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5421547D GW-L-R2.xlsx

Lieferung eines Gerätewagens Logistik 2 mit Kabine und Plane-Spriegel-Aufbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 04:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Tagebuch

AnsprechpartnerUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8HLF20Unnamed: 10DIN 14530-27:2019-11 (HLF20)TR RLPUnnamed: 132 Mehrzweckfahrzeug-Dekon MZF (RP)
KommuneFeuerwehrLieferantHLF 10DIN 14530-26:2019-11 (HLF 10)TR RLP3 Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)
Gemeinde SchöppingenSchöppingenLF 20DIN 14530-11:2019-11 (LF 20)TR RLP4 Gerätewagen Sanitäts-,Betreuungs- und Verpflegungsdienst
Amtstraße 17SchöppingenLF 10DIN 14530-5:2019-11 (LF 10)TR RLP5 Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP)
48624 SchöppingenLF 20 KatSDIN 14530-8:2019-11 (LF 20 KatS)TR RLP6 Vorausrüstwagen VRW (RP)
Leitweg-Id. Nr.:055540052052-39001-12TLF2000DIN 14530-18:2019-11 (TLF2000)TR RLP7 Gerätewagen-Messtechnik GW-Mess (RP)
Umsatzsteueridentnummer:DE 123 765 484TLF3000DIN 14530-22:2019-11 (TLF3000)TR RLP8 Gerätewagen-Atemschutz GW-A (RP)
TLF4000DIN 14530-21:2019-11 (TLF4000)TR RLP9 Tragkraftspritzen-Anhänger TSA (RP)
WLF / ABDIN 14505:2015-01 (WLF / AB)TR RLP12 Gerätewagen-Tragkraftspritze ( GW-TS )
TR RLP14 Teleskopgelenkmastfahrzeug (TGM)
Klaus PotthoffThomas SievertGW-GDIN 14555-12:2015-04 (GW-G)
Mobil:Mobil:Mobil:RWDIN 14555-3:2016-12 (RW)
Büro:Büro:Büro:GW-L1DIN 14555-21:2013-05 (GW-L1)
Email:Klaus.Potthoff@schoeppingen.deEmail:thomas.sievert@feuerwehr-schoeppingen.deEmail:GW-L2DIN 14555-22:2013-05 (GW-L2)
DatenschutzbeauftragterKDOWDIN SPEC 14507-5:2014-06 (KDOW)
Zweckverband KAAWELW 1DIN SPEC 14507-2:2014-04 (ELW 1)
Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft WestMobil:Mobil:ELW 2DIN SPEC 14507-3:2014-06 (ELW 2)
Weberstraße 5Büro:Büro:DLAK 23-12DIN 14043:2014-04 (DLAK 23-12)
49477 IbbenbürenEmail:Email:TGM 23-12DIN 14701-1:2018-01 (TGM 23-12)
datenschutz@kaaw.deMLFDIN 14530-25:2019-11 (MLF)
1 = Kommunal Agentur NRW2 = KoPart eG1TSFDIN 14530-16:2019-11 (TSF)
wenn KoPart, welche Mitgliedsnummer KoPart?TSF-WDIN 14530-17:2019-11 (TSF-W)
1 = Komplettbetreuung2 = Betreung bis Zuschlag1TLF2000-VDIN 14530-18:2019-11 und DIN/TS 14530-29 (TLF2000-V)
1 = NRW2 = RLP1TLF3000-VDIN 14530-22:2019-11 und DIN/TS 14530-29 (TLF3000-V)
1 = Nebenangebote Fahrgestell/Aufbau zugelassen2 = Nebenangebote nicht zugelassen1TLF4000-VDIN 14530-21:2019-11 und DIN/TS 14530-29 (TLF4000-V)
1 = Beladung sofort2 = Beladung zeitversetzt2
1 = Konzeptbewertung2 = keine Konzeptbewertung1Teilnehmeranzahl Auftragsklräung5Nächte Auftragsklärung
Konzeptbewertung mittelsProduktpräsentation mittels pdf Anlage zum AngebotTeilnehmeranzahl Rohbau5Nächte Rohbau1
Entfernung (km - einfache Strecke) zum AG bei Inspektion:100Teilnehmeranzahl Endabnahme5Nächte Endabnahme2
1 = Offenes Verfahren VGV2 = UVgO1Tage endabnahme2Anzahl rohbautermine
1 = weibliche Form "Auftraggeberin"2 = männliche Form "Auftraggeber"1Übernachtungen endabnahme3
Teilnehmeranzahl Einweisung vom Team endabnahme3
1 = Fahrgestell/Aufbau ein Los VGV2 = Fahrgestell und Aufbau Los 1 und Los 21Teilnehmeranzahl Einweisung noch anreisende7
LosaufteilungGW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil A - FahrgestellTeilnehmer Einsweisung gesamt10DLK Taktikschulung (1 = ja)
GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil B - AufbauTage einweisung1DLK Taktikschulung Anzahl Gruppen
Übernachtungen Einweisung1Gerätewarte-Schulung (1 = ja)2
Gerätewarte-Schulung Anzahl Teilnehmer.2
Schätzung Gesamtkosten100.000 €Multiplikatorenschulung vor Ort (1= ja)2
Anzahl Gruppen Multiplikatorenschulung vor Ort3
Datum der Bestätigung  Wahl des  Vergabeverfahrens
Anzahl Lose0LoseDatum der Bestätigung Wertungskriterien
Landesabnahme durch:TK IdF NRW
Bundesland:Nordrhein-WestfalenAuftragnehmerAuftragnehmer
Feuerwehrtechnische Abnahme durch.TK IdF NRWOrt Rohbaubesprechung/-abnahmeRohbauort
ProjektLieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauAlternativfahrzeug VGVDatum RohbauDatum rohbau
Geforderte NormenDIN 14555-22:2013-05 (GW-L2)Zugelassen = 12Auftragsnummer ANUUXXAA
Technische Richtline RLP:TypHLF20
Vergabenummer/Verfahren:54 21 547Doffenes VerfahrenOrt EndabnahmeEndabnahme Ort
Projektleiter/FahrzeugtypSwen Denzau0211 - 430 77-165Denzau@Kommunalagentur.NRWDatum endabnahmeDatum endab
Zeitplanung
AblaufschrittFristen/ Benötigte ZeitTageBemerkung / UhrzeitTermin AuftragsklärungTER-A-KLÄR
Versendung der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens2026-08-31 00:00:000Mindstfrist 30 TageOrt AuftragsklärungO-A-KLÄR
Angebotsfrist2026-10-02 00:00:003210.00 Uhr
Submission2026-10-02 00:00:00010.15 Uhr
Ende Bieterkommunikation2026-09-24 00:00:00
Vergleichsvorführung bis (min. 12 Werktage nach Submission)2026-10-16 00:00:001410:00 Uhr
Angebotsbewertung und Entwurf VergabevermerkVerhandlungstag 75a GO NRW2026-10-17 00:00:001einschl. RPA Bestellerkommune
Zuschlagsentscheidung ab2026-10-18 00:00:001
GWB-Mitteilung elektronisch (§134 GWB)2026-10-19 00:00:001
Zuschlagserteilung2026-10-30 00:00:0011
Bindefrist2026-11-30 00:00:0091
Bekanntmachung Subreport31.08.2026
Referenznummer SubreportE23352624
Bekanntmachung Amtsblatt EGTedDatum
Referenznummer Amtsblatt EGTednummer
Tag Zuschlagerteilung Los 1TagZuschlag
Tag Freigabe29.08.2026Tag Bestätigung des Verfahrens 75aTagVerfahen
Los 1 Zahlung Fahrgestell bei Anlieferung Aufbau nach Abnahme = 1 1/3 nach Auftragsklärung 1/3 nach erfolgter Rohbauabnahme 1/3 nach erfolgreicher Endabnahme und Übergabe = 211=8.3 Zahlung Fahrgestelle werden bei Anlieferung an den entsprechenden Aufbauhersteller innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles nach Zusendung des Protokolls „Anlieferungskontrolle Fahrgestell“ bezahlt. Der Aufbau des Fahrzeuges wird nach erfolgreicher Endabnahme des Gesamtfahrzeuges und erfolgreicher Übergabe an den AG gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt.2=8.3 Zahlung Los 1 1/3 der Gesamtauftragssumme wird nach Freigabe des Protokolls „Auftragsklärung-/Konstruktionsgespräch“ durch den AG im Voraus gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt. Die Vorauszahlung ist durch eine Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer abzusichern. Die Bestätigung der Bürgschaft ist mit Rechnungsstellung an den AG zu übermitteln. Ohne die Bestätigung erfolgt keine Zahlung. Fahrgestelle werden bei Anlieferung an den entsprechenden Aufbauhersteller innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles nach Zusendung des Protokolls „Anlieferungskontrolle Fahrgestell“ bezahlt. 1/2 der Restauftragssumme wird nach Freigabe des Protokolls „Rohbauabnahme“ durch den AG im Voraus gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt. Die Vorauszahlung ist durch eine Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer abzusichern. Die Bestätigung der Bürgschaft ist mit Rechnungsstellung an den AG zu übermitteln. Ohne die Bestätigung erfolgt keine Zahlung. 1/2 der Restauftragssumme wird nach erfolgreicher Endabnahme des Gesamtfahrzeuges und erfolgreicher Übergabe an den AG gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt.
Los 2 Zahlungsbedingungen angeben? JA = 1 Nein = 22
Los 2 Zahlung Fahrgestell bei Anlieferung Aufbau nach Abnahme = 1 1/3 nach Auftragsklärung 1/3 nach erfolgter Rohbauabnahme 1/3 nach erfolgreicher Endabnahme und Übergabe = 211=Zahlung Los 2 Fahrgestelle werden bei Anlieferung an den entsprechenden Aufbauhersteller innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles nach Zusendung des Protokolls „Anlieferungskontrolle Fahrgestell“ bezahlt. Der Aufbau des Fahrzeuges wird nach erfolgreicher Endabnahme des Gesamtfahrzeuges und erfolgreicher Übergabe an den AG gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt.2=Zahlung Los 2 1/3 der Gesamtauftragssumme wird nach Freigabe des Protokolls „Auftragsklärung-/Konstruktionsgespräch“ durch den AG im Voraus gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt. Die Vorauszahlung ist durch eine bankbestätigte Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer abzusichern. Die Bestätigung der Bürgschaft ist mit Rechnungsstellung an den AG zu übermitteln. Ohne die Bestätigung erfolgt keine Zahlung. 1/3 der Gesamtauftragssumme wird nach Freigabe des Protokolls „Rohbauabnahme“ durch den AG im Voraus gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt. Die Vorauszahlung ist durch eine bankbestätigte Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer abzusichern. Die Bestätigung der Bürgschaft ist mit Rechnungsstellung an den Auftraggeber zu übermitteln. Ohne die Bestätigung erfolgt keine Zahlung. 1/3 der Gesamtauftragssumme wird nach erfolgreicher Endabnahme des Gesamtfahrzeuges und erfolgreicher Übergabe an den AG gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt.
Hinweise für Verfahren nach 75a GO NRW
Für Vergaben im Unterschwellenbereich stehen folgende Verfahrensarten zur Verfügung:  Direktauftrag  Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb  Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb  Offenes Verfahren  Nicht offenes Verfahren  Wettbewerblicher Dialog  Innovationspartnerschaft Die Auswahl der für Ihre Beschaffung geeigneten Verfahrensart hängt beispielsweise von dem Auftragswert, Ihren Zielen wie Schnelligkeit oder die Einschätzung über die Wichtigkeit eines größtmöglichen Wettbewerbs ab. Wichtig: Sofern Ihre Kommune Festlegungen im Zusammenhang mit Unterschwellenvergaben derart treffen will, dass beispielsweise ab bestimmten Auftragswerten bestimmte Verfahrensarten zu verwenden sind, ist die Kommune an § 75a Absatz 2 GO NRW gebunden. Dies bedeutet, dass der Rat oder der Kreistag darüber beschließen muss, dass die durch das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2026 geschaffene Vergabefreiheit im Unterschwellenbereich eingeschränkt werden soll. Von dieser Beratungs- und Beschlusspflicht sind beispielsweise auch interne Dienstanweisungen (oder vergleichbar bezeichnet) umfasst.
Wesentlich sind folgende Gestaltungs- und Verfahrensfreiheiten für Unterschwellenvergaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen werden:  keine pflichtige Anwendung der VOB/A bei Bauleistungen mehr 6 Welche neuen Handlungsspielräume schafft das Land Nordrhein-Westfalen mit § 75a GO NRW für kommunale Vergaben ab dem 1. Januar 2026? 5 Welche Verfahrensarten stehen für Unterschwellenvergaben ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung? Seite9  keine pflichtige Anwendung der UVgO bei Unterschwellenvergaben mehr  Form- und Fristvorschriften entfallen  unkomplizierte Aufträge an Mittelstand, Handwerk und Start-ups werden möglich  Auftragsverlängerungen und -änderungen sind zulässig  Auftrags- und Vergabebekanntmachungen entfallen  Einkauf ohne förmliche Vergabeunterlagen ist möglich  Verhandlungen sind immer zulässig  Produkte dürfen ausgewählt werden  Statistikpflichten entfallen
Wenn Marktpreise bekannt sind, weil beispielsweise der Beschaffungsvorgang vergleichbar ist und die Nachbarkommune das Verfahren abgeschlossen und die Wirtschaftlichkeit festgestellt hat, darf auch nur ein einziges Angebot eingeholt werden. In der zu erstellenden Dokumentation ist darauf einzugehen.

E-Forms

ORG 1Unnamed: 1
Gemeinde Schöppingen
Amtstraße 17
48624 Schöppingen
Leitweg-Id. Nr.:055540052052-39001-12
Umsatzsteueridentnummer:DE 123 765 484
ORG 2
Kopart eG
Kaiserswerther Str. 199-201
40474 Düsseldorf
Umsatzsteueridentnummer:DE284143734
Kommunal Agentur NRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Umsatzsteueridentnummer:DE247651110
ORG 3
Vergabekammer Rheinland c./o. Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon+49 221 147-3045
EmailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Leitweg-ID05315-03002-81
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de02514111691
Leitweg Id05515-03004-07
Vergabekammer Rheinland Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon06131162234
Emailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Umsatzsteueridentnummer:DE355604198
Tage Bindefrist (Basis Tag Versendung Tagebuch)91
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil A - Fahrgestell
GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil B - Aufbau
0
0
0
0
0

mitgeltende Unterlagen

Liste der mitgeltenden Unterlagen, geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und EignungsnachweiseUnnamed: 1Unnamed: 2
Anlagen zum Dokument "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes"
xBewerbungsbedingungen (1-fach)
xAngebotsschreiben (1-fach)
xZusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (1-fach)
xLeistungsbeschreibung (für die Lose-wenn vorhanden)  inkl. jeweiliger Vorbemerkungen (je 1-fach)
xEigenerklärung Zuverlässigkeit
xEigenerklärung Korruption
xEigenerklärung Bietergemeinschaft
xInformationen DSGVO
xEigenerklärung Tariftreue
xEigenerklärung Bezug zu Rußland
xEigenerklärung Unteraufträge
xEigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
xEigenerklärung Referenzen
vom Unternehmer dem Angebot beizufügende DokumenteEignungsnachweis vorzulegen von / Art
xausgefülltes Tabellenblatt AngebotBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
xausgefüllte Leistungsbeschreibung (Lose, jeweils als Tabellenblatt)Bieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
xErklärung Bietergemeinschaften (soweit zutreffend)alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
xErklärung Unteraufträgealle Mitglieder (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
xNachweis über die Erfüllung der Vorraussetzungen als bevorzugter BewerberBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
XEigenerklärung Bezug zu RußlandBieter und alle Dritten (mittels Eigenerklärung)
xEigenerklärung ZuverlässigkeitBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
xEigenerklärung KorruptionBieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
xEigenerklärung TariftreueBieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
xFormular Bietergemeinschaften (soweit zutreffend)alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (beigefügtes Formular ist zu verwenden)
Formular Dritte, von denen Erklärungen und/ oder Nachweise eingereicht wurden (soweit zutreffend)Bieter und alle Dritten (mittels Eigenerklärung)
xAuszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt) oder Nachweis GewerbeanmeldungBieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (Ausdruck pdf/Kopie pdf)
xEigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden AbsprachenBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
xEigenerklärung ReferenzenBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)

Aufforderung

Kommunal Agentur NRW GmbH, Cecilienallee 59, D-40474 DüsseldorfUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3
Vergabe Nr.:
54 21 547D
Vergabeart:
offenes Verfahren
Angebotsfrist: Angebote sind einzureichen bis
Freitag, 02.10.2026; 10.00 Uhr
Ausschließlich auf elektronischen Weg über die Vergabeplattform
Zuschlagsfrist endet am:
2026-11-30 00:00:00
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ihre elektronische Abforderung
Angebot für die Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in
GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil B - Aufbau
Anlagen:
Bewerbungsbedingungen (1-fach)
Angebotsschreiben (1-fach)
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (1-fach)
Leistungsbeschreibung (für die Lose-wenn vorhanden)  inkl. jeweiliger Vorbemerkungen (je 1-fach)
Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Eigenerklärung Korruption
Eigenerklärung Bietergemeinschaft
Informationen DSGVO
Eigenerklärung Tariftreue
Eigenerklärung Bezug zu Rußland
Eigenerklärung Unteraufträge
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
Eigenerklärung Referenzen
-
-
Sehr geehrte Damen und Herren,
die öffentliche Auftraggeberin (AG) lässt sich bei der Durchführung des Verfahrens
durch die Kommunal Agentur NRW GmbH (Beratungsunternehmen) beraten.
Das Beratungsunternehmen nimmt keine verfahrensleitenden Maßnahmen vor und trifft keine
Entscheidungen für den AG. Geheimhaltungsbedürftige Daten werden zwischen AG und
und Beratungsunternehmen über einen passwortgeschützten Downloadserver innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht.
Die Auftraggeberin hat die Wertung vollzogen und die Entscheidungen selbst getroffen.
Wir beabsichtigen, die in dem beiliegenden Leistungsverzeichnis beschriebene Leistung im
Namen und für Rechnung der nachfolgend aufgeführten Kommune zu vergeben:
Gemeinde Schöppingen
Amtstraße 17
48624 Schöppingen
Leitweg-Id. Nr.:055540052052-39001-12
Umsatzsteueridentnummer:DE 123 765 484
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die
Vergabeplattform geführt.
Die Ausschreibung gliedert sich in 0 Lose. Los 1 wurde bereits am TagZuschlag beauftragt.
Die Daten der ursprünglichen Veröffentlichung sind wie folgt:
Bekanntmachung Subreport31.08.2026
Referenznummer SubreportE23352624
Bekanntmachung Amtsblatt EGTedDatum
Referenznummer Amtsblatt EGTednummer
Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.
Es ist beabsichtigt, die Gesamtleistung wie folgt zu vergeben:
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil B - Aufbau
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen (Zusatzausstattungen/Bedarfspositionen)
der Ausschreibung nicht zu beauftragen.
Der Bieter garantiert mit der Abgabe seines Angebots die „Verträglichkeit“ des
ausgewählten, angebotenen Aufbaus mit dem ausgewählten angebotenen Fahrgestell.
Die Fahrgestellkonfiguration für jedes Fahrzeug muss vor Freigabe der Produktion mit dem AG
abgestimmt werden.
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge, die in technischer Hinsicht von der Leistungs-
beschreibung des Beratungsunternehmens abweichen,
sind auch ohne gleichzeitige
Abgabe eines Hauptangebotes zulässig. Diese Nebenangebote sind dann hinsichtlich ihrer
Leistungsfähigkeit und Bauausführung genau zu beschreiben. Änderungen zur
Leistungsbeschreibung sind einer Synopse zur Leistungsbeschreibung darzustellen.
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot elektronisch über die Vergabeplattform
zurückziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der in der Aufforderung genannten Bindefrist
an Ihr Angebot gebunden.
Die Bieter werden entsprechend der in § 134 GWB genannten Frist vor Auftragserteilung über die
Gründe der Ablehnung ihres Angebotes und über den Namen des Bieters, dem der Auftrag erteilt
werden soll sowie den frühesten Termin der Auftragserteilung informiert. Die Frist beginnt am
Tag nach Absendung der Information durch den AG. Einwände gegen die Bewertung
der Angebote müssen unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform erfolgen.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, beiliegendes Angebots-
schreiben nebst Anlagen vollständig ausgefüllt, elektronisch bis zum Einreichungstermin über
die Vergabeplattform einzureichen.
Die Tabellenblätter sind, wo anwendbar, vom Bieter entsprechend auszufüllen.
Vergabeprüfstelle ist die Vergabekammer, die in der Bekanntmachung genannt ist.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot gemäß der beigefügten
Vergabeunterlagen erteilt (Wertungskriterien).
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Beratungsunternehmen ein
detailliertes Bewertungsverfahren für die Vergabeentscheidung entwickelt hat. Bei den Bietern
werden neben Preis-, Garantie-, Liefer- und Skontobedingungen weitere technische und kauf-
männische Daten abgefragt. All diese Faktoren werden nach einem vorher festgelegten Bewer-
tungsschema bewertet (siehe Tabellenblatt "Wertungskriterien").
In der ersten Auswertung werden die Wertungskriterien Preis und Technische Merkmale und
Bedingungen gemäß veröffentlichten Wertungskriterien ausgewertet.
In den Wertungskriterien ist eine Konzeptbewertung im Rahmen einer
Produktpräsentation mittels pdf Anlage zum Angebot vorgesehen. Ist diese für den Bieter/das Angebot wertungsrelevant /
entscheidungsrelevant, bewertet ein Bewertungsgremium des AG die Qualität der
Produktreferenz des Bieters/Angebotes gemäß Darstellung im Tabellenblatt "Bewertungsbogen".
Die Kriterien hierfür sind den Unterlagen beigefügt (siehe Tabellenblatt "Wertungskriterien").
In dem Tabellenblatt "Wertungsbogen" werden die Bewertungen der Besteller zu den
einzelnen Unterkriterien erfasst und das jeweilige Angebot gewertet. Die Ergebnisse aller
Auswertungen werden addiert und führen zu der Vergabeentscheidung.
Die entsprechende Produktpräsentation ist dem Angebot als pdf Datei bei zu fügen. Diese
muss alle unter dem Wertungskriterium Konzeptbewertung als Eigenschaft beschriebenen
Punkte detailliert beschrieben und mittels Bebilderung enthalten. Fehlen eine oder
mehrere Beschreibungen zu genannten Eigenschaften erhält der Bieter/das Angebot in
der Konzeptbewertung 0 Punkte.
Die nicht frist- und formgerechte Einreichung der geforderten Produktpräsentation als PDF führt
zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Swen Denzau
Kommunal Agentur NRW GmbH

