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Niedersachsen.next GmbH Schiffgraben 22-28 30175 Hannover
Leistungsbeschreibung
- Teil B -
(Fachliches)
Vergabeverfahren
„Lernreise Gründungsstipendium“
Vergabenummer: NdsNext2026101201
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Urheberrecht:
Sämtliche Unterlagen und Anlagen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung sind durch die Niedersachsen.next GmbH urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Unterlagen ist aus- schließlich für die Erstellung eines Angebotes für die Niedersachsen.next GmbH gestattet
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................ 3
- Ausgangslage ................................................................................................................ 4 1.1. Auftraggeber Niedersachsen.next GmbH ......................................................................... 4 1.2. Initiative ......................................................................................................................... 4
- Auftragsinhalt ............................................................................................................... 5 2.1. Ziele der Vergabe ............................................................................................................ 5 2.2. Zielgruppe ...................................................................................................................... 6
- Los 1: Inhaltliche Konzeptionierung und Entwicklung von Lernmaterialien für Gründungsstipendiaten ........................................................................................................ 7 3.1. Darstellung der Leistung Los 1 ......................................................................................... 7 Inhaltliche Struktur der Lernreise ................................................................................................ 7 Anforderungen an die inhaltliche Ausarbeitung .......................................................................1 0 Didaktische Anforderungen ....................................................................................................1 1 Zu erbringende Arbeitsergebnisse ..........................................................................................1 1 3.2. Allgemeines ...................................................................................................................1 1 3.3. Form der Zusammenarbeit .............................................................................................1 1 3.4. Umsetzungszeitraum .....................................................................................................1 3 3.5. Auftragsvolumen ...........................................................................................................1 3 3.6. Zeitplan der Vergabe ......................................................................................................1 4
- Los 2: Rahmenvertrag zur Visualisierung und Produktion der Videoinhalte ...................... 15 4.1. Darstellung der Leistung Los 2 ........................................................................................1 5 Anforderungen an die Videokonzeption ..................................................................................1 5 Videoformate ........................................................................................................................1 6 Gestalterische und technische Anforderungen .......................................................................1 9 Abstimmungs-, Freigabe- und Korrekturprozess .....................................................................1 9 Projektmanagement und Termintreue ....................................................................................1 9 Qualitätssicherung und Abnahme ..........................................................................................2 0 4.2. Allgemeines ...................................................................................................................2 1 4.3. Form der Zusammenarbeit .............................................................................................2 1 4.4. Umsetzungszeitraum .....................................................................................................2 2 4.5. Auftragsvolumen ...........................................................................................................2 4 4.6. Zeitplan der Vergabe ......................................................................................................2 5
- Verweis auf Angebotserstellung ................................................................................... 26 5.1. Hinweise zur Konzepterstellung ......................................................................................2 6
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1. Ausgangslage
1.1. Auftraggeber Niedersachsen.next GmbH Niedersachsen.next ist die Wirtschafts- und Innovationsagentur des Landes. Wir vereinen eine Vielzahl von Landesinitiativen, von der Automotive Agentur über die Digitalagentur bis hin zu Nie- dersachsen.next Startup. Mit dieser gebündelten Kompetenz unterstützen wir Niedersachsens Wirtschaft agil und effektiv auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft.
Niedersachsen.next ist Impulsgeber für Projekte, sorgt für Technologie- und Wissenstransfer. Wir eröffnen den Zugang zu thematischen Communitys wie auch zu politischen Entscheidungstragen- den und unterstützen nicht zuletzt die Landesregierung durch die Begutachtung von Förderanträ- gen aus Wirtschaft und Wissenschaft und die strategisch ausgerichtete Evaluation der Innovati- onsrichtlinien des Landes.
