Ausschreibungsunterlagen GW-L2 Gemeinde Missen-Wilhams - Stand 18-03-26.pdf

Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 für die Feuerwehr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 10:12 (Europe/Berlin)

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Gemeinde Missen-Wilhams

Landkreis Oberallgäu

Ausschreibungsunterlagen

für einen

Gerätewagen Logistik

GW-L2

Offenes Verfahren nach VgV

(Einreichung zur EU – Veröffentlichung am 18.03.2026)

Angebotsfrist: 28.04.2026, 14:00 Uhr

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Inhalt der Ausschreibungsunterlagen:

 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

(zum Verbleib bei Ihnen)

 Bewerbungsbedingungen

(zum Verbleib bei Ihnen)

Trennblatt

 Angebotsschreiben

 Besondere Vertragsbedingungen

 Zusätzliche Vertragsbestimmungen

 Eigenerklärungen für Ihr Angebot!

 Eigenerklärung Bezug Russland

 Benötigte Information zum Unternehmen

 Leistungsbeschreibung mit Anlagen

Rückblatt

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Angebotsaufforderung

Vergabestelle Vergabenummer: GW-L2 Missen-Wilhams Gemeinde Missen-Wilhams Vergabeart z. Hd. Frau Bürgermeisterin Martina Wilhelm Hauptstraße 45 Offenes Verfahren 87547 Missen Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog An den interessierten Bieter des Offenen online einzureichen bis (Angebotsfrist) Verfahrens der Gemeinde Missen-Wilhams Datum 28.04.2026 Uhrzeit 14:00 Uhr über einen Gerätwagen Logistik GW-L2 Erreichbarkeit Tel. (08320) 228 Fax (08320) 268 Zuschlagsfrist endet am 30.06.2026 voraussichtliche Ausführungsfrist Beginn 01.07.2026 Ende 30.06.2028

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Angebot für

Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie um ein Angebot Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22 entsprechend unserer beiliegenden Leistungsbeschreibung.

Das Angebot ist spätestens bis zum 28.04.2026, 14:00 Uhr vollständig (Formular „Angebot“, „Leis- tungsbeschreibung“, „Besondere Vertragsbedingungen“, „Zusätzliche Vertragsbedingungen“, Ei- generklärungen, Nachweise, technische Beschreibungen, Prospektmaterial etc.) ausgefüllt elektro- nisch auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter dem in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Martina Wilhelm Erste Bürgermeisterin

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Angebotsaufforderung

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben Bewerbungsbedingungen Ergänzung Bewerbungsbedingungen Nebenangebote Gewichtung der Wertungskriterien Datenträger Angebotsanforderung Hinweise zur Handhabung von Störungen während der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

B) die immer zurück zu geben sind und Vertragsbestandteil werden Angebotsschreiben Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Abfall Datenverarbeitung Datenverarbeitung Abrechnung Online-Vergaben Datenträger Angebotsabgabe Leistungsbeschreibung mit Anlagen Eigenerklärungen u. Bietererklärung z. Zuverlässigkeit bzw. z. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Eigenerklärung Bezug Russland Benötigte Informationen zum Unternehmen

C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurück zu geben sind und Vertragsbestandteil werden 1 Verzeichnis der Unternehmen mit der in der Nachunternehmerliste bezeichneten Anlagen

Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmer

Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

der Gemeinde Missen-Wilhams

2 Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform

3 Vorlage von Nachweisen

3.1 Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit dem Angebot vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auszug (Original oder Kopie) darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.

3.2 Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen mit dem Angebot entsprechend den Ausschreibungsunterlagen diverse Eigenerklärungen

Seite 2 von 3 1 von der Vergabestelle anzukreuzen

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Angebotsaufforderung

3.3 Fol gende sonstige Nachweise sind vorzulegen: mit dem Angebot auf Verlangen der Vergabestelle

  1. Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9000 ff
  2. Referenzliste der in den Jahren 2023 bis 2025 ausgelieferte GW-L2

4 - frei -

5 Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.

5.1 Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote können abgegeben werden

nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose (Näheres siehe Leistungsbeschreibung) 5.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.

Nebenangebote sind für folgende Teilleistungen (Positionen)/Fachlose (Gewerke)/Gesamtleistung zugelassen:

Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt folgendes:

5.3 Wertungskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Kriterien: siehe Leistungsbeschreibung oder Bekanntmachung Kriterium: Preis, Gewichtung 100 v.H. Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden, die Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelis- tet.

5.4 Abwicklung von Verhandlungsverfahren Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote

ist beabsichtigt. ist nicht beabsichtigt.

6 Angebote können abgegeben werden elektronisch über den in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link in Textform elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich

7 - frei -

8 Nachprüfungsstelle Vergabekammer (§ 156 GWB):

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München

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Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB und der Ver- ordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbe- schränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestel- le vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Prei- se. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preise einzelner Leistungspositionen in „Mischkal- kulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Um- satzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsin- halt.

4 Unterlagen zum Angebot

4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmen.

4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5 Nebenangebote

5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Ange- botsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Ange- bot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Seite 1 von 2

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Bewerbungsbedingungen

6 Bietergemeinschaften

6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzu- weisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unterneh- men geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unter- nehmen anzu- geben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskrite- rium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebe- nen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheini- gungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und be- nannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

9 Angebotsfrist Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten Termin ab.

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Angebotsschreiben

Name und Anschrift des Bieters: Vergabenummer: GW-L2 Missen-Wilhams Vergabeart Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog

Gemeinde Missen-Wilhams z. Hd. Frau Bürgermeisterin Martina Wilhelm Hauptstraße 45 Zuschlagsfrist endet am 30.06.2026 87547 Missen Einreichungstermin Datum 28.04.2026 Uhrzeit 14:00 Uhr

Angebot

Angebot für Lieferung/Leistung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22

1 Mein/Unser Angebot umfasst:

1 1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen beigefügt sind: Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen Abfall (Ergänzung der BVB) Datenverarbeitung (Ergänzung der ZVB) Datenverarbeitung Abrechnung Online-Vergaben Leistungsbeschreibung mit Anlagen Eigenerklärungen u. Bietererklärung z. Zuverlässigkeit bzw. z. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

vom Bieter im Einzelfall bei Bedarf beizufügen 2 : Verzeichnis der Unternehmen mit den in der Nachunternehmenliste bezeichneten Anlagen Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmer EG Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

1 die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben! 2 vom Bieter anzukreuzen

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Angebotsschreiben

1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind

die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003

1.3. Unterlagen, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und diesem Angebotsschreiben als Anlagen 3 beigefügt sind: Ausführliche technische Beschreibungen und Prospektmaterial (siehe Leistungsbeschreibung) Konstruktionszeichnungen (Angebotszeichnungen) für das Los 2 (siehe Leistungsbeschreibung) Gewichtsbilanz und Energiebilanz für das Los 2 (siehe Leistungsbeschreibung) Detaillierte Ausrüstungsliste für das Los 3 (siehe Leistungsbeschreibung)

2 frei

3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir

  • meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
  • wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 € belegt worden bin/sind,
  • die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
  • über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens gestellt wurde.

4 4.1 Ich/Wir gehöre(n) zu Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen unternehmen

4 .2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en).

4.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO - anderen Staat Nationalität: Abkommens (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen)

4.4 Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio € Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio € Jahresbilanzsumme).

5 Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich/wir:

Ich/wir werde(n) nach § 4 Nr. 4 VOL/B die Leistung im eigenen Betrieb und im Betrieb der Unternehmen ausfüh- ren, die ich/wir in einer Nachunternehmerliste benannt habe(n).

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die in einer Nachunter nehmerliste benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nach- unternehmer übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann/können.

3 die von der Vergabestelle angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurück zu geben!

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Angebotsschreiben

6 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:

6.1 HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass)Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme 5
Summe Los 1: „Fahrgestell für GW-L2“€%
Summe Los 2: „Aufbau für GW-L2“€%
Summe Los 3: „Beladung für GW-L2“€%

7 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

8 Ich/Wir erkläre(n), dass

– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.

– ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.

– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).

– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein- verbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs- beschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Pro- duktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

Ist bei dem elektronisch zu übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.

5 siehe Nr. 3.7 der Bewerbungsbedingungen

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Besondere Vertragsbedingungen

Angebot für einen Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22

Besondere Vertragsbedingungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Herstellerwerk des Aufbauherstellers

3 Ausführungsfristen

Anlieferung

Ende der Ausführung Los 1: 31.12.2027, Lose 2 und 3: 31.12.2028

4 Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v. H

für jeden Werktag 0,83 v. T.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.

4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen:

4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.

5 Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach einzureichen!

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B esondere Vertragsbedingungen

6 Sicherheitsleistung (§18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Vertragserfüllung (Zusätzl. Vertragsbedingungen Nr. 16.1) ist in Höhe von 0 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint

Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (Zusätzl. Vertragsbedingungen Nr. 16.2) beträgt

0 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.

Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten erset- zen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt EFB Sich 1 – 323.1,
  • die Mängelansprüche das Formblatt EFB Sich 2 – 323.2 und
  • für vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt EFB Sich 3 – 323.3 zu verwenden.

7 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Es werden keine Vorauszahlungen geleistet!

8 - frei-

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

Zusätzliche Vertragsbedingungen

für die Ausführung von Leistungen

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Preise

1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ord- nungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis ent- spricht.

1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)

In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.

3 Änderung der Leistung (§ 2)

Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in Textform anzeigen.

4 Ausführung der Leistungen (§ 4)

4.1 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Verein- barung der zu erbringenden Leistung beizufügen.

4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers vornehmen.

5 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)

5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.

5.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.

5.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 5.1 und 5.2 gelten entsprechend.

6 Sprache

Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.

7 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zah- len, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus § 8 Nr.2, bleiben unberührt.

8 Abrechnung (§ 15)

8.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeich- nen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.

8.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Po- sitionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatz- steuer-betrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Ver- tragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zah- lungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)

9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stunden- lohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen

enthalten.

Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend den Stunden- lohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.

10 Bürgschaften (§ 18)

10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auf- traggebers entsprechen.

10.2 Die Bürgschaft ist von einem

  • in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

  • in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswe- sen

zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.

  • Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird ver- zichtet.

Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig fest- gestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.

  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwis schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli chen Zu-stimmung bindend.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.

10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.

10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.

10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

11 „Equal Pay“ Gebot

Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtli- chen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigs- tens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerent- sendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leis- tung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)

12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertrags- zwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergü- tung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.

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Eigenerklärung zur Fachkunde

und Leistungsfähigkeit

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift/Firmenstempel)

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir in fachlicher und technischer Hinsicht über eine ausreichende Fach- kunde bzw. Fachkompetenz verfüge(n),

ich/wir ausreichende Fertigungskapazitäten besitze(n),

ich/wir über das notwendige Personal und Gerät verfüge(n),

ich/wir auch in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht geeignet sind,

um eine fristgerechte und korrekte Ausführung des Auftragsgegenstandes entsprechend der Leistungsbeschrei- bung zu gewährleisten.

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt habe(n).

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z.B. Referenzliste, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskenn zahlen, Zertifizierung nach ISO 9001) oder entsprechend der Leistungsbeschreibung vorlegen kann (können).

Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Teil- nahme am Wettbewerb besteht!

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Eigenerklärung

zur Zuverlässigkeit

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift)

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich mich/wir uns im Rahmen meiner/unserer Geschäftstätigkeit gesetzestreu verhalte(n).

Ich/Wir erkläre(n) gemäß §§ 124 und 125 GWB, dass

über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.

ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinden

ich/wir im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Fach- kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben

Ich erkläre/Wir erklären, dass

keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.

− wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), − wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), − wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), − rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen

 Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),  Geldwäsche (261 StGB),  Bestechung (§ 334 StGB),  Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),  Diebstahl (§ 242 StGB),  Unterschlagung (§ 246 StGB),  Erpressung (§ 53 StGB),  Betrug (§ 263 StGB),  Subventionsbetrug (§ 264 StGB),  Kreditbetrug (§ 265b StGB),  Untreue (§ 266 StGB),  Urkundenfälschung (§ 267 StGB),  Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),  Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),  wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),  Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),  Brandstiftung (§ 306 StGB),  Baugefährdung (§ 319 StGB),  Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),  unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),  Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung),

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

 einem Verstoß gegen die Vorschrift nach § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet wurden,

die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.

 § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungs- gesetzes,  § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,  §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,  § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind

oder

 gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes

mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.

 § 21 des Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflich- tungen einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlen

Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb besteht!

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw.

zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)

Erklärung der Firma

(Firmenname, vertretungsberechtigte Personen, vollständige Anschrift)

Auskunft zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bzw. zur Selbstreinigung

des Unternehmens als ergänzende Bietererklärung

Zutreffende gelbe Felder falls zutreffend ankreuzen!

I. Bietererklärung über Zuverlässigkeit

Unser Unternehmen erklärt, dass es selbst oder das Mutterunternehmen in den letzten zehn Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehrfahrzeugen oder damit zusammenhängender Gerätschaften beteiligt war.

Unser Unternehmen oder das Mutterunternehmen war in den letzten 10 Jahren an kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehrlösch- fahrzeugen oder damit zusammenhängen Gerätschaften beteiligt.

Unser Unternehmen sichert zu, dass es selbst oder das Mutterunternehmen im aktuellen Vergabever- fahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt ist.

II. Erklärung über Maßnahmen zur Selbstreinigung

Falls zutreffend vorgesehene Bereiche ausfüllen und gelbe Felder ankreuzen!

Soweit unser Unternehmen in der Vergangenheit wettbewerbsbeschränkende Abreden oder Handlungen vorgenommen hat, haben wir folgende und jederzeit in unserem Unternehmen durch Einblick in die Fir- menstrukturen und Organisationsregelungen nachprüfbare sowie aus den ergänzenden Anlagen im Einzel- nen ersichtliche Selbstreinigungsmaßnahmen vollzogen:

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

  1. Personelle Maßnahmen:

Im Hinblick auf die Beteiligung von für uns handelnder Personen beim Feuerwehrbeschaffungskartell (Fall- bericht des Bundeskartellamts vom 18.02.2011; Aktenzeichen: B12 – 11/09) und der hiermit verbundenen schwerwiegenden Verfehlung dieser Personen haben wir folgende personelle Maßnahmen ergriffen:

(1) Ebene Geschäftsführer / Vorstand:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

(2) Ebene Vertriebsleiter:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

(3) Übrige Mitarbeiter, die beim Kartell beteiligt waren:

  • Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

  • Neubesetzung mit Kompetenzen: ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………….

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

  1. Strukturell-organisatorische Maßnahmen:

Folgende strukturell-organisatorische Maßnahmen sind in unserem Unternehmen getroffen worden: ……………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………..

  1. Hochwertiges Kontrollwesen und innere Revision:

In unserem Unternehmen sind ein hochwertiges Kontrollwesen und eine innere Revision eingeführt worden (interne/externe Kontrolle, Ombudsmann, Whistle Blower etc.). Dies beinhaltet folgende Maßnahmen: ………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………

  1. Interne Haftungs- und Schadensersatzregelungen:

Bei evtl. vorkommenden Schäden in Folge wettbewerbsbeschränkender Abreden oder Handlungen un- seres Unternehmens stehen wir für die Begleichung der eingetretenen Schäden gegenüber den Ge- schädigten ein.

  1. Mitwirkung bei Schadensaufklärung / Verzicht auf Einrede der Verjährung:

Wir erklären, dass wir im Hinblick auf die Frage, ob den Kommunen in der Vergangenheit durch unser Verhalten Schäden entstanden sind ebenso wie bei der Feststellung der eventuellen Höhe dieser Schä- den umfassend an einer Aufklärung mitwirken werden und zur Auskunft bereit sind. Insoweit verzichten wir auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf die Einrede der Verjährung.

  1. Schulung der Mitarbeiter:

Unsere Mitarbeiter werden aktuell und in Zukunft regelmäßig wie folgt, insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung eines wettbewerbsgemäßen und sauberen Verhaltens, geschult (Art und Inhalt der Schu- lung, zeitlicher Rhythmus der Schulung, Vorlage des Schulungsplans etc.): …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………

  1. Sicherstellung der Regelkonformität (Compliance):

Unser Unternehmen sichert zu, dass es durch die im Folgenden ergänzend zu den unter den Punkten 1-6 angegebenen Maßnahmen die Gewähr für ein regelkonformes Verhalten (Compliance) bietet: …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Perso- nen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Vergabenummer GW-L2 Missen-Wilhams

Maßnahme Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L2

1 Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 Auftragnehmer 1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

1 Zutreffendes ankreuzen Seite 1 von 2

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).

Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftra- ge(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftra- gen werde(n) /beauftragt habe(n).

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)

2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Benötigte Informationen zum Unternehmen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Mit Einführung der eForms für EU-weite Bekanntmachungen sind öffentliche

Auftraggeber nun bei der Bekanntgabe des Gewinners verpflichtet weitere In-

formationen zu übermitteln.

Daher bitten wir Sie uns die Informationen zu übermitteln, um diese in der

Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen.

Name des Unternehmens

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Beginnt in Deutschland mit DE + 9 Ziffern.

Telefon-Nummer

+49

E-Mail-Adresse

Größe des Unternehmens

Kleinstunternehmen Klein Mittel Groß

BezeichnungBeschäftigteJahresumsatz
KleinstunternehmenBis 9Bis 2 Mio.
Kleine UnternehmenBis 49Bis 10 Mio.
Mittlere UnternehmenBis 249Bis 50 Mio.
GroßunternehmenÜber 249Über 50 Mio.

Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht

börsennotiert ist.

Unternehmen ist börsennotiert

Nationalität:

Datum

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Leistungsbeschreibung

zur Angebotsaufforderung für einen Gerätewagen Logistik GW-L2

I. Allgemeines

I.1. Die Gemeinde Missen-Wilhams (Landkreis Oberallgäu, Mitglied der Verwaltungsgemein- schaft Weitnau) beabsichtigt, im Jahr 2026 für ihre Freiwillige Feuerwehr Missen-Wilhams einen Gerätewagen Logistik GW-L2 zu beauftragen.

Das nunmehr ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der vorgegebenen im Schwerpunkt funktionalen Leistungsbeschreibung ent- sprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschlie- ßende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare der Verdingungsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforde- rung) zwingend zu verwenden.

I.2. Die Vorgaben der Angebotsaufforderung und die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung sind Bestandteil der Ausschreibung. Kann ein Bieter bestimmte Punkte nicht erfüllen, so hat er explizit schriftlich darauf hinzuweisen.

I.3. Die Angebote sind auch unter den vorgesehenen Stellen der Leistungsbeschreibung ab- zugeben. Das Angebot muss vollständig sein; es darf nur die Preise in Euro und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Vo- raussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.

I.4. Auf Wunsch des Auftraggebers ist zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nach vorheriger Vereinbarung innerhalb 6 Wochen ein vergleichbares Fahr- zeug bei der Freiwilligen Feuerwehr Missen-Wilhams in Missen-Wilhams kostenlos vorzu- führen, sofern dies im Rahmen der Informationsbeschaffung bisher noch nicht geschehen bzw. noch nicht ausreichend ist.

Alternativ kann auch ein Kundenfahrzeug von uns bei einem Kunden direkt besichtigt wer- den, wenn die einfache Entfernung (schnellste Fahrtroute nach Routenplaner) geringer als 250 km ist.

I.5. Der Gerätewagen Logistik GW-L2 muss den Anforderungen der DIN 14555-22, der EN 1846, der E DIN 14502-2 und der DIN 14502-3 in der gültigen Ausgabe sowie der weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Migration ent- sprechen. Anerkannte “Regeln der Technik“ (z.B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN – Normen, VDE-Vorschriften, UVV, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten. Verant- wortlich für die Einhaltung ist der Fahrgestell- und Aufbauhersteller.

I.6. Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ist zu beachten, dass in dieser Leistungsbe- schreibung beim Fahrgestell, beim Aufbau oder bei der feuerwehrtechnischen Beladung zwar technische Normen wie z.B. DIN oder DIN-EN-Normen gefordert sind, es aber den- noch zulässig ist, dass Bieter auch bei allen geforderten normtechnischen Anforderungen gleichwertige Spezifikationen anbieten können. Den Nachweis der Gleichwertigkeit (z.B. durch Prüfbericht einer anerkannten Stelle oder durch technische Beschreibung des Her- stellers) zu den Normen hat allerdings der Bieter zu führen.

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

I.7. Damit der Verwendungszweck des Auftragsgegenstandes als Einsatzmittel für die Sicher- stellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr gewährleistet werden kann, müs- sen verschiedene Bedienelemente bzw. Geräte einheitlichen technischen Spezifikationen unterliegen. In der Regel sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr stets als sehr zeitkritisch einzustufen. Um die Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sachgerecht und zielgerichtet durchführen zu können, muss eine Einheitlichkeit der Bedienung von Gerätschaften bzw. spezifischer Bedienelemente - soweit darstellbar - gegeben sein. Eine Fehlbedienung bzw. eine dadurch entstehende Zeitverzögerung könn- te u.U. erhebliche Folgen für die Sicherheit von Personen haben.

Unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV „Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand“ werden daher aus sicherheitsrelevanten Gründen im Rahmen der Leistungsbeschreibung verschiedene standardisierte und produktbezogene Gerätschaften und Bedienelemente gefordert. Diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hier- durch Nachteile entstehen.

Um die „Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Wartung (Kommentar zur VOL/A Ku- lartz/Marx/Portz/Prieß Seite 838) herzustellen und damit die Ausfallzeiten des für die Erfül- lung des gesetzlichen Pflichtauftrages notwendigen Auftragsgegenstandes zu minimieren, werden weitere Bedienelemente bzw. Gerätschaften produktbezogen spezifiziert. Auch diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hierdurch Nachteile entstehen.

I.8. Die Beschaffung ist in drei Lose aufgeteilt:

Los 1 – Fahrgestell

Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau

Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung

Die Vergabe erfolgt losweise. Eine weitere Unterteilung ist nicht zulässig. Angebote kön- nen für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.

I.9. Der Aufbauhersteller hat aufbaubedingte Fahrgestellbesonderheiten (z.B. Gewichtsvarian- te, Achslasten, Achsenausführung, Nebenantrieb, Kraftstofftankanbringung, Auspuff, Rei- fengröße etc.) unter Berücksichtigung der gültigen Normen und der Leistungsbeschreibung mit dem Fahrgestellhersteller selbst abzuklären. Notwendige Abweichungen von der Fahrgestellbeschreibung sind dem Auftragggeber bereits mit dem Angebot mitzutei- len. Ansonsten gehen aufbaubedingte erforderliche Änderungen mit daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Aufbauherstellers. Vom Fahrgestellhersteller ist ohne weitere Aufforderung eine Kopie der Auftragsbestäti- gung an den Aufbauhersteller zur weiteren Prüfung zuzuleiten.

I.10. Für die technische Abnahme des Fahrgestells ist der Aufbauhersteller alleinverantwortlich. Der Fahrgestelleingang und die technische Abnahme des Fahrgestells sind dem Auftrag- geber vom Aufbauhersteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

I.11. Die Abnahme nach StVZO und die feuerwehrtechnische Abnahme sind unter Berücksichti- gung der jeweils anzuwendenden Ländervorschrift für den Aufbauhersteller verpflichtend und die festgestellten Mängel sind in Absprache mit dem Auftraggeber zu beseitigen. Mehrkosten dürfen nicht berechnet werden.

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

I.12. Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges nach Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen und Ser- viceleistungen binnen 4 Werktagen gewährleisten. Eine entsprechende Erklärung und Be- schreibung sind dem Angebot beizufügen.

Vom Anbieter sind zur Ermittlung der Folgekosten und zur Beurteilung des Wertungskrite- riums „Service“ folgende Angaben zwingend erforderlich:

Los 1 – Fahrgestell:

Nächstgelegene Servicestelle: .....................................................................................

Entfernung (Fahrstecke) d. nächstgelegenen Servicestelle zum Auftraggeber: (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner)

................................................. km

Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort!)

Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: .................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort; mobiler 24 - Service ist keine Reaktionszeitangabe!)

Angabe der notwendigen Wartungsintervalle (planmäßige Kundendienste) in den ers- ten fünf Jahren bei einer jährlichen Kilometerleistung von max. 5.000 km:

..........................................

Angabe des durchschnittl. Stundenaufwands pro Wartung: ..............................h

Angabe der Kosten für eine Arbeitsstunde in der Servicestelle: ..............................€/h

Mobiler Reparaturnotdienst:  ja  nein

Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!

Los 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau:

Kundendienstzentrum:

.......................................................................................................................

Herstellerwerk:

........................................................................................................................

Entfernung (Fahrtstrecke) des Kundendienstzentrums zum Auftraggeber: ................ km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner)

Entfernung (Fahrtstrecke) des Herstellerwerkes zum Auftraggeber: .......................... km (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner)

Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!)

Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Werk bzw. vor Ort!) Mobiler Reparaturservice/Kundendienst:  ja  nein

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Angabe der Kosten für eine Servicestunde im Herstellerwerk: ..............................€/h

Angabe der Kosten für eine Servicestunde vor Ort: ………................................€/h

Standort und Entfernung des mobilen Service zum Auftraggeber:

Standort: …………………………….. Entfernung: …………………… km

Angabe der Fahrtkosten (einschließlich Personalkosten und sonstige Kosten) für Ser- vicepersonal bei Servicearbeiten vor Ort:

...................................... €/km oder Pauschalpreis ………………………. €

Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!

Los 3 – Feuerwehrtechnische Beladung:

Nächstgelegene Servicestelle (im Regelfall Firmensitz des Anbieters) zur Abwicklung von Garantieansprüchen oder Serviceleistungen:

......... ...............................................................................................................

Entfernung der Servicestelle zum Auftraggeber: (Einfache Fahrtstrecke = schnellste Fahrtroute nach Routenplaner)

..................................................................... km

I.13. Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in dem Angebot dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Kon- struktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden aus- führlich dargestellt werden. Alternative Werkstoffe, Konstruktionen, Fertigungsmethoden oder Beladungen kön- nen auch bei Ausschlusskriterien angeboten werden, aber hierbei sind deren Gleichwertigkeit oder Vorteile gegenüber den genannten Forderungen des Angebo- tes ausführlich zu begründen. Den notwendigen Nachweis der Gleichwertigkeit muss daher der Bieter führen. Solche gleichwertigen Angebote werden nicht als Neben- angebote betrachtet. Werden dadurch Minder- oder Mehrkosten verursacht, sind diese se- parat auszuweisen. Unvollständige Angebotsunterlagen können nicht berücksichtigt wer- den.

I.14. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

I.15. Der Anbieter muss auf Anforderung darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte und kontinuierliche Qualität (z.B. durch ISO-Zertifizierung) gesichert werden. Desweiteren muss auf Anforderung eine Referenzliste nachgereicht werden.

I.16. Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.

I.17. Bei „nicht hinreichend und allgemein“ zu beschreibenden Gegenständen bzw. Bedienele- menten werden in der Leistungsbeschreibung teilweise Produkte bestimmter Hersteller ge- fordert, die mit dem Hinweis „oder vergleichbar“ gekennzeichnet sind. Bei der Wahl von Produkten anderer Hersteller muss die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachgewiesen werden.

I.18. Der Anbieter hat innerhalb der Angebotsfrist in geeigneter Weise mit entsprechender Be- gründung auf Verbesserungsvorschläge aufmerksam zu machen, wenn

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

  • Unklarheiten in der Ausschreibung,
  • Unklarheiten in den Bedingungen oder
  • sonstige (funktionelle oder technische) Bedenken

in Anbetracht seiner Erfahrung bestehen. Erfolgt diesbezüglich keine Mitteilung, so wird unterstellt, dass für den Anbieter keine Un- klarheiten und Bedenken bestehen. Dies hat zur Folge, dass der Anbieter später als mögli- cher Auftragnehmer nicht berechtigt ist, aus diesem Punkt Ansprüche abzuleiten.

I.19. Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zum Angebot müssen vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber kurzfristig zugeleitet werden. Alle Änderungen in diesem Angebot bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

I.20. Nach der Auftragserteilung und rechtzeitig vor Baubeginn treffen sich die verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers mit verantwortlichen Vertretern der Auftragnehmer im Herstel- lerwerk zu einer Baubesprechung. Danach sind vor Baubeginn ein endgültiger Beladeplan und ein Protokoll dieser Besprechung zur Genehmigung vom Aufbauhersteller vorzulegen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Ein- haltung der Qualitätsforderungen am Herstellungsort beim Auftragnehmer informieren. Zu- sätzlich findet in Abhängigkeit des Baufortschritts im Herstellerwerk eine Rohbauabnah- me/-besprechung durch Vertreter des Auftraggebers statt.

I.21. Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt vor der Auslieferung am Ort des Auftragnehmers des Loses 2 eine Gebrauchsabnahme durch die Abnahmekommission der Feuerwehr Mis- sen-Wilhams. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel ge- hen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Termin zur Gebrauchsabnahme ist rechtzeitig (mind. zwei Wochen vorher) zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Über die Abnahme wird vom Auftrag- nehmer des Loses 2 ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.

I.22. Bei der Fahrzeugabholung ist das Fahrzeug mit voll aufgetanktem Fahrzeugkraftstoff- und Adbluebehälter zu übergeben. Das gilt auch für sämtliche Aggregate und Reservekanister. Weiterhin ist das Einsatzpersonal der Feuerwehr Missen-Wilhams bei der Fahrzeugabho- lung ausreichend einzuweisen. Die Gebrauchsabnahme und Fahrzeugabholung können zusammenhängend terminiert sein.

I.23. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu machen.

I.24. Sicherheit der Bauteile:

Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bau- teilen und Arbeitssystemen verantwortlich. Ausführung entsprechend dieser Leistungsbe- schreibung. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt hierfür mind. 2 Jahre vom Tag der Ge- brauchsabnahme an gerechnet. Der Auftragnehmer übernimmt ab dem Tag der Gebrauchsabnahme die Garantie von mind. 6 Jahren für den Durchrostungsschutz.

Die Pflicht zur Gewährleistung besteht auch dann, wenn der Mangel während der Rohbau-

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

oder Gebrauchsabnahme bereits bestand, jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde.

I.25. Eine neben der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich gewährte Garantie und der Garan- tieumfang sind detailliert (gegebenenfalls separat) anzugeben:

Fahrgestell: ......................................................................................... ……………………………………………………………….. Aufbau: .......................................................................................... .……………………………………………………………….. Beladung: .......................................................................................... …………………………………………………………………

Durchrostungsgarantie (mind. 6 Jahre): Fahrgestell ………………………………………..…… Jahre

Aufbau …………………………………………..… Jahre

I.26. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragser- füllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Be- rechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu er- folgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vor- geschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.

Die unter Pkt. I.24 bzw. I.25 genannte Gewährleistungspflicht / Garantie verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.

I.27. Die Kosten für Verpflegung und Übernachtung für die Beauftragten der Feuerwehr Missen-Wilhams bei Reparaturen und Nachbesserungen innerhalb der Gewährleistungs- frist / Garantie, gehen zu Lasten des Auftragnehmers des Loses 2. Bei einer Entfernung zwischen Auftragnehmer des Loses 2 und Auftraggeber von mehr als 300 km sind mind. eine Übernachtung für zwei Personen (Fahrer- und Beifahrer) und Übernahme der nach- gewiesenen Reisekosten (gemäß Bayerischem Reisekostengesetz) durch den Auftrag- nehmer des Loses 2 einzurechnen.

I.28. Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmun- gen.

I.29. Ausführliche technische Unterlagen (detaillierte technische Beschreibungen und Prospektmaterial in deutscher Sprache sowie für das Los 2 zusätzlich Konstrukti- onszeichnungen, ein vollständiger vorläufiger Beladeplan [Seitenansichten aller Ge- räteräume mit Darstellung der Unterbringung der geforderten feuerwehrtechnischen Beladung] bezogen auf unseren Leistungsumfang oder von einem ähnlichen Kun- den- oder Vorführfahrzeug) und je eine vorläufige Gewichts- und Energiebilanz sind dem Angebot beizufügen. Ohne die obigen geforderten Unterlagen ist eine Wertung des Angebotes nicht möglich und können dadurch einen Ausschluss aus dem Wertungsverfahren nach § 57 VgV bedin- gen!

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

I.30. Maximal 16 Wochen nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber für das Los 2 Belade- pläne sowie die rechnerische Gewichtsbilanz bei voller Beladung (gemäß Los 3) zur Prü- fung und Freigabe einzureichen.

I.31. Bei der Fahrzeugabnahme durch den Auftraggeber ist in dessen Gegenwart eine Wiegung des Fahrzeugs durchzuführen. Das Fahrzeug muss hierbei in voll beladenem Zustand sein (alle Geräte betriebsbereit verlastet, alle Tanks gefüllt). Über das Ergebnis ist ein schriftli- ches Protokoll auszufertigen.

I.32. Vor Beginn der Abnahme sind folgende Dokumente, Bestätigungen und Nachweise in deutscher Sprache zu übergeben:

  • Bestätigung des Auftragnehmers, dass das Fahrzeug den Normen und dem Ange- botsinhalt entspricht, sowie einer firmeninternen Qualitätskontrolle unterzogen wur- de.
  • Bestätigung über die Ablieferungsinspektion des Fahrgestellherstellers, nicht älter als 1 Monat.
  • Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers.
  • Leistungsprotokoll bei einer vorhandenen Einbaupumpe oder Tragkraftspritze.
  • Ersatzteillisten
  • Verlaufspläne der gesamten Elektroversorgung, Hydraulikleitungen, Pneumatiklei- tungen sowie dazugehörige Schaltpläne
  • Prüfprotokoll nach VDE bzw. DGUV V3 der elektrischen Abnahme.
  • TÜV- Abnahmeprotokoll
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeug-Checkheft (Wartungsheft)
  • Garantiekarten für Fahrzeug und mitgelieferte Aggregate und Geräte.
  • Geräteprüfkarten, -bücher, soweit erforderlich
  • EG-Konformitätserklärungen für Fahrzeug und entsprechende Gerätschaften
  • Eine ausführliche Bedienungs- und Wartungsanleitung in mindestens zweifacher Ausführung ist in einem oder mehreren stabilen DIN A 4-Ordnern sowie in digitaler Form (z.B. pdf-Datei) auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick) mit dem Fahrzeug auszuliefern.
  • Beschreibungen und Bedienungsanleitungen auch für die im Lieferumfang zugehöri- gen feuerwehrtechnischen Beladungsgegenstände. Soweit möglich auch hier in digi- taler Form (z.B. pdf-Datei) auf einem Datenträger (z.B. USB-Stick).
  • Alle für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges und der Beladung notwendigen sonsti- gen Unterlagen

I.33. Alle nicht ausführbaren Forderungen sind deutlich kenntlich (z.B. durch separate Anlage) zu machen.

Werden Forderungen in der Auftragsbestätigung anerkannt, so sind sie ohne jeden Ab- strich auszuführen. Werden Forderungen trotz Bestätigung endgültig nicht ausge- führt, kann der Gesamtauftrag zurückgezogen werden.

I.34. Alle angebotenen Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Entwick- lungsphase abgeschlossen und bereits Marktreife erreicht haben. Daher muss eine Inau-

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

genscheinnahme der angebotenen Leistung z.B. bei Neuentwicklungen durch den Auf- traggeber bei Bedarf vor Auftragserteilung möglich sein.

I.35. Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Ne- benkosten enthalten. Die Angebotspreise sind je Los unter Pkt. V. zu benennen. Für die Lose 1, 2 und 3 sind darüber hinaus die Preise transparent und für die einzelnen Teile separat (z.B. für die einzelnen Fahrgestellkomponenten, für die einzelnen Aufbauausstat- tungen und Beladungsteile oder für nicht im Serienumfang enthaltene Sonderausstattun- gen) in gesonderter Aufstellung des Auftragnehmers anzugeben.

Weiterhin ist vom Anbieter des Loses 3 eine vollständige und detaillierte Ausrüs- tungsliste (Liste mit Detailbeschreibungen der im Lieferumfang umfassenden feuer- wehrtechnischen Beladung) beizulegen.

Ohne die gesonderten Preisaufstellungen ist eine Wertung eventuell nicht möglich. Solche Angebote müssen im Regelfall von der Wertung ausgeschlossen werden.

I.36. Eine Zahlung erfolgt erst bei vollständiger Auslieferung des Fahrgestelles an den Aufbau- hersteller und vollständiger Abnahme durch den Aufbauhersteller für das Los 1 bzw. bei vollständiger Auslieferung des Gerätewagens Logistik GW-L2 für die Lose 2 und 3.

Vor Zahlungen ist dem Auftraggeber immer das vorbehaltslose und uneingeschränkte Ei- gentum einzuräumen. Es erfolgen keine Voraus- und Zwischenzahlungen! Die Zahlung er- folgt mittels Überweisung!

Etwaige Zahlungsbedingungen (z.B. Skonto, sonstige Sonderkonditionen) sind unmissver- ständlich und eindeutig unter Punkt V. anzugeben. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.

I.37. Die Vorbemerkungen (Punkt I. Allgemeines) und die technische Leistungsbeschreibung sind bei Auftragserteilung verbindliche Bestandteile des Auftrages.

I.38. Der betriebsbereite Gerätewagen Logistik GW-L2 ist verbindlich bis spätestens 31.12.2028 (unter der Voraussetzung des Fahrgestelleingangs bis 31.12.2027) auszuliefern. Bei Nichteinhaltung des verbindlichen Liefertermins ist für jede vollendete Woche eine Ver- tragsstrafe in Höhe von 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, fällig. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche (= 0,083 % je Werktag) gerechnet. Eine Überschreitung des Liefertermins begründet sich auch bei einer wegen technischer Mängel nicht durchgeführten oder nicht bestandenen Endabnahme.

I.39. Als Lieferfrist für das Fahrgestell ist der 31.12.2027 festgesetzt. Auch hier ist bei Nichtein- haltung des verbindlichen Liefertermins für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, fällig. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche (= 0,083 % je Werktag) gerech- net. Eine Überschreitung des Liefertermins begründet sich auch bei einer wegen techni- scher Mängel nicht durchgeführten oder nicht bestandenen Endabnahme.

I.40. Die in Los 3 aufgeführten Beladungsteile müssen in betriebsbereitem vollständig zusam- mengebautem Zustand bei der Fahrzeugabnahme (siehe Pkt. I.21) auf dem Fahrzeug in den dafür vorgesehenen Lagerungen bzw. Halterungen verlastet sein. Die Funktionsfähig- keit/Funktionssicherheit ist durch den Auftragnehmer des Loses 3 zu überprüfen. Der Auf- tragnehmer des Loses 3 ist für die volle Funktionsfähigkeit der feuerwehrtechnischen Be- ladung verantwortlich. Der Auftragnehmer des Loses 3 stimmt den Liefertermin und eventuelle Schnittstel- len zwischen der feuerwehrtechnischen Beladung und der vorgesehenen Auf-

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baufunktionalität (z.B. Fern-Start-Stopp - Einrichtung des Stromerzeugers, bestimm- te Lagerungsarten) der feuerwehrtechnischen Beladung mit dem Auftragnehmer des Loses 2 selbstständig und rechtzeitig ab.

I.41. Das Vergabekriterium „wirtschaftlichstes Angebot“ nach § 58 VgV wird mit folgenden Krite- rien festgelegt:

  1. Preis (Gewichtung 50 %)
  2. Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Gewichtung 40 %)
  3. Service (Gewichtung 10 %)

Die nach der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) notwendige Berücksichtigung der Energieeffizienz als Vergabekriterium erfolgt für das Los 1 (Fahrge- stell) als Teilkriterium des Bewertungskriteriums „Erfüllungsgrad der Wertungskriterien“!

Die Unterkriterien zu den Bewertungskriterien sowie das Bewertungsverfahren für die Lose 1 bis 3 können den Bewertungsmatrizen in der Anlage 1 bis 3 entnommen werden.

In der Leistungsbeschreibung wird auch zwischen sogenannten „Ausschlusskriterien“ und „Wertungskriterien“ unterschieden. „Ausschlusskriterien“ müssen grundsätzlich (Ausnah- men siehe Pos. I.13) erfüllt werden, „Wertungskriterien“ sollten erfüllt werden. Der Anteil der erfüllten Wertungskriterien zu allen Wertungskriterien findet in dem Bewertungskriteri- um „Erfüllungsgrad der Wertungskriterien“ Berücksichtigung.

Bei fehlender Zuordnung (= fehlendes Kreuzchen) einer Forderung des LV zu Ausschluss- oder Wertungskriterium wird prinzipiell von einem Wertungskriterium ausgegangen.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auch unter dem Aspekt ei- ner Gesamtbetrachtung der Angebotspreise aller Lose unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten.

I.42. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Nachrichtenfunk- tion der Vergabeplattform. Beachten Sie, dass Fragen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, nur über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform beantwortet werden. Auskünfte von grund- sätzlicher Natur werden allen Anbietern zugeleitet. Die Beantwortung der eingegangenen Fragen durch den Auftraggeber erfolgt zeitnah. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.

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II. Los 1: Allrad-FAHRGESTELL für einen GW-L2

Das Fahrgestell muss zum Aufbau eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22, DIN EN 1846-2 sowie der Beschreibung des feuerwehrtechnischen Aufbaus unter Pos. III – Los 2 geeignet sein. Weiterführende Vorschriften des Landes Bayern sind zu berücksichtigen.

Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel- bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder ge- gebenenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hinsichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen! Eine An- gabe „nicht lieferbar“ führt bei Ausschlusskriterien faktisch zum Ausschluss des Angebotes. Bei optionalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die optionale Ausstattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Ge- samtpreis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anlage zu erläutern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt V.1 anzugeben.

