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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-1042-00052 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1 Lieferung
1.1 Der genaue Liefertermin wird dem Auftraggeber 10 Werktage schriftlich vor dem Liefertermin mitgeteilt.
1.2 Die Kontrolle der Ware bei Anlieferung erfolgt durch den Auftraggeber und Auftragnehmer bei Warenübergabe .
1.3 Der Transport der angebotenen Produkte zur Verwendungsstelle und eventuelle Montageleistungen wird/ werden kostenlos durch den Auftragnehmer durchgeführt.
1.4 Transportwege beim Auftraggeber werden durch den Auftragnehmer geprüft. Spätere Nachforderungen wegen Behinderung beim Transport sind ausgeschlossen.
1.5 Die bei der Lieferung anfallenden Verpackungsmaterialien werden durch den Auftragnehmer kostenlos entsorgt.
1.6 Der Tag des Montagebeginns ist dem Auftraggeber nach Absprache mit AG Werktage vor Montagebeginn durch den Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
1.7 entfällt
2 Leistungsort / Verwendungsstelle Tierheim Dresden, Zum Tierheim 10, 01157 Dresden
3 Leistungstermine
3.1 Montagefreiheit mit Anlieferung
3.2 Demontagefreiheit entfällt
3.3 Anlieferung Nach Absprache Auftraggeber
3.4 Betriebsbereitschaft Hardware entfällt
3.5 Funktionsfähigkeit Software entfällt
3.6 Übergabe/Abnahme nach Prüfung durch den Auftraggeber
3.7 Leistungszeitraum von 29.12.2026 bis 01.04.2027
3.8 Vertragslaufzeit entfällt
3.9 Probezeit entfällt
4 Übergabe / Abnahme (§ 13)
Die Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistungen erfolgt zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer schriftlich mit Übergabeprotokoll.
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5 Rechnungslegung / Zahlungsfrist (§ 15 und 17)
Alle Rechnungen sind bei(m) LHD, Amt 65.51, PF 11 01 53, 01330 Dresden in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
5.1 Die Rechnungslegung erfolgt nach Übergabe / Abnahme entsprechend Pkt. 4
5.2 Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Rechnungseingang.
6 Mängelansprüche
6.1 Die Frist der Mängelansprüche beginnt am Tag der Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistung nach Ziffer 4.
6.2 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen und Fristen.
7 Ersatzteile / Nachlieferung Der Auftragnehmer gewährt für die gelieferten Produkte eine Nachlieferungsgarantie von - Jahren. Der Auftragnehmer gewährt für Ersatzteile eine Nachliefergarantie von 10 Jahren.
8 Vertragsstrafe
Auf die Zahlung einer Vertragsstrafe wird verzichtet.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v.H. für jeden Werktag 0,1 v.H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v.H. der Auftragssumme begrenzt.
9 Sicherheitsleistung (§ 18)
Stellung der Sicherheit Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet.
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10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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