Mit unserer in über 20 Jahren gewachsenen Expertise und unseren Info- und Networkingformaten bringen wir diejenigen zusammen, die sonst nicht zueinander gefunden hätten. Wir initiieren Pro- jekte und begleiten deren erfolgreiche Umsetzung. Niedersachsen.next hat die Technologie- und Wirtschaftstrends im Blick, vernetzt Ideen- und Geldgeber sowie Startups und etablierte Unter- nehmen und greift dabei auf ein starkes und stetig größer werdendes Netzwerk zurück.
1.2. Initiative Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat 2017 die Initiative Nie- dersachsen.next Startup mit Sitz bei Niedersachsen.next gegründet. Inzwischen hat die Initiative eine zweite Geschäftsstelle bei der NBank, der Investitionsförderbank des Landes Niedersach- sen, die sich mit den Themenfeldern Fördermittelberatung und Fördermittelvergabe beschäf- tigt.
Über die aus Niedersachsen.next heraus etablierten Vernetzungsaktivitäten von Niedersach- sen.next Startup werden relevante Akteur/-innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu- sammengebracht. Ziel ist es, fehlende Angebote zu identifizieren, bestehende Angebote für Star- tups transparent darzustellen, die Kräfte im Startup-Ökosystem zu bündeln und erster Ansprech- partner für die Startup-Community Niedersachsens zu sein.
Mit dem vom Wirtschaftsministerium gefassten Entschluss, die „Startup-Strategie: Aktionsplan für Niedersachsen1“ umzusetzen, soll unter anderem dem Themenschwerpunkt „Unternehmerisches Denken und Handeln in der Bildungslandschaft stärken“ Rechnung getragen werden.
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2. Auftragsinhalt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption, Entwicklung und mediale Umsetzung einer digita- len Lernreise für die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Niedersächsischen Gründungsstipendi- ums.
Die Lernreise wird auf der bereits bestehenden digitalen Lernumgebung von Niedersachsen.next GmbH bereitgestellt. Die technische Entwicklung oder grundlegende Weiterentwicklung der Plattform ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Ziel ist die Entwicklung einer modular aufgebauten, digitalen und praxisorientierten Lernreise, die die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihrer Förderphase begleitet und sie bei der systematischen Weiterentwicklung ihres Gründungsvorhabens unterstützt.
Die Lernreise soll einen landesweit einheitlichen Qualitätsrahmen für die Vermittlung grundlegender gründungsrelevanter Kompetenzen schaffen. Gleichzeitig soll sie die betreuenden Einrichtungen da- bei unterstützen, standardisierbare Wissens- und Qualifizierungsinhalte digital abzubilden, sodass die persönliche Betreuung verstärkt für individuelle Beratung, Coaching, Sparring, strategische Begleitung und Vernetzung eingesetzt werden kann.
Die Lernreise ist ausschließlich in deutscher Sprache zu konzipieren und umzusetzen.
Die ausgeschriebene Leistung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Bausteine (Lose):
Los 1 – Inhaltliche Konzeptionierung und Entwicklung der Lernreise
Los 2 – Visualisierung und Produktion der Videoinhalte
Die Leistungen beider Lose sind inhaltlich, didaktisch und gestalterisch aufeinander abzustimmen. Die gesamte Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Niedersachsen.next GmbH als Auftrag- geberin.
2.1. Ziele der Vergabe
Ein zentrales Instrument der niedersächsischen Gründungsförderung ist das Niedersächsische Grün- dungsstipendium, das durch die NBank umgesetzt wird. Das Förderprogramm unterstützt innovative Gründungsvorhaben in der frühen Unternehmensentwicklungsphase und ermöglicht Gründerinnen und Gründern, sich mit Unterstützung qualifizierter Betreuungseinrichtungen auf die Weiterentwick- lung ihrer Geschäftsidee, ihres Geschäftsmodells sowie die Vorbereitung des Markteintritts zu kon- zentrieren.