II. Los 1 - ALLRAD-FAHRGESTELL für GW-L2

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
*  Zutreffendes ankreuzen!
Grundumfang Fahrgestell
II.11 Allrad-Frontlenkerfahrgestell mit Normalkabine geeig- net zum Aufbau eines Gerätewagens Logistik GW-L2 mit aufbauintegrierten Mannschaftsraum nach DIN EN 1846-2 u. DIN 14 555-22 entsprechend der Beschrei- bung unter Punkt III. Zul. Gesamtgewicht mind. 16.000 kg, normtechnisch bedingt auf 16.000 kg zugelassen! Maximal technisch mögliches zul. Gesamtgewicht: ___________________ kg Angaben zum Hersteller / Fahrzeugtyp: _______________________________ Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellmasse: ___________________ kg Angaben zur tatsächlichen Fahrgestellnutzlast: ___________________ kgX
II.2Radstand: ca. 4.200 mm ± 150 mm Tatsächlicher Radstand: _________________________ mmX
II.3Serienmäßiger Rahmenüberhang nach Absprache mit Aufbauhersteller.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
Motor
II.4Motor: 6 Zylinder, Leistung mindestens 230 kW / 313 PS in mind. in EURO VIe. Tatsächliche Leistung: ______________________________ (Leistungsdiagramm und Beschreibung beilegen) Max. Drehmoment von _____________ bei _______________________________ U/min Hubraumangabe: ______________ cm³ Energieverbrauch: _______________ g/kWh - Wertungskriterium wird vierfach bewertet -X
II.5Ohne Drehmomentreduktion bei Abgasfehler oder Fehlen von Zusatzstoffen für die AbgasnachbehandlungX
II.6Standregeneration für Katalysator, jederzeit ausführbar, für Schwachlasteinsätze.X
II.7Flammstartanlage.X
II.8Anschluss für externe Drehzahlregelung.X
II.9Tempomat.X
II.10Kraftstofffilter mit Heizung.X
II.11Ölwanne für Steigfähigkeit bis 30%.X
II.12Steuermodul für externen Datenaustausch mit Aufbaufunktionalität.X
Kupplung / Getriebe
II.13Vollautomatisches Wandlergetriebe mit mind. 8 Vorwärtsgängen. Angebotenes Getriebe: _______________________________ Tatsächliche Ganganzahl: ___________ - Wertungskriterium wird vierfach bewertet -XX
II.14Neutralstellungsschalter.X
II.15Verteilergetriebe mit permanentem Allradantrieb und zuschaltbarer Geländeuntersetzung mit zuschaltbarer Längssperre. Ist hierbei auch ESP möglich:  Ja  Nein Entsprechendes ankreuzen!X
II.16Sperrenmanagement für das Verteilergetriebe.X
II.17Hinterachsübersetzung für v = ca. 110 km/h. Die max Achsübersetzung ist zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen!X
II.18Differentialsperre für Hinterachse.X
II.19Differentialsperre für VorderachseX

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.20Warnsummer bei eingelegter Vorderachsdifferential- sperreX
Bremsanlage
II.21Druckluftbetätigte Zweikreis-Bremsanlage.X
II.22Luftpresser mit ca. 300 cm³ Hubraum.X
II.23Scheibenbremse an Vorder- und Hinterachse, geschützt für den Offorad-Einsatz. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.24Kletterbremse (Wegrollsperre) für Anfahren auf Steigungen ohne Zurückrollen des Fahrzeuges. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.25Motorbremse mit zusätzlicher Betätigung über Bremspedal.X
II.26Hochleistungsmotorbremse, stufbarX
II.274-Rad-Feststellbremse.X
II.28Konventionelle Bedienung der Feststellbremse mit Handbremsventil.X
II.29Alternativposition: Elektronische Bedienung der Feststellbremse in Instrumententafel.
II.30Bremsbeläge asbestfrei.X
II.31Antiblockiersystem ABS.X
II.32Antriebsschlupfregelung ASR.X
II.33Elektronisches Stabilitätsprogramm ESP. - Wertungskriterium wird vierfach bewertet -X
II.34Notbremssignal: Eine Notbremsung wird anderen Verkehrsteilnehmern durch Pulsieren der Blinklichter angezeigt. Nach dem Stillstand wird automatisch die Warnblinkanlage eingeschaltet um Auffahrunfälle zu vermeiden.X
II.35Drucklufttrockner beheizt.X
II.36Reifenfüllanschluss.X
II.37Druckluft-Füllanschluss vorn.X
II.38Abschlepp-Füllanschluss, vorn.X
II.39Schnellstarteinrichtung für Sonderfahrzeuge.X
II.40Geländelogik für ABS, aktivierbar über Taster:  kein ABS bei v < 15 km/h  reduziertes ABS bei v > 15 km/h und < 40 km/h  normales ABS bei v > 40 km/hX

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
Fahrgestell / Lenkung
II.41Bodenfreiheit unter der Achse gemäß DIN EN 1846 (Be- schreibung und Angebotszeichnung beifügen)! ___________________ mm
II.42Wendekreis gemäß DIN EN 184: ___________________ m
II.43Wasserdurchgangsfähigkeit min. 800 mm. Tatsächliche Wasserdurchgangsfähigkeit: _________________________ mm - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.44Hydrolenkung.X
II.45Lenkrad / Lenksäule in Höhe und Neigung verstellbar.X
Achsen / Federn
II.46Stabilisierungspaket für hohen Schwerpunkt = verstärkte Stoßdämpfer und Stabilisatoren an Vorder- und Hinter- achse.X
II.47Vorderfeder, blattgefedert, verstärkt, mit Stabilisatoren, Außenplanetenausführung, Achslast 6,1 t bzw. nach Vorgaben Aufbauhersteller.X
II.48Hinterachse, luftgefedert (absenk- bzw. anhebbar) mit Stabilisator, Außenplanetenausführung, mind. 10 t Achs- last: □ Achsausführung: luftgefedert □ blattgefedert (Zutreffendes ankreuzen!) Tatsächliche Achslast: ______________ t - Wertungskriterium wird zugunsten einer Luftfederung dreifach bewertet -X
Räder / Reifen
II.49Räder Scheibe 8-Loch 11,75 – 22,5 an Vorderachse, Räder Scheibe 8-Loch 7,50 – 22,5 an Hinterachse.X
II.50Bedarfsposition: Sofern ab Werk lieferbar: Ausführung der Felgen als Alu-Felgen. Zu erwartende Gewichtseinsparung: ____________ kg

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.51Bereifung 6-fach mit passenden Felgen:  Vorderachse: ca. 385/55 R 22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung  Hinterachse: ca. 275/70 R 22,5 mit M + S – und -Kennzeichnung Tatsächliche Bereifung (Größe und Typ): Vorderachse: _____________________ Hinterachse: _____________________ Die Reifen müssen ein identisches und aktuelles Produktionsdatum aufweisen! - Wertungskriterium wird zugunsten gewünschten Breitrei- fens (> 365 mm) zweifach bewertet -X
II.52Radmutterabdeckung für Vorderachse.X
II.53Ohne Reserveradhalter.X
Rahmen, Rahmenanbauteile
II.54Anbau Kraftstoffbehälter und Trockenluftfilter in Abspra- che mit dem Aufbauhersteller.X
II.55Behälter für AdBlue, Inhalt mind. 10 l. Tatsächlicher Inhalt: _______ lX
II.56Auspuffanlage mit Topf längs und Endrohr links für Feu- erwehr, nach DIN 14572.X
II.572 Schäkel Form C am Rahmen vorne.X
II.582 Schäkel Form C am Rahmen hinten.X
II.59Ohne Unterfahrschutz hinten.X
II.60Ohne seitliche Schutzvorrichtung.X
II.61Kunststoffstoßfänger. Angebotene Ausführung: _____________________________________X
II.62Zugvorrichtung (Koppelmaul) vorne. Belastbarkeit bis zur zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges. Angebotene Ausführung / Belastbarkeit: _____________________________________X
II.63Schlusstraverse.X
II.64Anhängerkupplung Ringfeder 4040 G145 oder gleich- wertige Anhängekupplung mit Zweikreisbremsanschluss und ABS-Anhängersteckdose am Rahmenende Angebotene Ausführung: _____________________________________X
II.65Zusätzlicher Wabco Duomatic-Schnellkupplungs- anschluss.X
II.66Zulässige Anhängelast muss, gebremst mit durchge- hender Bremsanlage, nach DIN 14555-22 mind. 12.000 kg betragen. Tatsächliche Anhängelast: _______________ kgX

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.67Ohne Brückenbefestigungswinkel.X
Fahrerhaus
II.68Führerhaus (Normalkabine, keine Doppelkabine) geeignet für eine aufbauintegrierte Mannschaftsraum- kabine entsprechend Los 2; Ausführung und Abstimmung zwischen Fahrgestell- und Aufbau- hersteller!X
II.69Kipphydraulik für Fahrerhaus.X
II.70Bedarfsposition: Falls aufbautechnisch erforderlich: Führerhaus geeignet für eine fahrerraumintegrierte Mannschaftsraumkabine (= Verlängerung des Führerhauses zum Mannschaftsraum) entsprechend Los 2; Ausführung und Abstimmung zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller!
II.71Bedarfsposition: Falls aufbautechnisch erforderlich: Verstärkte Kipphydraulik für fahrerraumintegrierte Mannschaftsraumkabine.
II.72Fahrerhausfestigkeitsklasse ECE R29-3. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
II.73Ausschnitt an der Fahrerhausrückwand für aufbauseitige Mannschaftskabine.X
II.74Ausführung des Führerhauses in heruntergesetzter Bauhöhe.X
II.75Automatiksicherheitsgurte.X
II.76Windschutzscheibe aus Verbundglas, getönt und heizbar.X
II.77Seitenscheiben getönt.X
II.78Sonnenblende getönt, außen vor der Windschutz- scheibe.X
II.79EU-Frontspiegel.X
II.80Rückspiegel links und rechts beheizbar und elektrisch verstellbar.X
II.81Weitwinkelspiegel links u. rechts beheizbar und elektrisch verstellbar.X
II.82Bordsteinspiegel rechts, beheizbar und elektrisch ver- stellbar.X
II.83Scheibenwaschanlage elektrisch.X
II.84Kotflügelblendenverbreiterung nach EU-Richtlinie 91/226/EWG.X
II.85Fahrersitz mit Kopfstütze, luftgefedert, längs-, lehnen- und höhenverstellbar.X
II.86Beifahrersitz mit Kopfstütze, luftgefedert, längs-, lehnen- und höhenverstellbar.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.87In den Sitzen integrierte Dreipunkt-Automatiksicher- heitsgurte.X
II.88Sonnenschutzblende für Fahrer- und Beifahrer oder ver- gleichbar.X
II.89Leseleuchten für Fahrer und Beifahrer.X
II.90Verschleißfester Kunststoffbelag für Boden.X
II.91Gummifußmatten für Fahrer- und Beifahrerfußraum.X
II.92Bedarfsposition: Schonsitzbezüge für Fahrer- und Beifahrersitz.
II.93Haltegriffe an A- und B-Säule.X
II.94Haltegriffe zusätzlich im Fahrerhausdach innen, hinten.X
II.95Ablagefächer in den Türen und über Frontscheibe.X
II.96Ablagefächer im Armaturenbrett mittig.X
II.97Türinnenverkleidung abwaschbar.X
II.98Türfensterheber elektrisch.X
II.99Zentralverriegelung für Fahrer- und Beifahrertüre, mit Funkfernbedienung.X
II.1002 Fahrzeugschlüssel zusätzlich.X
II.101Klimaanlage mit manueller oder automatischer Tempe- raturregelung. Angebotene Ausführung: ___________________________________________X
II.102Innenraumgestaltung dunkelfarbig.X
Beleuchtung
II.103LED-Fahrscheinwerfer (mit Warnsummer bei einge- schaltetem Fahrtlicht und abgeschalteter Zündung).X
II.104LED-Tagfahrlicht (ECE R87 konform).X
II.105LED-Nebelscheinwerfer.X
II.106LED-Abbiegelicht.X
II.107Seitliche Markierungsleuchten in LED.X
II.108LED-Umrissleuchten.X
II.109Bedarfsposition: Scheinwerferschutzgitter.
Elektrik
II.110Zweiklanghorn elektrisch.X
II.111Betriebsstundenzähler.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.112Anhängersteckdose 12 V (13-polig) sowie 24 V (15- polig).X
II.113Farbige Multifunktionsanzeige im Fahrerhaus z.B. für Kühlwasser / Scheibenwaschwasser / Motoröl / Lenköl / Ansauganlagen Unterdruck und sonstige Betriebsdaten.X
II.114Bedarfsposition: Multifunktionslenkrad.
II.115Akustische Warnanlage für eingelegten Rückwärtsgang, abschaltbar und in zwei Lautstärken (laut/leise) regelbar.X
II.116Aufbauschnittstelle unter Frontklappe.X
II.117Elektrische Vorbereitung für Hubladebordwand.X
II.1182-polige Steckdosen im Fahrerhaus, 12 V und 24 V.X
II.119Batterien ca. 2 x 12 V / mind. 160 Ah. Angebotene Ausführung: _______________________ AhX
II.120Batteriekabel, verlängert.X
II.121Lichtmaschine 28 V mit min. 190 A und mind. 5.000 W Leistung. Tatsächl. Leistung: ________________________X
II.122Elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung v ca. 100 max km/h.X
II.123Ohne Fahrtenschreiber.X
II.124Einstiegsleuchten auf Fahrer- und Beifahrerseite.X
II.125ETA-Sicherungsautomaten.X
II.12624 V – Radio, digitaler Radioempfang DAB, mind. 7“- Farbdisplay, Verstärker, 4 Lautsprecher, einschließlich Antenne und Verkabelung, bluetoothfähige Freisprech- einrichtung für mind. ein Mobiltelefon.X
II.127Funktionalität für obiges Radio zum Anschluss von zwei Kamerasignale (Rückfahrkamera, Laderaumkamera) an das Radiodisplay (nur Videosignal).X
II.128AUX-in/USB im Armaturenbrett.X
Lackierung
II.129Fahrerhaus feuerrot RAL 3000.X
II.130Windabweiser in feuerrot RAL 3000.X
II.131Außenspiegelgehäuse in feuerrot RAL 3000X
II.132Fahrgestell in Serienlackierung: schwarz RAL 9011 bzw. grau.X
II.133Felgen weißaluminium RAL 9006 oder silberfarben.X
II.134Stoßfänger, vordere Kotflügel und Einstiege lackiert in reinweiß RAL 9010.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.135Bedarfsposition: Scheinwerferschutzgitter tiefschwarz RAL 9005 oder ähnlicher Farbton.
II.136Ausreichender Korrosionsschutz, Hohlraumkonservie- rung für Fahrerhaus!X
Sonstiges
II.137Die nach den neuen europäischen Richtlinien (EU) 2019/2144 ab 07.07.2024 notwendigen Assistenzsyste- me (z.B. Abbiegeassistent, Notbremsassistent, Auf- merksamkeitswarner, Front Detection, Abstandswarner, Verkehrszeichenerkennung) sind – sofern im Fahrgestel- lumfang zwingend erforderlich – zu berücksichtigen.X
II.138Zulassungsbescheinigung II.X
II.139Prüfbuch.X
II.140Wagenheber mind. 10 t.X
II.141Reifenfüllschlauch 20 m.X
II.1422 Unterlegkeile.X
II.1431 Verbandskasten.X
II.1442 Warnblinklampen.X
II.1452 Warndreiecke.X
II.146Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, zweifach.X
II.147Überführungskosten Fahrgestell zum Aufbauhersteller.X
II.148Ablieferungsinspektion mit Erstparametrierung.X
II.149Schneeketten für Vorderachse (Fabrikat RUDprofi Su- pergreifsteig oder gleichwertig). Angebotenes Fabrikat/Typ: _______________________________X
II.150Es werden nur Hersteller akzeptiert, die eine autorisierte Servicestelle im Umkreis von Missen-Wilhams von 30 km haben. Nächstgelegene Servicestelle: _____________________________X
II.151Bedarfsposition: Ggfs. Mehr- oder Minderkosten am Fahrgestell für einen Fahrzeugaufbau des Herstellers Fa. Josef Lentner GmbH.
II.152Bedarfsposition: Ggfs. Mehr- oder Minderkosten am Fahrgestell für einen Fahrzeugaufbau des Herstellers Fa. Albert Ziegler GmbH.

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk**rabrefeilthcin**rabrefeil
Pos.Bezeichnung / BeschreibungEinzelpreisGesamtpreis
(sofern Angabe erforderlich)
II.153Bedarfsposition: Ggfs. Mehr- oder Minderkosten am Fahrgestell für einen Fahrzeugaufbau des Herstellers Fa. Rosenbauer GmbH.
II.154Bedarfsposition: Mehr- oder Minderkosten am Fahrgestell für einen Fahr- zeugaufbau des Herstellers Fa. Magirus GmbH, z.B. für Versetzen Luftansaugung hinter VA rechts, Wärmetau- scher Getriebe, Kabelstrangverlängerungen Rio-, ATO- und Prefuse-Box.
II.155Bedarfsposition: Ggfs. Mehr- oder Minderkosten am Fahrgestell für einen Fahrzeugaufbau des Herstellers Fa. Schlingmann & GmbH & Co.KG.
II.156Bedarfsposition: Ggfs. Mehr- oder Minderkosten am Fahrgestell für einen Fahrzeugaufbau des Herstellers ________________________________________ Bitte entsprechenden Eintrag vornehmen!
II.157Gegebenenfalls sonstige zwingend erforderliche Aus- stattung für einen GW-L2 – Aufbau: ________________________________________ Bitte entsprechenden Eintrag vornehmen!
Summe der Pos. II. - Fahrgestell GW-L2 (ohne Bedarfs- und Alternativpositionen)
Gesetzliche MwSt.
Gesamtsumme für das Los 1 – Fahrgestell GW-L2
Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen!

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

III. Los 2: FAHRZEUGAUFBAU für einen GW-L2

Der feuerwehrtechnische Aufbau muss, wie bereits erwähnt, mindestens der DIN 14 555-22 und DIN 14 502 bzw. EN 1846-2 sowie weiteren Richtlinien des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und für Integration entsprechen, sofern keine Abweichungen in der Leis- tungsbeschreibung aufgeführt sind. Besondere Ausführungen, Abweichungen, Einschränkungen und Zusatzbestimmungen sind u. a. nachfolgend aufgeführt. Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel bzw. Nettogesamtpreise anzugeben oder ge- gebenenfalls mit dem Hinweis „Serie“ oder „im Grundpreis enthalten“ zu versehen. Weiterhin ist hinsichtlich der Abfrage lieferbar/nicht lieferbar Zutreffendes zwingend anzukreuzen. Bei optio- nalen Ausschreibungspunkten (= Bedarfs- bzw. Alternativpositionen) ist der Preis für die optio- nale Ausstattung nur in der Spalte „Einzelpreis“ anzugeben, eine Berücksichtigung im Gesamt- preis findet nicht statt. Weitere erforderliche Positionen sind auszufüllen oder in separater Anla- ge zu erläutern. Der Gesamtangebotspreis ist auch unter Punkt V.2 anzugeben.

