Rahmenvertrag
zur Rahmenvereinbarung
HPE Aruba Netzwerkkomponenten
AZ 105004/26
| Zwischen | der |
| Technischen Universität Dresden Helmholtzstraße 10 01069 Dresden | |
| vertreten durch den Kanzler Herrn Jan Gerken | |
| Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: AZ 105004/26 | |
| — im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — | |
| und | |
| Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: | |
| — im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt — |
wird folgender Vertrag geschlossen:
Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer liefert aktive Komponenten für die Erweiterung des WLAN-Netzes. An die Hochschule Mittweida und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden werden zusätzlich Switch Hardware geliefert. Die Lieferungen umfassen ausschließlich fabrikneue Originalkomponenten des Herstellers Hewlett-Packard Enterprise (HPE) Aruba gemäß Leistungsverzeichnis Offenes Verfahren AZ 105004/26.
Abrufberechtigte Institutionen und Auftragsabwicklung
Die Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt im Rahmen dieses Vertrages durch Einzelabrufe (Bestellungen) der TU Dresden und den weiteren abrufberechtigten Institutionen in Textform. Die jeweilige Stückzahl und die Lieferadresse werden mit dem Einzelabruf kommuniziert. Die Lieferung erfolgt direkt an die jeweiligen Institute oder andere Abrufstellen der TU Dresden bzw. an die Lieferadressen der abrufberechtigten Institutionen. Die Einzelabrufe sind mit einer durch den Auftraggeber zu vergebender Bestellnummer und unter Bezugnahme zu diesem Vertrag eindeutig zu kennzeichnen.
Weiterhin sind die Hochschule Mittweida sowie die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden abrufberechtigt.
Durch diesen Vertrag wird weder eine Verpflichtung des Auftraggebers Einzelaufträge zu erteilen, noch ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Mengen der aufgeführten Leistungen begründet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zum Ende eines jeden Vertragsjahres eine Übersicht der abgerufenen Einzelleistungen an den Auftraggeber zu übersenden.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung wird nach Zuschlagserteilung über eine Laufzeit von 48 Monaten geschlossen.
Vertragsbestandteile
Nach Art und Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
• dieser Vertrag (unter Berücksichtigung der Anlage Leistungsverzeichnis gemäß Offenem Verfahren AZ 105004/26)
• die Produktliste des Herstellers HPE Aruba
• die entsprechenden Ergänzenden Vertragsbedingungen nach EVB-IT-Kauf (AGB) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
• die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers und des Auftragnehmers sowie der Hochschule Mittweida und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sind ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbestandteil.
Preisberechnung, Vergütung und Zahlungen
Der Auftragnehmer gewährt Nachlässe (Rabatte) in Höhe der Angabe im Leistungsverzeichnis auf die Produkte und Leistungen. Darüber hinaus können auf die Produkte und Leistungen des Herstellers gesonderte Projektpreislisten (z. B. für Komponenten in der Promotion) vereinbart werden. Unabhängig von den vereinbarten Nachlässen kommen – sofern es vom Hersteller diesbezüglich keine Restriktionen gibt – ergänzende Rabattaktionen des Herstellers zur Anwendung. Bestehen seitens des Herstellers Restriktionen, gewährleistet der Auftragnehmer die für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlich optimale Anwendung der aktuellen Herstellerrabatte und wird die hieraus resultierenden Kostenvorteile vollständig an den Auftraggeber weitergeben.
Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber unverzüglich nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung jederzeit einen Zugang zu der aktuellen Herstellerpreisliste in geeigneter elektronischer Form.
Neu eingeführte, weiterentwickelte oder als Nachfolgeprodukte angebotene Produkte sind entsprechend ihrer Funktion, ihres Einsatzzwecks und ihrer Produktfamilie einer bestehenden Produktkategorie des Rahmenvertrages zuzuordnen.
Für diese Produkte gelten vergleichbare Rabatte auf den jeweils gültigen Listenpreis wie für die zugeordnete Produktkategorie.
Sofern eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (ggf. unter Hinzunahme des Herstellers, eine sachgerechte Einordnung und Rabattierung vereinbart, die sich am Rabattniveau vergleichbarer Produktkategorien orientiert.
Administrative Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet.
Es wird durch den Auftragnehmer der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis in Euro in Rechnung gestellt.
Der vertraglich vereinbarte Preis in Euro wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Herstellerpreisliste unter Abzug der im Angebot angegebenen Nachlässe und bei Notwendigkeit des maßgeblichen Umrechnungskurses ermittelt. Es gilt das Datum des Zugangs der Bestellung beim Auftragnehmer.
Durch die gültigen Preise in Euro sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere Anlieferung (“Frei Verwendungsstelle“), Fracht, Verpackung, Entsorgung der Verpackung, Liefer- und Transportversicherung, ggf. durch die Einfuhr nach Deutschland anfallende Kosten oder Abgaben sowie Kosten für alle notwendigen Treiber und Firmware der aktuellen Version und sonstige Kosten und Belastungen abgegolten und einzupreisen.
