08_01_Bauvorschrift Schlepper.docx

Lieferung eines Geräteträgers mit Frontlader, Krananhänger und Kipperbrücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 11:47 (Europe/Berlin)

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK

Standort Deggendorf

Bauvorschrift (BV)

für

Lieferung eines Betriebsfertigen Schleppers mit Zubehörausstattung

INHALTSVERZEICHNIS

0 ALLGEMEINER TEIL

  1. Allgemeine Vorbemerkungen

0.1 Grundforderungen für Vorschriften

    1. Allgemeines
      1. Fachliche und betriebstechnische Forderungen
      2. Bautechnische Vorschriften

0.2 Bauabwicklung

0.2.1 Allgemeine Bestimmungen für die Bauabwicklung

    1. Bauausführung und Materialien
      1. Bauausführung
      2. Baustoffe
      3. Lärmbekämpfungsmaßnahmen und Isolierungen
    2. Erprobungen und Abnahmen
      1. Abnahmevorschriften
    3. Ausführungs- und Ablieferungsunterlagen

0.5.0 Allgemeines

1 TECHNISCHE VORDERUNGEN

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen

Beschreibung

0 ALLGEMEINER TEIL

  1. Allgemeine Vorbemerkungen
  2. Die Bestimmungen dieser Bauvorschrift gelten grundsätzlich bei der Planung und Ausführung des zu liefernden Schleppers mit Zubehörausstattung
  3. Ergeben sich in der Bauvorschrift Widersprüche zu den geltenden Fachvorschriften, so sind stets letztere maßgebend

0.1 Grundforderungen und Vorschriften

0.1.0 Allgemeines

(1) Bei dem zu beschaffenden Schlepper handelt es sich um ein Fahrzeug in der 7 Tonnen-Gesamtgewichtsklasse. Der Schlepper soll mit einer Antriebsleistung im Bereich von 75-85 KW und einem Frontlader ausgestattet werden.

Die Fahrerkabine ist als Fahrerschutzkabine auszuführen und mit den entsprechenden Mindestausstattungen (wie weiter in dieser BV beschrieben) zu versehen.

Sonderangebote (Sondermodelle) bzw. Ausstattungspakete, die die Mindestausstattungsmerkmale beinhalten, können im o.g. Leistungssegment angeboten werden, wenn sie den Mindestanforderungen dieser BV entsprechen.

(2) Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe, die technischen Unterlagen (Bauvorschrift, Pläne usw.) auf Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu prüfen.

(3) Die Abfragekriterien (wie weiter in dieser BV beschrieben) werden zur Beurteilung der angebotenen Leistung herangezogen. Die Abnahme und eine Unterweisung des Betriebspersonals entsprechend den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der BGV D29 und BGV D6 erfolgt bei der Auslieferung des Fahrzeuges beim Auftraggeber. Die entsprechende Dokumentation ist zu erbringen

(4) Die Angebotspreise enthalten alle Haupt -und Nebenkosten, die für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind, soweit die Verdingungsunterlagen nicht Ausnahmen aufführen. Kosten für Versicherungen und Transporte sind in den Angebotspreisen enthalten.

0.1.1 Fachliche und betriebstechnische Forderungen

(1) Der Schlepper wird für innerbetriebliche Mäh- und Gehölzarbeiten sowie für Verhebe- und Transportarbeiten eingesetzt.

(2) Die Fahrzeugpapiere sind dem Auftraggeber zur eventuellen Zulassung zu übergeben. Zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Unterlagen, für eventuelle Eintragungen bei der Zulassung, vorliegen.

(3) Alle zum Betreiben und Unterhalten des Schleppers mit Anbaugeräten erforderlichen Zertifikate, Baumusterprüfungen, Einbaubestätigungen u.a. sowie Bedienungsanleitungen sind in deutscher Sprache zu liefern.

Des Weiteren sind Konformitätserklärungen, TÜV – Abnahmen, Baumusterprüfungsunterlagen u.a. nach EU- Maschinenrichtlinie und Gerätesicherheitsgesetz notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung für den Schlepper ist ebenfalls vorzulegen.

Alle beigefügten Unterlagen sind entsprechend aufzulisten. Die Liste ist Bestandteil einer vollständigen Dokumentationssammlung.