III. Los 2 - Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau für einen GW-L2

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
*  Zutreffendes ankreuzen!
Fahrzeugaufbau allgemein
III.1Feuerwehrtechnischer Aufbau mit aufbauintegrierten Mannschafstraum für einen Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22, geeignet zum Aufbau auf ein Fahrge- stell nach Pkt. II.1 mit Normalkabine. Zulässige Gesamtmasse in Abhängigkeit des Fahrgestells max. 16.000 kg.X
III.2Der feuerwehrtechnische Aufbau sowie die enthaltenen Ein- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Ausliefe- rung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.X
III.3Der Fahrzeugaufbau ist für folgende Fahrgestelltypen ge- eignet (ggfs. Anlage verwenden): 1) __________________________________________ 2) __________________________________________ 3) __________________________________________ 4) __________________________________________X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Fahrerhaus/Mannschaftskabine
III.4Korrosionsbeständige Mannschaftskabine komplett in Aluminium od. gleichwertigem Material, im Kofferaufbau integriert. Möglichst freie Kommunikationsfläche zwischen Fahrer- und Mannschaftsraum. Optimierte Sicherheitskabine, Kabine geräusch- und wär- megedämmt. Eine Ausnahmegenehmigung für die Normabweichung des aufbauintegrierten Mannschaftsraums wurde seitens der Regierung von Schwaben erteilt. Angebotene Ausführung: □ Fahrerraumintegrierter Mannschaftsraum □ Aufbauintegrierter Mannschaftsraum (Zutreffendes ankreuzen!) - Wertungskriterium wird zugunsten eines aufbauintegrierten Mannschaftsraums vierfach gewertet -X
III.5Die Innenhöhe des Mannschaftsraums muss mind. 1.700 mm betragen. Der Mannschaftsraum sowie der Aufbau sind an die Fahrerhauskontur anzupassen. Die räumliche Verbindung zwischen Fahrerkabine und Mannschaftsraum soll möglichst groß sein; sie muss mind. 1.600 x 700 mm betragen. Tatsächliche Innenhöhe: ___________________ Tatsächl. Öffnungsmaß: ____________________X
III.6Türen mit einer großzügigen Einstiegsbreite von mind. 900 mm und je ein Fenster von mind. 80 x 70 cm mit elektri- schem Fensterheber. Die Scheibe lässt sich vollständig in der Türe versenken. Fenster mit einem Tönungsgrad von 60 % gefärbt, keine Folierung.X
III.7Zusätzliches tiefgezogenes Fenster in der Mannschafts- raumtüre für verbesserten Blick auf den äußeren Öff- nungsbereich. Fenster mit einem Tönungsgrad von 60 % gefärbt, keine Folierung.X
III.8Zusätzliche Fenster zwischen Führerhaus und Mann- schaftsraumtüren.X
III.9Anbindung der Fahrerhauszentralverriegelung an die Mannschaftsraumtüren.X
III.10Pneumatische Auftritte (mind. 2 Stufen) für Kabine (selbst- tätige Funktion beim Öffnen der Mannschaftsraumtüre) oder gleichwertige Ausführung (z.B. Dreheinstieg) zum verbesserten höhenvermittelten Einstieg in den Mann- schaftsraum. Ausstattung mit seitlichen LED-Warnleuchten.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.11Ablagekasten für Einsatzunterlagen zwischen Fahrer- und Beifahrersitz zur Aufnahme von Einsatzunterlagen u.a., geeignet für mind. 3 breite Leitzordner (Mindestgröße DIN A4) und Hängeregister! Möglichkeit der Befestigung z.B. von Handfunkgeräten Handlampen, Messgeräten etc. Die Ausführung sowie die Materialwahl sind mit dem Auf- traggeber abzustimmen.X
III.12Lagerung von 2 Feuerwehrhelmen zwischen Fahrer- und Beifahrer hinter bzw. oberhalb des Ablagekastens.X
III.13An den Mannschaftstürrahmen, jeweils links und rechts zwei senkrechtverlaufende (vom MR-Boden bis zur MR- Decke), signalfarbene Haltegriffe.X
III.14Im Mannschaftsraum sind an der Decke 2 durchgehende signalfarbene Haltegriffstangen vorzusehen.X
III.15Zwei an den Einstiegstüren diagonal verlaufende signal- farbene Haltestangen.X
III.162 Sitze entgegen der Fahrtrichtung mit Pressluftatmerhal- terung. Abklappbare Rückenlehne bei leeren Lagerungen. Mit Handschuhen bedienbar.X
III.17Oberhalb der Sitze entgegen der Fahrtrichtung Ablagefach über die gesamte Mannschaftsraumbreite (ggfs. einmal unterteilt), inklusive einem stabilem und robustem Gummi- zugnetz als Sicherung.X
III.182 Sitze in Fahrtrichtung mit Pressluftatmerhalterung. Abklappbare Rückenlehne bei leeren Lagerungen. Mit Handschuhen bedienbar.X
III.19Je ein Brillenfach oberhalb der 4 PA-Sitze zur sicheren Lagerung einer Brille des jeweiligen Atemschutzgeräteträ- gers.X
III.20Ergonomische Entriegelung der Pressluftatmer, mittig an der Front der Einzelsitzschalen. Auslösung nur bei angezogener Handbremse, mit No- tentriegelung.X
III.21Verstellbarkeit der PA-Halterungen für alle gängigen Gerä- tetypen (ein- und Zweiflaschengeräte).X
III.22Entgegen der Fahrtrichtung durchgehende 3er-Sitzbank mit unterbauten Standard-Sitzbankkästen, mit ergono- misch geformten Einzelsitzschalen, Klappdeckel mit Gas- druckfedern. Links mit zwei kleinen Ablagen (ca. 140 x 530 x 160 mm).X
III.23In Fahrtrichtung durchgehende 4er-Sitzbank mit unterbau- ten Standard-Sitzbankkästen mit ergonomisch geformten Einzelsitzschalen, Klappdeckel mit Gasdruckfedern.X
III.24In Fahrtrichtung der durchgehenden 4er-Sitzbank vier nach vorne entnehmbare Alukästen mit Tragegriffen, so- fern keine anderen Einbauten entgegenstehen.X
III.25Gepolsterte Rückenlehnen und Kopfstützen für jeden Sitz- platz.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.26Alle Sitze im Mannschaftsraum müssen mit 3-Punkt- Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Die Bedienbarkeit mit Handschuhen muss gegeben sein. Die Gurtbänder müs- sen zur besseren Erkennbarkeit farblich auffällig (z.B. in leuchtgelb) ausgeführt sein.X
III.27Mind. 4 Stück Kleiderhaken im Mannschaftsraum.X
III.28Der verbleibende Platz im Mannschaftsraum muss indivi- duell für die Halterung von Schutzausrüstung und diversen Ausrüstungsgegenständen genutzt werden können. Die exakte Festlegung erfolgt im Auftragsfall.X
III.29Das Design des Mannschaftsraumes ist weitestgehend an das Design der Fahrerkabine anzupassen und in einer pflegeleichten Ausführung darzustellen (Türen- und De- ckenverkleidung etc).X
III.30Bedarfsposition: Rückenlehne des Mittelsitzes entgegen der Fahrtrichtung klappbar ausgeführt zur Verwendung als Ablagefläche bzw. Tisch.
III.31Bodenbelag des Mannschaftsraumes als herausnehmba- rer Gummi- oder Kunststoffboden.X
III.32Standheizung mit mind. 3 kW Heizleistung! Vom Fahrer- haus schaltbar mit Temperaturregelung, für Dauerbetrieb geeignet. Tatsächliche Heizleistung: ______________ kWX
III.33Schlüsselkasten mit Zahlenschloss (z.B. Fabrikat ABUS) und Schlüsselhaken für diverse Objektschlüssel, FSD- Schlüssel etc., im Griffbereich des Beifahrers montiert. Einbauort in Absprache mit dem Auftraggeber!X
Kofferaufbau
III.34Kofferaufbau mit aufbauintegrierten Mannschaftsraum in Aluminiumbauweise mit selbsttragender Aufbaustruktur oder entsprechend gleichwertige Ausführung, heckseitiger Abschluss mit Ladebordwand. Aufbaubreite 2.550 mm. Verwendetes Material bzw. Aufbauvariante: ________________________________________ Bitte genaue Beschreibung beilegen!X
III.35Optische Verblendung zwischen Führerhaus und Mann- schaftsraum. - Wertungskriterium wird zweifach bewertet -X
III.36Im Kofferaufbau vorne je rechts und links ein integrierter Geräteraum in Tiefbauweise mit eloxierten Aluminium- Rollläden (Jalousien). Abschluss des Tiefbaus auf beiden Fahrzeugseiten mit abklappbaren Auftritten (Statische Mindestbelastbarkeit je mind. 450 kg).X
III.37Außenbreite der Geräteräume mind. 1.200 mm, lichte In- nenbreite zwischen den Rollladenführungen mind. 1.050 mm. Tatsächl. Geräteraumbreite: _________________ mmX

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.38Boden der Geräteräume des Gerätemoduls mit Alu- Glattblech ausgekleidet.X
III.39Oberhalb der seitlichen Geräteräume weiterer Stauraum (Alkoven) über die Fahrzeugbreite (lichtes Innenbreiten- maß mind. 2.000 mm, nutzbare Höhe mind. 250 mm), der vom Laderaum zugänglich ist.X
III.40Die tiefgezogenen Geräteräume dürfen die Geländefahrei- genschaften des Fahrgestells nicht beeinträchtigen und es darf bei einer Wasserdurchfahrt (Radnabenmitte) kein Wasser eindringen.X
III.41Leichtgängige, verstärkte Lamellen-Verschlüsse zum Ab- schluss der seitlichen Geräteräume mit durchgehender Griffstange (Barlock-System oder gleichwertig); mit seitli- cher stabiler Führung sowie mit Zuziehgurte. Jeder einzel- ne Lamellen-Verschluss ist mit einer Schließkontrolle mit Anzeige in der Fahrerkabine auszustatten.X
III.42Jaolusien in eloxierter Ausführung.X
III.43Abweisbleche als Stoßschutz für die aufgerollten Jalousien in den beiden Geräteräumen.X
III.44Beide Geräteräume abschließbar (nach Möglichkeit gleichschließend).X
III.45Der Innenausbau des Geräteräume hat so zu erfolgen, dass ein flexibler Umbau der Einbauten ohne großen Auf- wand möglich ist (Stellschienenprofilsystem, horizontal und vertikal verstellbar).X
III.46Zwischen dem Tiefbau der Geräteräume und der Hinter- achse sowie hinter der Hinterachse jeweils links und rechts zwei weitere in der seitlichen Linienführung bzw. Seiten- verkleidung integrierte Unterflurkasten aus einer Metall bzw. Alukonstruktion mit Drehtüre oder Klappauftritt. Kunststoffstaukästen sind hier nicht zulässig! Ausführung ähnlich nachfolgender Abbildung:X
III.47Seitliche Unterflurkonturverkleidung, aus Edelstahl oder Aluminium, lackiert oder pulverbeschichtet, in welche die Auftrittsklappen des vorderen Tiefbau, die Unterflurkästen und die Kotflügel integriert sind sowie schrägverlaufende Abschlussblende entsprechend dem Böschungswinkel.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.48Nach dem Gerätraummodul größtmöglicher Laderaum. Die Ladefläche muss mind. ca. 3.550 mm x 2.450 mm be- tragen. Eine Verlastung von mind. 6 Rollcontainern mit den Standardabmessungen 1.200 x 800 mm muss möglich sein. Tatsächliche Ladefläche: _____________ mm x ______________ mmX
III.49Ausführung der Innenflächen des Laderaums mit leicht abwaschbarer Oberfläche in heller Ausführung.X
III.50Unter Ausnützung der normtechnischen maximalen Fahr- zeughöhe von 3.300 mm ist eine Laderauminnenhöhe von mind. 1.900 mm zu realisieren. Tatsächliche Innenraumhöhe: _________________ mmX
III.51Die Stirnwand muss gegen rutschende Gegenstände nach den Anforderungen in DIN EN 12642 ausreichend stabil ausgeführt sein.X
III.52Kofferboden aus Siebdruckplatten mit mind. 24 mm Stär- ke. Rutschfestigkeit mind. R11. Tatsächl. Bodenstärke: _______________ mmX
III.53Der Ladeflächenboden muss eine Flächenlast von min. 800 kg/m2 und eine Punktlast von min. 200 kg aufweisen. Zurrpunkte müssen DIN EN 12640 entsprechen. Eine aus- reichende Anzahl an Zurrösen (mind. 10 Stück, Belastbar- keit bis zu 2 t) ist vorzusehen. Diese müssen im Boden eingelassen und überfahrbar sein.X
III.54Einbau eines doppelten Schlauchverlegesystems an der rechten Kofferseitenwand zur Lagerung und schnellen Ver- legung der Fahrt von mind. 2x 30 gerollte und zusammen- gekuppelte Druckschläuche B 20. Tatsächliche realisierbare Anzahl der B 20 Druckschläu- che in beiden Schlauchfächer: ____________________ - Wertungskriterium wird sechsfach bewertet -X
III.55Wegen dem gewünschten Schlauchverlegesystem auf der rechten Fahrzeugseite eine seitliche Zugangstüre (An- schlagpunkt der Türe links) auf der linken Kofferseite hin- ten am Kofferende. Maße mind. 185 x 70 cm (von innen und außen zu öffnen, abschließbar). Öffnungswinkel 180°, Türgriff versenkt, Fenster mit Schiebefenster. Türe bei 90° und 180° Öffnungswinkel arretierbar. Handlauf an der Tü- rinnenseite integriert Oder gleichwertige Zugangslösung.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.56Schnelleinstieg zur Zugangstüre über einer auf der Bord- wandklappe des hinteren Traversekastens nach der Hin- terachse festmontierte Trittstufe ähnlich nachfolgende Ab- bildung: Alternativ: Zugang über Einschubtreppe unterhalb der Tü- re, mind. 500 mm breit. - Wertungskriterium wird zugunsten eines Schnelleinstiegs dreifach bewertet - Angebotene Ausführung: __________________________X
III.57Feststehende Aluminium- oder Edelstahlkotflügel für die Hinterachse in geschlossener Ausführung inklusive Spritzlappen.X
III.58Rammschutz an den Seitenwänden und der Stirnwand aus Alu-Glattblech, unterhalb der unteren Zurrschiene.X
III.59Gummiprofil an den hinteren Ecksäulen als Dichtung und Scheuerschutz.X
III.60Haltestangen am Heckportal seitlich aus Edelstahl, mit Ab- teilung für Feuerwehrhaltegurt.X
III.61Zusätzliche querverlaufende, Haltestange aus Edelstahl am Heckportal zum Einhängen des Feuerwehrhaltegurtes.X
Fahrgestellanbauten
III.62Unterfahrschutz im Heck (im Regelfall Bestandteil der La- debordwand).X
III.63Kraftstofftank, falls vom Fahrgestellhersteller in der erfor- derlichen Ausführung nicht lieferbar.X
III.64Berücksichtigung aller fahrgestellspezifischen Anpas- sungsarbeiten (z.B. ggfs. Anpassen des Rahmenende, Versetzen des Kraftstofftanks, Verlegung des Auspuff- topfs, Verlegung von Druckluftkessel, Verlängerung des Auspuffrohrs, Verlängerung der Batteriekabel etc.).X
III.65Die Watfähigkeit des Fahrgestells von 800 mm darf durch Anbauten (z.B. Elektrik der Ladebordwand) nicht einge- schränkt werden.X
III.66Lieferung und Anbau einer Kugelkopfkupplung am Unter- fahrschutz. Stützlast mind. 100 kg, Anhängelast mind. 3,5 t. Tatsächliche Stützlast: __________________ kg Tatsächliche Anhängelast: __________________ kgX

