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Leistungsbeschreibung zum Offenen Verfahren VG-1450-2026-0003
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
zur Ausstattung der Polizeifahrzeuge
mit der Onboardunit C-IST Technologie inkl. Betriebsvertrag
VERKKO
Offenes Verfahren
VG-1450-2026-0003
Hessisches Polizeipräsidium für Technik Willy – Brandt – Allee 20 65197 Wiesbaden
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Leistungsbeschreibung zum Offenen Verfahren VG-1450-2026-0003
Inhaltsverzeichnis
1 Kommerzieller Teil .....................................................................................................................4
1.1 Ausschreibungsgegenstand / Auftraggeber / Ansprechpartner ..........................................4
1.2 Fragen zum Vergabeverfahren / Ergänzung der Anforderungen .........................................5
1.3 Ausschlusskriterien ..................................................................................................................5
1.4 Verwenden der Vordrucke / Ergänzende Angaben / Angebotsform ....................................5
1.5 Ändern / Ergänzen der Vergabeunterlagen ............................................................................6
1.6 Zurückziehen/ Ergänzen des Angebots ..................................................................................6
1.7 Sprache.......................................................................................................................................6
1.8 Kennzeichnung des Angebots .................................................................................................6
1.9 Technische Normen ..................................................................................................................6
1.10 Gewerbliche Schutzrechte........................................................................................................6
1.11 Preise ..........................................................................................................................................7
1.12 Angebotsfrist .............................................................................................................................7
1.13 Bindefrist ....................................................................................................................................7
1.14 Eignung ......................................................................................................................................7
1.15 Sonstige Erklärungen/ Unterlagen ...............................................................................................8
1.16 Prüfung und Wertung der Angebote .......................................................................................8
1.17 Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ....................................................................9
1.18 Vertragsschluss, Beurkundung, Vertragsänderung ..............................................................9
1.19 Datenschutz ...............................................................................................................................9
1.20 Ausschluss der Gewähr für Vergabeunterlagen ................................................................. 10
1.21 Ausschluss von Entschädigungsansprüchen .................................................................... 10
1.22 Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers ....................................................................... 10
1.23 Auslandsfertigung .................................................................................................................. 11
2 Technischer Teil ..................................................................................................................... 12
2.1 Technische Anforderungen ................................................................................................... 12
3 Besondere Vertragsdurchführungsregelungen .................................................................. 13
3.1 Liefermenge ............................................................................................................................ 13
3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................................... 13
3.3 Ergänzende Regelungen ........................................................................................................ 14
3.4 Unterlagen nach Vertragsabschluss .................................................................................... 15
3.5 Auftragsabwicklung/ Kontakte .............................................................................................. 16
3.6 Rechnungsstellung ................................................................................................................ 16
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Verzeichnis der Anlagen
Anlage 1 Technische Leistungsbeschreibung
Anlage 2 EVB-IT Kaufvertrag VERKKO
Anlage 3 EVB-IT Kauf_AGB
Anlage 4 Checkliste
Anlage 5 Eigenerklärungen
Anlage 6 Kurzanleitung digitale Angebotsabgabe
Anlage 7 Lieferanteninformation
Anlage 8 Sensible Informationen
Anlage 9 Niederschrift über Verpflichtung
Anlage 10 Zuverlässigkeitsprüfung (ZUV)
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1 Kommerzieller Teil
Vorbemerkungen
Bitte lesen Sie die Unterlagen sorgfältig durch, um Fehler bei der Erstellung und Abgabe des Angebots zu vermeiden.
Fehler können zum Ausschluss Ihres Angebots führen!
Achten Sie besonders auf Anforderungen und Fristen.
Soweit in diesem Dokument, als auch in den Anlagen, Personen und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der maskulinen Form angegeben werden, gelten diese für Frauen gleichermaßen.
