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Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
zur Bau- und Betriebsfertigen Lieferung eines Schleppers
als Geräteträger mit Zubehörausstattung_ Abz
Deggendorf
Vorbemerkung: Die Paragrafen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
- Vertragsbestandteile (zu § 1)
Als Vertragsbestandteile gelten bei Widersprüchen im Vertrag nacheinander:
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Auftragsschreiben
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Schriftliche Erklärungen des Bieters zum Angebot, die im Auftragsschreiben als Vertragsbestandteil genannt sind
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Leistungsbeschreibung
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
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Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) 5 a) Der Auftraggeber hat das Recht die zu liefernden Unterlagen im Rahmen des Betriebs, der Instandsetzung, der Änderung und des Ersatzes der Fahrzeuge unentgeltlich zu benutzen.
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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
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Technische Lieferbedingungen und sonstige technische Vorschriften (zu § 1)
Produkte und Ursprungswaren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
- Vergütung (zu § 1)
Die Angebotspreise sind Festpreise.
- Ausführungsfristen (zu § 5)
Als vertragliche Fristen gelten für Beginn der Leistungen: Sofort nach Auftragserteilung Lieferung bis September 2027
- Abnahme (zu § 13)
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Erprobung/Unterweisung der Anlagen. Für die Abnahme nach Einführung der Leistung wird Schriftform vereinbart.
- Abrechnung (zu § 15)
Die Abrechnung erfolgt nach Abnahme. Alle Zahlungen werden durch die Bundeskasse Weiden geleistet. Zahlungen erfolgen nur auf E-Rechnung.
- Gerichtsstand (zu § 19) Gerichtsstand ist Bonn.