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Ladebordwand
III.67Querteilbare Ladebordwand (Verriegelung überfahrbar) Fabrikat Palfinger MBS C 2000 S:  Hubkraft mind. 2.000 kg bei einem Lastmittelpunkt von ca. 1.000 mm  Aluminium-Plattform ca. 1.800 mm hoch, Breite entspre- chend Kofferaufbaubreite  Hubwerk mit je zwei Hub- und doppeltwirkenden Neige- zylinder  elektrohydraul. Leiselaufaggregat mit Thermoschutz- schalter  Außenbedieneinheit an der rechten Aufbauseite im Kof- feraufbau eingelassen  Mit Fußfernbedienung und zusätzlicher Kabelfernbedie- nung mittels Spiralkabel  wartungsfreie Lager oder Lager mit Langzeitschmierung, mit gut zugänglichen Schmiernippeln  Anlasssperre  Edelstahlkappen an den Plattformspitzen  Hydrauliköl in Bio-Ausführung  Warnleuchten in LED-Ausführung Alternativ gleichwertige Ladebordwand. Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________________________X
III.68Plattform der Ladebordwand mit dreifach Abrollsicherung, selbstaufstellend 45°.X
III.69Ohne Klappe über der Ladebordwand.X
Ladungssicherung
III.70Lieferung und Einbau von mind. zweireihigen Befesti- gungsschienen vom Typ Airline-Schienen an beiden Sei- tenwänden des Laderaums u.a. zur Befestigung von Sperrstangen für die Ladungssicherung. Montiert auf ca. 300 mm und 600 mm Höhe.X
III.713-reihige Airline-Schienen im Kofferdach und Kofferboden eingelassen, für alternative senkrechte Ladungssicherung mit Sperrstangen.X
III.72Lieferung von sechs zum Ladungssicherungsschienen- system passenden Sperrstangen 1811 (mit 24 mm Zap- fen).X
III.73Lieferung von insgesamt 8 Rollwagenhaltern für Alirline- Schienensystem. Er rastet im Befestigungs-Schienensystem ein und sorgt für eine formschlüssige Verbindung an den senkrechten Holmen des Rollwagens.X
III.74Lieferung von 8 kompletten Spannzurrgurten (mit Airline- Beschlag), Breite 50 mm, Länge mind. 5 m, Zugkraft 2500 daN) für die Ladungssicherung.X
III.75Lieferung von 6 kompletten Spannzurrgurten (mit 2 Profil- haken, Breite 50 mm, Länge mind. 5 m, Zugkraft 2500 daN) für die Ladungssicherung an den Bodenösen.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Lichtmast
III.76Pneumatisch ausfahrbarer Teleskoplichtmast (Anbringung zwischen den Geräteräumen G1 und G2 an der Stirnseite des Kofferaufbaus), Lichtpunkthöhe mind. 5,5 m, inkl. No- tentlüftung, mit 8 x 24 V - LED-Scheinwerfer (z.B. Nordic Lights Centarius LED, 7.200 Lumen) mit einer Lichtleistung von mind. insgesamt 57.600 Lumen, Lampenbrücke elektrisch drehbar, Scheinwerfer elektrisch gemeinsam neigbar; mit automatischer Nullstellung. Lampenbrücke - soweit zur Einhaltung der Normhöhe notwendig - teilver- senkt im Aufbau. Stromversorgung über fahrgestellseitiges Bordnetz. Steuerung mittels Schnittstelle FireCan über handschuh- gerechtes und ergonomisch geformtes Kabelbedienpult im G2. Einbauort des Bedienpultes wird bei Rohbaubespre- chung festgelegt. - Wertungskriterium wird vierfach bewertet -X
III.77Alternativposition: Ausstattung des Lichtmast mit 2x 24 V - LED-Scheinwerfer Fabrikat Setolite Hero-4 oder gleichwertig, mit einer Licht- leistung von gesamt mind. 84.000 Lumen, anstatt der 8 x 24 V - LED-Scheinwerfer mit einer Lichtleistung von mind. 57.600 Lumen,
III.78Akustische und optische Warnkontrolle im Fahrerhaus bei ausgefahrenem Lichtmast und gelöster Handbremse.X
III.79Beim Lösen der Handbremse ist der Lichtmast zum Schutz vor Beschädigungen durch Brücken, usw. automatisch einzufahren.X
Elektrik / Beleuchtung / Druckluftversorgung
III.80Ansteuerung der wesentlichen aufbaubauspezifischen Steuerungs- und Überwachungsfunktionen mittels Fire- CAN-Schnittstelle.X
III.81Alle zusätzlichen Verbraucher sind fachgerecht anzu- schließen und leistungsgerecht abzusichern. Die zusätzlichen Installationen sind in elektrischen Schalt- plänen aufzunehmen und dauerhaft zu kennzeichnen. Sämtliche Sicherungen der Aufbauelektrik sind mit ETA- Sicherungsautomaten auszuführen und im Fahrzeug an einer gut zugänglichen Stelle zu platzieren. Der Sicherungskasten muss mind. drei Erweiterungsplätze für zusätzliche Sicherungen aufweisen.XX
III.82Alle Relais, Sicherungen und Bedienelemente der elektri- schen Ausrüstung sind eindeutig und dauerhaft zu be- schriften. Sie sind außerdem in der Bedienungsanleitung für das Fahrzeug mit Hinweisen der Fehlersuche zu erläutern.X
III.83Alle elektrischen Leitungen und Antennenkabel sind so zu verlegen, dass eine Wartung oder ein Umbau möglich sind. Die Leitungen sind gegen mechanische Beschädi- gungen zu schützen.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.84Ausreichend dimensionierter Spannungswandler 24 V/ 12 V zum Betrieb aller im Fahrzeug verbauten 12 V - Ver- braucher.X
III.85Entladeschutz für Bordnetz mit akust. Unterspannungs- warner, mit Abschaltung der Stromversorgung der Ladeer- haltungen und der Umfeldbeleuchtung.X
III.86Automatische Motordrehzahlanhebung für zusätzliche 24 V-Verbraucher bei Unterspannung bzw. bei aktiviertem Lichtmast.X
III.87Für den Mannschaftsraum ist eine ausreichende Innenbe- leuchtung in LED-Technik vorzusehen, z.B. über die an den Decken montierten Haltestangen integrierte LED- Leuchten alternativ mittels großflächiger weißer Innen- raumbeleuchtung mittig im Dachhimmel, nach Möglichkeit mit Ein- und Ausschaltdimmer und Abschaltverzögerung über Türkontakt. Zusätzlich zu den Türkontakten ist ein weiterer manuell be- tätigter Schalter im Mannschaftsraum und ein Schalter so- wie Anzeige im Fahrerhaus anzubringen.X
III.88Zusätzliches Grünlicht in LED-Ausführung als Nachtfahr- beleuchtung im Mannschaftsraum.X
III.89Flexible Schwanenhalsleuchte, z.B. Fabrikat Hella in LED- Ausführung, im Bereich Beifahrersitz für Gruppenführer.X
III.90Ausreichende Einstiegsbeleuchtung im Bereich der Mann- schaftraumeinstiege in LED-Technik (z.B. Haltestangen im Einstiegsbereich mit integrierter LED-Beleuchtung) oder gleichwertige Ausführung einer Einstiegsbeleuchtung. Angebotene Ausführung: ____________________________________________X
III.91Zusätzliche Trittstufenkantenbeleuchtung mittels LED- Lichtstreifen.X
III.92Bedienung der feuerwehrspezifischen Ausstattung wie z.B. akustische und optische Signalanlage, Umfeld- beleuchtung, Mannschaftsraumbeleuchtung, Arbeits- schweinwerfer etc. und Anzeige der Warn- und Kontroll- leuchten (z.B. geöffnete Geräteräume, geöffnete Mann- schaftsraumtüren) im Führerhaus über Farbbedientableau, mit seitlichen Softkeys, getrennt von den fahrgestellseiti- gen Schaltern.X
III.93Realisierung eines Einsatzstellenschalters in obige Bedie- neinheit. Mit Aktivierung des Schalters werden bei eingelegter Handbremse folgende Funktionen geschaltet:  Warnblinkanlage ein  Heckabsicherung ein  Umfeldbeleuchtung (bei eingeschaltetem Stand- oder Ab- blendlicht)  Martinshorn aus Die genaue Festlegung der Parameter erfolgt bei der Auf- tragsbesprechung.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.94Möglichkeit der Steuerung der wesentlichen Grundfunktio- nen der Aufbautechnik (z.B. akustische und optische Sig- nalanlage) zusätzlich mit Schalter bzw. Tastern.X
III.95Beleuchtung des Fahrzeuges nach den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Bestimmungen der StVZO.X
III.96Feststehende kompakte Leuchtenkonsole zur Aufnahme der Heckbeleuchtung sowie der Zusatzbeleuchtungen, oberhalb der Ladebordwand.X
III.972 Blinkleuchten gelb hinten unten, sowie 2 zusätzliche Blinkleuchten gelb hinten oben in der Leuchtenkonsole.X
III.98Je 2 Bremsleuchten rot hinten unten und oben in der Leuchtenkonsole.X
III.99Mindestens 2 Schlussleuchten rot.X
III.100Ausführung der heckseitigen StVZO-Beleuchtung in LED- Ausführung.X
III.101Seitenmarkierungsleuchten an den Kofferaufbau- und Ka- binenseiten in LED – Ausführung. Blinkend gemäß ECE-R48 zu den Fahrtrichtungsanzeiger.XX
III.1022 Nebelschlussleuchten.X
III.103Kennzeichenbeleuchtung hinten in LED-Ausführung.X
III.104Umfeldbeleuchtung über die gesamte Kofferaufbaulänge als LED-Leuchtband. Schaltung und Anzeige im Fahrerhaus bei eingeschalte- tem Fahrzeuglicht.X
III.105Umfeldbeleuchtung auch bei langsamer Fahrt als Rangier- beleuchtung zuschaltbar.X
III.106Heckumfeldbeleuchtung bestehend aus 2 LED-Arbeits- scheinwerfer mit mind. 2.000 Lumen oder gleichwertige LED-Beleuchtung, montiert an der Leuchtenkonsole. Automatische Zuschaltung bei Einlegen des Rückwärts- gangs und betätigten Stand- bzw. Fahrtlicht. Wegen Schlauchverlegung keine automatische Abschal- tung im Fahrbetrieb.X
III.107Für jeden Geräteraum des G1/G2 ist eine sich beim Öff- nen automatisch einschaltende, blendfreie LED- Beleuchtung vorzusehen. Die Lichtstärke ist ausreichend zu bemessen. Zum Schutz vor Beschädigungen ist jeder Beleuchtungskörper in den Geräteräumen G1 und G2 mit einem Schlagschutzgitter auszustatten bzw. ist die LED Beleuchtung oben sowie seitlich im Geräteraum zu integ- rieren.X
III.108Beidseitige zusätzliche blendfreie LED-Lichtbänder, inte- griert in die Rollladenführung aller Geräteräume.X
III.109Für jeden Unterflurkasten ist eine, sich beim Öffnen auto- matisch einschaltende LED-Beleuchtung (mind. 4 W) vor- zusehen. Die Lichtstärke ist ausreichend zu bemessen.X
III.110Zusätzliche LED-Leuchten im Tiefbau von G1 und G2.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.111Ausreichend dimensionierte Laderaumbeleuchtung im La- deraum, Ausführung mittels LED-Leuchtbänder seitlich oben (Lichtleistung mind. 600 lm/m), oder gleichwertige LED-Laderaumbeleuchtung. Sofern keine integrierte Lösung: dann flache Ausführung mit mechanischen Schutz bzw. entsprechend stabile Aus- führung: Angebotene Ausführung: ______________________________________________ ______________________________________________X
III.112Umfeldbeleuchtung und Laderaumbeleuchtung auch im Laderaum schaltbar. Schalter dürfen nicht überstehen und müssen somit flä- chenbündig sein.XX
III.113Unterflurbeleuchtung bez. Nahfeldbeleuchtung an den Un- terkanten des Aufbaus in LED-Ausführung.X
III.1142 Manövrierscheinwerfer in LED-Ausführung unterhalb der Außenspiegel montiert - keine Befestigung an den Spie- gelarmen, mit separater Schaltung in der Fahrerkabine und automatisches Einschalten der Manövrier- scheinwerfer beim Einlegen des Rückwärtsgangs.X
III.115Lieferung und Einbau einer selbsttrennenden Rettbox® ONE AIR - Einbaustecker für gleichzeitige Einspeisung von 230 V Ladestrom- und Bremsdruckerhaltung zwischen Fahrer- und Mannschaftsraumtüre.  Grüne LED zur Signalisierung einer anliegenden 230 V – Einspeisung.  Startsperre bei nicht erfolgtem Auswurf des Einspeise- steckers des selbsttrennenden Rettbox® ONE AIR - Sys- tems  Personenschutzschalter  Akustische Warnung bei Startversuch mit aktiver Start- sperreX
III.116Fertig konfektioniertes 6 m - Kabel (mit integrierter Druck- luftleitung) mit Rettbox® ONE AIR - Kupplungssteckdose und Schukostecker zum Anschluss an die Elektro- und Druckluftversorgung im Gerätehaus einschließlich Rett- box® ONE AIR Aufhängevorrichtung (Deckenhalter).X
III.117Fertig konfektionierte Rettbox® ONE AIR –Kupplungs- steckdose mit 10 m Kabel (ohne integrierte Druckluftlei- tung) und druckwasserdichtem 230 V - Schukostecker ein- schließlich Lagerung im Fahrzeug.X
III.118Betriebsfertiger Einbau eines 230 V - Kfz-Batterielade- gerätes mit mind. 30 A Ladestrom z.B. Fabrikat Votronic oder Leab oder gleichwertig. Angebotener Fabrikat/Typ sowie max. Ladestrom: ___________________________________________X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.119Lieferung und Einbau einer selbstrückspulenden Elektro- haspel Fabrikat Stemmann oder vergleichbar mit mind. 30 m Kabel 5 x 2,5 mm2 einschließlich GIFAS Stromverteiler (mind. 3x 230 V) inkl. fester Verkabelung zum Einbauge- nerator. Ein ständiger Anschluss des Stromverteilers am Stromer- zeuger muss für eine schnelle Inbetriebnahme gewährleis- tet sein.X
III.120Lieferung und Einbau einer selbstrückspulenden Pneuma- tikhaspel Fabrikat Stemmann oder vergleichbar mit einla- gigem Hydraulikschlauch (SC DN10 Typ 492 Fa. Parker, min. 20 m Länge) inkl. Sicherheitskupplung NW7,4 G3/8“ IG für Druckluft max. 12 bar und Luftpistole einschließlich Anschluss an die Fahrgestell-Druckluftanlage.X
III.121Automatik - Ladeeinrichtung für die Starterbatterie der Tragkraftspritze im G1 mittels MagCode-Systems. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: __________________________________________X
III.122Automatik - Ladeeinrichtung für die Starterbatterie des Stromerzeugers in G2 mittels MagCode-Systems. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: __________________________________________X
III.1232 USB-Doppelsteckdosen (1x USB-A, 1x USB-C, je mind. 2,5 A Ladestrom) zwischen Fahrer- und Gruppenführer- sitzplatz zur Ladung diverser Kleingeräte.X
III.1241 Stück 230 V – Doppelsteckdose im Mannschaftsraum, anliegende Spannung bei Einspeisung über Rettbox® ONE AIR , laufenden Stromerzeuger und Wechselrichter. Ein- bauorte werden bei Auftrags- oder Rohbaubesprechung festgelegt.X
III.1252 Stück 230 V - Doppelsteckdosen (DIN 49442 „P+E“, 16 A, 250 V) mit Schraubverschluss in den Geräteräumen G1 und G2, anliegende Spannung bei Einspeisung Rettbox® ONE AIR laufenden Stromerzeuger und Wechselrichter. Einbauorte werden bei Auftrags- oder Rohbaubespre- chung festgelegt.X
III.1262 Stück 230 V – Doppelsteckdosen (DIN 49442 „P+E“, 16 A, 250 V) mit Schraubverschluss im Laderaum, anliegende Spannung bei Einspeisung über Rettbox® ONE AIR, lau- fenden Stromerzeuger und Wechselrichter. Einbauorte werden bei Auftrags- oder Rohbaubesprechung festgelegt.X
III.127Betriebsfertiger Einbau von 2x 12 V-Steckdosen und 2x 24 V-Steckdose in der Ausführung als MagCode Powersys- tem Port mit Deckel im Laderaum zur eventuellen Strom- versorgung von Rollcontainer mit Ladehalterungen.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.128Lieferung und betriebsfertiger Einbau inkl. Verkabelung ei- nes Sinuswechselrichters, mit folgenden Eigenschaften:  Eingangsspannung 24 V DC (21 bis 30 V)  Ausgangsspannung 230 V AC / Sinuswelle, geeignet für empfindliche Verbraucher  mind. 2.500 Watt Dauerleistung  Alarm-Signal bei 10,5 V Batteriespannung  Über- u. Unterspannungsabschaltung  Automatische Abschaltung bei Überlast  CE-Kennzeichnung Angebotener Fabrikat/Typ sowie Dauerleistung: ___________________________________________X
III.129VDA (Nato-Steckdose) in der Nähe der Fahrzeugbatterien einschließlich Lagerung von zwei Starthilfekabeln.X
III.130Farbrückfahrkamera (beheizt) am Fahrzeugheck mit Aufschaltung auf das fahrgestellseitige Radiodisplay. Mit automatischer Schutzklappe für Kameralinse zur Ver- hinderung einer Verschmutzung. Es muss mit der Rückfahrkamera der rückwärtige Bereich des Fahrzeugs bei geöffneter Ladebordwand uneinge- schränkt überschaubar sein.XX X
III.1312. Farbkamera an der Stirnwand der Ladefläche zur Über- wachung der Ladefläche. Aufschaltung auf das fahrgestellseitige Radiodisplay. Wenn technisch möglich: Manuelle Umschaltmöglichkeit zwischen den beiden Kameras sowie Splitfunktionalität mit gleichzeitiger Darstellung beider Kamerabilder.XX
III.132Lieferung und betriebsfertiger Einbau Kommunikationsan- lage (Wechselsprechanlage) zwischen Fahrer- und Lade- raum. Ständige Sprechverbindung bei aktivierter Anlage von der Ladefläche zum Aufbau, von Fahrerhaus zur Ladefläche bei gedrückter Sprechtaste.X
III.133Gelbe LED-Blinkleuchten in allen Bordwandklappen des G1 und G2, automatische Schaltung bei geöffneten Klap- pen.X
III.134Bedarfsposition: Mechanischer Batteriehauptschalter für Fahrzeugbatterien. Der Batterietrennschalter dient ausschließlich zur Abschal- tung im Fehlerfalle.
III.135Bedarfsposition: Falls fahrgestellseitige Rückfahrwarneinrichtung nicht auf- baukompatibel: Akustische Warnanlage für eingelegten Rückwärtsgang. Das Signal ertönt bei eingelegtem Rückwärtsgang und ist zusätzlich separat abschaltbar. Der Alarmpegel regelt sich automatisch über den Umgebungslärmpegel ein. Ist fahrgestellseitige Rückfahrwarneinrichtung aufbaukom- patibel? □ □ Ja Nein Zutreffendes ankreuzen!

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.136Bedarfsposition: Betriebsfertiger Einbau einschließlich Ladeanschluss eines beigestellten Tablets mittels zu liefernder universellen Tab- lethalterung z.B. Fabrikat RAM MOUNTS oder gleichwer- tig, im Bereich des Beifahrerplatzes.
III.137Betriebsfertiger Einbau von 3 Kfz-Ladegeräten für Hand- sprechfunkgeräte. Der Einbauort im Fahrerhaus bzw. Mannschaftsraum ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.X
III.138Betriebsfertiger Einbau von 3 Kfz-Ladegeräten für Hand- scheinwerfer. Der Einbauort im Fahrerhaus bzw. Mann- schaftsraum ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.X
III.139Betriebsfertiger Einbau von 4 Kfz-Transportlader für Warn- bltzleuchten Der Einbauort in einem Geräteraum ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.X
Signalanlage
III.140Dachüberbau mit zwei integrierten blauen LED- Blitzleuchten (Hochleistungs- LED Technik) mit Abstrahl- richtung nach vorne und seitlich. Am Dachüberbau integrierter Astabweiser mit schwarzem Metallrahmen zum Schutz der Signalanlage und der Mar- tinshornfanfaren. Zwei im Dachüberbau seitlich und nach vorne integrierte LED-Scheinwerfer als Führerhaus-Umfeldbeleuchtung.XX X
III.1412 blaue Frontblitzer in LED-Ausführung, Fabrikat Hänsch Typ Sputnik SL oder gleichwertig, im Kühlergrill vorn ein- gebaut. Anbringung nach Absprache mit dem Auftragge- ber.X
III.142Kreuzungsblitzersystem Fabrikat Hänsch bestehend aus 4 Sputnik Mini (je 2x links und rechts) oder gleichwertig.X
III.143Zwei blaue LED-Blitzleuchten heckseitig in der Leuchten- konsole integriert, Abstrahlrichtung seitlich und nach hin- ten!X
III.144Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines Original Mar- tinhorn (original Martin®) mit 4 Schallbechern, Kompressor schallgedämpft eingebaut, 4 Schneeschutzkappen. Gute Zugänglichkeit zum Kompressor für Wartungsarbei- ten (regelmäßiges Nachfüllen des Kompressoröls).X
III.145Bedarfsposition: Zusätzlicher Fußtaster zur Schaltung (Ein/Aus) des akust. Sondersignals.
III.146Heckwarnsystem mit 6x Hänsch Sputnik SL LED (orange) oder gleichwertige Ausführung, eingebaut in der Leuchten- konsole. Schaltung muss auch im Zugangsbereichs des Laderaums über CAN-Bus-Bedienfeld möglich sein. Eine Zulassung nach § 52 StVZO als zusätzliche Warn- leuchte ist erforderlich. Das Warnsystem ist im Fahrzeug- brief einzutragen. Angebotene Ausführung: _____________________________________X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.147Zentraler „Haupt-Blaulichtschalter“ im CAN-Bus-Bedienfeld der bewirkt, dass alle optischen Signaleinrichtungen (Dachblitzleuchten, Frontblitzer, Heckblitzer) zusammen eingeschaltet werden. Abschalten einzelner Signalfunktio- nen muss für die Funktionen mittels separaten Tasters möglich sein. Abschaltfunktion muss sich beim Ausschal- ten des Blaulichthauptschalters wieder deaktivieren.X
III.148Bedarfsposition: Lieferung und Einbau von zwei LKW-Fanfaren (Nebelhör- ner bzw. Bullhorn, z.B. Fabrikat Jumbo-Fischer, mit zwei unterschiedlichen Frequenzen) auf dem Fahrerhausdach.
III.149Bedarfsposition: Lieferung und Einbau einer akustischen Tonfolgeanlage zur Sprachdurchsage Fabrikat Hänsch Typ TFA 724:  2 Druckkammerlautsprecher DKL 804, vorne – soweit technisch realisierbar – im Stoßfänger eingebaut  Stabmikrofon für Sprachdurchsage Oder gleichwertige Sprachdurchsagemöglichkeit. Angebotene Ausführung: _____________________________________
Funk
III.150Lieferung und Einbau einer Digitalfunkantenne für Tetra- funk und GPS einschließlich eines bis zum Funkeinbau- platz verlegten Antennenkabels.X
III.151Funkhauptschalter für Digitalfunkgerät. Hierbei ist zu be- rücksichtigen, dass mittels einer Zeitverzögerung das Aus- buchen des Digitalfunkgerätes aus dem Tetranetz beim Betätigen des Funkhauptschalters möglich ist.X
III.152Betriebsfertiger Einbau eines beigestellten Tetra-Funk- gerätes MRT Fabrikat Motorola mit Handbedienapparat.X
III.153Lieferung aller notwendigen Komponenten (Systemkabel, Entstörfilter, etc.).X
III.154Lieferung und betriebsfertiger Einbau von zwei digitalfunk- geeigneten Zusatzlautsprecher, je 1x für Fahrerhaus und Mannschaftsraum, im MR regelbar und abschaltbar.X
III.155Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines weiteren digi- talfunkgeeigneten Zusatzlautsprechers im Laderaum, re- gelbar und abschaltbar.X
III.156Für die Lautsprecher sind entsprechende Verstärker zu lie- fern.X
III.157Betriebsfertiger Einbau einer angelieferten Aktivhalterung (mit Halteblech für Handmikrophon) für ein HRT-Funkgerät mit Handmikrophon im Laderaum, mit betriebsfertigem An- schluss an die Tetra-Außenantenne über einen zu liefern- den und einzubauenden geeigneten Antennenkopplers. Einschließlich Einbau und Lieferung eines regelbaren Zu- satzlautsprechers.X
III.158Einbau der Digitalfunkkomponenten muss durch einen vom Hersteller zertifizierten Betrieb erfolgen. Aushändi- gung der zum Einbau zugehörigen technischen Dokumen- tation und des Messprotokolles.X

