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Ausschreibung der
Stadt Blaubeuren
über
einen Lastkraftwagen (Geräteträger) für den Bauhof
Leistungsbeschreibung
Vorbemerkungen:
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Die Stadt Blaubeuren (Baden-Württemberg, Alb-Donau-Kreis) beschafft einen neuen LKW (Geräteträger) für den Bauhof. Neben den allgemeinen Anforderungen ist besonders auf die Wendigkeit, Wartungsfreundlichkeit und Manövrierfähigkeit sowie leichte Bedienbarkeit zu achten.
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Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Konstruktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden ausführlich dargestellt werden. Sofern alternative Werkstoffe, Konstruktionen oder Fertigungsmethoden angeboten werden, sind deren Vorteile gegenüber den genannten Forderungen der Leistungsbeschreibung zu begründen. Fehlende Unterlagen oder Angaben werden nach Maßgabe des § 41 UVgO nachgefordert.
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Die Gleichwertigkeit von Alternativprodukten ist durch entsprechende Nachweise darzustellen. Für einen Teil der Produkte des Leistungsverzeichnisses sind Alternativangebote möglich. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten: ➢ bei zwingend vorgegebenen Markenartikeln sind keine Alternativangebote zulässig, ➢ ist eine Position mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen, kann der Bieter ein dem Leitfabrikat gleichwertiges Produkt anbieten. Die
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Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Ansonsten erfolgt keine Wertung des Alternativangebotes. Auf dem technischen Datenblatt zum jeweiligen Los sind Fabrikat und Artikelbezeichnung zweifelsfrei anzugeben. ➢ für alle Positionen, zu denen kein bestimmtes Fabrikat genannt wurde, wird eine Qualität erwartet, die für den täglichen Gebrauch geeignet ist und in einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis stehen muss.
Produkte, die dem Bauhof nicht bekannt sind, müssen ggf. auf Anforderung durch den Auftraggeber vom Bieter auf eigene Kosten am Standort des Bauhofes vorgeführt werden. In diesem Falle ist eine Referenzliste über die bisher hergestellten LKW beizufügen. Neben dieser „Allgemeinen Leistungsbeschreibung“ sind die weiteren Ausführungen und Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Positionen zu erfüllen und zu beachten.
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Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.
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Die Preise sind in EURO anzugeben. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie gelten für alle Leistungen, Löhne und Gehälter samt Zulagen aller Art sowie für Lohnnebenkosten (Fahrtkosten, Wegegelder, Unterkunftskosten usw.) für Betriebsentsandte und für die an der Verwendungsstelle eingestellten Arbeitskräfte, sofern in der Leistungsbeschreibung/im Leistungsverzeichnis nicht anders erwähnt. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt der preisrechtlichen Überprüfung durch die für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden. Grundsätzlich sind nur Gesamtrechnungen vorzulegen, es erfolgen keine Zwischenzahlungen. Die Angabe der Zeit der Lieferung oder Leistung, der Zahl, des Maßes oder Gewichtes, des Einzelpreises und die genaue Bezeichnung der Ware darf bei keinem Rechnungsposten fehlen. Zahlungen erfolgen grundsätzlich durch den Empfänger innerhalb von 30 Tagen. Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der ordnungsgemäßen Rechnung (mit bestätigtem Lieferschein), jedoch nicht vor dem Tag der vollständigen Abnahme und der Übergabe des Fahrzeugs am Erfüllungsort. Weiter ist vor jeder Zahlung an den Auftragnehmer das uneingeschränkte Eigentum des Auftragsgegenstandes durch den Auftragnehmer zu bestätigen und einzuräumen. Ein vom Bieter gegebenenfalls eingeräumtes Skonto erstreckt sich grundsätzlich auf alle Zahlungen, außer der Bieter hat in seinem Angebot ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen. Bei Instandsetzung außerhalb der Gewährleistung sind Materialkosten, Arbeitszeit und Stundenlohn getrennt zu erläutern.
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Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung ist hinzuweisen. Sie sind gesondert anzubieten und ggf. zu begründen. Ebenso sind vom Leistungsverzeichnis abweichende Ausführungen und Weiterentwicklungen anzugeben.