Sollten die Herstellerpreise bzw. Listenpreise auf US-Dollar oder einer anderen Währung als dem Euro basieren, wird der am Werktag vor dem Angebot auf Grundlage der täglichen Konzertation zwischen den Zentralbanken ermittelte Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zu Grunde gelegt (veröffentlicht auf den Internetseiten der Europäischen Zentralbank unter "http://www.ecb.int" im Bereich "Statistik", Menüpunkt "exchange rates“.
aktueller Link: "http://www.ecb.europa.eu/stats/exchange/eurofxref/html/eurofxref-graph-usd.en.html“. Die Preisangabe erfolgt mit maximal zwei Stellen nach dem Komma. Es ist kaufmännisch zu runden.
Beispiel für einen Einzelabruf eines Produktes aus der Kategorie i:
Hersteller- bzw. Listenpreis laut Preisliste: 100,00 USD
Nachlass (Rabattsatz) gemäß Kategorie i: 50%
Datum des Zugangs des Einzelabrufs: 17.06.2024
Euro-Referenzkurs zum US-Dollar vom 17.06.2024: 0.9310 (EUR 1 = USD 1.07)
resultierender Preis in Euro: USD 100,00* (1 - 0,50) / 1.07 = 46,73 Euro.
Bezugsquellen: Es werden standardmäßig fabrikneue Originalprodukte angeboten und geliefert, die der Auftragnehmer über den Hersteller direkt oder einen autorisierten Lieferanten bezogen hat. Durch die Auswahl des Lieferanten darf es zu keiner Einschränkung bzgl. der Unterstützungs- und Serviceleistungen des Herstellers kommen. Für alle angebotenen und zu liefernden Produkte muss auf Nachfrage ein Echtheitsnachweis, ausgestellt durch den Hersteller, erbracht werden.
Lieferzeit, Lieferverzögerungen, Lieferort und Rücksendung
Lieferzeit und Ausführungsfristen: Die Lieferung der Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung erfolgt nach Abruf (Bestellauslösung) mit einer Liefer- und Ausführungszeit von maximal 30 Werktagen. Die Lieferzeit beginnt mit dem Zugang des Abrufs beim Auftragnehmer und wird als belastbarer und verbindlicher Teil des Angebots vom Auftraggeber offeriert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Besteller umgehend und ohne Verzug von auftretenden oder absehbaren Liefer- und Leistungsstörungen schriftlich zu unterrichten. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers wegen Liefer- und Leistungsverzug bleiben hiervon unberührt.
Gerät der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit mit mehr als 10 Teillieferungen (Einzelaufträgen aus Rahmenvereinbarung) in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, unter Berücksichtigung angemessener Fristen und der rechtlichen Regelungen bzgl. des Rücktritts, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten.
Bei vorzeitiger Kündigung der Rahmenvereinbarung werden die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Abrufe noch vollständig zwischen dem Auftragnehmer und den bezugsberechtigten Institutionen abgewickelt.
Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes im Einzelabruf angegeben ist, „Frei Verwendungsstelle“ an den vom Besteller benannten Lieferort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Rücksendung von Komponenten an den Auftragnehmer im Rahmen die Services und der Mängelbeseitigung erfolgt in Verantwortung und auf Kosten des Auftragnehmers in angemessener Art und Weise. D.h., bei größeren und bei schwereren Komponenten (ab 10 Kilogramm inkl. Verpackung) erfolgt eine Abholung durch den Auftragnehmer von der Verwendungsstelle. Bei kleineren Komponenten kann z. B. eine Rücksendung per Adressaufkleber erfolgen.
Falls für die Behebung von Firm- und Softwarefehlern ein Versand von Komponenten notwendig sein sollte, so erfolgt die Abholung beim Auftraggeber und die Zustellung nach Behebung an den Auftraggeber in Verantwortung und auf Kosten des Auftragnehmers. Das Transportrisiko trägt ebenfalls der Auftragnehmer.
Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistung)
Die Verjährung der Mängelhaftung (Gewährleistung) richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Ergänzenden Vertragsbedingungen nach EVB-IT-Kauf, die wiederum nach der Art und dem Schwerpunkt der Leistung in den jeweiligen Einzelabruf vertraglich einbezogen werden.
Umweltgerechte Entsorgung von Verpackung und Altgeräten
Transportverpackungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, kostenlos von dem Auftragnehmer zurückgenommen bzw. entsorgt. Umweltfreundliche Verpackungen und recyclingfähige Ware werden vorausgesetzt. Die kostenlose Rücknahme von Verpackungen und von gelieferten Altgeräten zur umweltgerechten Entsorgung durch einen Fachbetrieb muss vom Auftragnehmer nach Anforderung durch den Auftraggeber durchgeführt werden, es sei denn, es wird in der Bestellung anders angegeben oder im Ganzen darauf verzichtet. Die Abholung kann (auch über mehrere Bestellungen) gesammelt werden, muss aber spätestens 10 Werktage nach Anforderung erfolgen.