Bewerbungsbedingungen

Vergabe Nr.: 54 21 547D
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Gemeinde Schöppingen (AG) vertreten durch die Kommunal Agentur NRW (Beratungsunternehmen)
1.  Angebot
1.1 Verwendung von Vordrucken
Für das Angebot sind die von der Kommunal Agentur NRW übersandten
Vordrucke/Tabellenblätter zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist unzulässig, es sei denn, das Beratungsunternehmen / der AG versendet rechtzeitig eine Korrektur bzw. eine Aufforderung zur Korrektur an die Bewerber. Änderungen an den Vorgaben der Vergabeunterlagen sind nicht zulässig.
Gibt eine Person oder ein Unternehmen die von ihr/ ihm von der Vergabeplattform heruntergeladenen Vergabeunterlagen an andere Unternehmen weiter, trägt sie/es die Verantwortung für die vollständige und unveränderte Weitergabe der Vergabeunterlagen und auch für die weiteren Informationen, Ergänzungen und Änderungen, die über die Vergabeplattform bereitgestellt/kommuniziert werden.
1.2 Angebotssprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
1.3 Eintragungen im Angebot
Das Angebot darf nur die Eintragungen sowie die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.
1.4 Vorzulegende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen und können nach Angebotsabgabeschluss nicht mehr nachgereicht werden:                                                   Tabellenblätter Leistungsbeschreibungen / Zusammenfassungen (Lose) mindestens vollständig in allen wertungsrelevanten Preisspalten ausgefüllt.
Soweit zutreffend, sind mit dem Angebot einzureichen: • Angebotsformular (Tabellenblatt "Angebot") vollständig ausgefüllt • Eigenerklärung der Zuverlässigkeit • Eigenerklärung “Korruption” • Eigenerklärung “Unteraufträge” • Erklärung der Bietergemeinschaft • Angaben bei bevorzugten Bietern/Bewerbern • Angaben zu anderen Unternehmen, wenn auf deren Eignungsnachweise verwiesen wird. • Angaben zur Eignung (siehe Punkt 3.1)
Der AG/Das Beratungsunternehmen behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. UVgO). Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den AG/das Beratungsunternehmen vom Bieter über die Vergabeplattform vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (Nachricht über die Vergabeplattform oder E-Mail) durch den AG/das Beratungsunternehmen über die Vergabeplattform und endet mit Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, muss die in Punkt 3.1 dieser Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise vorlegen.
Bei den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise können sich Bieter bzw. Bietergemeinschaften und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit ergänzen.
Es erfolgt üblicherweise eine Vergabe nach Losen. Es können Angebote für ein Los oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird für jedes Los einzeln erteilt. Das führende Los ist Los 1. Bei einer zeitversetzten Ausschreibung der Lose entfällt die Ausschreibung der Lose 2 - x, wenn Los 1 nicht vergeben wird.
Das Angebotsschreiben und die geforderten Erklärungen, sind an der vorgesehenen Stelle in Textform nach § 126b BGB auszufüllen und wenn ein Ankreuzen des Textes durch ein Kästchen gefordert ist, ist das zutreffende Kästchen anzukreuzen. Auf Anlagen ist im Angebot hinzuweisen.
1.5 Keine Vergütung für die Angebotserstellung
Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
1.6 Fabrikatsbezeichnungen
Ist in der Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ bzw. „oder gleichwertig“ verwendet worden, und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten.
Bei als gleichwertig angebotenen Produkten obliegt es dem Bieter, die Gleichwertigkeit seines Alternativprodukts hinreichend nachzuweisen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Fabrikate stellen die (technischen) Mindestanforderungen dar.
1.7 Preisangaben
Die Preise sind (soweit nicht ausdrücklich anders abgefragt) ohne Umsatzsteuer und in EURO anzugeben. Der Preis inkl. des Umsatzsteuerbetrages wird automatisch unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes gesondert ausgewiesen.. Die Preise müssen sämtliche Nebenkosten und Zuschläge enthalten.
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese im Angebotsschreiben an der bezeichneten Stelle aufzuführen.
1.8 Nebenangebote
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge für die Leistungsbeschreibungen Fahrgestell und/oder Aufbau sind zugelassen und
müssen auf besonderer Anlage zum Angebot in einer Synopse zur jeweiligen Leistungsbeschreibung gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
Sind Nebenangebote zugelassen sind die folgenden Punkte zu beachten:
Abweichungen von der Leistungsbeschreibung in beigefügten Katalogen, technische Beschreibungen, EDV-Angeboten, u.ä. werden nicht berücksichtigt,
wenn diese Abweichungen nicht auf einer besonderen Anlage in einer Synopse zur Leistungsbeschreibung dokumentiert wurden. Dann ist allein die Leistungsbeschreibung gültig.
Nebenangebote müssen alle in den Vorbemerkungen zu den Leistungsbeschreibungen Fahrgestell und/oder Aufbau genannten Kriterien enthalten. Eine Abweichung ist nicht zulässig und führt zum Ausschluß des Nebenangebotes.
Auch für ein Nebenangebot ist das jeweilige Tabellenblatt 'Zusammenfassung' vollständig auszufüllen, damit die genannten Wertungskriterien angewendet werden können. Wird dieses Tabellenblatt nicht ausgefüllt, wird das Nebenangebot ausgeschlossen, da
die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, gemäß §56 VGV ausgeschlossen ist.
Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, kann angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist.
Die Abweichung muss im Nebenangebot eindeutig in einer Synopse zur Leistungsbeschreibung bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist das Nebenanbegot auszuschließen.
Bei „Vorführ“-Fahrzeugen sind Angaben zum Tag der Erstzulassung und Erstinbetriebnahme, aktueller Kilometerstand und Betriebsstunden sowie der Netto-Neufahrzeugpreis - für Fahrgestell und Aufbau separat – anzugeben.
Nebenangebote über Gebraucht- oder Vorführfahrzeuge sind nur zulässig, wenn folgende Angaben eingehalten werden:
Maximales Alter ab Erstinbetriebnahme/ Erstzulassung: 18 Monate
Maximale Laufleistung des Fahrgestells: 20.000 km
Maximale Betriebsstunden des Fahrzeugs und seiner Aggregate: 200 Stunden
Sonstige Mindestanforderungen: die Bereifung und Lackierung sind neuwertig; eine Ablieferungsinspektion nach EN 1846 wurde durchgeführt; der Lieferant leistet eine Garantie wie für ein Neufahrzeug, beginnend mit dem Tag der Übernahme
1.9 Signierte Angebote
Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes müssen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert ist. Prinzipiell gelten alle Formulare / Tabellenblätter bei einer elektronischen Abgabe als unterschrieben, wenn an der entsprechenden Stelle der Name einer(s) vertretungsberechtigten Mitarbeiters:in in Textform genannt ist.
1.10 Zurückziehen von Angeboten
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Angebote elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de zurück gezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
1.11 Eröffnungstermin
Zum Eröffnungstermin sind die Bieter bzw. deren Bevollmächtigte und die Öffentlichkeit nicht zugelassen.
2. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er den AG/das Beratungsunternehmen unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum
2026-09-24 00:00:00
bei der Vergabeplattform eingegangen sein.
Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Vergabeplattform.
3. Eignungskriterien und Eignungsnachweise
3.1 Mindestanforderungen an die Eignung
Ausreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 5 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 36 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist auf dem Tabellenblatt "Eigenerklärung Referenzen".
Nachweis über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem, z.B. DEKRA-QS, BOSCH-QS, ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig (nur Fahrgestell/Aufbau, nicht Beladung)
Nachweis: Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung
Nachweis, dass zulasten des Bieters keine Korruptionsdelikte vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen
Nachweis: Eigenerklärung gemäß Tabellenblatt "Korruption" und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
3.2 Ausschlussgründe
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
3.2.2 Fakultative Ausschlussgründe
Der AG kann ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1.   das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 VgV wird entsprechend angewendet,
4.   der AG/das Beratungsunternehmen über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5.  ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den AG/das Beratungsunternehmen tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6.  eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7.   das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8.   das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.  das Unternehmen
a)    versucht hat, die Entscheidungsfindung des AG/des Beratungsunternehmens in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)  versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)   fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des AG/des Beratungsunternehmens erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgpfaltspflichtengesetzes bleiben unberührt
3.3 Bewerber- und Bietergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in der Interessenbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Vollmacht des Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben/ausgefüllt sein und ist mit der Interessenbestätigung, dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot einzureichen. Hierzu ist das Formular Bietergemeinschaft zu verwenden.
Die Gründe zur Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem AG gesamtschuldnerisch.
3.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine entsprechende Erklärung ist im Angebotsschreiben abzugeben.
3.5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter,
· Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer)
oder
· sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe),
so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des AG/des Beratungsunternehmens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sollen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Die mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von Nachunternehmern zu erbringenden Teilleistungen in Bezug auf diese beizubringen und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizulegen.
Sofern ein Nachunternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (nur bei Eignungsleihe) oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, so muss das Nachunternehmen durch den Bewerber oder Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, behält sich der AG/das Beratungsunternehmen vor, dass diese durch den Bewerber oder Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
3.6 Präqualifizierung
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Da- tenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und  des  Zugangspassworts  angeben.  Sofern  vom  Auftraggeber  Nachweise    gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 3.5 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
3.7 Gewerberechtliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Die Erteilung des Auftrages kann abhängig gemacht werden von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
3.8 Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen dies ausdrücklich an der dafür vorgesehenen Stelle des Angebotes erklären. Bieter, die nach der Richtlinie für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt werden wollen, müssen außerdem den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
4. Wertungsbedingungen
4.1 Allgemeines
Die Prüfung und Bewertung der Angebote erfolgt gemäß § 56, § 57, § 58 und § 60 VgV bzw. der vergleichbaren Paragrafen der UVgO. Skontoangaben werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
4.2 Formelle Anforderungen
Von der Wertung ausgeschlossen werden insbesondere
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2.  Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3.  Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4.  Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6.  nicht zugelassene Nebenangebote.
Ferner werden Angebote ausgeschlossen, die nicht den Anforderungen des § 53 VgV oder § 42 UVgO entsprechen.
4.3 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot gemäß veröffentlichten Wertungskriterien erteilt.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunal Agentur NRW GmbH ein
detailliertes Bewertungsverfahren für die Vergabeentscheidung entwickelt hat. Bei den Bietern werden neben Preis-, Garantie-, Liefer- und Skontobedingungen weitere technische und kaufmännische Daten abgefragt (wenn gefordert). All diese Faktoren werden nach einem vorher festgelegten Bewertungsschema bewertet (siehe Tabellenblatt Wertungskriterien).
5. Nicht berücksichtigte Angebote
Bei offenen Verfahren wird der AG/das Beratungsunternehmen die Bieter entsprechend der in § 134 GWB genannten Frist vor Auftragserteilung über die Gründe der Ablehnung ihres Angebotes und über den Namen des Bieters, dem der Auftrag erteilt werden soll, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes informieren, den nicht berücksichtigten Bewerbern werden die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung mitgeteilt sowie Bietern und Bewerbern der früheste Termin der Auftragserteilung genannt. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information über die Vergabeplattform. Einwände gegen die Bewertung der Angebote müssen unverzüglich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform erfolgen.
6. Rechtsvorschriften
Neben den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
7. Vergabekammer
Bei offenen Verfahren ist die Vergabekammer zuständig, die in der Bekanntmachung angegeben ist.

Wertungskriterien

Vergabe Nr.: 54 21 547DUnnamed: 1Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8
Gemeinde Schöppingen
Wertungskriterien
KürzelGW-LErläuterung
PreisWertungspreisPG0.4
Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien)TMB0.3Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.
Gewichtsreserve GesamtfahrzeugGR10.05
Lieferzeit (Woche Endabnahme Real.-zeitplan)LZ0.02
Ersatzteilversorgung (Aufbau)ETV0.03
Garantie / Vollgarantie (min. 24 Monate)WTY0.05
Gewährleistung gegen Durchrostung (Aufbau)WTYR0.05Preis
Wartungsvertrag (Kosten gem. Beschreibung)WV0Preis
Standort der nächsten zugelassenen Service-Werkstatt (Aufbau) inkl. Entfernungsangabe zum Standort des AGWOA0.05Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien): 30% = 300 Punkte
Standort der nächsten zugelassenen Service-Werkstatt (Fahrgestell) inkl. Entfernungsangabe zum Standort des AGWOF0.05
Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochentagen 07:00-17:00 UhrRZ10Gesamtpunkte beste Wertung am Beispiel Los 1:
Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochentagen 17:00-07:00 UhrRZ20Preis
Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochenenden und FeiertagenRZ30
Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen")0.3Konzeptbewertung:
Ein Bewertungsgremium der Auftraggeberin bewertet die Produktreferenz des Bieters/Angebotes gemäß Darstellung im Tabellenblatt "Wertungsbogen", bei allen Bietern/Angeboten, bei denen die Konzeptbewertung entscheidungsrelevant ist. Kann ein Angebot aufgrund seiner niedrigen Gesamtpunktzahl aus der Wertung Preis und technische Merkmale und Bedingungen, bei einer Bestbewertung in der Konzeptbewertung nicht das wirtschaftlichste Angebot werden, wird der entsprechende Bieter hierüber informiert.Diese findet gemäß Tabellenblatt "Bewertungsbogen" durch ein Gremium der Auftraggeberin statt. Aufgrund eines Urteils des BGH ist bei Konzeptbewertungen dem Bieter mit dem insgesamt besten  Gesamtpunktwert der volle Punktwert des Kriteriums zu geben. Die weiteren Bieter erhalten den Wert in Relation zum Bestwert.
Eigenschaften, die während der Konzeptbewertung im Rahmen einer Produktpräsentation mittels pdf Anlage zum Angebot durch die Bestellerkommune bewertet werden (Qualität/Funktionalität):
Platzverhältnisse/ Ablagemöglichkeiten Fahrerhaus
Ergonomie und Bedienung Seitentür
Konzeptbewertung: 30% = 300 Punkte
Ausbau Heck / Bedienung Ladebordwand
Wirtschaftlichstes Angebot:
Einbau/Aufbau - Qualität des Einbaus der Sondersignalanlage, des funks und der ElektroeinbautenDie Punkte jedes Wertungskriteriums werden für das jeweilige Angebot addiert. Das Angebot mit der höchsten Summe aller Wertungskriterien ist das wirtschaftlich günstigste Angebot; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Aufbau- Raumverhältnisse im Laderaum
BeispielbewertungBieter ABieter BBieter C
PunktePunktePunkte
PreisGrundpreis40030050
Technische Merkmale und Bedingungen200300200
Zwischensumme 1. Auswertung600600250
Konzeptbewertung250300---
Gesamtbewertung850900250

Wertungsbogen

| Vergabenummer 54 21 547D | Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Feuerwehr Schöppingen | Schöppingen | | | | | | 2026-10-16 00:00:00 | | Anzahl Eigenschaften | | Bieter | Bieter | Bieter | Bieter | Bieter | | | | A | B | C | D | E | | | | | | | | | | | | Bewertung von 1 Punkt (extrem schlecht) bis 10 Punkten (extrem gut) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Platzverhältnisse/ Ablagemöglichkeiten Fahrerhaus | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ergonomie und Bedienung Seitentür | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ausbau Heck / Bedienung Ladebordwand | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Einbau/Aufbau - Qualität des Einbaus der Sondersignalanlage, des funks und der Elektroeinbauten | | | | | | | | | | | | | | | | Aufbau- Raumverhältnisse im Laderaum | | | | | | | | | | | | | | | | Gesamtpunkte (Summe der einzelnen Bewertungspunkte) | | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | | Teilnehmende Personen / Bewertungsgremium | | | | | | |

Angebot

Name bzw. Firmenbezeichnung des BietersUnnamed: 1Unnamed: 2Ort, Datum
Anschrift
Kontaktstelle
Telefon
E-Mail-Adresse
Geschäftszeichen des Unternehmens
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Handels-/ Vereinsregisternummer
Registergericht
Vergabe-Nr. der Vergabestelle
54 21 547D
Angebot
für die Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in
GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-AufbauTeil A - Fahrgestell&
gemäß Ihrer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Anlagen:
Bewerbungsbedingungen (1-fach)
Angebotsschreiben (1-fach)
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen (1-fach)
Leistungsbeschreibung (für die Lose-wenn vorhanden)  inkl. jeweiliger Vorbemerkungen (je 1-fach)
Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Eigenerklärung Korruption
Eigenerklärung Bietergemeinschaft
Informationen DSGVO
Eigenerklärung Tariftreue
Eigenerklärung Bezug zu Rußland
Eigenerklärung Unteraufträge
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
Eigenerklärung Referenzen
-
Ich biete die Ausführungen der beschriebenen Leistung zu den von mir eingesetzten
Preisen an. An mein Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Meinem Angebot liegen ausschließlich die von Ihnen herausgegebenen Zusätzliche
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen/Leistungen sowie die
folgenden Bedingungen zugrunde.
Die Liefergegenstände entsprechen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und,
soweit erforderlich, der Straßenverkehrszulassungsordnung. Die danach vorgeschrie-
benen Schutzvorschriften sind im Preis enthalten und werden mitgeliefert.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten DIN-Normen werden eingehalten.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) finden
Anwendung. Die obengenannten Vorschriften sind mir bekannt.
Ich gewähre bei Zahlung innerhalb vonTagen
Skonto in Höhe vonProzent (%).
Die Frist für die Berechnung des Skontonachlasses beginnt mit dem Tage des Ein-
ganges der Rechnung bei dem Zahlungspflichtigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt:Monate nach Feststellung der Überein-
stimmung der Lieferung/ Leistung mit den technischen Anforderungen durch ein amtlich
anerkanntes  Prüfinstitut (TÜV, Dekra,...) oder der Kommunal Agentur NRW GmbH.
Ich erkläre, dass ich meinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern
und Sozialabgaben nachgekommen bin und die gewerberechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung der angebotenen Lieferung/Leistung erfülle.
Ich bin bevorzugter Bewerber als:
(siehe beigefügter Nachweis / es ist ein Nachweis beizufügen)
Zusatzerklärung von Vertriebenen und Flüchtlingen:
Nach Verlassen des Herkunftsgebietes sind noch keine 10 Jahre vergangen.
Ich bin ein ausländisches Unternehmen aus:
(bitte zutreffendes ankreuzen)
Ich werde die Lieferung/Leistung im eigenen Betrieb ausführen.
Ich werde die in der beigefügten Liste aufgeführten Lieferungen/ Leistungen an
Nachunternehmer übertragen.
Mir ist bekannt, dass ich nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung zur
Übertragung von Lieferungen / Leistungen nicht rechnen kann.
Mein/Unser Unternehmen ist in folgender Datenbank präqualifiziert:
Angabe der Registernummer & Zugangscode:
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de
www.pq-verein.de
Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Angebot die von der Vergabestelle auf der Vergabe-
plattform ggf. zur Verfügung gestellten aktualisierten Vergabeunterlagen sowie diesbe-
züglichen Informationen (Bewerberinformationen) berücksichtigt.
Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss
von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben können.
Angaben zur Einordnung der Größe des Unternehmens
Mein/unser Unternehmen gilt als (bei Bietergemeinschaft bitte für das federführende Unternehmen angeben):
Kleinstunternehmen
Kleines Unternehmen
Mittleres Unternehmen
Großunternehmen
Erläuterung:
Die Definitionen sind angelehnt an die Größe des Wirtschaftsteilnehmers gemäß statistischem Bundesamt:
- Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz)
- Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz)
- Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz)
- Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Millionen Euro Umsatz)
Ich habe keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen. Mir ist bewusst,
dass eine Änderung an den Vergabeunterlagen einen sofortigen Ausschluss zur Folge hat.
Bitte fügen Sie an dieser Stelle den Namen der ausfüllenden Person ein.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform gilt dieses
als unterschrieben. Auf die folgenden Anmerkungen wird hingewiesen.
Hinweise zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahme-
anträgen und Angeboten
Elektronische Einreichung
Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über die
Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern
zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angeboten
sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf der
Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungs-
informationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).
Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote können - vorbehaltlich
abweichender Angaben im konkreten Verfahren - grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:
1)Einreichung in Textform nach § 126b BGB
2)Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschr. elektronischen Siegel
3)Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifiziertem elektronischen Siegel
Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen
Ihnen auf folgender Plattform zur Verfügung:subreport
In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung der Interessensbestätigung, des
Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit der von der Vergabeplattform zur Verfügung
gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung
bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten
elektronischen Signatur gelten die Interessensbestätigung/der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle
damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene
Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Auf die Bewerbungsbedingungen wird hingewiesen.
Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschafts-
erklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen der Interessensbestätigung/des
Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender
Form wie die Interessensbestätigung/der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.
Allgemeiner Hinweis zur Interessensbestätigung / zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen
Die in der Interessensbestätigung / den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind
soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabe-
stelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen
der Einreichung einer Interessensbestätigung/eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das
die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Eine darüber hinausgehende
Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind
nicht gestattet.
Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über die
Vergabeplattform erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine
Teilnahme über die Vergabeplattform empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder
ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel
zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand
der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur über die Vergabeplattform.
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform. Diese bietet
Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabe-
unterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit
der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes
ist eine Registrierung zwingend.
Hinweis
vom Unternehmer dem Angebot beizufügende DokumenteEignungsnachweis vorzulegen von / Art
ausgefülltes Tabellenblatt AngebotBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
ausgefüllte Leistungsbeschreibung (Lose, jeweils als Tabellenblatt)Bieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
Erklärung Bietergemeinschaften (soweit zutreffend)alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
Erklärung Unteraufträgealle Mitglieder (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
Nachweis über die Erfüllung der Vorraussetzungen als bevorzugter BewerberBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
Eigenerklärung Bezug zu RußlandBieter und alle Dritten (mittels Eigenerklärung)
Eigenerklärung ZuverlässigkeitBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
Eigenerklärung KorruptionBieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
Eigenerklärung TariftreueBieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
Formular Bietergemeinschaften (soweit zutreffend)alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (beigefügtes Formular ist zu verwenden)
Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt) oder Nachweis GewerbeanmeldungBieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (Ausdruck pdf/Kopie pdf)
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden AbsprachenBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)
Eigenerklärung ReferenzenBieter (beigefügtes Tabellenblatt ist zu verwenden)

Zusätzliche Vertragsbedingungen

Vergabe Nr.: 54 21 547D
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Gemeinde Schöppingen (AG) vertreten durch die Kommunal Agentur NRW (Beratungsunternehmen)
1. Vertragsbestandteile
1.1 Bestandteil des Vertrages sind
a) das Angebot nebst Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis), Vorbemerkungen und evtl. im Angebotsschreiben genannte Technische Vorschriften
b) die vorliegenden zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen und
c) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen (VOL/B).
1.2 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die in Abs. 1 genannten Vertragsbestandteile nacheinander in der dort angegebenen Reihenfolge.
2. Preisvereinbarung
1.1 Die im Angebot angegebenen Preise sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, Festpreise, ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Kostenerhöhungen nach Auftragserteilung berechtigen den Auftragnehmer nicht, Zusatzforderungen geltend zu machen. Ansprüche aus § 313 BGB bleiben unberührt. Preise für Nachtragsleistungen gemäß VOL/B, die nicht unmittelbar aus den Wettbewerbspreisen des Hauptvertrages abgeleitet werden können und für die bei Ausführungsbeginn keine frei vereinbarten Preise vorliegen, werden auf der Grundlage von Selbstkostenpreisen gemäß VOPR 30/53 (in der jeweils gültigen Fassung) vereinbart. Unterlieferanten sind hierüber in Kenntnis zu setzen.
1.2 Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne der o.a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp angegeben ist.
1.3 Mit der Annahme des Auftrags ist der Bieter verpflichtet, der zuständigen Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der entsprechenden Preisverordnung. Der Bieter ist in diesem Fall verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen Gewinns ein Satz für höchsten 5 v.H. der Nettoselbstkosten als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v.H. darf nicht überschritten werden.
3. Ursprungsbezeichnung, Eigentumskennzeichnung, Proben und Muster
3.1  Auf jedem Stück können unter Verzicht auf besondere Vergütung die Bezeichnung des Auftragnehmers und das Herstellungsjahr sowie die Kennzeichnung des Eigentums, die Namensangabe der Verwaltung an nicht auffallender Stelle unverwischbar angebracht werden.
3.2 Nach Bezahlung durch den AG (z.B. Bezahlung eines Fahrgestells bei Anlieferung an den Aufbauhersteller) ist das entsprechende Gut klar mit „Eigentum AG: Kommune XY“, z.B. „Eigentum Auftraggeber: Städte und Gemeindebund NRW“ zu kennzeichnen. Gleiches gilt für angelieferte Beladungsteile des AG.
3.3 Für Proben oder Muster wird keine Vergütung gewährt. Proben und Muster, nach denen nicht bestellt wird, können innerhalb 14 Tagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist zurückgefordert werden, soweit sie bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht worden sind. Nach Ablauf der Rückforderungsfrist werden die Proben und Muster nicht mehr aufbewahrt. (vgl. § 3 VOL/B)
4. DIN-Normen
4.1 Die in den Vergabeunterlagen genannten DIN-Normen sind
bei öffentlicher Ausschreibung /Offenem Verfahren in der am Tag der Bekanntmachung der Ausschreibung,
bei nichtoffenem Verfahren/Beschränkter Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe/-verfahren in der am Tag der Aufforderung zur Angebotsabgabe
gültigen Fassung maßgebend.
5. Unzulässige Handlungen
5.1 Der AG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des AGs oder des Beratungsunternehmens mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahestehen- den Personen mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung oder dem Unternehmen des AGs bzw. des Beratungsunternehmens Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers stehen auch Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind.
5.2 Was unter Vorteilen im Sinne des Abs. 1 zu verstehen ist, richtet sich nach den §§ 331 ff. StGB. Nicht als Vorteil im Sinne des Abs. 1 gelten jedoch die der Geschäftswerbung dienenden Gegenstände oder Leistungen, wie sie im redlichen Geschäftsverkehr nach einheitlichen Gesichtspunkten (z. B. aus Anlass des Neujahrstages) von dem Auftragnehmer seinen Geschäftskunden gewährt werden, insbesondere Reklamegegenstände von geringem Wert, die als solche durch eine dauer- hafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Namens (Firma) des Auftragnehmers gekennzeichnet sind.
5.3 Etwaige strengere Regelungen des öffentlichen AGs/des Beratungsunternehmens über die Annahme von Geschenken bleiben von dieser Vorschrift unberührt.
5.4 Bei Abgabe unrichtiger Erklärungen in dem Angebot des Auftragnehmers ist der AG berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Tritt der AG gemäß 5.1, 5.3 oder 5.4 vom Vertrag zurück, so ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er sie, so hat er ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgegeben, so muss auch der Auftragnehmer die empfangenen Leistungen zurückgeben. Der AG kann vom Auftragnehmer den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch den Rücktritt vom Vertrag entsteht. Dagegen stehen dem Auftragnehmer gegen den AG aufgrund des Rücktritts keine Ansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt.
5.6  Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
5.7 Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.8 Soweit der Auftragnehmer andere Unternehmen einbezieht, müssen diese für den auszuführenden Leistungsbereich die gleiche Eignung nachweisen wie er sie zu erbringen hatte.
Hat der Auftragnehmer zum Nachweis seiner Eignung beim Angebot auf ein anderes Unternehmen verwiesen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens bei der Auftragserfüllung im angegebenen Umfang auch einzusetzen. Ansonsten tritt Punkt 5.4 in Kraft.
6. Güteprüfung, Abnahme
6.1 Die Annahme einer Leistung ist nicht gleichbedeutend mit der Abnahme, insbesondere dann nicht, wenn die gelieferte Ware mit der Probe, dem Muster oder der Zeichnung verglichen werden muss. Entspricht die gelieferte Ware nicht den der Zuschlagserteilung zugrundegelegten Bedingungen oder der Probe, dem Muster bzw. der Zeichnung, so steht dem Auftraggeber unbeschadet weitergehender Ansprüche das Recht zu, die Abnahme zu verweigern. Stellt sich bei der Güteprüfung heraus, dass die gelieferten Waren nicht den Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten der Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden in diesem Falle nicht vergütet. (vgl. §§ 12 und 13 VOL/B)
6.2 Feuerwehrfahrzeuge werden einer feuerwehrtechnischen Abnahmeprüfung durch die in der Leistungsbeschreibung genannte Prüfstelle und durch den AG unterzogen. Bei zusätzlich genannten Abnahmen gilt dies analog. Gleiches gilt für andere Fahrzeugtypen.
6.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle bei den Abnahmeprüfungen festgestellten Mängel unverzüglich nach Aufforderung kostenfrei zu beseitigen. Die durch eine eventuell weitere Abnahmeprüfung entstehenden Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen.
6.4 Grundsätzlich sind die Abnahmeprüfungen und evtl. damit einhergehende Mängelbeseitigungen vor der Endabnahme durch den AG durchzuführen. Entsprechende Protokolle sind bei der Endabnahme des AG vorzulegen.
6.5 Die Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Leistungen wird durch die vorbehaltlose Entgegennahme und/oder durch die Freigabe von Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber vor der Abnahme nicht eingeschränkt. Die Erfüllung und Entgegennahme von geschuldeten Teilerfolgen bzw. einzelnen Leistungsphasen oder Beauftragungsstufen bewirkt somit noch keine Teilabnahme und hat deshalb auch keine Abnahmewirkungen. (vgl. § 13 VOL/B)
7. Rechnung
7.1 Die Rechnung ist je Fahrzeug/ Zubehör in doppelter Ausfertigung an die jeweilige auftraggebende Kommune und in einer weiteren Kopie an die Kommunal Agentur NRW GmbH auszustellen.
7.2 Auf Wunsch des AGs kann eine Abstimmung über elektronische Rechnungen getroffen werden.
8. Bezahlung
8.1 Die Zahlung erfolgt direkt durch den AG (Bestellerkommune) an den Auftragnehmer (Bieter). Der Auftragnehmer kann auf der Rechnung die gewünschte Zahlungsweise angeben, die der AG nach Möglichkeit berücksichtigt. Allgemeine Erklärungen, dass die Zahlungen in bestimmter Weise bewirkt werden sollen, sind für den AG nicht verbindlich.
8.2 Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen werden nur mit gesonderter Vereinbarung geleistet. Generell sind vereinbarte Vorauszahlungen durch eine bankbestätigte Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer abzusichern.
8.3 Zahlung Fahrgestelle werden bei Anlieferung an den entsprechenden Aufbauhersteller innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles nach Zusendung des Protokolls „Anlieferungskontrolle Fahrgestell“ bezahlt. Der Aufbau des Fahrzeuges wird nach erfolgreicher Endabnahme des Gesamtfahrzeuges und erfolgreicher Übergabe an den AG gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt.
Beladungslose werden gemäß vereinbartem Zahlungsziel nach mängelfreier Endabnahme und Übernahme durch den AG beglichen.
8.4 Zahlungen werden ausschließlich durch die Kasse der jeweils auftraggebenden Kommune geleistet.
9. Abtretung
9.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den AG können ohne Zustimmung des AGs nur unter folgenden Bedingungen abgetreten werden.
a) Jede Abtretung darf sich nur auf einen genau bezeichneten Auftrag erstrecken. Sie umfasst außer diesem Auftrag auch etwaige Nachträge, die als solche bezeichnet sind. Abzutreten ist der noch ausstehende Betrag in voller Höhe.
b) Eine weitere Abtretung durch den neuen Gläubiger ist ausgeschlossen.
c) Die Abtretung wird gegenüber dem AG erst rechtswirksam, wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Zessionar) unter genauer Bezeichnung des Auftrages (Geschäftszeichen und Tag, ggf. auch Nummer des Auftrages) schriftlich unter Verwendung des vorgeschriebenen Wortlautes angezeigt worden ist.
9.2 Unzulässig sind Abtretungen, nach denen in bestimmten Zeitabständen bestimmte Teilbeträge gezahlt werden sollen.
9.3 Ob der neue Gläubiger eine Zahlung gegen sich gelten lassen muss, die der AG nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, bestimmt sich nach § 407 Abs. 1 BGB. Der neue Gläubiger kann sich jedoch darauf, dass der AG die Abtretung bei der Zahlung gekannt habe, nicht berufen, wenn
a) dem AG die Abtretung unter Verwendung des bei dem AG erhältlichen Vordrucks angezeigt war und
b) bei der Zahlung (Abgang des Überweisungsauftrages oder nach Eingang des Schecks bei der Kasse)
ba) mehr als 6 Werktage seit dem Eingang der Abtretungsanzeige bei dem AG verstrichen waren oder
bb) der die Zahlung vornehmende Sachbearbeiter von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.
9.4 Abs. 3 gilt entsprechend für andere Lieferungen/Leistungen des AGs an den Auftragnehmer und für Rechtsgeschäfte zwischen dem AG und dem Auftragnehmer über die abgetretene Forderung.
9.5 Wenn der Auftragnehmer die abgetretene Forderung nochmals an einen Dritten abtritt, gelten bei Zahlungen an den Dritten oder bei Rechtsgeschäften zwischen dem AG und dem Dritten die Absätze 3 und 4 entsprechend.
9.6 Das gleiche gilt, wenn die bereits abgetretene Forderung durch gerichtlichen Beschluss einem Dritten überwiesen wurde.
10. Eigentumsübertragung Fahrgestelllieferant an den AG
10.1 Die Übereignung des Fahrzeuggestells an den AG erfolgt gemäß § 929 BGB durch Übergabe des Fahrzeuggestells an den Aufbauer, der hiermit seitens des AGs zur Abgabe der Einigungserklärung in dessen Namen bevollmächtigt wird.
10.2 Der Auftragnehmer übernimmt vom Fahrgestelllieferanten das Fahrgestell und wird hiermit bevollmächtigt und verpflichtet, die zum Eigentumsübergang erforderliche Einigungserklärung gegenüber dem Fahrgestelllieferanten im Namen des AGs abzugeben. Der AG erlangt somit unmittelbar vom Fahrgestelllieferanten im Zeitpunkt der Lieferung an den Aufbauer das Eigentum am Fahrgestell.
11. Zusätze für ausländische Bewerber
11.1  Die Preise sind in Euro (€) anzubieten.
11.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
11.3 Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
11.4  In einer Anlage zum Angebot ist anzugeben, bei welchem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen der Bewerber/Bieter haftpflichtversichert ist und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen für Personenschäden und für sonstige Schäden sind.
11.5 Falls der Bieter seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vor Erteilung des Auftrags nachzuweisen, dass er sein Unternehmen, soweit es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
11.6 Für den Fall, dass der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist, hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
11.7 Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
12. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
12.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht Bestandteil dieser Vergabe.
13. Vertragsänderungen
13.1 Jede Veränderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
14. Liefertermin/ Vertragsstrafe
14.1 Die Summe aller Vertragsstrafen, die der Auftragnehmer verwirken kann, ist auf maximal 5 % der objektiv zutreffenden Netto-Abrechnungssumme für das jeweilige Los begrenzt – bezogen auf den gesamten Vertragszeitraum sowie auf jedes einzelne Kalenderjahr. Maßgeblich ist die tatsächlich geschuldete Vergütung nach vertragsgemäßer Leistungserbringung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Geleistete Zahlungen auf verwirkte Vertragsstrafen sind auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen (§ 340 Abs. 2 BGB).
14.2 Verspätet sich die Auslieferung des Fahrzeugs um mehr als 6 Monate nach dem vereinbarten Liefertermin, so hat der Auftragnehmer dem AG ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder die Mietkosten eines Ersatzfahrzeugs zu ersetzen. Die Mietkosten werden pauschal auf 500,00 € pro Tag beziffert. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
15. Gerichtsstand
15.1 Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Kommune als vereinbart.