Hinweise zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG):
Für die Vergabe und Ausführung Öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von 100.000 EURO netto (ohne Umsatzsteuer) gelten die Bestimmungen des HVTG (in der Fassung vom 17. Juni 2026 (GVBl. Nr. 40) nebst dazugehörigen Rechtsverordnungen 1 Den Bereich Tariftreue-/und Mindestlohn betreffend, gelten vorgenannte Rechtgrundlagen bereits ab einem Auftragswert von 20.000 EUR netto.
1.1 Ausschreibungsgegenstand / Auftraggeber / Ansprechpartner
Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik, Willy-Brandt- Allee 20, 65197 Wiesbaden (Zentrale Vergabestelle) Auftraggeber), beabsichtigt die Vergabe zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen mit Onboardunits mit C-ITS Technologie inkl. Betriebsvertrag über vier Jahre für die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS). Die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge ist aufgeteilt in eine Mindestabnahmemenge und eine optionale Abnahmemenge für den Zeitraum ab Zuschlag für 48 Monate (s. Ziffer 3.1.1 bis 3.1.3).
Bei der geschätzten Gesamtliefermenge handelt es sich um den voraussichtlichen Bedarf.
Insofern besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der optionalen Abnahmemenge (siehe 3.1.2 f.).
Die für die Vergabe maßgeblichen Bedingungen und Leistungen werden nachfolgend detailliert beschrieben.
Ansprechpartner für das Vergabeverfahren:
Frau Steinmetz Hessisches Polizeipräsidium für Technik
1 Gesetzes- und Verordnungstexte unter: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VTGHE2021V3IVZ https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-Pr%C3%A4qualVHErahmen https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KontrGrVHErahmen
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Abteilung 1 – Hauptsachgebiet 12 (SG 121 – Vergabemanagement) Willy-Brandt-Allee 20 65197 Wiesbaden
1.2 Fragen zum Vergabeverfahren / Ergänzung der Anforderungen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform/ Bietercockpit einzureichen. Der Bieter erhält jeweils keine Eingangsbestätigung auf seine Fragen. Mündlich bzw. telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Die Vergabestelle behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, mit denen der Bieter sachdienliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen erbittet.
Werden zusätzliche sachdienliche Auskünfte oder wichtige Aufklärungen erteilt, werden diese zusammen mit den Bieterfragen allen Bietern, die auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Teilnahme am Verfahren registriert sind, bis spätestens 28.10.2026 als zusätzliche Auskunft zu den Vergabeunterlagen übermittelt. Die Identität der Fragesteller wird nicht preisgegeben. Bieterfragen bitte ich bis spätestens 26.10.2026 / 12.00 Uhr über das Bietercockpit einzureichen. Unternehmen, die sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren nicht registriert haben erhalten diese Informationen nicht automatisiert, sondern müssen diese selbst überprüfen/ abrufen.
Der Teilnehmer ist mit dieser Form der Verfahrenskommunikation und -gestaltung ausdrücklich einverstanden, wenn er dagegen nicht binnen 48 Stunden nach Erhalt der Vergabeunterlagen schriftlich Einwendungen erhebt.
Enthalten die dem Teilnehmer übergebenen Unterlagen Unklarheiten, die sich nicht - insbesondere nicht durch Fragen und Auskünfte - aufklären lassen, so hat der Bieter diese Unklarheiten als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Der Bieter ist verpflichtet, bei Fragen oder Unklarheiten zu dem Vergabeverfahren oder den Vergabeunterlagen Fragen gemäß dem oben beschriebenen Verfahren zu stellen.
1.3 Ausschlusskriterien
Anforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Bewertungsverfahren führen, sind als Ausschlusskriterien (A) gekennzeichnet.
1.4 Verwenden der Vordrucke / Ergänzende Angaben / Angebotsform
Für das Angebot sind, mit Ausnahme der Referenzliste (s. Vordruck), zwingend die vorgesehenen Vordrucke zu verwenden (A). Keinesfalls dürfen im Leistungsverzeichnis zusätzliche Eintragungen abweichend von den geforderten Preisen oder Preisbestandteilen gemacht werden (A).
