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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von drei Hochleistungsserversystemen für KI, GPU-
Computing und NVMe Speicherung
Verfahrensnummer: 2026-0579-CL
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Inhaltsverzeichnis
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Präambel ................................................................................................................................ 3
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Anwendbare Rechtsvorschriften ............................................................................................ 3
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Geplanter Verfahrensablauf ................................................................................................... 3
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Ablauf des Vergabeverfahrens ............................................................................................... 3
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Nebenangebote ...................................................................................................................... 4
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Kommunikation ...................................................................................................................... 4
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Leistungsanforderungen/-kriterien und Zuschlagskriterien .................................................. 5
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Prüfung und Wertung der Angebote ..................................................................................... 5
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Zuschlag .................................................................................................................................. 6
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Bindefrist .............................................................................................................................. 6
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Rügen und Nachprüfverfahren ............................................................................................. 6
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Sonstiges ............................................................................................................................... 7
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Technische Vertragsbedingungen ........................................................................................ 9
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Zusätzliche Hinweise/Bedingungen ................................................................................... 11
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Leistungsbeschreibung ....................................................................................................... 11
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Preisblatt ............................................................................................................................ 18
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1. Präambel
Die Uniklinik RWTH Aachen (Universitätsklinikum Aachen (AöR)) ist das Universitätsklinikum der RWTH Aachen. Es befindet sich in einem der größten Krankenhausgebäude Europas im Westen Aachens im Stadtteil Laurensberg, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Vaals in den Niederlanden.
Die Uniklinik RWTH Aachen verbindet als Supramaximalversorger patientenorientierte Medizin und Pflege, Lehre sowie Forschung auf internationalem Niveau. Mit 37 Fachkliniken, 35 Instituten und sechs fachübergreifenden Einheiten deckt die Uniklinik das gesamte medizinische Spektrum ab. Hervorragend qualifizierte Teams aus Ärzten, Pflegern und Wissenschaftlern setzen sich kompetent für die Gesundheit der Patienten ein. Die Bündelung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre in einem Zentralgebäude bietet beste Voraussetzungen für einen intensiven interdisziplinären Austausch und eine enge klinische und wissenschaftliche Vernetzung. Rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für patientenorientierte Medizin und eine Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards. Rund 2.500 Studentinnen und Studenten der Humanmedizin und der Zahnmedizin sowie 450 Absolventinnen und Absolventen der paramedizinischen Schulen werden hier ausgebildet. Die Uniklinik versorgt mit 1.400 Betten rund 50.000 stationäre und 200.000 ambulante Fälle im Jahr.
(Quelle: Uniklinik RWTH Aachen – 01.01.2025 Zahlen, Daten, Fakten - Fact_Sheet_2025.pdf, Fact Sheet)
In diesem Vergabeverfahren schreibt das Universitätsklinikum Aachen AöR im Offenen Verfahren gemäß § 15 VgV die Lieferung, den Einbau und die Inbetriebnahme von drei Hochleistungsserversystemen für KI-Training und -Inferenz, GPU-beschleunigtes Computing sowie hochperformante NVMe-Datenspeicherung aus.
Die Bieter werden aufgefordert sämtliche Vergabeunterlagen zu sichten und unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. Falls die Unterlagen nicht vollständig oder unverständlich sein sollten, so bitten wir um unverzügliche Mitteilung an die unter Kapitel 6 genannte Kontaktstelle.
2. Anwendbare Rechtsvorschriften
Die Vergabestelle verfährt bei dieser Vergabe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung (VgV).
3. Geplanter Verfahrensablauf
Den geplanten Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
4. Ablauf des Vergabeverfahrens
Einreichung der Angebote
Die Bieter haben ihr Angebot in deutscher Sprache mit den vollständigen Angaben und unter Beifügung der geforderten Unterlagen (Die geforderte Nachweise oder Produktbeschreibungen, Datenblätter und Prospekte und erklärenden Angebote können in englischer Sprache oder in Form von Übersetzungen eingereicht werden.), gemäß Formular 325 EU 04-2021 - Zusammenstellung
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Angebotsunterlagen.pdf, elektronisch einzureichen (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung). Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal möglich.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bewerber die Verspätung nicht zu vertreten, so ist er diesbezüglich beweispflichtig.
Das Angebot muss die im Formular 325 EU 04-2021 genannten Unterlagen enthalten. Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen sind unzulässig.
Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, sind auszuschließen. Andere, hier nicht explizit aufgeführte Ausschlussgründe gem. VgV, können ebenfalls zum Ausschluss führen.