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Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf hinzuweisen. Diese Angaben sind nicht bewertungsrelevant. Eine Nichterfüllung von Musskriterien führt dagegen zum Ausschluss des Angebots, wenn nicht im Rahmen einer Bieterfrage darauf hingewiesen wurde, dass das Leistungsmerkmal aus technischer Sicht nicht möglich ist.
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Die Beschaffung ist nicht in Lose geteilt:
- Los 1 – LKW mit Anbaugeräten
Die Benennung der Einzelpreise ist unbedingt erforderlich.
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Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektr. Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mitgeltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
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Das Fahrzeug ist nach StVZO abzunehmen.
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Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und ggfs. notwendigen Änderungen zum Auftrag müssen vom Auftraggeber genehmigt werden.
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Nach Auftragserteilung treffen sich verantwortliche Vertreter des Auftraggebers mit verantwortlichen Vertretern des Auftragnehmers zu einer Auftragsbesprechung.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach der Zuschlagserteilung alle technischen Detailabstimmungen ohne weitere Mehrkosten für den Auftraggeber vorzunehmen. Über eventuell auftretende Probleme ist der Auftraggeber unverzüglich in Textform zu informieren.
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Das Einhalten der in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Regeln, Vorschriften und Normen kann durch den Auftraggeber, vertreten durch seinen/seiner Beauftragten zusammen mit einem oder mehreren verantwortlichen Vertreter/n der an der Herstellung des Fahrzeuges beteiligten Firmen am Herstellungsort überprüft werden.
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Nach Fertigstellung erfolgt nach der Auslieferung am Ort des Auftraggebers eine Gebrauchsabnahme. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers. Der Termin zur Gebrauchsabnahme ist rechtzeitig (mind. zwei Wochen vorher) zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.
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Bei der Auslieferung ist das Fahrzeug mit voll aufgetanktem Fahrzeugkraftstofftank und vollen Hydraulikbehältern usw. zu übergeben. Ebenso sind alle Geräte und Aggregate mit den erforderlichen Kraftstoffen und sonstigen Betriebsmitteln zu übergeben.
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Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu machen.
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Das Fahrzeug muss bei der Übergabe an den Bauhof mängelfrei sein. Mängel, die bei der stichprobenartigen Gebrauchsabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden, d.h., das Fahrzeug ist ggfs. beim Bauhof abzuholen und nach der Mängelbehebung wieder anzuliefern (die entstehenden Kosten sind durch den Auftragnehmer zu tragen).
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Die Kosten der An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung, die für den/die Beauftragten des Auftraggebers bei Überführung zu Reparaturen/Nachbesserungen innerhalb der Gewährleistungsfrist anfallen, gehen zu Lasten der/des Auftragnehmer/s.
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Auf evtl. notwendige Ausnahmegenehmigungen ist bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Ausnahmegenehmigung(en), auf die nicht hingewiesen wurde, sind durch den Auftragnehmer beizubringen. Ebenso sind seitens des Auftragnehmers zu vertretende Ausnahmegenehmigungen durch diesen beizubringen. Evtl. entstehende Kosten gehen dann zu seinen Lasten.
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Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gem. den gesetzlichen Bestimmungen.
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Sicherheit der Bauteile: Sicherheit vor Gefahren durch Mängel eines Bauteiles oder des technischen Systems. Bei entsprechenden Konstruktionen muss insbesondere die Zustimmung des Fahrgestellherstellers zur Ausführung des Hilfsrahmens vorliegen.
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Funktionssicherheit: Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bauteilen und Arbeitssystemen. Ausführung entsprechend dieser Leistungsbeschreibung. Fachgerechte Arbeit. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre vom Tag der Gebrauchsabnahme an gerechnet. Der Auftragnehmer übernimmt die Garantie von mindestens 6 Jahren für den Durchrostungsschutz. Die Pflicht zur Gewährleistung besteht auch dann, wenn der Mangel während der Gebrauchsabnahme bereits bestand, jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde.
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Ausführliche technische Unterlagen und Prospektmaterial in deutscher Sprache sind dem Angebot beizufügen.
