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Leistungsbeschreibung LC-Triple-Quadrupol-Massenspektrometer für den Geschäftsbereich 5
Landeslabor Schleswig-Holstein Max-Eyth-Str. 5 D-24537 Neumünster
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Das Landeslabor Schleswig-Holstein plant innerhalb des Geschäftsbereiches 5 im Bereich der Rückstands- und Kontaminantenanalytik die Beschaffung eines LC-Triple-Quadrupol- Massenspektrometers (LC-MS/MS) höchster Empfindlichkeit, Identifizierungssicherheit und Robustheit für den Nachweis und die Quantifizierung von Tierarzneimittelrückständen (unter anderem Antibiotika, Sedativa und NSAIDs) in tierischen Matrices und Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie Marinen Biotoxinen in Muscheln und Muschel- erzeugnissen.
Das System wird im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans und der amtlichen Lebensmittelüberwachung eingesetzt.
Anforderungen
Das System besteht aus einem niedrig auflösenden Triple Quadrupol Massenspektrometer, welches online mit einer HPLC oder UHPLC-Einheit gekoppelt ist, sowie der nötigen EDV-Einheiten.
1 Massenspektrometer
Das Massenspektrometer muss eine hohe Empfindlichkeit aufweisen und sowohl chemischen als auch elektronischen Untergrund während der Messung minimieren. Dazu müssen folgende Kriterien für die Ionisationsquelle (1.1) und den Massenanalysator (1.2) erfüllt werden:
1.1 Ionisationsquelle
1.1.1 Die Elektrospray Ionisationsquelle (ESI) muss für einen großen Flussraten- bereich von 5 bis 2000 µl/min geeignet sein. Die Quelle muss durch ihre Bauweise dazu beitragen niedrigste Analytgehalte auch in schwierigen Matrices in hohem Maße und reproduzierbar zu ionisieren, siehe Bewertungsmatrix. Hierzu muss die Quelle über Vorrichtungen verfügen, die zu einer optimalen Vernebelung der Lösung, Reduzierung der Ionendispersion und einer effizienten Verdampfung des Lösungsmittels bereits vor Eintritt in die Kapillare führen. Die Quelle muss leicht zugänglich und zu reinigen sein.
1.1.2 Das Betreiben des LC-MS/MS mit einer APCI-, alternativ einer Zwitter-Quelle (APCI und ESI), muss möglich sein. Ein Umbau muss einfach und schnell durchführbar sein.
1.1.3 Das Massenspektrometer muss mit einer Spritzenpumpe zum Tunen neuer Parameter durch Direktinjektion ausgestattet sein oder alternativ muss eine Spritzenpumpe angeboten werden.
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1.2 Massenanalysator 1.2.1 Es muss ein Massenbereich von 5 bis 2000 m/z genutzt werden können. 1.2.2 Die Einheitsauflösung von mindestens 0,7 amu FWHM muss gegeben sein. 1.2.3 Die Massengenauigkeit muss im gesamten Massenbereich mindestens 0,1 Da betragen. 1.2.4 Die Scangeschwindigkeit muss mindestens 10.000 Da/s und mindestens 20.000 Da/s für eine Ionenfalle, falls im Gerät vorliegend, betragen. 1.2.5 Eine schnell arbeitende Kollisionszelle muss verbaut sein, das heißt Dwell- Zeiten von kleiner gleich 1 ms für Multikomponentenanalysen mit MS/MS- Experimenten im MRM-Modus müssen möglich sein. 1.2.6 Es müssen mindestens 500 MRM-Messungen je Segment und mindestens 500 MRM-Übergänge pro Sekunde durchgeführt werden können. 1.2.7 Es dürfen keine Crosstalk-Effekte auch bei kürzesten Dwell-Zeiten bei Experimenten mit gleichem Produkt-Ion auftreten. 1.2.8 Ein Polaritätswechsel während einer Messung muss innerhalb von 25 ms im MRM und scheduled MRM möglich sein. 1.2.9 Die Linearität muss über einen Größenbereich von 106 gegeben sein. 1.2.10 Die Massenstabilität von mindestens 0,1 Da/24 h muss eingehalten werden. 1.2.11 Innerhalb einer Messsequenz dürfen die Peakflächen bei Wiederholungs- messungen desselben Standards um maximal 10 % innerhalb von 48 h abweichen. Verschleppungs- oder Verdreckungseffekte durch Matrix sind hierbei ausgenommen. 1.2.12 Die Standardabweichung bei Wiederholmessungen muss generell kleiner 10 % sein. 1.2.13 Das System muss mindestens über folgende typische Aufnahmefunktionen verfügen: Full Scan, SIM, MRM (inkl. scheduled MRM), MS/MS Produkt-Ionen- Scan, MS/MS Neutralverlust/-gewinn Scan. 1.2.14 Es müssen Systeme vorliegen, um auch bei schwierigen Matrices eine hohe Selektivität und Empfindlichkeit zu garantieren (ggf. mittels MRM³- Experimenten), siehe Bewertungsmatrix.