Das Universitätsklinikum Aachen AöR wird die Angebote nach der formalen Prüfung anhand der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Eignungskriterien prüfen und auf der Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und ggf. Unterkriterien (vgl. Bekanntmachung und Formular CSX 42) bewerten.
5. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6. Kommunikation
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen
Auskünfte können grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt werden, die bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist bei der Vergabestelle eingegangen sind. Anfragen sind ausschließlich über die vergabe.nrw Nachrichtenfunktion einzureichen.
Jede sonstige Kontaktaufnahme zum Auftraggeber in Bezug auf diese Ausschreibung ist unerwünscht. Mündliche oder telefonische Rückfragen werden nicht beantwortet.
Für die Anfrage um weitere Auskünfte soll der Bieter möglichst präzise auf die jeweilige Fundstelle in den Vergabeunterlagen Bezug nehmen.
Die Vergabestelle wird sämtliche Fragen sowie die zugehörigen Antworten in einem sog. Fragen-Antworten- Katalog anonymisiert einpflegen und diesen transparent und diskriminierungsfrei über die vergabe.nrw Nachrichtenfunktion zur Verfügung stellen.
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Die Bieter haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Fragenbeantwortungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Die Fragenbeantwortungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung des Angebots zugrunde zu legen.
7. Leistungsanforderungen/-kriterien und Zuschlagskriterien
Die unter dem Punkt Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungskriterien sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, als Mindestanforderungen zu verstehende verbindliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, so dass ihre Nichterfüllung zu dem Ausschluss des Angebotes führt (sog. Ausschlusskriterien).
Zuschlagskriterien für die Angebote
Der Zuschlag wird – vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens – anhand der folgenden Zuschlagskriterien und Unterkriterien sowie der beschriebenen Bewertungsmethodik auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt.
Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der folgenden Zuschlagkriterien:
- 100% Preis
8. Prüfung und Wertung der Angebote
Das Universitätsklinikum Aachen prüft die Angebote gemäß §§ 42, 56 Abs. 1 VgV.
Schritt 1: Formelle Prüfung
Das Universitätsklinikum prüft die Einhaltung der formalen Anforderungen an die Angebote.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie sich das Recht gem. § 56 Abs. 2 VgV vorbehält, unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern oder vervollständigen zu lassen. Die Bewerber haben ausdrücklich keinen Anspruch auf die Nachforderung im oben genannten Sinne. Die Vergabestelle wird die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.
Schritt 2: Prüfung der Eignung nach Abschnitt III.1) der EU- Bekanntmachung
Die Angebote, die form- und fristgerecht eingegangen sind, werden auf die Erfüllung der bekanntgegebenen Eignungskriterien geprüft. Der Auftraggeber prüft mithin die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Eignung, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter/Bietergemeinschaften sowie ggf. anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft beruft.
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Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft, der/die nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.
Schritt 3: Auf der 3. Wertungsstufe prüft die Vergabestelle für den konkreten Fall die Angemessenheit der Preise und das Preis-Leistungsverhältnis. Die Vergabestelle prüft insbesondere, ob ungewöhnlich niedrige Angebote nach § 60 VgV vorliegen und ob die Preise wirtschaftlich und angemessen erscheinen.
Schritt 4: In der vierten Wertungsstufe werden anhand der bekanntgegebenen Zuschlags- und Unterkriterien, deren Gewichtung sowie der Bewertungsmethode diejenigen eingegangenen Angebote miteinander verglichen, die die drei vorherigen Wertungsstufen überstanden haben, um so entweder das preisgünstigste oder das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln (vgl. § 127 Abs. 1 S. 1 GWB; § 58 Abs. 1 VgV).
9. Zuschlag
Nach Abschluss der Wertung der Angebote erfolgt die Erteilung des Zuschlags an den erfolgreichen Bieter. Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
10. Bindefrist
Die Bieter sind bis zum Ablauf der Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Die Bindefrist entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
11. Rügen und Nachprüfverfahren
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - vor Ablauf der Angebotsfrist – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf den § 160 GWB hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 GWB folgendermaßen geregelt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
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der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungen
Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle wenden:
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
DE - 48128 Münster
Tel.: +49 251 / 411-1691
Fax: +49 251 / 411-2165
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
12. Sonstiges
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Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie die erforderlichen Unterschriften enthalten (siehe hierzu Formular 312_322 02-2024 - Hinweise Einreichung Teilnahmeantraege_Angebote.pdf). Sämtliche Angaben sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.
