer eingetragen sein.

(cid:1)

Angebotenes Fahrzeug ist ein Neufahrzeug

(cid:1)

Vorführfahrzeug

Zutreffendes ist anzukreuzen. Bei einem Vorführfahrzeug ist im Angebot der Tag der Erstzulas- sung und der voraussichtliche Kilometerstand bei Übergabe anzugeben.

II.1 Allrad-FAHRGESTELL für ein LF 20

Das Fahrgestell muss zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530-27, DIN EN 1846-2 sowie der Beschreibung des feuerwehrtechnischen Aufbaus unter Pos. II.2 ge- eignet sein. Weiterführende Vorschriften des Landes Bayern sind zu berücksichtigen.

Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel- bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder ge- gebenenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hinsichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen! Eine An- gabe „nicht lieferbar“ führt bei Ausschlusskriterien faktisch zum Ausschluss des Angebotes. Bei optionalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die optionale Ausstattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Ge- samtpreis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anlage zu erläutern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt III. anzugeben.

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

II.1 ALLRAD-FAHRGESTELL für LF 20

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
*  Zutreffendes ankreuzen!
Grundumfang Fahrgestell
II.1.11 Allrad-Frontlenkerfahrgestell geeignet zum Aufbau ei- nes Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN EN 1846- 2 u. DIN 14 530-11 entsprechend der Beschreibung un- ter Punkt II.2. Maximal technisch mögliche Gesamtmasse mind. 16.000 kg, normtechnisch bedingt auf 16.000 kg zuge- lassen! Maximal technisch mögliches zul. Gesamtgewicht: ___________________ kg Angaben zum Hersteller / Fahrzeugtyp: _______________________________ Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellmasse: ___________________ kg Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellnutzlast: ___________________ kgX
II.1.2Radstand: ca. 4.250 mm ± 150 mm Tatsächlicher Radstand: _________________________ mmX
II.1.3Serienmäßiger Rahmenüberhang nach Absprache mit Aufbauhersteller.X
Motor
II.1.4Motor: 6 Zylinder, Leistung mindestens 230 kW / 313 PS in mind. in EURO VIe. Tatsächliche Leistung: ______________________________ (Leistungsdiagramm und Beschreibung beilegen) Max. Drehmoment von _____________ bei _______________________________ U/min Hubraumangabe: ______________ cm³ Energieverbrauch: _______________ g/kWh - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.1.5Ohne Drehmomentreduktion bei Abgasfehler oder Fehlen von Zusatzstoffen für die AbgasnachbehandlungX
II.1.6Standregeneration für Katalysator, jederzeit ausführbar, für Schwachlasteinsätze.X
II.1.7Eingeleitete Regeneration muss jederzeit unterbrochen werden können bzw. eine Regeneration muss generell sperrbar sein!X
II.1.8Flammstartanlage.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.9Anschluss für externe Drehzahlregelung.X
II.1.10Tempomat.X
II.1.11Sofern aufbautechnisch (= Aufbauelektrik ohne CAN- Bus) erforderlich: Motor-Start-Stopp unter Frontklappe bzw. am Rahmenende sofern aufbautechnisch für Motor-Start- Stopp am Pumpenbedienstand erforderlich.
II.1.12Kraftstofffilter mit Heizung.X
II.1.13Ölwanne für Steigfähigkeit bis 30%.X
II.1.14Steuermodul für externen Datenaustausch mit Aufbaufunktionalität.X
Kupplung / Getriebe
II.1.15Vollautomatisches Wandlergetriebe mit mind. 8 Vorwärtsgängen. Angebotenes Getriebe: _______________________________ Tatsächliche Ganganzahl: ___________ - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -XX
II.1.16Separat schaltbares Fahrprogramm für Einsatzfahrten.X
II.1.17Separat schaltbares Fahrprogramm für Geländefahrten.X
II.1.18Neutralstellungsschalter.X
II.1.19Verteilergetriebe mit zuschaltbaren Allradantrieb mit Längssperre und zuschaltbarer Geländeuntersetzung. Angebotene Variante: ________________________X
II.1.20Sperrenmanagement für das Verteilergetriebe.X
II.1.21Hinterachsübersetzung für v = ca. 110 km/h. Die max Achsübersetzung ist zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen!X
II.1.22Nebenantrieb (dauerfest) mit Schwingungsdämpfer (sofern aufbautechnisch erforderlich) gemäß Absprache mit dem Aufbauhersteller zum Antrieb der Feuerlöschkreiselpumpe.X
II.1.23Differentialsperre für Hinterachse.X
II.1.24Bedarfsposition: Differentialsperre für Vorderachse. Warnsummer bei eingelegter Vorderachsdifferential-sperre.
II.1.25Pump and Roll – Funktion.X
Bremsanlage
II.1.26Druckluftbetätigte Zweikreis-Bremsanlage.X
II.1.27Luftpresser mit ca. 300 cm³ Hubraum.X
II.1.28Scheibenbremse an Vorder- und Hinterachse. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.1.29Scheibenbremsen geschützt für Geländeeinsatz.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.30Kletterbremse (Wegrollsperre) für Anfahren auf Steigungen ohne Zurückrollen des Fahrzeuges. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.1.31Motorbremse mit zusätzlicher Betätigung über Bremspedal.X
II.1.32Hochleistungsmotorbremse, stufbar.X
II.1.332-Rad-Feststellbremse.X
II.1.34Alternativposition: 4-Rad-Feststellbremse.
II.1.35Bedienung Feststellbremse neben Fahrersitz, konventionelles DruckluftventilX
II.1.36Alternativposition: Bedienung Feststellbremse in Instrumententafel, als elektronische Feststellbremse.
II.1.37Bremsbeläge asbestfrei.X
II.1.38Antiblockiersystem ABS.X
II.1.39Antriebsschlupfregelung ASR.X
II.1.40Elektronisches Stabilitätsprogramm ESP. - Wertungskriterium wird fünffach bewertet -X
II.1.41Notbremssignal: Eine Notbremsung wird anderen Verkehrsteilnehmern durch Pulsieren der Blinklichter angezeigt. Nach dem Stillstand wird automatisch die Warnblinkanlage eingeschaltet um Auffahrunfälle zu vermeiden.X
II.1.42Drucklufttrockner beheizt.X
II.1.43Reifenfüllanschluss.X
II.1.44Abschlepp-Füllanschluss, vorn.X
II.1.45Schnellstarteinrichtung für Sonderfahrzeuge.X
II.1.46Bedarfsposition: Geländelogik für ABS, aktivierbar über Taster:  kein ABS bei v < 15 km/h  reduziertes ABS bei v > 15 km/h und < 40 km/h  normales ABS bei v > 40 km/h
Fahrgestell / Lenkung
II.1.47Bodenfreiheit unter der Achse gemäß DIN EN 1846 (Be- schreibung und Angebotszeichnung beifügen)! ___________________ mm
II.1.48Wendekreis gemäß DIN EN 1846: ___________________ m
II.1.49Wasserdurchgangsfähigkeit min. 800 mm. Tatsächliche Wasserdurchgangsfähigkeit: _________________________ mmX

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.50Hydrolenkung.X
II.1.51Lenkrad / Lenksäule in Höhe und Neigung verstellbar.X
Achsen / Federn
II.1.52Stabilisierungspaket für hohen Schwerpunkt = verstärkte Stoßdämpfer und Stabilisatoren an Vorder- und Hinter- achse.X
II.1.53Vorderfeder, blattgefedert, verstärkt, mit Stabilisatoren, Außenplanetenausführung, Achslast 6,1 t bzw. nach Vorgaben Aufbauhersteller.X
II.1.54Hinterachse, luftgefedert (absenk- bzw. anhebbar) mit Stabilisator, Außenplanetenausführung, mind. 10 t Achs- last: □ Achsausführung: luftgefedert □ blattgefedert (Zutreffendes ankreuzen!) Tatsächliche Achslast: ______________ t - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
Räder / Reifen
II.1.55Räder Scheibe 8-Loch 11,75 – 22,5 an Vorderachse, Räder Scheibe 8-Loch 7,50 – 22,5 an Hinterachse.X
II.1.56Bereifung 6-fach mit passenden Felgen:  Vorderachse: ca. 385/55 R 22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung  Hinterachse: ca. 275/70 R 22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung Tatsächliche Bereifung (Größe und Typ): Vorderachse: _____________________ Hinterachse: _____________________ Die Reifen müssen ein identisches und aktuelles Produktionsdatum aufweisen! - Wertungskriterium wird zugunsten gewünschten Breitrei- fens (> 365 mm) zweifach bewertet -X
II.1.57Radmutterabdeckung für Vorderachse.X
II.1.58Ohne Reserveradhalter.X
Rahmen, Rahmenanbauteile
II.1.59Anbau Kraftstoffbehälter und Trockenluftfilter in Abspra- che mit dem Aufbauhersteller.X
II.1.60Behälter für AdBlue, Inhalt mind. 8 l. Tatsächlicher Inhalt: _______ lX
II.1.61Auspuffanlage mit Topf längs und Endrohr links für Feu- erwehr, nach DIN 14572.X
II.1.622 Schäkel Form C am Rahmen vorne.X
II.1.632 Schäkel Form C am Rahmen hinten.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.64Ohne Unterfahrschutz hinten.X
II.1.65Ohne seitliche Schutzvorrichtung.X
II.1.66Stahlstoßfänger. Angebotene Ausführung: _____________________________________X
II.1.67Zugvorrichtung (Koppelmaul) vorne. Belastbarkeit bis mindestens zur halben zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges. Angebotene Ausführung / Belastbarkeit: _____________________________________X
II.1.68Schlusstraverse.X
II.1.69Anhängekupplung Fabrikat Rockinger TK 226 A oder gleichwertig (gebremst mind. 2.000 kg, ungebremst mind. 1.500 kg). Angebotene Anhängekupplung: _________________________________________X
II.1.70Falls aufbautechnisch erforderlich: Brückenbefestigungswinkel.
II.1.71Bedarfsposition: Zweikreisbremsanschluss am Rahmenende.
Fahrerhaus
II.1.72Führerhaus geeignet für eine fahrerraumintegrierte Mannschaftsraumkabine (= Verlängerung des Führerhauses zum Mannschaftsraum) entsprechend Pos. II.2. Ausführung und Abstimmung zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller!X
II.1.73Kipphydraulik für Fahrerhaus.X
II.1.74Falls aufbautechnisch erforderlich: Verstärkte Kipphydraulik für fahrerraumintegrierte Mannschaftsraumkabine.
II.1.75Fahrerhausfestigkeitsklasse ECE R29-3. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.1.76Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand für Mannschafts- kabine.X
II.1.77Ausführung des Führerhauses in heruntergesetzter Bauhöhe.X
II.1.78Windschutzscheibe aus Verbundglas, getönt.X
II.1.79Seitenscheiben getönt.X
II.1.80Sonnenblende getönt, außen vor der Windschutz- scheibe.X
II.1.81EU-Frontspiegel.X
II.1.82Rückspiegel links und rechts beheizbar und elektrisch verstellbar.X
II.1.83Weitwinkelspiegel links u. rechts beheizbar und elektrisch verstellbar.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.84Bordsteinspiegel rechts, beheizbar und elektrisch ver- stellbar.X
II.1.85Scheibenwaschanlage elektrisch.X
II.1.86Kotflügelblendenverbreiterung nach EU-Richtlinie 91/226/EWG.X
II.1.87Mit Sprühnebelverhinderung.X
II.1.88Fahrerkomfortsitz mit Kopfstütze, luftgefedert, längs-, lehnen- und höhenverstellbar.X
II.1.89Beifahrerkomfortsitz mit Kopfstütze, luftgefedert, längs-, lehnen- und höhenverstellbar.X
II.1.90In den Sitzen integrierte Dreipunkt-Automatiksicher- heitsgurte.X
II.1.91Sonnenschutzblende für Fahrer- und Beifahrer oder ver- gleichbar.X
II.1.92Leseleuchten für Fahrer und Beifahrer.X
II.1.93Verschleißfester Kunststoffbelag für Boden.X
II.1.94Gummifußmatten für Fahrer- und Beifahrerfußraum.X
II.1.95Bedarfsposition: Schonsitzbezüge für Fahrer- und Beifahrersitz.
II.1.96Haltegriffe an A- und B-Säule.X
II.1.97Haltegriffe zusätzlich im Fahrerhausdach innen.X
II.1.98Ablagefächer in den Türen und über Frontscheibe.X
II.1.99Ablagefächer im Armaturenbrett mittig.X
II.1.100Türinnenverkleidung abwaschbar.X
II.1.101Türfensterheber elektrisch.X
II.1.102Zentralverriegelung für Fahrer- und Beifahrertüre, mit Fernbedienung.X
II.1.1032 Fahrzeugschlüssel zusätzlich.X
II.1.104Klimaanlage mit automatischer Temperaturregelung. Angebotene Ausführung: ___________________X
II.1.105Pollenfilter.X
II.1.106Innenraumgestaltung dunkelfarbig.X
Beleuchtung
II.1.107LED-Fahrscheinwerfer für Abblend- und Fernlicht (mit Warnsummer bei eingeschaltetem Fahrtlicht und abge- schalteter Zündung). - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.1.108LED-Tagfahrlicht (ECE R87 konform).X
II.1.109LED-Nebelscheinwerfer.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.110LED-Abbiegelicht.X
II.1.111Seitliche Markierungsleuchten in LED.X
II.1.112LED-Umrissleuchten.X
II.1.113Bedarfsposition: Scheinwerferschutzgitter.
Elektrik
II.1.114Zweiklanghorn elektrisch.X
II.1.115Betriebsstundenzähler.X
II.1.116Anhängersteckdose 12 V (13-polig) sowie 24 V (15- polig).X
II.1.117Farbige Multifunktionsanzeige (Mindestgröße 12“) im Fahrerhaus z.B. für Kühlwasser / Scheibenwaschwasser / Motoröl / Lenköl / Ansauganlagen Unterdruck und sonstige Betriebsdaten..X
II.1.118Aufbauschnittstelle unter Frontklappe.X
II.1.1192-polige Steckdosen im Fahrerhaus, 12 V und 24 V.X
II.1.120Batterien ca. 2 x 12 V / mind. 160 Ah. Angebotene Ausführung: _______________________ AhX
II.1.121Batteriekabel, verlängert.X
II.1.122Lichtmaschine 28 V mit min. 190 A und mind. 5.000 W Leistung. Tatsächl. Leistung: ________________________X
II.1.123Elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung v ca. 100 max km/h.X
II.1.124Ohne Fahrtenschreiber.X
II.1.125Einstiegsleuchten auf Fahrer- und Beifahrerseite.X
II.1.126ETA-Sicherungsautomaten.X
II.1.12724 V – Radio, digitaler Radioempfang DAB, mind. 12“- Farbdisplay, Verstärker, 4 Lautsprecher, einschließlich Antenne und Verkabelung, bluetoothfähige Freisprech- einrichtung für ein Mobiltelefon, einschließlich Navigati- onsfunktionalität.X
II.1.128Funktionalität für obiges Radio zum Anschluss mind. ei- ner Rückfahrkamera an das Radiodisplay (nur Videosig- nal).X
II.1.129AUX-in/USB im Armaturenbrett.X
Lackierung
II.1.130Fahrerhaus feuerrot RAL 3000.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.131Fahrgestell in Serienlackierung: schwarz RAL 9011 bzw. grau.X
II.1.132Felgen weißaluminium RAL 9006 oder silberfarben.X
II.1.133Bedarfsposition: Stoßfänger, vordere Kotflügel und Einstiege lackiert in reinweiß RAL 9010.
II.1.134Ausreichender Korrosionsschutz, Hohlraumkonservie- rung für Fahrerhaus!X
Sonstiges
II.1.135Die nach den neuen europäischen Richtlinien (EU) 2019/2144 ab 07.07.2024 notwendigen Assistenzsyste- me (z.B. Abbiegeassistent, Notbremsassistent, Auf- merksamkeitswarner, Front Detection, Abstandswarner, Verkehrszeichenerkennung, Rückfahrassistent) sind – sofern im Fahrgestellumfang zwingend erforderlich – zu berücksichtigen.X
II.1.136Zulassungsbescheinigung II.X
II.1.137Prüfbuch.X
II.1.138Wagenheber mind. 10 t.X
II.1.139Reifenfüllschlauch 20 m.X
II.1.1402 Unterlegkeile.X
II.1.1411 Verbandskasten.X
II.1.1422 Warnblinklampen.X
II.1.1432 Warndreiecke.X
II.1.144Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, zweifach.X
II.1.145Überführungskosten Fahrgestell zum Aufbauhersteller.X
II.1.146Ablieferungsinspektion mit Erstparametrierung.X
II.1.147Satz Schneeketten für Vorderachse (Fabrikat RUD Su- pergreifsteg oder gleichwertig). Angebotenes Fabrikat/Typ: _______________________________X
II.1.148Schneeketten für Hinterachse, ausgelegt für äußeres Einzelrad (Fabrikat RUD Supergreifsteg oder gleichwer- tig). Angebotenes Fabrikat/Typ: _______________________________X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.1.149Es werden nur Hersteller akzeptiert, die eine autorisierte Servicestelle im Umkreis von Speichersdorf von 50 km haben. Nächstgelegene Servicestelle: _____________________________X
II.1.150Gegebenenfalls sonstige zwingend erforderliche Aus- stattung für LF 20 – Aufbau: ________________________________________ Bitte entsprechenden Eintrag vornehmen!
Summe der Pos. II.1 - Fahrgestell LF 20 (ohne Bedarfs- und Alternativpositionen)
MwSt. (z.Zt. 19%)
Gesamtsumme für Fahrgestell LF 20
Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen!