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-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.159Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Navigationslö- sung mit integrierter Tetrafunkbedienung, Typ RTM:IT LARDIS ONE 7: Inkl. diebstahlhemmende Halterung und Anschlusskabel zum Fahrzeugfunkgerät. KFZ Touch Bedienteil 7“ zur Funkgerätebe- dienung und zur Navigation. Zur Steuerung eines direkt ange- bundenen Funkgeräts über PEI. Optimierte LKW-Navigation vo- rinstalliert mit Zielführung, erweiterter Auftragsverwaltung, erwei- tertem Status-Handling. Beinhaltet gerätegebundene Nutzerli- zenz für die LARDIS-ONE Anwendersoftware kostenfreie, le- benslange Updates der Anwendersoftware für alle systemkompa- tiblen Releases kostenfreie, lebenslange Karten-Updates.X
Lackierung/Beschriftung
III.160Fahrgestellanbauten graphitschwarz RAL 9011 oder ent- sprechend des Rahmenfahrgestells.X
III.161Umfassende Hohlraumkonservierung und Unterboden- schutz.X
III.162Fahrzeughilfsrahmen ist kathodisch tauchbadlackiert und pulverbeschichtet auszuführen oder entsprechend gleich- wertiger Korrosionsschutz.X
III.163Lagerung des Kofferaufbaus (Bordwandklappen etc.) in feuerrot RAL 3000 als Glattlack!X
III.164Lackierung der Ladebordwand in feuerrot RAL 3000 als Glattlack, Plattformspitze unlackiert.X
III.165Lackierung der GFK-Dachkomponente in feuerrot RAL 3000.X
III.166Lackierung einer eventuell vorhandenen optischen Ver- blendung zwischen Doppelkabine und Kofferaufbau in feu- errot RAL 3000.X
III.167Lackierung der hinteren Kotflügel in feuerrot RAL 3000.X
III.168Geräteraumjalousien in der Farbe silber bzw. alu silberfar- big pulverbeschichtet.X
III.169Konturmarkierung, für komplettes Fahrzeug am Fahrer- haus und am Aufbau gemäß EU-Richtlinie ECE R104, seit- lich in weiß reflektierend, am Heck rot reflektierendX
III.170Folien-Frontbeschriftung „FEUERWEHR“ in weiß retrore- flektierend unterhalb der Windschutzscheibe.X
III.171Folien-Frontbeschriftung „MISSEN-WILHAMS“ in weiß ret- roreflektierend auf Sonnenblende.X
III.172Türbeschriftung (Folienbeklebung) mit FREIWILLIGE FEUERWEHR MISSEN-WILHAMS in Farbe weiß und Lieferung und Anbringen von Klebe- wappen nach digitaler Vorgabe des Auftraggebers.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.173Beschriftung des Kofferaufbaus auf beiden Seiten mit FEUERWEHR MISSEN-WILHAMS in weiß retroreflektierend. Ausführung in Absprache mit dem Auftraggeber.X
III.174Am Fahrzeugheck ist über die gesamte Aufbauhöhe auf der gesamten Ladebordwandfläche eine retroreflektieren- de, rot/weiße Warnbeklebung nach DIN 14502-3 anzubrin- gen. Die Beschriftung und Beklebung hat im Rahmen der hierzu geltenden DIN 14502-3 sowie konform der Arbeitsanwei- sung zur StVZO des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie §§ 49a und 53 StVZO: „Farbgebung, Konturmarkierung und zu- sätzliche Applikationen an Feuerwehrfahrzeugen vom 3.3.2011“ zu erfolgen.X
III.175Die Beklebung bzw. Beschriftung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen (Folienfarbe, Folientyp, Schriftart, Schrift- größe). Hierzu wird dem Auftraggeber auch ein Korrektur- abzug der Beschriftung des vorhandenen Fahrzeugs zur Verfügung gestellt.X
III.176Beschriftung aller Bedienelemente und Geräteaufnahmen mit auffälliger und dauerhafter Beschriftung in deutscher Sprache und eindeutiger Symbolik; Anbringen von dauer- haften Beladeplänen (auswechselbar) in Deutsch.X
III.177Im Sichtfeld des Fahrers (vorzugsweise obere und/oder untere Ecke der Windschutzscheibe) sind eindeutige Pik- togramme für folgende Kenndaten anzubringen:  Fahrzeughöhe  Fahrzeugbreite und –länge  zGM  Anhängelasten Die Piktogramme dürfen das Sichtfeld des Fahrers und Beifahrers nicht einschränken.X
III.178Beschriftung in weiß, an der Frontscheibe (Beifahrerseite rechts innen, oben, Höhe ca. 10 cm) mit „56/1“.X
III.179Beschriftung Fahrzeugheck (links oben) in Farbe weiß re- flektierend mit „56/1“.X
III.180Dachkennzeichnung auf dem Doppelkabinendach nach DIN 14035 mit dem amtlichen Kennzeichen in weiß.X
III.181Typenschild nach DIN 14502.X
III.182Reifendruckbeschriftung an allen vier Radläufen.X
III.183Kennzeichnung der Wattiefe an den Geräteräume beidsei- tig..X
III.184Alle Auszüge, Tritte, Klappen und Schubladen, die in den seitlichen Verkehrsraum im ausgezogenen Zustand hinein- ragen, sind mit rot / weiß - gestreifter, reflektierender Folie seitlich zu bekleben.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Rollcontainer
Allgemein
III.185Allgemeine Anforderungen an sämtliche Rollwagen nach der AGBF Fachempfehlung Nr. 2:  Rollcontainer aus eloxierten Aluminium-Strangpress- profilen, in Höhe und Ausführung flexible gestaltbar  Bodenplatte aus gebürstetem Aluminiumblech  Variabler Rollcontainerausbau  4 kugelgelagerte Lenkrollen  durch Richtungsfeststeller (Drehkranzfeststeller) sollen 2 Lenkrollen zu Bockrollen werden  Rollengröße: ca. Ø 200 mm  Rollenbreite: ca. 50 mm  Laufbelag der Rollen mit Polyurethan  Totmannbremse mit direkter mechanischer Einwirkung auf 4 Räder, oder gleichwertiges Wirkprinzip  Tragkraft mind. 500 kg  Größe: Grundfläche 1.200 mm x 800 mm  Beschriftung (in deutsch) aller verlasteten Ausrüstungsteile  Halterungen für die fw-technische Beladung entsprechend den nachfolgenden spezifischen Rollcontainern Oder gleichwertiger Rollcontainer. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ des Rollcontainers: _____________________________________________X
Rollcontainer „Schlauch“
III.1861x Rollcontainer „Schlauch“, zur sicheren, ergonomischen und einsatztaktisch sinnvollen Lagerung in entsprechenden Halterungen von folgender feuerwehr- technischen Beladung bestehend aus:  700 m zusammengekuppelten B-Druckschläuchen als chaotisches Lagersystem. Entnahme der B-Druckschläuche frontseitig. Mit Schlauchführungssystem für die Schlauchverlegung und zur Schonung der Schlauchkupplungen.  Das Schlauchführungssystem muss auch auf der Ladebordwand fixiert werden können.  Auf beiden Seiten klappbare Seitenteile zur besseren Befüllung des Schlauchrollcontainers  Referenzprodukt z.B. Rollcontainer Fabrikat Rollcon Schlauch MAXI  Aufsatzkasten zur Lagerung von 3 Schlauchbrücken  Feste Montage eines mobilen Schlaucheinzugssystems Barth X-Cross (im Lieferumfang Beladung)  Ausführung ähnlich nachfolgender Abbildung: Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ des Rollcontainers: _____________________________________________X X X XX X X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Rollcontainer „Wasserschaden“
III.1871x Rollcontainer „Wasserschaden“, zur sicheren, ergonomischen und einsatztaktisch sinnvollen Lagerung in entsprechenden Halterungen von folgender feuerwehr- technischen Beladung bestehend aus:  1x Wassersauger Vetter Permanent  1x Tauchpumpe TP 8/1  1x Schmutzwasserpumpe Spechtenhauser Chiemsee B  3x Wasserschieber  2x 15 m - C-Druckschläuche  4x 20 m - B-Druckschläuche  1x Schlauchabsperrung B  1x Schlauchabsperrung C  1x Übergangstück B/C  2x Kupplungsschlüssel ABC  1x Kabeltrommel 400/230 V  2x Personenschutzschalter  3x PE-Behälter (EURO-Box) ca. 600 x 400 x 220 mm für Zubehör  1x Wathose Die Tauchpumpe ist hierbei in einem Alu-Tragecontainer zu lagern. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ des Rollcontainers: _______________________________________X
Rollcontainer „Tragkraftspritze“
III.1881 Rollcontainer „Tragkraftspritze“, zur sicheren, ergonomischen und einsatztaktisch sinnvollen Lagerung in entsprechenden Halterungen von folgender beigestellten feuerwehrtechnischen Beladung bestehend aus:  1x Tragkraftspritze PFPN 10/1500  4x Saugschlauch A, stehend gelagert  1x Abgasschlauch  1x Benzinkanister 20 l mit Ausgussstutzen  3x Kupplungsschlüssel ABC  2x Mehrzweckleinen  1x Saugkorb  1x Saugschutzkorb  1x Schwimmsauger  1x Überflurhydrantenschlüssel  1x Sammelstück A-2B  2x Systemtrenner  1x Druckbegrenzungsventil  1x B-Schlauchabsperrung  1x Feuerlöscher PG 6  1x Schaufel  1x PE-Behälter (EURO-Box) ca. 600 x 400 x 220 mm für Zubehör Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ des Rollcontainers: _______________________________________X

© by IBG - 2026 - 39 -

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.189Lieferung und Einbau einer Automatik-Ladeeinrichtung für die Starterbatterie der Tragkraftspritze mittels MagCode- System mit elektrischer Verkabelung zur 24 V – Stromversorgung über 3 m Spiralkabel und MagCode – PowerClip.X
Rollcontainer „Ölspur“
III.1901 Rollcontainer „Ölspur“, zur sicheren, ergonomischen und einsatztaktisch sinnvollen Lagerung in entsprechenden Halterungen von folgender feuerwehr- technischen Beladung bestehend aus:  2x Chemo-Boxen  2x Alu-Randschaufel  2x Sandschaufeln  4x Stoßbesen  4x Weithalskanister für Ölbindemittel  1x Eurobox 600 x 400 x 220 mm Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ des Rollcontainers: _____________________________________________X
Rollcontainer „Strom/Licht“
III.1911 Rollcontainer „Strom/Licht“ zur sicheren, ergonomischen und einsatztaktisch sinnvollen Lagerung in entsprechenden Halterungen von folgender beigestellten feuerwehrtechnischen Beladung bestehend aus:  1x Stromerzeuger 6,5 kVA  1x Abgasschlauch  1x Reservekanister 20 l mit Kraftstoffentnahmegerät  2x 230 V – Leitungsroller  1 Teleskopstativ mit Aufnahmebrücke und 2 LED- Strahler bzw. mit Flutlichtrage.  1 Powermoon  1x Eurobox 600 x 400 x 220 mm Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ des Rollcontainers: _______________________________________X
III.192Ausstattung des Rollcontainers mit festangebauten Teleskoplichtmast mit Handpumpe, realisierbare Lichtpunkthöhe mind. 3,5 m, zur Montage eines Powermoons.X

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[Seite 67]

Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Rollcontainer „Verkehrsabsicherung“
III.1931 Rollcontainer „Verkehrsabsicherung“, zur sicheren, ergonomischen und einsatztaktisch sinnvollen Lagerung in entsprechenden Halterungen von folgender feuerwehr- technischen Beladung bestehend aus:  1x klappbarer Plattformwagen  20x Verkehrsleitkegel 500 mm  3x CombiFlare-Set im Koffer  4x Faltsignale  2x Anhaltestab  2x Folienabsperrbänder  6x Schlauchbrücken Einschließlich elektrische Verkabelung zur 24 V – Stromversorgung der 3 Transportkoffer der CombiFlare- Sets über 3 m Spiralkabel und MagCode – PowerClip.X
Rollcontainer „Gitterbox“
III.1941x Rollcontainer „Gitterbox“, Größe 1.200 x 800 mm: aus Alu-System-Profil mit Gitterwänden, pulverbeschichtet, alternativ mit feuerverzinktem Stahlgitter, Maschenweite ca. 40 x 40 mm, eine Ladungsseite klappbar. Ladehöhe mind. 600 mm. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ des Rollcontainers: _______________________________________X
III.195Für obigen Rollcontainer passende Einsatzwanne aus PE, Höhe ca. 525 mm.X
Rollcontainer „Atemschutztechnik“
III.1961x Rollcontainer „Atemschutztechnik“, Größe 1.200 x 800 mm: Aus Alu-System-Profi mit zwei Regalebenen einschließlich Lieferung und Lagerung von 6 BITO-Faltdeckelboxen zur Lagerung von Atemschutzgeräten oder sonstige Atem- schutztechnik bzw. Wechselkleidung. Oberste Ebene als Ablage/Arbeitsfläche ausgeführt, an den beiden Stirnseiten mit Aufkantungen. Ausführung ähnlich nachfolgender Abbildung: Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ des Rollcontainers: _______________________________________

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
Halterungen
III.197Im Aufbau Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN 14 555-22 („Standardbeladung“ ohne die auf- geführte Wunschbeladung [Klammerwerte] sowie der Zu- satzbeladung Ausrüstungsmodul „Wasserversorgung“) nach feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten (Bildung von zusammengehörigen Beladungsgruppen z.B. Beleuchtung, Tragkraftspritze, Verkehrsabsicherungstechnik, usw.) er- gonomisch und entnahmefreundlich in Dreh- und Schwenkfächern, auf Auszugswänden, Containern auf Te- leskopauszügen, usw. Der endgültige Beladeplan ist hierzu in enger Abstimmung mit uns zu erstellen. Besonderheiten (z.B. Ausführung oder zusätzliche Halterungen) sind nachfolgend beschrie- ben. Sicherzustellen ist aber auch, dass alle Beladungsge- genstände (auch die der örtlichen Zusatzbeladung) un- ter Punkt IV. (= Los 3) über eine entsprechende Lage- rung verfügen, sofern keine Lagerung auf Rollcontai- ner vorgesehen ist!X
III.198Lagerung eines Stromerzeugers in Tiefbau des GR 2 auf Schwenklagerung oder drehbaren Teleskopauszug.X
III.199Schwenkwand in G2 oberhalb der Stromerzeugerlagerung, zur Aufteilung in primäre und sekundäre Entnahmeebene.X
III.200Lagerung der beigestellten Tragkraftspritze PFPN 10-1500 Fabrikat Rosenbauer Fox 3 im Tiefbau G1, alternativ ober- halb des Tiefbaus des G1, zur besseren Entnehmbarkeit aber dann auf pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch absenkbaren Auszug.X
III.201Lagerung von 6 Warnwesten im Führerhaus / Mann- schaftsraum.X
III.202Lagerung der Multifunktionsleiter im Laderaum an einer Seitenwand.X
III.203Lagerung eines Kopfteils für Multifunktionsleiter.
III.204Lagerung einer Fußverbreiterung für Multifunktionsleiter.
III.205Lagerung eines Notfallrucksacks anstatt eines Verband- kasten K im Mannschaftsraum.X
III.206Lagerung der Komponenten der Ladungssicherung (z.B. Zurrgurte, Rollcontainerhalter) in PE-Behälter (Größe ca. 600 x 400 x 220 mm).X
III.207Lagerung der 100 Druckschläuche B 75-20-KL der Zu- satzbeladung Wasserversorgung erfolgt im Schlauchverle- gesystem und im Rollcontainer Schlauch.X
III.208Lagerung von 9 der 12 Schlauchbrücken der Zusatzbela- dung Wasserversorgung erfolgt auf dem Rollcontainer Schlauch (3x) bzw. im Rollcontainer Verkehrsabsicherung (6x).X
III.209Lagerung von zwei Päckchen Infektionshandschuhe in Edelstahl- oder Aluhalterung im Mannschaftsraum.X
III.210Lagerung eines Flachsaugkorbs.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.211Lagerung eines B-Hohlstrahlrohr mit Stützkrümmer.X
III.212Lagerung von 3 C-Hohlstrahlrohre.X
III.213Lagerung eines DM-Strahlrohres.X
III.214Lagerung eines C-D – Übergangstücks.X
III.215Lagerung eines Systemtrenners.X
III.216Lagerung eines Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät.X
III.217Lagerung von 2 Anhaltesignale.X
III.218Lagerung von 2 Faltsignalen.X
III.219Lagerung eines Leitungsrollers.X
III.220Lagerung eines Einreißhakens.X
III.221Lagerung von 2 Dunghacken.X
III.222Lagerung von 2 Dunggabel.X
III.223Lagerung einer Handsappie.X
III.224Lagerung eines 20 l – Kanisters für Stromerzeuger.X
III.225Lagerung einer handelsüblichen Festzeltgarnitur.X
III.226Lagerung eines Boden-Schlauchaufwicklers.X
III.227Lagerung eines handelsüblichen Getränkekastens.X
III.228Lagerung von 2 Starthilfekabel.X
III.229Gegebenenfalls freibleibendes Lagervolumen in den Gerä- teräumen ist mit leeren, gelagerten und zu liefernden PE - Behälter (ab der Größe ca. 400 x 300 mm bis Größe ca. 600 x 400 mm) aufzufüllen. Geschätzte Anzahl und Größe: _____________________________________________ _____________________________________________X
III.230Lagerung der ortspezifischen Beladung (ohne Bedarfs- oder Alternativpositionen) entsprechend der Beladungslis- te nach Pos. IV. – Los 3 die preislich noch nicht berück- sichtigt ist! Falls hier eine Preisangabe (> 0,00 €) erfolgt, müssen die Halterungen und Ihre Einzelpreise separat aufgeführt wer- den.X
Sonstiges
III.231Projektbetreuung während der Bauphase inkl. der Erstel- lung von individuellen Projektzeichnungen. Nennung eines Projektbeauftragten des Auftragnehmers, welcher während der gesamten Auftragsphasen bindend verantwortlich ist.X
III.232Baubesprechung beim Auftragnehmer, vor Baubeginn, mit Feinabstimmung der Bauausführung. Verpflegungskosten für 6 Beauftragte des jeweiligen Auftragsgebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 250 km ist eine Übernach- tung pro Person durch den Auftragnehmer einzurechnen.X

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

-ssulhcssuAmuiretirk-sgnutreWmuiretirk*rabrefeilthcin*rabrefeil
Einzelpreis
Pos.BezeichnungGesamtpreis
(sofern Angabe erfor-
derlich)
III.233Rohbauabnahme bzw. Rohbaubesprechung beim Auftrag- nehmer, vor Baubeginn, mit Feinabstimmung der Bauaus- führung. Verpflegungskosten für 6 Beauftragte des jeweili- gen Auftragsgebers übernimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von über 250 km ist eine Übernachtung pro Person durch den Auftragnehmer einzurechnen.X
III.234Zweitägige Gebrauchsabnahme und Abholung des kom- pletten Fahrzeuges beim Auftragnehmer, incl. Einweisung auf die Fahrzeugtechnik. Verpflegungs- und Übernach- tungskosten für 6 Beauftragte des Auftraggebers über- nimmt der Auftragnehmer. Bei Entfernung zwischen Auf- traggeber und Auftragnehmer von über 300 km sind min. 2 Übernachtungen im Einzelzimmer pro Person durch den Auftragnehmer einzurechnen.X
III.235Betankung des Fahrzeuges mit den erforderlichen Treib - und Schmierstoffen sowie aller motorbetriebenen Aggrega- te und deren Reservekanister (z.B. Kettensäge, Stromer- zeuger, Drucklüfter)X
III.236Zwischenlagerung und Versicherung aller eventuell vom Auftraggeber oder vom Anbieter des Loses 3 beigestellten Ausrüstungsgegenstände.X
III.237Feuerwehrtechnische Abnahme nach DIN 14530-26, DIN EN 1846 und E DIN 14502 entsprechend den Landesbe- stimmungen z.B. durch den TÜV Süd Auto Service GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt oder gleich- wertige Prüfeinrichtung! Das Abnahmeprotokoll und die Bestätigung der Mängelbe- seitigung müssen uns vorgelegt werden!X
III.238TÜV-Abnahme nach StVZO.X
III.239Bedarfsposition: Minderkosten für eine getätigte Anzahlung bei Auftragser- teilung in Höhe von 33,33 % der Auftragssumme der Pos. III. (= Los 2). Die Anzahlung muss mittels Bankbürgschaft abgesichert sein. Hinweis: andere Zahlungskonditionen können unter Pos. V.2 unter Zahlungsbedingungen optional angegeben wer- den.
Summe der Pos. II. - Aufbau GW-L2 (ohne Bedarfs- und Alternativpositionen)
Gesetzliche MwSt.
Gesamtsumme für das Los 2 – Aufbau GW-L2
Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen!

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

IV. Los 3: FAHRZEUGBELADUNG für einen GW-L2

a) Für die einzelnen Positionen sind die Nettoeinzel bzw. Nettogesamtpreise anzugeben. Opti- onale Preisangaben bei Bedarfs- bzw. Alternativpositionen sind nur unter der Spalte Einzel- preise (und somit als Einzelstückpreis) einzutragen und werden im Gesamtpreis nicht be- rücksichtigt. b) Entsprechend Nr. I.34 der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich eine separate Beladungsauf- stellung mit genauer Einzelbeschreibung und Preisangabe der Ausrüstungsteile erforderlich! Fehlen diese Angaben, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. c) Alle hier aufgeführte Beladungsteile sind im Angebotspreis nach Pos. IV. zu berücksichtigen und durch den Auftragnehmer zu liefern. Vom Anbieter des Loses 2 sind alle Lagerungen, Halterungen usw. für die gesamte Stan- dard-Beladung GW-L2, für die Zusatzbeladung Modul Wasserversorgung sowie die örtliche Zusatzbeladung GW-L2 vorzusehen, liefern und einzubauen, sofern nicht ausdrücklich an- ders gefordert ist bzw. eine Lagerung auf Rollcontainer vorgesehen ist. d) Werkzeuge müssen, soweit sie nicht besonders (Typ, Hersteller) definiert sind, mindestens Handwerker-Standard entsprechen. e) In den nachfolgenden Tabellen für die Beladung sind – so Vorgaben des Auftraggebers exis- tieren – bestimmte Anforderungen an Lagerungen, Halterungen durch Nennung usw. ge- nannt. f) Alle nachfolgend aufgeführten Positionen werden als Ausschlusskriterien bewertet, Ausnah- men sind nur in begründeten Fällen (z.B. Ausrüstungsteil nicht mehr lieferbar, besseres Nachfolgeprodukt oder entsprechend Pos. I.13) möglich! Angegebene Leitfabrikate sollen im Regelfall (= einfaches Wertungskriterium) erfüllt wer- den. Eine Nichterfüllung führt zu einer schlechteren Bewertung im Bewertungskriterium „Er- füllungsgrad der Wertungskriterien“.