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Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bietern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
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Die Vergabestelle wird ihrer Pflicht nachkommen und vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister derjenigen Bieter anfordern, welche den Zuschlag erhalten sollen.
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Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
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Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Verfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke verwendet werden.
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Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV).
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Enthalten diese Bewerbungsbedingungen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Kontaktstelle gemäß Kapitel 6 umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bieter die unter Kapitel 6 bezeichnete Stelle auf eventuell bestehende Widersprüche und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion aufmerksam zu machen.
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Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
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Der Auftraggeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Auftragnehmer stimmt mit der Abgabe seines Angebotes diesem Rechtsübergang zu.
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Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist deutsch. Demgemäß sind die Angebote in deutscher Sprache abzugeben. Die geforderte Nachweise oder Produktbeschreibungen, Datenblätter und Prospekte und erklärenden Angebote können in englischer Sprache oder in Form von Übersetzungen eingereicht werden.
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Preisangaben Die Preise (EP = Einheitspreis, GP = Gesamtpreis) sind in Euro (ohne Umsatzsteuer). Für die ausgeschriebene Leistung gilt eine verbindliche Preisobergrenze in Höhe von 666.666,67 EUR brutto. Angebote oberhalb dieser Preisobergrenze können mangels verfügbarer Zuwendungsmittel nicht berücksichtigt werden und werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Zahlungsbedingungen Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht bargeldlos.
Die vollständige Leistungserbringung/Lieferung einschließlich ordnungsgemäßer und prüffähiger Rechnungsstellung bis spätestens 11.12.2026 ist zwingende Mindestanforderung. Die fristgerechte Erfüllung ist mit Angebotsabgabe verbindlich zu erklären. Angebote ohne entsprechende Zusicherung oder mit abweichendem Termin werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Bestimmungen unter Kapitel 12. Sonstiges Pkt. 11 und Pkt. 12 resultieren aus dem Zuwendungsbescheid des Auftraggebers.
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- Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag auf Grundlage der EVB-IT Kauf-AGB abzuschließen. Die EVB-IT Kauf-AGB sind den Vergabeunterlagen beigefügt und werden Vertragsbestandteil. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
- Innovationsklausel Der Bieter hat die in der Leistungsbeschreibung definierten und im Angebot aufgeführte Leistung zu dem im Preisblatt angegebenen Preis zu liefern. Im Fall einer Technologieanpassung des angebotenen Produktes (z.B. durch Innovationen) gelten folgenden Regelungen: Eine uneingeschränkte Kompatibilität zu der ursprünglich angebotenen Leistung, die Einhaltung im Leistungsverzeichnis geforderten Mindestanforderungen und eine Funktionsgleichheit sind vom Auftraggeber nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht.
13. Technische Vertragsbedingungen
- Einweisung
Die Anwender des Klinikums sind in die Bedienung der gelieferten Einrichtungen und Geräte einzuweisen. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, hierzu eine besonders geschulte Person abzustellen und anhand der Bedienungsanleitung so lange einzuweisen, bis eine fehlerfreie Bedienung gewährleistet ist.
Die Ersteinweisung der Anwender ist Auftragsbestandteil. Die Einweisung ist zu dokumentieren. Der Auftraggeber kann Wiederholungseinweisungen oder weitergehende Schulungen gegen Mehrpreis verlangen.
- IT-Anforderungen
2.1 Sicherheitskonzept/Risikomanagement
Der AN hat vor der Anlieferung die MAC-Adressen aller Komponenten, die über das LAN oder WLAN des AG kommunizieren müssen, anzugeben. Der Auftragnehmer legt sein Konzept zur Integration in einen Datenverbund/Netzwerk gemäß DIN EN 60601-1 Kap. 14.13 in Schriftform vor. Der Auftragnehmer legt alle Angaben offen, die für das Risikomanagement für die DIN EN 80001-1 erforderlich sind, um eine zukünftige Integration des Geräts in ein medizinisches IT-Netzwerk im Sinne der genannten Norm zu ermöglichen Dazu sind mindestens
folgende Angaben für das angebotene System zu liefern:
- Verhalten bei Netzwerkausfall
- Verhalten bei Virenbefall/ Virenangriff
- Verhalten bei Hackerangriff
- Verhalten bei Netzspannungsunterbrechung
sowie ggf. auf Anfrage durch die IT-Abteilung des Klinikums während der Ausführungsphase/ Installationsphase erforderliche weitere Angaben oder Unterstützung. Alle Rechnerkomponenten, die mit dem ITNetz des AG oder einem Modem kommunizieren,
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müssen mit einem Virenschutz/ Virenscanner ausgestattet sein. Das Updaten des Virenschutzes erfolgt durch den Auftragnehmer oder nach Abstimmung mit dem AG durch diesen
Gesamtsystems, um dies durchzuführen gehen auch zu Lasten des Auftragnehmers.