Die Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt derzeit durch akkreditierte Betreuungsein- richtungen in Niedersachsen. Im Rahmen dieser Betreuung werden regelmäßig grundlegende Inhalte zu Themen wie Geschäftsmodellentwicklung, Zielgruppenanalyse, Marktvalidierung, Finanzierung, Vertrieb, Investor Readiness, Pitching, Teamaufbau oder rechtlichen Grundlagen vermittelt. Diese Wissensvermittlung erfolgt bislang vielfach individuell, standortbezogen und mit hohem personellem Aufwand. Gleichzeitig verfügen die Stipendiatinnen und Stipendiaten über sehr unterschiedliche Vor- kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Unternehmensgründung. Dies führt zu unterschiedlichen Aus- gangsvoraussetzungen sowie zu einem hohen Bedarf an standardisierten und zugleich praxisnahen Qualifizierungsangeboten.
Niedersachsen.next Startup hat in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Maßnahmen im Be- reich Entrepreneurship Education entwickelt und umgesetzt. Hierzu zählt insbesondere die
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Entwicklung einer digitalen Lernreise für die Zielgruppen Schüler*innen und Lehrkräfte. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden sowohl umfangreiche digitale Lerninhalte als auch die technische Plattform für die Umsetzung digitaler Lernreisen entwickelt und aufgebaut. Die bestehende Infrastruktur bildet die Grundlage für die nachhaltige Bereitstellung digitaler Bildungs- und Qualifizierungsangebote im Bereich Entrepreneurship und Gründung in Niedersachsen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll auf diesen bestehenden Strukturen aufgebaut werden. Die vorhandene technische Plattform sowie die bisherigen Erfahrungen aus der Entwicklung der Entrepre- neurship-Education-Lernreise sollen genutzt werden, um eine weitere digitale Lernreise für die Ziel- gruppe der Stipendiatinnen und Stipendiaten des Niedersächsischen Gründungsstipendiums zu ent- wickeln und umzusetzen. Ziel ist es, die bestehende Lernumgebung um gründungsrelevante Inhalte, multimediale Lernformate und innovative Unterstützungsangebote zu erweitern. Die neue Lernreise soll die besonderen Herausforderungen von Gründerinnen und Gründern in der Vorgründungs- und frühen Wachstumsphase adressieren und ihnen einen strukturierten, zeit- und ortsunabhängigen Zu- gang zu gründungsrelevantem Wissen ermöglichen. Gleichzeitig sollen die betreuenden Einrichtungen entlastet werden, indem standardisierbare Inhalte digital vermittelt werden können und sich die per- sönliche Betreuung stärker auf individuelle Beratung, Coaching, Sparring und Vernetzung konzentriert.
2.2. Zielgruppe
Die Lernreise richtet sich an die Gründungsstipendiatinnen und Gründungsstipendiaten des Landes Niedersachsen, die im Rahmen des niedersächsischen Gründungsstipendiums bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Gründungsvorhaben unterstützt werden. Die Zielgruppe befindet sich in einer frü- hen unternehmerischen Entwicklungsphase und arbeitet während der mindestens zwölfmonatigen Förderlaufzeit kontinuierlich an der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee, ihres Geschäftsmodells und ihrer unternehmerischen Kompetenzen.
Die Gründungsstipendiatinnen und Gründungsstipendiaten werden während der Förderphase durch eine betreuende Einrichtung begleitet. Diese stellt ein unterstützendes Umfeld für die Weiterentwick- lung des Gründungsvorhabens bereit und dient als wichtiger Ankerpunkt innerhalb des Förderzeit- raums. Die Lernreise ist in diesen Förder- und Betreuungsprozess eingebettet und soll die Stipendia- tinnen und Stipendiaten über die gesamte Laufzeit hinweg strukturiert und praxisorientiert begleiten.
Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität hinsichtlich Alter, Bildungs- und Berufs- hintergrund, Fachrichtung, Gründungserfahrung, Entwicklungsstand der Geschäftsidee sowie unter- nehmerischer Vorerfahrung aus. Gemeinsam ist den Teilnehmenden, dass sie ein konkretes Grün- dungsvorhaben verfolgen und bereit sind, sich aktiv mit den fachlichen, methodischen und persönli- chen Anforderungen einer Unternehmensgründung auseinanderzusetzen.