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

II.2 FAHRZEUGAUFBAU für ein LF 20

Der feuerwehrtechnische Aufbau für das LF 20 muss - wie bereits erwähnt - der DIN 14530-11, der DIN EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der jeweilig aktuellen Ausgabe sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Migra- tion entsprechen. Besondere Ausführungen, Abweichungen, Einschränkungen und Zusatzbestimmungen sind u. a. nachfolgend aufgeführt. Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder ge- gebenenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hinsichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen. Bei optio- nalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die optio- nale Ausstattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Gesamt- preis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anla- ge zu erläutern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt IV.2 anzugeben.

II.2 Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau für LF 20

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
*  Zutreffendes ankreuzen!
Fahrzeugaufbau für LF 20
II.2.11 feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Löschgruppen- fahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 geeignet zum Aufbau auf ein Allrad-Fahrgestell nach Pkt. II.1. Zulässige Gesamtmasse in Abhängigkeit des Fahrge- stells normtechnisch max. 16.000 kg.X
II.2.2Der feuerwehrtechnische Aufbau sowie die enthaltenen Ein- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Ausliefe- rung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.X
II.2.33 –teiliger Kofferaufbau aus leichten, verschweißten Edelstahlprofilen, Beblechung aus 2 mm Aluminiumble- chen oder in Aluminiumbauweise mit selbsttragender Aufbaustruktur oder entsprechend gleichwertige Ausfüh- rung. An den Seiten je drei Geräteräume mit Aluminium- Rollläden, im Heck ein Geräteraum ebenfalls mit Alumi- nium-Rollladen.X
II.2.4Ausführung des Kofferaufbaus mit verschweißten Edel- stahlprofilen. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.2.5Geräteraumoptimierter Kofferaufbau, zur Optimierung des Geräteraumvolumens und zur Verringerung der Dachbeladung.X
II.2.6Der Aufbau und Innenausbau hat so zu erfolgen, dass ein flexibler Umbau der Einbauten ohne großen Aufwand möglich ist (Stellschienenprofilsystem, horizontal und ver- tikal verstellbar).X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.7Doppelbeblechung der Geräteräume im Bereich der Au- ßenwände. Diese Maßnahme verhindert deren Beschä- digung durch nicht gesicherte Beladungsteile. Andere Lösungen (z.B. Verwendung von formstabilen Alumini- umprofilen) sind zulässig, wenn die Beschädigung einer vorhandenen Außenbeblechung verhindert wird.X
II.2.8Koffer zwischen den Achsen und hinter der Hinterachse tiefgezogen (Tiefbauweise bzw. mit Traversekästen). In die darüberliegenden Geräteräume integrierte Bauweise zur Aufnahme schwerer Geräte (z.B. Stromerzeuger) ge- eignet.X
II.2.9Abschluss des Tiefbaus hinter der Hinterachse bzw. der Traversekästen mit Bordwandklappen, bis an die Druck- abgänge gezogen.X
II.2.10Unterhalb des tiefgezogenen Bereiches des G1 und G2 pneumatisch ausschwenkbare Auftritte (Gitterroste, mind. 360 mm Auftrittstiefe, mit Einhandbedienung, Einfahren nur bei eingeschobener Auftrittsbrücke unter Pos. II.2.11) oder gleichwertige Konstruktion mittels Bordwandklap- pen. Angebotene Ausführung: ________________________________________ - Wertungskriterium wird zugunsten einer Lösung mit pneumatisch ausschwenkbare Auftritte vierfach gewertet -X
II.2.11Ausstattung der Auftritte unter Geräteraum G1 und G2 mit mechanisch seitlich bis zu den Bordwandklappen der hinteren Traversekästen (bzw. Tiefbau der Geräteräume G5 und G6) ausziehbaren Auftrittsbrücken zur Bildung einer durchgehenden Auftrittsfläche oder gleichwertige Ausführung mittels herausklappbaren Kotflügelauftritten im Bereich der Hinterachse. Angebotene Ausführung: □ Herausziehbare Auftrittsfläche für G3/G4 □ Abklappbarer Radkasten G3/G4 (Zutreffendes ankreuzen!)X
II.2.12Alle Auftritte müssen ein gleiches Höhenniveau und eine gleiche Tiefe aufweisen.X
II.2.13Die Entnahme der feuerwehrtechnischen Beladung aus dem tiefgezogenen Bereich der Geräteräume G1 und G2 sollte ohne Öffnen von Trittklappen möglich sein, d.h. Ja- lousien bis zur Unterkante der Geräteräume gezogen. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.2.14Ausführung des begehbaren Bereichs des Tiefbaus mit Alu-Warzenblech als Bodenbelag.X
II.2.15Abschluss der seitlichen Geräteraume mit eloxierten Aluminium-Rollladen, mit seitlicher stabiler Führung so- wie mit Zuziehleinen und Drehstangenverschluss.X
II.2.16Verschluss des heckseitigen Geräteraums (GR) ebenfalls mit eloxierten Aluminium-Rollladen, mit seitlicher stabiler Führung sowie mit Zuziehleinen und Drehstangenver- schluss.X
II.2.17Jalousien alufarben eloxiert.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.18Alle Geräteräume abschließbar sowie gleichschließend.X
II.2.19Alu-Aufstiegsleiter an der rechten Heckseite mit ergono- mischer Neigung. Arretierung der Leiter beim Ein- und Ausklappen selbständig.X
II.2.20Abschluss der Dachflächen mit seitlichen Dachblenden. Mit ausreichender Abflussmöglichkeit bei Regen oder Reinigungsarbeiten.X
II.2.21Kofferaufbaudach aus Alu-Warzenblech, aus einem Stück gefertigt.X
Fahrerhaus/Mannschaftskabine
II.2.22Gruppenkabine, komplett als eine räumliche Einheit mit dem Führerhaus und getrennt vom Aufbau (= fahrer- raumintegrierte Kabine). Ausführung der tragenden Kabinenstruktur bzw. der Si- cherheitszelle in Edelstahlrahmenausführung, die mit GFK-Formteilen beplankt ist oder gleichwertige Ausfüh- rung (z.B. GFK-Kabine oder mit GFK-Elementen verklei- deter Aluminiumstruktur). Mannschaftsraumdach erhöht zur Optimierung der In- nenhöhe auf ca 1.600 mm. Tatsächliche Innenraumhöhe: _______________ mm Alternativ: Korrosionsbeständige Mannschaftskabine komplett in Aluminium od. gleichwertigem Material, im Kofferaufbau integriert. Möglichst freie Kommunikationsfläche zwi- schen Fahrer- und Mannschaftsraum. Angebotene Ausführung: □ Fahrerraumintegrierter Mannschaftsraum □ Aufbauintegrierter Mannschaftsraum (Zutreffendes ankreuzen!) - Wertungskriterium wird zugunsten eines fahrerrauminte- grierten Mannschaftsraumes sechsfach bewertet -X
II.2.23Mannschaftsraumkabine nach ECE-R29-3 geprüft.X
II.2.24Volle Kommunikationsfläche zwischen Fahrer- und Mannschaftsraum durch formgleiche Verlängerung des Originalfahrerhauses. Eine elektronische Sprechverbindung ist nicht gültig.X
II.2.25Mannschaftsraumzelle ab der B-Säule auf Aufbaubreite gezogen für maximale Mannschaftsraumgröße.X
II.2.26Führerhaus mit Mannschaftskabine hydraulisch kippbar.X
II.2.27Begehbares Mannschaftsraumdach aus Aluminium- Warzenblech auf voller Mannschaftsraumbreite, lackiert in feuerrot RAL 3000.X
II.2.28Mannschaftsraumtür in Sicherheitshöhe, Tür bis unmit- telbar zum Mannschaftsraumdach hochgezogen, dadurch optimaler Ausstieg mit Pressluftatmern möglich.X
II.2.29Mannschaftsraumtüren in Aluminiumausführung mit gro- ßen Kurbelfenstern.X
II.2.30Mechanische Türverriegelung der Mannschaftsraumtü- ren.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.31Elektrische Fensterheber für die Türfenster.X
II.2.32Zusätzliche feste Sichtfenster im unteren Bereich der Mannschaftsraumtüren für besseren Blick auf den Aus- stiegsbereich.X
II.2.33Großes Mittelfenster zwischen Fahrerraum- und Mann- schaftsraumtüren zur Verbesserung der Rundumsicht und der Helligkeit im Mannschaftsraum.X
II.2.34Anbindung der Fahrerhauszentralverriegelung an die Mannschaftsraumtüren.X
II.2.35Bodenbelag im Mannschaftsraum und innenliegende Einstiege zum Mannschaftsraum mit Alu-Warzenblech belegt, wasserdichte Versiegelung des MR-Bodens.X
II.2.36Der Einstieg zum Mannschaftsraum ist aus ergonomi- schen Gründen mit 3 Sicherheitstreppenstufen mit ver- setzten Trittstufen ausgebildet. Die unteren zwei Stufen sind zum verbesserten höhen- vermittelten Einstieg als automatischer pneumatischer Auftritt (selbsttätige Funktion beim Öffnen der Mann- schaftsraumtüre) versehen.X
II.2.37Ausführung aller Treppenstufen als Gitterrost mit Rutsch- festigkeitsklasse R13 und Verdrängungsraum V10.X
II.2.38Sitze im Mannschaftsraum, körpergerecht geformt, aus Integralschaum ohne Zwischenräume.X
II.2.39Gepolsterte Rückenlehnen und Kopfstützen für jeden Sitzplatz.X
II.2.40Alle Sitze im Mannschaftsraum müssen mit 3-Punkt- Sicherheitsgurten ausgestattet sein.X
II.2.41Lieferung und Montage von mind. 6 Stück Doppelkleider- haken aus Metall im MR.X
II.2.42Entgegen der Fahrtrichtung sind die beiden äußeren Sitzplätze mit mechanischen PA-Halterungen für Einfla- schengeräte auszustatten, einschließlich elektropneuma- tischer Sicherheitsschaltung der Geräte, Auslöseschalter im Dachhimmel integriert, klappbare Rückenlehne bei leeren Lagerungen, oder gleichwertige Ausführung!X
II.2.43Haltebänder unter der Mannschaftsraumdecke zum Auf- hängen der Schultergurte von zwei Pressluftatmern ent- gegen der Fahrtrichtung.X
II.2.44In Fahrtrichtung sind die beiden mittleren Sitzplätze mit mechanischen PA-Halterungen für Einflaschengeräte (mit Verstellmöglichkeit für verschiedenen PA-Typen) auszustatten, einschließlich elektropneumatischer Si- cherheitsschaltung der Geräte, Auslöseschalter im Dachhimmel integriert, klappbare Rückenlehne bei leeren Lagerungen, oder gleichwertige Ausführung!X
II.2.45Haltebänder unter der Mannschaftsraumdecke zum Auf- hängen der Schultergurte von zwei Pressluftatmern in Fahrtrichtung.X
II.2.46Montage von 4 Gepäcknetzen im Bereich der PA-Plätze an der Decke der Kabine.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.47Zwei Sitzbankkasten mit Sitzbankdeckeln unter den Sitz- reihen, mit manueller Verriegelung.X
II.2.48Ausstattung der Sitzbank in Fahrtrichtung mit 4 Aus- schnitten zur Lagerung von 4 entnehmbaren Alu- Contai- nern (zur Lagerung diverser über die Norm hinausge- hende Ausrüstungsteile), einschließlich Lieferung der Container.X
II.2.49Bedarfsposition: Ausstattung der Sitzbank entgegen der Fahrtrichtung mit 3 Ausschnitten zur Lagerung von 3 entnehmbaren Alu- Containern (zur Lagerung diverser über die Norm hin- ausgehende Ausrüstungsteile), einschließlich Lieferung der Container.
II.2.50Alu-Ablagekasten für Einsatzunterlagen zwischen Fah- rer- und Beifahrersitz, zur Aufnahme von Einsatzunterla- gen u.a., geeignet für Leitzordner und Hängeregister. Einschließlich klappbaren Alu-Deckel mit Gasdruckfeder.X
II.2.51Sichere Lagerung von zwei Feuerwehrhelmen in Bereich des Fahrers und Gruppenführers.X
II.2.52Im Mannschaftsraum sind zwei Alu-Ablagefächer für per- sönliche Wertgegenstände (wie z.B. Brillen, Geldbörsen, Schmuck, Mobiltelefone, etc.) in den Fensternischen der Mittelfenster rechts und links vorzusehen.X
II.2.53Bedarfsposition: 24 V - Klimaanlage für den Mannschaftsraum, mit Heiz- funktion, montiert auf dem Mannschaftsraumdach, mit zentralem Bedienteil und dreistufiger Regelung der Kühl- leistung. Fabrikat Autoclima, Typ Modula RTH Slim, Käl- teleistung mind. 2.500 W, oder gleichwertige Aufdach- klimaanlage. Angebotene Ausführung: ________________________
II.2.54Bedarfsposition: Lieferung und Einbau abschließbarer Schlüsselkasten mit Zahlenschloss und min. 10 Schlüsselhaken für diver- se Objektschlüssel im Griffbereich des Beifahrers. Einbauort in Absprache mit dem Auftraggeber.
II.2.55Senkrechte Sicherheitseinstiegsstangen (2x über die ge- samte Mannschaftsraumhöhe, 2x bis zur Fensterhöhe) an den Mannschaftsraumtüröffnungen, in signalgelb la- ckiert oder pulverbeschichtet.X
II.2.56An Mannschaftsraumdecke zwei klappbaren querverlau- fende Haltestangen, in signalgelb lackiert oder pulverbe- schichtet.X
II.2.57An den Einstiegstüren senkrecht verlaufende Haltestan- ge, in signalgelb lackiert oder pulverbeschichtet.X
II.2.58Das Design des Mannschaftsraumes ist weitestgehend an das Design der Fahrerkabine anzupassen und in einer pflegeleichten Ausführung darzustellen (Türen- und De- ckenverkleidung etc.).X
II.2.59Innenverkleidung und Deckenplatte im Fahrer- und Mannschaftsraum muss abwaschbar beschichtet sein.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.60Integrierte stabile Ablagefächer aus Aluminium in den Mannschaftsraumtüren.X
II.2.61Der verbleibende Platz im Mannschaftsraum muss indivi- duell für die Halterung von Schutzausrüstung und diver- sen Ausrüstungsgegenständen genutzt werden. Die exakte Festlegung erfolgt im Auftragsfall.X
Fahrgestellanbauten
II.2.62Aufprotzvorrichtung für zwei Einpersonenhaspeln (1x EPH-Schlauch, 1x EPH-Verkehr) nach DIN 14826-EH.X
II.2.63Unterfahrschutz am Heck.X
II.2.64Kraftstofftank falls nicht vom Fahrgestellhersteller auf- baugeeignet lieferbar, Mindestinhalt 120 l.X
II.2.65Alle sonstigen, aufbauspezifisch notwendigen Anpas- sungsarbeiten am Fahrgestell (z.B. Anpassungen am Kraftstofftank, Verlegung des Auspuffsendrohrs, Verle- gung von Druckkessel, Anpassen des Abgasendrohres für Absauganlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber, etc.).X
Löschmittelbehälter
II.2.66Löschwasserbehälter aus GFK oder gleichwertigen Mate- rial mit integrierten Schwallwänden, entsprechend der Norm mit mind. 2.000 Liter nutzbarem Tankinhalt. Das Geräteraumvolumen des G1 und G2 sollen durch den Tank nicht eingeschränkt werden. Der Wassertank ist mit einer Wartungsöffnung vorzuse- hen. Der Zugang ist über das Aufbaudach zu realisieren und in diesem flächenbündig einzulassen. Elektrische Inhaltsanzeige in LED-Technik mit automati- scher Helligkeitsanpassung am Bedienstand der Feuer- löschkreiselpumpe.X
II.2.67Falls gewichtstechnisch realisierbar: Mehrkosten für Löschwasserbehälter mit mind. 2.300 l nutzbaren Tankinhalt. Angestrebt wird hierbei aber ein Löschwasserinhalt von bis zu 2.500 l! Tatsächlich in Abhängigkeit der Gewichtsbilanz (bezogen auf 16.000 zGM) realisierbarer Löschwassertankinhalt: ____________________________ - Wertungskriterium wird vierfach bewertet -X
II.2.68Tankfüllleitung mit freiem Einlauf in den Löschwassertank nach DVGW W405-B1 und DIN E 14502-2 zur Trennung von Trinkwasser aus Hydranten und Nichttrinkwasser der Gefährdungskategorie 5. Ausführung der Tankfüllleitung mit B-Festkupplung und Kugelhahn.XX
II.2.69Der zulässige Fülldruck des Wasserbehälters muss min- destens 12 bar betragen. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.70Automatische Tankfüllstandsregulierung (Automatische Tankfüllsicherung zur Begrenzung der Füllmenge und automatischer Zuschaltung bei fehlender Wassermenge über pneumatisches Absperrventil in der Hydrantenfülllei- tung des Löschwasserbehälters).X
II.2.71Lieferung und Einbau eines Schaummitteltanks aus PE oder gleichwertigem Material oberhalb der Pumpenanla- ge mit einem nutzbaren Fassungsvermögen von mind. 120 l. Tank mit Auffüllöffnung auf dem Dach mit umlaufendem Kragen zur Auslaufverhinderung bei Überfüllung. Entlee- rungsmöglichkeit unterhalb des Tanks. Elektrische Inhaltsanzeige am Bedienstand der Feuer- löschkreiselpumpe. Tatsächlicher Schaumtankinhalt: ____________________________X
II.2.72Befüllung des Schaummitteltanks über fest eingebaute separate 24 V – Schaummittelpumpe, mit Überfüllsiche- rung und integrierte Spülmöglichkeit.X
II.2.73Für Notbetrieb Schaumdruckzumischung: Möglichkeit der Schaummittelentnahme aus dem Schaumtanks über Entleerungsleitung (schaumbeständig mittels Messinglegierung) bis zu einem Druckabgang auf der rechten Fahrzeugseite geführt, mit D-Festkupplung. Anschlussmöglichkeit eines bei Bedarf am Druckabgang angeschlossenen Z-Zumischers. Lieferung eines D- Ansaugschlauchs mit abgestimmter Länge mit 2-D- Kupplungen zum Anschluss des Zumischers an die Schaumleitung.X
II.2.74Elektrische Tankanzeigen am Bedienpult der Feuer- löschkreiselpumpe.X
II.2.75Löschwassertankanzeige in LED-Technik im Fahrerhaus, mit automatischer Helligkeitsanpassung (kein Display)X
Pumpentechnik
II.2.76Einstufige Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000 nach DIN EN 1028 im Heck eingebaut, ausgestattet mit: ▪ 4 B-Druckabgängen, absperrbar über Niederschraubven- til, Druckentlastungshahn vor den Kupplungen ▪ Niederschraubventile mit Ballengriffe. ▪ 2 Druckabgängen, je 1x für Schnellangriffseinrichtung und druckseitige Tankbefüllung ▪ Je eine Schwenkklappe im A-Saugeingang und Tank- saugeingang, so dass eine Umschaltung von Tank- auf Saugbetrieb ohne Unterbrechung des Förderstromes möglich ist.X
II.2.77Förderleistung der Feuerlöschkreiselpumpe von mind. 3.000 l/min bei 10 Bar Förderdruck beim Tank- oder Zu- führungsbetrieb.X
II.2.78Der Aufbauhersteller sollte aus servicetechnischen Gründen zugleich der Hersteller der Feuerlöschkreisel- pumpe sein! - Wertungskriterium wird dreifach gewertet -X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.79Elektrische Pumpenschaltung (= automatische Nebenan- triebsschaltung etc.) am Pumpenbedienstand mit Ein- knopfbedienung. Analoge Bedienung aller elektrischen Komponenten der Pumpenanlage über herkömmliche Drucktaster und nicht über ein Display, Aufteilung des Pumpenbedienfelds in Anlehnung der Fachempfehlung des DFV. - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.2.80Separate Doppelkolbenentlüftungspumpe, angetrieben mittels Keilriemen. Zu- und Abschaltung automatisch über druckwassergesteuerte Elektromagnetkupplung.X
II.2.81Zwangsweise Zuschaltmöglichkeit der Entlüftungseinrich- tung bei ungünstigen Ansaugverhältnissen.X
II.2.82Lenzeinrichtung: durch die Möglichkeit die Entlüftungseinheit sowohl au- tomatisch als auch manuell steuern zu können, muss de- ren ungewolltes Mitlaufen bei Lenzeinsätzen zuverlässig verhindert werden können, d.h. die Entlüftungspumpe muss bei ungünstigen Ansaugverhältnissen zwangswei- se manuell zuschaltbar sein.X
II.2.83Sofern nach den Bestimmungen des DVGW W405-B1 und der DIN E 14502-2 noch zulässig: Automatische Wasserzuführungsregulierung (AWR) für Feuerlöschkreiselpumpe: das Wasser wird der Feuer- löschkreiselpumpe – je nach Druckverhältnissen – auto- matisch entweder aus dem Löschwassertank oder aus der angeschlossenen Einspeiseleitung zugeführt. Es muss möglich sein, Löschwasser jeglicher Art in die Pumpe einspeisen zu können, ohne dass möglicherweise Schmutzwasser in den Löschwasserbehälter eindringen kann. Werden die Bestimmungen des DVGW W405-B1 und der DIN E 14502-2 eingehalten:  Ja  Nein Zutreffendes ankreuzen! - Wertungskriterium wird dreifach bewertet -X
II.2.84Die serienmäßigen B-Druckabgänge nach außen zu den Fahrzeugseiten geführt. Alle Druckabgänge mit in den Leitungen verbauten Druckentlastungshähnen.X
II.2.85Ausstattung der Niederschraubventile mit Ballengriffe.X
II.2.86Temperaturüberwachung der Feuerlöschkreiselpumpe mit akustischer und optischer Warnung sowie mit einem Wasserablass aus der Feuerlöschkreiselpumpe ins Freie.X
II.2.87Funktionalität für Pump & Roll-Betrieb.X
II.2.88Motor-Start/Stopp am Pumpenbedienstand.X
II.2.89Bedarfsposition: Automatische Pumpendruckregelung.