2.2 Fernwartung
Nicht vorgesehen
- Vorschriften, Normen und Anforderungen
Der Auftragnehmer hat sämtliche einschlägigen Vorschriften zu beachten. Dies
sind insbesondere:
Unfallverhütungsvorschriften Alle relevanten VDE Richtlinien Relevante DIN - EN - Normen; CE-Kennzeichnung
- Behördliche Genehmigungen und Abnahmen
Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung und Inbetriebnahme erforderlichen Abnahmen, Prüfzeugnisse, Bescheinigungen etc. ohne besondere Vergütung zu beantragen und für ihr jeweils rechtzeitiges Vorliegen zu sorgen. Dabei sind die geltenden Vorschriften zu beachten.
Der Auftraggeber erhält jeweils eine Ausfertigung der schriftlichen Unterlagen. Bei der Abnahme sind folgende Unterlagen zweifach (einmal elektronisch) zu
übergeben:
Bedienungsanleitung in deutscher Sprache Wartungsanweisungen Einweisungsprotokolle Bescheinigung der durchgeführten Prüfungen Geräte- und Medizinproduktebuch, sofern gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, Angaben über Umfang und Fristen durchzuführenden Sicherheitstechnischer Kontrollen
- Gerätebeschriftungen
Die Beschriftung der Geräte muss in deutscher Sprache oder in allgemein verständlichen Symbolen ausgeführt sein.
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14. Zusätzliche Hinweise/Bedingungen
- Datenschutz
Die Bestimmungen der DSG-VO sowie spezielle bundes- / landesdatenschutzrechtliche Regelungen (z.B. der GDSG NRW; DSG NRW, BDSG) sind zu beachten und einzuhalten.
Sollte im Zuge der Ausschreibung bzw. als Folge der Ausschreibung eine Datenverarbeitung im Auftrag (Gerätekalibrierung/ Updates /Upgrades / Testungen etc.) erforderlich sein, weisen wir darauf hin, dass bei Zugriffen auf Patientendaten auch § 7 GDSG NRW einschlägig ist. Bei Bedarf wird ein Vertragsentwurf zur Auftragsverarbeitung nachgereicht, dieser kann nach Zuschlagerteilung noch sachbezogen angepasst werden und ist danach zu unterzeichnen.
15. Leistungsbeschreibung
15.1 Gegenstand und Umfang der Leistung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von drei aufeinander abgestimmten, fabrikneuen und ungebrauchten Serversystemen einschließlich sämtlicher für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten, Rack-Schienen, Firmware, Lizenzen und Dokumentationen. Die Systeme sind vollständig montiert, integriert und einem Burn-in- beziehungsweise Funktionstest zu unterziehen. Alle nachfolgend bezeichneten Anforderungen sind Mindestanforderungen, soweit sie nicht ausdrücklich als optional gekennzeichnet sind.
Produkt- und Herstellerbezeichnungen dienen der eindeutigen Beschreibung der technisch erforderlichen Leistung. Soweit ein bestimmtes Fabrikat genannt wird, sind gleichwertige Produkte zugelassen, sofern der Bieter die Gleichwertigkeit mit seinem Angebot anhand geeigneter technischer Unterlagen vollständig nachweist.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotene Lösung sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt und alle für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten, Lizenzen, Firmwarestände, Zubehörteile sowie sonstigen Leistungen enthält. Soweit für die Erfüllung der ausgeschriebenen Anforderungen weitere Komponenten oder Leistungen erforderlich sind, sind diese ohne gesonderte Vergütung im Angebot einzuschließen. Der Auftragnehmer hat die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit der gelieferten Gesamtlösung nachzuweisen.
