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Rahmenvertrag für Dienstleistungen zur Visualisierung und
Produktion von Videoinhalten im Rahmen der Lernreise
Gründungsstipendium“
zwischen
Niedersachsen.next GmbH Schiffgraben 22, 30175 Hannover Im Folgenden: Auftraggeber vertreten durch die Geschäftsführung
und
[XXX] [XXX], [XXX] Im Folgenden: Auftragnehmer vertreten durch die Geschäftsführung
schließen unter der Bezeichnung „Rahmenvertrag für Aufbereitung, Visualisierung und Produktion von Videoinhalten im Rahmen der Lernreise Gründungsstipendium“ Vergabenummer NdsNext2026101201 die folgende Vereinbarung:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Ein Rahmenvertrag regelt lediglich die Rahmenbedingungen für die separat abzuschließenden Einzelverträge. Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Visualisierung und Produktion von Videoinhalten im Rahmen der Lernreise Gründungsstipendium“ durch den Auftragnehmer. Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten des Auftragnehmers sowie die Vergütung ergeben sich aus der Ausschreibung, insbesondere aus der als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung, des ausgefüllten Leistungskataloges sowie aus dem Angebot vom [XXX] (Anlage 2).
(2) Ergänzend und nachrangig zu diesem Vertrag gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen für die Ausführungen von Lieferungen und Leistungen (ZVB) und zu diesen nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B bzw. UVgO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(3) Die Leistungen sind mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand der Technik und Wissenschaft unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen dieses Vertrages zu erbringen. Über die vertragsmäßige Ausführung der Leistungen kann sich der Auftraggeber jederzeit selbst oder durch unverzüglich zu erteilende Auskünfte des Auftragnehmers unterrichten.
(4) Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei; er hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Auftraggeber abzustimmen.
(5) Werden während der Laufzeit des Vertrages Umstände bekannt, die Sinn und Zweck der vereinbarten Leistung in Frage stellen, hat der Auftragnehmer dieses dem Auftraggeber
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unverzüglich anzuzeigen und auf Wunsch des Auftraggebers Verhandlungen über eine eventuelle Neufassung des Vertrages aufzunehmen.
2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt in Abstimmung mit dem Auftraggeber die professionelle audiovisuelle Aufbereitung ausgewählter Inhalte der im Rahmen von Los 1 der Vergabe NdsNext2026101201 erstellten Arbeitsergebnisse (Inhaltliche Konzeptionierung und Entwicklung der Lernreise).
Die nachfolgend beschriebene Leistung beschreibt zunächst die Basisleistung; sie bildet die Mindestabnahmemenge, zu dessen Abnahme sich der Auftraggeber verpflichtet. Über die Basisleistung hinaus kann der Auftraggeber im Rahmen der untenstehend beschriebenen Einzelabrufe (Einzelabruf Typ 1-4) weitere Leistungen derselben Art beauftragen, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Gegenstand der Basisleistung sowie der Einzelabrufe ist die professionelle audiovisuelle Aufbereitung ausgewählter Inhalte der im Rahmen von Los 1 entwickelten Lernreise. Die beschriebenen Einzelabrufe werden dann entsprechend dieselbe Aufbereitung für den Auftraggeber beinhalten.
Der Auftragnehmer übernimmt hierzu die Konzeption, Planung, Gestaltung, Produktion und Nachbearbeitung der vorgesehenen Videoinhalte.
Grundlage der Produktion bilden ausschließlich die mit dem Auftraggeber abgestimmten und freigegebenen Inhalte aus Los 1 der Vergabe NdsNext2026101201.
Die Videos sollen die schriftlichen Inhalte der Lernreise didaktisch sinnvoll ergänzen. Sie sollen insbesondere komplexe Zusammenhänge verständlich darstellen, zentrale Lerninhalte verdichten, konkrete Anwendungsmöglichkeiten zeigen und die Teilnehmenden zur Weiterarbeit an ihrem eigenen Gründungsvorhaben motivieren.