1.3 Weitere Anforderungen 1.3.1 Das System muss bezüglich der benötigten Gase ausschließlich mit Stickstoff und/oder Druckluft betrieben werden können. 1.3.2 Es muss eine ölfreie Vakuumpumpe für das Massenspektrometer verwendet werden. 1.3.3 Es ist ein Schallschutz und Abgasentlüftung für die Pumpe anzubieten, sofern nicht bereits in (4.3) integriert.
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2 (U)-HPLC
An die (U)-HPLC-Einheit bestehend aus einem Autosampler, Säulenofen, und einer Pumpe mit Entgaser werden folgende Anforderungen gestellt:
2.1 Die Pumpe muss für eine schnelle Chromatografie und die Kopplung mit einem ESI-MS/MS geeignet sein. 2.2 Das System muss für Drücke bis mindestens 800 bar ausgelegt sein und über ein minimiertes Totvolumen verfügen. 2.3 Es müssen Lösungsmittelauswahlventile für mindestens 4 Laufmittel verbaut sein. 2.4 Die Pumpe muss in einem Flussratenbereich von 10 µl/min bis 2 ml/min einsetzbar sein und bei typischen Flussraten von z.B. 450 µl/min ein stabiles, pulsationsfreies Laufverhalten aufweisen. 2.5 Die Pumpe muss über ein Entgasungssystem verfügen. 2.6 Das System muss über eine Hinterkolbenspülung verfügen. 2.7 Der Hochleistungsprobengeber muss auf kleiner gleich 5 °C kühlbar sein und Kapazität für etwa 100 übliche 2-ml-Vials haben. 2.8 Der Autosampler muss automatisierbare Standardadditionen sehr geringer Volumina (0,05 µl) sowie Injektorverdünnungen durchführen können. 2.9 Der Injektionsvolumenbereich muss mindestens von 0,05 bis 20 µl, erweiterbar auf mindestens 100 µl sein. 2.10 Im Autosampler muss ein Durchflussspritzensystem verbaut sein. 2.11 Der Säulenofen muss mindestens in einem Temperaturbereich von 15 bis 55 °C und für mindestens 2 HPLC-Säulen mit einer Länge bis zu 25 cm verwendbar sein. 2.12 Es müssen mindestens 2 HPLC-Säulen angesteuert werden können. Das System ist mit den dafür notwendigen Schaltventilen auszustatten. 2.13 Eine programmierbare Umschaltmöglichkeit für den LC-Fluss zum Waste oder ins MS muss möglich sein.
3 EDV-Einheit
Zur Nutzung des Systems werden EDV-Einheiten mit folgenden Leistungskriterien gefordert:
3.1 Alle EDV-Einheiten müssen für den Einsatz mit dem angebotenen LC-MS/MS geeignet und technisch kompatibel sein. Sollten die unten stehenden Anforderungen hierfür nicht ausreichend sein, sind die Geräte- und softwarespezifischen Anforderungen ausschlaggebend.
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3.2 Die EDV-Einheiten müssen eine freie Netzwerkkarte besitzen, um in das hausinterne Labornetz aufgenommen werden zu können. 3.3 Der Steuerungsrechner mit aktuellem Betriebssystem muss über mind. 4 GB Memory und 1 TB Harddisc sowie notwendige Netzwerkkarten verfügen, um sich mit dem LC-MS/MS und dem Auswerterechner zu verbinden. 3.4 Es muss ein weiterer PC (Auswerterechner) mit mindestens 4 GB Memory und 1 TB Harddisc und notwendiger Netzwerkkarte für die Auswertung in einem anderen Raum angeboten werden. 3.5 Beide PCs müssen mit jeweils 2 höhenverstellbaren LCD-Farbmonitoren mit mindestens 26‘‘, Kontrastverhältnis 1000:1, Sichtwinkel 160 ° horizontal und vertikal, Reaktionszeit 5 ms und 1920 x 720 Bildpunkten ausgestattet werden. 3.6 Alle erforderlichen Zubehöre für die Verbindung der Systemkomponenten müssen enthalten sein. 3.7 Der Steuerungsrechner muss mit der gerätespezifischen Software für die Steuerung, Datenaufnahme und Auswertung; der zusätzliche Rechner mit der gerätespezifischen Software für die Auswertung (qualitativ und quantitativ) und jeweils gültigen Lizenzen ausgestattet sein. Softwareupdates und -upgrades müssen für die Dauer von zwei Jahren ab Inbetriebnahme kostenfrei bereitgestellt werden. 3.8 Die Software muss bedienungsfreundlich sein und mit hoher Stabilität eingesetzt werden können. 3.9 Mindestens muss ein aktuelles MS-Office-Paket (bei Bedarf englische Version) auf beiden PCs installiert sein. Bei gleicher Funktionalität soll, unter Beachtung der Landesvorgaben, vorzugsweise Libre Office verwendet werden. Der Nachweis der Funktionalität im Zusammenspiel mit der gerätespezifischen Software ist dabei vom Hersteller zu liefern. Für die Verwendung dieser Software-Produkte dürfen keine weiteren Lizenzgebühren anfallen, d. h. es handelt sich um zeitlich unbegrenzte Software-Versionen. 3.10 Der Datenexport einschließlich Spektren und Chromatogrammen in übliche Kalkulationsprogramme (z.B. Microsoft Excel, Libre Office Calc, etc.) muss einfach möglich sein.