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15.2 Gesamtübersicht Anschaffung:
| Pos. | Lieferleistung | Erläuterung | Anzahl | Einheit |
|---|---|---|---|---|
| 1.01 | GPU-Rechenserver:KI- System der NVIDIA-DGX- B300-Leistungsklasse oder gleichwertig | einschl. Lieferung, Einbau und Verkabelung, Inbetriebnahme, (Remote-)Einweisung und 3 Jahre Support | 1 | Stück |
| 1.02 | GPU-Inferenzserver: GPU-Server für KI, Deep Learning und HPC | einschl. Lieferung, Einbau und Verkabelung, Inbetriebnahme, (Remote)-Einweisung und 3 Jahre Support | 1 | Stück |
| 1.03 | Hochleistungs-Fileserver: NVMe-SSD- Speicherserver | einschl. Lieferung, Einbau und Verkabelung, Inbetriebnahme, (Remote)-Einweisung und 3 Jahre Support | 1 | Stück |
15.3 Server 1: GPU Rechenserver: KI System der NVIDIA-DGX-B300- Leistungsklasse oder vergleichbar
| Merkmal | Mindestanforderung | Ja/Nein | Bieterangabe / Fundstelle | |
|---|---|---|---|---|
| (durch Bieter zu | ||||
| befüllen) | ||||
| 1.1 | Systemklasse | Vollintegriertes GPU-Rechensystem für | ||
| KI-Training und KI-Inferenz; NVIDIA DGX | ||||
| B300 oder technisch gleichwertig. | ||||
| 1.2 | GPU-Ausstattung | 8 GPU-Beschleuniger der NVIDIA B300 | ||
| Blackwell Ultra SXM- | ||||
| Leistungsklasse mit jeweils mindestens 2 | ||||
| 88 GB HBM3e-GPU-Speicher oder | ||||
| gleichwertig. | ||||
| 1.3 | GPU-Gesamtspeicher | Mindestens 2,1 TB GPU- | ||
| Gesamtspeicher mit einer aggregierten S | ||||
| peicherbandbreite von mindestens 64 | ||||
| TB/s. | ||||
| 1.4 | KI-Rechenleistung | Mindestens 72 PFLOPS für KI-Training | ||
| und mindestens 144 PFLOPS für KI- | ||||
| Inferenz gemäß Herstellerangabe der an | ||||
| gebotenen Gesamtsystemkonfiguration. | ||||
| 1.5 | Tensor-Rechenleistung | Mindestens 72 PFLOPS FP8/FP6 | ||
| Tensor-Core- | ||||
| Leistung gemäß Herstellerangabe. | ||||
| 1.6 | GPU-Fabric | Mindestens 2 | ||
| NVIDIA NVSwitches oder eine technisch | ||||
| gleichwertige, vollständig integrierte Hoch | ||||
| geschwindigkeitsverbindung zwischen all | ||||
| en GPU-Beschleunigern. | ||||
| 1.7 | Prozessoren | 2 Intel Xeon Platinum | ||
| 6776P oder technisch gleichwertige Serv | ||||
| erprozessoren mit jeweils mindestens 64 | ||||
| physischen Kernen, mindestens 2,30 | ||||
| GHz Basistakt und mindestens 3,90 | ||||
| GHz maximalem Boost-Takt. | ||||
| 1.8 | Systemarbeitsspeicher | Mindestens 2 TB System- | ||
| RAM; Ausbauoption auf mindestens 4 | ||||
| TB. |
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| 1.9 | Hochgeschwindigkeitsnetz | Mindestens 8 OSFP-Ports über 8 NVIDIA | ||
|---|---|---|---|---|
| ConnectX-8-VPI- | ||||
| Adapter oder technisch gleichwertig; je | ||||
| werk | ||||
| Port Unterstützung von bis zu 800 Gbit/s | ||||
| InfiniBand oder Ethernet. | ||||
| 1.10 | DPU-Netzwerk | Mindestens 2 Dual-Port-QSFP112-DPUs | ||
| der NVIDIA-BlueField-3- | ||||
| Leistungsklasse oder technisch gleichwer | ||||
| tig; je DPU Unterstützung von bis zu 400 | ||||
| Gbit/s InfiniBand oder Ethernet. | ||||
| 1.11 | Managementnetzwerk | Mindestens 1 integrierter 1-Gbit/s-RJ45- | ||
| Netzwerkanschluss sowie ein separater | ||||
| RJ45-Anschluss für den Baseboard | ||||
| Management Controller. | ||||
| 1.12 | Betriebssystemspeicher | Mindestens 2 x 1,9 TB NVMe-M.2- | ||
| Laufwerke. | ||||
| 1.13 | Interner Datenspeicher | Mindestens 8 x 3,84 TB NVMe-U.2- | ||
| Laufwerke. | ||||
| 1.14 | Systemsoftware | Unterstützung für Ubuntu 22.04 LTS, Red | ||
| Hat Enterprise | ||||
| Linux oder eine jeweils aktuell unterstützt | ||||