Gegenstand der Basisleistung ist die mediale Aufbereitung, Visualisierung und Produktion digitaler Lerninhalte auf Basis der im Rahmen von Los 1 entwickelten Lernreise „Entrepreneurship Education für Gründungsstipendiaten". Die Ergebnisse von Los 1 werden dem Auftragnehmer vollständig bereit-gestellt.
Ziel ist die Erstellung kurzer, zielgruppengerechter Video- und Visualformate, die Gründungsstipendiaten motivieren, aktivieren und zur Umsetzung eigener Ideen befähigen. Die Videos sollen dem CI für die bisherige Lernreise von Niedersachsen.next Startup vollständig entsprechen.
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Anforderungen an die Videokonzeption
Für jedes vorgesehene Video entwickelt der Auftragnehmer zunächst ein inhaltliches und visuelles Konzept.
Dieses umfasst mindestens
• Ziel und Funktion des Videos innerhalb der Lernreise, • Kernaussagen, • Zielgruppenansprache, • Skript bzw. Sprechertext, • Storyboard oder vergleichbare Visualisierung des geplanten Ablaufs, • vorgesehene Realbild-, Grafik-, Animations- und Textelemente, • geplante Länge und Format.
Die Produktion darf erst nach Freigabe der jeweiligen Konzeption durch den Auftraggeber erfolgen.
Videoformate
Die Lernreise wird insbesondere durch kurze, modular einsetzbare Micro-Learning- Formate unter-stützt.
Micro-Learning-Videos müssen jeweils einen klar abgegrenzten Begriff, Prozess, methodischen Schritt, Praxisimpuls oder Anwendungsfall behandeln und grundsätzlich auch einzeln verständlich sein.
Insgesamt sind pro Modul (siehe 3.1.) drei Videos zu erstellen. Die Videos müssen eine Länge von mindestens einer Minute und maximal drei Minuten haben. Bei insgesamt 13 Modulen ergibt sich so-mit eine Gesamtzahl von 39 Microlearning-Videos (Siehe Basisleistung im Leistungskatalog).
Die 39 Microlearning-Videos sollen nicht nach einem durchgehend einheitlichen Darstellungs-schema produziert werden. Vielmehr soll die audiovisuelle Umsetzung abwechslungsreich erfolgen und sich am jeweiligen Inhalt, Lernziel und didaktischen Zweck orientieren. Hierzu sind unterschiedli-che Video- und Visualisierungsformate einzusetzen bzw. miteinander zu kombinieren.
Der Auftragnehmer entwickelt im Rahmen der Konzeption geeignete Vorschläge für die jeweiligen Videoformate und stimmt diese vor der Produktion mit dem Auftraggeber ab. Insbesondere kommen folgende Formate in Betracht:
• Animierte Erklärvideos
Vollständig oder überwiegend animierte Videos, in denen Inhalte mithilfe von Illustrationen, Symbolen, Grafiken, Texten und bewegten Elementen vermittelt werden. Sie eignen sich ins-besondere zur Darstellung abstrakter Zusammenhänge, Modelle, Methoden und Prozesse.
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• Whiteboard- und Sketch-Animationen
Inhalte werden schrittweise in einem gezeichneten bzw. handskizzierten Stil entwickelt. Zeichnungen, Begriffe, Pfeile, Modelle oder Diagramme entstehen während der Erläuterung sichtbar und unterstützen dadurch die schrittweise Vermittlung eines Sachverhalts.
• Motion-Graphics-Videos
Grafiken, Typografie, Icons, Diagramme, Zahlen und weitere Designelemente werden ani- miert und mit Sprechertext sowie gegebenenfalls weiteren audiovisuellen Elementen kombiniert. Das Format eignet sich insbesondere für die kompakte Darstellung von Zusammenhängen, Daten, Abläufen und Kernaussagen.
• 2D- und 3D-Animationen
Inhalte, Produkte, Prozesse oder Szenarien werden computeranimiert dargestellt. Die Formate können insbesondere eingesetzt werden, wenn komplexere Abläufe oder Sachverhalte visuell veranschaulicht werden sollen.