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Die Angebote sind ausschließlich auf den beigefügten Formularen der Leistungsbeschreibung abzugeben. Sofern Nebenangebote zugelassen sind, können diese mit Mehrpreis-/Minderpreisangaben auf separaten Angebotsblättern abgegeben werden.
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Die Verteilung der Gewichte auf Vorder- und Hinterachse ist so zu gestalten, dass optimales Fahrverhalten gewährleistet ist.
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Bei der Übergabe müssen folgende Unterlagen ausgehändigt werden:
- Beschreibungen und Bedienungsanleitungen für Fahrzeug (Motor/Fahrgestell/Aufbauten), vom Fahrzeugmotor angetriebene Aggregate sowie mitgelieferte Geräte (Funk, Hydraulik usw.) jeweils in 1-facher Ausfertigung
- Abnahmeprotokoll des TÜV, sofern erforderlich
- Fahrzeugbrief
- Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO durch die zuständige Behörde, soweit erforderlich
- Bestätigung über die Durchführung einer Ablieferungsinspektion durch den Auftragnehmer (nicht älter als 1 Monat beim Ablieferungstermin)
- Fahrzeug-Checkheft (Wartungsheft)
- Garantiekarten für Fahrzeug und mitgelieferte Aggregate und Geräte
- Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich
- Benutzerhandbuch (wie bei Auftragsvergaben des Bundes üblich), in dem ausführliche Darstellungen zu folgenden Punkten niedergelegt sind:
- Sicherheit
- allgemeine Beschreibung des Fahrzeuges
- Beschreibung und Bedienung der Ausrüstung
- Anhang, bestehend aus:
- Schaltplänen
- Stückliste
- Beladeliste
- sonstige wichtige Hinweise
Das Benutzerhandbuch ist 2-fach im Original mit farblichen Darstellungen auszuliefern.
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Alle nicht ausführbaren Forderungen sind deutlich kenntlich zu machen. Werden Forderungen in der Auftragsbestätigung anerkannt, so sind sie ohne jeden Abstrich auszuführen. Werden Forderungen trotz Bestätigung endgültig nicht ausgeführt, kann der Gesamtauftrag zurückgezogen werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, aus finanziellen Gründen auf die Ausführung einzelner Positionen zu verzichten.
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Für das Angebot ist vom Auftragnehmer ein verbindlicher Liefertermin (Datum des Tages, Monat, Jahr) zu nennen. Die Lieferzeit beträgt längstens 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
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Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen.
Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-/Material-, Fracht- und Überführungskosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen.
Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschl. der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.
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Der Auftraggeber wird rechtzeitig angeforderte, zusätzliche Auskünfte über die Aufgaben/Unterlagen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, erteilen.
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Die Positionen, die unbedingt erfüllt werden müssen, wurden durch ein „X“ in der Spalte MUSSKRITERIUM kenntlich gemacht. Die Nichterfüllung von Musskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Alle darüber hinaus genannten Positionen sollen erfüllt werden. Für die Erfüllung eines Sollkriteriums erhalten Sie Punkte. Wenn Sie diese Position erfüllen können, kreuzen Sie diese bitte in der entsprechenden Spalte an und geben den dazugehörigen Preis an. Dort erfahren Sie auch, wie viele Punkte Sie für die Erfüllung erhalten. Die insgesamt erzielten Punkte werden aufaddiert und als Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung bewertet. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungsmatrix.
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Anbieter, die bisher noch nicht mit der Stadt Blaubeuren zusammengearbeitet haben, können zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Aufforderung einen dem ausgeschriebenen Typ vergleichbaren LKW dem Bauhof Blaubeuren vorzustellen.
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Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten des ausgeschriebenen Fahrzeugs angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen sein. Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz- Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann bei Bedarf zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter anfordern.