| e Nachfolgeversion; erforderliche Treiber | ||||
| und Systemsoftware für | ||||
| die angebotene GPU- | ||||
| Plattform sind enthalten. | ||||
| 1.15 | Herstellersupport | Mindestens 3 Jahre NVIDIA Business | ||
| Standard | ||||
| Support oder ein technisch und inhaltlich | ||||
| gleichwertiger Herstellersupport für | ||||
| das Gesamtsystem. | ||||
| 1.16 | Leistungsaufnahme | Maximale Systemleistungsaufnahme bezi | ||
| ehungsweise Netzteilauslegung von ca. | ||||
| 15,1 | ||||
| kW. Anschlusswerte, Wärmeabgabe und | ||||
| Kühlungsanforderungen sind im Angebot | ||||
| verbindlich anzugeben. | ||||
| 1.17 | Lieferung und Einbau | Fracht | ||
| und Lieferung frei Verwendungsstelle so | ||||
| wie fachgerechter Einbau vor Ort einschli | ||||
| eßlich sämtlicher erforderlicher Rack- | ||||
| Komponenten. | ||||
| 1.18 | Einweisung | Remote-Einweisung durch einen für | ||
| das angebotene System qualifizierten Te | ||||
| chniker. | ||||
| 1.19 | Lieferzeit | Verbindliche Zusage der Lieferung und | ||
| Rechnungsstellung bis 11.12.2026 | ||||
| (KW50). | ||||
| 1.20 | Dokumentation und Nachw | Technisches Datenblatt, vollständige Syst | ||
| emkonfiguration, Supportnachweis sowie | ||||
| Angaben zu Abmessungen, Gewicht, Str | ||||
| omversorgung, Wärmeabgabe, Netzwerk | ||||
| eise | ||||
| anschlüssen und erforderlichen Umgebun | ||||
| gsbedingungen sind mit dem Angebot ein | ||||
| zureichen. |
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15.4 Server 2: GPU-Server für KI, Deep Learning und HPC
| Nr. | Merkmal | Mindestanforderung | Ja/Nein | Bieterangabe / Fundstelle | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (durch Bieter | ||||||
| zu befüllen) | ||||||
| 2.1 | Bauform | Rack-Server mit höchstens 5 Höheneinheiten, ausgelegt für mindestens acht Double-Width-GPU- Beschleuniger. | ||||
| 2.2 | Prozessoren | 2 x AMD EPYC 9555 oder technisch gleichwertig; jeweils mindestens 64 Kerne/128 Threads, Basistakt mindestens 3,20 GHz, Boost-Takt mindestens 4,40 GHz und mindestens 256 MB L3-Cache. | ||||
| 2.3 | Arbeitsspeicher | Mindestens 1,5 TB DDR5 ECC Registered RAM, mindestens 5.600 MT/s; mindestens 24 installierte Speichermodule. | ||||
| 2.4 | GPU-Ausstattung | 2 x NVIDIA RTX PRO 6000 Blackwell Server Edition oder technisch gleichwertig; je GPU mindestens 96 GB GDDR7-ECC, 24.064 CUDA-Kerne, 752 Tensor-Kerne, 120 TFLOPS FP32 und PCIe 5.0 x16. | ||||
| 2.5 | GPU-Erweiterbarkeit | Mindestens acht PCIe-5.0-x16- Steckplätze für GPU-Beschleuniger; erforderliche Stromanschlusskabel für die angebotene Konfiguration sind enthalten. | ||||
| 2.6 | OS-Speicher | 2 x mindestens 960 GB Enterprise- NVMe-SSD, U.2, PCIe 5.0 x4, mit Power-Loss-Protection und mindestens fünf Jahren Herstellergarantie. | ||||
| 2.7 | Datenspeicher | 2 x mindestens 3,84 TB Enterprise- NVMe-SSD, U.2, PCIe 5.0 x4, mit Power-Loss-Protection und mindestens fünf Jahren Herstellergarantie. | ||||
| 2.8 | Laufwerksschächte | Mindestens 24 Hot-Swap-fähige 2,5- Zoll-Schächte für NVMe/SATA/SAS, davon mindestens vier für NVMe vorgesehen. | ||||
| 2.9 | LAN und Management | Mindestens 2 x 10GbE RJ45 sowie ein separater RJ45-IPMI/BMC-Anschluss. | ||||
| 2.10 | HPC-Netzwerk | Mindestens ein NDR400- InfiniBand/Ethernet-OSFP-Adapter der ConnectX-7-Klasse oder gleichwertig, einschließlich 3 Jahren Hersteller- Support. | ||||
| 2.11 | Stromversorgung | Redundante, hot-swap-fähige Titanium- Netzteile in 3+3-Konfiguration; Gesamtleistung ausreichend für den Vollausbau. | ||||