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.90Farbleitmarkierung Löschsystem „Wasser / Schaum“ nach DIN 14502-3. - Druckabgänge Wasser in grün - Druckabgänge Schaum in gelb - Tankfüllleitungen in rot - Saugeingang in rot - Entwässerung/Druckentlastung in blauX
Schaumdruckzumischung
II.2.91Druckzumischanlage entsprechend DZA 16 / 0,1-1 nach DIN 14430: ▪ Elektronisch, fördermengenabhängig gesteuertes Zahn- radpumpenzumischsystem oder gleichwertige Bauart mit einer Förderleistung von mind. 28 l/min. ▪ Die Dosiereinrichtung ist im Druckausgang der Kreisel- pumpe einzubauen. Die Zumischrate muss zwischen 0,1 - 9 % verstellbar sein. Das Schaummittel muss in der Dosiereinrichtung in Abhängigkeit der abgegebenen Was- sermenge elektronisch exakt zugemischt werden. ▪ Die Schaumabgabe muss über die zwei B-Druckabgänge (je 1x links und rechts) und über die Schnellangriffsein- richtung möglich sein. ▪ Automatische Spülfunktion als Einknopfbedienung. ▪ Die Anlage muss für alle gängigen Class A Schaummittel, Mehrbereichsschaummittel und AFFF Produkte geeignet sein. ▪ Möglichkeit der Fremdansaugung (oder über separate aus separaten Schaumbehälter (Kanister, Fässer, IPC- Container) einschließlich Lieferung und Lagerung eines Ansaugschlauches mit D-Kupplung und abgeschräg- tem Edelstahlrohr (Länge mind. 30 cm), ca. 2 m Ge- samtlänge. ▪ Bedienung der Druckzumischanlage am Pumpenbedien- stand.X X XX X X X X
II.2.92Bedarfsposition: Mindermengenanlaufsteuerung für obige Schaumdruck- zumischung: Gewährleistung, dass auch niedrige Zumischraten bei geringen Wasserdurchfluss von etwa 100 l/min genau dosiert werden.
Schnellangriffseinrichtung
II.2.93Schnellangriffseinrichtung mit separatem absperrbarem Druckabgang mit zwei in Buchten gelagerten C- Druckschläuchen (2 x 15 m), einschließlich Lagerung ei- nes angeschlossenen Hohlstrahlrohrs. Ausführung der Schlauchlagerung der Schnellangriffsein- richtung in entnehmbarer Aluminium- oder Edelstahlaus- führung.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.94Alternativposition: Schnellangriffseinrichtung im Geräteraum G6 bestehend aus einer wasserführenden Schnellangriffshaspel mit manueller Haspelbremse, einschließlich Lieferung eines formstabilen vollgummierten Druckschlauches DN 25, Länge 50 m. (DIN EN 1947-I-A-1-25-20-50). Angekuppeltes Hohlstrahlrohr für besseren Zugriff im Be- reich der Schnellangriffseinrichtung gelagert. Umlaufendes, rausschwenkbares Rollenfenster für Schnellangriffshaspel zur optimalen Schlauchführung. Entnehmbare Tropfwanne unter der Schlauchhaspel. Elektrischer Antrieb für Schnellangriff, schaltbar durch Fußschalter mit Sprialkabel. Zur Notbedienung muss die Haspel auch manuell aufroll- bar sein. Eine entsprechende Handkurbel ist zu liefern und im Fahrzeug zu verbauen.
Lichtmast
II.2.95Pneumatisch ausfahrbarer Teleskoplichtmast (Anbrin- gung nach Möglichkeit außen an der Mannschaftsraum- rückwand), Lichtpunkthöhe mind. 5,0 m, inkl. Notentlüf- tung, mit mind. 8x 24 V - LED-Scheinwerfer mit einer Einzelleistung von mind. 8.000 Lumen, oder gleichwerti- ge Scheinwerferlösung mit insgesamt mind. 8x 8.000 Lumen Lichtleistung, Stromversorgung über Fahrgestell- lichtmaschine. Lampenbrücke elektrisch drehbar, Scheinwerfer elektrisch gemeinsam neigbar; mit automatischer Null- stellung. Steuerung über herausnehmbare Bedieneinheit mit Tas- tensteuerung mit Spiralkabel (mind. 5 m), Unterbringung am Pumpenbedienstand. Tatsächliche Anzahl der Scheinwerfer: _______ Stück Tatsächl. Lichtleistung je Scheinwerfer:_______ LumenX
II.2.96Bedarfsposition: Fokusfunktionalität für obigen Lichtmast: Stufenlose Verstellbarkeit des Lichtstrahls für wahlweise flächige oder fokussierte Ausleuchtung, integriert in die Fernbedienung des Lichtmasts.
II.2.97Optische Warnkontrolle im Fahrerhaus und Pumpenbe- dienstand bei ausgefahrenem Lichtmast und gelöster Handbremse. Zusätzliche akustische Kontrolle im Führerhaus bei ge- löster Handbremse.X
II.2.98Automatisches Einfahren des Lichtmasts beim Öffnen der Handbremse mit vorhergehender automatischer Null- stellung der Scheinwerferbrücke.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Elektrik / Beleuchtung / Druckluftversorgung
II.2.99Alle in der elektrischen Ausstattung aufgeführten Bedien- elemente für feuerwehrtechnische Zusatzanbauten müs- sen im Original-Armaturenbrett des Fahrgestells integriert sein (oder gegebenenfalls mittels Aufbaukonsole auf dem Armaturenbrett integriert sein) - es werden keine abge- setzten Module oder Konsolen akzeptiert. Zum späteren Tausch von Schaltern und Kontrollleuchten wird Wert auf die Verwendung von handelsüblichen Komponenten ge- legt, welche analog angesteuert werden. - Wertungskriterium wird dreifach gewertet -X
II.2.100Lagerung der Batterien wartungsfreundlich einem kugel- gelagerten Schwerlastteleskopauszug im Bereich des Mannschaftsraumeinstiegs. - Wertungskriterium wird zweifach gewertet -X
II.2.101Bedarfsposition: Mechanischer Batterietrennschalter zum Trennen der Fahrzeugbatterie vom Fahrzeugstromnetz z.B. im Fehler- fall oder bei längerer Außerbetriebnahme.
II.2.102Ausreichend dimensionierter Spannungswandler 24 V/12 V für alle 12 V spannungsversorgten Geräte.X
II.2.103Entladeschutz für Bordnetz mit akustischen und opti- schen Unterspannungswarner.X
II.2.104Bedarfsposition: Lieferung und Einbau einer Fremdstartsteckdose nach VDA (Nato-Steckdose) im Bereich des Fahrzeugbatterie- kastens auf Fahrerseite, einschließlich Lieferung und La- gerung eines Starthilfekabels mit mind. 6 m Länge mit VDA-Stecker (Stecker für Nato-Steckdose) und zwei Pol- klemmen.
II.2.105Flexible Schwanenhalsleuchte, Fabrikat Hella in LED- Ausführung oder gleichwertig, im Bereich Beifahrersitz für Gruppenführer.X
II.2.106Lieferung und Einbau einer Luftkombinationssteckverbin- dung Fabrikat Pölz Spidy für gleichzeitige Einspeisung von 24 V Ladestrom- und Bremsdruckerhaltung im Fah- rereinstiegsbereich). Anlasssperre bei eingestecktem Pölzstecker.X
II.2.107Feste Stromverkabelung vom 400 V - Ausgang des trag- baren Stromerzeugers (einschließlich entsprechendes Umschaltrelais) über Zwischenklemmkasten zum Batte- rieladegerät oder im Kofferaufbau verbauten 230 V- Steckdosen; Kabelenden der Kabelzuführung am Strom- erzeuger als Spiralkabel und in Kunststoffköchern gehal- tert, mit Winkelstecker ausgeführt. Ein ständiger An- schluss (= eingesteckte Schukostecker) am Stromerzeu- ger muss für eine schnelle Inbetriebnahme gewährleistet sein. Auf eine quetschfreie Kabelführung (insbesondere im Bereich der Schwenklagerungen vom tragbaren Stromerzeuger) ist zu achten!X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.108Lieferung und betriebsfertiger Einbau zweier 230 V - Doppel-Steckdosen im Kofferaufbau; anliegende Span- nung bei laufenden Stromerzeuger. Einbauort wird bei Auftrags- oder Rohbaubesprechung festgelegt.X
II.2.109Bedarfsposition: Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer 230 V - Dop- pel-Steckdose im Mannschaftsraum; anliegende Span- nung bei laufenden Stromerzeuger. Einbauort wird bei Auftrags- oder Rohbaubesprechung festgelegt.
II.2.110Sofern nicht im fahrgestellseitigen Lieferumfang (GSR 2 – Ausstattung) bzw. nicht ausreichend: Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Farbrückfahrka- mera am Fahrzeugheck oder Versetzen der fahrgestellseiti- gen Kamera mit Aufschaltung des Kamerabildes auf aufbau- oder fahrgestellseitiges Display (z.B. Radiodisplay).X
II.2.111Alternativposition: Farbrückfahrkamera am Fahrzeugheck mit automatischer Schutzklappe für Kameralinse zur Verhinderung einer Verschmutzung oder entsprechend geschützter Einbau der Kamera sowie integriertes Heckmikrophon. Bilddar- stellung auf separatem Farbdisplay (Größe mind. 7“). Automatische Aktivierung bei Einlegen des Rückwärts- ganges sowie Möglichkeit des manuellen Einschaltens.
II.2.112Beleuchtung des Fahrzeuges nach den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Bestimmungen der StVZO.X
II.2.113Am Heck des Aufbaues 2 zusätzliche Dreikammerleuch- ten (Brems-, Blink-, Schlussleuchten.X
II.2.114Ausführung der heckseitigen StVZO-Beleuchtung in LED- Ausführung.X
II.2.115Seitenmarkierungsleuchten an den Kofferaufbau- und Kabinenseiten in LED – Ausführung.X
II.2.116Akustische Rückfahrwarneinrichtung, abschaltbar, sofern nicht Fahrgestellumfang beinhaltet.X
II.2.117Ausreichende Geräteraumbeleuchtung mittels 2 seitli- chen LED-Lichtbänder und zusätzlicher LED-Lichtleiste oben, Schaltung durch berührungslose Magnetschalter oder mechanische Kontaktschalter. Der Nahbereich vor den Geräteräumen muss ebenfalls mit ausgeleuchtet werden.X
II.2.118Türkontaktschalter für Fahrer- und Mannschaftsraumtü- ren sowie einen Schalter im Armaturenbrett zur Steue- rung der Führerhaus- und Mannschaftsraumbeleuchtung.X
II.2.119Ausreichende Mannschaftsraumbeleuchtung in LED- Technik mittels im Dachhimmel integrierten LED- Leuchtkörpern, zusätzlich vom Fahrerplatz schaltbar.X
II.2.120Zusätzliche Ausleuchtung des Mannschaftsraumes mit blendfreier, helligkeitsreduzierter Beleuchtung, separat geschaltet. Zusätzliche Schaltung der Beleuchtung mittels in den senkrechten Haltestangen integrierten Tastern.X
II.2.121Zusätzliche Nachtbeleuchtung für den Mannschaftsraum in grün, separat schaltbar.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.122Bedarfsposition: Indirekte Beleuchtung der Alu-Tragebehälter in den bei- den Sitzbankkasten.
II.2.123LED-Trittstufenbeleuchtung unterhalb der Mannschafts- raumtüren.X
II.2.124Warnblinkleuchten in LED-Ausführung in den Auftritten zur optischen Kenntlichmachung der geöffneten Auftritte. Abstrahlrichtung nach vorne und hinten.X
II.2.125Warnleuchten in LED-Technik in rot an den Türkanten für alle Türen des Fahrer und Mannschaftsraumes.X
II.2.126Seitliche Umfeldbeleuchtung, bestehend aus einem durchgehenden Lichtband, links und rechts am Aufbau, in den seitlichen Aufbaublenden integriert, oder gleich- wertige Umfeldbeleuchtung.X
II.2.127Ausführung der seitlichen Umfeldbeleuchtung mit doppel- ter Leistung und somit vergrößerter Reichweite zur Aus- leuchtung des Nah- und Fernbereichs.X
II.2.128Heckseitige Umfeldbeleuchtung, bestehend aus einer LED-Langfeldleuchte, außen im Heck integriert, oder gleichwertige heckseitige Umfeldbeleuchtung.X
II.2.129Bedarfsposition: 2 Manövrierscheinwerfer in LED-Ausführung unterhalb der Außenspiegel montiert - keine Befestigung an den Spiegelarmen, mit separater Schaltung in der Fahrerka- bine und automatisches Einschalten der Manövrier- scheinwerfer beim Einlegen des Rückwärtsgangs.
II.2.130Zusätzliche 2 LED-Arbeitsscheinwerfer zur erweiterten Ausleuchtung des rückwärtigen Heckbereichs, geschaltet über seitliche Umfeldbeleuchtung.X
II.2.131Autom. Schaltung mindestens der heckseitigen Umfeld- beleuchtung beim Rückwärtsfahren, abschaltbar! Zusätzliche manuelle Schaltmöglichkeit der Umfeldbe- leuchtung am Fahrerplatz und am Pumpenbedienstand. Auch bei Schrittgeschwindigkeit (< ca. 10 km/h) zuschalt- bar.X
II.2.132Beleuchtung des Aufbaudachs mit LED-Scheinwerfer, geschaltet über induktiv wirkenden Schalter beim Ab- klappen der Aufstiegsleiter in Verbindung mit Stand- oder Fahrlicht am Fahrgestell. Mit dem LED-Scheinwerfer muss die gesamte Dachfläche optimal ausgeleuchtet werden, ggfs. sind weitere Scheinwerfer vorzusehen.X
II.2.133LED-Spot-Scheinwerfer in den vorderen Ecken der seitli- chen Dachblenden, links und rechts, zur zusätzlichen Ausleuchtung des Mannschaftsraumumfelds und des Mannschaftsraumeinstiegs.X
II.2.1342 LED-Zusatzarbeitsscheinwerfer mit mind. je 3.000 lu- men Lichtleistung mit Abstrahlrichtung nach vorne. Manuelle Schaltung am Armaturenbrett in Verbindung mit Kriterium Standlicht und Geschwindigkeit kleiner 10 km/h.X
II.2.135Aufbauseitige Sicherungen sind als ETA-Sicherungs- automaten auszuführen.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.136Lieferung und Einbau einer Automatik - Ladeeinrichtung für die Starterbatterie des Stromerzeugers mittels BEOS- Ladestecker.X
II.2.137Lieferung und betriebsfertiger Einbau von zwei USB- Doppel-Ladesteckdosen (1x USB-A, 1x USB-C, 2x 2,5 A) im Führerhaus am Ablagekasten, geeignet zur Ladung diverser Kleingeräte (Tablet-PC, Mobiltelefone) nach Ab- sprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.138Bedarfsposition: Lieferung und betriebsfertiger Einbau von zwei USB- Doppel-Ladesteckdose, je 1x links und rechts, (1x USB- A, 1x USB-C, 2x 2,5 A) im Mannschaftsraum, geeignet zur Ladung diverser Kleingeräte nach Absprache mit dem Auftraggeber.
II.2.139Bedarfsposition: Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer 12 V - Bord- steckdose im Mannschaftsraum.
II.2.140Betriebsfertiger Einbau von 6 Kfz-Ladehalterungen für Handscheinwerfer. Einbauort im Mannschafts- raum/Führerhaus nach Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.141Betriebsfertiger Einbau von 6 Kfz-Ladehalterungen für digitale Handsprechfunkgeräte. Einbauort im Mann- schaftsraum/Führerhaus nach Absprache mit dem Auf- traggeber.X
II.2.142Betriebsfertiger Einbau einer Kfz-Ladehalterung für eine Wärmebildkamera. Einbauort im Mannschaftsraum nach Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.143Betriebsfertiger Einbau eines 12 V - Schnellladegerätes für Akku der akkubetriebenen Werkzeugmaschinen (z.B. Kettensäge, Säbelsäge, Winkelschleifer etc.). Einbauort im Kofferaufbau nach Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.144Betriebsfertiger Einbau einschließlich Ladeanschluss ei- nes beigestellten Tablets mittels zu liefernder universel- len Tablethalterung z.B. Fabrikat RAM MOUNTS oder gleichwertig, im Bereich des Beifahrerplatzes.X
Signalanlage
II.2.1452 Blitzkennleuchten Fabrikat Hänsch Typ Nova L2 LED, links und rechts auf dem Fahrerhausdach, mit automati- scher Tag-/Nacht-Umschaltung.X
II.2.146Original Martinhorn® mit 4 Fanfaren mit Fliegenschutzgit- ter. Kompressor schallgedämpft eingebaut.X
II.2.147Bedarfsposition: Zusätzlicher Fußtaster zur Schaltung (Ein/Aus) des akust. Sondersignals.
II.2.148Astabweiser für Rundumkennleuchten und Fanfaren der Martinhorn-Anlage in schwarz.X
II.2.1492 in den Dachblenden integrierte Heckblitzleuchten (2 LED-Blitzelemente je Ecke) in LED Ausführung, links und rechts.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.150Bedarfsposition: Seitliches blaues LED-Lichtband, synchron zu den blau- en Heckblitzer blinkend.
II.2.1512 Frontblitzer in LED-Ausführung, Fabrikat Hänsch Typ Sputnik SL oder gleichwertig, im Kühlergrill vorn einge- baut. Anbringung nach Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.152Kreuzungsblitzersystem Fabrikat Hänsch bestehend aus 4 Sputnik Mini (je 2x links und rechts) oder gleichwertig. Derzeit ohne Ausnahmegenehmigung zulässig?  Ja  Nein Zutreffendes ankreuzen!X
II.2.153Heckwarnsystem mit 6 doppelreihigen gelben LED- Blitzleuchten z.B. Axixtech MS26AA oder Hänsch RWS 40 Picco, Schaltung vom Fahrerplatz und Pumpenbe- dienstand. Oder gleichwertiges Heckwarnsystem. Eine Zulassung nach §52 StVZO als zusätzliche Warn- leuchte ist erforderlich. Das Warnsystem ist im Fahr- zeugbrief einzutragen. Eine Zuschaltung muss bei lang- samer Fahrt möglich sein. Angebotene Ausführung: _____________________________________X
II.2.154Ausführung der Schalter, Taster und Kontrollleuchten zur Steuerung/Anzeige der aufbauseitigen Komponenten (z.B. akust. und optische Sondersignalanlage, Umfeldbe- leuchtung, Heckwarnsystem etc.) als analoge auf dem Markt freiverfügbare Standardschalter/-Taster/- Kontrollleuchten (z.B. Hella Modulschalter der Baureihe 7832)X
II.2.155Einsatzstellenschalter im Fahrerhaus. Mit Aktivierung dieses Schalters werden beispielsweise die Fahrzeug- warnblinkanlage, die Verkehrswarnanlage, die Luftfede- rung abgesenkt und die Umfeldbeleuchtung in Betrieb genommen. Die genaue Festlegung der Parameter des Einsatzstel- lenschalters erfolgt bei der Auftragsbesprechung.X
II.2.156Bedarfsposition: Lieferung und Einbau von zwei LKW-Fanfaren (Nebel- hörner bzw. Bullhorn, z.B. Fabrikat Jumbo-Fischer, mit zwei unterschiedlichen tromolierenden Frequenzen) auf dem Fahrerhausdach.
Funk
II.2.157Lieferung und Einbau einer Digitalfunkantenne für Tetra- funk und GPS einschließlich eines bis zum Funkeinbau- platz verlegten Antennenkabels.X
II.2.158Funkhauptschalter für Digitalfunkgerät. Hierbei ist zu be- rücksichtigen, dass mittels einer Zeitverzögerung das Ausbuchen des Digitalfunkgerätes aus dem Tetranetz beim Betätigen des Funkhauptschalters möglich ist.X
II.2.159Betriebsfertiger Einbau eines beigestellten Tetra- Funkgerätes MRT Fabrikat Sepura mit Bedienhandappa- rat. Anlieferung erfolgt ohne notwendigen Einbauzubehör (z.B. Sytemkabel etc.).X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.160Lieferung aller notwendigen Komponenten (Systemkabel, Entstörfilter, etc.).X
II.2.161Lieferung und Einbau digitalfunktauglicher Zusatzlaut- sprecher im Fahrerraum (1x) sowie im Mannschaftsraum (2x). Im Mannschaftsraum separat regelbar und ab- schaltbar.X
II.2.162Lieferung und Einbau eines Sicherheitskartenlesers.X
II.2.163Einbau der Digitalfunkkomponenten muss durch einen vom Hersteller zertifizierten Betrieb erfolgen. Aushändi- gung der zum Einbau zugehörigen technischen Doku- mentation und des Messprotokolles.X
II.2.164Einbau eines beigestellten 2. Bedienhandapparates Fab- rikat Sepura als Zweitbesprechungseinrichtung am Pum- penbedienstand, Pumpenlautsprecher druckwasserge- schützt, Lautstärke regelbar und abschaltbar. Beschriftung der Lautstärkenregelung mittels Symbolik und TextX
II.2.165Bedarfsposition: Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Navigations- lösung mit integrierter Tetrafunkbedienung, Typ RTM:IT LARDIS ONE 7: Inkl. diebstahlhemmende Halterung und Anschlusskabel zum Fahrzeugfunkgerät. KFZ Touch Bedienteil 7“ zur Funkgerä- tebedienung und zur Navigation. Zur Steuerung eines direkt angebundenen Funkgeräts über PEI. Optimierte LKW- Navigation vorinstalliert mit Zielführung, erweiterter Auftrags- verwaltung, erweitertem Status-Handling. Beinhaltet gerätege- bundene Nutzerlizenz für die LARDIS-ONE Anwendersoftware kostenfreie, lebenslange Updates der Anwendersoftware für al- le systemkompatiblen Releases kostenfreie, lebenslange Kar- ten-Updates.
Lackierung / Beschriftung
II.2.166Fahrgestellanbauten tiefschwarz RAL 9005 oder ent- sprechend des Rahmenfahrgestells.X
II.2.167Umfassende Hohlraumkonservierung und Unterboden- schutz.X
II.2.168Lackierung des Fahrzeuges (Mannschaftsraum und Auf- bau einschließlich Auftrittsklappen) in feuerrot RAL 3000, Glattlack! Türelemente des Mannschaftsraumes können auch in einer Kontrastfarbe (z.B. schwarz) gestaltet sein.X
II.2.169Lackierung der hinteren Kotflügel in reinweiß RAL 9010.X
II.2.170Lackierung Dachblende in feuerrot RAL 3000.X
II.2.171Konturmarkierung, in weiß, reflektierend für komplettes Fahrzeug am Fahrerhaus und am Aufbau gemäß EU- Richtlinie ECE R48, R104 in Absprache mit dem Auftrag- geber.X
II.2.172Folien-Frontbeschriftung unterhalb der Frontscheibe mit FEUERWEHR in reinweiß RAL 9010 retroreflektierend.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.173Folienbeschriftung der Sonnenblende mit SPECHERSDORF 41/1 in reinweiß RAL 9010 retroreflektierend.X
II.2.174Türbeschriftung (Folienbeklebung) in weiß und Anbringen beigestellter Klebewappen nach Vorgabe des Auftragge- bers wie folgt: FREIW. FEUERWEHR SPEICHERDORFX
II.2.175Beschriftung beider Dachblenden mit FEUERWEHR SPEICHERDORF 112 in reinweiß RAL 9010.X
II.2.176Am Fahrzeugheck ist über die gesamte Aufbauhöhe beidseitig eine retroreflektierende, rot/leuchtgelbe Warn- markierung nach DIN 14502-3 anzubringen.X
II.2.177Designbeklebung beidseitig am Mannschaftsraum mit ei- ner Schraffur in reinweiß retroreflektierend ähnlich nach- folgender Abbildung:X
II.2.178Im Sichtfeld des Fahrers (vorzugsweise obere und/oder untere Ecke der Windschutzscheibe) sind eindeutige Pik- togramme für folgende Kenndaten anzubringen:  Fahrzeughöhe  Fahrzeugbreite und –länge  zGM  Anhängelasten Die Piktogramme dürfen das Sichtfeld des Fahrers und Beifahrers nicht einschränken.X
II.2.179Beschriftung Funkrufname „41/1“, Höhe ca. 10 cm, an der Frontscheibe (rechts oben) in weiß.X
II.2.180Beschriftung Funkrufname „41/1“, Höhe ca. 10 cm, am Fahrzeugheck in weiß.X
II.2.181Dachkennzeichnung nach DIN 14035 mit dem amtlichen Kennzeichen in weiß.X
II.2.182Reifendruckbeschriftung entsprechend den Normvorga- ben.X
II.2.183Bedarfsposition: Türkantenschutz SafetyWalk (3M) an 2 Türen des Fah- rerhauses sowie an den zugehörigen Holmen.
II.2.184Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Geräteräume als la- sergravierte, wetterfeste Schilder.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.185An der vorderen linken Stoßstange ist am Einstiegsbe- reich eine Höhenkennzeichnung der Wasserdurchfahrts- fähigkeit anzubringen.X
II.2.186Die Beklebung bzw. Beschriftung ist mit dem Auftragge- ber abzustimmen (Folienfarbe, Folientyp, Schriftart, Schriftgröße). Hierzu wird dem Auftraggeber auch ein Korrekturabzug der Beschriftung des vorhandenen Fahr- zeugs zur Verfügung gestellt.X
II.2.187Beschriftung aller Bedienelemente, Geräteaufnahmen und Lagerungskästen (PE-Behälter Alu-Tragecontainer, Aluminiumkästen nach DIN 14880 usw.) mit auffälliger und dauerhafter Beschriftung in deutscher Sprache und ggfs. eindeutiger Symbolik; Anbringen von dauerhaften Beladeplänen (in deutsch).X
Halterungen
II.2.188Im Aufbau Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN 14 530-11 Tabelle 1 (ohne die nach Norm auf- geführte Wunschbeladung [Klammerwerte]) nach feuer- wehrtaktischen Gesichtspunkten (Bildung von zusam- mengehörigen Beladungsgruppen z.B. hydraulische Ret- tungsgeräte, pneumatische Hebetechnik, Verkehrsabsi- cherungstechnik, usw.) ergonomisch und entnahme- freundlich in Dreh- und Schwenkfächern, auf Auszugs- wänden, Containern auf Teleskopauszügen, usw. Holz- einbauten werden nicht akzeptiert! Der endgültige Beladeplan ist hierzu in enger Abstim- mung mit uns zu erstellen. Besonderheiten (z.B. Ausfüh- rung oder zusätzliche Halterungen) sind nachfolgend be- schrieben. Sicherzustellen ist aber auch, dass alle Be- ladungsgegenstände unter Pos. II.3 für das LF 20 über eine entsprechende Lagerung verfügen!X
II.2.189Lagerungsbehältnisse in der Ausführung als Alutragecon- tainer bzw. Alu-Kasten nach DIN 14880. Bei Ausrüstungsteilen pro Lagerungsbehälters mit einem Gesamtgewicht < 10 kg kann auch PE-Behälter verwen- det werden.X
II.2.190Auszugssicherung für alle Lagerungscontainer.X
II.2.191Sämtliche Schubladen mit SDS-System (Schubladen- dauerstop) oder gleichwertige Lösung.X
II.2.192Lagerung eines 14 kVA-Stromerzeugers, (inkl. Abgas- schlauchs) im Tiefbau G2 auf Schwenklagerung mit mind. 3 Rasterstellungen oder auf Teleskopauszug (falls zum Betrieb notwendig: drehbar), Betrieb des Stromer- zeugers muss in der Lagerung möglich sein.X
II.2.193Schwenkwand in G2, zur Aufteilung in primäre und se- kundäre Entnahmeebene. Wird die Schwenkwand unter Berücksichtigung der Bela- dung empfohlen?  Ja  Nein (Zutreffendes ankreuzen!)X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.194Bedarfsposition: Schwenkwand in G1, zur Aufteilung in primäre und se- kundäre Entnahmeebene. Wird die Schwenkwand unter Berücksichtigung der Bela- dung empfohlen?  Ja  Nein (Zutreffendes ankreuzen!)
II.2.195Hygieneboard, soweit möglich in Edelstahlausführung mit Seifenspender, Desinfektionsspender, Papiertuchhalter, Spiralschlauch 2m lang mit Waschbürste und Wasser- hahn (mit Wasseranschluss direkt am Löschwassertank), an Fahrgestelldruckluftversorgung angeschlossene und abkuppelbare Luftpistole mit Spiralschlauch. Lieferung und Lagerung einer B-Blindkupplung mit Wasserhahn. Das Hygieneboard muss die Normbestimmungen der Zusatzbeladungssatz Grobreinigung nach DIN 14800-L1 erfüllen.X
II.2.196Das obige Hygieneboard ist mit den erforderlichen Reini- gungsmitteln (Seife, Desinfektionsmittel, Papiertücher) aufzufüllen und jeweils eine Reservepackung lose beizu- fügen.X
II.2.197Manuelle Leiterentnahmehilfe (Leiterabsenkvorrichtung) zur Entnahme der Steckleiter von der Fahrzeugstandflä- che des Fahrzeuges).X
II.2.198Manuelle Leiterentnahmehilfe (Leiterabsenkvorrichtung) zur Entnahme der Schiebleiter von der Fahrzeugstand- fläche des Fahrzeuges).X
II.2.199Lagerung von mind. 4 Saugschläuchen und einem Saug- korb seitlich an den Leiterlagerungen der beiden Leiter- entnahmehilfen. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.2.200Lagerung von zwei Päckchen (2 Kartons mit 100 Stück Handschuhe) Einmalhandschuhe im MR in einer Edel- stahl- oder Aluhalterung.X
II.2.201Lagerung der Kleinlöschgeräte (Hochdrucklöschgerät [anstatt Kübelspritze], 2x P6, 1x K5) auf Teleskopauszug, Schiebewand oder Drehfach.X
II.2.202Lagerung der wasserführenden Armaturen auf Schiebe- wand oder Teleskopauszug.X
II.2.203Lagerung je eines Verteilers als Schnellangriffsverteiler mit angekuppeltem 20 m - B-Druckschlauch im linken und rechten Tiefbau hinter der Hinterachse. Lagerung je eines weiteren 20 m - B-Druckschlauch Tief- bau, senkrecht stehend in Schlauchfach.X
II.2.204Schwerlastauszug, geeignet z.B. zur Lagerung von Ka- beltrommeln, Flutlichttrage etc.X
II.2.205Lagerung des Saugzubehörs in herausnehmbarer (über Schnellverschluss ein- bzw. aushängbar) Schublade über den Pumpenbedienstand.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.206Lagerung von Standrohr, Unterflurhydrantenschlüssel (Schlüssel C), Schlüssel B, Kupplungsschlüssel ABC, Systemtrenner und B-Absperrorgang einer zu liefernden Halterung seitlich an der Einpersonenhaspel Schlauch.X
II.2.207Lagerung eines Systemtrenners im Kofferaufbau. Der zweite Systemtrenner wird an der EPH-Schlauch gela- gert (siehe oben).X
II.2.208Lagerung des Sprungpolsters in Schwenklagerung, verti- kal absenkbar zur Verringerung der Entnahmehöhe, gas- federunterstützt.X
II.2.209Lagerung des Notfallrucksacks im Mannschaftsraum, in- tegriert in die Rückenlehne des Melderplatzes. Mit her- vorklappbaren, gepolsterten Rückenlehnen, falls sich kein Rucksack in der Halterung befindet.X
II.2.210Lagerung einer Flutlichtrage anstatt zweier Einzel- scheinwerfer und einer Aufnahmebrücke.X
II.2.211Einbau einer Schublade oben im G5 (über Schnellver- schluss ein- bzw. aushängbar) zur Lagerung diverser Be- ladung in Absprache mit dem Auftraggeber.X
II.2.212Lagerung der Tauchpumpe in herausnehmbaren Alu- Container.X
II.2.213Lagerung der Kettensäge mit Zubehör in herausnehmba- ren Alu-Container.X
II.2.214Lagerung eines Hochleistungslüfter mit V-Box und zwei Saug- und Drucklutten.X
II.2.215Lagerung des Ölbindemittels in drei Schaummittelkanis- ter (im Lieferumfang Beladung).X
II.2.216Lagerung des Abgasschlauches für Fahrgestell am Un- terfahrschutz am Fahrzeugheck.X
II.2.217Lagerung eines Imkerschutzanzuges.X
II.2.218Lagerung von vier Hitzeschutzkleidungen Form 2.X
II.2.219Bedarfsposition: Sofern raum- und gewichtstechnisch realisierbar: Lagerung von zwei weiteren Pressluftatmer im Kofferauf- bau auf Teleskopauszug, 45° schwenkbar und absenk- bar sowie Lagerung von zwei weiteren Atemanschlüsse.
II.2.220Lieferung und Lagerung eines PE-Behälter, Maße ca. 400 x 300 x 285 mm, für Entkleideplatz für Atemschutz- geräteträger.X
II.2.221Lieferung und Lagerung eines PE-Behälter, Maße ca. 400 x 300 x 185 mm, für Wechselbekleidung für Atem- schutzgeräteträger.X
II.2.222Bedarfsposition: Lagerung von 4 Atemluft-Reserveflaschen.
II.2.223Lagerung von 2 FeuerpatschenX
II.2.224Lagerung eines Waldbrandrucksacks.X
II.2.225Bedarfsposition: Sofern raum- und gewichtstechnisch realisierbar: Lagerung eines tragbaren Wasserwerfers mit Bodenge- stell.