• KI-gestützte audiovisuelle Formate
Für geeignete Inhalte können KI-gestützt erzeugte oder bearbeitete Animationen, Illustrationen, Szenen und weitere audiovisuelle Elemente eingesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine professionelle und gestalterisch konsistente Umsetzung sowie die Sicherstellung der erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
• Realbild- und Presenter-Videos
Eine reale Person vermittelt einen Lerninhalt unmittelbar vor der Kamera. Die Person kann beispielsweise einen Sachverhalt erklären, eine Methode vorstellen oder konkrete Handlungsempfehlungen geben. Ergänzend können Texte, Grafiken und weitere visuelle Elemente eingeblendet werden.
• Presenter-Videos in Kombination mit Animationen
Eine reale Person steht im Mittelpunkt des Videos. Parallel zur gesprochenen Erklärung wer-den passende Animationen, Grafiken, Modelle, Schlagwörter, Diagramme oder andere visuelle Elemente eingeblendet. Dadurch sollen persönliche Ansprache und visuelle Wissensvermittlung miteinander verbunden werden.
• Screencast- und Demonstrationsvideos
Digitale Anwendungen, Tools, Plattformen oder konkrete Arbeitsschritte werden unmittelbar am Bildschirm gezeigt und durch Sprechertext oder eine moderierende Person erläutert.
• Szenische und anwendungsbezogene Kurzvideos
Konkrete Situationen aus dem Gründungsalltag werden beispielhaft dargestellt. Dies können beispielsweise Kundengespräche, Pitchsituationen, Teamgespräche, Verhandlungen oder typische unternehmerische Entscheidungssituationen sein. Fachliche Inhalte sollen dadurch anhand konkreter Anwendungssituationen nachvollziehbar werden.
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Die vorgenannten Formate stellen keine abschließende Aufzählung dar. Der Auftragnehmer kann weitere geeignete audiovisuelle Formate vorschlagen, sofern diese einen didaktischen und gestalterischen Mehrwert für die Lernreise bieten.
Bei der Auswahl der Formate ist auf eine angemessene Mischung unterschiedlicher Darstellungsformen zu achten. Eine ausschließlich gleichartige Produktion sämtlicher 39 Microlearning-Videos ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig müssen sämtliche Videos hinsichtlich Gestaltung, Bildsprache, Typografie, wiederkehrender Elemente sowie Intro und Outro ein konsistentes Gesamtbild ergeben und sich in das Corporate Design sowie die bestehende digitale Lernumgebung von Niedersachsen.next einfügen.
Die Verteilung der Formate erfolgt grundsätzlich in einem ausgewogenen Verhältnis und wird im Rahmen der Umsetzung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Konzeption darzustellen, welche Videoformate für die jeweiligen Inhalte vorgesehen sind und aus welchen didaktischen Gründen das jeweilige Format gewählt wird. Die endgültige Festlegung und Freigabe der Videoformate erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Ergänzend sollten Realbildformate mit Gründerinnen und Gründern, Gründungsstipendiatinnen und Gründungsstipendiaten oder anderen geeigneten Personen eingesetzt werden. Sie sollen authentische Erfahrungen vermitteln, konkrete Einblicke in Gründungsprozesse ermöglichen und die Identifikation der Zielgruppe mit den Lerninhalten fördern.
Insgesamt sind 25 Interviews vorgesehen. Die Interviews können zusätzlich in kurze Reels aufbereitet und dem Auftraggeber ergänzend zu den Microlearning-Videos zur Verfügung gestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung, Aufbereitung und Bereitstellung der Reels wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgestimmt.