Die Lernreise berücksichtigt daher unterschiedliche Ausgangssituationen und Entwicklungsstände. Sie soll sowohl Gründerinnen und Gründer erreichen, die sich noch in der Konkretisierung ihrer Ge- schäftsidee befinden, als auch Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren Geschäftsmodell bereits wei- terentwickelt und validiert wurde. Die Inhalte werden entsprechend praxisnah, anwendungsorientiert und modular aufgebaut, sodass die Teilnehmenden die Lerninhalte unmittelbar auf ihr eigenes Grün- dungsvorhaben übertragen können.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Entwicklung und Stärkung unternehmerischer Handlungs- kompetenzen. Dazu gehören unter anderem die strukturierte Weiterentwicklung der Geschäftsidee, die Identifikation und Bewertung von Kundengruppen und Marktbedarfen, die Entwicklung und Validie- rung von Geschäftsmodellen, die Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen und finanziellen Fragestel- lungen sowie die Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation, Präsentation, Selbstwirksamkeit, Entscheidungsfähigkeit und strategisches Denken. Ergänzend werden aktuelle
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Themen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Innovation und nachhaltiges Unternehmertum be- rücksichtigt.
Die Lernreise versteht sich dabei nicht als isoliertes Weiterbildungsangebot, sondern als begleitendes Entwicklungsinstrument innerhalb der Förderphase. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen die erworbenen Kenntnisse und Methoden unmittelbar auf ihr eigenes Gründungsvorhaben anwenden, Er- gebnisse reflektieren, Feedback einholen und ihre nächsten unternehmerischen Schritte daraus ab- leiten. Dadurch entsteht eine kontinuierliche Verbindung zwischen Lernprozess und praktischer Grün- dungsentwicklung.
3. Los 1: Inhaltliche Konzeptionierung und Entwicklung von Lernmateria-
lien für Gründungsstipendiaten
3.1. Darstellung der Leistung Los 1 Gegenstand des Loses ist die fachliche, didaktische und redaktionelle Konzeption einer modularen Lernreise für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Niedersächsischen Gründungsstipendiums.
Die Lernreise soll Gründungsvorhaben von der Ideen- und Problementwicklung bis zur Vorbereitung konkreter Finanzierungs- und Wachstumsschritte begleiten. Ziel ist die Vermittlung eines fundierten Verständnisses unternehmerischer Zusammenhänge sowie die praktische Anwendung der Inhalte auf das jeweils eigene Gründungsvorhaben.
Die Inhalte sind so aufzubereiten, dass sie sowohl für Gründerinnen und Gründer mit ersten unterneh- merischen Erfahrungen als auch für Teilnehmende ohne umfangreiche Vorkenntnisse geeignet sind. Die Lernreise soll nicht ausschließlich Wissen vermitteln. Die Teilnehmenden sollen vielmehr dazu be- fähigt werden, die vermittelten Inhalte, Methoden und Instrumente unmittelbar auf ihr eigenes Grün- dungsvorhaben anzuwenden.
Der Auftragnehmer ist für die vollständige inhaltliche Ausarbeitung verantwortlich. Hierzu gehören ins- besondere die fachliche Recherche, die Strukturierung der Inhalte, die Erstellung der Texte sowie die Entwicklung geeigneter Aufgaben, Übungen, Reflexionsformate und Arbeitshilfen.
Inhaltliche Struktur der Lernreise
Die Lernreise soll die wesentlichen Entwicklungsphasen eines Gründungsvorhabens abbilden und die Stipendiatinnen und Stipendiaten von der persönlichen und unternehmerischen Standortbestimmung über die Entwicklung und Validierung des Geschäftsmodells bis hin zu Finanzierung, Markteintritt und strategischer Weiterentwicklung begleiten.