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.226Bedarfsposition: Sofern raum- und gewichtstechnisch realisierbar: Lagerung eines Schwimmsaugkorbs
II.2.227Lagerung eines Schlauchpakets.X
II.2.228Lagerung eines TurboTwist - Piercing Sets.X
II.2.229Lagerung von 2 Schaumaufsätze für Turbo-Spritzen.X
II.2.230Lagerung von 4 Netzmittelhalter und 2 Packungen Netz- mittelpatronen.X
II.2.231Lagerung von zwei Gerätesätzen Absturzsicherung.X
II.2.232Lagerung eines Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät.X
II.2.233Lagerung eines Steckleiterverbindungsteils.X
II.2.234Bedarfsposition: Lagerung von zwei Korbtragen.
II.2.235Lagerung von drei zusätzlichen Anhaltestäben.X
II.2.236Lagerung eines Akku-Baustrahlers.X
II.2.237Lagerung eines Hochwasser- und Schlammsaugers.X
II.2.238Lagerung eines Akku-Bohrschraubers.X
II.2.239Lagerung eines Akku-Trennschleifers.X
II.2.240Lagerung von zwei Wasserschieber.X
II.2.241Lagerung von zwei Waldbrandwerkzeugen.X
II.2.242Lagerung eines mobilen Rauchverschlusses seitlich an einem Schlauchtragekorb.X
II.2.243Lagerung der ortspezifischen Beladung (ohne Optionen) des LF 20 entsprechend der Beladungsliste nach Pos. II.3, die eventuell preislich noch nicht berücksichtigt ist! Falls hier ein Preis > 0,00 € angegeben wird, ist dieser separat im Angebot auf die einzelnen Beladungsgegen- stände aufzuschlüsseln.X
Sonstiges
II.2.244Projektbetreuung während der Bauphase inkl. der Erstel- lung von individuellen Projektzeichnungen. Nennung ei- nes Projektbeauftragten des Auftragnehmers, welcher während der gesamten Auftragsphasen bindend verant- wortlich ist.X
II.2.245Baubesprechung (Auftragsklärungsgespräch) beim Auf- tragnehmer, vor Baubeginn, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpflegungskosten für 6 Beauftragte des Auftragsgebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 300 km ist eine Übernachtung (im Einzelzim- mer) pro Person durch den Auftragnehmer einzurechnen.X
II.2.246Rohbauabnahme bzw. Rohbaubesprechung beim Auf- tragnehmer, vor Baubeginn, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpflegungskosten für 7 Beauftragte des Auftragsgebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 300 km ist eine Übernachtung (im Einzelzim- mer) pro Person durch den Auftragnehmer einzurechnen.X