Die Auswahl möglicher Interviewpersonen und Praxisbeispiele erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Ergänzend zur Neuproduktion der Videoinhalte übernimmt der Auftragnehmer die redaktionelle, gestalterische und technische Überarbeitung von insgesamt zehn bereits bestehenden Videos. Das Ausgangsmaterial wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ziel ist es, die bestehenden Videos so aufzubereiten, dass sie sich hinsichtlich Gestaltung, Aufbau und technischer Qualität einheitlich in die neu entwickelte digitale Lernreise einfügen und dem Corporate Design des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer übernimmt hierzu insbesondere den bedarfsgerechten Schnitt und die Nachbearbeitung des vorhandenen Videomaterials nach den Vorgaben des Auftraggebers, die Entfernung oder Anpassung nicht mehr benötigter Sequenzen, die Einbindung eines vom Auftraggeber vorgegebenen bzw. mit diesem abgestimmten Intros und Outros sowie die gestalterische Anpassung an das Corporate Design (CI/CD) des Auftraggebers. Hierzu zählen insbesondere die Anpassung bzw. Einbindung von Logos, Schriften, Bauchbinden, Titel- und Textelementen, Einblendungen, Übergängen und weiteren grafischen Elementen.
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Soweit für eine einheitliche und professionelle Darstellung erforderlich, umfasst die Leistung eben-falls die technische Optimierung des vorhandenen Materials, insbesondere hinsichtlich Bild, Ton, Lautstärke, Format und Auflösung sowie die Erstellung bzw. Anpassung deutscher Untertitel.
Die konkreten Schnitt- und Änderungsanforderungen werden für die jeweiligen Videos durch den Auftraggeber vorgegeben bzw. im Rahmen der Umsetzung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt. Vor der finalen Fertigstellung sind die bearbeiteten Videos dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Für jedes Video sind die im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung vorgesehenen Korrekturschleifen (min. drei Korrekturschleifen) zu berücksichtigen.
Die zehn überarbeiteten Videos sind in einem für die bestehende digitale Lernumgebung geeigneten Format bereitzustellen. Neben den finalen Videodateien sind sämtliche im Rahmen der Bearbeitung neu erstellten und für eine spätere Weiterbearbeitung erforderlichen Projekt- und Quelldateien strukturiert an den Auftraggeber zu übergeben.
Gestalterische und technische Anforderungen
Die Videoinhalte müssen professionell, zeitgemäß, hochwertig und für die Zielgruppe der Gründungs-stipendiatinnen und Gründungsstipendiaten geeignet gestaltet sein.
Die bestehende digitale Lernreise von Niedersachsen.next Startup dient hinsichtlich Corporate Design und visueller Grundlogik als Referenz. Die neue Lernreise soll sich gestalterisch in die bestehen-de Lernumgebung einfügen und zugleich der erwachsenen Zielgruppe der Gründungsstipendiatinnen und Gründungsstipendiaten gerecht werden.
Die Videos können Realbild, Animationen, Grafiken, Illustrationen, Texteinblendungen und weitere geeignete Visualisierungselemente kombinieren.
Die Medien sind in gängigen und plattformfähigen Dateiformaten, insbesondere MP4, in hoher Auflösung und grundsätzlich im Seitenverhältnis 16:9 bereitzustellen. Ergänzend sind sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten und zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Quelldateien in offenen bzw. editierbaren Formaten zu übergeben.
Abstimmungs-, Freigabe- und Korrekturprozess
Die Entwicklung der Lernreise erfolgt in enger und kontinuierlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer darf wesentliche konzeptionelle, inhaltliche, didaktische oder gestalterische Ent-scheidungen nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber finalisieren.
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich nach dem folgenden Verfahren:
Konzeption → Abstimmung → Zwischenstand → Feedback → Überarbeitung → Freigabe → finale Umsetzung
Für die inhaltlichen Module sowie die einzelnen Videoproduktionen sind verbindliche Freigabepunkte vorzusehen.
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Für jedes wesentliche Arbeitsergebnis sind bis zu drei Korrekturschleifen durch den Auftragnehmer einzuplanen. Änderungswünsche, die sich innerhalb des vereinbarten Leistungsgegenstands bewegen, sind Bestandteil der geschuldeten Leistung.