Modul 1: Unternehmerisches Mindset und Persönlichkeitsentwicklung Vermittlung grundlegender unternehmerischer Denk- und Handlungsmuster. Inhalte insbesondere: • Unternehmerische Selbstwirksamkeit • Umgang mit Unsicherheit und Risiken • Motivation und Zielsetzung • Resilienz und Fehlerkultur • Rollenverständnis als Gründerin bzw. Gründer
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Modul 2: Problem- und Chancenidentifikation Vermittlung von Methoden zur Identifikation relevanter Marktprobleme und Geschäftsmöglichkeiten. Inhalte insbesondere: • Problemverständnis • Kundenprobleme erkennen • Marktchancen identifizieren • Entwicklung erster Lösungsansätze • Validierung von Problemannahmen
Modul 3: Geschäftsmodell- und Produktentwicklung Einführung in die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle. Inhalte insbesondere: • Business Model Canvas • Lean Startup • Value Proposition Design • Produkt-Markt-Fit • Entwicklung von MVPs (Minimum Viable Products)
Modul 4: Zielgruppenverständnis und Kundennutzen Vermittlung wesentlicher Methoden der Kundenanalyse und Kundenzentrierung. Inhalte insbesondere: • Zielgruppenanalyse • Persona-Entwicklung • Customer Journey • Kundeninterviews • Kundennutzen und Mehrwerte
Modul 5: Marktanalyse, Wettbewerb und Positionierung Aufbau von Kompetenzen zur Markt- und Wettbewerbsbewertung. Inhalte insbesondere: • Marktgrößenanalyse • Wettbewerbsanalyse • Alleinstellungsmerkmale • Positionierung • Branchen- und Trendanalysen
Modul 6: Vertrieb, Marketing und Kommunikation Vermittlung von Grundlagen des Vertriebs und Marketings für Startups. Inhalte insbesondere: • Go-to-Market-Strategien • Vertriebsmodelle • Online-Marketing • Social Media • Markenaufbau und Kommunikation
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Modul 7: Preisgestaltung, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung Vermittlung betriebswirtschaftlicher und finanzieller Grundlagen. Inhalte insbesondere: • Kosten- und Erlösstrukturen • Preisgestaltung • Liquiditätsplanung • Finanzkennzahlen • Finanzierungsformen
Modul 8: Investor Readiness und Pitch Deck Vorbereitung auf Gespräche mit Investorinnen und Investoren. Inhalte insbesondere: • Aufbau eines Pitch Decks • Investorenansprache • Beteiligungsmodelle • Unternehmensbewertung • Vorbereitung von Pitch-Situationen
Modul 9: Teamaufbau und Organisation Vermittlung organisatorischer Grundlagen des Unternehmensaufbaus. Inhalte insbesondere: • Teamentwicklung • Rollenverteilung • Zusammenarbeit im Gründerteam • Führung und Kommunikation • Aufbau erster Organisationsstrukturen
Modul 10: Rechtliche und organisatorische Grundlagen Vermittlung grundlegender rechtlicher Fragestellungen für Startups. Inhalte insbesondere: • Rechtsformen • Gesellschaftsgründung • Beteiligungsverträge • Schutzrechte • Datenschutz und Compliance
Modul 11: Innovation, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz Einordnung aktueller Technologie- und Innovationstrends. Inhalte insbesondere: • Digitale Geschäftsmodelle • Einsatz von KI im Startup-Kontext • Automatisierung • Datenbasierte Geschäftsmodelle • Chancen und Risiken neuer Technologien
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Modul 12: Skalierung und strategische Weiterentwicklung Vorbereitung auf Wachstums- und Skalierungsphasen. Inhalte insbesondere: • Wachstumsstrategien • Kooperationen • Netzwerkaufbau • Internationalisierung • strategische Weiterentwicklung des Vorhabens
Modul 13: Testen und Prototyp Vermittlung von Methoden zur praxisnahen Erprobung und Weiterentwicklung der Geschäftsidee bzw. des Produkts. • Entwicklung und Erstellung von Prototypen • Auswahl geeigneter Testmethoden • Durchführung von Nutzer- und Kundentests • Auswertung und Einordnung von Feedback • Iterative Weiterentwicklung von Produkt, Dienstleistung und Geschäftsmodell
Anforderungen an die inhaltliche Ausarbeitung
Für jedes Modul ist eine einheitliche und nachvollziehbare didaktische Struktur zu entwickeln.