0.1.2 Bautechnische Vorschriften

(1) Die Ausführung des Schleppers hat nach den aktuellen bautechnischen Vorschriften zu erfolgen:

-Unfallverhütungsvorschriften

-BG Vorschriften

-Arbeitsstättenverordnung

-Lärm -und Vibrationsschutzverordnung

-DIN

-VDE

-EG-Richtlinien

-StVZO

(2) Der Schlepper muss folgende Forderungen erfüllen:

  • übersichtliche, einfache und sichere Bedienung

-Standsicherheit

-wirtschaftlicher Energieverbrauch

-Einhaltung der neuesten Abgasnormen

-Einhaltung aller entsprechenden Lärmparameter*

*der Beurteilungspegel ist ein wesentliches Kriterium für die technische Wertung.

(3) Vom Hersteller sind die entsprechenden Werte zu Lärm und Vibration gemäß der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu liefern.

0.2 Bauabwicklung

0.2.1 Allgemeine Bestimmung für die Bauabwicklung

(1) Alle kleineren nicht ausführlich im Text dieser Baubeschreibung aufgeführten Leistungen, die jedoch sinngemäß zum Umfang der einzelnen Positionen gehören und zur vollen Betriebsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des gesamten Schleppers als Arbeitsgerät notwendig sind, gelten als in den Lieferumfang eingeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer hat bei der Angebotsabgabe einen vorläufigen Ablaufplan mit Lieferterminangabe vorzulegen.

0.3 Bauausführung und Materialien

0.3.1 Bauausführung

(1) Berührungsschutz an heißen und rotierenden Maschinenteilen ist gemäß UVV bzw. nach Angebe und Forderung des Auftraggebers auszuführen.

(2) Rohrleitungen sind vor dem Einbau gründlich zu reinigen, Rohre sind vor Verunreinigungen und Wärmeentwicklung zu schützen.

(3) Alle Verbraucher sind einzeln und absperrbar auszuführen.

(4) Alle Schmiernippel sollen vom gleichen Typ (Kegelschmiernippel nach DIN 71412) und von gleicher Größe sein. Sie sind so anzuordnen, dass sie für das Ansetzen von Hochdruckschmierpressen (wenn erforderlich) gut zugänglich sind.

0.3.2 Baustoffe

(1) Einzubauen sind robuste, fabrikneue und technisch ausgereifte Bauteile, die der geforderten Leistung entsprechen und frei von Materialfehlern sein müssen. Materialien, Bauteile und Anlagen, die umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe (z.B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Teer, diverse Teer-Ersatzstoffe, Halone, Halon haltige Kabel, Asbest) enthalten oder mit solchen betrieben werden können, dürfen nicht verwendet werden. Tropische Edelhölzer dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.

(2) Von den zu verwendenden Bau- und Hilfsstoffen, wie z.B. Farben, Lösemitteln, Isolierstoffen, Dämmmaterialien, Dichtungen usw. dürfen keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Alternative Stoffe sind grundsätzlich gegenüber Gefahrstoffen gemäß §§ 8 ff Gefahrstoffverordnung (Gef-StoffV) zu bevorzugen (Substitutionsgebot). Sollten dennoch unvermeidbar Gefahrstoffe zum Einsatz kommen müssen, ist dies ab Schutzstufe 2 im Gefahrstoffverzeichnis (Kataster) schriftlich zu begründen und zu dokumentieren (Sicherheitsdatenblatt). Entsprechende Schutzmaßnahmen, wie PSA-Einsatz, Betriebsanweisungen usw. sind dann entsprechend Gefährdungsbeurteilung zu treffen und ebenfalls zu dokumentieren.

(3) Alle Materialien und Ausrüstungsteile müssen den Anforderungen des Fahrzeugbaues, hier Schlepper-Betriebes, in jeder Weise entsprechen. Sie sind fach- und funktionsgerecht einzubauen.

(4) Metallische Werkstoffe müssen zur Vermeidung von Elektrolytbildung und von Korrosionsschäden aufeinander abgestimmt sein.

(5) Alle zu liefernden bzw. einzubauenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.

0.3.3 Lärmbekämpfungsmaßnahmen und Isolierungen

(1) Lärmschutz: sieh unter 0.1.2 Bautechnische Vorschriften- Beurteilungspegel an den Arbeitsplätzen.

(2) Zur Vermeidung von Vibrationsübertragungen auf die einzelnen Rohrleitungssysteme sine flexible Maschinenanschlüsse zu installieren.

(3) Rohrleitungen mit pulsierenden Beanspruchungen sind elastisch zu halten.