Eine Weiterverarbeitung oder Finalisierung von Arbeitsergebnissen, für die eine vorherige Freigabe vereinbart wurde, erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
Projektmanagement und Termintreue
Die Einhaltung der vereinbarten Termine und Meilensteine stellt eine wesentliche Anforderung an die Leistungserbringung dar.
Der Auftragnehmer erstellt zu Beginn des Projektes einen verbindlichen Projekt- und Produktionsplan, aus dem mindestens die einzelnen Arbeitspakete, Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiträume, Abstimmungs- und Freigabezeitpunkte sowie Liefertermine hervorgehen.
Der Projektplan ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und nach Freigabe fortlaufend zu aktualisieren.
Der Auftragnehmer hat den Projektfortschritt kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen, dass vereinbarte Zwischen- und Endtermine eingehalten werden.
Erkennbare Verzögerungen, Qualitätsrisiken oder sonstige Umstände, die die fristgerechte Leistungserbringung gefährden können, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen, um Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan möglichst zu vermeiden.
Ein regelmäßiger Leistungsabgleich stellt transparent dar, welche Leistungen bereits erbracht wurden, welche Leistungen sich in Bearbeitung befinden, welche Leistungen noch ausstehen und ob Abweichungen vom vereinbarten Projektplan bestehen.
Qualitätssicherung und Abnahme
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die fachliche, redaktionelle, didaktische, gestalteri-sche und technische Qualität der von ihm erstellten Leistungen.
Vor Übergabe an den Auftraggeber sind sämtliche Arbeitsergebnisse einer internen Qualitätssiche-rung durch den Auftragnehmer zu unterziehen.
Bei textlichen und didaktischen Inhalten umfasst dies insbesondere die Prüfung auf fachliche Rich-tigkeit, Verständlichkeit, sprachliche Qualität, Konsistenz, Zielgruppengerechtigkeit und Überein-stimmung mit den freigegebenen Konzepten.
Bei Videoinhalten umfasst die Qualitätssicherung insbesondere Bild- und Tonqualität, Schnitt, Unter-titel, grafische Elemente, Verständlichkeit, inhaltliche Richtigkeit sowie die Einhaltung der vereinbar-ten technischen Anforderungen.
Die endgültige Abnahme der jeweiligen Arbeitsergebnisse erfolgt durch den Auftraggeber.
Mit der finalen Übergabe sind sämtliche vereinbarten Inhalte, Medienprodukte, Arbeitsdateien, Quelldateien und erforderlichen Dokumentationen vollständig, nachvollziehbar strukturiert und ein-deutig bezeichnet zu übergeben.
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Einzelabrufe weiterer Leistungen über die Basisleistung hinaus
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Abruf außerhalb der Basisleistung besteht nicht; der Auftragnehmer kann einen Abruf weder verlangen noch einseitig herbeiführen. Über Art, Umfang und Zeitpunkt eines Abrufs entscheidet der Auftraggeber innerhalb der nachstehend genannten Mengen einseitig; der konkrete Zeitpunkt der Leistungserbringung wird nach einem Abruf im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
Für abgerufene Leistungen gelten dieselben Anforderungen, Qualitätsstandards sowie Abstimmungs-, Freigabe- und Korrekturprozesse wie für die vorstehend dargestellten Leistungen des Los 2. Die Vergütung erfolgt zu den vom Auftragnehmer im Angebot kalkulierten Einzelpreisen je Leistungseinheit (je Einzelabruf); eine gesonderte Preisverhandlung im Zusammenhang mit einem Abruf findet nicht statt.
Abrufe sind bis zu folgendem Umfang möglich, jeweils einzeln und unabhängig voneinander:
Einzelabruf Typ 1 – Überarbeitung weiterer Bestandsvideos
Im Rahmen dieser Art des Einzelabrufes können bis zu 20 weitere bereits bestehende Videos durch den Auftragnehmer redaktionell, gestalterisch und technisch überarbeitet werden, entsprechend den vorstehend beschriebenen Anforderungen an die Überarbeitung bestehender Videos, zu den im Leistungskatalog kalkulierten Preisen je Video.