Hierzu gehören mindestens:
• Lernziele und zu vermittelnde Kompetenzen, • fachlich fundierte und zielgruppengerecht formulierte Lerntexte, • praxisorientierte Beispiele, • konkrete Bezüge zu Gründungsvorhaben, • Arbeits- und Transferaufgaben, • Reflexions- und Selbstlernaufgaben, • Checklisten und Leitfäden, • geeignete Vorlagen und Arbeitshilfen, • Selbsttests bzw. Wissensabfragen, • Empfehlungen für weiterführende Lern- und Arbeitsschritte.
Soweit fachlich sinnvoll, sollen etablierte Instrumente und Methoden wie beispielsweise Business Mo- del Canvas, Value Proposition Design, Lean Startup, Customer Journey, Persona-Entwicklung oder Pitch Deck eingesetzt werden.
Die Methoden sind jedoch nicht als Selbstzweck zu vermitteln. Entscheidend ist ihre konkrete Anwend- barkeit auf die Gründungsvorhaben der Teilnehmenden.
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Didaktische Anforderungen
Die Lernreise richtet sich an eine heterogene Zielgruppe mit unterschiedlichen fachlichen Hintergrün- den, Branchen, Gründungserfahrungen und Entwicklungsständen.
Die Inhalte müssen deshalb verständlich und niedrigschwellig zugänglich sein, gleichzeitig jedoch ei- nen fachlichen Anspruch aufweisen, der der Zielgruppe von Gründerinnen und Gründern gerecht wird.
Die Lernreise soll insbesondere
• die unternehmerische Selbstwirksamkeit stärken, • die Fähigkeit zur selbstständigen Problemlösung fördern, • zur kritischen Überprüfung eigener Annahmen anregen, • die Anwendung des Gelernten auf das eigene Gründungsvorhaben sicherstellen, • eine konstruktive Fehler- und Lernkultur unterstützen, • strategisches und unternehmerisches Denken fördern, • zur eigenständigen Weiterentwicklung des Gründungsvorhabens befähigen.
Die Lernreise soll praxisnah und aktivierend aufgebaut werden. Reine Wissensvermittlung ist auf das erforderliche Maß zu begrenzen.
Zu erbringende Arbeitsergebnisse
Der Auftragnehmer hat für sämtliche Module vollständig ausgearbeitete und unmittelbar weiterver- wendbare Inhalte vorzulegen.
Dies umfasst insbesondere die finale Modul- und Kapitelstruktur, sämtliche Lerntexte, Aufgabenstel- lungen, Übungen, Arbeitsblätter, Transfer- und Reflexionsaufgaben, Checklisten, Leitfäden, Vorlagen, Selbsttests und weitere im Rahmen des Konzeptes entwickelte Materialien.
Zusätzlich ist für jedes Modul kenntlich zu machen, an welchen Stellen eine visuelle oder audiovisuelle Aufbereitung im Rahmen der Basisleistung von Los 2 vorgesehen bzw. didaktisch sinnvoll ist.
Die Ergebnisse sind in offenen und editierbaren Dateiformaten (z.B. im Format DOCX oder als PDF- Datei) zu übergeben und so aufzubereiten, dass eine unmittelbare Übertragung in die bestehende di- gitale Lernumgebung möglich ist.
Sämtliche Inhalte sind ausschließlich in deutscher Sprache bereitzustellen.
3.2. Allgemeines Der Auftraggeber ist für den Dienstleister grundsätzlich der zentrale Ansprechpartner. Benötigte Infor- mationen und Unterlagen, die für die Ausführung der Leistungen relevant sind, werden dem Dienstleis- ter vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
3.3. Form der Zusammenarbeit Zur Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung ist während der gesamten Vertragslaufzeit eine regelmäßige und strukturierte Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorzuse- hen.