Erläuterungen und ergänzende Angaben können unter Bezug auf die jeweilige Gliederungsziffer in einer gesonderten Anlage vorgenommen werden.
Das Angebot ist digital mittels Bietercockpit einzureichen. Ausführliche Informationen zur digitalen Angebotsabgabe finden Sie in der Anlage 6.
Das Angebotsschreiben ist elektronisch in Textform zu zeichnen oder mit fortgeschrittener Signatur zu versehen.
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Zudem ist die • Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestentgelt, • Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB und • „EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine“ elektronisch in Textform zu unterzeichnen. Für die übrigen Eigenerklärungen ist das Befüllen mit den geforderten Angaben ausreichend, eine Unterzeichnung dieser Dokumente ist nicht zwingend erforderlich.
Bei der Wertung der Angebote können nur die Angebote berücksichtigt werden, die über die Vergabeplattform (Bietercockpit) eingereicht werden. Vorab per E-Mail eingereichte Angebote müssen von der Wertung zwingend ausgeschlossen werden und werden gelöscht.
1.5 Ändern / Ergänzen der Vergabeunterlagen
Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und bewirken den Ausschluss des Angebots (A).
1.6 Zurückziehen/ Ergänzen des Angebots
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot digital geändert oder zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ende der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
1.7 Sprache
Sämtliche Angebotsbestandteile sind grundsätzlich in deutscher Sprache einzureichen. Soweit die Verwendung von fremdsprachigen Fachbegriffen/Textpassagen/Dokumenten unvermeidbar ist, ist deren Gebrauch erlaubt.
1.8 Kennzeichnung des Angebots
entfällt
1.9 Technische Normen
Für alle in diesen Vergabeunterlagen und den Technischen Lieferbedingungen (TL)/ Richtlinien genannten nationalen oder EU-Normen wird bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen. Die Gleichwertigkeit hat der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachzuweisen. Als geeignetes Mittel kann eine technische Beschreibung des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Stelle gelten.
Sofern in den Technischen Lieferbedingungen oder den Technischen Richtlinien Normen genannt sind, die zwischenzeitlich durch neuere Fassungen ersetzt wurden, so gilt jeweils die aktuellste Fassung der genannten Norm.
1.10 Gewerbliche Schutzrechte
Der Bieter hat unverzüglich nach Erhalt der Vergabeunterlagen, spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder von anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.
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Der Vordruck „Erklärung über gewerbliche Schutzrechte“ (s. Anlage 5) ist dem Angebot beizufügen.
Die wahrheitswidrige Nicht- bzw. Falschangabe oder das Verschweigen von bestehenden oder beabsichtigten/ beantragten Schutzrechten kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren führen.
1.11 Preise
• Alle Preise sind Endpreise in Euro netto (A). • Alle Preise sind Festpreise (A). • Die Preise sind in das beigefügte externe Leistungsverzeichnis in den jeweiligen Registerblättern einzutragen. • Die Preisblätter sind vollständig auszufüllen.
1.12 Angebotsfrist
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist (siehe Aufforderung zur Abgabe des Angebots) eingegangen sein (A).
Ein Angebot, das nicht form- oder fristgerecht eingeht, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr.1 VgV). Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Angebotsfrist zu verlängern, wenn der Verfahrensverlauf dies sachlich erfordert.
1.13 Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots bindet sich der Bieter an das von ihm eingereichte verbindliche Angebot und ist hieran bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung zur Abgabe des Angebots) unwiderruflich und unbedingt gebunden.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Bietern, die Bindefrist zu verlängern, wenn der Verfahrensverlauf dies sachlich erfordert.
1.14 Eignung
Der Zuschlag wird nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen worden sind.
