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71-26-007_beide_Lose_Ausführungsbeschreibung_LKW_Abrollkipper_mit_Salzstreuer.pdf

Lieferung eines Abrollkipper-Lkw mit Fahrgestell und 5-m³-Salzstreuer

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 00:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Beschaffung Stadt Freising
Ausführungsbeschreibung

Beschaffung von 1 LKW Abrollkipper

mit Salzstreuer

für den Bauhof der Stadt Freising

Vergabenummer: 71-26-007 Los1 + Los2

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Teil A: Ausführungsbeschreibung

Kurzbeschreibung der Leistung:

Zu liefern ist ein betriebsfertiges Fahrzeug mit Straßenzulassung. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Lastkraftwagen als Abrollkipper mit Salzstreuer. Das Fahrzeug dient zum Einsatz im Winterdienst.

Eine ausführliche Liste der notwendigen Ausrüstungsmerkmale finden Sie im Leistungsverzeichnis.

  1. Allgemeine Mindestanforderungen

Technische Anforderungen müssen bei dem angebotenen Fahrzeug enthalten sein. Abweichungen vom Leistungsverzeichnis können zum Ausschluss führen! Abweichungen wären im Vorfeld über die Vergabeplattform als Bieterfrage zu formulieren und zu klären. Zur besseren Prüfung der Angebote sind in jedem Fall bei allen angebotenen Ausführungen Produktdatenblätter/ technische Datenblätter/ Herstellerprospekte von Fahrgestell und der Aufbauten mit einzureichen.

  1. Dokumentation

Folgende Dokumente müssen in 2-facher Ausfertigung, einmal in digitaler und einmal in schriftlicher Form und in deutscher Sprache bei Übergabe des Fahrzeuges geliefert werden:

 Betriebs- und Wartungsanleitung Fahrzeug und Aufbauten

  1. Garantieverpflichtung des Herstellers

Für die angebotenen Fahrzeuge müssen Verjährungsfristen der Mängelansprüche in folgendem Umfang garantiert werden:

Gewährleistung/Garantie:

 Fahrgestell: ATS-Gewährleistung, 3 Jahre/250.000 km / 2 Jahre Gewährleistung bis 160 TKM  Aufbau: 2 Jahre / max. 3000 Betriebsstunden  ausgenommen Verschleißteile. Der Fall der zuerst eintritt, begrenzt die Garantie

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  1. Hydraulische Ersatzteile

Ersatzteile für die hydraulischen Anlagen und in diesen verbauten Teilen sind spätestens 48h nach Eingang der Bestellung beim AG anzuliefern.

  1. Bereitstellung von Werkstätten

Für einen Zeitraum von 10 Jahren ist dem Auftraggeber zu gewährleisten, dass anfallende Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in den vom Auftragnehmer benannten Werkstätten im Umkreis von maximal 50 km durchgeführt werden können. Formblatt L236 (Verpflichtungserklärung) ist von der entsprechenden Fachwerkstatt auszufüllen. Die Fristbeginnt mit dem Tag der Auslieferung.

  1. Allgemeine Ersatzteilversorgung

Die Ersatzteilversorgung muss für mindestens 10 Jahre gewährleistet sein.

  1. Einzuhaltende Vorschriften und Richtlinien

Der gesamte Leistungsumfang muss zum Zeitpunkt der Lieferung den neuesten einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften wie z.B. EG-Richtlinien, StVZO, UVV, DIN- und EN-Normen, Gerätesicherheitsgesetz, EG-Maschinenrichtlinie, den Aufbaurichtlinien der Fahrgestell- bzw. Aufbauhersteller sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln der Mitgliedsstaaten der europäischen Union entsprechen. Fertigung und Aufbau sind nach Stand der Technik 2006/42EG auszuführen, die geltenden Gesetze und Richtlinien sind einzuhalten.

  1. Übergabe der Leistung an AG

Einweisung Fahrer / Personal Bauhof

Standort: Bauhof Freising Erdinger Str. 10, 85356 Freising

Der Auftragnehmer führt bei Übergabe des Komplettfahrzeuges am Standort für die Fahrer eine detaillierte theoretische und praktische Einweisung zur

  • Bedienung, Wartung, Pflege und Reinigung durch.
  1. Abnahme

Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.

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Die Abnahme der Fahrzeuge erfolgt im Regelfall am Standort oder nach Vereinbarung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber rechtzeitig die Lieferung schriftlich anzuzeigen und einen Abnahmetermin zu vereinbaren. Die Abnahme der verspäteten Lieferung / Leistung bedeutet keinen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche.

  1. Auslieferung und Verfügbarkeit

Lieferung/Verfügbarkeit:

Lieferung erfolgt baldmöglichst ist nach Beauftragung mit dem Bauhof der Stadt Freising abzustimmen.

Bei der Auslieferung muss sich das gesamte Fahrzeug in tadellosem und einsatzbereitem Zustand befinden. Alle verwendeten Teile müssen sich in werksneuem Zustand befinden, bei einen Neufahrzeug.

Die Endabnahme geschieht erst bei der Auslieferung an den Standort und beinhaltet die Prüfung aller Funktionen des gesamten Fahrzeugs

  1. Weitere besondere Vertragsbedingungen

Es gelten ausschließlich die AGB der Auftraggeberin. Die vom Auftragnehmer übermittelten AGB gelten nur im Umfang der darin niedergelegten Garantiebedingungen. Sollten Garantiebedingungen für das angebotene Fahrzeug bereits Bestandteil der Angebotsunterlagen sein (z.B. Serviceheft) genügt ein Verweis auf die Auffindbarkeit.

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