Es findet ein regelmäßiger Jour fixe zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Dieser erfolgt min- destens einmal monatlich mit einer Dauer von etwa 60 Minuten. Der Auftragnehmer organisiert Termi- nierung, Durchführung sowie die Protokollierung der Sitzungen. Das Protokoll ist dem Auftraggeber in- nerhalb von fünf Werktagen nach dem Termin zur Verfügung zu stellen.
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In den ersten vier Wochen nach Auftragserteilung findet der Jour fixe wöchentlich statt, um die Kon- zeption, Strukturierung und didaktische Ausrichtung der Lernreise abzustimmen. Der Rhythmus kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit den Erfordernissen angepasst werden.
Während der Initialisierungsphase erstellt der Auftragnehmer eine für Dritte nachvollziehbare Doku- mentation über den Fortschritt der Konzeption und Entwicklung der Lernmaterialien. Diese wird im Rahmen der Jour fixe vorgestellt.
Zusätzlich zu den Jour fixe-Terminen finden folgende Abstimmungs- und Übergabetermine statt: • Anfangsgespräch zu Vertragsbeginn zur Abstimmung der Arbeits- und Zeitplanung, • Feedbackgespräche zu wesentlichen Entwicklungsständen und Zwischenprodukten.
Die laufende Kommunikation erfolgt ergänzend per E-Mail, Telefon und/oder über ein durch den Auf- traggeber bereitgestelltes Online-Kommunikationstool.
Der Auftragnehmer führt alle sechs Wochen einen Leistungsabgleich durch. In diesem werden die er- brachten Leistungen, noch ausstehende Leistungen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen der Planung transparent und nachvollziehbar dokumentiert und dem Auftraggeber übergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur zielorientierten, kooperativen Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern, die durch Niedersachsen.next Startup eingebunden sind, insbesondere zur Gewähr- leistung der kompatiblen Weiterverarbeitung der Materialien in Los 2.
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3.4. Umsetzungszeitraum Der Umsetzungszeitraum beginnt nach der Auftragsvergabe und endet, ohne dass es einer Kündigung des Vertrages bedarf, am 30.06.2027.
Meilensteinplan für Los 1 und Los 2:
| Meilenstein | Termin | Leistung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Zuschlagserteilung | 18.12.2026 | Erteilung des Zuschlags | ||||||
| 2. Kick-off und Pro- jektstart | 04.01.2027 | Abstimmung der Gesamtstruktur, Lernlogik, 13 Module, Projektorganisation, Produktionsabläufe, Zuständigkeiten und Meilensteine | ||||||
| 3. Freigabe Gesamt- konzept | bis 08.01.2027 | Finale Modulstruktur, didaktisches Grundkonzept, ein- heitlicher Modulaufbau und Festlegung der audiovisuel- len Produktionslogik | ||||||
| 4. Inhaltspaket 1 | bis 15.01.2027 | Module 1–3 vollständig inhaltlich und redaktionell ausge- arbeitet und zur Freigabe vorgelegt | ||||||
| 5. Inhaltspaket 2 | bis 29.01.2027 | Module 4–6 vollständig inhaltlich und redaktionell ausge- arbeitet und zur Freigabe vorgelegt | ||||||
| 6. Videopaket 1 | bis 05.02.2027 | Videoinhalte für Module 1–3 in abnahmefähiger Fassung | ||||||
| 7. Inhaltspaket 3 | bis 12.02.2027 | Module 7–9 vollständig inhaltlich und redaktionell ausge- arbeitet und zur Freigabe vorgelegt | ||||||
| 8. Videopaket 2 | bis 19.02.2027 | Videoinhalte für Module 4–6 in abnahmefähiger Fassung | ||||||
| 9. Inhaltspaket 4 | bis 26.02.2027 | Module 10–13 vollständig inhaltlich und redaktionell aus- gearbeitet und zur Freigabe vorgelegt | ||||||
| 10. Videopaket 3 | bis 05.03.2027 | Videoinhalte für Module 7–9 in abnahmefähiger Fassung | ||||||
| 11. Videopaket 4 | bis 19.03.2027 | Videoinhalte für Module 10–13 sowie die zehn zu überar- beitenden Bestandsvideos in abnahmefähiger Fassung | ||||||
| 12. Gesamtprüfung und Schlusskorrektu- ren | 20.– 26.03.2027 | Abschließende inhaltliche, didaktische, gestalterische und technische Prüfung sowie Umsetzung der Schluss- korrekturen | ||||||
| 13. Endabnahme und Übergabe | bis 31.03.2027 | Vollständige Übergabe aller finalen Inhalte, Videos, Pro- jekt- und Quelldateien sowie Abschluss des Auftrags |
3.5. Auftragsvolumen Das Volumen für diesen Auftrag beläuft sich bis zum 30.06.2027 auf 25.000,00 Euro (netto). Daraus ergibt sich eine Auftragssummenbeschränkung von 25.000,00 Euro.