0.4 Erprobungen und Abnahmen

0.4.1 Abnahmevorschriften

(1) Der Ort der Abnahme ist Deggendorf (Gelände des Außenbezirk Deggendorf). Hier finden dann auch die Unterweisungen für das Betriebspersonal zur Bedienung und Wartung des Schleppers statt.

0.5 Ausführungs- und Ablieferungsunterlagen

0.5.0 Allgemeines

(1) Alle Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Bedienungsanweisungen mit Wartungsplänen und Flüssigkeitswechseln (Öl, Kühlwasser) u.a. sind in deutscher Sprache zu verfassen und müssen der tatsächlichen Ausführung entsprechen.

Sie sind, wie unter 0.1.1 Fachliche und betriebstechnische Forderungen bereits aufgeführt, vorzulegen.

1 TECHNISCHE FORDERUNGEN

1.0 Allgemeine Vorbemerkungen

(1) Die geforderten technischen Details zum Schlepper sind in der nachfolgenden Beschreibung/ Abfrage aufgeführt.

Herstelle/Typ: Bieterangaben:

Schlepper

Gewichtsbilanz:

Zulässiges Gesamtgewicht: min. 7.000 kg

Motorisierung/Antrieb:

Dieselmotor 75 – 85 KW

Stufenloser hydrostatischer Fahrantrieb

Allradantrieb

Differenzialsperre

Biodieseleignung/Partikelfilter

Lenkung/ Bereifung:

Lenkung hydraulisch

Ackerbereifung (Standard)

Hydraulik/Kraftheber:

Elektrohydr. Regelkraftheber Kat. II als

Schnellkuppler (Schwingungsgedämpft)

Frontkraftheber Kat. II inkl. Frontzapfwelle: 1000 U/min

Heckzapfwelle mit Motordrehzahlerhöhung

Automatikfunktion Heckzapfwelle mit Heckkraftheber,

Ein- und Ausschalten der Zapfwelle

Euro- Schnellwechselrahmensystem und Sicherheitsausstattung

Proportionale Bedienung über Multifunktions-Joystick

Generell getrennter Getriebe -und Ölhaushalt, keine Ölvermischung

Frontkraftheber mit Schneepflugentlastung

Load sensing System mit Verstellpumpe mind. 100l/min

Hydraulikventil Betätigung extern

Bedienung der Hydraulikeinheit:

Ausführung in Kreuzschalthebeltechnik

Frontlader:

Frontlader 3+4 Hydraulischer Arbeitskreis

Frontlader mit mechanischer Parallelführung

Leichtgutschaufel

Palettengabel 2000kg mit Zinkenlänge 1100mm

Achsen:

Vorderachse mit erhöhter zul. Vorderachslast: 3,4 t

Hinterachse mit erhöhter zul. Hinterradachslast: 5.3 t

Druckluft:

Druckluftbeschaffungsanlage /2-Leitungsanlage

Fahrerkabine:

Standard Vollkabine (Schwingungs- und Geräuschgedämpft),

als kompletter Wetterschutz mit Dachfenster ausstellbar und

Sonnenschutzrollo.

360 Grad Rundumsicht (Wischeranlagen entsprechend)

Front- und Heckfenster ausstellbar

Anpassbarer, ergonomischer Fahrersitz

Beifahrersitz mit Polsterung und Rückenlehne inkl. Sicherheitsgurt

Klimaautomatik und Zusatzheizung

Lenksäule bzw. Lenkrad, höhen- und neigungsverstellbar

Radio- MP3 mit Freisprecheinrichtung

Kotflügel:

Kotflügel vorne schwenkbar

Tankverschluss

Tankverschlüsse abschließbar

Beleuchtung:

Fahrzeugbeleuchtung – Schlepper

Ausstattung nach StVZO

Arbeitsscheinwerfer Dach vorn

Arbeitsscheinwerfer Kabine A-Säule

Sämtliche Beleuchtungskörper mit Schutzgehäuse

Innenbeleuchtung´

LED-Rundumkennleuchte links

Anhängekupplung:

Automatische Anhängekupplung 38er Bolzen

Inkl. Fernbedienung; mit Niederhalter für verstärkte 40er Zugösen

und normale 40er Zugösen (32mm hoch

Sicherheitsausstattung:

Warnton bei Rückwärtsfahrt

Rundumleuchte

Wartung und Inspektion:

Stützpunkt für Wartung und Inspektionen

im Umkreis von 30 km um Deggendorf

Vorort Pannenservice

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