Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
(§§ 123, 124 GWB)
Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder Bieter ausgeschlossen wird, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereit-stellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von
der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit
§ 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 223a StGB (Förderung des Menschenhandels)
Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen keinen der o.g. Ausschlussgründe gem. § 123 GWB erfüllt.
Weiterhin erkläre/n ich/wir gem. § 124 GWB, dass:
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, soziale
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
-
das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich weder in Liquidation befindet noch seine Tätigkeit eingestellt hat,
-
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
-
das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
-
kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
-
das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechts-folge geführt hat,
-
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat,
-
das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
[ ] Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB folgende Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen hat:
[ ] Mein/unser Unternehmen nimmt für den vorliegenden Auftrag im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 GWB)
folgende Kapazitäten des Unternehmens in Anspruch (Verpflichtungserklä-
rung ist beigefügt!):
Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen.
Sollte mein/unser Angebot in die engere Wahl kommen, werde/n ich/wir auf Anforderung des Auftraggebers den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch eine Erklärung über meinen/unseren Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 4 Ziffer 4 VgV), sowie den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß den Regelungen des § 46 VgV erbringen.
| Ort, Datum | Unterschrift, Firmenstempel | |