Einzelabruf Typ 2 – Erweiterung um die Zielgruppe betreuende Einrichtungen
Im Rahmen dieser Art des Einzelabrufes können für die Zielgruppe der betreuenden Einrichtungen bis zu 25 Micro-Learning-Videos sowie bis zu 10 Interviews bzw. Realbildformate neu produziert werden. Ergänzend können bis zu 5 bereits bestehende Videos für diese Zielgruppe redaktionell, gestalterisch und technisch überarbeitet werden. Die Leistungen entsprechen inhaltlich, didaktisch und produktionstechnisch den vorstehend für Los 2 dargestellten Anforderungen.
Einzelabruf Typ 3 – Erweiterung um die Zielgruppe Studierende
Im Rahmen dieser Option können für die Zielgruppe der Studierenden bis zu 25 Micro- Learning-Videos sowie bis zu 15 Interviews bzw. Realbildformate neu produziert werden. Ergänzend können bis zu 20 bereits bestehende Videos für diese Zielgruppe redaktionell, gestalterisch und technisch überarbeitet werden. Die Leistungen entsprechen inhaltlich, didaktisch und produktionstechnisch den vorstehend für Los 2 dargestellten Anforderungen.
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Einzelabruf Typ 4 – Erweiterung um die Zielgruppe akademisches Personal
Im Rahmen dieser Option können für die Zielgruppe des akademischen Personals bis zu 25 Micro-Learning-Videos sowie bis zu 20 Interviews bzw. Realbildformate neu produziert werden. Ergänzend können bis zu 20 bereits bestehende Videos für diese Zielgruppe redaktionell, gestalterisch und technisch überarbeitet werden. Die Leistungen entsprechen inhaltlich, didaktisch und produktionstechnisch den vorstehend für Los 2 dargestellten Anforderungen.
Die Typen der Einzelabrufe Typ 1 bis 4 können unabhängig voneinander abgerufen werden. Für die im Rahmen dieser Optionen abgerufenen Leistungen gelten die vorstehend genannten Regelungen zu Timing, Anforderungen, Qualitätsstandards sowie Vergütung entsprechend.
(6) Der Auftragnehmer ist durch diesen Rahmenvertrag verpflichtet, Aufträge der in § 1 genannten Art entsprechend seinem Angebot, auf das der Auftragnehmer den Zuschlag erhalten hat, gemäß den zu erteilenden Einzelabrufen auszuführen.
§ 3 Rahmenvertrag und Einzelabrufe
(1) Dieser Rahmenvertrag legt die Rahmenbedingungen für die Einzelabrufe fest, die während seiner Laufzeit geschlossen werden. Der Rahmenvertrag stellt die verbindliche Grundlage der Einzelabrufe zwischen den Vertragsparteien dar. Mit den Einzelabrufen werden die konkreten Leistungspflichten der Vertragsparteien begründet und in Bezug auf Art, Umfang Ort und Zeit der Leistung konkretisiert. Der Auftragnehmer ist während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet, die vertraglich festgelegte Leistung auf Abruf zu erbringen.
(2) Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Rahmenvereinbarung ein Angebot des Auftragnehmers über die Erbringung von Dienstleistungen zu den in diesem Vertrag genannten Preisen und Bedingungen darstellt, das während der Vertragslaufzeit für die Annahme mittels Einzelaufträgen vorgesehen ist.
(3) Eine grundsätzliche Planung der Abrufe findet immer, soweit möglich, am Anfang eines Kalenderjahres statt. Hierfür wird dieser Rahmenvertrag abgeschlossen, um jeweils nach Einholung eines konkreten Angebotes den Auftragnehmer zu beauftragen.
(4) Der Rahmenvertrag beinhaltet keine Verpflichtung des Auftraggebers, Einzelabrufe zu erteilen.