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
II.2.247Gebrauchsabnahme und Abholung des kompletten Fahr- zeuges beim Auftragnehmer, incl. Einweisung auf die Fahrzeugtechnik. Verpflegungs- und Übernachtungskos- ten (1 Übernachtung im Einzelzimmer) für 7 Beauftragte des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 300 km sind min. zwei Übernachtungen (im Einzelzimmer) pro Person durch den Auftragnehmer ein- zurechnen.X
II.2.248Vollständige Betankung des Fahrzeuges mit den erfor- derlichen Treib - und Schmierstoffen (z.B. Diesel, Ad- blue).X
II.2.249Zwischenlagerung und Versicherung aller eventuell vom Auftraggeber für Anpassungsarbeiten beigestellten Aus- rüstungsgegenstände.X
II.2.250TÜV-Abnahme nach StVZO.X
II.2.251Feuerwehrtechnische Abnahme nach DIN 14530-11, DIN EN 1846 und E DIN 14502 entsprechend den Landesbe- stimmungen z.B. durch den TÜV Süd Auto Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt oder gleichwertige Prüfeinrichtung! Das Abnahmeprotokoll und die Bestätigung der Mängel- beseitigung müssen uns vorgelegt werden!X
Summe der Pos. II.2 - Aufbau LF 20 (ohne Alternativ- oder Bedarfspositionen)
MwSt. (z. Zt. 19%)
Gesamtsumme für Pos. II.2 – Aufbau LF 20
Gesamtsumme der Pos. II.1 und II.2 als Gesamtpreis für
Pos. II.: Löschgruppenfahrzeug LF 20
Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen!