IV. Los 3 - Feuerwehrtechnische Fahrzeugbeladung für einen GW-L2

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
Tabelle 1 – Standardbeladung
Gruppe 1: Schutzkleidung und Schutzgerät
IV.1Warnkleidung (Weste), leuchtorange, Polyester, 2 waagerecht umlaufende silberne Reflexstreifen sowie senkrechte über die Schultern, mit Aufschrift „FEU- ERWEHR“, Klasse 2, mit Klettverschluss. Einheits- größe.EN ISO 20471(6) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 2: Löschgerät
IV.2Tragbarer Feuerlöscher mit 12 kg ABC-Löschpulver und einer Leistungsklasse mit min. 55A-233B.EN 3(1) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör
IV.3Mehrzweckleine 20 m, mit Karabinerhaken, in Feuer- wehrleinenbeutel (braun, nach DIN 14921 aus im- prägniertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabi- nerhaken, einschließlich Trageleine).14920(1) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.4Mehrzweckleine 20 m, mit Holzknebel, in Feuerwehr- leinenbeutel (braun, nach DIN 14921 aus imprägnier- tem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoff- steckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken , einschließlich Trageleine).14920(1) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 4: Rettungsgerät
IV.5Multifunktionsleiter, 3-teilig, aus LM, Fabrikat Munk oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 1147 MFL1
IV.6Kopfhalter für obige Multifunktionsleiter zum Einhän- gen eines Auf- und Abseilsystems bei der Schachtret- tung, Fabrikat Munk oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 1147 MFL1
IV.7Fußverbreiterung mit Verstellmechanismus für obige Multifunktionsleiter, Fabrikat Munk oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 1147 MFL1
IV.8Feuerwehrleine FL 30-KF.149204
IV.9Feuerwehrmehrzweckbeutel, Fabrikat UltraMedic, mit Steckverschluss, einschließlich Tragegurt FW-016 (für Feuerwehrmehrzweckbeutel FW-015 mit Metall- schnalle mit Notlöseinrichtung 250 N mit Auslöseindi- kator). Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________149224
Gruppe 5: Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät
IV.10Tragetuch Fabrikat ULTRAMEDIC ultraSaver aus ultraTEX, mit 8 Metall verstärkten Tragegriffen, waschbar, rot, Tragfähigkeit ca. 250 kg, mit Tasche (rot), Tasche mit Trageriemen, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 18651

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.11Notfallrucksack First Responder SEG mit Füllung Comfort nach DIN 13155: Rucksack PAX SEG groß, mit Innentaschenset 1 ge- schweißt. Füllung Comfort nach DIN 13155:2018-11 besteht aus:  1 Beatmungsbeutel Ambu SPUR II mit 3 Ambu- Beatmungsmasken  3 Guedeltuben  2 Larynx-Tuben  1 Boso K1-Blutdruckmessgerät mit Stethoskop  100 ml Handdesinfektionsmittel  1 Universalschiene  1 Ambu PERFIT ACE HWS-Schiene  1 Diagnostikleuchte  6 Absaugkatheter  1 Profi-Handabsaugpumpe  1 Verbandschere  1 Satz Verbandmaterial Oder gleichwertiger Notfallrucksack. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________131551
Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät
IV.12Handlampe ADALIT L3000 ATEX mit Kfz - Ladehalte- rung.14649(3) Beistellung d. Auftraggeber
IV.13Verkehrswarngerät mit zweiseitigem Lichtaustritt, mit Signalscheibe, Fabrikat Horizont Euro-Blitz LED Compact, komplett mit Akku und Kfz-Transportlader, oder gleichwertige Ausführung. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---4
IV.14Digitales Handsprechfunkgerät HRT mit Kfz- Ladegerät.TR BOS(2) Beistellung d. Auftraggeber
IV.15Verkehrsleitkegel, mit schwerem Recycling Fuß nach TL Leitkegel BASt, voll reflektierend, Folientyp B, et- wa 500 mm hoch.TL-BASt(4) Beistellung d. Auftraggeber
IV.16Warndreieck nach StVZO.---(2) Im Fahrgestell- Lieferumfang
IV.17Warnleuchte nach StVZO, einschl. Batterien.---(2) Im Fahrgestell- Lieferumfang
Gruppe 7: Arbeitsgerät
IV.18Transportkasten 600 mm × 400 mm × 220 mm aus Kunststoff für Zurrgurte und Befestigungsteile für die Ladefläche.---(1) Im Lieferum- fang Los 2
Gruppe 8: Handwerkszeug und Messgerät
IV.19Multifunktionales Hebel-/Brechwerkzeug, Paratech Hooligan-Tool SPF (aus einem Stück geschmiedet) mit Hebelklaue und Querschneide/Dorn, Länge 762 mm, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---!

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.20Feuerwehr-Werkzeugsatz gfd® oder Dönges oder Munk im Aluminiumkasten DIN 14880-3-LM mit Auf- schrift „Handwerkzeug DIN 14881“ mit passgenauen Schaumstoffeinsätzen mit kunststoffverstärkten Bö- den zur übersichtlichen Anordnung und einfachen Kontrolle auf Vollständigkeit. Komplett befüllt. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________148811
IV.21Axt B 2 SB-A.7294(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.22Bügelsäge B, ca. 760 mm, Stahlbügel lackiert, Spannhebel, Schnellschnitt-Sägeblatt, Zähne ge- schränkt und gehärtet.201421
IV.23Bolzenschneider : Stahlrohr Hebelarme, Messer und Rohrkopf aus Spe- zialstahl, geschmiedet und hochwertig gehärtet, Be- grenzungsanschlag, präzises und einfaches Nachstel- len durch Exzenterschrauben, Schneidleistung bis Ø 13 mm, Länge 910 mm---(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.24Spaten 850, jedoch mit Griffstiel CY 900 nach DIN 2015220127(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.25Stechschaufel 5 (Frankfurter Schaufel) mit Stiel 1 300 nach DIN 20151, Fabrikat SHW Premium, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________201212
IV.26Stoßbesen mit angeschraubtem Stiel, etwa 1.400 mm lang, Ø 24 bis 26 mm, mind. 400 mm breit, mit Elas- ton-Borsten.---(2) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 9: Sondergerät
IV.27Schleppstange mit Zugöse 40, Länge ca. 2.100 mm (2 m von Augenmitte zu Augenmitte), rot-weiß lackiert.740541
IV.28Gleitschutzketten.---(4) Lieferumfang Fahrgestell
IV.29Unterlegkeil 480.76051-1(2) Im Lieferum- fang Fahrge- stell.
Tabelle 2 –Zusatzbeladung Ausrüstungsmodul „Wasserversorgung“ in Anlehnung an DIN 14555-22
Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör
IV.30Alle Druckschläuche mindestens in der Leistungs- stufe 3 – sofern nicht durch genaue Fabrikats- und Typangaben anders gefordert – entsprechend der Fa- chempfehlung Nr. 1 vom 30.07.2015 des Deutschen Feuerwehrverbandes „Anforderung an die Qualität von Druckschläuchen für die Feuerwehr - neue Leis- tungsstufen“!
IV.31Druckschlauch B 75-5-KL 1-K.14811-1(2) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.32Druckschlauch B 75-20-KL 1, 3-fach gezwirnt, Farbe leuchtgelb.14811-1100
IV.33Feuerlöschschlauch A-110-1500-K (Saugschlauch).EN ISO 145576
IV.34Saugkorb A.14362-1(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.35Saugschutzkorb A (Draht) mit Schnellverschluss für eine feste Verbindung von Drahtschutzkorb und Saugkorb, durch die kleine Bauform ist eine Lagerung im montierten Zustand möglich, kein Einklemmen der Entlüftungsleine, die seitlich am Saugkorb angebrach- te Entleereinrichtung bleibt frei zugänglich, zusam- menlegbar.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.36Standrohr 2B.14375(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.37Sammelstück A-2B.14355(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.38Verteiler BV14345(2) Beistellung d. Auftraggeber
IV.39Übergangsstück B–C.14342(2) Beistellung d. Auftraggeber
IV.40Schlauchabsperrung B---(2) Beistellung d. Auftraggeber
IV.41Mehrzweckleine 20 m, mit Karabinerhaken, in Feuer- wehrleinenbeutel (braun, nach DIN 14921 aus im- prägniertem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoffsteckverschluss, innen am Ring mit Karabi- nerhaken, einschließlich Trageleine).14920(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.42Mehrzweckleine 20 m, mit Holzknebel, in Feuerwehr- leinenbeutel (braun, nach DIN 14921 aus imprägnier- tem Baumwollsegeltuch mit Klappe und Kunststoff- steckverschluss, innen am Ring mit Karabinerhaken, einschließlich Trageleine).14920(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.43Schlauchbrücke 2B-H.14820-110 + 2x Beistel- lung d. Auf- traggeber
IV.44Kupplungsschlüssel ABC.14822-2(5) Beistellung d. Auftraggeber
IV.45Schlüssel B (für Überflurhydrant).3223(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.46Schlüssel C (für Unterflurhydrant).3223(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.47Paar Schachthaken (mit Kette).---(2) Beistellung d. Auftraggeber
IV.48Hebelschlauchbinder B PERFEKT für Druckschläuche Gr. B 75, aus Federstahlband, mit Verschluss, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---10
IV.49Druckbegrenzungsventil B14380(1) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.50Druckbegrenzungsventil B, Fabrikat AWG oder oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________ - Lose Bestellung, d.h. ohne Lagerung im Fahrzeug -143802
Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät
IV.51Digitales Handsprechfunkgerät HRT mit Kfz- Ladegerät.TR BOS(1) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 7: Arbeitsgerät
IV.52Tragkraftspritze PFPN 10/1500 Fabrikat Rosenbauer Fox 3EN 14466(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.53Bindestrang, 2 m lang, 8 mm Durchmesser.---10
Gruppe 9: Sondergerät
IV.54Kanister aus Stahlblech, 20 l, Farbe rot, mit eindeuti- ger Kennzeichnung und unverlierbarem Verschluss und flexiblem Auslaufrohr, für Tragkraftspritze.7274 GGVS(1) Beistellung d. Auftraggeber
Örtliche Zusatzbeladung
Der tatsächliche Umfang der örtlichen Zusatzbeladung erfolgt in Abhängigkeit der Gewichtsbilanz und der räumlichen Un-
terbringungsmöglichkeiten im Kofferaufbau und wird entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten bei Bedarf reduziert.
Genaue Festlegung erfolgt im Rahmen der Auftragserteilung bzw. der Baubesprechung.
Gruppe 1: Schutzkleidung und Schutzgerät
IV.55Packung (100 Stück) Infektions-Einmalhandschuhe aus Nitril (CE-Kat III), Größe 1x L, 1x XLEN 4552
Gruppe 3: Schläuche, Armaturen und Zubehör
IV.56Druckschlauch C 42-15-KL 1-K14811-1(6) Beistellung d. Auftraggeber
IV.57Flachsaugkorb schwimmend Typ Amphibio, mit Fest- kupplung A-Storz mit drehbarem Knaggenteil, schwimmend, Durchflussmenge 2.700 l/min.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.58Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbospritze EVO 750 B mit Griff, Leistung von 360, 550 und 750 l/min oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________EN 15182-31
IV.59Stützkrümmer SK.14368(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.60Hohlstrahlrohr Typ AWG Turbo-Spritze EVO 235 C, Anschlusskupplung Storz C, Leistung von 60, 130 und 235 l/min oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________EN 15182-23
IV.61DM Mehrzweckstrahlrohr.EN 15182-3(1) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.62C-D Übergangsstück.14341(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.63Systemtrenner Typ B-FW.14364(1) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 4: Rettungsgerät
IV.64Gerätesatz Auf- und Abseilgerät, gelagert in wasser- dischtem Tragesack mit Rucksackbegurtung, Fabrikat SKYLOTEC GORDON, bestehend aus:  1 Grundgerät GORDON PULLEY SYSTEM, selbstblockie- rendes Flaschenzugsystem mit Untersetzung 3:1  92 m Seil GORDON Rope Static Ø 10,5 mm  1 Sicherungsgerät Lory, DIN EN 12841-C, DIN EN 15151-1 Typ 8, DIN EN 341, DIN EN 358, DIN EN 795  4 Karabiner DIN EN 362 mit Schraubsicherung  1 Bandschlinge DIN EN 353, DIN EN 795 Klasse B, 0,8 m  1 Bandschlinge DIN EN 353, DIN EN 795 Klasse B, 1,5 m  1 Seilklemme rechts, DIN EN 567, DIN EN 12841-B, für Seil-Ø 8–13 mm  1 Auffang- und Sitzgurt DIN EN 361, DIN EN 813, mit front- seitigem sternalem Anschlagpunkt, Universalgröße  1 Rettungsdreieck DIN EN 1498 Klasse B, 3-fach größen- verstellbar Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________14800-161
IV.65Alternativposition: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät Fabrikat Rollgliss R 350, bestehend aus:  1 Stk. Grundgerät Rollgliss R 350 mit 3 Karabinern, Un- tersetzung 3:1  120 m Polyamid-Kernmantelseil  1 Stk. Umlenkrolle fest  1 Stk. Umlenkrolle lose  2 Stk. Karabiner DIN EN 362 mit Schraubverschluss  1 Stk. Bandschlinge DIN EN 354, DIN EN 795 1,5 m  1 Stk. Seilklemme DIN EN 567  1 Stk. Anseilgurt Größe M DIN EN 358, DIN EN 361, DIN EN 813  1 Stk. Rettungsdreieck EN 1498 Typ B  1 Stk. Seil- und Gerätesack Oder gleichwertiges Auf- und Abseilgerät. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________14800-161
Gruppe 6: Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät
IV.66Digitales Handsprechfunkgerät HRT mit Kfz- Ladegerät.TR BOS(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.67Anhaltestab.---(2) Beistellung d. Auftraggeber

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.68Faltsignal, Federspannmechanismus für straffe Span- nung, Seitenlänge 900 mm, Bespannung aus PVC- beschichtetem Kunststoffgewebe, weiß retroreflektie- rend, Warndreieck Tagesleuchtfarbe rot, Aufdruck schwarz: Aufschrift 3x FEUERWEHR. Lieferung einschließlich Schutzhülle aus PVC.---2
IV.69Leitungsroller, 230 V, Schutzart IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1). Zuleitung: Leitung H07RN-F3 ⋅ 2,5 nach DIN VDE 0282-4, Länge: 50 m, mit Stecker nach DIN 49443, 16 A 250 V Abgang: drei Stück Steckdose DIN 49442, 2P + PE, 16 A 250 V Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _________________________________________EN 613161
Gruppe 7: Arbeitsgerät
IV.70Bedarfsposition: Stromerzeuger Fabrikat MAG 136 SL 9 kVA MAG Feuerwehrstromerzeuger MAG 136 SL 9 kVA im klei- nen DIN Rahmen (5 kVA Rahmen) Aufbau aus Rundrohrrahmen incl. DIN Aufnahmepunkte. Verkleidungen aus leichtem Aluminium. Motor und Genera- tor schwingungsgedämpft gelagert. Batterie servicefreund- lich und thermisch korrekt positioniert. 4 stabile Softgriffe für bestmöglichen Tragekomfort. Klappdeckel für vollkommene Servicezugänglichkeit. Strahlschutzbleche für Ihre Sicher- heit. Ausgelegt auf Dauerbetrieb! Oder gleichwertiger Stromerzeuger. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________146851
IV.71Für obigen Stromerzeuger: Abgasschlauch, Länge 2.500 mm, Durchmesser 50 mm . Aus Metall, flexibel, feuerverzinkt, einerseits An- schlussmuffe mit Führungsnut, andererseits Auspuff- rohrende mit Haltestift, wärmeisolierende Holzgriffe für obigen Stromerzeuger.145721
IV.72Einreißhaken nach DIN 14851-MV, Leichtmetall, Si- cherung und Arretierung aller Verbindungen mittels unverlierbarer Schrauben ohne Werkzeug, Teleskop- stiel mit rutschfestem Griff- und Kälteschutz, isoliert gegen Spannungen bis 1000 V, teleskopierbar, mit Verlängerung, Länge des Oberteils 2 m, ausziehbar auf 3,20 m, Verlängerung 2 m, Gesamtlänge max. 4,80 m.14851(1) Beistellung d. Auftraggeber
Gruppe 8: Handwerkszeug und Messgerät
IV.73Dunghacke mit Stiel, etwa 1.300 mm lang, Fabrikat SHW Premium, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---2

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.74Dunggabel mit Stiel, etwa 1.300 mm lang, Fabrikat SHW Premium, oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---2
IV.75OCHSENKOPF Handsappie, Tiroler Form, Langlebi- ger Hickoryholzstiel, 1.160 mm, 2,3 kg.---1
Gruppe 9: Sondergerät
IV.76Kanister aus Stahlblech, 20 l, mit unverlierbarem Ver- schluss und flexiblem Auslaufrohr, mit eindeutiger Be- schriftung des Inhalts und Gefahrstoffkennzeichnung, Farbe gelb, für Stromerzeuger.7274 GGVS(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.77Handelsübliche Festzeltgarnitur bestehend aus  2x Klappbank 2200 mm  1x Klapptisch 2200 mm Schwere Ausführung in Brauereiqualität, Schnapp- schlösser halten die Fußgestelle im eingeklappten Zustand sicher in Position.---(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.78Boden-Schlauchaufwickler Fabrikat Barth Rolly IV. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---1
IV.79Handelsüblicher Getränkekasten (20x 0,5 l)---(1) Beistellung d. Auftraggeber
IV.80Konfektioniertes Verbindungskabel, Länge 6 m, aus flexibler Zwillingsleitung 2 x 35 mm² nach VG 96927 mit anvulkanisierten Steckern VG 96917 F-001 und Kupplung VG 96917 D-001.VG 96927-121
IV.81Starthilfekabel, Länge 5 m, flexible Zwillingsleitung 2 x 35 mm² nach VG 96927 mit anvulkanisiertem Stecker nach VG 96917 F-001 und Polzangen.---1
Zu beschaffende Beladung für Rollcontainer
Rollcontainer „Schlauch“
IV.82Barth Schlauchfördereinrichtung X-CROSS: Für Druckschläuche bis Größe B. Mittels Gummiförderband werden die Schläuche in einen Behälter (z. B. Schlauchbox X-CROSS) eingezogen, eine Anpressplatte sorgt für siche- ren Transport auch nasser Schläuche. Stromversorgung durch Milwaukee® LiIon-Akku 28 V für ca. 1200 m Schlauch, Betätigung über Fußschalter, stufenlose Regelung der Transportgeschwindigkeit von 0-6 km/h. Montage am Fahr- zeug mittels flexibler Klemmvorrichtung. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---1
IV.83Für obige Schlauchfördereinrichtung: 230 V – Netzteil für die externe Stromversorgung.---1

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
Rollcontainer „Wasserschaden“
IV.84Leitungsroller, 400/230 V, Schutzart IP 54 nach DIN EN 61316, (VDE 0470 Teil 1), Zuleitung: Leitung H07RN-F5 ⋅ 2,5 nach DIN VDE 0282-4, Länge: 50 m, Farbe gelb, mit CEE-Stecker, 16 A 400 V Abgang: drei Stück Steckdose DIN 49442, 2P + PE, 16 A 250 V, ein Stück CEE-Steckdose 16 A / 400 V / 6hEN 613161
PE-Transportbehälter (Eurobox), Farbe grau, Größe ca. 600 x 400 x 220 mm.---3
IV.85Wathose Bundeswehr-Ausführung, beidseitig be- schichtetes Polyamidgewebe: Hervorragende Eigenschaften hinsichtlich Reißfestigkeit, Kältebeständigkeit sowie beim Einsatz in Verbindung mit Seewasser, Heizöl, Säuren und Laugen. Verstellbare Ho- senträger und Gürtel mit Dornenschnallen, Brusttasche in- nen, aufgeschweißte Knieverstärkung.DIN EN ISO 203451
IV.86Personenschutzleitung (PRCD-S+) 230 V: Zum Schutz des Bedieners vor lebensbedrohlichen Körper- strömen beim Anschluss von ortsveränderlichen Elektroge- räten an Fremdsteckdosen am Einsatzort. Schutzschalter IP55 in der Leitung verbaut, Schutz vor Über-/Unter- oder Gleichspannung, Verdrahtungsfehler, N- oder L-Leiter Un- terbrechung, Unterbrechung oder Fremdspannung auf PE- Leiter, Fehlerstrom > 30 mA. Einschalten ist nur mit bloßer Hand möglich, bei Messfehlern (z. B. durch das Tragen ei- nes Handschuhs) schaltet der PRCD-S+ nicht ein, optische Warnung und permanente Zustandsanzeige durch LED. 230 V, Schaltergehäuse IP55 in der Leitung verbaut, 3,0 m Anschlussleitung H07RN-F 3G1,5, eine Seite Schuko- Stecker IP44, andere Seite Schuko-Kupplung IP68.146602
IV.87Wasserschieber ca. 560 mm aus Metall, mit doppel- tem Synthethik-Moosgummistreifen; mit Schnellver- schluss und Holzstiel, 1400 mm lang.---3
Rollcontainer „Tragkraftspritze“
IV.88Feuerlöschschlauch A-110-1500-K (Saugschlauch).EN ISO 145574
IV.89Kupplungsschlüssel ABC.14822-23
IV.90Schlüssel B (für Überflurhydrant) mit Ratsche, Fabri- kat AWG Typ Universal Pro: Schlüssel B AWG UNIVERSAL PRO mit Ratsche, in Anleh- nung an DIN 3223, für Überflurhydranten. Aus Aluminium, rot pulverbeschichtet, Ratsche alle 15° einrastend, Richtung umschaltbar, Länge 616 mm Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________32231
IV.91PE-Transportbehälter (Eurobox), Farbe grau, Größe ca. 600 x 400 x 220 mm.---1