4 Zusätzliche Laborausstattung
4.1 Für das LC-MS/MS muss eine USV angeboten werden, die mit dem System kompatibel ist. Es handelt sich um eine Online-USV, die mit Drehstrom betrieben wird und eine Überbrückungszeit von 30 Minuten gewährleistet. 4.2 Es muss ein Stickstoffgenerator für die Bereitstellung des Betriebsgases aus Druckluft angeboten werden.
4.3 Es muss ein Labortisch angeboten werden, auf dem das LC-MS/MS Platz findet. Zudem muss hier die Vakuumpumpe abgestellt werden können. Der Tisch sollte einen Schallschutz und eine Abluftableitung für die Pumpe vorhalten. Die Breite darf maximal 1,80 m betragen.
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5 Spezifikationen
Das Gerät ist für den Nachweis und die Quantifizierung von Tierarzneimittelrückständen und Marinen Biotoxinen in tierischen Matrices und Lebensmittelproben tierischer Herkunft mittels Testmix zu spezifizieren. Die Spezifikation erfolgt nach den Kriterien in Anhang 1.
6 Weitere Anforderungen
6.1 Die Angebotsabgabe muss als Komplettangebot erfolgen und alle unter den Punkten 1-5 aufgeführten Komponenten sowie benötigtes Zubehör enthalten. 6.2 Es handelt sich bei dem LC-MS/MS um ein Neugerät oder ggf. ein Vorführgerät. 6.3 Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme erfolgt bis spätestens 12 Wochen nach Auftragsvergabe und Terminabsprache. 6.4 Die Lieferung erfolgt bis zum Aufstellungsort. 6.5 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Inbetriebnahme und positivem Nachweis der Spezifikationen. 6.6 Im Rahmen der Inbetriebnahme durch den Techniker erfolgt eine Prüfung nach DGUV V3 inkl. Dokumentation. 6.7 Nach Inbetriebnahme erfolgt vor Ort eine sachkundige Ersteinweisung durch den Anbietenden in das System und den Messbetrieb sowie die Auswertung für mindestens 2 Personen. 6.8 Nach Inbetriebnahme erfolgt die Etablierung einer Messmethode, mit der die Spezifikationen nach 5 reproduziert werden können. Hierbei sind vergleichbare Ergebnisse wie in der Ausschreibung eingereicht vorzuweisen. Die Endabnahme des Systems erfolgt nicht ohne die Erfüllung der Spezifikationen. 6.9 Der Anbietende bietet einen kostenfreien qualifizierten deutschsprachigen Telefonservice in der Zeit von Montag bis Freitag an. 6.10 Der Austausch von Verbrauchsteilen muss in kurzer Zeit ohne technische Hilfe des Anbietenden möglich sein. 6.11 Erforderliche Reparaturarbeiten sollten durch den Anbietenden innerhalb einer Woche, möglichst am auf die Störungsmeldung folgenden Werktag begonnen werden. Der Standort des nächsten zuständigen Service-Technikers ist im Angebot zu benennen. Optional ist ein Wartungsvertrag für bis zu 5 Jahre anzubieten. 6.12 Der Anbietende verfügt über einen Anwendungssupport in Deutschland, bei dem für die LC-MS/MS-Technik spezialisiertes Applikations-Personal im Bedarfsfall vor Ort Unterstützung leisten kann. 6.13 Im Angebot muss eine gerätespezifische Schulung vor Ort für 3 Personen oder eine Schulung für mindestens eine Person bei dem Anbietenden enthalten sein. 6.14 Die Garantiezeit muss 2 Jahre betragen.