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Leistungsbeschreibung
für ein
Löschgruppenfahrzeug
LF10
nach DIN 14530-5
und
DIN / EN 1846 Teile 1-3
Auftraggeber:
Stadverwaltung Bitburg
Auftraggeber: Anschreiben / Hinweise 1 - 3
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Vorbemerkungen:
Es wird nochmals ausdrücklich auf folgende Vertragsbedingungen hingewiesen:
Spätester Liefertermin für das Gesamtobjekt: 24 Monate nach Auftragserteilung
Die einzelnen Vertrags- und Lieferfristen werden in einer Projektbesprechung zwischen dem AG und dem AN gesondert vereinbart.
Das beigefügte Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen. Im Feld "Bemerkungen / Angaben" sind die angebotenen Lieferungen / Leistungen zweifelsfrei zu beschreiben bzw. die Bieterangaben einzutragen. Im Feld "Bewertungspunkte" ist die Punktzahl der entsprechenden Position ausgewiesen. Die Angabe "M" bedeutet Mindestanforderung / Mindestangabe (Hinweis: Für Mindestanforderungen werden keine Bewertungspunkte vergeben). Gibt es für einzelne Positionen zusätzlich Alternativpositionen, dann ist nur eine der Positionen auszupreisen bzw. anzubieten zu werden.
Dem Angebot sind die geforderten technischen Beschreibungen mit Maßen, Gewichten und Leistungen sowie Zeichnungen und ein vorläufiger Beladeplan beizufügen. Werden Produkte abweichend vom Leitfabrikat angeboten, ist die Gleichwertigkeit dieser Produkte ebenfalls mit dem Angebot, auf gesonderter Anlage unter Angabe der entsprechenden Positionsnummer, nachzuweisen. Eine Bewertung des Nachweises behält sich der Auftraggeber vor. Angebote ohne vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis und ohne die benötigten Unterlagen, Zeichnungen, Pläne und Nachweise sind unvollständig und werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Nach Auftragserteilung sind grundlegende Zeichnungsunterlagen vor Beginn eines Fertigungsschrittes durch den Auftraggeber zu genehmigen.
Der Bieter hat alle notwendigen Gutachten und Abnahmen zu seine Lasten zu erbringen / beizubringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Abnahme durch die zuständigen Sachverständigen (TÜV /DEKRA) ist verpflichtend.
Das Fahrzeug muss zum Auslieferungszeitpunkt allen gültigen Rechtsvorschriften, sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Auf notwendige Ausnahmegenehmigungen ist der AG durch den AN rechtzeitig, spätestens mit Einreichung der Ausschreibungsunterlagen, hinzuweisen.
Besonderes Augenmerk bei der Vergabe wird auf die Kompatibilität der einzelnen Baugruppen (z.B. Pumpe, Nebenantrieb am Fahrgestell, …) zu einander gelegt bzw., dass diese Baugruppen auf die Fahrgestellschnittstellen abgestimmt sind. Auf eine möglichst geringe Anzahl von verschiedenen Lieferanten für diese Baugruppen ist zu achten (vorzugsweise Lieferung aus einer Hand).
Der Bieter von Los 2 muß alle Pos. aus Los 3 lagern und gebrauchsfertig anschließen!
Die zulässige Gesamtmasse nach DIN darf nicht überschritten werden. Angebote ohne Gewichtsaufstellung können nicht gewertet werden. Es ist für jedes der 3 Lose eine detaillierte Gewichtsbilanz zu erstellen. Die Gewichtsbilanz für das Los 3 muss einschließlich der durch den Auftraggeber beigestellten Ausrüstungen erstellt werden. Aus den Gewichten der Lose 1, 2 und 3 wird das tatsächliche Gesamtgewicht ermittelt.
Es ist eine Referenzliste über ausgelieferte Feuerwehrfahrzeuge vergleichbarer Bauart der letzten 3 Jahren, die in der BRD zugelassen wurden, beizulegen.
Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter zu angemessenen Preisen vergeben. Maßstab hierfür ist die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 und DIN 45001. Die Nachweise über die Zertifizierung des Anbieters sind gemeinsam mit den Vergabeunterlagen vorzulegen.