Eigenerklärung"Zuverlässigkeit"

| Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 48 Vergabeverordnung (VgV) | (von jedem Bieter/Bewerber bzw. vom bevollmächtigten Vertreter einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft stellvertretend für alle Mitglieder der Gemeinschaft auszufüllen) | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | | --- | --- | --- | --- | | Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, | | | | | Vergabe Nr.: 54 21 547D | | | | | Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW | | | | | Auskunft zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung beziehungsweise zur Selbstreinigung des Unternehmens | | | | | I. Bietererklärung über Zuverlässigkeit | | | | | | Unser Unternehmen erklärt, dass es selbst oder das Mutterunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen in den vergangen 10 Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehr -fahrzeugen, -Aufbauten, -Ausrüstungen, Werkstätten oder damit zusammenhängender Gerätschaften beteiligt war. | | | | | Unser Unternehmen oder das Mutterunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen war in den vergangenen 10 Jahren an kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen bei der Vergabe von Feuerwehr-fahrzeugen, -Aufbauten, -Ausrüstungen, Werkstätten oder damit zusammenhängen Gerätschaften beteiligt. | | | | | Unser Unternehmen sichert zu, dass es selbst oder das Mutterunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen im aktuellen Vergabeverfahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt ist. | | | | | Ja | | Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n). | | | Nein                           (Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich) | | | | § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe | | | | | (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: | | | | | 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), | | | | | 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, | | | | | 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), | | | | | 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, | | | | | 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, | | | | | 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), | | | | | 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), | | | | | 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), | | | | | 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder | | | | | 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). | | | | | (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. | | | | | (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. | | | | | (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn | | | | | 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder | | | | | 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. | | | | | Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. | | | | | (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. | | | | | | Ja | | Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine fakultativen Ausschlussgründe nach  § 124 GWB erfülle(n). | | | Nein                                   (Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich) | | | | § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe | | | | | (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn | | | | | 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, | | | | | 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, | | | | | 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, | | | | | 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, | | | | | 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, | | | | | 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, | | | | | 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, | | | | | 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder | | | | | 9.   das Unternehmen a)  versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)  versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)  fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers               .    erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. | | | | | (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. | | | | | | Ja | | Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht ufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. | | | Nein                                 (Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich) | | | | Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert. | | | | | II. Erklärung über Maßnahmen zur Selbstreinigung | | | | | Soweit unser Unternehmen in der Vergangenheit kartellrechtswidrige oder wettbewerbsbeschränkende Abreden oder Handlungen vorgenommen hat, haben wir folgende und jederzeit in unserem Unternehmen durch Einblick in die Firmenstrukturen und Organisationsregelungen nachprüfbare sowie aus den ergänzenden Anlagen im Einzelnen ersichtliche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB vollzogen: | | | | | 1. Personelle Maßnahmen: | | | | | Im Hinblick auf die Beteiligung von für uns handelnden Personen und der hiermit verbundenen schwerwiegenden Verfehlung dieser Personen haben wir folgende personelle Maßnahmen ergriffen: | | | | | Ebene Geschäftsführer / Vorstand: | | | - Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | - Neubesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: | | | | | | | | | | | | | | | | | Ebene Vertriebsleiter: | | | - Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | - Neubesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: | | | | | | | | | | | | | | | | | Übrige Mitarbeiter, die beim Kartell beteiligt waren: | | | - Altbesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | - Neubesetzung mit Kompetenzen und aktuelle Funktion im Unternehmen: | | | | | | | | | | | | | | | | | 2. Strukturell-organisatorische Maßnahmen: | | | | | Folgende strukturell-organisatorische Maßnahmen sind in unserem Unternehmen getroffen worden: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 3. Hochwertiges Kontrollwesen und innere Revision: | | | | | In unserem Unternehmen sind ein hochwertiges Kontrollwesen und eine inne­re Revision eingeführt worden (interne/externe Kontrolle, Ombudsmann, Whistle Blower etc.). Dies beinhaltet folgende Maßnahmen: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 4. Interne Haftungs- und Schadensersatzregelungen: | | | | | | Bei Schäden in Folge kartellrechtswidriger oder wettbewerbsbeschränkender Abreden oder Handlungen unseres Unternehmens haben wir interne Haftungs- und/oder Schadensersatzregelungen installiert. Wir stehen für die Begleichung der eingetretenen Schäden gegenüber den Geschädigten ein. | | | | 5. Mitwirkung bei Schadensaufklärung / Verzicht auf Einrede der Verjährung: | | | | | | Wir erklären, dass wir im Hinblick auf die Frage, ob den Kommunen in der Vergangenheit durch unser kartellrechtswidriges oder wettbewerbsbeschränkendes Verhalten Schäden entstanden sind ebenso wie bei der Feststellung der eventuellen Höhe dieser Schäden umfassend an einer Aufklärung mitwirken werden und zur Auskunft bereit sind. Insoweit verzichten wir auf der Grundlage der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf die Einrede der Verjährung. | | | | 6. Schulung der Mitarbeiter: | | | | | Unsere Mitarbeiter werden aktuell und in Zukunft regelmäßig wie folgt, insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung eines wettbewerbsgemäßen und sauberen Verhaltens, geschult (Art und Inhalt der Schulung, zeitlicher Rhythmus der Schulung, Vorlage des Schulungsplans etc.): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 7. Sicherstellung der Regelkonformität (Compliance): | | | | | Unser Unternehmen sichert zu, dass es durch die im Folgenden ergänzend zu den unter den Punkten 1-6 angegebenen Maßnahmen die Gewähr für ein regelkonformes Verhalten (Compliance) bietet: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bitte fügen Sie an dieser Stelle den Namen der ausfüllenden Person ein. | | | | | | | | | | Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform gilt diese | | | | | Erklärung als unterschrieben. | | | |

Eigenerklärung "Korruption"

Eigenerklärung als Anlage zum Angebot ("Korruption/Ausschließungsgründe")Unnamed: 1Unnamed: 2
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Vergabe Nr.: 54 21 547D
Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
(VHB NRW / 01/2020 - Formular 521 - Eigenerklärung Ausschließungsgründe)
1.Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine  Person,  deren  Verhalten(1)  meinem/unserem  Unternehmen  zuzurechnen  ist,  rechtskräftig verurteilt  oder  gegen  meinem/unserem  Unternehmen  eine  Geldbuße  nach  § 30  des  Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung  terroristischer  Vereinigungen)  oder  § 129b  des  Strafgesetzbuchs  (Kriminelle  und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.§ 89c  des  Strafgesetzbuchs  (Terrorismusfinanzierung)  oder  wegen  der  Teilnahme  an  einer solchen  Tat  oder  wegen  der  Bereitstellung  oder  Sammlung  finanzieller  Mittel  in  Kenntnis dessen,  dass  diese  finanziellen  Mittel  ganz  oder  teilweise  dazu  verwendet  werden  oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.§ 261  des  Strafgesetzbuchs  (Geldwäsche;  Verschleierung  unrechtmäßig  erlangter Vermögenswerte),
4.§ 263  des  Strafgesetzbuchs  (Betrug),  soweit  sich  die  Straftat  gegen  den  Haushalt  der Europäischen Union  oder  gegen Haushalte richtet, die  von  der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8.den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in  Verbindung  mit  § 335a  des  Strafgesetzbuchs  (Ausländische  und  internationale Bedienstete),
9.Artikel 2  § 2  des  Gesetzes  zur  Bekämpfung  internationaler  Bestechung  (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.den  §§ 232  und  233  des  Strafgesetzbuchs  (Menschenhandel)  oder  § 233a  des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser  Unternehmen  seinen  Verpflichtungen  zur  Zahlung  von Abgaben  oder Beiträgen  zur  Sozialversicherung  nachgekommen  ist  und  diesbezüglich  keine  rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser seinen  Verpflichtungen  dadurch  nachgekommen  ist,  dass  ich/wir  mich/uns  zur  Zahlung  der Steuern,  Abgaben  und  Beiträge  zur  Sozialversicherung  einschließlich  Zinsen  Säumnis-  und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2)  Einer  Verurteilung  oder  der Festsetzung  einer  Geldbuße  stehen  eine  Verurteilung  oder  die Festsetzung  einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2.Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung  öffentlicher Aufträge  gegen  geltende umwelt-, sozial- oder  arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist,  über  das  Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren  oder kein vergleichbares  Verfahren  beantragt  oder  eröffnet  worden  ist,  die  Eröffnung  eines  solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im  Rahmen  der  beruflichen  Tätigkeit  eine  schwere  Verfehlung  begangen  hat,  durch  die  die Integrität des Unternehmens3 infrage gestellt wird.
3.Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister des Bundes führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir  versichere/versichern  hiermit,  dass  keine  Verfehlungen  vorliegen,  die  meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten4 oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister5 führen könnten. Mir/Uns  ist  bekannt,  dass  die  Unrichtigkeit  vorstehender  Erklärung  zu  3.  zu  meinem/unserem Ausschluss  vom  Vergabeverfahren  sowie  zur  fristlosen  Kündigung  eines  etwa  erteilten  Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Wettbewerbsregister nach sich ziehen kann.
Bitte fügen Sie an dieser Stelle den Namen der ausfüllenden Person ein.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform gilt diese
Erklärung als unterschrieben.
Hinweis: Sofern  Sie  sich  in  einer  der  vorgenannten  Situationen  befinden,  können  Sie  auch  Nachweise  dafür erbringen,  dass  Sie  ausreichende  Maßnahmen  getroffen  haben,  um  trotz  des  Vorliegens  eines einschlägigen  Ausschlussgrundes  dieser  nicht  zur  Anwendung  kommt.  Zu  diesem  Zweck  weisen  Sie nach,  dass  Sie  einen  Ausgleich  für  jeglichen  durch  eine  Straftat  oder  Fehlverhalten  verursachten Schaden  gezahlt  oder  sich  zur  Zahlung  eines  Ausgleichs  verpflichtet  haben,  die  Tatsachen  und Umstände  umfassend  durch  eine  aktive  Zusammenarbeit  mit  dem  Ermittlungsbehörden  geklärt  und konkrete  technische,  organisatorische  und  personelle  Maßnahmen  ergriffen  haben,  die  geeignet  sind, weitere  Straftaten  oder  Verfehlungen  zu  vermeiden  oder  Sie  die  Zahlung  von  Steuern,  Abgaben  oder Beiträgen  zur  Sozialversicherung  vorgenommen  oder  sich  zur  Zahlung  der  Steuern,  Abgaben  und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.
4) Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere: Da kein Kommentar zu Fußnoten möglich ist: Eine Fußnote auf der Seite, auf der sie vorkommt, oben auf dieser Seite zu erläutern, ist völlig abwegig!!! Das Vorkommen der Fußnote habe ich grün markiert! s. u. - Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung,  wettbewerbsbeschränkende  Absprachen  bei  Vergabeverfahren,  Bestechung  –  auch  im  geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung,                  - das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u. a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.
5 Ein Eintrag in das Wettbewerbs- oder Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters  Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung 1. Straftaten  nach  §§ 331-335  (Vorteilsannahme,  Bestechlichkeit,  Vorteilsgewährung,  Bestechung),  261  (Geldwäsche, Verschleierung  unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),  263 (Betrug),  264 (Subventionsbetrug),  265b (Kreditbetrug),  266 (Untreue),  266a  (Vorenthalten  und  Veruntreuen  von  Arbeitsentgelt),  298  (Wettbewerbsbeschränkende  Absprachen  bei Ausschreibungen), 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung, 2. nach §§ 19, 20, 20a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, 3. Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), 4. Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz  -  SchwarzArbG)  oder  nach  § 21  Arbeitnehmer-Entsendegesetz  führen  können  oder geführt haben von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind.
Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1-5 KorruptionsbG (s .a. 4) 1. bei Zulassung der Anklage 2. bei strafrechtlicher Verurteilung 3. bei Erlass eines Strafbefehls 4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a Strafprozessordnung (StPO) 5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids 6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.

Erklärung "Unteraufträge"

Erklärung Unteraufträge/EignungsleiheUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Vergabe Nr.: 54 21 547D
Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Ich/wir beabsichtige(n) Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer (§ 26 VgV) zu vergeben:
Unterauftragnehmer             (Firmenname, Sitz)Angabe der übernommenen Auftragsteile/des übernommenen LeistungsbereichesBitte beachten Sie auch die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher unterhalb der Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ich/Wir beabsichtige(n) zum Nachweis meiner/unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit  die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen:
Unterauftragnehmer            (Firmenname, Sitz)Angabe der vom Unternehmen erfüllten Eignungsanforderungen
Eine entsprechend unterschriebene Verpflichtungserklärung des/der Unternehmen(s) (Formular 533 EU) wird mit der elektronischen Abgabe des Angebotes vorausgesetzt und wird im Bedarfsfall nachgefordert.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Eigenerklärung „Ausschlussgründe“ von jedem Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleiher zu fordern und spätestens vor Vertragsschluss unterschrieben vorzulegen.
Bitte fügen Sie an dieser Stelle den Namen der ausfüllenden Person ein.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform gilt diese
Erklärung als unterschrieben.
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
Vergabe Nr.: 54 21 547DLieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Öffentlicher AuftraggeberGemeinde Schöppingen
Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Firmenname
Gesellschaftsform
Name gesetzlicher Vertreter
Kontaktperson für dieses Projekt
Firmenanschrift / Strasse
Firmenanschrift / PLZ
Firmenanschrift / Ort
Telefon
Email
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter, die im Formular Eignungsleihe Unterauftragnehmer genannten Auftragsteile zu erbringen.
Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die im Formular Eignungsleihe Unterauftragnehmer genannten Eignungsanforderungen zur Verfügung zu stehen. Die diesbezüglichen Nachweise sowie die Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen  sind dieser Erklärung beigefügt.
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel

Erklärung "Bietergemeinschaft"

Erklärung der BietergemeinschaftUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Vergabe Nr.: 54 21 547D
Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Die nachstehend genannten Unternehmen (Bieter) erklären im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
Mitglied 1Mitglied 2Mitglied 3
Firmenname
Ort
Kontaktperson
Email Kontaktperson
bevollmächtigter Vertreter
Leistung betrifft Los Nr.Bitte Losnummer eintragenBitte Losnummer eintragenBitte Losnummer eintragen
Beschreibung der Leistung
Name der PersonFirmenname / AdresseEmailadresse
Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft
Die Bietergemeinschaft erklärt,
·      dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich .    vertritt;
·      dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens                 .    uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln;
·      dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
·      dass der bevollmächtigte Vertreter mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes          .    Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen.
Bitte fügen Sie an dieser Stelle den Namen der ausfüllenden Person ein.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform gilt diese Erklärung als unterschrieben.
Es wird bestätigt, dass alle hier genannten bevollmächtigten Personen dieser Bietergemeinschaft wissentlich zustimmen.

Erklärung "Tariftreue"

Erklärung/Vereinbarung Tariftreue/Mindestlohn
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Vergabe Nr.: 54 21 547D
Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Erklärung/Vereinbarung zur Einhaltung
der Verpflichtungen zur Tariftreue/zur Mindestlohngewährung in Anlehnung an das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW und weiteren öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Leistungen
A. Ergänzung des Angebotsschreibens
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben in Anlehnung an das Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu vereinbaren die Parteien Folgendes:
1. Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen
1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
a) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich
- eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August
1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrages,
- eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrages oder
- einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar
1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung
unterfällt,
seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder
der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.
b) bei der Ausführung der Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein
Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden
Fassung zu zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu zahlende Entgelt das
Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet.
1.2. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten
Nachunternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten.
1.3. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer, die unter
§ 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Sozialgesetzbuches fallen.
2. Kontroll- und Prüfrecht
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der
Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet,
(1) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus
denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern
diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form
sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts.
(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
3. Kündigung aus wichtigem Grund; Vertragsstrafe
3.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter
anderem kündigen,
a) wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus Ziffer 1. verletzt,
b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen eine Pflicht aus Ziffer 1.
einhalten oder
c) wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer 2. nicht nachkommt.
3.2. In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer
Vertragsstrafe, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert
des Auftragswertes beträgt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu
vertreten hat. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Auftraggeber ist nicht
ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz des
Auftraggebers angerechnet.
3.3. Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform gilt diese
Erklärung als unterschrieben.

Eigenerklärung "Russland"

Eigenerklärung Bezug zu RusslandUnnamed: 1Unnamed: 2
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Vergabe Nr.: 54 21 547D
Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a)durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b)durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c)durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. (wenn zutreffend, bitte mit "X" markieren)
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung (bitte in einem grün markierten Feld mit "X" entsprechende Position, jeweils nur eine Position möglich, ankreuzen)
nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n (Eignungsleihe).
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung (bitte in einem grün markierten Feld mit "X" entsprechende Position, jeweils nur eine Position möglich, ankreuzen)
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).
Bitte tragen Sie hier die entsprechenden Daten des Nachunternehmers ein
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.
Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer
  Bitte fügen Sie an dieser Stelle den Namen der ausfüllenden Person ein.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform gilt diese Erklärung als unterschrieben.

Eigenerklärung wettbewer. Absp.

Eigenerklärung Bezug zu wettbewerbsbeschränkenden AbsprachenUnnamed: 1
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Vergabe Nr.: 54 21 547D
Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Ich/Wir erkläre(n), dass wir - zumindest in den letzten 10 Jahren - an keinerlei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und/oder Preisabsprachen zu Feuerwehrfahrzeugausschreibungsverfahren beteiligt waren/sind. (wenn zutreffend, bitte mit "X" markieren)
Wir waren an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und/oder Preisabsprachen zu Feuerwehrfahrzeugausschreibungsverfahren beteiligt. Wir sichern zu, dass wir dieses Vergabeverfahren betreffend an keinerlei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und/oder Preisabsprachen beteiligt waren oder sind. Wir geben im Folgenden eine Eigenerklärung ab, die deutlich macht, welche Maßnahmen seitens unseres Unternehmens ergriffen wurden um einen Selbstreinigungsprozess einzuleiten. Dabei gehen wir insbesondere auf folgende Punkte ein: • die getroffenen organisatorischen Maßnahmen um künftiges Fehlverhalten zu vermeiden • ernsthafte Aufklärung der inkriminierten Vorgänge • die Schadenswiedergutmachung in den betroffenen Fällen (wenn zutreffend, bitte mit "X" markieren)
Platz für Erläuterungen des Bieters zu Punkt 1 (Es kann auch ein separates Schreiben angehängt werden):
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister des Bundes führen können, eingeholt wurden.
Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten1) oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten2).
Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Wettbewerbsregister nach sich ziehen kann.
Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
1) Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind -unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten- insbesondere: - Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung - auch im geschäftlichen Verkehr - oder Vorteilsgewährung, das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. - Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.
2) Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung 1. Straftaten nach §§ 331 – 335, 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264(Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit), 108e (Abgeordnetenbestechung)StGB und nach § 370 der Abgabenordnung, 2. nach §§ 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, 3. Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach § 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb, 4. Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind. Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne des Absatzes 1 1. bei Zulassung der Anklage 2. bei strafrechtlicher Verurteilung 3. bei Erlass eines Strafbefehls 4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Strafprozessordnung (StPO) 5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids 6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.
Nachfolgende Unterschrift gilt für alle Erklärungen dieses Formulars.
Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer
  
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf der Vergabeplattform gilt diese Erklärung als unterschrieben.