(5) Der Abschluss und die Durchführung von Einzelabrufen für die Beauftragung von Dienstleistungen erfolgen jeweils mittels einer Abrufnachricht und unterliegen den nachfolgenden Vorgaben:
Auf eine Abrufnachricht per E-Mail des Auftraggebers wird der Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen einen verbindlichen Abstimmungstermin übermitteln. Im Abstimmungstermin werden konkrete Umsetzungsschritte terminiert und vom Auftragnehmer protokolliert. Dieses Protokoll geht per E-Mail an den Auftraggeber. Der Einzelabruf kommt mit Bestätigung des Protokolls durch den Auftraggeber zustande.
(6) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass
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• die Ausfertigung oder die Ausgabe dieses Rahmenvertrages nicht dahingehend ausgelegt wird, dass eine Haftung oder Verpflichtung des Auftraggebers begründet werden soll, alle oder einzelne vertragsgegenständliche Dienstleistungen beschaffen zu müssen, • es keine Verpflichtung gibt, Ausgaben über die geschätzte Gesamtsumme tätigen zu müssen, • ein Einzelabruf allein für die abgerufenen Dienstleistungen eine Verpflichtung begründet, vorausgesetzt, dass der Einzelauftrag mit den Rahmenvertragsbestimmungen übereinstimmt oder • die Laufzeit eines Einzelabrufs die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überschreiten darf, soweit der Abruf selbst noch innerhalb der Geltungsdauer des Rahmenvertrags erfolgt.
(7) Für jede konkrete Beauftragung erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Einzelauftrag, der mindestens die folgenden Angaben enthält:
• Einzelabruf Typ 1, 2, 3 oder 4 • Terminliche Planung, nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer • Besondere Anforderungen
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§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der zum Beauftragungszeitpunkt geltenden Preisliste (Leistungskatalog) des Auftragnehmers, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) Die in der Preisliste (Leistungskatalog) genannten Preise sind für die Laufzeit des Rahmenvertrages verbindlich.
Der Auftragnehmer ist vorleistungspflichtig, es sei denn, es wird aufgrund besonderer Umstände abweichend vereinbart. Die Abrechnung erfolgt folgenermaßen:
• 50 % der Auftragssumme für die Basisleistung nach Auftragserteilung
• 50 % der Auftragssumme für die Basisleistung nach Abnahme der vollständigen Leistung
• Abrechnung der Einzelabrufe (Einzelabruf Typ 1-4) erfolgt monatlich nach Abnahme der Leistung
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis des jeweiligen Einzelabrufes und der tatsächlich erbrachten, nachgewiesenen Leistungen gegen Rechnungstellung an buchhaltung@nds.de. Die Zahlung wird 14 Tage nach Rechnungseingang fällig.
(3) Die in Übereinstimmung mit § 9 dieses Vertrages an Dritte erteilten Aufträge werden vom Auftragnehmer aus der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung gedeckt.
(4) Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag abgegolten.
(5) Der Auftraggeber garantiert als Mindest-Auftragsvolumen [XXX] bis zur in den Vergabeunterlagen definierten Höchstgrenze.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung, spätestens jedoch am 01.01.2027, und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die Berechtigung zu weiteren Einzelabrufen (Optionen) endet jedoch vor Ablauf der Vertragslaufzeit, sobald der Höchstwert von XX € zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer erreicht ist. Mit Erreichen dieses Höchstwerts sind weitere Einzelabrufe (Optionen) ausgeschlossen.
(2) Die ordentliche Kündigung des Vertrages, auch schon vor Beginn, ist ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer trotz Aufforderung wiederholt die vereinbarten Leistungen nicht erbracht hat oder schwerer Schaden durch vertragswidriges Verhalten droht. Im Falle einer wirksamen Kündigung erhält der Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin erbrachten, nachgewiesenen und als vertragsmäßig anerkannten Einzelleistungen. Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus
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entstehenden Schaden zu ersetzen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde.