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In diesem Fall sind vom Bieter mindestens drei positive Referenzen bezüglich der Fremdfirma einzureichen. Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten. Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
- Angebotsauswertung/Zuschlagskriterien Los 1:
Die Auswertung der Angebote erfolgt nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien, wobei auch Qualität, Liefertermin, die Flexibilität in Bezug auf Kundenwünsche und der Service bei der Auswahl des Auftragnehmers berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt eine Vergabe auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:
| Preis/Folgekosten | 50 % | max. 1.000 Punkte |
|---|---|---|
| Kundendienst – telefonische Erreichbarkeit, Vor-Ort-Verfügbarkeit, Quantität, Standort | 5 % | max. 100 Punkte |
| Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung | 40 % | max. 800 Punkte |
| Lieferzeit | 5 % | max. 100 Punkte |
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix. Insgesamt können maximal 2.000 Punkte erzielt werden. Die genaue Verteilung der Bewertungspunkte entnehmen Sie bitte den beigefügten Bewertungsmatrizen. Zur Angebotswertung muss die in den Angebotsunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix vom Bewerber komplett ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden. Ohne ausgefüllte Bewertungsmatrix kann ein Angebot, abgesehen von den Kriterien „Preis“ und „Erfüllungsgrad technische Leistungsbeschreibung“, nicht bewertet werden und erhält in den Kategorien der Bewertungsmatrizen 0 Punkte.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag! Bei Punktgleichheit entscheidet der Preis über die Vergabe.
Bewertungskriterium „Angebotspreis/Folgekosten“
Bewertungskriterium „Angebotspreis“ (800 Punkte): Der Bewerber, der das preislich niedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote werden wie folgt berechnet:
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Der niedrigste Angebotspreis wird durch den zu beurteilenden Preis geteilt. Diese Zahl kleiner 1,0 wird dann mit der maximalen Punktzahl multipliziert.
Bewertungskriterium „Folgekosten“ (100 Punkte): Die Folgekosten [K] werden nach folgendem Schema berechnet:
K = 𝑛∗𝑡∗V t/h
n = Anzahl der notwendigen Wartungen innerhalb von 5 Jahren
t = Anzahl an Stunden für die Durchführung der Wartung
V = Stundensatz [€/h] t/h
Der Bewerber, der das preislich niedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote werden wie folgt berechnet:
Der niedrigste Angebotspreis wird durch den zu beurteilenden Preis geteilt. Diese Zahl kleiner 1,0 wird dann mit der maximalen Punktzahl multipliziert.
Der Anbieter mit dem niedrigsten Kraftstoffverbrauch (Liter Diesel pro Kilometer und Liter Diesel pro Stunde) erhält die Maximalpunktzahl von 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit dem doppelten Verbrauch. Alle Anbieter mit darüber liegendem Verbrauch enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Folgekosten erfolgt über lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.
Bewertungskriterium „Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit“ Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Sams-, Sonn- und Feiertagen in Baden-Württemberg bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Der Kundendienst muss in den durch den Bewerber angegebenen Zeiten Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag im Werk ein.
Bewertungskriterium „Kundendienst - Vor-Ort-Verfügbarkeit“ Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden maximal 30 Wertungspunkte vergeben. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem nach Verständigung durch den Auftraggeber ein Kundendienst des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens am Ort des Auftraggebers eintrifft und Maßnahmen zur Behebung der Störung oder des Schadens einleitet oder veranlasst.
Bewertungskriterium „Kundendienst - Quantität“ Für die Quantität des Kundendienstes können bis zu 40 Wertungspunkte vergeben werden. Dabei wird die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung stehenden
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Kundendiensttechniker des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens bewertet.
Bewertungskriterium „Erfüllungsgrad der techn. Leistungsbeschreibung“ Für die Erfüllung jedes Sollkriteriums werden - wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen - Punkte vergeben. Es können 800 Wertungspunkte erreicht werden.
Bewertungskriterium „Lieferzeit“ Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben. Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrzeug und Anbaugeräte. Die maximale zulässige Lieferzeit beträgt 12 Monate ab Auftragserteilung.
- Ausfüllhinweise: Die Leistungsbeschreibung ist als Excel-Tabelle ausgeführt. In der Spalte „erfüllt j/n“ kann ein „j“ für ja – wird erfüllt, ein „n“ für nein – wird nicht erfüllt eingetragen werden. Positionen, die nicht bepreist werden können, sind mit „0“ in der Spalte „Einzelpreis“ einzutragen. Sollten Erläuterungen zu einer Position erforderlich sein, so sind diese unter Angabe der Pos.nr. auf einem gesonderten Blatt einzureichen.
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