Lieferauftrag an Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.07.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Nutzfahrzeuge (34144700)
- Militärfahrzeuge und zugehörige Teile (35400000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 869881
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr hat einen Lieferauftrag an die Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH vergeben. Welche Waren geliefert werden, ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt; als Zeitpunkt der Leistungserbringung ist der 30. Oktober 2026 angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
b) Zuschlag Auftragsgegenstand: 6003072495-BAAINBw E2.3Y / E23Y003285 Auftraggeber: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Verfahrensart: National Verhandlungsvergabe ohne TW Vertragsart: Lieferauftrag Geschäftszeichen: 6003072495-BAAINBw E2.3Y Beauftragtes Unternehmen: 1. Firma (Los 1, 2, 3, 4): Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH; Zeitraum der Leistungserbringung: 30.10.2026
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.