Eigenerklärung "Referenzen"

Eigenerklärung als Anlage zum Angebot ("Referenzen")Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Vergabe Nr.: 54 21 547D
Gemeinde Schöppingen vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Feuerwehr / Kunde / Kommune (Ort)LeistungAuslieferdatum
Beispiel: Kunde: Gemeinde SchöppingenLieferung GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau2025-08-31 00:00:00

Information DSGVO

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)Unnamed: 1
Vergabe Nr.: 54 21 547D
Gemeinde Schöppingen
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Gemeinde Schöppingen
Amtstraße 17
48624 Schöppingen
-Auftraggeber-
Datenschutzbeauftragter der Kommunal Agentur NRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
-Beratungsunternehmen-
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:Zweckverband KAAW
Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West
Weberstraße 5
49477 Ibbenbüren
datenschutz@kaaw.de
-Auftraggeber-
Kommunal Agentur NRW GmbH
Datenschutzbeauftragter
Cecilienalle 59
40474 Düsseldorf
datenschutz@kommunalagentur.nrw
-Beratungsunternehmen-
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung:
Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV/UVgO).
Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw. Interessensbestätigung/-bekundung nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beträgt z. B.  nach den VV zu § 71 LHO NRW (Aufbewahrungsbestimmungen) grundsätzlich 5 Jahre nach Ablauf des letzten Beschaffungsvorfalls. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt.
Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle dem beim Bund eingerichteten zentralen Wettbewerbsregister solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem beim Bund eingerichteten zentralen Wettbewerbsregister nach § 150a Gewerbeordnung an.
Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Eine gleichlautende Bestimmung ist in § 62 Abs. 2 VgV jedoch auf Verlangen des Bewerbers/Bieters enthalten.
Nach § 39 VgV wird spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wird der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener DatenDiese Rechte ergeben sich Artikel 15 bis 18 DSGVO.
Recht auf Auskunft
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte
für den Datenschutz NRW
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 55 Landeshaushaltsordnung NRW, §§ 3, 6 Unterschwellenvergabeordnung, §§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

Vorbemerkungen

Vergabe Nr.: 54 21 547D
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau,
Gemeinde Schöppingen (AG) vertreten durch die Kommunal Agentur NRW (Beratungsunternehmen)
Allgemein
Die öffentliche Auftraggeberin (AG) lässt sich bei der Durchführung des Verfahrens
durch die Kommunal Agentur NRW GmbH (Beratungsunternehmen) beraten.
Die AG beschafft für ihre Feuerwehr ein GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau neu.
Die Leistungsbeschreibung umfasst das gesamte Fahrzeug einschließlich Fahrgestell und aller Auf- und Einbauten, inkl. Einbau der beschriebenen Funk- und Kommunikationstechnik.
Neben den, in der folgenden Beschreibung gemachten, Anforderungen, gelten die in den Normen
DIN EN 1846 (alle Teile), Din 14502 (alle Teile) und in Anlehnung DIN 14555-22:2013-05 (GW-L2)
genannten Normvorschriften, sowie alle darin aufgeführten mit geltenden Normen, normative Verweise und Anlagen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten, solange keine abweichenden Grenzwerte gemacht werden. Darüber hinaus gelten alle Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der Unfallverhütungsvorschrift „UVV Fahrzeuge“.
Ebenfalls zu beachten ist die TrinkwV 2001, sowie das Arbeitsblatt W 405-B1 des DVGW für Feuerwehren, wo anwendbar und die Technische Richtline BOS (TR BOS), aktuelle EMV Richtlinie, Vorschriften über elektrische anlagen VDE/DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschrift DGUV 49 (Feuerwehr), Unfallverhütungsvorschrift 71 (Fahrzeuge).
Es sind alle für Nordrhein-Westfalen gültigen Gesetze, Richtlinien und Vorschriften zu beachten.
Vom Bieter wird der Nachweis über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem, z.B. DEKRA-QS, BOSCH-QS, ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig (Eignungskriterium) vorqausgesetzt. Das entsprechende Zertifikat ist dem Angebot als Anlage beizufügen.
Der Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Inhalt sind die Lieferung eines Fahrgestells, die Lieferung und Montage eines Aufbaus und die Lieferung und Montage der beschriebenen Funk- und Kommunikationstechnik. Der Bieter garantiert mit der Abgabe seines Angebots die „Verträglichkeit“ des gewählten Aufbaus mit dem ausgewählten Fahrgestell. Die Fahrgestellkonfiguration für jedes Fahrzeug muss vor Freigabe mit dem AG abgestimmt werden. Die Überführung des Fahrgestells vom Fahrgestellhersteller zum Aufbauhersteller, einschließlich gegebenenfalls zuvor erforderlicher Überführungen an Dritte zum Einbau technischer Einrichtungen, ist in den Grundpreis zu inkludieren.
Sollten einzelne Positionen der gelieferten Dokumente hierzu im Wiederspruch stehen, so ist der AG/das Beratungsunternehmen unmittelbar darauf hinzuweisen. Das Fahrzeug ist in einem vollfunktionsfähigen, einwandfreien und einsatzbereiten Zustand auszuliefern. Für das Hauptangebot sind nur Neufahrzeuge zugelassen.
Die Bieter erklären, dass der Text der Leistungsbeschreibung so vollständig ist, dass Nachforderungen aufgrund unklarer Leistungstexte nicht aus ihr abzuleiten sind. Stellen die Bieter bei der Kalkulation diesbezügliche Mängel fest, so haben sie sich vor Abgabe des Angebotes hierüber Klarheit bei der ausschreibenden Stelle zu verschaffen.
Der Einheitspreis (Grundpreis) ergibt sich aus allen nachfolgenden Positionen, soweit sie nicht mit „optional“ gekennzeichnet sind.
Die mit „optional“ gekennzeichneten Positionen sind nicht in den Einheitspreis (Grundpreis) einzurechnen. Der Bieter muss nähere Angaben zu den aufgeführten Positionen machen.
Nebenangebote sind grundsätzlich gemäß Punkt 1.8 Bewerbungsbedingungen zulässig. Alle Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sind in einer Synopse zur Leistungsbeschreibung schriftlich zu erläutern. Außerdem ist darzustellen, ob und zu welchem Preis Abweichungen korrigiert werden können. Bei nicht zu korrigierenden Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist vor Angebotsabgabe zu klären, ob diese Abweichungen toleriert werden. Geschieht dies nicht, behält sich der AG/das Beratungsunternehmen vor das jeweilige Nebenangebot auszuschließen.
Es können Fertigfahrzeuge angeboten werden, die den Bedingungen unter 1.8 Bewerbungsbedingungen entsprechen. Entsprechende Nachweise des Herstellers, der Kilometerstand und der Stand des Betriebsstundenzählers sind bei Angebotsabgabe zu liefern. Bei Vorführern und Komplettangeboten sind die einzelnen Lose vollständig auszufüllen (auch die jeweiligen Preise). Ein Hinweis, dass die einzelnen Preise nur bei der Beschaffung des kompletten Fahrzeug Gültigkeit haben, ist an dieser Stelle zulässig. Sollten diese Angaben nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Neben den neu zu liefernden Beladungskomponenten (wenn vorhanden) sind auch beigestellte Beladungskomponenten aus dem aktuellen Bestand der Feuerwehr auf dem Fahrzeug zu verlasten. Die entsprechende Anzahl an Beladungskomponenten ist in der Leistungsbeschreibung genannt.
Grundsätzlich sind für die Lagerungen Schwenkwände, Ausziehwände, Drehlagerungen, Schwerlastauszüge, etc. an allen Stellen zu berücksichtigen, wo sie sinnvoll die Entnahme der entsprechenden Gerätschaften erleichtern und/oder den zur Verfügung stehenden Raum zur Lagerung maximieren.
Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen. Eine (auch auf Einzelpositionen bezogene) Reduktion des nach den Ausschreibungsunterlagen geschuldeten Leistungsumfangs ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Eine unterschriebene Systemauftragsbestätigung des AN werden nicht als eine solche Vereinbarung gewertet. Die Anpassungen müssen sich zwingend im Rahmen zulässiger Auftragsänderungen nach § 132 GWB bewegen.
Der Auftragnehmer ist für die Abnahme entsprechend StVZO verantwortlich. In diesem Zusammenhang anfallende Kosten gehen zu seinen Lasten und sind im Angebotspreis zu kalkulieren.
Er ist für die feuerwehrtechnische Abnahme durch TK IdF NRW verantwortlich. In diesem Zusammenhang anfallende Kosten gehen zu seinen Lasten und sind im Angebotpreis zu kalkulieren.
Mit dem Angebot ist ein vorläufiger Zeitplan auszufüllen (siehe Tabellenblatt Zusammenfassung Z2-Z8). In diesem Zeitplan sind die Termine (zeitlich, nicht kalendermäßig). Ein nicht ausgefüllter Zeitplan führt zum Ausschluss des Angebotes. Hinweise wie "nach Absprache" werden ebenso wie ein nicht ausgefüllter Zeitplan gewertet.
Mit dem Zuschlag wird der Zeitplan zur Auftragsrealisierung zwischen den Vertragspartnern verbindlich fixiert. Basis für die Terminierung sind die Angaben im Tabellenblatt "Zusammenfassung" unter "Zeitplan". Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind dem AG/dem Beratungsunternehmen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, bekannt zu geben. Ohne Bekanntgabe ist jede Verzögerung dem Auftragnehmer zuzurechnen und kann zu der Konventionalstrafe führen.
Dem Angebot ist eine vorübergehende Gewichtsbilanz pro Fahrzeug beizulegen. Die Gewichtsbilanz muss den gesamten Aufbau, sowie die Geräte aus der beigefügten Beladeliste detailliert beinhalten. Bei Auslieferung ist eine endgültige Gewichtsbilanz, inkl. Wiegeschein, der Dokumentation in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Zusätzlich muss die Gewichtsbilanz in Dateiform (Beispielsweise *.xls/xlsx) mitgeliefert werden.
Dem Angebot ist eine vorübergehende Energiebilanz für das komplette Fahrzeug nach E DIN 14502-2 je Fahrzeug beizulegen. Nach der Energiebilanz sind die Größe der AGM-Batterien, Ladegeräten, Einspeisesteckdose, Sicherungen (grundsätzlich nur als Sicherungsautomaten) usw. auszulegen. Dabei ist neben den gängigen Zuständen auch folgende Situation darzustellen: Fahrzeug steht an der Einsatzsteile, Motor ist aus und Scheinwerfer / Umfeldbeleuchtung dienen zur Ausleuchtung einer Einsatzstelle. Es ist anzugeben, wie lange das Fahrzeug diesen Zustand aufrechterhalten kann, bevor die Unterspannungswarnung aktiviert wird.
Dem Angebot ist ein vorläufiger Beladeplan je Fahrzeug beizulegen. Dieser muss nicht detailliert auf die aufzunehmende Beladung eingehen, sondern kann auch die Kopie eines baugleichen, ähnlichen Fahrzeugs sein. In der Anlage ist darauf hinzuweisen, um welche Variante es sich handelt.
Datenblätter und Zeichnungen Die Beschreibungen und Zeichnungen über den Aufbau/Ausbau sind Bestandteil des Angebotes. Im Falle eines Auftrages wird ein Auftragsklärungsgespräch beim AG bzw. eine Konstruktionsbesprechung beim AN durchgeführt. Danach ist spätestens die Aufbauzeichnung zur endgültigen Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. (Gültig je Fahrzeug)
Grundsätzlich ist auf den Fahrzeugen die entsprechende Beladung gemäß DIN und ergänzend gemäß Los(en) oder Losanhang Beladung sach- und fachgerecht transportsicher zu verlasten.
Neben den neu zu liefernden Beladungskomponenten (Kennzeichnung mit einer Stückzahlangabe in der Spalte „neu zu liefern“ und gelber Farbunterlegung) sind auch beigestellte Beladungskomponenten aus dem aktuellen Bestand der Feuerwehr auf dem Fahrzeug zu verlasten. Die entsprechende Anzahl an Beladungskomponenten ist unter der Spalte "zu verlasten" aufgeführt. Die insgesamt vom Aufbauhersteller vorzusehende Anzahl Lagerungen/ Halterungen für die jeweiligen Beladungskomponenten ergibt sich aus der Summe der Komponenten in der Spalte „zu verlasten“.
Abruf, Koordination und Kontrolle der feuerwehrtechnischen Beladung (je Fahrzeug)
Die Beladung wird zeitversetzt zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Für die Beladung, die durch die Feuerwehr angeliefert wird, nennt der Lieferant Aufbau einen Anliefertermin im Auftragsklärungsgespräch.
Abweichende Regelungen bedürfen der einvernehmlichen Abstimmung zwischen der AG und den Auftragnehmern zum Aufbau und den entsprechenden Beladungslosen.
Die AG teilt den Auftragnehmern die entsprechenden Kontaktinformationen rechtzeitig mit.
Die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt direkt an den Auftragnehmer Aufbau.
Der Auftragnehmer Aufbau nimmt die angelieferte feuerwehrtechnische Beladung entgegen, prüft diese unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit und nimmt diese stellvertretend für die AG  bzw. das Beratungsunternehmen ab.
Der Auftragnehmer Aufbau behält sich bei Abnahme die Geltendmachung festgestellter Mängel vor. Der entsprechende Lieferschein ist der AG/dem Beratungsunternehmen im Original unverzüglich zu zusenden.
Eine Bestätigung der Mängelfreiheit der angelieferten Beladung und Rettungsgeräte ist der AG/dem Beratungsunternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beladung durch den Auftragnehmer Aufbau zu zusenden.
Projektabwicklung (gültig pro Fahrzeug)
Das Beschaffungsprojekt wird bis zur Fahrzeugübergabe durch die Kommunal Agentur NRW begleitet.
Die nachstehend beschriebene Projektabwicklung gilt pro Fahrzeug und ist pro Fahrzeug zu realisieren und zu berücksichtigen. Wird eine Stückzahl größer 1 ausgeschrieben oder befinden sich 2 Fahrzeugtypen in einem Los (z.B. 1 Stück HLF10 und 1 Stück HLF20), so ist die beschriebene Projektabwicklung pro Fahrzeug umzusetzen und anzubieten. In einem solchen Fall sind die Fahrzeuge jeweils im direkten Verbund nacheinander während eines Projektschrittes zu bearbeiten. Eine zeitliche Trennung wird nur durch vorherige schriftliche Genehmigung akzeptiert. (Beispiel: Auftragsklärung Tag 1 (Dienstag) Besprechung HLF10, Auftragsklärung Tag 2 im direkten Anschluss (Mittwoch) Besprechung HLF20.)
Auftragsklärung/Kick-Off je Fahrzeug
Nach Auftragserteilung findet im Werk des AN innerhalb von 90 Tagen ein Auftragsklärungsgespräch statt. Das Auftragsklärungsgespräch wird als ein kombiniertes Gespräch "Auftragsklärungs-/technisches Konstruktions-Gespräch", als sogenanntes "Kick-Off"-Gespräch durchgeführt.
Hierfür ist jeweils ein Tag pro Fahrzeug vorzusehen. Übernahme der Kosten für 1 Übernachtung(en) inkl. Vollverpflegung für bis zu 5 Personen der AG und 1 Person des Beratungsunternehmens sind im Angebot zu berücksichtigen. Gleiches gilt für einen möglichen weiteren Besprechungstermin.
Liegt der Ort des AN weiter als 2 Stunden Fahrtzeit einfache Strecke von der AG entfernt (Basis-Google Maps) ist eine weitere Übernachtung einzukalkulieren.
Liegt der Ort weiter als 4 Stunden Fahrtzeit einfache Strecke von der AG entfernt (Basis-Google Maps)
sind die Kosten der An- und Abreise (z.B. Bahn 1.Klasse oder Flug - in Wahl des AN
Als Ergebnisprotokoll wird die Leistungsbeschreibung aktualisiert und fortgeschrieben. Alle Änderungen sind hier zu vermerken, sodass eine kontinuierliche und nachvollziehbare Dokumentation vorhanden ist.
Die Protokollführung liegt beim AN. Dieser fertigt es innerhalb von zwei Wochen an und stimmt es mit der AG/dem Beratungsunternehmen zeitnah ab.
Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist das Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Anpassungen. Eine (auch auf Einzelpositionen bezogene) Reduktion des nach den Ausschreibungsunterlagen geschuldeten Leistungsumfangs ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Eine Systemauftragsbestätigung des AN wird nicht als eine solche Vereinbarung gewertet. Die Anpassungen müssen sich zwingend im Rahmen zulässiger Auftragsänderungen nach § 132 GWB bewegen.
Dem Protokoll des Auftragsklärungsgespräches ist ein verbindlicher Projektentwicklungsplan mit folgenden Inhalten beizufügen: Termin für eine weitere Projektbesprechung (falls notwendig)
Im Rahmen der Projektentwicklung ist nach erfolgter erster Projektbesprechung der, mit dem Angebot, übersandte vorläufige Beladungsplan durch den AN auf den aktuellen Projektstand anzupassen und dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Der genehmigte Beladeplan muss vor Rohbautermin feststehen.
Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind dem AG/dem Beratungsunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
Rohbaubesprechungen/Rohbauabnahme je Fahrzeug
Bis zu 2 x während und nach Fertigung des jeweiligen Rohbaus. Die Termine sind so zu wählen, dass Änderungen besprochen und vorgenommen werden können.
Pro Zwischenabnahme ist ein Werktag einzuplanen.
Der Termin ist mindestens 4 Wochen vorher zwischen der FW/der AG und dem Hersteller/AN abzustimmen.
Der Termin für eine Rohbauabnahme muss in Abhängigkeit des Baufortschritts so gewählt werden, dass alle tragenden Konstruktionen sowie der Einbau von festinstallierten Aggregaten/Geräten besichtigt werden können. Gegebenenfalls weitere Abnahmen erfolgen in der Endphase vor Fertigstellung des Fahrzeugs und sind so zu terminieren, dass noch Detailausführungen abgestimmt werden können.
Am Tag der jeweiligen Rohbauabnahme muss ganztägig ein Hallenstellplatz, der ausschließlich dem AG zur Rohbauabnahme zur Verfügung steht, bereitgestellt werden. Ebenso müssen Sitzmöglichkeiten für bis zu 6 Personen, sowie ein entsprechender Tisch zur Verfügung stehen.
Hierfür ist jeweils ein Tag pro Fahrzeug vorzusehen. Übernahme der Kosten für 1 Übernachtung(en) inkl. Vollverpflegung für bis zu 6 Personen sind im Angebot zu berücksichtigen. Gleiches gilt für einen möglichen weiteren Besprechungstermin.
Liegt der Ort weiter als 4 Stunden Fahrtzeit einfache Strecke von der AG entfernt (Basis-Google Maps)
sind die Kosten der An- und Abreise (z.B. Bahn 1.Klasse oder Flug - in Wahl des AN
Änderungen von Lagerplätzen innerhalb der Geräteräume (z.B. ein Beladungsgegenstand wird in seinem Lagerort geändert und wandert von G1 in G2), sowie die Anpassung von im genehmigten Beladeplan Lagerungen sind kostenneutral auszuführen.
Als Ergebnisprotokoll wird die Leistungsbeschreibung aktualisiert und fortgeschrieben. Alle Änderungen sind hier zu vermerken, sodass eine kontinuierliche und nachvollziehbare Dokumentation vorhanden ist. Die Protokollführung liegt beim AN. Dieser fertigt es innerhalb von zwei Wochen und stimmt es mit dem AG/dem Beratungsunternehmen zeitnah ab.
Abnahme als Sonderfahrzeug je Fahrzeug
Fahrzeugabnahme nach StVZO
Feuerwehrtechnische Abnahme je Fahrzeug
Es ist eine Abnahme durch TK IdF NRW als feuerwehr-technische (Landes-)Abnahme durch den AN vor Endabnahme durch die AG (Organisation, Durchführung und volle Kostenübernahme durch den AN) zu organisieren.
Preisnachforderungen durch notwendig werdende Folgearbeiten, die sich aufgrund der Abnahmeprüfung ergeben, werden durch die AG nicht anerkannt.
Endabnahme je Fahrzeug
Grundsätzlich findet eine Endabnahme erst nach erfolgreicher Anmeldung des jeweiligen Fahrzeuges bei der Zulassungstelle der AG statt.
Hierfür reserviert die AG entsprechende Kennzeichen. Der AN hat alle für die Zulassung alle notwendigen Dokumente der AG mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zur Verfügung zu stellen.
Für den zeitlichen Vorlauf hat der AN die Zeit für einen evtl. Beantragung einer Sondergenehmigung, z.B. aufgrund der verwendeten Beklebungsfolien, zu berücksichtigen.
Im Anschluss an die feuerwehr-technische (Landes-)Abnahme und an die Anmeldung des Fahrzeugs findet mit zeitlichem Abstand eine Endabnahme des AG am Produktionsstandort des AN statt. Das Protokoll der Landesabnahme muss zur Endabnahme vorliegen, aufgeführte Mängel müssen abgestellt bzw. beseitigt sein.
Hier für ist/sind pro Fahrzeug 2 Tag(e) vorzusehen.
Endabnahme und Einweisung finden getrennt voneinander statt und sind nicht zu kombinieren. Vor Endabnahme ist eine Ablieferinspektion für das jeweilige Fahrgestell durch den AN durchzuführen. Diese darf nicht älter als 3 Monate bei Endabnahme sein.
Die Endabnahmen finden am Produktionsstandort des Auftragnehmers statt und erstrecken sich je Fahrzeug auf die Überprüfung der Funktions- und Leistungsfähigkeit, sowie Vollzähligkeit des jeweils gesamten Fahrzeugs einschließlich der fest installierten Gerätschaften und der Beladung, sowie auf die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen dem Fahrzeug und den Leistungsbeschreibungen.
Am Tag der jeweiligen Endabnahme müssen eine Fahrzeuggrube oder vergleichbar, ein Pumpenprüfstand (wenn FPN oder PFPN vorhanden), ein Windenanschlagpunkt (wenn Seilwinde vorhanden), eine Fahrzeugwaage, die Möglichkeit zur Verschränkung des Fahrgestells und eine Beregnung zur Dichtheitsprüfung zur Überprüfung zur Verfügung stehen.
Am Tag der jeweiligen Endabnahme muss ganztägig ein Hallenstellplatz, der ausschließlich der AG zur Endabnahme zur Verfügung steht, bereitgestellt werden. Ebenso müssen Sitzmöglichkeiten für bis zu 6 Personen, sowie ein entsprechender Tisch zur Verfügung stehen.
Bestandteil der Abnahme ist auch die Überprüfung der Kommunikationstechnik. Diese wird ergänzend am Standort der AG für die Komponenten erfolgen, die vor Ort aufgrund fehlender Infrastruktur nicht geprüft werden können. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich durch den AN zu beheben.
Alle Kosten der Mängelbeseitigung für Mängel, die bei der Abnahme oder Funküberprüfung festgestellt werden, gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers.
Mängel, die bei der Abnahme von der AG vom Beratungsunternehmen nicht festgestellt werden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden.
Alle Kosten zur Beseitigung der festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers. Festgestellte Mängel sind vom Auftragnehmer in einer festzusetzenden Frist zu beseitigen.
Vorzulegende Unterlagen bei Fahrzeugübergabe (soweit zutreffend): • Protokoll der Ablieferinspektion Fahrgestell                                                                                                  • Verlaufpläne der gesamten Elektroversorgung, Hydraulikleitungen, Pneumatikleitungen, sowie dazugehörige Schaltpläne • Beschreibungen und Bedienungsanleitungen für Fahrzeug (Motor/Fahrgestell/ Aufbauten) und vom Fahrzeugmotor angetriebene Aggregate, sowie mitgelieferte Geräte (Funk, Hydraulik usw.) einschl. Zeichnungen, die für die Wartung erforderlich sind. • Zulassungsbescheinigung Teil II • Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO durch die zuständige Behörde (soweit erforderlich) • Fahrzeug-Checkheft (Wartungsheft) • Garantiekarten für Fahrzeug und mitgelieferte Aggregate und Geräte • Schmierplan • Konservierungsplan für die Hohlraumkonservierung • Vollständige Ersatzteilliste für das Fahrzeug und die Aggregate • Notwendige Prüfbücher /-karten - die zur Durchführung von Reparaturen ggfls. notwendigen Dateien • Beschreibungen und Bedienungsanleitungen für Fahrzeug (Motor/Fahrgestell/Aufbauten) und vom Fahrzeugmotor angetriebene Aggregate sowie mitgelieferte Geräte (Hydraulik usw.) • Beladeplan und Beladeliste in der Fassung, die dem Auslieferungszustand entspricht • Endgewichtsbilanz – Wiegekarte • Prüfprotokolle für die Funk- und Elektroinstallationen • Abnahmeprotokoll des TÜV oder DEKRA • die komplette Dokumentation nach DIN EN 1846 •  Bestätigung über die Durchführung einer Ablieferungsinspektion durch den Auftragnehmer (nicht älter als 1 Monat beim Ablieferungstermin) • Wartungshefte • Liste der eingebauten Zulieferteile mit entsprechenden Teile-Nrn. und Anschriften der Zulieferer • ggfls. notwendige digitale Unterlagen zur Durchführung von Reparaturen
Preisnachforderungen durch notwendig werdende Folgearbeiten, die sich aufgrund der Abnahmeprüfung ergeben, werden durch die AG nicht anerkannt.
Übernahme der Kosten für 3 Übernachtung(en) inkl. Vollverpflegung für bis zu 6 Personen sind im Angebot zu berücksichtigen. Gleiches gilt für einen möglichen weiteren Besprechungstermin.
Liegt der Ort weiter als 4 Stunden Fahrtzeit einfache Strecke von der AG entfernt (Basis-Google Maps)
sind die Kosten der An- und Abreise (z.B. Bahn 1.Klasse oder Flug - in Wahl des AN
Einweisung / Multiplikatorenschulung bei Abholung
Im Anschluss an die Endabnahme durch die AG erfolgt durch den AN eine Einweisung/Multiplikatorenschulung für die Maschinisten der AG für jedes Fahrzeug. (eine Gruppe pro Fahrzeug-bei mehreren Fahrzeugen)
Für die Einweisung/Multiplikatorenschulung ist/sind 1 Tag(e) einzuplanen.
Hieran nehmen zum einen 3 Personen aus dem Team Endabnahme teil und weitere 7 Personen reisen zeitversetzt zur Teilnahme an.
Übernahme der Kosten für 1 Übernachtung(en) inkl. Vollverpflegung für bis zu 10 Personen sind im Angebot zu berücksichtigen. Gleiches gilt für einen möglichen weiteren Besprechungstermin.
Liegt der Ort weiter als 4 Stunden Fahrtzeit einfache Strecke von der AG entfernt (Basis-Google Maps)
sind die Kosten der An- und Abreise (z.B. Bahn 1.Klasse oder Flug - in Wahl des AN
Sämtliche Pläne, Zeichnungen, Betriebsanleitungen und Beschreibungen sind in zweifacher Ausfertigung sortiert und beschriftet in mit Inhaltsverzeichnis versehenen Ordnern zu übergeben. Ein Satz davon ist auf dem jeweiligem Fahrzeug unterzubringen. Weiter werden diese Unterlagen auch in elektronischer Form (z.B. als *.PDF) bereitgestellt. Gesperrte Dateien werden nicht akzeptiert.
Jedes Fahrzeug und alle tankbaren Aggregate, sowie alle eingebauten Wasser- und Schaumtanks sind vollgetankt zu übergeben. Das entsprechende Schaummittel wird, wenn Schaumtank vorhanden, in der Leitungsbeschreibung genannt.