Weiterhin stellt der Auftragnehmer die umweltgerechte Entsorgung von gelieferten Altgeräten im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen sicher.
Rechnungslegung und Skonti
Form und Inhalt der Rechnung für die TU Dresden:
Alle an die TU Dresden gerichteten Rechnungen sollen unter Verwendung der Bestellnummer des Einzelabrufs als Referenz/Bestellbezug ausschließlich unter folgender zentraler Rechnungsanschrift eingehen:
TU Dresden
Zentraler Rechnungseingang
01062 Dresden
Ohne diese Angaben kann eine korrekte Zuordnung und Rechnungsbearbeitung nicht gewährleistet werden. Rechnungen, die die notwendigen Angaben nicht enthalten, müssen unbearbeitet an den Lieferanten zurückgesandt werden. Dementsprechend sind diese Angaben vom Besteller neben der korrekten Lieferanschrift bei der Auftragserteilung des Einzelabrufs zu übermitteln. Bei Rechnungen mit Bestellbezug zum SAP ist eine eindeutige Zuordnung der Rechnung bereits gegeben. Die SAP-Bestellnummer ist unbedingt als Bestellbezug auf der Rechnung anzugeben.
Die Begleichung von Rechnungen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Die Fälligkeit tritt frühestens nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und nach erfolgtem Zugang der Rechnung ein. Im Übrigen gilt §17 VOL/B.
Alternativ können E-Rechnungen eingereicht werden. Anforderungen an die
Rechnungslegung entnehmen Sie bitte der Anlage "Hinweis auf die Anforderung an Rechnungsstellung".
Skonti
Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch den Auftragnehmer auf der Rechnung angeboten werden, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung und mit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Macht die bezugsberechtige Institution berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt.
Die Skontofrist, soweit Skonto Bestandteil des Angebots ist, soll 14 Tage nicht unterschreiten. Erfolgt die Zahlung innerhalb einer Frist von 14 Tage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, so ist der Besteller zu einem Skontoabzug des Rechnungsbetrags berechtigt, soweit Skonto im Angebot angeboten wurde.
Geheimhaltung und Sicherheit
Die Vertragsparteien werden mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen und Unternehmen, die von ihr mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit beachten und die aus dem Bereich der jeweils anderen Partei erlangten Informationen nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weitergeben oder in sonstiger Weise verwerten.
Änderungen und Abreden zum Vertrag
Alle Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden nur über die Ansprechpartner der TU Dresden koordiniert.
Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers:
Technische Universität Dresden
Dezernat Finanzen und Beschaffung
Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Frau Michaela Engel
Tel.: +49 (0) 351 463- 33687
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de
Ansprechpartner des Auftragnehmers: (kann ggf. nach Auftragserteilung nachgereicht werden)
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Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG- United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass das UN-Kaufrecht auf diesen Vertrag sowie hierunter erteilte Aufträge keine Anwendung findet.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden.
Geheimnisschutz, Datenschutz
Der Auftragnehmer wird über alle ihm bei der Ausführung dieses Vertrages bekannt gewordenen internen Informationen des Auftraggebers, gleich ob diese ihm schriftlich, mündlich oder als Daten zugänglich waren, Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch für Informationen und Daten, die ihm über andere Geschäftspartner des Auftraggebers bekannt werden. Interne Informationen in diesem Sinne sind auch insbesondere Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde. Die Pflicht dauert fort, auch wenn die geschäftliche Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer beendet ist, solange diese Informationen und Daten nicht allgemein zugänglich werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter sowie nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber eingesetzte Dritte entsprechend zu verpflichten.
Soweit der Auftragnehmer Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangt, verpflichtet sich dieser, das Datengeheimnis nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu wahren, d. h. personenbezogene Daten nicht unbefugt zu bearbeiten oder diese über das zur Auftragsabwicklung erforderliche Maße hinaus zu nutzen oder weiterzugeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrecht zu erhalten.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass er alle im Vertrag enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere die hier eingegangenen, auch tatsächlich wirksam einhalten kann und keine Verpflichtungen bestehen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen der Liefergegenstände, soweit diese nach ihrer Art oder ihrem Verwendungszweck dieser Genehmigungspflicht unterliegen, zu beachten.
CE-Kennzeichnung, Dokumentation und Zertifikate
Gemäß der einschlägigen EU-Verordnung bzw. EU-Richtlinie ist die CE-Kennzeichnung zu gewährleisten sowie die notwendigen technischen Dokumentationen - wie Wartungs- und Betriebsanleitungen grundsätzlich in deutscher Sprache vollständig zu liefern. CE-Zertifikate und Konformitätserklärungen gehören zum Lieferumfang.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Rahmenvertragspartner sind jedoch verpflichtet, die betreffenden Bestimmungen unverzüglich durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt entsprechende Bestimmung zu ersetzen.
| , | Dresden | , | |||||||
| Ort Datum Ort Datum | |||||||||
| Auftragnehmer | |||||||||
| Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) | Jan Gerken Kanzler der TU Dresden |