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Lieferung eines Geräteträgers mit Frontlader, Krananhänger und Kipperbrücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 11:47 (Europe/Berlin)

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Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

zur Bau- und Betriebsfertigen Lieferung eines Schleppers

als Geräteträger mit Zubehörausstattung_ Abz

Deggendorf

Vorbemerkung: Die Paragrafen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

  1. Vertragsbestandteile (zu § 1)

Als Vertragsbestandteile gelten bei Widersprüchen im Vertrag nacheinander:

  1. Auftragsschreiben

  2. Schriftliche Erklärungen des Bieters zum Angebot, die im Auftragsschreiben als Vertragsbestandteil genannt sind

  3. Leistungsbeschreibung

  4. Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

  5. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) 5 a) Der Auftraggeber hat das Recht die zu liefernden Unterlagen im Rahmen des Betriebs, der Instandsetzung, der Änderung und des Ersatzes der Fahrzeuge unentgeltlich zu benutzen.

  6. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  7. Technische Lieferbedingungen und sonstige technische Vorschriften (zu § 1)

Produkte und Ursprungswaren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

  1. Vergütung (zu § 1)

Die Angebotspreise sind Festpreise.

  1. Ausführungsfristen (zu § 5)

Als vertragliche Fristen gelten für Beginn der Leistungen: Sofort nach Auftragserteilung Lieferung bis September 2027

  1. Abnahme (zu § 13)

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Erprobung/Unterweisung der Anlagen. Für die Abnahme nach Einführung der Leistung wird Schriftform vereinbart.

  1. Abrechnung (zu § 15)

Die Abrechnung erfolgt nach Abnahme. Alle Zahlungen werden durch die Bundeskasse Weiden geleistet. Zahlungen erfolgen nur auf E-Rechnung.

  1. Gerichtsstand (zu § 19) Gerichtsstand ist Bonn.
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