| 2.12 | Managementsoftware | Lizenz für Out-of-Band-BIOS- Management beziehungsweise gleichwertiges Datacenter- Management-Paket. | ||||
| 2.13 | Integration und Garantie | Integration des Gesamtsystems, Burn- in-Test, Linux-Kompatibilitätstest, MAC- Adressliste einschließlich IPMI sowie mindestens 3 Jahre Teilegarantie mit Vorabaustausch für RAM, Laufwerke und Netzteile, Reaktionszeit nächster Arbeitstag. | ||||
| (durch Bieter | ||||||
| zu befüllen) | ||||||
| 2.14 | Lieferzeit | Verbindliche Zusage der Lieferung und Rechnungsstellung bis 11.12.2026 (KW50). | ||||
| 2.15 | Dokumentation und Nachweise | Technisches Datenblatt, vollständige Systemkonfiguration, Supportnachweis sowie Angaben zu Abmessungen, Gewicht, Stromversorgung, Wärmeabgabe, Netzwerkanschlüssen und erforderlichen Umgebungsbedingungen sind mit dem Angebot einzureichen. |
15.5 Server 3: Hochperformanter NVMe-SSD-Speicherserver
| Nr. | Merkmal | Mindestanforderung | Ja/Nein | Bieterangabe / Fundstelle | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (durch Bieter | ||||||
| zu befüllen) | ||||||
| 3.1 | Bauform | Rack-Server mit höchstens 2 Höheneinheiten und mindestens 24 Hot- Swap-fähigen 2,5-Zoll- NVMe/SATA/SAS-Laufwerksschächten. | ||||
| 3.2 | Prozessoren | 2 x Intel Xeon Silver 4509Y oder technisch gleichwertig; jeweils mindestens 8 Kerne/16 Threads, Basistakt mindestens 2,60 GHz, mindestens 22,5 MB Cache. | ||||
| 3.3 | Arbeitsspeicher | Mindestens 128 GB DDR5 ECC Registered RAM, mindestens 4 x 32 GB; Plattform mit Ausbauoption auf mindestens 4 TB. | ||||
| 3.4 | OS-Speicher | Mindestens 1 x 480 GB Enterprise- NVMe-M.2-SSD, PCIe 4.0 x4, Power- Loss-Protection, mindestens 800 TBW und fünf Jahre Herstellergarantie. | ||||
| 3.5 | Datenspeicher | 16 x mindestens 15,36 TB Enterprise- NVMe-U.2-SSD, PCIe 4.0 x4, jeweils mindestens 6.700 MB/s Lesen, 4.000 MB/s Schreiben, Power-Loss-Protection und mindestens 21,86 PB TBW. | ||||
| 3.6 | Speicherverbund | Software-RAID 6 über die 16 Datenlaufwerke; nutzbare Nettokapazität und Reservekonzept sind im Angebot auszuweisen. | ||||
| 3.7 | Netzwerk | Mindestens 2 x 10GBase-T RJ45 über einen Server-Netzwerkadapter sowie separater IPMI/BMC-LAN-Anschluss. | ||||
| 3.8 | Erweiterbarkeit | Mindestens zwei PCIe-5.0-x16- Steckplätze; Unterstützung von OCP- NIC-3.0-kompatiblen Erweiterungen. | ||||
| 3.9 | Stromversorgung | 2 x mindestens 1.600 W redundante, hot-swap-fähige Netzteile mit Titanium- Effizienzklasse. | ||||
| 3.10 | Integration und Garantie | Integration des Gesamtsystems, Burn- in-Test, Linux-Kompatibilitätstest, MAC- Adressliste einschließlich IPMI sowie mindestens 3 Jahre Teilegarantie mit Vorabaustausch für RAM, Laufwerke und Netzteile, Reaktionszeit nächster Arbeitstag. | ||||
| (durch Bieter | ||||||
| zu befüllen) | ||||||
| 3.11 | Lieferzeit | Verbindliche Zusage der Lieferung und Rechnungsstellung bis 11.12.2026 (KW50). | ||||
| 3.12 | Dokumentation und Nachweise | Technisches Datenblatt, vollständige Systemkonfiguration, Supportnachweis sowie Angaben zu Abmessungen, Gewicht, Stromversorgung, Wärmeabgabe, Netzwerkanschlüssen und erforderlichen Umgebungsbedingungen sind mit dem Angebot einzureichen. |
15.6 Übergreifende Liefer-, Installations- und Abnahmebedingungen
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an das Universitätsklinikum Aachen AöR, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen. Der konkrete Aufstellort und das Anlieferungszeitfenster werden nach Zuschlag abgestimmt. Es muss sichergestellt und vom Bieter eine Lieferung und Rechnungsstellung bis 11.12.2026 garantiert sein.