Zur Prüfung der Eignung des Bieters sind mit Abgabe des Angebotes nachfolgend benannte Unterlagen vorzulegen (s. jew. beigefügte Vordrucke, Anlage 5):
• Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen. • Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB. • Erklärung zu „Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen“. Darin ist anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen während der Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches
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Qualitätsüberwachungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer. • Darstellung des „Firmenprofils“ mit Angaben zu Mitarbeiteranzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausrüstung sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag verantwortlich betrauten Mitarbeiter. • Erklärung über den „Gesamtumsatz“ des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer (sofern diese zum Einsatz kommen):
• Darstellung des Nachunternehmers (beigefügter Vordruck) • Eigenerklärung des Nachunternehmers gemäß §§ 123, 124 GWB (beigefügter Vordruck)
Anstatt der angegebenen Unterlagen kann der Bewerber auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen.
1.15 Sonstige Erklärungen/ Unterlagen
• Eigenerklärung zum „EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (beigefügter Vordruck, s. Anlage 5) • Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (beigefügter Vordruck, s. Anlage 5) • Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn des/der Nachunternehmer (beigefügter Vordruck, s. Anlage 5) • Nachweis Einhaltung Sicherheitsvorgaben der EU (s. Anlage 1 - Ziffer 3.1) • Nachweis Umgebungstemperaturbereich -30°C bis +70°C (s. Anlage 1 - Ziffer 3.2) • Nachweise der Anforderungen an ein V-IST-S (s. Anlage 1 – Ziffer 3.2) • Skizze Vorgehensweise bzgl. Zertifikatsaustausch und Erneuerung (s. Anlage 1 - Ziffer 3.4) • Zertifikat über Kommunikation mit der V-ITS-S mittels TLS (s. Anlage 1 - Ziffer 3.4.3.)
1.16 Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach §§ 56 ff. VgV.
Stellt sich bei der Angebotsprüfung/-wertung heraus, dass eine als Ausschlusskriterium (A- Kriterium) festgelegte Anforderung/Leistungsmerkmal nicht erfüllt ist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Angebote, die auch nur eine als A-Kriterium geforderte Anforderung/ Leistungsmerkmal nicht vollständig erfüllen, kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
Eine Gewichtung oder Bewertung findet bei A-Kriterien nicht statt. A-Kriterien sind mit "Ja" bzw. "Nein" zu beantworten; bedingte Antworten („Ja, aber …“) sind nicht zulässig.
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Auf Angebote, bei denen auch nach entsprechender Aufklärung/Überprüfung bei dem Bieter durch die Vergabestelle der Preis ungewöhnlich niedrig im Verhältnis zur angebotenen Leistung ist oder deren Preise in einem offenbaren Missverhältnis zu der Leistung stehen, wird der Zuschlag nicht erteilt (§ 60 Abs. 3 VgV).
1.17 Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote
Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Wertungskriterien
Bewertungspreis (100 %) = Angebotsnettopreis + (Einfuhr-/) Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft
Anmerkung: Gemäß § 1 der zusätzlichen Vertragsbedingungen enthalten die vereinbarten Preise auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen. Ebenso sind zusätzliche Frachtkosten im Angebotspreis enthalten.
1.18 Vertragsschluss, Beurkundung, Vertragsänderung
Der Vertrag kommt mit Eingang des Zuschlagsschreibens beim Auftragnehmer zustande, eine besondere Beurkundung ist nicht vorgesehen.
Außerdem gelten § 2 VOL/B (Änderung der Leistung) und § 132 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit).
Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
1.19 Datenschutz
Der Auftragnehmer kennt und beachtet das Datenschutzrecht, insbesondere
• die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG in ihrer jeweils aktuellsten Fassung, im Folgenden EU-DSGVO genannt; • das Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, in der jeweils aktuellsten Fassung, im Folgenden BDSG genannt; • das Hessische Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit vom 3. Mai 2018 Nr. 6 GVBl Hessen S. 84 09. Mai 2018 Artikel 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz in der jeweils aktuellsten Fassung, im Folgenden HDSIG genannt; • die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates in der jeweils aktuellsten Fassung, im Folgenden JI-Richtlinie genannt; • Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 83) in der jeweils aktuellsten Fassung, im Folgenden HSOG genannt;
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sowie deren nachfolgenden Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Der Auftragnehmer stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und der seiner Mitarbeitenden gemäß der Datenschutzinformation für Beschaffungen des Auftraggebers in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu.
