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Verpflichtungserklärung zur termingerechten Leistungserbringung und Rechnungsstellung
Hiermit verpflichten wir uns, sämtliche im Rahmen des zugrunde liegenden Auftrags vereinbarten Leistungen vollständig und ordnungsgemäß bis spätestens zum 11.12.2026 zu erbringen.
Darüber hinaus verpflichten wir uns, die zugehörige Rechnungsstellung ebenfalls spätestens bis zum 11.12.2026 vorzunehmen. Uns ist bekannt, dass sowohl die Lieferung bzw. Leistungserbringung als auch die vollständige und prüffähige Rechnungsstellung zwingend bis zu diesem Datum erfolgen müssen.
Die Einhaltung dieses Termins wird ausdrücklich zugesichert.
Wir werden alle erforderlichen organisatorischen und administrativen Maßnahmen treffen, um die fristgerechte Erfüllung dieser Verpflichtungen sicherzustellen.
Das Nichtvorliegen dieser Erklärung bei Angebotsabgabe führt gemäß § 57 VgV zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Ort, Datum Name des Unternehmens, Unterschrift