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

II.3 Feuerwehrtechnische Beladung für LF 20

Die gesamte feuerwehrtechnische Beladung für das Löschfahrzeug wird vom Auftragge- ber zu einem späteren Zeitpunkt in einem separatem Vergabeverfahren ausgeschrieben.

Die nachfolgende Auflistung dient dem Anbieter zur Erstellung der Gewichtsbilanz und als Auf- stellung der feuerwehrtechnischen Beladung, die im Fahrzeug gelagert werden muss.

II.3 Fahrzeugbeladung für LF 20

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
Tabelle 1 – Standardbeladung
Gruppe 1: Schutzkleidung und Schutzgerät
II.3.1Warnkleidung (Weste), Fabrikat OCEAN, leuchtgelb, Polyester, 2 Reflexstrei- fen waagerecht umlaufend sowie senkrecht über die Schultern, silber, mit Auf- schrift „FEUERWEHR“, Klasse 2. Größe 9x XL.EN ISO 204719
II.3.2Atemschutzgerät, Fabrikat Dräger (Einflaschengerät, CFK, 300 bar/6,8 l).EN 1374
II.3.3Atemanschluss.EN 1364
II.3.4Brandfluchthaube Fabrikat Dräger Typ Parat 5510 Single Pack in Tasche.EN 4034
II.3.5Tragetasche zur Aufnahme von 1 Fluchthaube, Fabrikat FirePax, Typ Brand- fluchthaubenholster XL: Hauptfach zur Aufnahme einer Brandfluchthaube mit Verpackung, 2 Seitenta- schen mit Schnellzugriffslasche, wahlweise zur Aufnahme von Bandschlinge, HMS-Karabiner, Rettungsmesser, Kennzeichnungsstift.---4
II.3.6Waldbrandbrille uvex megasonic wildland Sehr gut für die Vegetationsbrandbekämpfung und die Technische Hilfe geeignet, aber auch z. B. bei technischen Hilfeleistungen einsetzbar. Fassungsloses Scheibendesign mit optimiertem Sichtfeld für bessere Wahrnehmung von Gefahrenstellen und erhöhte Sicherheit. Weiche, adaptive Gesichtsauflage für unterschiedliche Kopf- und Gesichts- formen sowie dichten Sitz ohne Druckstellen, durch großzügiges Innenvolumen und Aussparungen für Brillenbügel auch für Brillenträger geeignet. Austauschbares, ver- stellbares Kopfband mit Silikonbeschichtung auf der Innenseite für rutschfesten Halt, flammhemmend, Breite 30 mm, Farbe schwarz.EN 166 EN 1704
II.3.7Paar Schutzschuhe, Fabrikat WATEX, Ausführung S5HRO aus PVC, Farbe schwarz, Größe 1x 43, 1x 46.EN ISO 203452
II.3.8Paar Fünffingerhandschuhe mit langen Stulpen, etwa 350 mm lang, gefüttert, abriebfest und weitgehend öl- und chemikalienbeständig, Fabrikat Seitz Typ DIPTEX CHEM-552, Größe 10EN 374 EN 4204
II.3.9Schutzkleidung für Benutzung von handgeführten Kettensägen, Form C, Schutzklasse 1, Fabrikat WATEX Schnittschutz-Bundhose Forest Jack, leuch- torange: Elastisch, wasser- und schmutzabweisend, 7-lagiger Schnittschutz. Erhöhter Bund in der Hinterhose, luftdurchlässig und an die Körperform angepasst, Hinterseite der Ho- senbeine mit Reißverschluss zur Belüftung, Beinenden aus robustem wasserdichtem Gewebe, Gürtelschlaufen, Knöpfe für Hosenträger. Einschließlich Hosenträger. Größe 54/56 und 62/64.EN 381-52
II.3.10Schutzhelm für Benutzer von handgeführten Kettensägen, mit Gesichts- und Gehörschutz entsprechend der Unfallverhüttungsvorschrift „Forsten“ GUV V C 51; Fabrikat VOSS HELME Waldarbeiter-Helm: Bestehend aus Schutzhelm, Gesichtsschutz und aufsteckbaren Gehörschutzkapseln. Mit Schweißband, abgewinkeltem Nackenband und Kinnriemenhalterung.GUV VC 512

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
II.3.11Leichter Chemikalienschutzanzug PSA Kategorie III-Typ 3 aus einem Werk- stoff, der mindestens über die Beständigkeit von PVC verfügt. Das Anzugmate- rial und die Nähte müssen flüssigkeitsdicht sein. Ausführung als Overall mit ankonfektionierter Kapuze mit elastischem Gesichtsausschnitt.---2
II.3.12Atemschutzüberwachung Fabrikat Dräger Regis 300.---1
II.3.13Packung (100 Stück) Infektions-Einmalhandschuhe aus Nitril (CE-Kat III), Grö- ße L.EN 4551
II.3.14BS Grobreinigung DIN 14800-L1.14800-18 Bbl 12Aufbauseitig durch Hygie- neboard!
Gruppe 2: Löschgerät
II.3.15Hochdrucklöschgerät MicroCAFS® 6SP10: Handgerät für Klein- und Entstehungsbrände sowie für Nachlöscharbeiten, Rating 43 A, 233 B nach EN 3 (abhängig vom verwendeten Schaummittel). Druckluftflasche 2 l/300 bar mit Manometer (ausreichend für 2 Füllungen). Behältervolumen 10,4 l, Arbeitsdruck 7 bar, 2 m Schlauch, Wurfweite trocken 8 m, nass 11,5 m, Einsatzzeit trocken 115 s, nass 55. Einschließlich Schultertragegurt, 2 l Druckluftflasche (2 l/300 bar Stahl) und Er- satz-Druckluftflasche.EN 31
II.3.16Tragbarer Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver und einer Leistungsklasse min. 21-A-113 B, Aufladegerät, Hochdruckschlauch mit abstellbarer Druckhe- belarmatur.EN 32
II.3.17Tragbarer Feuerlöscher mit 5 kg Kohlendioxid und einer Leistungsklasse min. 89 B, mit Griffhebelarmatur.EN 31
II.3.18Kombinationsschaumrohr M4/S4-B.EN 16712-31
II.3.19Ansaugschlauch DN 20 – 1500 mit 2 D-KupplungenEN 16712-21
II.3.20Schaummittel Fabrikat BIOex Typ BIO FOR N, 120 l zur Erstbefüllung des Schaummitteltanks.---1
Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör
II.3.21Druckschlauch B 75-5-KL 1-K.14811-11
II.3.22Druckschlauch B 75-20-KL 1-K.14811-114
II.3.23Druckschlauch C 42-15-KL 1-K.14811-112
II.3.24Für Schnellangriffseinrichtung: Druckschlauch C 42-30-KL 1-K.EN 19471
II.3.25Feuerlöschschlauch A-110-1500-KEN ISO 145574
II.3.26Saugkorb A Fabrikat AWG.14362-11
II.3.27Saugschutzkorb A (Draht) mit Schnellverschluss für eine feste Verbindung von Drahtschutzkorb und Saugkorb, durch die kleine Bauform ist eine Lagerung im montierten Zustand möglich, kein Einklemmen der Entlüftungsleine, die seitlich am Saugkorb angebrachte Entleereinrichtung bleibt frei zugänglich, zusammenlegbar.---1
II.3.28Standrohr 2B Fabrikat AWG.143751
II.3.29Sammelstück A-3B, Fabrikat AWG, Rückschlagklappen an allen Eingängen, 2 integrierte Belüftungsventile in jeder B-Kupplung. Vollautomatische Belüftung zur Vermeidung von Unterdruck in der Löschwasserleitung.143551
II.3.30Verteiler BK Fabrikat AWG143452
II.3.31B-C Übergangsstück.143422
II.3.32C-D Übergangsstück.143411

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
II.3.33B-Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbospritze 2950 B mit Griff, Leistung von 550, 850 und 950 l/min.EN 15182-32
II.3.34Stützkrümmer SK.143682
II.3.35Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbo-Spritze 2235 C mit Griff, Anschlusskupplung Storz C, Leistung von 60, 130 und 235 l/min.EN 15182-23
II.3.36Für Schnellangriffseinrichtung: Absperrorgan AWG EVO TurboTwist Systemstrahlrohr, Eingang Storz C-52, Ausgang Turbo Twist-Schnittstelle mit selbstarretierendem Bajonettverschluss. Basismodul für alle Turbo Twist Wechselaufsätze, mit Pistolengriff sowie Bü- gelgriff zum Öffnen und Schließen. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---1
II.3.37Für obiges TurboTwist Basismodul: AWG Hohlstrahldüse T 2235 TT, für TurboTwist, Leistung von 60, 130 und 235 l/min---1
II.3.38Mehrzweckleine 20 m, mit Karabinerhaken, in Feuerwehrleinenbeutel (braun nach DIN 14921 aus imprägniertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken, einschließlich Trageleine).149201
II.3.39Mehrzweckleine 20 m, mit Holzknebel, in Feuerwehrleinenbeutel (braun nach DIN 14921 aus imprägniertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken , einschließlich Trageleine).149201
II.3.40Seilschlauchhalter 1600-H.148284
II.3.41Schlauchbrücke 2B-H.148203
II.3.42Schlauchtragekorb STABLOX MULTICAGE C, zur Aufnahme von 3x15 m C- Druckschlauch, aus Kunststoff, mit hoher Chemikalien- und Temperaturbeständigkeit, Tragegriff längs, Vorderseite zum Befüllen einfach hochzieh- und herausnehmbar, Seitenwände in Wabenstruktur für hohe Stabilität und blockierfreie Schlauchentnahme, zusätzliche Gurtöffnungen zur Fixierung von weiterem Zubehör, 2 diagonal gegenüberliegende Entnahmeöffnungen erlauben alternative Bestückungstechniken.---4
II.3.43Kupplungsschlüssel ABC.14822-23
II.3.44Schlüssel B (für Überflurhydrant) mit Ratsche, Fabrikat AWG Typ Universal Pro: Schlüssel B AWG UNIVERSAL PRO mit Ratsche, in Anlehnung an DIN 3223, für Überflurhydranten. Aus Aluminium, rot pulverbeschichtet, Ratsche alle 15° einrastend, Richtung umschaltbar, Länge 616 mm32231
II.3.45Schlüssel C (für Unterflurhydrant).32231
II.3.46Paar Schachthaken (mit Kette).---1
II.3.47Fahrbare Einpersonen-Schlauchhaspel DIN 14826-EH, Fabrikat Barth Typ SCHLAUCH Ausführung:  Rahmen in weiß RAL 9010  Felge in feuerrot RAL 3000  Trommel in feuerrot RAL 3000  Farbringe in weiß an Felge und Scheibe.  Position Kurbelgetriebe: links bzw. nach Vorgabe Aufbauhersteller  Einschließlich Kupplungshalter14826-21
II.3.48Systemtrenner Fabrikat AWG Typ B-FW.EN 15182-22

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
Gruppe 4: Rettungsgerät
II.3.49Steckleiter, 4-teilig, aus LM.EN 1147 Bbl 11
II.3.50Einsteckteil LM.EN 1147 Bbl 11
II.3.51Schiebleiter SL3-LM, aus LM.EN 1147 Bbl 11
II.3.52Feuerwehrleine FL 30-H.149204
II.3.53Leinenbeutel Fabrikat PAX Typ Leinenbeutel PA, schwarz mit gelb-silber-gelb Reflexstreifen: Einfache Befestigung an allen gängigen Atemschutzgeräten, höhenverstellbarer Haken zur Anpassung an die Flaschenlänge, Fixierung mittels Haltegummi, Selbstlösegriff er- laubt im Notfall die Befreiung vom Leinenbeutel ohne fremde Hilfe, Flauschband zur Be- festigung des Notlösegriffs am Schultergurt des Atemschutzgeräts.---4
II.3.54Dräger RPS 3500 Rettungspack-System-Set bestehend aus:  Pneumatik mit Warnpfeife und Manometer  Y-Stück für den gleichzeitigen Anschluss von Lungenautomat und Rettungshaube  Mitteldruckschlauch mit Karabinerhaken zur Zugentlastung  Atemschutznotfalltasche mit verstärkter Bodenplatte, Tragegriffen, Schultertrage- riemen und Reflexstreifen.  PSS-Rettungshaube mit Systemzulassung für Dräger Rettungspack-System und Dräger PressluftatmerFWDV 71
II.3.55Für obige Sicherheitstrupptasche: Dräger PSS® Rettungshaube mit Systemzulassung für Dräger Rettungspack- System und Dräger Pressluftatmer.---1
II.3.56Sprungpolster SP 16.14151-21
Gruppe 5: Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät
II.3.57Tragetuch Fabrikat ULTRAMEDIC ultraSaver Spezial mit Fußsack, aus ultraTEX, mit 8 Metall verstärkten Tragegriffen, waschbar, rot, Tragfähigkeit ca. 400 kg, mit Tasche (rot), Tasche mit Trageriemen.EN 18651
II.3.58Krankenhausdecke ultraMEDIC®, 100 % Polyester, waschbar bis 40 °C, Größe 200 x 150 cm einschließlich Schutzhülle ultraMEDIC® ultraPACK---1
II.3.59Rettungsbrett ULTRAMEDIC S-BOON. Aus leicht zu reinigendem, desinfizierbarem Polyethylen, durchlässig für Röntgenstrah- len, CT- und MRT-Scan kompatibel, hohe Eigenstabilität bei geringem Gewicht, Belastbarkeit 250 kg. Satzbestandteile:  Rettungsbrett ULTRAMEDIC S-BOON  Gurtsystem ultraSTRAPS  Kopf-Fixierset ultraHEAD LOCK II.EN 18651