Der Auftraggeber unterstützt konsequent den Umweltschutz. Er legt an seine Lieferanten den gleichen Maßstab an. Maßstab hierfür ist die Zertifizierung des Bieters nach ISO 14001 und ISO 50001. Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst und in Euro ausgewiesen sein.
Auftraggeber: Anschreiben / Hinweise 2 - 3
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Entsprechen die angebotenen Leistungen nicht den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen kann der Bieter von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Der Hersteller verpflichtet sich, innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung ein protokolliertes Auftragsklärungsgespräch beim AG durchzuführen, sowie alle entstehenden Kosten (Verpflegung und Übernachtung) für max. 6 Personen für eine Aufbaubesprechung im Herstellerwerk des Auftragnehmers Los 2, die Rohbauabnahme und die Auslieferung / Übergabe incl. Einweisung zu übernehmen (im Angebotspreis enthalten). Für die Abnahme ist ausreichend Zeit einzuplanen. Festgestellte Mängel sind in Absprache mit dem Auftraggeber umgehend kostenfrei abzustellen.
Der Bieter verpflichtet sich zur Mängelbeseitigung während des Garantieanspruches. Die Mängelabstellung hat zeitnah, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Anzeige zu erfolgen.
Im Angebot ist eine detaillierte Einweisung des Bedienerpersonals der Feuerwehr zu berücksichtigen. Schulungsunterlagen wie Explosionszeichnungen / Schautafeln etc. der verbauten Aggregate müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen aus dem Angebot zu streichen. Die restlichen Einzelpreispositionen bleiben in diesem Fall unverändert/unberührt.
Es ist ein Kundendienst in einer Entfernung von max. 5 km (Los 1) bzw. 200 km (Los 2) zu gewährleisten. Die Liefermöglichkeit von Ersatzteilen über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Auslieferung muss gewährleistet werden.
Vom Bieter ist auf Anforderung eine kostenlose Vorführung beim Auftraggeber vor Ort zu gewährleisten.
Die Bieter verpflichten sich die zugeteilten Lose mit den einzelnen Positionen untereinander ohne Aufpreis abzustimmen.
Die Bewertung durch die Bewertungskommission erfolgt aufgrund der vom Bieter zu Anschauungszwecken vorgeführten vergleichbaren Objekte bzw. anhand der technischen Angebotsunterlagen. Das Angebot des Bestbieters ist das mit der höchsten Punktzahl (Bestbieterprinzip). Die erreichbaren Wertungspunkte sind für die einzelnen Positionen in der Leistungsbeschreibung (Los 2 - Aufbau) dem Feld "Bewertungspunkte" zu entnehmen. Die Bewertung des Preises erfolgt auf der Grundlage des Formblattes 227 der Vergabeunterlagen.
Gebrauchsabnahme:
Das Fahrzeug muss durch den Auftragnehmer uneingeschränkt einsatzbereit, d.h. mit voll aufgefüllten Betriebsstoffen und geladenen Akku´s zur Gebrauchsabnahme vorgestellt werden.
Vor der Gebrauchsabnahme müssen alle Abnahmen und Gutachten (Vollgutachten nach StVZO, Landesabnahme Rheinland- Pfalz) durch den Auftragnehmer erbracht / beigebracht worden sein. Die Protokolle sind dem Auftraggeber bei der Gebrauchsabnahme zu übergeben. Die darin festgestellten Mängel müssen beseitigt sein.
Die angebotene Bereifung muss der 3PMSF entsprechen, d.h. das Alpinesymbol tragen (Schneeflockensymbol auf der Seifenseitenwand).
Die abschließende Gebrauchsabnahme kann zudem nur dann stattfinden, wenn auch alle erforderlichen Unterlagen, sowie die gesamten Dokumentationen vorhanden sind. Dies gilt für die gesamte, durch die Auftragnehmer zu liefernde Technik.
Sofern die Schulungen durchgeführt bzw. eingeleitet sind und das Fahrzeug Mangel frei abgenommen wurde, kann der Auftragnehmer die Schlussrechnung einreichen.
Auftraggeber: Anschreiben / Hinweise 3 - 3