Verarbeitet und oder erhebt der Auftragnehmer personenbezogene Daten zur Erfüllung dieses Vertrages, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 EU-DSGVO abzuschließen. Weiterhin hat der Auftragnehmer für von ihm gelieferte oder verwendete Datenverarbeitungssysteme alle datenschutzrechtlich relevanten Dokumente, insbesondere das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit gem. Art. 30 EU-DSGVO, sowie die Datenschutz- Folgenabschätzung gem. § 35 EU-DSGVO bis zur Inbetriebnahme der DV-Systeme zu erstellen.
Ebenfalls bis zur Inbetriebnahme der DV-Systeme sind – je nach Schutzbedarfsfeststellung – die entsprechenden Maßnahmen und Dokumente nach BSI-Grundschutz zu erstellen.
1.20 Ausschluss der Gewähr für Vergabeunterlagen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vergabeunterlagen - trotz größter Sorgfalt - unbeabsichtigte, unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Der Auftraggeber übernimmt hierfür - soweit rechtlich zulässig - keine Gewähr. Der Bieter hat die Informationen der Vergabestelle entsprechend zu überprüfen und ggf. eine Korrektur zu beantragen. Der Bieter hat etwaige Risiken aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in ihre Angebotskalkulation einzubeziehen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
1.21 Ausschluss von Entschädigungsansprüchen
Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadensersatz-, Entschädigungs- und Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushalterischen Gründen (z.B., wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen der Auftraggeber das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei dem Bieter kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Beschaffungsvorhabens. Ein Kontrahierungszwang für die Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. auf die Vergabe zu verzichten.
1.22 Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
Der Bieter hat in seinem Angebot alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers nach
• Art und Umfang der Mitwirkungshandlungen und • spätestem Erledigungstermin
anzugeben.
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1.23 Auslandsfertigung
Auslandsfertigung ist zugelassen. Es muss sichergestellt sein, dass
• ein maßgeblicher, nachgewiesener Einfluss auf Termineinhaltung und die qualitative Ausführung der zu liefernden Ware besteht, • dort die Einhaltung der in den TL geforderten Kriterien (TL- gerechte Fertigung) gewährleistet ist, • die Endkontrolle vor Auslieferung vom Betrieb des Auftragnehmers vorgenommen wird.
Die beigefügte „Erklärung bzgl. Auslandsfertigung“ ist mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen. Bei (Teil-)Auslandsfertigung/-produktion ist in dieser Erklärung die Produktionsstätte anzugeben (beigefügter Vordruck, s. Anlage 5).
Erhält der Bieter den Zuschlag, verpflichtet er sich, bei der Auftragsdurchführung nur solche Produkte an den Auftraggeber zu liefern, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. nur solche Produkte zu liefern, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies bestätigt der Bieter, der seine Produkte im Ausland fertigen lässt, bereits bei Angebotsabgabe durch Einreichung der „Erklärung bezüglich Auslandsfertigung/-produktion“.
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2 Technischer Teil
2.1 Technische Anforderungen
Die allgemeinen technischen Anforderungen sind der technischen Leistungsbeschreibung (s. Anlage 1) zu entnehmen.
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3 Besondere Vertragsdurchführungsregelungen
3.1 Liefermenge
Das für diesen Rahmenvertrag in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch in einigen Bereichen nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Weitere Vertragsdurchführungsregelungen können der Anlage 2 EVB-IT Kaufvertrag VERKKO und der Anlage 3 EVB-IT Kauf AGB entnommen werden.
3.1.1 Geschätzte Gesamtbestellmengen (ab Zuschlag für 48 Monate)
Derzeit wird davon ausgegangen, geschätzt 40 Einsatzfahrzeuge mit der beschriebenen Technologie auszustatten.
3.1.2 Mindestabnahmemengen (ab Zuschlag für 48 Monate)
Derzeit wird davon ausgegangen, 10 Stück bereits in Dienst gestellte Einsatzfahrzeuge mit der beschriebenen Technologie auszustatten.