(5) Eine Kündigung des Rahmenvertrages hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits geschlossene Einzelverträge. Die Kündigung des Rahmenvertrages würde sich nur auf Einzelverträge auswirken, die nach Beendigung des Rahmenvertrages geschlossen werden würden. Auch bei Kündigung des Rahmenvertrages müssen die abgeschlossenen Einzelverträge entweder erfüllt oder aber jeder Einzelvertrag separat aufgelöst werden (z.B. durch Kündigung oder Rücktritt vom jeweiligen Einzelvertrag, soweit dies in den Einzelverträgen vorgesehen ist oder ein ausreichender Kündigungs- bzw. Rücktrittsgrund vorliegt)
§ 6 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß den im Leistungskatalog definierten Mindestanforderungen zu erfüllen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig (s. § 3 Absatz 3) über die geplanten Einzelabrufe und erteilt die Einzelaufträge mit angemessenem Vorlauf.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Aufträge erforderlichen Informationen zur Verfügung.
§ 8 Unteraufträge
(1) Zur Erfüllung dieses Vertrages darf sich der Auftragnehmer Dritter bedienen. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Auftragnehmer seinen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber auch hinsichtlich der an Dritte übertragenen Aufgaben uneingeschränkt nachkommen kann. Die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(2) Bei der Beauftragung Dritter zur Leistungserbringung hat der Auftragnehmer die Vorschriften des Vergaberechts einzuhalten, sofern die entsprechende gesetzlich vorgesehene Betragsgrenze überschritten wird.
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§ 9 Verpflichtungserklärung auf den Datenschutz sowie die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
(1) Der Auftragnehmer erklärt hiermit unter Bezugnahme auf das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis, dass ihm die Vorschriften der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und alle nationalen Datenschutzgesetze bekannt sind und er sich mit den hieraus ergebenden besonderen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) im Rahmen der Geschäftsverbindung vertraut gemacht hat und deren Einhaltung für sich und das durch sie eingesetzte Personal sowie durch sie einbezogene Dritte zusichern.
(2) Die Pflichten aus der vorliegenden Verpflichtungserklärung gelten auch für die sich aus dem obigen Vertragsverhältnis ergebenden Folgeaufträge oder Auftragserweiterungen sowie andere künftige Kooperationen oder Geschäftsbeziehungen und beziehen sich auf alle Leistungen des Auftragnehmers und ggf. dessen verbundene Unternehmen wie Mutter- , Tochter- und Schwestergesellschaften, unabhängig davon, an welchem Ort diese erbracht werden. Sie erstrecken sich auf sämtliche personenbezogene Daten, Unternehmensdaten und -informationen, gleich in welcher Form diese vorliegen und abhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder nicht.
(3) Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass sich dieser bei Verletzung dieser Verpflichtungen, je nach vorliegendem Fall, strafbar oder schadenersatzpflichtig macht, eine Ordnungswidrigkeit begeht sowie vertragliche Verpflichtungen verletzt und ggf. zivilrechtliche Konsequenzen daraus tragen muss.
(4) Alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung bestehen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
(3) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn oder ihm zuzurechnende Personen verursacht werden.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
(5) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von jeglicher Haftung gegenüber geschädigten Dritten frei, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung dieses Vertrages von Dritten gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden, sofern diese aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Auftragnehmers resultieren. In Verträgen mit Dritten hat der Auftragnehmer entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
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§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Die Abtretung der Vereinbarung oder von Teilen der Vereinbarung auf verbundene Unternehmen oder Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Die Haftung der Vertragspartner beschränkt sich auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Bei Personenschäden oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Parteien für jede Form des Verschuldens.
(3) Für die Rechtzeitigkeit der Abgabe von Erklärungen ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Erklärungsempfänger maßgeblich.
(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke befinden, so bleibt die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Übrigen unberührt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt worden wäre, hätte man die Lücke im Vorhinein erkannt.
(5) Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformbestimmung. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht zulässig.
(Ort/Datum) (Ort/Datum) Niedersachsen.next GmbH [XXX]
Uwe Ilgenfritz-Donné [XXX] Sprecher der Geschäftsführung Geschäftsführer/-in
Christian Kotschy [XXX] Geschäftsführer Geschäftsführer/-in
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