1a_Fahrgestell

| GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell | Unnamed: 1 | Gemeinde Schöppingen | 0 | Unnamed: 4 | Auftragsklärung / Kick-Off | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Rohbau 1 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Rohbau 2 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 | Endabnahme | Unnamed: 21 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | | | Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, | Vergabe Nr.: 54 21 547D | | | Notiz | | | | | Notiz | | | | | Notiz | | | | | Notiz | | | Position | Beschreibung | Vom Bieter auszufüllen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Legende | Nachstehend die Erläuterungen zu den verschiedenen Farben und vom Bieter auszufüllende Zellen: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Wertungskriterium (bei einer fehlenden, nicht eingetragenen Information, muss dieses Feld mit 0 Punkten bewertet werden). Eine nachträgliche Nennung ist nicht möglich. (1 % = 10 Punkte / 100 % = 1000 Punkte) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Optionale Position, die optional beauftragt werden kann und nicht in den Einheitspreis/Grundpreis zu inkludieren ist. Die entsprechenden Preise sind einzutragen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Keine Eintragung notwendig, die genannte Forderung muss mindestens umgesetzt werden und wird ggbfs. zu einem späteren Zeitpunkt nach Auftragsvergabe konkretisiert. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Angabe erforderlich, aber kein Wertungskriterium | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ausfüllhinweise | Bitte beachten Sie die in den Unterlagen enthaltenen Bewerbungsbedingungen! Diese enthalten u.a. Regelungen zu Nebenangeboten sowie Eignungs- und Wertungskriterien. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bitte füllen Sie das Tabellenblatt durch Eingabe in die frei gegebenen Felder aus. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Alle Tabellenblätter eines Loses sind vollständig auszufüllen! Teilweise ausgefüllte Tabellenblätter gelten dann als nicht abgegebenes Angebot, wenn kein(e) Preis(e) im Tabellenblatt Zusammenfassung eingetragen ist / sind. Es wird sich vorbehalten, technische Daten oder fehlende Optionspreise nachzufordern, sofern sie nicht wertungsrelevant sind. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Eine Umrechnung in Bruttopreise erfolgt automatisch. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Für Zusatzoptionen verwenden Sie bitte AUSSCHLIESSLICH die aufgeführten Antwortmöglichkeiten: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 1) | Die Zusatzoption kann wie beschrieben geliefert werden. (Netto-Preisangabe in € in entsprechender Zelle), z.B. 100,00 € | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 2) | Die Zusatzoption kann nur wie in der Anlage beschrieben geliefert werden; die entsprechende Anlage als Synopse zur Leistungsbechreibung ist dem Angebot bei zu fügen.; z.B. Pos 17,Los1 | Teil A | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 3) | Die Zusatzoption kann nicht geliefert werden = nicht lieferbar | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 4) | Die Zusatzoption ist bereits im Grundpreis enthalten. = Serie | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 5) | Die Zusatzoption wird auf Wunsch ohne Mehrpreis geliefert. = ohne Mehrpreis | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 6) | Die Zusatzoption ist nicht erforderlich, da im Serienumfang durch gleichwertige Lösung enthalten. Die entsprechende Lösung ist in einer Anlage zum Angebot als Synopse zur Leistungsbechreibung zu beschreiben. = nicht erforderlich | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Allgemein | 1 | Frontlenker-Allrad Fahrgestell, mit großen Böschungs- und Rampenwinkeln, hoher Bodenfreiheit, Zwillings-Bereifung und Dieselmotor (Euro 6 in aktueller Form);  Fahrgestell in Feuerwehrausführung und dem zur Zeit der Ausschreibung aktuellen Stand entsprechend, in Serienausstattung, Kategorie 2 (geländefähig) nach DIN EN 1846, mit 2 Sitzplätzen geeignet zum Ausbau Gerätewagens Logistik (GW-L) in Anlehnung an einen Versorgungs-Lastkraftwagen (V-LKW) entsprechend der Bauartbeschreibung des Bay StMI, Stand 05/2015 | angebotenes Fahrgestell / Baumuster / Typ / Schadstoffklasse | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 2 | Das Fahrgestell muss über eine verlängerte Fahrerkabine und 3 Sitzplätze verfügen. Der Radstand ist so kurz wie möglich zu wählen, um ein wendiges Geländefahrzeug zu erzielen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 3 | KFZ-Gewichtsklasse: S, ZGG max. 18,0t | Zulässige Gesamtmasse in kg (max. 18.000 kg): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Nutzmasse nach DIN 70020 (in kg): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Leermasse nach DIN 70020 (in kg): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 4 | min. Kategorie 2: geländefähig nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 5 | Radstand zu gering wie möglich, angepasst an Beladung und Ausrüstung | Radstand (mm): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 6 | Rampenwinkel | Rampenwinkel (°): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 7 | Böschungswinkel vorne, hinten | Böschungswinkel vorne|hinten (°): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 8 | Kippwinkel | Kippwinkel (°): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 9 | Watfähigkeit min. 600 mm, Hinweis: diese darf auch nicht durch nachträgliche Einbauten verringert werden | Watfähigkeit (mm): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 10 | Steigfähigkeit | Steigfähigkeit (°): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 11 | Schlusstraverse für Anhängerkupplung und Anhängerkupplung mit Zweileitungs-Anhängerbremsanschluss. Zulässige Anhängelast muss gebremst mit durchgehender Bremsanlage mind. 12.000 kg, für kurze Bergungseinsätze muss das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse als Anhängelast möglich sein. Anhängerkupplung selbsttätig nach DIN 74 051 mit horizontal schwenkbarem Fangmaul sowie mit Ausrückhebel unten, Zugöse nach DIN 74054 (d=40 mm); Hinweisschild mit den zulässigen Lasten; die AHK muss für Zentralachsanhänger geeignet sein | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 12 | Anhängersteckdose 12 V 13- polig und 24 V 15- polig am Rahmenende | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 13 | Anhängersteckdose für ABV/EBS | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 14 | Anhängerdruckluftanschlüsse mit zwei Leitungen mit Kupplungsköpfen (rot und gelb) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 15 | Duomatic-Anschluß am Heck | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 16 | Zusätzlich ist eine Kugelkopfkupplung so anzubringen, dass entsprechende Anhänger problemlos gezogen werden können. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 17 | Koppelmaul vorne | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 18 | Am vorderen Koppelmaul und an der hinteren Anhängerzugeinrichtung muss ein langlebiges Schild über die zulässige Zugkraft angebracht sein. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 19 | Reifenfüllanschluss, leicht zugänglich, mit Anschlussgewinde nach DIN 74 326 (M. 16 x 1,5) und gekennzeichnet; inkl. Reifenfüllschlauch, groß genug dimensioniert, um alle Reifen füllen zu können | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 20 | Rahmenvorbereitung für Schäkelanbau vorne und hinten | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 21 | Lieferung und Einbau von jeweils zwei Schäkeln ähnlich Form C der Nenngröße 3 nach DIN 82101,vorne und hinten 100 kN (2 x 50 kN) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 22 | Abschleppfüllleitung vorne | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 23 | Unterfahrschutz nach EG | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 24 | Schmutzfänger an VA und HA | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 25 | Geschwindigkeitsbegrenzer auf 100km/h, Wegfahrsperre ausprogrammiert, Programmierung Feuerwehreinsatzfahrzeug | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 26 | Entfall des Fahrtenschreibers/digitalen Tachographen, dafür Tachometer ohne Aufzeichnung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Lenkung | 27 | Lenkungsanordnung links (Fahrzeug für Rechtsverkehr) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 28 | Hydraulische Lenkung mit Servounterstützung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 29 | Lenkrad in Höhe und Neigung verstellbar. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 30 | Abbiegeassistent mit kamerabasiertem System | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Motor | 31 | Dieselmotor, Abgasnorm Euro 6, Motorleistung mind. 235 kW, Keine Leistungsreduzierung bei Störungs- oder Fehlermeldung aus der Abgasreinigungstechnik, der Onboard-Diagnoseeinrichtung oder bei fehlendem Betriebsstoff zur Abgasreinigung, z.B. „AdBlue®“ | angebotene Leistung (kW) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 32 | Geräusch-Kapselung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 33 | Kühler erhöhte Leistung für Dauerbetrieb im Stand | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 34 | Ölwanne für Steigfähigkeit bis 30%. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 35 | Tankinhalt für 4 Std. Standbetrieb oder Fahrstrecke 300 km, der Tank muss sowohl mit Zapfpistole oder mittels Kanister betankbar sein. Min. 125 Liter | Tankinhalt (l): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 36 | Kraftstofffilter mit Heizung. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 37 | Flammstartanlage. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 38 | Kraftstoffvorwärmung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 39 | Luftansaugstutzen hochliegend, sowie entsprechend geschützter Luftfilter | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Antrieb | 40 | min. Kategorie 2: 4x4 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 41 | Anfahrhilfe für Berganfahrten, sowie automatische Verhinderung des Wegrollens des Fahrzeugs | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 42 | Differenzialsperre Hinterachse und Längssperre | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 43 | Differenzialsperre Vorderachse in Verbindung mit Summer | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Getriebe | 44 | Vollautomatisches Wandlergetriebe ohne Retarder, Programmierung Feuerwehr-Einsatzfahrzeug | angebotenes Getriebe: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Nebenabtrieb | 45 | Nebenabtrieb für den dauerfesten Betrieb einer hydraulischen Bergewinde Typ Rotzler TREIBMATIC TR 030 FIRE; Kühler, bzw. Ölkühler ausgelegt für Dauerbetrieb im Stand. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 46 | Der Nebenabtrieb muss im Bereich des Fahrers (Armaturenbrett) und am Pumpenbedienstand schaltbar sein. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 47 | Allgemeine Nebenabtriebsparametrierung nach Absprache zwischen Fahrgestelllieferant und Aufbauhersteller/Auftragnehmer. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Achsen | 48 | Verstärktes Fahrwerk für hohen Schwerpunkt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 49 | Stabilisator Hinterachse verstärkt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 50 | Stabilisator Vorderachse verstärkt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 51 | Federn vorne verstärkt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 52 | Federn hinten verstärkt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 53 | Entlüftung der Achsen hochverlegt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bremsanlage / Assistenz-systeme | 54 | Zweikreisdruckluftbremsanlage mit Federspeicherbremse und mit Anhängeranschluss, sowie 4-Rad-Festellbremse | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 55 | Beheizter Lufttrockner für Druckluftbremsanlage | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 56 | Schnellstarteinrichtung für Sonderfahrzeuge, Betriebsbereitschaft nach max. 60 sec bei leeren Bremskesseln | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 57 | Federspeicher mit Schnelllöseeinrichtung, automatisch lastabhängige Regelung, automatische Bremsnachstellung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 58 | Automatische Entwässerung der Bremsanlage | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 59 | Scheibenbremsen an VA und HA, wenn serienmäßig lieferbar, alternativ Trommelbremsen zugelassen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 60 | ABV (Automatischer Blockierverhinderer) (z.B. ABS), sowie Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) und Antriebs-Schlupfregelung (ASR) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 61 | Wegrollsperre | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 62 | Verschleißfreie Hochleistungsmotorbremse, stufbar (kein Retarder) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 63 | Notbremsassistent. Ein automatisiertes Eingreifen ist bei Alarmfahrten nicht erwünscht und sollte verhindert werden. Eine Ausprogrammierung hierfür ist zulässig. Alternative Lösungen werden ebenfalls akzeptiert, so lange sie rechtskonform sind. Sollte es keine Möglichkeit geben die Forderung rechtskonform umzusetzen, wird auf diese verzichtet. Sollte aufgrund des Allrad-Fahrgestells auf den assistenten rechtskonform verzichtet werden können, wird diese Variante bevorzugt. | Position ist ausprogrammierbar / abschaltbar / nicht vorhanden? | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 64 | Tempomat | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 65 | Spurverlasswarner. Ein automatisiertes Eingreifen ist bei Alarmfahrten nicht erwünscht und sollte verhindert werden. Eine Ausprogrammierung hierfür ist zulässig. Alternative Lösungen werden ebenfalls akzeptiert, so lange sie rechtskonform sind. Sollte es keine Möglichkeit geben die Forderung rechtskonform umzusetzen, wird auf diese verzichtet. | Position ist ausprogrammierbar / abschaltbar? | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 66 | Aufmerksamkeitswarner. Ein automatisiertes Eingreifen ist bei Alarmfahrten nicht erwünscht und sollte verhindert werden. Eine Ausprogrammierung hierfür ist zulässig. Alternative Lösungen werden ebenfalls akzeptiert, so lange sie rechtskonform sind. Sollte es keine Möglichkeit geben die Forderung rechtskonform umzusetzen, wird auf diese verzichtet. | Position ist ausprogrammierbar / abschaltbar? | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 67 | Vorbereitung für Alcohol Interlock | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 68 | Front detection, abschaltbar. Ein automatisiertes Eingreifen ist bei Alarmfahrten nicht erwünscht und sollte verhindert werden. Eine Ausprogrammierung hierfür ist zulässig. Alternative Lösungen werden ebenfalls akzeptiert, so lange sie rechtskonform sind. Sollte es keine Möglichkeit geben die Forderung rechtskonform umzusetzen, wird auf diese verzichtet. | Position ist ausprogrammierbar / abschaltbar? | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 69 | Verkehrszeichenerkennung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 70 | Abstandswarner. Ein automatisiertes Eingreifen ist bei Alarmfahrten nicht erwünscht und muss verhindert werden. Eine Ausprogrammierung hierfür ist zulässig. Alternative Lösungen werden ebenfalls akzeptiert, so lange sie rechtskonform sind. Sollte es keine Möglichkeit geben die Forderung rechtskonform umzusetzen, wird auf diese verzichtet. | Position ist ausprogrammierbar / abschaltbar? | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 71 | Ausführung des Fahrgestells in den erweiterten Stufe C/D; Hinweis: Diese Position wird nur abgefragt, sollte eine Zulassung des Fahrzeugs ohne Verwendung der erweiterten Stufen C/D ("GSR 3") nicht möglich sein. | OPTIONAL, Aufpreis (€/netto) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 72 | Alle für die Sicherheitsprüfung (SP) notwendigen Bremsenprüfanschlüsse an zentraler Stelle, z.B. linke Fahrzeugseite im Bereich der Vorderachse, nach Abstimmung mit Auftraggeber, eindeutige, dauerhaft lesbare Beschriftung der Anschlüsse. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Lackierung / Beschriftung / Beklebung | 73 | Lackierung Fahrerhaus/Gruppenkabine in RAL 3000. Die Lackierung ist so vorzunehmen, dass ein einheitlicher Lackaufbau des Gesamtfahrzeuges in RAL 3000 gewährleistet wird. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 74 | Lackierung Stoßfänger und Kotflügel/Einsteigebereiche in Reinweiß (RAL 9010) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 75 | Lackierung Felgen in Silber und Fahrgestell in Serie | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 76 | Dauerhafter Unterbodenschutz | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 77 | Hohlraumkonservierung nach Dinol-Standard oder gleichwertig | Ausführung nach Standard: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bereifung | 78 | Bereifung an Vorder- und Hinterachse mit Geländereifen, mit S+G Profil, schlauchlos, entsprechend BWB-TL 2610-0004 bzw. BWBTL 2610-0004 weitgehend angenähert,VA Conti Crosstrac HD3, HA Conti Crosstrac HD3 nach Absprache mit dem Auftraggeber, Reifengröße 295/80 R22,5 | angebotener Reifentyp und Größe: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 79 | Lieferung von Schneeketten für die VA und HA: Schneeketten Grizzly Snow grip, Antriebsachse grizzly A-system, Ketten lose Beistellung, keine Lagerung auf Fahrzeug | angebotenes Gleitschutz-Kettensystem: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Abgasanlage | 80 | Auspuffanlage mit Endrohr links zum Anschluss an eine Abgassauganlage nach Absprache mit dem AG | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Zentralelektrik / Elektronik | 81 | Drehstrom- Lichtmaschine in Behördenausführung für mehrere Verbraucher, größtmöglicher serienmäßiger Generator. Die erforderliche Größe ist gemäß Energiebilanz des Gesamtfahrzeuges auszulegen | Größe Lichtmaschine (V): | Leistung ( V / Ah): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 82 | Batterieanschlusskabel verlängert | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 83 | Parametrierbares Steuermodul für externen Datenaustausch Datenaustausch mit feuerwehrtechnischem Aufbau | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 84 | Entfall Wegfahrsperre | Batterietyp: | Leistung ( V / Ah): | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 85 | Batterien wartungsfrei z.B. als AGM Tiefzyklusbatterien | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 86 | Lagerung der Fahrzeugbatterien auf ausziehbaren Teleskopschlitten oder vergleichbare wartungsfreundliche Lösung. Wenn der Batteriekasten äußerlich zugänglich ist, ist er abschließbar auszuführen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 87 | Batteriehauptschalter, elektrisch | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 88 | Sicherungsautomaten anstelle Schmelzsicherungen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 89 | Funknahentstörung für Tetra Funksprechverkehr nach DIN | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Fahrerhaus / Kabine | 90 | Fahrerhaus ohne Rückwandfenster für Truppbesatzung (3 Personen) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 91 | Fahrerhaus verlängert | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 92 | Hydraulische Kippvorrichtung, verstärkt, für Fahrerhaus. Die Kippbarkeit des Fahrerhauses muss ohne Demontage von Beladung und Bauteilen möglich sein. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 93 | Gleichschließende Schlösser für alle Türen, Zündung und wenn realisierbar für das Tankschloss mit insgesamt 2 vollwertigen Funkschlüsseln, inkl. Zentralverriegelung aller Tür-Schlösser mit Funkfernbedienung. Sollte die Wegfahrsperre des Fahrgestells aufgrund von Funkschlüsseln nicht ausprogrammierbar sein, wird auf Funkschlüssel verzichtet. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 94 | Interieur / Armaturenbrett und Türpappen, Farbe schwarz oder anthrazit | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 95 | Trittstufen für Fahrer und Beifahrer mit speziellen Beleuchtungen der Trittstufen (z.B. geeignete Leuchten an der Unterseite der Türen); inkl. einer flexiblen / beweglichen Trittstufe an Fahrer- und Beifahrereinstieg | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 96 | Digitales Spiegelersatzsystem, inkl. der Schaltung Kamerabilder  der Assistenzsysteme  auf einen der Spiegel | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 97 | Lieferung und betriebsbereiter Einbau einer Kompresorkühlbox Typ Dometic CFX 35, dauerhaft angeschlossen an das 24V System, alternativ, wenn die Kühlbox nicht verbaut werden kann Dometic Kühlschublade CD 20 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 98 | Fensterheber elektrisch (für sämtliche öffnungsfähige Fenster) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 99 | Kabinen-/Fahrerhausinnenraumbeleuchtung in LED, inkl. Leselichtspot für Fahrer und Beifahrer | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 100 | Fußboden; Bodenbelag abwaschbar / wasserfest, Rutschsicherheit mindestens R11, nicht beweglich | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 101 | Lieferung von Schlechtwetterfußmatten mit hohem Rand im Bereich der Sitzplätze | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 102 | Fahrersitz luftgefedert in Höhe, Neigung und Längsrichtung verstellbar, mit Lendenwirbelstütze und Schulteranpassung, sowie automatischem Dreipunkt-Sicherheitsgurt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 103 | Lieferung von Paßform-Robust-Sitzschonbezug für Fahrersitz (komplett Rücken und Sitzfläche; Stoff, KEIN Kunstleder oder ähnlich) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 104 | Beifahrersitz luftgefedert in Höhe, Neigung und Längsrichtung verstellbar, mit Lendenwirbelstütze und Schulteranpassung, sowie automatischem Dreipunkt-Sicherheitsgurt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 105 | Lieferung von Paßform-Robust-Sitzschonbezug für Beifahrersitz (komplett Rücken und Sitzfläche; Stoff, KEIN Kunstleder oder ähnlich) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 106 | Mittelsitz, entfällt | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 107 | Haltegriffe über Fahrer - und Beifahrertür rechts und links, sowie Stangen/Griffe als Einstiegshilfe auf Fahrer- und Beifahrerseite | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 108 | Sonnenblende für Fahrer- und Beifahrer im Innenraum | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 109 | Sonnenblende als Vorsatz vor der Frontscheibe | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 110 | Klimaanlage mit automatischer Temperaturregelung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 111 | Haltegriffe und Frontaufstieg außen zur Reinigung der Scheibe | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 112 | Anzeige im Armaturenbrett für eingeschalteten Nebenantrieb | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 113 | Multifunktionsanzeige im Fahrerhaus für z.B. Kühlwasser, Scheibenwasser, Motoröl, etc. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 114 | Drehzahlmesser im Armaturenbrett | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 115 | Warnleuchte für Kraftstoffreserve | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 116 | Außentemperaturanzeige | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 117 | 4-Tastenbedienfeld im unteren Bereich der Fahrertür zur Bedienung der/von Ladebordwand, Warnblinklicht, Fenster (alle elektrischen Fenster) schließen, Motor-Start-Stopp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 118 | Steckdose im Fahrerhaus 12 V 2-polig und 24 V 2-polig, sowie 4x USB C Ladesteckdosen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 119 | Akustischer Rückfahrwarner, quittierbar, deaktivierbar | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Beleuchtung | 120 | LED Hauptscheinwerfer, für Rechtsverkehr; die Scheinwerfer sind z.B. mittels serienmäßiger Schutzgitter zu schützen. Der Schutzgitter ist in Schwarz zu lackieren. | angebotener Leuchtentyp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 121 | LED-Nebelscheinwerfer, wenn lieferbar mit Abbiegelicht | angebotener Leuchtentyp | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 122 | Leuchtweitenregulierung der Hauptscheinwerfer automatisch | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 123 | Tagfahrlicht automatisch einschaltend bei laufendem Motor, LED | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 124 | Nebelschlussleuchte 2x, und Rückleuchten in LED | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 125 | Notbremssignal, Warnblinkaktivierung, automatisch | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 126 | Lichtfunktionstest | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 127 | Fahrtrichtungsanzeigerkontrolle optisch und akustisch durch Taktrelais. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 128 | Vorbereitung für Blitzkennleuchten Einbau | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 129 | Positionsleuchten in LED; diese sollen bei Betätigung des jeweiligen Blinkers auf der entsprechenden Fahrzeugseite mit blinken, wenn zulässig. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 130 | Seitliche Markierungsleuchten in LED; diese sollen bei Betätigung des jeweiligen Blinkers auf der entsprechenden Fahrzeugseite mit blinken, wenn zulässig. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 131 | Einstiegsbeleuchtung für Fahrer und Beifahrer | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 132 | Leselicht (Lichtspot) für Fahrer und Beifahrer | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 133 | Lieferung und Lagerung Unterlegkeile passend zum Fahrgestell | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Sonstiges | 134 | 2 Warnblinklampen lose | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 135 | 2 Warndreieck | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 136 | 1 KFZ-Verbandkasten lose | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 137 | Bordwerkzeug | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 138 | Reifenfüllschlauch 20 Meter mit Manometer | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 139 | Fahrgestell-Überführung zum Aufbauhersteller | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 140 | Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief), vorbereitet | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 141 | Prüfbuch | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 142 | Betriebsanleitung, Schmierplan und Inspektionsheft in Deutsch gedruckt und in elektronischer Form | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 143 | Ablieferinspektion Feuerwehrfahrzeuge | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 144 | Flaggenhalter und Flaggensatz für Verbandsfahrten | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 145 | Radio, Dab+, TMC, Freisprecheinrichtung mittels Bluetooth für mindestens 2 Telefone, mindestens 10 Zoll Farbdisplay im Armaturenbrett, Je mindestens ein Lautsprecher pro Kabinentür, inkl. mindestens zwei Schnittstellen für Kamera, inkl. der Möglichkeit der Aufschaltung der Benutzeroberfläche   externer mobiler Endgeräte (z.B. Smartphone), inkl. Aufschaltung der Klangausgabe auf einen Außenlautsprecher, inkl. Lenkradfernbedienung für mindestens Lautstärke und Telefon, inkl. Lademöglichkeit über USB | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 146 | Fahrer-Multiplikatoren-Schulung für bis zu 9 Personen nach Fertigstellung des Gesamtfahrzeuges beim Auftraggeber (je Fahrzeug) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 147 | Allradschulung/Offroad-Schulung Min. 2 tägige Schulung, Theorie/Praxis, mindestens mit folgenden Inhalten: Antriebstechnik und die Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Großfahrzeuges, Fahrphysik, Sicheres Befahren von Steigungen und Gefällen, Verhalten des Fahrzeuges bei Querneigung, Bergen festgefahrene Fahrzeuge, sicheres Fahren auf verschiedenen Untergründen, Überwinden von Anhöhen, Gräben, inkl. Schrägfahrten & Steigungen, Ansätze von Bergungstechniken, Einweisung Wasserfahrten, Streckenfahrt, anschauliche & praktische Tipps, freies Fahren und selbstständiges Ausführen der Lerninhalte. Ein Gelände für die Praxisfahrten wird durch den AG gestellt. Das Training findet vor Ort beim AG statt. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 148 | Wiegekarte Fahrgestell | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |

1b_Aufbau

| GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau | Unnamed: 1 | Gemeinde Schöppingen | 0 | Unnamed: 4 | Auftragsklärung / Kick-Off | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Rohbau 1 | Unnamed: 11 | Unnamed: 12 | Unnamed: 13 | Unnamed: 14 | Rohbau 2 | Unnamed: 16 | Unnamed: 17 | Unnamed: 18 | Unnamed: 19 | Endabnahme | Unnamed: 21 | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | | | Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, | Vergabe Nr.: 54 21 547D | | | Protokoll | | | | | Protokoll | | | | | Protokoll | | | | | Protokoll | | | Position | Beschreibung | Vom Bieter auszufüllen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Legende | Nachstehend die Erläuterungen zu den verschiedenen Farben und vom Bieter auszufüllende Zellen: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Wertungskriterium (bei einer fehlenden, nicht eingetragenen Information, muss dieses Feld mit 0 Punkten bewertet werden). Eine nachträgliche Nennung ist nicht möglich. (1 % = 10 Punkte / 100 % = 1000 Punkte) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Optionale Position, die optional beauftragt werden kann und nicht in den Einheitspreis/Grundpreis zu inkludieren ist. Die entsprechenden Preise sind einzutragen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Keine Eintragung notwendig, die genannte Forderung muss mindestens umgesetzt werden und wird ggbfs. zu einem späteren Zeitpunkt nach Auftragsvergabe konkretisiert. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Angabe erforderlich, aber kein Wertungskriterium | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ausfüllhinweise | Bitte beachten Sie die in den Unterlagen enthaltenen Bewerbungsbedingungen! Diese enthalten u.a. Regelungen zu Nebenangeboten sowie Eignungs- und Wertungskriterien. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bitte füllen Sie das Tabellenblatt durch Eingabe in die frei gegebenen Felder aus. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Alle Tabellenblätter eines Loses sind vollständig auszufüllen! Teilweise ausgefüllte Tabellenblätter gelten dann als nicht abgegebenes Angebot, wenn kein(e) Preis(e) im Tabellenblatt Zusammenfassung eingetragen ist / sind. Es wird sich vorbehalten, technische Daten oder fehlende Optionspreise nachzufordern, sofern sie nicht wertungsrelevant sind. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Eine Umrechnung in Bruttopreise erfolgt automatisch. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Für Zusatzoptionen verwenden Sie bitte AUSSCHLIESSLICH die aufgeführten Antwortmöglichkeiten: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 1) | Die Zusatzoption kann wie beschrieben geliefert werden. (Netto-Preisangabe in € in entsprechender Zelle), z.B. 100,00 € | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 2) | Die Zusatzoption kann nur wie in der Anlage beschrieben geliefert werden; die entsprechende Anlage als Synopse zur Leistungsbechreibung ist dem Angebot bei zu fügen.; z.B. Pos 17,Los1 | Teil A | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 3) | Die Zusatzoption kann nicht geliefert werden = nicht lieferbar | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 4) | Die Zusatzoption ist bereits im Grundpreis enthalten. = Serie | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 5) | Die Zusatzoption wird auf Wunsch ohne Mehrpreis geliefert. = ohne Mehrpreis | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 6) | Die Zusatzoption ist nicht erforderlich, da im Serienumfang durch gleichwertige Lösung enthalten. Die entsprechende Lösung ist in einer Anlage zum Angebot als Synopse zur Leistungsbechreibung zu beschreiben. = nicht erforderlich | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ausbau zum Feuerwehr-fahrzeug | 1 | Ausbau zum Feuerwehrfahrzeug Das Fahrgestell ist zum Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik - GW-L - in Anlehnung an einen "Versorgungs-Lastkraftwagen V-LKW" nach Bauartbeschreibung des STMI auszubauen. Anforderungen aus der Bauartbeschreibungen sind einzuhalten, auch wenn diese hier nicht explizit beschrieben sind. Die Normbeladung (entsprechend Bauartbeschreibung StMl) ist vorwiegend im Fahrerhaus, sowie in Unterbaukästen des Fahrzeugs zu lagern. Die dafür erforderlichen Halterungen, sofern nicht explizit unter Anlage als Beistellumfang aufgeführt, sind im Lieferumfang des Aufbauherstellers enthalten. | angebotener Aufbau | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 2 | Stand der Technik Der feuerwehrtechnische Aufbau, sowie die enthaltenen Ein- und Anbauteile müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Alle Schnitt- und Stoßkanten müssen abgerundet oder verkleidet sein, sodass davon keine Verletzungsgefahren ausgehen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 3 | Veränderungen am Grundfahrzeug Veränderung am original Serienfahrerhaus des Fahrgestellherstellers sind auf ein Minimum zu beschränken. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 4 | Lagerung der Ausrüstung Die Lagerung der Ausrüstungsgegenstände hat ergonomisch und entnahmefreundlich zu erfolgen. Dem Werkstoff Aluminium ist der Vorzug zu geben, außer wo dies aus Gründen der Festigkeit und Stabilität nicht durchführbar ist. Auszüge müssen in stabiler Ausführung sein, vorzugsweise Vollauszüge und sowohl im ausgefahrenen als auch im eingefahrenen Zustand arretieren. Alle Lagerorte sind mit den dort gelagerten Gerätschaften wetterfest zu beschriften. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 5 | Hohlraumkonservierung Der Aufbau ist mit einer Langzeit-Hohlraumkonservierung nach Dinol-Standard oder gleichwertig zu versehen. | Ausführung nach Standard | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 6 | Unterbodenschutz - Erweiterte Versiegelung Dauerhafter Unterbodenschutz vollflächig unter gesamten Fahrzeug (Versiegelung) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 7 | Beladeplanvorschlag Nach erfolgter Vergabe ist ein Beladeplanvorschlag zu erstellen. Aus dem Beladeplanvorschlag muss die Unterbringung der Ausrüstungsgegenstände eindeutig hervorgehen. Eventuelle Abänderungen des Beladeplanvorschlages durch den AG sind vom Bieter bereits im Angebot kostenmäßig zu berücksichtigen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ausstattung Fahrerhaus | 8 | Helmhalterung Im Fahrerhaus sind Helmhalterungen für 2x Feuerwehrhelm RB Heros Titan vorzusehen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 9 | Geräteaufnahme in Fahrerhausrückwand Rahmen aus Systemprofilen mit Lochblech vollflächig beplankt an Fahrerhausrückwand. Geeignet als Montagegrundfläche für Geräteaufnahmen (Funkgeräte, Handscheinwerfer, Kleinteile, Kleiderhaken, etc.) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 10 | Schlüsselkasten Im Fahrerhaus ist ein Schlüsseltresor zur Aufnahme von Schlüsseln anzubringen, Typ Schlüsseltresors Typ HMF 2030-11 mit Elektronikschloss zur Aufnahme von mindestens 30 Schlüsseln zwischen Fahrer & Beifahrer (Schlüsseltresor = Lieferumfang). Der Schlüsselkasten ist idealerweise so zu montieren, dass eine Schlüsselentnahme vom Beifahrersitz aus während der Fahrt möglich ist. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 11 | Betriebsbereiter Einbau einer Mounthalterung/tablethalterung für ein Ipad 10 Zoll, Ipad und Halterung sind Beistellung. Dauerhafte Stromversorgung für das Ipad ist ebenfalls einzurichten. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 12 | LED Beleuchtung Fahrerhaus zweifarbig Integration einer zusätzlichen Innenbeleuchtung im Fahrerhaus, bestehend aus zwei Lampen (Links/Rechts), blendfrei, zweifarbig (weiß / blendfrei blau) in versenkter Ausführung, im Dachhimmel montiert. Schaltbar über einen extra Schalter und automatisch bei geöffneter Türe. Die Innenbeleuchtung ist zusätzlich zur Serien-Innenbeleuchtung des Fahrgestellherstellers zu realisieren und so zu positionieren, dass der Fahrer möglichst nicht geblendet wird. Lichtleistung: ca. 1500 Lumen (weiß). | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Fahrzeug außen | 13 | Außenmaße Außenmaße des Fahrzeugs. Länge: max. 8.200 mm, es sollen mindestens 4 Rollwagen hintereinander und 3 Rollcontainer (min. 12 Rollcontainer) nebeneinander ladungssicher transportiert werden können. Alternativ müssen Paletten oder IBC Container mit Palettenmass ladungssicher transportiert werden können. Sollte hierfür die Länge von 8.200 mm überschritten werden müssen, wird im Zuge der Auftragsklärung genau definiert, wie viele Rollcontainer transportiert werden sollen. Alternativ sollen neben Rollcontainern auch IBC Behälter oder Paletten ladungssicher transportiert werden können. Ebenso sollen im Verbund Rollcontainer mit Massen ausserhalb von 800x1.200 mm verlastet werden können. Breite: max. 2.550 mm Höhe: max. 3.400 mm, unbeladen. Der Maximalwert der Höhe darf nicht überschritten werden. | Bitte geben Sie die Länge bei 4 Rollcontainer hintereinander an (mm) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 14 | Feuerlöscherhalterung Die tragbaren Feuerlöscher ist außenliegend in einem Kunststoffkasten zu lagern. Dieser ist Spritzwassergeschützt und vollständig verschlossen auszuführen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Anpassung am Fahrgestellt | 15 | Aluminium Kotflügel für die Hinterachse Pulverbeschichtet mit Schmutzfänger. Farbe nach Wunsch des AG - Die Festlegung der Farbe erfolgt im Auftragsklärungsgespräch. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 16 | Versetzen Kraftstofftank Der Serien Kraftstofftank ist von der rechten auf die linke Fahrzeugseite zu versetzen. Besonderer Augenmerk ist auf die korrekte Verlegung der Kraftstoffleitungen zu richten. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 17 | Unterflurkasten Das Fahrzeug ist mit Unterflurkästen aus Aluminium auszustatten. Alle Kästen sind innen zu beleuchten und mit einer Schließkontrolle auszustatten. (Anzeige im Fahrerhaus) Die Kästen sind auf die maximale Länge und Höhe zwischen den Achsen auszulegen. Für die Längen der Einzelkästen sind Maße von Standard Euro-Kisten zu berücksichtigen. Schubdeckel als Vollverkleidung, pulverbeschichtet in Wagenfarbe oder Anbauteilefarbe, nach Wunsch des AG. Abschließbarer Verschluss. Zu berücksichtigender Grundumfang: 1x Unterflurkasten Links 2x Unterflurkasten rechts | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 18 | Verkleidung von Unterflur-Anbauteilen des Fahrgestells Die Unterflur-Anbauteile des Fahrgestells, z. B. Kraftstofftank und Abgas-Nachbehandlung sind analog den Unterflurkästen zu verkleiden. | Verkleidung Kraftstofftank: (ja /nein) Verkleidung AdBlue Tank: (ja /nein) Verkleidung ADR-Katalysator: (ja /nein) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Zugeinrichtung | 19 | Lieferung und betriebsbereite Montage einer maschinellen Zugeinrichtung nach DIN 14584 mit einer Zugkraft von 50 kN nach vorne über die gesamte Seillänge, Leitprodukt Rotzler Treibmatic TR 030 Fire mit einer nutzbaren Seillänge von 65 m. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 20 | Antrieb der Hydraulikpumpe über Nebenabtrieb. Ein uneingeschränkter dauerfester -Betrieb der Bergewinde ist bei Minimaldrehzahl zu garantieren. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 21 | Führung des vollverzinkten Vollstahlseils mit Kausche über Seiltrompete für Seilaustritt und Schrägzüge bis 25° mit entsprechender fachgerechter Sicherung des Seils für den Fahrbetrieb und allumfassender Schutzhülle | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 22 | Seilspulung auf Speichertrommel; die ordnungsgemäße Seilspulung muß in allen Lastzuständen (Leerseilauszug, Einzug ohne oder mit Volllast) gewährleistet sein. Das unkontrollierte Ab- und Nachlaufen beim Leerseilauszug ist zuverlässig zu verhindern. Hierzu sind die geeigneten Einrichtungen wie Wickelvorrichtungen, Seilbremsen und Andruckrollen vorzusehen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 23 | Seilgeschwindigkeit stufenlos regelbar im Lastgang, sowie im Schnellgang, inkl. automatischer Umschaltung zwischen den beiden Geschwindigkeitsstufen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 24 | Schnellauszug des Seils ohne Last | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 25 | automatische Endabschaltung mit zusätzlicher optischer und akustischer Vorwarnung vor Erreichen der Sicherheitswindungen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 26 | Steuerung über Can-Bus, z.B. Fire-Can, wenn realisierbar | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 27 | Kabelgebundene (Kabellänge so ausgelegt, dass diese auch ausserhalb der Fahrerhauses eingesetzt werden kann) Fernbedienung der Seilwinde, fest verbaut mit Halterung in Nähe des Fahrersitzes, so diese ebenfalls vom Fahrerplatz aus genutzt werden kann, mit folgenden Mindestfunktionen und Anzeigen: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 28 | Winde ein/aus | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 29 | Seil ein- und ausfahren mit stufenloser Geschwindigkeitsregelung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 30 | Seil Stop | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 31 | Belastungsanzeige, Anzeige der Restseillänge, | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 32 | mechanische Notsteuerung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 33 | Ölstandskontrolle ohne Einschränkung und werkzeuglos | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 34 | Lieferung und Lagerung von 2 Windenkeilen nach DIN 14584, Größe 1, starr, aus Stahl mit Auffahrlasche und gezahnten Rippen an der Unterseite, inkl. entsprechender Lagerung im Aufbau | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 35 | Lieferung und Lagerung eines Anschlagmittelsets, Leitprodukt Rotzler TR 030 (50kN)-Set oder gleichwertig, bestehend aus 2 x Umlenkrolle 140 kN, 4 x Schäkel 93 kN, 4x Schäkel 118 kN, 1 x Aufhängeglied 157 kN, 1 x Zugöse 140 kN. Lagerung der Schäkel, etc. in Alucontainer mit Endanschlag (Lieferumfang) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 36 | Zusätzlich zur Einweisung/Multiplikatorenschulung bei der Abholung des Fahrzeuges ist eine Einweisung in den Windenbetrieb am Standort der FW für bis zu 20 (Gruppengröße ca. 10) Personen einzuplanen. Weiterhin ist aussagekräftiges Schulungsmaterial (in Papierform + digital) zur Aus- und Fortbildung am Standort zu übergeben. Hierbei ist vor allem auf den Windenbetrieb, Sicherheitsvorschriften, Anschlagen von Lasten etc. einzugehen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 37 | Betriebsanleitung Wartungsbuch, Prüfbuch, jeweils gedruckt und in digitaler Form (wenn realisierbar) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Laderaum | 38 | Aufbau Pritsche mit Plane und Spriegel Das Fahrzeug ist mit einem Pritschenaufbau zu fertigen. Die Pritsche ist mit Spriegel und Plane auszustatten. Beim Fahrzeug wird hoher Wert auf die Höhe des Innenraums gelegt. Die Konstruktion ist so zu wählen, dass größtmöglicher Innenraum, möglichst min. 2.00 m unter Berücksichtigung notwendiger Stabilität und Baubarkeit erreicht wird. | max. Innenraumhöhe (mm) realiserbar | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 39 | Bordwand Seitlich ist die Ladefläche durch eine abklappbare Aluminium Bordwand mit Planenmulde einzufassen. Die Bordwände müssen pulverbeschichtet werden. (RAL 3000) Höhe der Bordwand: min. 800 mm Innenseite der Bordwände verkleidet mit unempfindlichem Aluminiumblech glatt als Rammschutz bis Höhe 1. Zurrschiene. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 40 | Mittelrunge Soweit erforderlich sind Mittelrungen klappbar, sowie entnehmbar zur seitlichen Beladung mit einem Stapler, zu installieren. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 41 | Spriegel Es sind leicht entnehmbare V-Latten aus Aluminium analog der Bebilderung übereinander zu montieren. Es ist darauf zu achten, dass möglichst gleiche Längen zum Einsatz kommen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 42 | Laderaumboden Es ist ein Laderaumboden aus Siebdruckplatten (min. 21mm) zu fertigen. Der Boden ist wasserabweisend und rutschhemmend auszuführen. Im Boden sind Airlineschienen zur Ladungssicherung eingelassen. Die nicht genutzten Airlineschienen sind mit entsprechenden Schutzleisten abzudecken (lieferumfang). Der Boden ist für eine Flächenlast von min. 800 kg/m2 und Punktlast von min 250 kg ausgelegt werden. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 43 | Stabile Dachkonstruktion Das Fahrzeug ist mit einer stabilen durchgehenden Dachkonstruktion auszustatten. Stahlrahmen, feuerverzinkt mit Beblechung pulverbeschichtet,  Sandwichwabenprofil (min. 25mm) oder gleichwertig mit eingesetzten Airlineschienen. Eine Kranbeladung ist für das Fahrzeug nicht vorgesehen. Die exakte Ausführung wird im Auftragsklärungsgespräch fixiert. es ist sicherzustellen, dass unterschiedlich lange Rollwagen mittels Sicherungsstangen reihenweise gesichert werden können. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 44 | Schiebeplane Die Fahrzeugseiten sind mit einer stabilen und strapazierfähigen Schiebeplane bis auf Bordwandhöhe (überlappend) auszustatten. Aluminium Einhakprofil vorne, Spannwelle sowie Spanngetriebe hinten. Horizontaler Planenschnellverschluss an der Bordwand. Planenfarbe: RAL3000 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 45 | Rammschutzleisten für Staplerbeladung Am Außenrahmen der Pritsche ist ein Rammschutz / Anpralldämpfer aus Kunststoff zur Staplerbeladung vorzusehen. Dieser soll Fahrzeug und aufgeklappte Bordwand bei der Beladung von der Seite mit Staplern vor Beschädigungen schützen. Für ein sauberes optisches Erscheinungsbild, sind diese Leisten seitlich durchgängig anzubringen, auch an Stellen, wo eine Staplerbeladung technisch gar nicht möglich ist. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 46 | Seitliche Zugangstür zum Fahrzeug In den Laderaum ist eine abschließbare seitliche Zugangstüre, von innen und außen zu öffnen, auf der rechten Fahrzeugseite zu installieren. Die Türe muss eine Mindestbreite (Lichte Durchgangsbreite) von mindestens 800 mm aufweisen und ist der Aufbauhöhe anzupassen. Im geöffneten Zustand muss die Türe sicher halten (bevorzugt z. B. magnetisch) und die Benutzung des restlichen Fahrzeugs möglichst wenig beeinträchtigen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 47 | Aufstiegstreppe zum Laderaum Zum Erreichen der Ladefläche ist eine klappbare, beleuchtete Aufstiegstreppe (Unterflur-Doppel-Klapptreppe) zu realisieren. Aufgrund beengter Platzverhältnisse (Innenraumhöhe und seitlicher Platz im Gerätehaus) ist von der Verwendung von ausziehbaren Klapptreppen abzusehen. Es ist einseitig ein Geländer vorzusehen, welches mit den Stufen herausgeklappt werden kann - alternative Ausführungen sind zulässig. Die Türe muss auch bei "aufgeklappten" Geländer noch funktionieren. Anzahl Stufen: min. 3 Stufen Belastbarkeit:  min 200 kg Eine detaillierte Zeichnung und/oder Bilder sind dem Angebot beizulegen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 48 | Beladung mit Rollcontainer Das Fahrzeug soll mindestens 12 Rollcontainer mit 800x1200mm aufnehmen können. Die Anordnung der maximalen Anzahl der RC ist in der Konzeptzeichnung darzustellen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 49 | Lieferung und Lagerung (in Regal Pos. 51) von 2 x 2,0 kw Keramikheizlüftern und 2x Bierzelltgarnituren mit Rückenlehnen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 50 | Lieferung und Einbau eines Regals im oberen Bereich der Stirnwand inkl. Lagerungskisten mit Deckel (Lieferumfang). Das Regal soll durch Schiebewände oder gleichwertig verschlossen werden. Details werden im Auftragsklärungsgespräch festgelegt. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ladungs-sicherungs-system | 51 | Ladungssicherung Seitenwand In den Seitenwänden und an der Stirnwand ist ein an die Nutzlast angepasstes Ladungssicherungssystem, z.B. aus Aluminium Strangpressprofil (z. B. Airline JF 45mm) oder anderen Systemschienen zu installieren. Die V Lattung ist zu integrieren. Das Sicherungssystem muss über die gesamte Innenraumlänge verfügbar sein. Es ist auf ein kurzes Lochraster mit stufenloser Verstellung vorzusehen. Umlaufend müssen die Schienen auf zwei unterschiedlichen Höhen in Absprache mit dem AG zu installieren. Das Sicherungssystem muss Sperrstangen ohne Adapter aufnehmen können. Bilder sind dem Angebot beizulegen. Hierbei muss das Gesamtsystem mit Schienen, Sperrstangen und Rollwagensicherung dargestellt werden. | Angebotenes System: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 52 | Die Feuerwehr verwendet Rollcontainer des Herstellers RollCon GmbH. Im aktuellen Bestand befinden sich folgende Rollcontainer, die teilweise im wechsel dauerhaft verlastet werden sollen: Bezeichnung; L cm, B cm, \tH cm RC – Atemschutz; 120, 80, 174 RC- CSA; 210, 74, 152 RC- L-Plattform; 120, 80, 115 RC- Umwelt; 120, 80, 178 RC- Licht/Strom; 120, 80, 178 RC- Hygiene; \t120, 80, 135 RC- TH; 120, 80, 179 RC- Ölspur; 120, 80, 183 Die nachfolgend aufgeführten Ladungssicherungssysteme sind auf diese Rollcontainer abgestimmt anzubieten. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 53 | Sperrstangen zur Ladungssicherung Mit dem Fahrzeug sind Sperrstangen zur Ladungssicherung mitzuliefern. Die Querstangen müssen sowohl direkt im seitlichen Ladungssicherungssystem selbst eingehängt werden können (ohne zusätzliche Adapter) als auch in Kombination mit der Rollwagensicherung in diese. (Es soll die maximale Anzahl der RC ohne Zuhilfenahme von Spanngurten gesichert werden können). Zusätzlich sind Längsstangen zu berücksichtigen, wenn die Querstangen dafür nicht genutzt werden könnten, um Rollwagen mit unterschiedlicher Länge vertikal einzeln sichern zu können. Es sollen drei Rollwagen mit unterschiedlicher Länge nebeneinander gesichert werden können. Zur Lagerung ist im Dach eine entsprechende Vorrichtung zur Aufnahme aller Querstangen vorzusehen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 54 | Rollwagensicherung Passend zum Ladungssicherungssystem sind Rollcontainerhalter zu liefern. Diese sollen eine einfache Sicherung der Rollwägen in längs und Querrichtung ermöglichen. Es müssen Rollcontainer mit einer Profilbreite bis zu 45 mm gesichert werden können. Rollcontainersicherung muss die Aufnahme einer Sperrstange zur Sicherung des mittleren Rollwagens ermöglich. Achtung: Das System Rollcontainersicherung muss so gestaltet werden, dass 3 Rollcontainer (800 mm Breite) nebeneinander problemlos aufgenommen werden können. (-> Sicherung der äußeren Rollcontainer mit Rollcontainersicherung, der mittlere wird mittels Sperrstange gesichert. Komfort-Rollcontainerhalterung passend für Rollcontainer des Herstellers RollCon mit Profilbreite bis 45mm | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 55 | Zurrösen passend zum Ladungssicherungssystem Individuell platzierbare Anschlagösen zur Befestigung am Ladungssicherungssystem. Ösendurchmesser min. 30 mm Möglichkeit zum Einhängen von Spanngurten oder Karabinern (Feuerwehrhaltegurt) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 56 | Zurrösen im Längsschweller Am Längsschweller sind links und rechts paarweiße Zurrösen zu montieren, Belastbarkeit bis 20 kN (Preis pro Paar) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 57 | Ladungssicherung Boden Im Boden mittig sind abklappbare, überfahrbare Ösen zur Ladungssicherung zu installieren. Belastbarkeit min. 20 kN | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 58 | Sicherung für Hubwagen Im Boden ist eine abklappbare, überfahrbare Sicherung für einen Hubwagen vorzusehen. Alternative Lösungen zur Sicherung des Hubwagens während der Fahrt sind ebenfalls zulässig. Vom Sicherungssystem ist ein Bild beizulegen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 59 | Sicherungssystem Spanngurte Lieferung von Zurrgurten mit Druckratsche. Geeignet zur Verwendung mit den Sicherungssystemen des Fahrzeugs. Zugkraft: Min 4000 dAN. Länge 5 Meter | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Lagerungen | 60 | Im Dachbereich soll eine Lagermöglichkeit für Bierzeltgarnituren vorgesehen sein. Die Bierzeltgarnituren sollen dort dauerhaft transportsicher gelagert werden können. Alternativ ist eine Lagerung unterhalb des Regals an der Stirnwand zu berücksichtigen. Die endgültige Lösung zur Lagerung wird im Auftragsklärungsgespräch festgelegt. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 61 | Folgende Beladung wird beigestellt und muss funktionsfähig/betriebsbereit und dauerhaft transportsicher verlastet werden. Entsprechende Stromanschlüsse sind zu berücksichtigen: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 62 | 2x Handlampe Wolf LED LYR 55, inkl. KFZ Ladehalterung 2x Pulverlöscher GLORIA P 6 PRO, DIN EN 3, Brandklassen A, B und C, Rating 43 A, 233 B, 12 LE 2x Faltsignal gfd, gelb retroreflektierent, 900 mm, Aufdruck 3 x Feuerwehr, Federspannmechanismus, Schutzhülle 8x Horizont Flashmax-synchro,  gelb, zweiseitig, Akku Version, stand- und rutschfest durch ausklappbare Füße, foliengeschützter Kippschalter 2x Rauchwarnmelder batteriebetrieben | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ladebordwand | 63 | Lieferung und Montage einer Ladebordwand mit ca. 2000 kg Hubkraft, Lastabstand 1000 mm in folgender Ausführung: | angebotene Ladebordwand: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 64 | Plattform Typ: Alustar (LKMAT_Alustar) Equipment Line: TEC series (TEC) Zubehör Oben: VA-Kappen (VSKAP_1) Zubehör Unterseite: Dichtsystem (DICHTS_1) Zubehör Reklametafel: Verstärkte Reklametafel (ABDB34_3) Rutschsicherheitsklasse: R10 / Standard (SRC_QUERFR) Abrollsicherungen: 3-fach Abrollsicherungen (ALSCHI_3) Abrollsicherungen: Selbstaufstellend mit 45° (ALSCHI_SA) Spannung (Fahrzeug): 24 Volt (VOLT_24) Fahrerhauseinschaltung: Fahrerhauseinschaltung (KONTR_1) Kofferbeleuchtung: Kofferbeleuchtung (KOFFB_1) Zubehör: Rückleuchtenhalter (KDWU02_RL) Fahrzeugseitig Montiert: SLIM CONTROL (rechts) (SEITST_R) Fahrzeugseitig Montiert: Slim Control Panel Plus (BEDIEN_80) Schloß am Bedienpanel Power ON/OFF (SCHLT_KS) Fußsteuerung: Fußschalter (ELK_FT) Handsteuerung: 3-Knopf Handkabelschalter (HDK_3) Hubwerk Farbe: Graphitschwarz (RAL 9011) (KTL_OBERFL_P_RAL9011) Plattform Farbe: Lackierte Rückseite (ALU) (LKLACK_RAL_ALU) Plattform Farbe: Feuerrot (RAL 3000/MB 3534) Öl: BIO Panolin HLP 15 Synth (OEL_BIO) Warnleuchten: LED Warnleuchten (ON/OFF) (WF_STD_OFF) Warnflaggen: Rot / Weiß (WARNFL_RW) Gefährliche Güter: Mit GGVS (GGVS_J) Ladungssicherung: Ladungssicherung (PROG_F2) Quickdown: QuickDown (PROG_Q) Weiches Nivellieren: Weiches Nivellieren (PROG_ST) Batterieüberwachungssystem: Batterieüberwachung (BK_J) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 65 | Es muss sichergestellt sein, dass alle unter Position 52 angegebenen Rollcontainer mittels der Ladebordwand verladen werden können. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 66 | Die Lackierung der Ladebordwand (außenseitig) hat wie der Aufbau im Farbton RAL 3000 zu erfolgen. Es ist ein Lack zu verwenden, welcher eine Konturmarkierung sowie Folie Fischgrätenmuster in Rot-Gelb zulässt. Die Plattformspitze unlackiert Alu beplankt. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 67 | Ein Warnhinweis ist anzubringen: ,,Der Aufenthalt von Personen auf der Ladebordwand darf nur bei Stillstand des Fahrzeuges erfolgen" | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 68 | UVV-Abnahme mit Prüfbuch | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 69 | Seitlicher Auftritt hinten Es ist eine seitliche Aufstiegshilfe hinten Rechts und Links anzubringen. Diese soll das Besteigen der Ladebordwand im nicht ganz abgesenkten Zustand ermöglichen. Inclusive gut erreichbarem, stabilen Handgriffen. Ausführung vergleichbar Anlage 4 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 70 | Unterfahrschutz mit PKW Kugelkopfanhängekupplung Im rückwärtigen Unterfahrschutz ist eine PKW Kugelkopfkupplung zu installieren. Die 13-pol. 12V Steckdose ist an geeigneter Stelle zu montieren (Vormontiert durch Fahrgestellhersteller) Stützlast:  kg (min. 120 kg) Anhängelast gebremst:  kg (min. 3000 kg) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 71 | Warnflaggen an Ladebordwand An der Ladebordwand sind rückseitig zwei abklappbare Warnflaggen in Rot/Gelb, passend zur Heckwarnmarkierung anzubringen. Es ist darauf zu achten, dass sich diese nahtlos ins Heckdesign einfügen. (Farbe, Balkenbreite, Winkel) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Elektrische Ausrüstung Fahrzeug | 72 | Beleuchtung nach StVZO Beleuchtung des Fahrzeuges nach den zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Bestimmungen der StVZO der Bundesrepublik Deutschland. Die Leuchten sind optisch aufeinander abzustimmen, sodass ein durchgängiger Gesamteindruck entsteht. Es sind nur LED Leuchten zugelassen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 73 | Elektrische Versorgung des Aufbaus Die Aufbausicherungen müssen getrennt von den Fahrgestellsicherungen an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden. Einzelne Sicherungen müssen beschriftet werden.Es sind Sicherungsautomaten zu verwenden. Alle feuerwehrtechnischen An- und Einbauten müssen hinter dem Unterspannungsschutz verschaltet werden. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 74 | Unterspannungsalarm Ein Unterspannungsalarm für das 24V Bordnetz ist zu realisieren. Alle Sondereinbauten (Außer Ladebordwand) müssen bei Unterschreiten der Mindestspannung abgeschaltet werden. Ausgelöster Unterspannungsalarm ist im Cockpit anzuzeigen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 75 | NATO-Fremdstarteinrichtung Am Fahrzeug ist gut zugänglich ein Fremdstartsteckdose für das Fahrzeug mit NATO Steckverbinder anzubringen. Leitungsquerschnitt min. 50mm2. Beschriftung mit "Fremdstartanschluss 24V" | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 76 | NATO Fremdstartkabel Lieferung von 2 passenden Fremdstartkabel, Leitungsquerschnitt min. 50mm2, Länge 5 Meter. 1. Kabel mit 2x NATO Stecker, 2. Kabel mit Nato-Stecker und Klemmen, jeweils stabile Ausführung, Schutzisoliert, Zugelassen bis 1200 A | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Beleuch-tungsein-richtungen / Sondersignal / Tonfolge | 77 | LED Beleuchtung Laderaum Für den Laderaum ist eine sich beim Öffnen (Ladebordwand oder Seitentüre) automatisch einschaltende Innenbeleuchtung vorzusehen. Die Lichtstärke ist großzügig zu bemessen. An der Decke der Ladefläche müssen mindestens 6 flachaufbauende LED-Flächenleuchten angebracht werden. Generell gilt: Das System muss widerstandsfähig gegen mechanische Einflüsse (Schläge, Kratzen etc.) sein. Es müssen auf der gesamten Fläche mindestens 5OO Lux erreicht werden. Außerdem ist die Innenbeleuchtung so zu positionieren, dass genug Licht zum Be- und Entladen mit der Ladebordwand (auch ohne Umfeldbeleuchtung) vorhanden ist. Am Regalsystem sind zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen (LED Leisten) erforderlich. Ein Beispielbild ist dem Angebot beizulegen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 78 | Umfeldbeleuchtung seitlich Der Aufbau ist mit einer Umfeldbeleuchtung zur Ausleuchtung des Fahrzeugumfelds auszustatten. Hierfür sind Links und Rechts am Fahrzeugdach LED Lichtleisten Typ Hänsch 1323 mit 24V, 2x Heck, 2x zu jeder Seite, 2x Fahrzeugfront. Der Betrieb der Lampen muss im Stand und bei langsamer Fahrt möglich sein. Detaillierte Zeichnung sowie genaue Beschreibung sind dem Angebot beizulegen | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 79 | LED Einstiegsbeleuchtung Über den Fahrerhaustüren ist eine zusätzliche LED Einstiegsbeleuchtung zu realisieren, z.B. Dutch Elektro Track 40 oder vergleichbar, min 1200 Lumen Die Einstiegsbeleuchtung schaltet automatisch bei geöffneter Fahrerhaustür und zusätzlich bei aktiver Umfeldbeleuchtung. | Angebotenes System: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 80 | LED Trittstufenbeleuchtung für den seitlichen Aufgang in den Koffer ist eine Trittstufenbeleuchtung vorzusehen. Diese soll bei aufgeklappter Trittstufe automatisch einschalten und so ein sicheres Betreten ermöglichen. Realisierung z. B. mit einer Unterflurleuchte. Eine Kabelverlegung an bewegten Teilen ist möglichst zu vermeiden. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 81 | Bedienfeld im Laderaum (Heck) Im Laderaum des LKW ist ein zusätzliches Bedienfeld zu installieren. Dieses ist innenliegend im Koffer (Dachbereich hinten Rechts) vorzusehen und muss mindestens folgende Funktionen bieten: - Innenbeleuchtung EIN / AUS - Arbeitsscheinwerfer hinten EIN / AUS - Umfeldbeleuchtung EIN / AUS - Heckwarnsystem EIN / AUS Alle Taster müssen mit einer dauerhaften Auffindbeleuchtung ausgestattet sein und den aktuellen Zustand (EIN/AUS) Signalisieren. | HINWEIS: Es sind ausschließlich Bedienteile des Herstellers Inomatic oder gleichwertig zu berücksichtigen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 82 | Blaulicht vorne Lieferung und Einbau von 2x Hänsch DBS 850 geteilt, mit maximalem Blaulicht auf Fahrerhausdach mit Astabweisern. Eine seitliche Abstrahlung muss gewährleistet sein. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 83 | Fahrerhaus Dachüberbau zur Aufnahme der Blaulichtanlage in angepasster Designform mit Astabweisern, inkl. Lieferung und Einbau der Blaulichter und der Signalanlage auf dem Fahrzeugdach (höhenoptimiert). | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 84 | Akustische Sondersignalanlage Druckluft Lieferung und Einbau einer original Martinhornanlage 2298 GM (inkl. Kompressor Anlage) ohne Schneekappen. Der Einbauort des Kompressors wird in Absprache mit dem Auftraggeber in einer Baubesprechung festgelegt. Bei dem Einbau ist auf eine leichte Zugänglichkeit des Kompressors für die Wartung (z.B. Öl nachfüllen) zu achten! Die Schallbecher sollen möglichst nicht im Dachbereich montiert werden, sondern wenn mit Seilwinde realisierbar im Bereich des Frontaufstiegs.Es ist ein maximaler Schallpegel von 80 80 dB(A) im FR zu realisieren. Bei Dachaufbau ist auf eine ausreichende Entkopplung zwischen Schallbecher und Dach zu achten. Bedienung über Taster in Frontdisplay, sowie ergonomischen Fußtaster | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 85 | Lieferung und Einbau eines Bullhorns Typ FISA GIGANT 70 FG70, 70cm, 182Hz, oder gleichwertig,  2 Stück Fanfaren auf Kabinendach, Elektrisches Druckluftventil (24V) zur Steuerung, Einbauort im Dachhimmel in der Nähe der Hörner, Elektrische Steuerung über Tastschalter, Einbauort/Schaltung mit AG abzustimmen, Zuleitung mit entsprechend dimensionierter Luftversorgung, >10 bar Betriebsdruck, siehe Pos. 1a/147 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 86 | Gerichtete Kennleuchten Fahrzeugfront Lieferung, Montage und Anschluss von 2 x blauen LED Frontblitzern im Kühlergrill, Fa. Hänsch "Sputnik SL-Hybrid", Funktion nur in Verbindung mit den Rundumkennleuchten. Bedienung im Bereich des Fahrers über z.B. Frontdisplay/-einheit. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 87 | Heckblaulichtkonsole mit Heckwarnsystem Realisieren einer aufklappbaren Heck-Konsole mit: - Heckblaulicht Hänsch Integro, je Seite mit 8 blaue LEDs, (4 zur Seite, 4 nach hinten), Tag-/Nacht Umschaltung - LED Heckwarnsystem mit 4x LED Blitzleuchten, Hänsch Sputnik SL - Arbeitsscheinwerfer nach hinten, min. 2 Stahler je 1800 Lumen, Abstrahlwinkel einstellbar, optimiert zur Nahfeldausleuchtung, z.B. Hella PowerBeam 1800 compact oder vergleichbar. - Flach bauende 3-Kammerleuchte (LED Rückleuchten, Bremsleuchte und Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) hinten oben Typ: - Integrierte Rückfahrkamera Die Heckkonsole muss sich im geöffneten Zustand der Klappe automatisch ausrichten. Lackierung in Wagenfarbe. Alternative ausführungen, wie z.B. Leuchtenbügel fest installiert sind ebenfalls zulässig. Detaillierte Einbauzeichnung, Beispielbilder, sowie genaue Beschreibung und Bauartgenehmigungen sind dem Angebot beizufügen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 88 | Elektro-Horn & Audiomodul Lieferung und Einbau eines kompletten TFA Systems Typ TFA 724 Performancem, F.G. Hänsch, inkl. Stabmikrofon für Sprachdurchsage. Sprachdurchsage durch die Sondersignalanlage. Das Stabmikrofon ist mit einer Lautstärkeregelung ausgestattet und wird am Armaturenbrett montiert; inkl. Radioaufschaltung mit Speichermodul für Sprachaufschaltung. Lichtbalkenanlage (z.B. Radio/Band und Mikrofon). Es können bis zu 4 NF-Quellen aufgelegt werden. Das Speichermodul nimmt mittels Stabmikrofon Sprachdurchsagen bis 10 Sekunden auf, speichert und gibt diese in einer Dauerschleife wieder. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 89 | CAN-Bus-Bedienteil für Warnanlage und Zusatzanbauten, Inomatic BT2017 Der Einbau eines CAN-Bus-Bedienteils ist im Radio DIN-Schacht oder in einer speziellen Konsole am Armaturenbrett umzusetzen. Das CAN-Bus-Bedienteil dient der Steuerung der gesamten Warnanlage und der Zusatzanbauten. Die Tasten für Blaulicht und Sondersignal sind größer auszuführen als der Rest der Tasten. Im CAN-Bus-Bedienteil sollen insgesamt 17 Tasten zur Verfügung stehen. Die Piktogramme müssen sich einfach wechseln lassen. Programmierung wird bei der Baubesprechung festgelegt. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 90 | Bedienpanel Inomatic BT2012 und Display CAN-Bus BOS im Fahrzeugheck/Aufbau (Ort wird im auftragsklärungsgespräch festgelegt) Lieferung und Montage eines Bedienpanels. Das Bedienteil nimmt 12 Tasten auf. Mittig ist ein Anzeigenfeld/ Display mit farblicher Darstellung der Betriebszustände: 1x Spannungsanzeige Fahrzeugbatterie +/- 1x Spannungsanzeige Zusatzbatterie +/-1x Außentemperatur 1x Sicherungsausfallanzeige mit Sicherungsplatzbenennung Die Tasten sind frei belegbar, so daß individuell nach Kundenwunsch programmiert werden kann. Eine spätere Neubelegung von Schaltern oder Funktionen ist durch einfaches Austauschen von Folien möglich und kostenneutral. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 91 | Band-/Radioaufschaltung Lieferung und Montage eines Audioschaltmoduls zur Aufschaltung einer Audioquelle, mindestens aber Stabmikrofon, Radio und Funkarbeitsplätze, auf die Lautsprecher der Sondersignalanlage. Die Aktivierung soll über eine Taste im CAN-Bus-Bedienteil erfolgen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 92 | Fußtaster Warnanlage Lieferung und Montage eines Fußtasters. Die Akustikanlage muss bei eingeschaltetem Blaulicht wahlweise zusätzlich durch den Fußtaster oder den Bedienschaltern in der Mittelkonsole/Armaturenbrett ein- bzw. ausgeschaltet werden können. Der Fußtaster muss elektrisch sicherheitsverriegelt sein, so dass ein unbeabsichtigtes Einschalten der Signalanlage außerhalb der Alarmfahrten ausgeschlossen ist. Der Fußtaster ist als Kontaktschalter auszuführen - Treten=Tonfolge läuft, beim Heruntergehen läuft die Tonfolge zu Ende. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Funktechnische Ausrüstung | 93 | Digitale Mobilfunkgeräte Einbau, Anschluss und Inbetriebnahme von einem digitalen TETRA Funkgeräten (MRT) mit Handbedienteilen inklusive kompletter Verkabelung, Antenne usw.. Lieferung, Einbau, Anschluß und Inbetriebnahme von 3 HRT Ladehalterungen, davon 1x passiv-plus. Lieferung, Einbau, Anschluß und Inbetriebnahme einer Freisprecheinrichtung, gekoppelt mit dem MRT, mit PTT Schwanenhalstaster am Lenkrad Der Einbau ist durch einen zertifizierten Fachhändler vorzunehmen. Die Einbaubestätigung ist dem AG vorzulegen. Am Funkgeräte ist die Programmierschnittstelle (SUB-D Anschluss) anwenderfreundlich zu positionieren, so dass ein Anschluss des Programmieradapters werkzeuglos erfolgen kann. Die SRGs sind gut zugänglich und einfach demontierbar zu installieren. Eine Montage in der Multifunktionsbox vorne ist nicht zwingend erforderlich. Beistellumfang des Auftraggebers: 1 x MRT, 3 x HRT mit Handmikrofon, 2x HBC3, Carls Navigation | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 94 | Antennenanlage Lieferung und Einbau einer PROCOM Kombiantenne TETRA I GPS Antennenfuß: XG-Fuß, oval, mit GPS-Antenne, ohne Kabel Antenne: MU 4-X/CEL5 Strahler (+4 dB) Für alle vom AN angebrachten Antennen sind geeignete Revisionsöffnungen vorzusehen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 95 | Funkhauptschalter Das MRT ist mit einem Funkhauptschalter auszustatten. Digitalfunkgeräte müssen zudem mit Zeitrelais (ausschaltverzögert) ausgeführt werden, sodass ein sicheres Ausbuchen im TETRA-BOS Netz möglich ist. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 96 | Bedienplätze Funk Lieferung, Einbau, Anschluss und Inbetriebnahme eines Funkbedienplatzes im Fahrerhaus und eines im Aufbau. Jeweils bestehend aus: 1x Handbedienhörer HBC3 (Beistellumfang, ohne Kabel) 1 Lautsprecher mit Lautstärkenregler inkl. Aus-Stellung (kompakte, platzsparende Bauform des Reglers) (Lieferumfang LOS2) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 97 | Zusatzlautsprecher Funk im Geräteraum Im Geräteraum ist zusätzlich 1 Lautsprecher mit Ein-/Ausschalter und Lautstärkenregler, sowie ein HBC 3 anzubringen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Überwachung Laderaum | 98 | Lieferung und Einbau eines Kamerasystems mit Darstellung im Fahrerhaus für die Ladefläche des GW-L. Das Kamerasystem soll inkl. Tonübertragung sein. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 99 | Lieferung und Einbau einer Gegensprechanlage zur Kommunikation zwischen Maschinist und Ladefläche. Einbau des Systems (Mikrofon und Bedienung auf der Ladefläche in Höhe des Heckportals | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 100 | Lieferung und Einbau eines Signaltongebers auf Höhe des Heckportals mit akustischer Darstellung im Fahrerhaus zum Senden eines Signaltons, z.B. beim Verlegen einer Schlauchleitung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Umgebungs-überwachung | 101 | Rückfahrkamera Das Fahrzeug ist mit einer Farb-Rückfahrkamera mit Abdeckklappe montiert an der Heckkonsole auszustatten. Die Anzeige des Kamerabildes soll auf dem Carls Navigation erfolgen. Hierfür sind ggf. Adapter erforderlich. Vorgeschlagener Typ: ControLaser Klappenkamera RSE-3000C - Ried System Electronic GmbH, Putzbrunn (Referenz-Angebot inclusive Adapter: 2021-33202) | Angebotenes System: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 102 | Überwachung und Anzeige der Fahrbereitschaft Die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs ist im Fahrzeug permanent zu überwachen und mangelnde Fahrbereitschaft dem Fahrer optisch anzuzeigen. (Betrifft nur Dinge, die nicht durch das Fahrgestell selbst erkannt und angezeigt werden, z. B. Türen) Bei gelöster Feststellbremse muss zudem akustisch auf einen fehlerhaften Zustand hingewiesen werden. (Alarmsummer) Der Signalton muss per Tastendruck temporär deaktiviert werden können. Anzuzeigende Fehler: - Ladebordwand nicht geschlossen - Aufbaukomponenten nicht geschlossen (z. B. Rollläden, Tiefraumkästen, Treppe, Türe) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Hilfsenergie-Anlage | 103 | Einspeisung des Fahrzeuges Lieferung und Montage einer Leab-PowAirBox II A mit Startsperre, inkl. 10 m Decken-Anschlußkabel, sowie 5 m 230 V/Luft Werkstattkabel (muss auf Fahrzeug verlastet werden). Über die PowAirBox II sollen im angeschlossenem Zustand im Aufbau sowohl 230 V Steckdosen direkt versorgt werden, als auch alle Ladegeräte und Spannungswandler, etc.. Die Steckdosen und Ladegeräte müssen auch im Fahrbetrieb bzw. Generatorbetrieb weiter versorgt werden. | Hinweis: Wenn ein Kombiniertes Lade-/Wechselrichter-Gerät angeboten werden kann, kann dieses berücksichtigt werden. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 104 | Die gesamte elektrische Zusatzausrüstung, einschließlich der Sondersignal- und Warnanlage, ist vollständig von der serienmäßigen elektrischen Ausrüstung des Basisfahrzeuges zu trennen und in geeigneter Weise anzuschließen, sofern nicht anders gefordert. Es ist sicherzustellen, dass zwischen allen relevanten Fahrzeugteilen eine einwandfreie Masseverbindung hergestellt wird. Alle Leitungen sind in Kabelkanälen zu führen. Die gesamte Anlage ist so auszulegen, dass sie für den Anschluß an einer dauerhafte exterene Ladeerhaltung, auch thermisch, geeignet ist. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 105 | Zusätzliche Seitenmarkierungsleuchten, hoch gesetzte Blinkleuchten oder Mehrkammerleuchten am Heck sind in die fahrzeugseitige Stromversorgung einzubinden. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 106 | Die 230V-AC bzw. 12V-DC und 24V-DC Anlagen sind in separaten Schaltkästen zu trennen. Der Aufbau erfolgt nach VDE 0100 mit entsprechenden Abnahmeprotokoll. Beide Schaltkästen werden aufgrund von Wartungsarbeiten an einer gut zugänglichen Stelle im Fahrerhaus bzw. im Aufbau montiert. Der Zugang zu den Sicherungen muss ohne Werkzeug oder Hilfsmittel schnell möglich sein. Eine Demontage der Einbauten wird nicht akzeptiert. In den Verteilungen sind alle, für die zusätzlichen Verbraucher benötigten Relais und Sicherungen einzubauen. Weiterhin sind hier alle Verteilerleisten und -punkte für das Leitungsnetz zu integrieren. Alle Relais, Sicherungen und Bedienelemente der elektrischen Ausrüstung sind eindeutig und dauerhaft zu beschriften. Sie sind in der Bedienungsanleitung für das Fahrzeug einzutragen und mit Hinweisen für die Fehlersuche zu erläutern. Die Verlegung der Kabel hat so zu erfolgen, dass im Falle von Störungen oder notwendigen Nachrüstungen, diese leicht erreichbar sind. Hierzu zählen insbesondere Kabelkanäle, die leicht nachträglich nutzbar gemacht werden können. Die elektrische Anlage muss den Einflüssen üblicher Reinigungs- und Desinfektionsverfahren standhalten. Der 12V/24V DC Sicherungskasten ist so auszulegen, dass noch eine Platz-Reserve für eventuelle Nachrüstungen gegeben ist (minimal 4 Sicherungen sowie 4 Relais). Eine ausführliche Beschreibung mit Bildern ist dem Angebot beizufügen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 107 | Einbau von Sicherungsautomaten anstelle von Schmelzsicherungen, inkl. Austausch aller Schmelzsicherungen des Fahrgestells durch Sicherungsautomaten. Die Sicherungskästen des Aufbaus sind zusätzlich mit einer optischen Fehleranzeige (z.B. rote LED) auszustatten, die anzeigt, wenn eine Sicherung ausgelöst hat. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 108 | Die montierte 230V AC Anlage muss allphasig über einen eingebauten Schutzschalter abgesichert sein. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 109 | Lieferung und Einbau einer 230 V Startsperre | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 110 | Lieferung und Einbau eines Spannungswandlers 12/24 V für die Ladegeräte | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 111 | Ladeerhaltung für Fahrzeug Lieferung und Einbau eines Ladegeräts mit programmierbarer IU1oU2 Kennlinie, geeignet zum Laden der Batterien, z.B. Hersteller Leab mit Ladeverteiler und Trennrelais oder gleichwertig. Die Ladung der Batterien während der Fahrt muss sichergestellt sein. Bei Stillstand des Fahrzeuges erfolgt die Batterieladung über das Batterieladegerät des Aufbaus. Ladegerät mit ausreichender Leistung zur Ladeerhaltung und Ladung, Ladestrom mind. 15% der Nennkapazität, Ladegerät und Verkabelung muss nach DIN 14679 erfolgen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 112 | 230V Versorgung für Rollcontainer Im Bereich der Ladefläche über den Rollcontainern sind pro Ladereihe 2 Stück Einzel-Schutzkontaktsteckdosen (IP67) verteilt zu montieren. Die Energieversorgung erfolgt über die 230V Fahrzeugeinspeisung. Hinweis: Es sind im Aufbau pro Ladereihe 2x 230 V Steckdosen IP68 mit Deckel, z.B. Mennekes AM 10863 Wandsteckdose SCHUKO 16A 230V IP68 Bajonettdeckel blau anscharniert oder gleichwertig, "außen - rechts/links" in der Reihe angebracht 2x 230 V Steckdosen IP68 mit Deckel, z.B. Mennekes AM 10863 Wandsteckdose SCHUKO 16A 230V IP68 Bajonettdeckel blau anscharniert oder gleichwertig im Bereich der oberen Stirnwand, je 1 Steckdose außen am Fahrzeug links und rechts Steckdosen IP68 mit Deckel, z.B. Mennekes AM 10863 Wandsteckdose SCHUKO 16A 230V IP68 Bajonettdeckel blau anscharniert oder gleichwertig (oder in Tiefraum / Geräteraum) betriebsbereit zu liefern und zu montieren. Die Steckdosen an der Stirnwand und pro Ladereihe sollen sowohl im Einspeisebetreib, wie auch über den Wechselrichter betrieben werden können. Die Steckdosen außen am Fahrzeug sollen nur im Einspeisebetreib betrieben werden können. Genaue Definition im Auftragsklärungsgespräch. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Ladeerhaltung für feuerwehr-technische Ausrüstung | 113 | Lade-Steckdosen 230 V Im Fahrzeug sind ergänzend Steckdosen für Ladeerhaltung zu realisieren. Als Mindestumfang sind zusätzlich zu Pos. 92 vorzusehen: Fahrerhaus: 4 Schutzkontaktsteckdosen (2 Links, 2 Rechts an der Rückwand) Alle Steckdosen müssen mit einer Abdeckkappe ausgestattet sein. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 114 | Ladeerhaltung für Geräte aus dem Beladungsumfang Die unter Lagerungen aufgelisteten Beladungsumfange mit Ladegerät sind im Fahrzeug betriebsfertig einzubauen. Gleiches gilt für den aufgeführten batteriebetriebenen Rauchmelder. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 115 | Netzunabhängige Steckdosen Es sind insgesamt 4 Steckdosen Netzunabhängig durch Wechselrichter zu versorgen. Es ist ein Wechselrichter mit min 4 kw Leistung und automatischer Netzvorrangschaltung zu berücksichtigen. 1 Steckdosen im Fahrerhaus und 1 im geräteraum je 1 Steckdose außen am Fahrzeug links und rechts IP67 (oder in Tiefraum / Geräteraum) Alle Steckdosen wechseln bei Netzwiederkehr automatisch zum Versorgungsnetz (Automatische Netzvorrangschaltung) Kennzeichnung der Steckdosen mit Versorgung über Wechselrichter durch roten Steckdoseneinsatz | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Druckluftver-sorgung | 116 | Druckluftversorgung am Aufbau Am Fahrzeug sind insgesamt 3 Anschlüsse zur Entnahme von Druckluft (Steckanschluss) vorzusehen. Je ein Anschluss von außen erreichbar (im Bereich der Koffer Stirnwand) und ein Anschluss im Geräteraum (Regalbereich) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Lackierung / Beklebung | 117 | Eingebaute Alu-Innen-Beblechung Geräteraumbeblechung (innen): Alu-Teile unlackiert Sofern nicht explizit anders beschrieben. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 118 | Dauerhafter Unterbodenschutz | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 119 | Hohlraumkonservierung nach Dinol-Standard oder gleichwertig | Ausführung nach Standard: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 120 | Schutz der Türkanten und des kompletten Einsteigebereiches Fahrer/Beifahrer (inkl. Kotflügel) mittels langlebiger transparenter Folie (Elefantenhaut) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 121 | Die Geräteräume sind an gut sichtbarer Stelle mit einem Inhaltsverzeichnis auszustatten | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 122 | Jede Kiste ist mit Ihrem entsprechenden Lagerort auf Vorderseite zu markieren, z.B. G1/1. Der entsprechende Lagerort ist mit der gleichen Kombination dauerhaft zu kennzeichnen, z.B. G1/1. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 123 | Jede Kiste ist auf der Vorderseite dauerhaft mit einem Inhaltsverzeichnis in Klartext zu beschriften. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 124 | Alle Schalter und Anzeigen sind dauerhaft mit Symbolen und Klartext zu beschriften. (eingraviert oder abriebfest aufgedruckt ) | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 125 | Beklebung/Folierung allgemein erfolgt in Anlehnung an die DIN 14502-3 bzw. ECE-R 104. Sämtliche Folierung dient zur Steigerung der Tages- und Nachtsichtbarkeit im Straßenverkehr und ist deshalb in einheitlicher Farbe sowie retroreflektierend und fluoreszierend zu realisieren. Farbrichtung: Rot-Gelb. Die detaillierte Realisierung sowie der Farb -und Folientyp aller Folien, wird in einer Baubesprechung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Folierung ist zugelassen für den deutschen Straßenverkehr. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung durch den Auftragnehmer einzuholen. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 126 | Beschriftung geklebt auf Fahrer- und Beifahrertür, "Freiwillige Feuerwehr Schöppingen" nach Absprache mit dem Auftraggeber, Wappen Beistellung | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 127 | seitliche Designbeklebung gemäß Beispielbild | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 128 | Warnmarkierung des Fahrzeughecks durch Beklebung mit rot/gelb Schraffur im 45° Winkel von der Fahrzeugmitte aus. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 129 | Konturmarkierung rechts-und linksseitig auf Fahrerhaus und Aufbau, sowie am Heck. In Absprache mit dem Auftraggeber | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 130 | Kennzeichnen der Wasserdurchfahrtshöhe am Fahrzeug | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 131 | Piktogramme in Höhe des Fahrer mit allen Abmessungen des Fahrzeuges (Breite, Höhe, Länge) und der Wasserdurchfahrtshöhe. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 132 | Dachbeschriftung nach DIN 14035 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 133 | Bekleben der Optaadresse an Front und Heck, "FL XXX XXX XXX " | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 134 | Die Beklebung soll basierend auf dem zuletzt ausgeliefertem HLF durchgeführt werden. Nachfolgende Bilder des Fahrzeugs dienen zur Veranschaulichung: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | 135 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Schlüssel Aufbau | 136 | Gleichschließende Schlösser Alle Anbauten des Aufbauherstellers, die von außen zugänglich sind, müssen abschließbar sein. - Tiefraumkasten - Rollladen - Seitliche Zugangstüre Hierfür sind möglichst gleichschließende Schlösser einzusetzen. Lieferumfang sind min. 6 Stück Schlüssel je Typ. | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Zu liefernde Ausrüstung | 137 | Schleppstange mit Zugöse 40 nach DIN 74054-1, Länge ca. 2.000 mm | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |

Zusammenfassung

| Zusammenfassung bestehend aus GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Anbieter: | 0 | | --- | --- | --- | --- | --- | | Vergabe Nr.: 54 21 547D | | | Feuerwehr: | Schöppingen | | | | | Standort: | Schöppingen | | Legende | Nachstehend die Erläuterungen zu den verschiedenen Farben und vom Bieter auszufüllende Zellen: | | | | | | L1 | Wertungskriterium (bei einer fehlenden, nicht eingetragenen Information, muss dieses Feld mit 0 Punkten bewertet werden). Eine nachträgliche Nennung ist nicht möglich. (1 % = 10 Punkte / 100 % = 1000 Punkte). Nicht ausgefüllte wertungsrelevante Preisspalten -P1, P2, PZ, P10 und wenn vorgesehen zum Ausfüllen P3, P4, P5- führen zum Ausschluss des Angebotes. Ist eine Position kostenlos, inbegriffen oder soll nicht angewendet werden - z.B. 0% Rabatt, so ist in allen Fällen die Zahl 0 anzugeben. Ein nicht ausgefülltes Feld in den genannten Preisspalten wird als fehlende Angabe gewertet und das Angebot ist entsprechend auszuschließen. | | | | | L2 | Optionale Position, die optional beauftragt werden kann und nicht in den Einheitspreis/Grundpreis zu inkludieren ist. Die entsprechenden Preise sind einzutragen. | | | | | L3 | Keine Eintragung notwendig, die genannte Forderung muss mindestens umgesetzt werden und wird ggbfs. zu einem späteren Zeitpunkt nach Auftragsvergabe konkretisiert. | | | | | L4 | Angabe erforderlich, aber kein Wertungskriterium | | | | | L5 | Bitte beachten Sie die in den Unterlagen enthaltenen Bewerbungsbedingungen! Diese enthalten u.a. Regelungen zu Nebenangeboten sowie Eignungs- und Wertungskriterien. | | | | | L6 | Bitte füllen Sie das Tabellenblatt durch Eingabe in die frei gegebenen Felder aus. | | | | | L7 | Alle Tabellenblätter sind vollständig auszufüllen! Teilweise ausgefüllte Tabellenblätter gelten dann als nicht abgegebenes Angebot, wenn kein(e) Preis(e) im Tabellenblatt Zusammenfassung eingetragen ist / sind. Es wird sich vorbehalten, technische Daten oder fehlende Optionspreise nachzufordern, sofern diese nicht wertungsrelevant sind. | | | | | L8 | Eine Umrechnung in Bruttopreise erfolgt automatisch. | | | | Kontakt-person | K1 | Der Bieter benennt einen Projektbeauftragten (m/w/d), der für alle im Rahmen der Ausschreibung und (im Fall der Auftragserteilung) der Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen der Ansprechpartner für den Auftraggeber ist. | Name | | | | K2 | | Straße, Hausnummer | | | | K3 | | PLZ, Ort | | | | K4 | | Telefon (direkte Durchwahl) | | | | K5 | | Emailadresse | | | Übernacht- ungs- und Reise-kosten | TK1 | Details zu den einzelnen Terminen entnehmen Sie bitte unseren Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung. Bitte füllen Sie die entsprechenden Felder wie beschrieben aus, damit eine exakte Wertung Ihres Gesamtpreises gemäß Wertungsmatrix möglich ist. Nachfolgend falsche oder fehlende Angaben führen zum Ausschluss des Angebotes gemäß 1.4 unserer Bewerbungsbedingungen, da Übernachtungs- und Reisekosten in der Berechnung des Wertungspreises berücksichtigt werden. Übernachtungs- oder Reisekosten, die nicht durch den AG in Anspruch genommen werden, sind dem AG gutzuschreiben. Hinweis: Zur Veranschaulichung der Kostenberechnung werden die entsprechenden Parameter, die sich aus der Beschreibung der Termine gemäß Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung ergeben, im Termin der Auftragsklärung exemplarisch genannt. Bei allen weiteren Terminen ist diese Darstellung ausgeblendet. | | | | | TK2 | Auftragsklärungsgespräch / Kick-Off Meeting | | | | | TK3 | Ort der Besprechung | PLZ | 0 | | | TK4 | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung | pro Person/Nacht/EUR | | | | TK5 | Fahrtzeit einfache Strecke vom AG (48624 Schöppingen) - Basis-Google Maps - zum Werk/Ort der Besprechung () Abfahrt am 30.11.2026, um 06:00 Uhr | Bitte tragen Sie hier die Fahrtzeit in Minuten als Zahl ein, z.B. 90 für 90 Minuten | | | | TK6 | Fahrtzeit unter 4 Stunden; daher wird keine Reisemittel berücksichtigt. | ---------- | ---------- | | | TK7 | Fahrtzeit unter 4 Stunden; daher wird keine Reisemittel berücksichtigt. | ---------- | ---------- | | | TK8 | Teilnehmende Feuerwehr | Anzahl | 5 | | | TK9 | Teilnehmende Kommunal Agentur NRW | Anzahl | 1 | | | TK10 | Teilnehmende Gesamt | Anzahl | 6 | | | TK11 | Übernachtungen | Anzahl | 1 | | | TK12 | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung | Gesamt/EUR | 0 | | | TK13 | Reisekosten Gesamt | Gesamt/EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK14 | Rohbauabnahme, (2 Termine) | | | | | TK15 | Ort der Rohbauabnahme | PLZ | 0 | | | TK16 | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung | pro Person/Nacht/EUR | 0 | | | TK17 | Fahrtzeit einfache Strecke vom AG (48624 Schöppingen) entfernt (Basis-Google Maps) zum Werk/Ort der Besprechung (0) | Minuten (nur eine Zahl eintragen, z.B. 90) | 0 | | | TK18 | Fahrtzeit unter 4 Stunden; daher wird keine Resiemittel berücksichtigt. | ---------- | ---------- | | | TK19 | Fahrtzeit unter 4 Stunden; daher wird keine Reisemittel berücksichtigt. | ---------- | ---------- | | | TK20 | Teilnehmende Feuerwehr | Anzahl | 5 | | | TK21 | Teilnehmende Kommunal Agentur NRW | Anzahl | 1 | | | TK22 | Teilnehmende Gesamt | Anzahl | 6 | | | TK23 | Übernachtungen | Anzahl | 1 | | | TK24 | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung (1 Termin) | Gesamt/EUR | 0 | | | TK24A | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung, (2 Termine) | Gesamt/EUR | 0 | | | TK25 | Reisekosten (1 Termin) | Gesamt/EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK25 | Reisekosten, (2 Termine) | Gesamt/EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK26 | Endabnahme | | | | | TK27 | Ort der Endabnahme | PLZ | 0 | | | TK28 | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung | pro Person/Nacht/EUR | 0 | | | TK29 | Fahrtzeit einfache Strecke vom AG (48624 Schöppingen) entfernt (Basis-Google Maps) zum Werk/Ort der Besprechung (0) | Minuten (nur eine Zahl eintragen, z.B. 90) | 0 | | | TK30 | Fahrtzeit unter 4 Stunden; daher wird keine Resiemittel berücksichtigt. | ---------- | ---------- | | | TK31 | Fahrtzeit unter 4 Stunden; daher wird keine Resiemittel berücksichtigt. | ---------- | ---------- | | | TK32 | Teilnehmende Feuerwehr | Anzahl | 5 | | | TK33 | Teilnehmende Kommunal Agentur NRW | Anzahl | 1 | | | TK34 | Teilnehmende Gesamt | Anzahl | 6 | | | TK35 | Übernachtungen | Anzahl | 2 | | | TK36 | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung | pro Person/Nacht/EUR | 0 | | | TK37 | Reisekosten Gesamt | Hinweis | Gesamt/EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK38 | Einweisung | | | | | TK39 | Ort der Endabnahme | PLZ | 0 | | | TK40 | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung | pro Person/Nacht/EUR | 0 | | | TK41 | Fahrtzeit einfache Strecke vom AG (48624 Schöppingen) entfernt (Basis-Google Maps) zum Werk/Ort der Besprechung (0) | Minuten (nur eine Zahl eintragen, z.B. 90) | 0 | | | TK42 | Fahrtzeit unter 4 Stunden; daher wird keine Resiemittel berücksichtigt. | ---------- | ---------- | | | TK43 | Fahrtzeit unter 4 Stunden; daher wird keine Resiemittel berücksichtigt. | ---------- | ---------- | | | TK44 | Teilnehmende Feuerwehr aus Endabnahme | Anzahl | 3 | | | TK45 | Teilnehmende Feuerwehr zeitversetzte Anreise | Anzahl | 7 | | | TK46 | Teilnehmende Gesamt | Anzahl | 10 | | | TK47 | Übernachtungen | Anzahl | 1 | | | TK48 | Kosten Vollverpflegung / Übernachtung | Gesamt/EUR | 0 | | | TK49 | Reisekosten für die zeitversetzt anreisenden Personen, Gesamt | Gesamt/EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK50 | Zusammenfassung der Übernachtungs- und Reisekosten | | | | | TK51 | Übernachtungskosten Auftragsklärung | EUR | 0 | | | TK52 | Übernachtungskosten Rohbauabnahme, (2 Termine) | EUR | 0 | | | TK53 | Übernachtungskosten Endabnahme | EUR | 0 | | | TK54 | Übernachtungskosten Einweisung | EUR | 0 | | | TK55 | Reisekosten Auftragsklärung | EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK56 | Reisekosten Rohbauabnahme, (2 Termine) | EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK57 | Reisekosten Endabnahme | EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK58 | Reisekosten Einweisung | EUR | Fahrtzeit unter 4 Std. = Keine Reisekosten | | | TK59 | Übernachtungs- und Reisekosten Gesamt Hinweis Übernachtungen oder Reisen, die nicht durch den AG in Anspruch genommen werden, sind dem AG gutzuschreiben | EUR | 0 | | Grundpreis | P1 | Grundpreis 1a Fahrgestell | EUR/Netto | | | | P2 | Grundpreis 1b Aufbau | EUR/Netto | | | | P3 | ----- | ----- | 0 | | | P4 | ----- | ----- | 0 | | | P5 | ----- | ----- | 0 | | | P6 | Einlagerungs-/Handlingskosten für Beladung | EUR/Netto | | | | P7 | Übernachtungs- und Reisekosten Gesamt | EUR/Netto | 0 | | | PZ | Preisreduktion bei Anpassung der Zahlungsbedingungen | | | | | | Bitte fügen Sie hier den Betrag der Preisreduktion ein, wenn die Zahlungsbedingungen der zusätzlichen Vetragsbedingungen (8.3) wie folgt geändert werden. Würde keine Reduktion bei Änderung der Zahlungsbedingungen erfolgen ist eine 0 in der Zelle E85 einzutragen. | EUR/Netto (Bitte geben Sie die Preisreduktion als „positive“ Zahl ein, z.B. 30.000,00) | | | | | 8.3 Zahlung 1/3 der Gesamtauftragssumme wird nach Freigabe des Protokolls „Auftragsklärung-/Konstruktionsgespräch“ durch den AG im Voraus gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt. Die Vorauszahlung ist durch eine Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer abzusichern. Die Bestätigung der Bürgschaft ist mit Rechnungsstellung an den AG zu übermitteln. Ohne die Bestätigung erfolgt keine Zahlung. Fahrgestelle werden bei Anlieferung an den entsprechenden Aufbauhersteller innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles nach Zusendung des Protokolls „Anlieferungskontrolle Fahrgestell“ bezahlt. 1/2 der Restauftragssumme wird nach Freigabe des Protokolls „Rohbauabnahme“ durch den AG im Voraus gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt. Die Vorauszahlung ist durch eine Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer abzusichern. Die Bestätigung der Bürgschaft ist mit Rechnungsstellung an den AG zu übermitteln. Ohne die Bestätigung erfolgt keine Zahlung. 1/2 der Restauftragssumme wird nach erfolgreicher Endabnahme des Gesamtfahrzeuges und erfolgreicher Übergabe an den AG gemäß vereinbartem Zahlungsziel bezahlt. | | | | | PZS | Summe P1 bis PZ | EUR/Netto | 0 | | | P9 | Rabatt (wird nicht auf Übernachtungs- und Reisekosten angewandt) | (%) | | | | P10 | Gesamtpreis Los | EUR/Netto | 0 | | | P11 | abzgl. Übernachtungs- und Reisekosten gemäß TK 59 | EUR | 0 | | | PG | Wertungspreis Los | EUR/Netto | 0 | | | P8 | Grundpreis Los | MwSt. (19%) | 0 | | | P9 | Grundpreis Los | EUR/Brutto | 0 | | Gewichts-reserve | GR1 | Gewichtsreserve Gesamtfahrzeug | Gewichtreserve Fahrzeug voll beladen in kg | | | Zeitplan | Beispiel | Es wird angenommen, dass der Auftrag für alle Fahrzeuge in KW 1 vergeben wird, ein Jahr hat 52 KW | bitte geben Sie nachfolgend an in welcher Woche die entsprechende Aktion statt finden würde, nach heutigem Stand der Dinge | | | | | Auftragsklärungsgespräch | Termin in Woche: | 2 | | | | Vorlage Beladepläne bis | Termin in Woche: | 7 | | | | Rohbauabnahme möglich ab | Termin in Woche: | 53 | | | | Abnahme durch z.B. TÜV, Dekra, Landesabnahmestelle | Termin in Woche: | 63 | | | | Endabnahme AG / Übergabe AN-AG mit entsprechender Einweisung | Termin in Woche: | 65 | | | | Schulung Multiplikatoren beim AG | Termin in Woche: | 71 | | | Z1 | Es wird angenommen, dass der Auftrag für alle Fahrzeuge in KW 1 des ersten Jahres vergeben wird, ein Jahr hat 52 KW. Wäre z.b. die Lieferzeit (=Woche der Endabnahme) 24 Monate, würde dies 104 Wochen bedeuten, also Endabnahme = Termin in Woche 104. | bitte geben Sie nachfolgend an in welcher Woche die entsprechende Aktion statt finden würde, nach heutigem Stand der Dinge; Hinweis: In diesem Zeitplan sind die Termine (zeitlich, nicht kalendermäßig) einztutragen. Ein nicht ausgefüllter Zeitplan führt zum Ausschluss des Angebotes. | | | | Z2 | Auftragsklärungsgespräch/techn. Konstruktionsgespräch | Termin in Woche: | | | | Z3 | Vorlage Beladepläne bis | Termin in Woche: | | | | Z4 | Anlieferung Fahrgestell beim AN | Termin in Woche: | | | | Z5 | Rohbauabnahme möglich ab | Termin in Woche: | | | | Z6 | Abnahme durch z.B. TÜV, Dekra, Landesabnahmestelle | Termin in Woche: | | | | LZ | Endabnahme AG / Übergabe AN-AG mit entsprechender Einweisung | Termin in Woche: | | | | Z8 | Schulung Multiplikatoren beim AG | Termin in Woche: | | | Ersatzteil-versorgung | ET1 | Die Ersatzteilversorgung für das angebotene Fahrgestell in Jahren ist anzugeben | Zeitraum in Jahren | | | | ETV | Die Ersatzteilversorgung für den angebotenen Aufbau in Jahren ist anzugeben | Zeitraum in Jahren | | | Gewähr-leistung | WTY | Die Gewährleistungszeit für das Gesamtfahrzeug im Sinne einer Vollgarantie ist anzugeben (min. 24 mon.) | Zeitraum in Monaten | | | | GW2 | Die Gewährleistung auf Motor, Antriebsstrang und Getriebe beträgt nach Ablauf der Vollgarantie weitere x Monate | Zeitraum in Monaten | | | | GW3 | Die Gewährleistung gegen Durchrostung für das Fahrgestell ist anzugeben. | Zeitraum in Monaten | | | | WTYR | Die Gewährleistung gegen Durchrostung für den Aufbau ist anzugeben. | Zeitraum in Monaten | | | Wartung (Aufbau) | WA1 | Um den Wartungsaufwand (insbesondere Anfahrtstrecke und –zeit) möglichst gering zu halten, sind ortsnahe Wartungsmöglichkeiten im Umkreis vom Fahrzeugstandort der Feuerwehr wünschenswert. Angaben des Bieters hierzu müssen umfassen: | | | | | WA2 | erforderliche Wartungshäufigkeit pro Jahr | x - mal | | | | WA3 | Standort der nächsten zugelassenen Service-Werkstatt (gewertet wird die kürzeste einfache Strecke vom AG (48624 Schöppingen) zum angegebenen Standort (Basis-Google Maps): | Name der Firma und Adresse | | | | | | Entfernung (km) | | | | WA4 | durchschnittliche Kosten für eine Monteurstunde | Kosten (Netto / EUR) | | | | RZ1 | Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochentagen 07:00-17:00 Uhr | Responsezeit in Stunden | | | | RZ2 | Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochentagen 17:00-07:00 Uhr | Responsezeit in Stunden | | | | RZ3 | Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochenenden und Feiertagen | Responsezeit in Stunden | | | | WA8 | Ohne Serviceniederlassung im o.g. Umkreis von ca. 30 km um den Standort der Feuerwehr muss der Bieter eine Servicereaktionszeit von max. 24 Stunden nach Meldungseingang sicherstellen. Ferner muss der Bieter erklären, dass im Servicefall das Fahrzeug vom Kundendienst am Geschäftsort abgeholt und nach erfolgtem Service wieder zurückgebracht werden kann. | Mobiler 24/7 Service vorhanden | | | | WA9 | Verbindliche Angaben zum Kundendienstnetz und Servicereaktionszeiten sind zusätzlich separat als Anhang zum Angebot beizufügen. | | | | Wartung (Fahr-gestell) | WF1 | Um den Wartungsaufwand (insbesondere Anfahrtstrecke und –zeit) möglichst gering zu halten, sind ortsnahe Wartungsmöglichkeiten im Umkreis vom Fahrzeugstandort der Feuerwehr wünschenswert. Angaben des Bieters hierzu müssen umfassen: | | | | | WF2 | erforderliche Wartungshäufigkeit pro Jahr | x - mal | | | | WF3 | Standort der nächsten zugelassenen Service-Werkstatt (gewertet wird die kürzeste einfache Strecke vom AG (48624 Schöppingen) zum angegebenen Standort (Basis-Google Maps): | Name der Firma und Adresse | | | | | | Entfernung (km) | | | | WF4 | durchschnittliche Kosten für eine Monteurstunde | Kosten (Netto / EUR) | | | | WF5 | Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochentagen 07:00-17:00 Uhr | Responsezeit in Stunden | | | | WF6 | Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochentagen 17:00-07:00 Uhr | Responsezeit in Stunden | | | | WF7 | Angabe der durchschnittlichen Responsezeit in Stunden an Wochenenden und Feiertagen | Responsezeit in Stunden | | | | WF8 | Ohne Serviceniederlassung im o.g. Umkreis von ca. 30 km um den Standort der Feuerwehr muss der Bieter eine Servicereaktionszeit von max. 24 Stunden nach Meldungseingang sicherstellen. Ferner muss der Bieter erklären, dass im Servicefall das Fahrzeug vom Kundendienst am Geschäftsort abgeholt und nach erfolgtem Service wieder zurückgebracht werden kann. | Mobiler 24/7 Service vorhanden | | | | WF9 | Verbindliche Angaben zum Kundendienstnetz und Servicereaktionszeiten sind zusätzlich separat als Anhang zum Angebot beizufügen. | | |

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