Auf die Abnahme dieser Mindestmengen hat der Auftragnehmer einen Anspruch.
Die Auftraggeber haben dagegen Anspruch auf die Lieferung darüber hinaus gehender Vertragsmengen zu den vereinbarten Konditionen.
Eine Verpflichtung der Auftraggeber zur Abnahme von über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Vertragsmengen besteht nicht.
3.1.3 Optionale Abnahmemenge (ab Zuschlag für 48 Monate)
Optional sollen 30 Einsatzfahrzeuge mit der beschriebenen Technologie ausgestattet werden.
Eine Verpflichtung der Auftraggeber zur Inanspruchnahme der optionalen Abnahmemenge besteht nicht.
3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.2.1 Verschwiegenheit Verschlusssachen (VS)
Im Rahmen der Beschaffung unter Ziffer 1 benannten Onboardunits mit C-ITS Technologie inkl. Betriebsvertrag über vier Jahre unterliegen vereinzelte Informationen der Geheimhaltungspflicht und sind vertraulich zu behandeln. Zudem werden einzelne Anforderungen als Geheimhaltungsstufe „VS-NfD Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet und durch den Auftragnehmer als solche zu behandeln. Der Auftragnehmer ist verpflichtet nach schriftlicher Belehrung durch den Auftraggeber die Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung zu unterschreiben und die entsprechenden Vorgaben anzuwenden (s. Anlage 8).
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3.2.2 Zuverlässigkeitsprüfung (ZUV)
Der Auftragnehmer und sein mit den Aufträgen betrautes Personal stimmen einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung zu (s. Anlage 10).
3.2.3 Verpflichtungserklärung
Wegen der besonderen Natur der zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer bzw. das von ihm eingesetzte Personal verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen bei der Erbringung seiner Leistungen über Personen oder Sachverhalte zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, Sozialgesetzbuch, Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz) sind zu beachten.
Die beigefügte Anlage 9 beinhaltet die Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetztes, welche nach Zuschlagserteilung im Rahmen einer Belehrung durch den AG durchzuführen ist (= Vertragsdurchführungsregelung).
Anlage 9 enthält die zur Niederschrift erforderlichen Erläuterungen zu sensiblen Informationen für sonstige Beschaffungen.
Der Termin (grundsätzlich Präsenztermin) über die Belehrung nach dem Verpflichtungsgesetz wird dem Auftragnehmer unmittelbar nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Die entsprechende Niederschrift über die förmliche Verpflichtung (s. Anlage 9) ist mithin nicht bereits mit dem Angebot einzureichen.
3.3 Ergänzende Regelungen
3.3.1 Allgemeines
• Das Angebot muss die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber einschl. Reisekosten enthalten, d.h. die im Angebot genannten Vergütungen sind Festpreise einschließlich aller Nebenkosten. • Die Rollen Projektleiterin/ Projektleiter, bzw. Teilprojektleiterin/ Teilprojektleiter (Entwicklung und IT-Betrieb) bzw. Testerin/ Tester (Ingenieurin/ Ingenieur) und Vertretung der Projektleitung sind im Angebot namentlich zu besetzen sowie deren Vertretungen. • Für die Leistungserbringung dürfen ausschließlich Personen eingesetzt werden, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichtet wurden. Diese Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen. Kann die Verpflichtung aus Gründen, die der zu verpflichtende Person zurechenbar sind, nicht oder nicht wirksam durchgeführt werden, kann der AG mit dieser Begründung den Austausch dieser Person verlangen, ohne dass er hierdurch in Annahmeverzug gerät. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. • Die Leistungserbringung erfolgt während der gesamten Vertragslaufzeit durch die mit dem Angebot verbindlich anzugebenden Personen. Sie können nur aus wichtigem Grund durch Personen mit mindestens vergleichbarer Eignung (Qualifikation/berufliche Erfahrung) ausgetauscht werden. Der Auftragnehmer hat einen beabsichtigten Austausch unverzüglich anzuzeigen, wenn z. B. die als geeignet festgestellte/n