Zum Leistungsumfang gehören die transportsichere Anlieferung, Einbringung, Rack-Montage, Anschluss der mitgelieferten Komponenten, Inbetriebnahme und ein dokumentierter Funktionstest aller drei Systeme.
Der Auftragnehmer stimmt elektrische Anschlusswerte, Kühlungsanforderungen, Abmessungen, Gewichte, erforderliche Rack-Einbautiefen sowie Art und Anzahl der Strom- und Netzwerkanschlüsse rechtzeitig vor der Lieferung mit dem Auftraggeber ab.
Für alle netzwerkfähigen Komponenten ist vor Inbetriebnahme eine vollständige Liste der Hardware- beziehungsweise MAC-Adressen einschließlich der Managementschnittstellen zu übergeben.
Die Systeme müssen bei Übergabe mit aktuellen, stabilen und vom Hersteller freigegebenen Firmwareständen ausgestattet sein. Nicht benötigte Dienste und werkseitige Standardkennwörter sind zu deaktivieren beziehungsweise zu ändern.
Die Dokumentation ist in deutscher oder englischer Sprache elektronisch zu übergeben. Sie umfasst mindestens Stückliste, Seriennummern, Rack- und Anschlussplan, Firmwarestände, Garantie- und Supportnachweise sowie Test- und Übergabeprotokolle.
Für alle Server ist eine (Remote-)Einweisung durch einen für das System qualifizierten Techniker durchzuführen. Die Übergabe erfolgt nach vollständiger Lieferung. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten zu beseitigen.
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15.7 Vom Bieter mit dem Angebot einzureichende Unterlagen
Vollständige technische Datenblätter und eine nachvollziehbare Einzelkonfiguration für jedes angebotene System.
Ausgefüllte Spalten „Ja/Nein“ und „Bieterangabe / Fundstelle“ in den Anforderungstabellen.
Bei Angeboten mit gleichwertigen Produkten hat der Bieter die Gleichwertigkeit durch geeignete Unterlagen (z. B. technische Datenblätter, Herstellerinformationen, Zertifikate oder Prüfberichte) vollständig und prüffähig nachzuweisen.
Verbindliche Lieferzeit je System und Benennung etwaiger Lieferabhängigkeiten.
Beschreibung der Garantie- und Supportleistungen einschließlich Laufzeit, Servicezeiten, Reaktionszeiten, Eskalationsweg und Herstellerbezug, auf Anforderung der Vergabestelle.
Angaben zu Leistungsaufnahme, Wärmeabgabe, Gewicht, Abmessungen sowie benötigten Strom-, Netzwerk- und Kühlungsanschlüssen, auf Anforderung der Vergabestelle.
Gesonderte Ausweisung aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile, Lizenzen und Dienstleistungen, auf Anforderung der Vergabestelle.
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16. Preisblatt
| Anzahl | Menge | Einzelpreis netto | Betrag netto | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Lieferleistung | |||||||
| 1.01 | GPU-Rechenserver lt. Leistungsbeschreibung | 1 | Stück | ||||
| GPU-Rechenserver | |||||||
| lt. Leistungsbeschreibung | |||||||
| 1.02 | GPU-Inferenzserver lt. Leistungsbeschreibung | 1 | Stück | ||||
| 1.03 | Hochleistungs-Fileserver lt. Leistungsbeschreibung | 1 | Stück | ||||
| 1.04 | Lieferung, Montage und Einweisung | 1 | Pauschal | ||||
| Summe (netto) in EUR | |||||||
| Nachlass in EUR | |||||||
| MwSt. | |||||||
| Summe (brutto) in EUR |