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4d_Erklärung_Nds_MiLoG.docx

Lieferung eines Gerätewagens Logistik für die Feuerwehr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 16:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG), §4 NTVergG

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

  1. Ich/Wir bestätige(n), in meinem/unserem Unternehmen den Mindestlohn nach aktuellem MiloG zu zahlen und alle weiteren Verpflichtungen (z. B. Aufzeichnungs- und Zusammenarbeitspflichten) nach dem MiloG einzuhalten. Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist (§ 19 Abs. 1 MiloG) und dass kein Verfahren nach § 21 MiloG i. V. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten anhängig ist.

  2. lch/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem Auftraggeber auf Verlangen geeignete Nachweise zur Zahlung des Mindestlohnes in meinem/unserem Unternehmen (z. B. anonymisierte Aufzeichnungen über geleistete Stunden und Entgelte, Lohnlisten, Bestätigung des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Lohnbüros) vorzulegen.

  3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen, sie in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, von diesen Unternehmen eine gleichlautende Verpflichtungserklärung einzuholen und diese auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit die Übertragung von Leistungen auf Dritte nach den Verdingungs-/Vertragsunterlagen des Auftraggebers ausgeschlossen ist.

  4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:

  • den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
  • den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
  • den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
  • aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
  1. Ich/Wir erkenne(n) die Verpflichtungen und Vereinbarungen nach §14 NTVergG sowie die resultierenden Sanktionen nach §15 NTVergG vollständig an.

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Erklärende Person (Unterschrift / Textform)[1]

  1. auf eine Unterschrift in Schriftform darf verzichtet werden, wenn diese Erklärung Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes gemäß den Angebotsbestimmungen ist. Mit Abgabe des Dokumentes erklärt der Bieter den Inhalt des Dokumentes auch ohne Schriftform. ↑
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