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
II.3.60Notfallrucksack First Responder SEG mit Füllung Comfort nach DIN 13155: Rucksack PAX SEG groß, mit Innentaschenset 1 geschweißt. Füllung Comfort nach DIN 13155:2018-11 besteht aus:  1 Beatmungsbeutel Ambu SPUR II mit 3 Ambu-Beatmungsmasken  3 Guedeltuben  2 Larynx-Tuben  1 Boso K1-Blutdruckmessgerät mit Stethoskop  100 ml Handdesinfektionsmittel  1 Universalschiene  1 Ambu PERFIT ACE HWS-Schiene  1 Diagnostikleuchte  6 Absaugkatheter  1 Profi-Handabsaugpumpe  1 Verbandschere  1 Satz Verbandmaterial131551
Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät
II.3.61Handlampe ADALIT L3000 Power mit Kfz - Ladehalterung.146496
II.3.62Warndreieck nach StVZO.---2 Im Fahrgestell- Lieferumfang
II.3.63Warnleuchte nach StVZO.---2 Im Fahrgestell- Lieferumfang
II.3.64Anhaltestab LED plus, beidseitig beleuchtet rot/grün, in LED-Ausführung, mit beidseitiger Aufschrift auf der einen Seite rote LEDs mit Aufschrift „Halt Feuer- wehr“ auf rotem Grund, auf der anderen Seite grüne LEDs mit Aufschrift „Stra- ße frei“ auf grünem Grund, einschließlich Batterien.---1
II.3.65Fahrbare Einpersonenhaspel Fabrikat Barth, Modell Verkehr 2015, einschließ- lich folgender Bestückung mit entsprechenden Halterungen :  3 Faltsignale 900 mm (mit Aufschrift Feuerwehr-Unfall-Ölunfall), in fluoreszie- rend-gelb reflektierender Ausführung mit Federspannmechanismus), Lagerung im geschlossenen Aluminiumbehälter  6 Verkehrswarneinrichtungen Typ Euro-Blitz Compact (beidseitiger Lichtaus- tritt) mit Blockbatterie IEC 4R25, Lagerung im geschlossenen Aluminiumbehäl- ter  6 Leitkegeladapter für Euro-Blitz Compact  10 Verkehrsleitkegel 750 mm Typ B n. TL BASt Ausführung:  Rahmen in weiß RAL 9010  Felge und Trommel in feuerrot RAL 3000.  Farbringe in weiß reflektierend an Felge und Scheibe.---1
II.3.66Digitales Handsprechfunkgerät HRT einschließlich Kfz-Ladehalterung.TR BOS6
II.3.67Scheinwerfertrage Fabrikat Setolite, Gestell aus Stahlrohr, Farbe gelb, inte- grierte Kabelaufwicklung, mit 2 Setolite LED-Scheinwerfer ALDEBARAN GLA- DIUS 2K LED, mit integrierter Verkabelung, oder gleichwertige Flutlichtrage mit 2 LED-Scheinwerfer zu je 23.000 lm, Scheinwerfer frei schwenkbar für 300° Ausleuchtung, IP65, 2 Schuko-Steckdosen IP68, 10 m Anschlussleitung H07RN-F 3G1,5 mit Schuko-Stecker IP68, Anschluss 230 V.---1
II.3.68Dreibeinstativ, luftgedämpft: Luftgedämpftes Rohrsystem mit unverlierbaren Flügelschrauben zum sanften Einfahren auch mit montierten Scheinwerfern. Einschubrohre aus Stahlrohr verzinkt, Fuß aus Stahlrohr orange lackiert, Füße zum Niveauausgleich verstellbar, Belastbarkeit 25 kg, Höhe eingefahren / ausgezogen 1,12/4,75 m, Packmaß 1120x200x200 mm, ca. 15,4 kg. Lieferung einschließlich Abspannsatz, bestehend aus 3 Heringen, 3 Spannsei- len mit Karabinern und Schnellspannern.146821

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
II.3.69Leitungsroller, 230 V, Schutzart IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1) Zuleitung: Leitung H07RN-F3 ⋅ 2,5 nach DIN VDE 0282-4, Länge: 50 m, mit Stecker nach DIN 49443, 16 A 250 V Abgang: drei Stück Steckdose DIN 49442, 2P + PE, 16 A 250 VEN 613161
II.3.70Personenschutzleitung (PRCD-S+) 230 V. Zum Schutz des Bedieners vor lebensbedrohlichen Körperströmen beim Anschluss von ortsveränderlichen Elektrogeräten an Fremdsteckdosen am Einsatzort. Schutzschalter IP55 in der Leitung verbaut, Schutz vor Über-/Unter- oder Gleichspannung, Verdrah- tungsfehler, N- oder L-Leiter Unterbrechung, Unterbrechung oder Fremdspannung auf PE-Leiter, Fehlerstrom > 30 mA. Einschalten ist nur mit bloßer Hand möglich, bei Mess- fehlern (z. B. durch das Tragen eines Handschuhs) schaltet der PRCD-S+ nicht ein, op- tische Warnung und permanente Zustandsanzeige durch LED. 230 V, Schaltergehäuse IP55 in der Leitung verbaut, 3,0 m Anschlussleitung H07RN-F 3G1,5, eine Seite Schuko-Stecker IP44, andere Seite Schuko-Kupplung IP68.146602
Gruppe 7: Arbeitsgerät
II.3.71Tauchpumpe TP 4/1 Fabrikat SPECHTENHAUSER TEGERNSEE.144251
II.3.72Bindestrang, 2 m lang, 8 mm Durchmesser.---6
II.3.73Teleskopeinreißhaken Fabrikat Leader: nichtleitend bis 20.000 V (eingezogen, in feuchter Umgebung), Länge eingezo- gen/ausgezogen 2,20/3,75 m, in allen Längeneinstellungen verriegelbar, Ø 38 mm.---1
II.3.74Mulde in Anlehnung an DIN 14060. Aus Edelstahl, mit 2 Klappgriffen, stapel- bar, hohe Chemikalienbeständigkeit, (LxBxH) 600x400x120 mm.---3
II.3.75Rundschlinge Polyester, Tragfähigkeit: einfach, direkt ab 4.000 kg, Nutzlänge 4,0 m, mit verschiebbarem Kantenschutz.EN 1492-21
II.3.76Stromerzeuger Fabrikat EISEMANN BSKA 14 E RSS cube IT/TN, oder gleich- wertiger Stromerzeuger: Bürstenloser Synchrongenerator IP54, Nennspannung 400/230 V, Nennfre- quenz 50 Hz. Ausstattung: Doppelwandiger Kraftstofftank, automatisch geregelter Choke, 3-Wege-Hahn für Fremdbetankung, Isolationsüberwachung mit Fehlermeldung, nicht abschaltend, ther- misch/magnetische allpolige Sicherungsautomaten, elektronische Spannungsregelung, Not-Aus-Taster, multifunktionales DSB 3.0-Anzeige-Steuergerät zur Anzeige aller wich- tigen Daten wie Spannung, Leistung, Belastung der einzelnen Phasen, Kraftstofffüll- stand, Betriebsstundenzähler, wartungsfreundlicher Aufbau mit einfachem Zugang zu allen zu wartenden Teilen. Einschließlich Prüfleitungsanschluss zur Schutzleiterprüfung einschließlich Prüfkabel.146851
II.3.77Für obigen Stromerzeuger: Batterie-Ladungserhaltung mit BEOS Ladesteckdose.---1
II.3.78Für obigen Stromerzeuger: Einspeiseleitungen zum Anschluss des obigen Stromerzeugers mit Gebäude- einspeisesteckdose an die Gebäudeeinspeisung.---1
II.3.79Abgasschlauch, Länge 1.500 mm, Durchmesser 50 mm. Aus Metall, flexibel, feuerverzinkt, wärmeisolierende Holzgriffe für obigen Stromerzeuger.145721
II.3.80Motorsäge Stihl Typ MS 261 C-BM, einschließlich Sägekette Rapid Super, Führungsschiene Light 04, mit notwendigen Zubehör, einschließlich 2 Ersatz- ketten „Stihl Rapid Super“.EN ISO 11681-11
II.3.81Fäll- und Spaltkeil aus schlagzähes Polyamid, Fabrikat Stihl. Mit beidseitig führungssicherer Oberflächenstruktur, Länge 230 mm.---1

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
II.3.82Akku-Säbelsäge Fabrikat Makita Typ Akku-Reciprosäge DJR187RT. Satz bestehend aus:  1x Akku-Säbelsäge DJR187  1x Transportkoffer  1x Schnellladegerät DC18RC  1x Akku BL1850B  1x Reciproblatt BIM 150/6Z (5 Stück)  1x Reciprosägeblatt BIM 150/18Z Metall (5 Stück)---1
II.3.83Zubehör für obige Säbelsäge nach Norm 14530-27 - fünf Stück Sägeblätter für Holz und Kunststoffe; Länge: etwa 250 mm - fünf Stück Sägeblätter für Holz (Grünholz, Baumschnitte, Ausästen); Länge: etwa 250 mm - fünf Stück Sägeblätter für Holz mit Nägeln, Buntmetall; Länge: etwa 150 mm - fünf Stück BI-Metallsägeblätter für Bleche, Metalle und Profile; Länge: etwa 200 mm---1
II.3.84Hochleistungslüfter Fabrikat Leader Typ ES 230 NEO.---1
II.3.85Für obigen Hochleistungslüfter: Leader V-Box: Zum Umbau eines Hochleistungslüfters in ein Entlüftungsgerät. Boden mit Kunststoff- schienen verstärkt, 2 Tragegriffe, beidseitig Schnellverschlüsse zum Anschluss von Drucklutten, die V-Box kann auch zum Transport und Schutz des Lüfters verwendet werden.---1
II.3.86Für obigen Hochleistungslüfter: Leader Saug- und Drucklutte, Ø 400 mm---2
Gruppe 8: Handwerkszeug und Messgerät
II.3.87Multifunktionales Hebel-/Brechwerkzeug, Paratech Hooligan-Tool SPF (aus ei- nem Stück geschmiedet) mit Hebelklaue und Querschneide/Dorn, Länge 762 mm---1
II.3.88Feuerwehraxt FA.149001
II.3.89Feuerwehr-Werkzeugsatz gfd® oder Dönges oder Munk im Aluminiumkasten DIN 14880-3-LM mit Aufschrift „Handwerkzeug DIN 14881“ mit passgenauen Schaumstoffeinsätzen mit kunststoffverstärkten Böden zur übersichtlichen An- ordnung und einfachen Kontrolle auf Vollständigkeit. Komplett befüllt.148811
II.3.90Verkehrsunfallkasten VUK gfd® oder Dönges oder Munk im Aluminiumkasten nach DIN 14880, mit passgenauen Schaumstoffeinsätzen mit kunststoffver- stärkten Böden zur übersichtlichen Anordnung und einfachen Kontrolle auf Vollständigkeit. Komplett befüllt.14800-131
II.3.91Schornstein-Werkzeugsatz im Aluminiumkasten nach DIN 14880, mit Beschrif- tung, komplett befüllt.14800-41
II.3.92Axt B 2 SB-A.72941
II.3.93Bügelsäge 915 mm: Schnellschnitt-Sägeblatt, Zähne geschränkt und gehärtet, Stahlbügel lackiert, Spannhebel.201421
II.3.94Bolzenschneider : Stahlrohr Hebelarme, Messer und Rohrkopf aus Spezialstahl, geschmiedet und hochwertig gehärtet, Begrenzungsanschlag, präzises und einfaches Nachstellen durch Exzenterschrauben, Schneidleistung bis Ø 13 mm, Länge 910 mm---1
II.3.95Spaten 850, mit D-Griff aus Eschenholz, Fabrikat SHW Premium.201271
II.3.96Dunghacke mit Stiel, etwa 1.300 mm lang, Fabrikat SHW Premium.---2
II.3.97Dunggabel mit Stiel, etwa 1 350 mm lang, Fabrikat SHW Premium.---2

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
II.3.98Stechschaufel 5 Fabrikat SHW Premium (Frankfurter Schaufel), Blattmaß 300x270 mm, aus Aluminium, rot gepulvert mit Stiel 1300 nach DIN 20151.201211
II.3.99Sandschaufel (Holsteiner Schaufel) SHW PREMIUM Blattmaß 270x250 mm, aus Aluminium, rot gepulvert mit Stiel 1300 nach DIN 20151.201211
II.3.100Stoßbesen Fabrikat SHW Premium mit angeschraubtem Stiel, etwa 1.400 mm lang, Ø 24 bis 26 mm, mind. 400 mm breit, mit Elaston-Borsten.---2
II.3.101Wärmebildkamera UCF® FireVista, mit fest integrierter LiFePo4-Akku und fol- gender Spezifikation:  Sensortyp: aSi-Microbolometer  Sensorauflösung: 320x240 Pixel  Temperaturmessbereich: -20 bis +650 °C  Temperaturauflösung:0,05 K  Bedientasten: Ein-/Ausschalter  Displaygröße: 90 mm  Sichtfeld horizontal/vertikal: 50 / 37  Bildfrequenz: 30 Hz  Darstellungsarten: 1  Betriebsdauer pro Akkuladung: 5 h  Schutzklasse: IP67  Abmessungen (BxHxT): 134x89x134 mm  Gewicht mit Akku: 870 g  Ladeschale  Netzteil 230 V  Kfz-Ladekabel  2 Handschlaufen  Seitentragegurt (ausziehbar)---1
Gruppe 9: Sondergerät
II.3.102Abgasschlauch, 2.500 mm lang, passend zum Fahrzeug.145721
II.3.103Unterlegkeil.76051-12 Lieferumfang Fahrgestell
II.3.104Ölbindemittel Typ I R, Ölbindemittel Typ I R, geeignet zur Aufnahme von ca. 40 l Öl.---1
II.3.105Schaummittelbehälter 20 l, zur Lagerung von Ölbindemittel, Volumen 20 l.144523
II.3.106Abschleppseil für 4 000 kg Anhängelast, Ø 20 mm, 5 m lang, mit rotem Warn- tuch, 200 × 200 mm (handelsübliche Ausführung).760331
II.3.107Schachtabdeckung, selbstaufrichtend: Die Schachtabdeckung wird mit Wasser gefüllt und auf den Kanaleinlauf der Straße ge- stellt, selbstaufrichtend. Nach oben konisch zulaufender Beutel mit eingeschweißten PVC-Ösen und PVC-Schnur, reißfest, ölbeständig.---2
II.3.108Dichtungsplatte zur Ergänzung der Schachtabdeckung.---2
II.3.109Kanister aus Stahlblech, 20 l, mit unverlierbarem Verschluss und flexiblem Auslaufrohr, mit eindeutiger Beschriftung des Inhalts und Gefahr- stoffkennzeichnung, Farbe gelb, für Stromerzeuger.7274 GGVS1