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Person/en aus nachvollziehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht/stehen. Es ist eine Ersatzperson zu benennen, die erforderlichen Eignungsnachweise/berufliche Qualifikation sind vorzulegen. Der Einsatz ist erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die durch einen solchen Austausch von Personen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. • Der Auftragnehmer hat die Leistungen persönlich oder durch seine Mitarbeitenden zu erbringen; Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. • Der Auftraggeber kann mit schriftlicher Begründung einen unverzüglichen Austausch eines Mitarbeiters des Auftragnehmers verlangen, wenn dieser gegen die Verpflichtung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Leistungserbringung oder wiederholt gegen vertragliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auftragnehmer hat dem AG innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung des AG eine gleichwertige Ersatzperson vorzuschlagen und die erforderlichen Eignungsnachweise/berufliche Qualifikation vorzulegen. Der Einsatz ist erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die durch den Wechsel entstandenen Kosten trägt der Auftragnehmer. • Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Gesamtauftragssumme, wenn im Angebot beschriebene Teilleistungen nicht oder nicht in dem angebotenen Umfang erbracht werden. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die aufgrund von Änderungen der Projektplanung entfallen. • Notwendige Überarbeitungen der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bei unveränderter Aufgabenstellung hat der Auftragnehmer ohne Anspruch auf besondere Vergütung durchzuführen. • Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Wiesbaden. • Jeder Rechnung ist ein Tätigkeitsnachweis, die eine Übersicht über die erbrachten Stunden/Pauschalen sowie Leistungen auflistet, beizulegen.
3.3.3 Veröffentlichungen
• Der Auftraggeber ist berechtigt, alle im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen zu veröffentlichen. Er hat auch das Recht der Erstveröffentlichung. • Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse/das Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nach § 31 Abs. 3 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ausschließlich nutzen und ganz oder teilweise auswerten. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. • Veröffentlichungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Leistungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Es ist dann dabei zu erwähnen, dass die Leistung im Auftrag der Polizei Hessen erbracht wurde.
3.4 Unterlagen nach Vertragsabschluss
• Alle Dokumente im Rahmen der Vertragsdurchführung sind dem Auftraggeber in elektronischer Form zu überlassen: Dokumente in MS Office und als PDF-Dateien sowie Graphiken zusätzlich als Bilddatei im jpg- oder gif-Format. • Die vom Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistung gefertigten und beschafften Unterlagen sind dem Auftraggeber zu übereignen; ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Ausarbeitungen sowie die ihm überlassenen Unterlagen einschließlich ihm bekannt gewordene Geschäftsvorgänge des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. • Manuskripte, Datenträger, Text- und Bildvorlagen für die Reproduktion sind nach Gebrauch an den AG zurückzugeben.
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Leistungsbeschreibung zum Offenen Verfahren VG-1450-2026-0003
3.5 Auftragsabwicklung/ Kontakte
Zuständige Stelle für die Auftragsabwicklung:
Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Zentrale Verwaltung ZV HSG 2 SG 22 – Beschaffung- Schönbergstraße 100 65199 Wiesbaden E-Mail: Beschaffung@hoems.hessen.de Tel.: 0611-32-568220
3.6 Rechnungsstellung
Die Zahlung ist anhand des eRechnungsverfahrens durchzuführen (s. Anlage 7).
Rechnungsanschrift des Auftraggebers: HCC - Hessisches Competence Center
- Zentrale Scanstelle - Buchungskreis 2230 – Dienststelle: 1100 65165 Wiesbaden E-Mail: E-Rechnung@ekrw.hessen.de
Eine Kopie der Rechnung und des Lieferscheins geht zusätzlich per E-Mai an: E-Mail: Beschaffun@hoems.hessen.de
Bei Versendung an das o.a. Mail Postfach bitte immer nur ein Pdf.-Dokument (1 Rechnung) an die E-Mail hängen. Mehrere Anhänge können nicht bearbeitet werden.
Leitweg-ID der Polizeibehörden:
HöMS 06-22301100-23
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