Mindestanforderungen_026-26 ÖA Arbeitsgruppen Workstation.xlsx

Lieferung einer Workstation für Arbeitsgruppen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 16:36 (Europe/Berlin)

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Workstation

Mindestanforderungen Arbeitsgruppen Workstation Klinische Kardiologische Forschung (ÖA  026-26: Arbeitsgruppen Workstation)Unnamed: 1Unnamed: 2
Eine Bearbeitung dieser Datei und eine dokumentierte Erfüllung aller Mindestvoraussetzungen sind zwingend erforderlich. Dementsprechend ist für eine vollständiges wertbares Angebot ein manuelles Setzen aller Mindestkriterien auf "JA" erforderlich.
Nr.KriteriumKriterium wird erfüllt
1Anforderungen und Kriterien Hardware:
1.1Die Workstation ist mit mindestens zwei x86/x64-kompatiblen Prozessoren mit jeweils mindestens 128 physikalischen Kernen (256 Threads) ausgestattet. Die Basisfrequenz beträgt mindestens 2.70 GHz.
1.2Die CPUs der Workstation unterstützen den PCIe 5.0 Standard.
1.3Die CPUs der Workstation unterstützen DDR5 Arbeitsspeicher.
1.4Die Workstation ist ausgestattet mit 1536 GB DDR5 Arbeitsspeicher (RAM).
1.5Die Workstation beinhaltet 4 NVIDIA-Blackwell-RTX-Pro-6000-Grafikprozessoren (GPU) mit jeweils 96 GB GPU-Speicher, somit 384 GB GPU-Speicher insgesamt. Die Anbindung der GPUs erfolgt über PCIe 5.0.
1.6Die Grafikkarten unterstützen eine CUDA Compute Capability von mindestens Version 12.0.
1.7Die GPU-Speicherbandbreite beträgt mindestens 1792 GB/s je Grafikkarte.
1.8Die Rechenoperationen auf den Grafikkarten betragen mindestens 126 TFLOPS Single Precision Performance sowie mindestens 4000 AI TOPS.
1.9Die GPUs unterstützen NVIDIA AI Enterprise und NVIDIA vGPU.
1.10Die Workstation verfügt über einen dedizierten Netzwerk-Adapter (OCP) mit mindestens 25 GbE und 4 Ports (SFP28).
1.11Die Workstation verfügt über einen dedizierten RAID-Controller für SAS4-/NVMe-Festplatten.
1.12Die Workstation verfügt über 100 TB Flash-Speicher (NVMe oder SSD).
1.13Die Workstation verfügt zusätzlich über 2 x 12-16 TB OS- und Applikations-Speicher (NVMe) im RAID 1.
1.14Das System wird vollständig zusammengebaut in einem luftgekühlten (Strömungsrichtung von vorne nach hinten) 19“-Rack-Chassis (idealerweise 2 HE) geliefert, das über die für unter 1.12 und 1.13 genannten Storage-Anforderungen erforderliche HotSwap-Einschübe verfügt.
1.15Das mitgelieferte Motherboard unterstützt sämtliche vorgenannten Komponenten. Alle sonstigen Adapter und Rack-Komponenten, die für die sofortige Inbetriebnahme benötigt werden, sind im Lieferumfang enthalten.
1.16Die Stromversorgung ist auf 230V AC ausgelegt.
1.17Die Workstation verfügt über redundante, adäquate Netzteile (mind. 2 x 2700 W).
2Anforderungen und Kriterien Systemmanagement und Software:
2.1Das Gesamtsystem wird komplett betriebsfertig konfiguriert geliefert. Ein Betriebssystem ist nicht vorab zu installieren.
2.2Ein Update-Service für alle Treiber- und Firmware-Komponenten der Workstation wird angeboten.
2.3Die Workstation verfügt über eine Fernwartungs-Schnittstelle (Baseboard Management Controller, BMC) für Monitoring und zur Kontrolle der Betriebsparameter. Der BMC besitzt eine dedizierte Netzwerk-Schnittstelle.
3Anforderungen Service, Support und Gewährleistung:
3.1Der Bieter kann eine Qualifikation als NVIDIA „Elite Partner“ nachweisen.
3.2Der Bieter leistet einen Vor-Ort-Service in Hamburg.
3.3Der Bieter führt einen initialen Stress-Test der gelieferten Hardware vor Ort durch.
3.4Die Anlieferung erfolgt nach vorheriger Abstimmung des Liefertermins und -zeitfensters an die Verwendungsstelle Martinistr. 52, 20246 Hamburg, Gebäude O60, Universitäres Herz- und Gefäßzentrum, Serverraum im Sockelgeschoss.
3.5Zugriff auf ein RMA-Portal zur Durchführung und Dokumentation eines notwendigen Teileaustauschs.
3.6Versand des Austauschteils (Customer Replaceable Unit) am nächsten Arbeitstag nach RMA-Bestätigung.
3.7Vor-Ort-Einsatz (Field Replacement Unit) durch Techniker innerhalb von 3 Arbeitstagen. Kosten für Anreise und Arbeitszeit sind inkludiert.
3.8Zugriff auf ein Online-Support-Portal (24x7) mit direktem Zugang zur Wissensdatenbank und zu Troubleshooting-Informationen.
3.9Technische Unterstützung (Telefon, E-Mail) in deutscher Sprache für Support-Service-Anfragen.
3.10Etwaige Herstellergarantien werden an das UKE weitergereicht.
3.11Wird ein in der Hardware integrierter Datenspeicher in Folge eines Mangels ausgebaut und ersetzt, verbleibt das Eigentum an diesem beim Auftraggeber.
3.12Die Altsysteme werden nach Aufforderung durch den Auftraggeber zurückgenommen und entsprechend der Regelungen des ElektroG (insbesondere § 10 II, § 11 und § 12 ElektroG) umweltgerecht entsorgt. Ein Vernichtungsprotokoll wird bereitgestellt; die Datenspeicher der Altsysteme verbleiben beim UKE.
4Spätester Zeitpunkt der Lieferung
4.1Die vollständige Lieferung des Ausschreibungsgegenstandes erfolgt spätestens bis zum 10.12.2026.
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