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
Örtliche Zusatzbeladung
Der tatsächliche Umfang der örtlichen Zusatzbeladung erfolgt in Abhängigkeit der Gewichtsbilanz und der räumlichen Un-
terbringungsmöglichkeiten im Kofferaufbau und wird entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten bei Bedarf reduziert
oder als Wechselbeladung ausgeführt. Genaue Festlegung erfolgt im Rahmen der Auftragserteilung bzw. der Baubespre-
chung.
Gruppe 1: Schutzkleidung und Schutzgerät
II.3.110Packung (100 Stück) Infektions-Einmalhandschuhe aus Nitril (CE-Kat III), Grö- ße XL.EN 4551
II.3.111Imker-Schutzanzug (Kombination) aus weißen Baumwoll-Köperstoff, mit Wulstkragen, Taschen und Gummibündchen an Armen und Beinen, voll- waschbar, Größe L bzw. 54/56---1
II.3.112Hitzeschutz Form 2.EN ISO 116124
II.3.113Bedarfsposition: Atemschutzgerät, Fabrikat Dräger (Einflaschengerät, CFK, 300 bar/6,8 l).EN 1372
II.3.114Bedarfsposition: Atemanschluss.EN 1362
II.3.115Entkleideplatz für Atemschutzgeräteträger (Platzbedarf ca. 400 x 300 x 285 mm)---1
II.3.116Wechselkleidung für Atemschutzgeräteträger (Platzbedarf ca. 400 x 300 x 185 mm)---1
II.3.117Bedarfsposition: Atemluftreserveflasche aus Stahl, 6 l / 300 bar, mit stoßgesichertem Flaschen- ventil nach EN 144 mit Abströmsicherung und Verschlussschraube, zylindri- sche Gewindeverbindung zwischen Flasche und Ventil, gefüllt mit Atemluft nach DIN EN 12021, mit TÜV-Abnahme.31714
Gruppe 2: Löschgerät
II.3.118Feuerpatsche (Waldbrandpatsche), mit 10 fächerförmig angeordneten Schwingblättern aus gehärtetem Federstahl, 480x400 mm, Schnellverschluss zur Befestigung des Stiels mit Flügelschraube, einschließl. Stiel.---2
II.3.119Waldbrandrucksack PHÖNIX Forest Bag 2.0. Zur Aufnahme von 6 entnehmbaren Schlauchkassetten D für maximal 180 m Schlauch je nach verwendetem Schlauchtyp (Waldbrand-Druckschläuche D bis 30 m Länge, Druckschläuche D DIN 14811 bis 20 m Länge). Die Schläuche können in Buchten gela- gert und/oder miteinander verbunden am Stück ausgetragen werden. Mittels Reißverschluss abnehmbarer Deckel mit angebrachten Lagerungen zur Auf- nahme von 1 Verteiler C-DDD und 3 Strahlrohren AWG HS 7. Deckel und Schlauch- kassetten mit Fidlock®-Schloss verschließbar.---2
II.3.120Für obigen Waldbrandrucksäcke: Schlauchkassette D: max. 6 Kassetten pro Rucksack, auch mit Schlauchkas- sette C kombinierbar. Der Schlauch kann in Buchten gelagert oder miteinander verbunden am Stück ausgetragen werden. Verschließbar mit Fidlock-Schloss.---12
II.3.121Für obigen Waldbrandrucksäcke:  1x AWG Verteiler C-DCD  3x AWG Hohlstrahlrohr HS7-D, ohne Griff  6x Druckschlauch D 25-20-KL 1-K, Farbe naturweiß---2
Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör
II.3.122Bedarfsposition: Tragbarer Wasserwerfer Fabrikat AWG HH 1260 mit Bodengestell---1

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
II.3.123Bedarfsposition: Flachsaugkorb schwimmend Typ Amphibio, mit Festkupplung A-Storz mit drehbarem Knaggenteil, schwimmend, Durchflussmenge 2.700 l/min.---1
II.3.124Schlauchpaket bestehend aus:  1x C-Druckschlauch, 30 m  1x C-Hohlstrahlrohr ohne Griff  1x C-Schlauchabsperrung  1x Schlauchklettbänder---1
II.3.125Schaumaufsatz für B-Hohlstrahlrohr AWG Turbo-Spritze 2950 B---1
II.3.126Schaumaufsatz für C-Hohlstrahlrohr AWG Turbo-Spritze 2235 C.---1
II.3.127AWG TurboTwist Piercing Set TT: Zum Anschluss an AWG Turbo Twist Basismodul. Zum Einsatz bei Bränden hinter Tü- ren, Wänden und Zwischenböden zur Reduzierung der Flash Over Gefahr Satzbestandteile:  1 Piercing Schlagspitze  1 Piercing Düse TT---1
II.3.128Netzmittelhalter AWG FIRE-EX Turbo 1000 passend für obige AWG EVO - Hohlstrahlrohre.---4
II.3.129Packung mit 20 Stk. Netzmittelpatrone AWG FIRE-EX 1000.---2
Gruppe 4: Rettungsgerät
II.3.130Gerätesatz Absturzsicherung14800-172
II.3.131Gerätesatz Auf- und Abseilgerät14800-161
II.3.132Steckleiterverbindungsteil.EN 11471
Gruppe 5: Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät
II.3.133Bedarfsposition: Korbtrage, nicht teilbar.---2
Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät
II.3.134Anhaltestab LED plus, beidseitig beleuchtet rot/grün, in LED-Ausführung, mit beidseitiger Aufschrift auf der einen Seite rote LEDs mit Aufschrift „Halt Feuer- wehr“ auf rotem Grund, auf der anderen Seite grüne LEDs mit Aufschrift „Stra- ße frei“ auf grünem Grund, einschließlich Batterien.---3
II.3.135Makita Akku-Baustrahler.---1
Gruppe 7: Arbeitsgerät
II.3.136Hochwasser- und Schlammsauger Fabrikat SPECHTENHAUSER Typ Mini- AQUATIX: Mit Wassersaugset DN40, bestehend aus Saugschlauch, Länge 3 m, 2-teiliges Saugrohr aus Aluminium, Länge je 0,5 m, Bodensaugdüse aus Kunststoff, Breite 400 mm, Fugendüse. Lagerung des Saugsets im Behälter ist möglich.---1
II.3.137Makita Akku-Bohrschrauber im Transportkoffer.---1
II.3.138Makita Akku-Trennschleifer im Transportkoffer.---1
Gruppe 8: Handwerkszeug und Messgerät
II.3.139Feuerwehraxt FA.149001
II.3.140Wasserschieber ca. 560 mm aus Metall, mit doppeltem Synthethik- Moosgummistreifen; mit Schnellverschluss und Holzstiel, 1400 mm lang.---2

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DIN
zahl
II.3.141Waldbrandwerkzeug Gorgui Classic.---2
Gruppe 9: Sondergerät
II.3.142Mobiler Rauchverschluss RSS F70 PRO STK, inkl. Tragetasche mit Schlaufen zur seitlichen Fixierung an einem Schlauchtragekorb.---1
II.3.143Ölschlängel 3 m: Zum Einsatz als als Ölsperre und Absorptionsmittel auf stehenden und fließenden Ge- wässern. Hydrophobes Material zur Aufnahme von Öl, Wasser wird nicht aufgenom- men, Flüssigkeitsaufnahme bis zum 20-fachen des Eigengewichts. Mehrere Barrieren können durch integrierten Karabinerhaken und Öse überlappend miteinander gekoppelt werden.---1
II.3.144Handelsübliche Getränkekiste (20x 0,5 l).---2
II.3.145Bedarfsposition: Deckelfass, 60 Liter, aus HD-PE blau mit schwarzem Deckel und UN- Zulassung, zur Lagerung von verunreinigten Ölbindemittel.145721

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

III. SONSTIGES

Die gesamte Leistungsbeschreibung ist wie folgt auszufüllen und zusammen mit Ihren Ange- botsunterlagen (z.B. Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Ver- tragsbedingungen, Eigenerklärungen, Technische Beschreibungen, Gewichts- und Energiebi- lanz, Beladepläne/Zeichnungen, genaue Kostenübersichten etc.) bis spätestens 10.11.2026, 14:00 Uhr, elektronisch auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter dem in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link einzureichen.

III.1) zu II. 1 Löschgruppenfahrzeug LF 20

Preis Fahrgestell für LF 20 (Pos. II.1): _______________________ €

Preis Aufbau für LF 20 (Pos. II.2): _______________________ €


Summe _______________________ € 19 % Mehrwertsteuer: _______________________ €


Gesamtendpreis der Pos. II. €

=======================

Zahlungsbedingungen: (Achtung: es erfolgen keine Vorauszahlungen. Es ist aber nach mängelfreier Auslieferung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller eine Zahlung des Fahrgestells [= Auftragsumfang Pos. II.1] möglich. Optional können vom Auftrag- nehmer gewünschte Anzahlungen mit einem Preisnachlass angeboten werden!)






Liefertermin/-zeit: (spätestens 30.09.2030)





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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

III.2) Erklärung:

Das Angebot entspricht der vorangestellten Leistungsbeschreibung in allen Punkten. Eventuelle Abweichungen sind im Angebot besonders herausgestellt und ausführlich beschrieben bzw. nachfolgend dargestellt (ggf. als Anlage beifügen):

Bemerkungen:































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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

Anlage - Wertungsblatt (Bewertungsmatrix) nach § 58 VgV

für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 - Grundlage für die Wertung sind z.B. die Angebote mit den technischen Beschreibungen mit den Bieteranga- ben sowie die im Rahmen der Wertung erstellten Preisfolgeliste und Angebotsdurchsichten.

Löschgruppenfahrzeug LF 20Bieter 1Bieter 2Bieter 3
dnehcerpstne negalretnusgnubierhcssuA neiretirksgnutreWPreis (Maximalpunktzahl 10)*1
Gewichtung 50 %
Effektiver Angebotspreis (Wertungssumme) nach Gleichwertigkeitsstellung (max. 8 Punkte)
Folgekosten Fahrgestell (max. 0,5 Punkte)
Folgekosten Aufbau (max. 1,5 Punkte)
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Maximalpunktzahl 10)*2
Gewichtung 40 %
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (max. 9 Punkte)
Energieeffizienz (max. 0,5 Punkte)
Gewichtsbilanz (max. 0,5 Punkte)
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Service (Maximalpunktzahl je Einzelpkt.:10)*3
Gewichtung 10 %
Fahrgestell
Nähe der nächstgelegenen Servicestelle
Reaktionszeiten
mobiler Kundendienst
Aufbau
Nähe der nächstgelegenen Servicestelle
Reaktionszeiten
mobiler Kundendienst
Summe = ø Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Gesamtpunkte
Rangfolge

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

*1 Preisbewertung:  Effektiver Angebotspreis:

Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen (in €, netto) werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus/Malus-Regelungen, Skonto (sofern Zahlungsziel ≥ 10 Tage), ohne Bedarfs- und Alternativpositionen!

Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 8 Punkten normiert:

 8 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.  0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preis. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen enthalten ebenfalls 0 Punkte.  Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

 Folgekosten Fahrgestell: die Folgekosten werden wie folgt berechnet:  Folgekosten = (Anzahl Wartungsintervalle x durchschn. Stundenaufwand x Arbeitsstundensatz)  Der Anbieter mit den niedrigsten planbaren Folgekosten erhält die Maximalpunktzahl von 0,5 Punkte. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit den doppelten Folgekosten. Alle Anbieter mit darüber liegenden Folgekosten enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Folgekosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Folgekosten nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten  Folgekosten Aufbau: die Folgekosten werden für den Nutzungszyklus der beiden Fahrzeuge wie folgt abgeschätzt:  2 Reparaturen à 10 Stunden im Herstellerwerk  3 Reparaturen à 5 Stunden vor Ort. Bei nicht vorhandenen mobilen Service werden 3 Reparaturen à 5 Stunden im Herstellerwerk angesetzt.  Bei einem mobilen Service (insgesamt 3 Reparaturen, s.o.) werden die Fahrtkosten wie folgt ermittelt: Entfernung mobiler Service- stelle - Auftraggeber x 2 x Kilometerpauschale od. 1x Fahrtkostenpauschale. Hin- und Rückfahrten des Auftraggebers zum Werk werden mit 1,5 €/km angesetzt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Als Entfernung wird die schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps gewertet.  Der Anbieter mit den niedrigsten fiktiven Folgekosten erhält die Maximalpunktzahl von 1,5 Punkte. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit den doppelten Folgekosten. Alle Anbieter mit darüber liegenden Folgekosten enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Folgekosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

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Ausschreibung LF 20 Oktober 2026

 Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Folgekosten nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkte

*2 Bewertung Erfüllungsgrad der Wertungskriterien:  Erfüllungsgrad der Wertungskriterien: prozentualer Anteil der erfüllten Wertungskriterien (= Quotient aus den tatsächlich erfüllten Wer- tungskriterien zu allen Wertungskriterien) x 9 Punkte (Angabe mit zwei Stellen nach dem Komma); jedes Wertungskriterium wird - sofern nicht in der Leistungsbeschreibung anders dargestellt - einfach gewertet!  Energieeffizienz: der Anbieter mit dem niedrigsten Treibstoffverbrauch erhält die Maximalpunktzahl von 1 Punkt, für je 10 g/kWh bzw. je 0,1 l/100 km Treibstoffmehrverbrauch erfolgt ein Abzug von 0,1 Punkten! Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Gewichtsbilanz: der Anbieter mit dem niedrigsten tatsächlichen Gewicht (oder Gewichtsreserve) erhält die Maximalpunktzahl von einem Punkt, für je 100 kg Mehrgewicht über dem niedrigsten tatsächlichen Gesamtgewicht erfolgt ein Abzug von 0,1 Punkten! Die Punkteer- mittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Energieeffizienz nicht ermittelbar ist, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten

*3 Bewertung Service:  Nähe des Kundendienstzentrums: der Anbieter mit der kürzesten Entfernung erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 10 km (Fahr- gestell) bzw. 50 km (Aufbau) größeren Entfernung erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte er- folgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Als Entfernung wird die schnellste Fahrtroute nach Routenpla- ner Google Maps gewertet.  Reaktionszeiten: der Anbieter mit der durchschnittlich kürzesten Reaktionszeit erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 4 h längere Reaktionszeit erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Mobiler Kundendienst: ein vorhandener mobiler Kundendienst führt zu einer Maximalpunktzahl von 10 Punkten, kein vorhandener mobiler Kundendienst wird mit 0 Punkte bewertet.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkten in der Leistungsbeschreibung die notwendigen Serviceangaben nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten

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