Lieferung eines Gerätewagens Logistik für den Feuerwehr-Transportdienst
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Märkischer Kreis
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
- Bekanntmachung
- vergabe-westfalen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 709769-2026
- Verfahrensnummer
- ae7b8650-9b54-44f1-9915-25cdef4525fc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 16 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Der Märkische Kreis beschafft einen Gerätewagen Logistik für den vertraglich geregelten Transportdienst des Feuerwehrservicezentrums. Das Zentrum soll nach seinem Neubau am Standort Rosmart wieder vom Märkischen Kreis betrieben werden; der Auftrag betrifft die Region Märkischer Kreis. Ein Lieferzeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Das Feuerwehrservicezentrum, welches heute von der Stadt Iserlohn betrieben wird, geht nach dem Neubau am Standort Rosmart wieder in den operativen Betrieb des Märkischen Kreises über. Für den vertraglich geregelten Transportdienst wird ein Gerätewagen Logistik benötigt. Weitere Angaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gerätewagen Logistik für den Transportdienst der Feuerwehr
Das Feuerwehrservicezentrum, welches heute von der Stadt Iserlohn betrieben wird, geht nach dem Neubau am Standort Rosmart wieder in den operativen Betrieb des Märkischen Kreises über. Für den vertraglich geregelten Transportdienst wird ein Gerätewagen Logistik benötigt. Weitere Angaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Gerätewagen Logistik für den Transportdienst der Feuerwehr
- Für die Wertung wird der Netto-Gesamtpreis herangezogen. Die Umrechnung des Preises in Preispunkte erfolgt über eine lineare Interpolation im Verhältnis zum günstigsten Angebot: Preispunkte= 60 x Niedrigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote / Preis des zu bewertenden Angebots. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die vollen 60,00 Preispunkte. Höhere Angebotspreise erhalten proportional weniger Punkte.
- 60 %
- Die Bewertung des Gebrauchswerts basiert auf den Angaben im Leistungsverzeichnis für den "Aufbau Koffer". Jedes Unterkriterium wird zunächst mit einer absoluten, lückenlosen Punktzahl bewertet: - Unterkriterium 2.1: Wandstärke (Gewichtung innerhalb des Gebrauchswerts: 1/3) o 5 Punkte: ab 40,0 mm o 4 Punkte: von 35,0 mm bis 39,9 mm o 3 Punkte: von 30,0 mm bis 34,9 mm o Angebote mit einer Wandstärke von weniger als 30,0 mm erfüllen die Mindestanforderungen nicht und werden vom Verfahren ausgeschlossen. - Unterkriterium 2.2: Ladefläche (Gewichtung innerhalb des Gebrauchswerts: 2/3) o 5 Punkte: Stellfläche für 14 oder mehr Rollcontainer o 4 Punkte: Stellfläche für 13 Rollcontainer o 3 Punkte: Stellfläche für 12 Rollcontainer o 2 Punkte: Stellfläche für 11 Rollcontainer o 1 Punkt: Stellfläche für 10 Rollcontainer o Angebote mit einer Stellfläche von weniger als 10 Rollcontainern erfüllen die Mindestanforderungen nicht und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Berechnung der Gebrauchswertpunkte: Die in den Unterkriterien erreichten Punkte werden gewichtet addiert, um die finalen Punkte für den Gebrauchswert (maximal 30,00 Punkte) zu ermitteln: Gebrauchswertpunkte = (Punkte Wandstärke x 2) + (Punkte Ladefläche x4)
- 30 %
- Bewertet wird die vom Bieter im Angebot verbindlich zugesagte Lieferzeit in Monaten ab Auftragserteilung. Die Zuteilung der absoluten Punkte erfolgt in einer lückenlosen Stufenmatrix. Angebote mit einer Lieferzeit von mehr als 24 Monaten werden schlechter bewertet, führen jedoch nicht zum Ausschluss. Die Vergabe der Punkte für die Lieferzeit ist wie folgt festgelegt: - 5,0 Punkte: Lieferzeit von 0 bis exakt 6,0 Monaten - 4,5 Punkte: Lieferzeit von über 6,0 Monaten bis exakt 9,0 Monaten - 4,0 Punkte: Lieferzeit von über 9,0 Monaten bis exakt 12,0 Monaten - 3,0 Punkte: Lieferzeit von über 12,0 Monaten bis exakt 18,0 Monaten - 2,0 Punkte: Lieferzeit von über 18,0 Monaten bis exakt 24,0 Monaten - 1,0 Punkt: Lieferzeit von über 24,0 Monaten Berechnung der Lieferzeitpunkte für die Gesamtwertung: Die in dieser Matrix erreichten Punkte werden mit dem Faktor 2 multipliziert, um die gewichteten Lieferzeitpunkte (maximal 10,00 Punkte für die Gesamtwertungskennzahl) zu ermitteln: Lieferzeitpunkte = erreichte Punkte aus der Matrix x 2
- 10 %
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026| Sonstiges | 44 KB | |
| Sonstiges | 500 KB | |
| Sonstiges | 113 KB | |
| Sonstiges | 132 KB | |
| Anschreiben | 37 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Formular | 35 KB | |
| Sonstiges | 37 KB | |
| Sonstiges | 32 KB | |
| Formular | 33 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 23 KB | |
| Sonstiges | 175 KB | |
| Vertragsbedingungen | 223 KB | |
| Vertragsbedingungen | 396 KB | |
| Vertragsbedingungen | 273 KB |
Anforderungen
§ 56 VGV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.