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.92Tragbarer Feuerlöscher Fabrikat Minimax, Jockel, To- tal oder Gloria oder gleichwertig, mit 6 kg ABC- Löschpulver und einer Leistungsklasse min. 21-A-113 B, oder gleichwertiger Löscher. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________EN 31
IV.93Schlauchabsperrung B mit Kugelhahn, zwei Fest- kupplungen, Fabrikat AWG oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _________________________________________---2
IV.94Druckbegrenzungsventil B, Fabrikat AWG oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _________________________________________143801
IV.95Saugkorb A, Fabrikat AWG oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________143621
IV.96Flachsaugkorb schwimmend Typ Amphibio, mit Fest- kupplung A-Storz mit drehbarem Knaggenteil, schwimmend, Durchflussmenge 2.700 l/min.---1
IV.97Saugschutzkorb A (Draht) mit Schnellverschluss für eine feste Verbindung von Drahtschutzkorb und Saugkorb, durch die kleine Bauform ist eine Lagerung im montierten Zustand möglich, kein Einklemmen der Entlüftungsleine, die seitlich am Saugkorb angebrach- te Entleereinrichtung bleibt frei zugänglich, zusam- menlegbar.---1
Rollcontainer „Ölspur“
IV.98Gefahrstoffbehälter Fabrikat Chemo Mobil-Box mit Gefahrgutzulassung, 170 l, mit Deckel und abschließbaren Mechanismus mit Metallbügel und Arretierfeder, Größe 60 x 40 x 88 cm. Deckelfarbe rot. Bezugsquelle z.B. www.chemo.de---2
IV.99Streuwagen Fabrikat gfd® SDC 03 Geeignet für alle gängigen, granulatartigen Ölbindemittel. Dosiereinrichtung zum Einstellen der Streubreite und - dichte, höhenverstellbarer Handgriff, verstellbarer Standfuß, Behälter zum Transport faltbar. Streubreite 400 mm; Behältergröße 65 l, Behältermaterial Blech, PE-Rad Ø 180 mm. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.100Weithalskanister zur Lagerung von Ölbindemittel, aus HDPE, Volumen 20 l, mit Schraubverschluss D-150 und zwei Tragegriffen, Farbe weiß mit roten Deckel.---4
IV.101Stoßbesen Fabrikat SHW Premium mit angeschraub- tem Stiel, etwa 1.400 mm lang, Ø 24 bis 26 mm, mind. 400 mm breit, mit Elaston-Borsten. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________---4
IV.102Hallenser Randschaufel SHW PREMIUM „Profi“, Blattmaß 380x380 mm, aus Aluminium mit Stahlschutzkante, mit Stiel aus Buchenholz, Länge 1300 mm.---2
IV.103Sandschaufel (Holsteiner Schaufel) SHW PREMIUM Blattmaß 270x250 mm, aus Aluminium, rot gepulvert mit Stiel 1300 nach DIN 20151. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: ________________________________________201212
IV.104PE-Transportbehälter (Eurobox), Farbe grau, Größe ca. 600 x 400 x 220 mm.---1
Rollcontainer „Strom/Licht“
IV.105Leitungsroller, 230 V, Schutzart IP 54 nach DIN EN 61316, (VDE 0470 Teil 1). Zuleitung: Leitung H07RN-F3 ⋅ 2,5 nach DIN VDE 0282-4, Länge: 50 m, Farbe gelb, mit Stecker nach DIN 49443, 16 A 250 V Abgang: drei Stück Steckdose DIN 49442, 2P + PE, 16 A 250 VEN 613162
IV.106Kanister aus Stahlblech, 20 l, Farbe gelb, mit eindeu- tiger Kennzeichnung und unverlierbarem Verschluss und flexiblem Auslaufrohr, für Stromerzeuger.7274 GGVS1
IV.107PE-Transportbehälter (Eurobox), Farbe grau, Größe ca. 600 x 400 x 220 mm.---1
IV.108Scheinwerfertrage Fabrikat Dönges V2: Gestell aus Aluminium, integrierte Kabelaufwicklung, ergo- nomischer Tragegriff, mit 2 Setolite LED-Scheinwerfer ALDEBARAN GLADIUS 2K LED, mit integrierter Verkabe- lung, oder gleichwertige Flutlichtrage mit 2 LED- Scheinwerfer zu je 23.000 lm, Scheinwerfer frei schwenkbar für 300° Ausleuchtung, IP65, 2 Schuko-Steckdosen IP68, 10 m Anschlussleitung H07RN-F 3G1,5 mit Schuko-Stecker IP68, Anschluss 230 V. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.109Beleuchtungsballon POWERMOON® LEDMOON® 600+. Federschirm-Mechanismus mit schnell einrastender PULL- Down Lösung zu öffnen und zu schließen, ausklappbarer Kranhaken zum Aufhängen, vibrations- und erschütterungs- resistent durch Verwendung von LEDs, windresistent bis 100 km/h. Lieferung einschließlich Kugelkopf-Adapter mit Aufsteck- bohrung A DIN 14640 zur Verwendung mit Stativen oder Aufsteckrohren mit Aufsteckzapfen C DIN 14640, Adapter zur Verwendung mit Original POWERMOON® Stativen, Transportkoffer. Farbe Oberhülle rot. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1
IV.110Abgasschlauch, Länge 2.500 mm, Durchmesser 50 mm . Aus Metall, flexibel, feuerverzinkt, einerseits An- schlussmuffe mit Führungsnut, andererseits Auspuff- rohrende mit Haltestift, wärmeisolierende Holzgriffe für obigen Stromerzeuger.145721
Rollcontainer „Verkehrsabsicherung“
IV.111Verkehrsleitkegel, mit schwerem Recycling Fuß nach TL Leitkegel BASt Folientyp B, voll reflektierend, etwa 500 mm hoch.TL BASt20
IV.112Transportwagen mit klappbaren Schiebegriff aus Stahl. Stahlblechplattform mit rutschhemmendem Kunststoffbelag und umlaufendem Kantenschutz, 2 Lenk- und 2 Bockrollen mit Vollgummibereifung, 2 Radfeststeller, Tragkraft 150 kg. Abmessungen ca. 750x490x190, Ladehöhe 140 mm. Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---1
IV.113LED-Warnblitzleuchten als CombiFlare Set: 16 LEDs mit 9 verschiedenen Lichtmodi, Leuchtdauer pro Ak- kuladung je nach Modus 5-14 h. Satzbestandteile:  6 Einzelmodule mit LiIon-Akku 3,7 V  Transportkoffer mit integriertem Akku-Ladesystem  Anschlussleitung 12/24 V und 230 V Oder gleichwertig. Angebotene(s/r) Fabrikat/Typ: _______________________________________---3
IV.114Folienabsperrband aus PE, ≈ 80 mm breitem beidsei- tig rot-weiß gestreift, „FEUERWEHR“. 500 m lang, einschließlich Kunststoffabrollbox mit Tragegriff!---1

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.115Faltsignal, Federspannmechanismus für straffe Span- nung, Seitenlänge 900 mm, Bespannung aus PVC- beschichtetem Kunststoffgewebe, weiß retroreflektie- rend, Warndreieck Tagesleuchtfarbe rot, Aufdruck schwarz: Aufschrift 3x FEUERWEHR. Lieferung einschließlich Schutzhülle aus PVC.---4
IV.116Anhaltestab LED plus, beidseitig beleuchtet rot/grün, in LED-Ausführung, mit beidseitiger Aufschrift auf der einen Seite rote LEDs mit Aufschrift „Halt Feuerwehr“ auf rotem Grund, auf der anderen Seite grüne LEDs mit Aufschrift „Straße frei“ auf grünem Grund, ein- schließlich Batterien.---2
Sonstiges
IV.117Eine detaillierte Ausrüstungsliste ist dem Angebot beizufügen!
IV.118Die Lieferfähigkeit und Preisbindung der Beladung muss bis Auslieferung des GW-L2 gewährleistet sein!
IV.119Projektbetreuung bis zur vollständigen Abwicklung des Loses 3. Nennung eines Projektbeauftragten des Auftragneh- mers, der während der gesamten Auftragsphasen bindend verantwortlich ist.---1
IV.120Auftragsklärungsgespräch mit dem Auftraggeber zur Feinabstimmung des Auftragsumfangs.---1
IV.121Abstimmung mit dem Auftraggeber des Loses 2 zwecks Liefertermin und eventuelle Schnittstellen zwischen Los 2 und 3.---1
IV.122Anlieferung der gesamten Beladung in einer Einheit (keine Teillieferungen) im zusammengebauten Zu- stand an den Aufbauhersteller des Loses 2. Übergabe sämtlicher Herstellerdokumentationen (z.B. Bedienungsanleitungen, Garantiekarten) an den Auftraggeber. Bei Bedarf können auch entsprechende Staffelpreise angegeben werden.---1

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Stück-
Pos.GegenstandNach DINEinzelpreisGesamtpreis
zahl
IV.123Alternativposition: Um Risikopreisaufschläge zu vermeiden: Minderpreis für Lieferung der Ausrüstung nach Auf- tragserteilung und Verfügbarkeit (und somit unabhän- gig vom Gesamtfahrzeug) in einer Einheit (keine Teil- lieferungen) im zusammengebauten Zustand an die Feuerwehr Missen-Wilhams. Zahlung erfolgt nach er- folgter vollständiger Auslieferung der Ausrüstung.---1
Nettosumme der Pos. IV. - Beladung GW-L2 (ohne Alternativ- oder Bedarfspositionen)
MwSt. (z. Zt. 19%)
Gesamtbruttosumme für das Los 3 – Beladung GW-L2
Achtung: Bitte die letzten Seiten ebenfalls ausfüllen!

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

V. SONSTIGES

Die gesamte Leistungsbeschreibung ist wie folgt - entsprechend den Losen - auszufüllen und zusammen mit Ihren Angebotsunterlagen (Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedingun- gen, Zusätzliche Vertragsbedingungen, Technische Beschreibungen, Gewichts- und Energiebi- lanz, Beladepläne/Zeichnungen, genaue Kostenübersichten etc.) bis spätestens 28.04.2026, 14:00 Uhr, elektronisch auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter dem in der EU-Bekanntmachung angegebenen Link einzureichen.

V.1) zu II. LOS 1: Fahrgestell GW-L2

Preis Fahrgestell GW-L2: _______________________ €

19 % Mehrwertsteuer: _______________________ €


Gesamtendpreis Los 1: €

Zahlungsbedingungen: (Achtung: es erfolgen keine Vorauszahlungen!)






Liefertermin/-zeit: (spätestens 31.12.2027, sofern der Aufbauhersteller keine spätere Anlieferung wünscht)





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Ausschreibung GW-L2 März 2026

V.2) zu III: LOS 2: Fahrzeugaufbau GW-L2:

Preis Fahrzeugaufbau GW-L2: _______________________ €

19 % Mehrwertsteuer: _______________________ €


Gesamtendpreis Los 2: €

Zahlungsbedingungen: (Achtung: es erfolgen keine Vorauszahlungen!)





Liefertermin/-zeit: (spätestens 31.12.2028, bei Fahrgestelleingang bis zum 31.12.2027)





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Ausschreibung GW-L2 März 2026

V.3) zu IV: LOS 3: Beladung GW-L2:

Preis Beladung GW-L2: _______________________ €

19 % Mehrwertsteuer: _______________________ €


Gesamtendpreis: €

Zahlungsbedingungen: (Achtung: es erfolgen keine Vorauszahlungen, Zahlung erfolgt erst bei Auslieferung des GW-L2!)





Liefertermin/-zeit: (spätestens 31.12.2028 und in enger Abstimmung mit dem Auftragnehmer des Loses 2)





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Ausschreibung GW-L2 März 2026

V.4) Erklärung für Lose 1, 2 und 3:

Das Angebot entspricht der vorangestellten Leistungsbeschreibung in allen Punkten. Eventuelle Abweichungen sind im Angebot besonders herausgestellt und ausführlich beschrieben bzw. nachfolgend dargestellt (ggf. als Anlage beifügen):

Bemerkungen:
































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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Anlage 1 - Wertungsblatt (Bewertungsmatrix) nach § 58 VgV

für das Los 1 (Fahrgestell für GW-L2) - Grundlage für die Wertung sind z.B. die Angebote mit den technischen Beschreibungen sowie die im Rahmen der Wertung erstellten Preisfolgeliste und Angebotsdurchsichten

Fahrgestell für GW-L2Bieter 1Bieter 2Bieter 3
dnehcerpstne negalretnusgnubierhcssuA neiretirksgnutreWPreis (Maximalpunktzahl 10)*1
Gewichtung 50 %
Effektiver Angebotspreis (Wertungssumme) nach Gleichwertigkeitsstellung (max. 9 Punkte)
Folgekosten (max. 1 Punkt)
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Maximalpunktzahl 10)*2
Gewichtung 40 %
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (max. 9 Punkte)
Energieeffizienz (max. 1 Punkte)
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Service (Maximalpunktzahl je Einzelpkt.:10)*3
Gewichtung 10 %
Nähe der nächstgelegenen Servicestelle
Reaktionszeiten
mobiler Kundendienst
Summe = ø Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Gesamtpunkte
Rangfolge

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

*1 Preisbewertung:  Effektiver Angebotspreis:

Der Preis (in €) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen (in €) werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nach- lässen, Bonus/Malus-Regelungen, Skonto (sofern Zahlungsziel ≥ 10 Tage), ohne Bedarfs- und Alternativpositionen!

Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 9 Punkten normiert:

 9 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.  0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen enthalten ebenfalls 0 Punkte.  Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

 Folgekosten: die Folgekosten werden wie folgt berechnet:  Folgekosten = (Anzahl Wartungsintervalle x durchschn. Stundenaufwand x Arbeitsstundensatz)  Der Anbieter mit den niedrigsten planbaren Folgekosten erhält die Maximalpunktzahl von einem Punkt. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit den doppelten Folgekosten. Alle Anbieter mit darüber liegenden Folgekosten enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Folgekosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Folgekosten nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten

*2 Bewertung Erfüllungsgrad der Wertungskriterien:  Erfüllungsgrad der Wertungskriterien: prozentualer Anteil der erfüllten Wertungskriterien (= Quotient aus den tatsächlich erfüllten Wer- tungskriterien zu allen Wertungskriterien) x 9 Punkte (Angabe mit zwei Stellen nach dem Komma); jedes Wertungskriterium wird - sofern nicht in der Leistungsbeschreibung anders dargestellt - einfach gewertet!  Energieeffizienz: der Anbieter mit dem niedrigsten Treibstoffverbrauch erhält die Maximalpunktzahl von 1 Punkt, für je 10 g/kWh Treib- stoffmehrverbrauch erfolgt ein Abzug von 0,1 Punkten! Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

 Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Energieeffizienz nicht ermittelbar ist, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten

*3 Bewertung Service:  Nähe des Kundendienstzentrums: der Anbieter mit der kürzesten Entfernung erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 10 km größe- ren Entfernung erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Als Entfernung wird die schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps gewertet.  Reaktionszeiten: der Anbieter mit der durchschnittlich kürzesten Reaktionszeit erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 4 h längere Reaktionszeit erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Mobiler Kundendienst: ein vorhandener mobiler Kundendienst führt zu einer Maximalpunktzahl von 10 Punkten, kein vorhandener mobiler Kun- dendienst wird mit 0 Punkte bewertet.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkten in der Leistungsbeschreibung die notwendigen Serviceangaben nicht ermittelbar sind, erfolgt im entsprechenden Unterpunkt ein Ansatz mit 0 Punkten

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Anlage 2 - Wertungsblatt (Bewertungsmatrix) nach § 58 VgV

für das Los 2 (Feuerwehrtechnischer Aufbau für GW-L2) - Grundlage für die Wertung sind z.B. die Angebote mit den technischen Beschreibungen und Zeichnungen sowie die im Rahmen der Wertung erstellten Preisfolgeliste und Angebotsdurchsichten

Aufbau für GW-L2Bieter 1Bieter 2Bieter 3
dnehcerpstne negalretnusgnubierhcssuA neiretirksgnutreWPreis (Maximalpunktzahl 10)*1
Gewichtung 50 %
Effektiver Angebotspreis (Wertungssumme) nach Gleichwertigkeitsstellung (max. 9 Punkte)
Folgekosten (max. 1 Punkt)
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Maximalpunktzahl 10)*2
Gewichtung 40 %
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (max. 9 Punkte)
Gewichtsbilanz (max. 1 Punkt)
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Service (Maximalpunktzahl je Einzelpkt.:10)*3
Gewichtung 10 %
Nähe des Kundendienstzentrums
Reaktionszeiten
mobiler Kundendienst
Summe = ø Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Gesamtpunkte
Rangfolge

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

*1 Preisbewertung:  Effektiver Angebotspreis:

Der Preis (in €) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen (in €) werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nach- lässen, Bonus/Malus-Regelungen, Skonto (sofern Zahlungsziel ≥ 10 Tage), ohne Bedarfs- und Alternativpositionen!

Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 9 Punkten normiert:  9 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.  0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen enthalten ebenfalls 0 Punkte.  Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

 Folgekosten: die Folgekosten werden für den Nutzungszyklus des Fahrzeuges wie folgt abgeschätzt:  2 Reparaturen à 10 Stunden im Herstellerwerk  3 Reparaturen à 5 Stunden vor Ort  Bei einem mobilen Service (insgesamt 3 Reparaturen, s.o.) werden die Fahrtkosten wie folgt ermittelt: Entfernung mobiler Servicestelle

  • Auftraggeber x 2 x Kilometerpauschale od. 1x Fahrtkostenpauschale. Hin- und Rückfahrten zum Werk werden mit 1,5 €/km ange- setzt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Der Anbieter mit den niedrigsten fiktiven Folgekosten erhält die Maximalpunktzahl von einem Punkt. 0 Punkte erhält ein Anbieter mit den doppelten Folgekosten. Alle Anbieter mit darüber liegenden Folgekosten enthalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Folgekosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die Folgekosten nicht ermittelbar sind, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkte

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

*2 Bewertung Erfüllungsgrad der Wertungskriterien:  Erfüllungsgrad der Wertungskriterien: prozentualer Anteil der erfüllten Wertungskriterien (= Quotient aus den tatsächlich erfüllten Wer- tungskriterien zu allen Wertungskriterien) x 9 Punkte (Angabe mit zwei Stellen nach dem Komma); jedes Wertungskriterium wird - sofern nicht in der Leistungsbeschreibung anders dargestellt - einfach gewertet!  Gewichtsbilanz: der Anbieter mit dem niedrigsten tatsächlichen Gewicht (oder Gewichtsreserve) erhält die Maximalpunktzahl von einem Punkt, für je 150 kg Mehrgewicht über dem niedrigsten tatsächlichen Gesamtgewicht erfolgt ein Abzug von 0,1 Punkten! Die Punkteermitt- lung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Zur Vergleichbar- keit der Gewichtsbilanzen werden die Löschmittelmengen vereinheitlicht.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung das tatsächliche Gewicht (oder Gewichtsreserve) nicht ermit- telbar ist, erfolgt ein Ansatz mit 0 Punkten

*3 Bewertung Service:  Nähe des Kundendienstzentrums: der Anbieter mit der Entfernung erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 100 km größeren Entfer- nung erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Als Entfernung wird die schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps gewertet.  Reaktionszeiten: der Anbieter mit der durchschnittlich kürzesten Reaktionszeit erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 4 h längerer Reaktionszeit erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.  Mobiler Kundendienst: ein vorhandener mobiler Kundendienst führt zu einer Maximalpunktzahl von 10 Punkten, kein vorhandener mobiler Kun- dendienst wird mit 0 Punkte bewertet.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkten in der Leistungsbeschreibung die notwendigen Serviceangaben nicht ermittelbar sind, erfolgt im entsprechenden Unterpunkt ein Ansatz mit 0 Punkten

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

Anlage 3 - Wertungsblatt (Bewertungsmatrix) nach § 58 VgV

für das Los 3 (Feuerwehrtechnische Beladung für GW-L2) - Grundlage für die Wertung sind z.B. die Angebote mit den technischen Beschreibungen sowie die im Rahmen der Wertung erstellten Preisfolgeliste und Angebotsdurchsichten

Beladung für GW-L2Bieter 1Bieter 2Bieter 3
dnehcerpstne negalretnusgnubierhcssuA neiretirksgnutreWPreis (Maximalpunktzahl 10)*1
Gewichtung 50 %
Effektiver Angebotspreis (Wertungssumme) nach Gleichwertigkeitsstellung (max. 10 Punkte)
Summe = Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien (Maximalpunktzahl 10)*2
Gewichtung 40 %
Erfüllungsgrad der Wertungskriterien bezüglich Einhal- tung des Leitfabrikats bei Ausrüstung mit dem Vermerk „oder gleichwertig“
Summe = ∑ Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Service (Maximalpunktzahl je Einzelpkt.:10)*5
Gewichtung 10 %
Nähe der nächstgelegenen Servicestelle
Summe = Einzelpunkte x Wichtungsfaktor
Gesamtpunkte
Rangfolge

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Ausschreibung GW-L2 März 2026

*1 Preisbewertung:  Effektiver Angebotspreis:

Der Preis (in €) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen (in €) werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nach- lässen, Bonus/Malus-Regelungen, Skonto (sofern Zahlungsziel ≥ 10 Tage), ohne Bedarfs- und Alternativpositionen!

Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:

 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.  0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen enthalten ebenfalls 0 Punkte.  Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

*2 Bewertung Erfüllungsgrad der Wertungskriterien:  Erfüllungsgrad der Wertungskriterien: prozentualer Anteil der Erfüllung von in der Leistungsbeschreibung geforderten Leitfabrikaten bei Bela- dungsteilen mit dem Vermerk „oder gleichwertig“ x 10 Punkte (Angabe mit zwei Stellen nach dem Komma)

*5 Bewertung Service:  Nähe des Kundendienstzentrums: der Anbieter mit der kürzesten Entfernung erhält die Maximalpunktzahl von 10 Punkten, für je 100 km größe- ren Entfernung erfolgt ein Abzug von 1 Punkt. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Als Entfernung wird die schnellste Fahrtroute nach Routenplaner Google Maps gewertet.  Falls bei fehlenden Angaben zu diesen Punkt in der Leistungsbeschreibung die notwendige Angabe des Kundendienstzentrums nicht ermittel- bar ist, erfolgt die Berechnung vom Standort des Anbieters.

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