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3.6. Zeitplan der Vergabe Veröffentlichung/Versand: 12.10.2026
Einreichung der Bieterfragen bis: 29.10.2026, 12:00 Uhr
Einreichung der Angebote bis: 17.11.2026, 12:00 Uhr
Prüfung der Unterlagen gem. § 41 Abs. 1 UVgO: 18.11.2026
Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 UVgO: 20.11.2026
Prüfung/Wertung der Angebote bis: 04.12.2026
Mitteilung an nicht berücksichtige Bieter: 07.12.026
Auftragsvergabe. 18.12.2026
01.01.2027
30.04.2027 Zeitraum für Leistungserbringung Abrechnung der Leistungen bis spätestens 30.06.2027
Die Öffnung und die Prüfung der Unterlagen gem. § 56. Abs. 1 VgV / § 40 UVgO erfolgt durch die Nieder- sachsen.next GmbH. Im Anschluss an die Vergabeentscheidung werden die unterlegenen Auftragneh- mer gemäß § 16 NTVergG benachrichtigt. Die Auftragsvergabe (Vertragsabschluss) erfolgt nach Ablauf der in § 16 Abs. 2 NTVergG genannten Wartefrist.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt durch ein Team, bestehend aus mindestens zwei, ma- ximal fünf durch den Auftraggeber noch zu bestimmende Personen.
Für die Preisbewertung wird die in der Leistungsbeschreibung Teil A (Allgemeines) und im Informati- onsblatt zur Bewertung beschriebene Formel zur Punktevergabe genutzt.
Für die Wertung qualitativer Kriterien bewertet jeder Teilnehmer des Teams anhand der in der Leis- tungsbeschreibung –Teil A (Allgemeines) und im Informationsblatt zur Bewertung enthaltenen Frage- stellungen eigenständig. Aus den Einzelbewertungen wird für die Gesamtbewertung der vorliegenden Angebote das arithmetische Mittel pro Angebot gebildet.
Jedes Los wird separat bewertet.
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4. Los 2: Rahmenvertrag zur Visualisierung und Produktion der Videoin-
halte
4.1. Darstellung der Leistung Los 2
Die Vergabe von Los 2 erfolgt im Zuge einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 UVgO. Die nachfolgend beschriebene Leistung beschreibt zunächst die Basisleistung; sie bildet die Mindestabnahmemenge, zu dessen Abnahme sich der Auftraggeber verpflichtet. Über die Basisleistung hinaus kann der Auf- traggeber im Rahmen der untenstehend beschriebenen Einzelabrufe (Einzelabruf Typ 1-4) weitere Leistungen derselben Art beauftragen, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Gegenstand der Basisleistung sowie der Einzelabrufe ist die professionelle audiovisuelle Aufberei- tung ausgewählter Inhalte der im Rahmen von Los 1 entwickelten Lernreise. Die in Ziffer 4.1. be- schriebenen Einzelabrufe werden dann entsprechend dieselbe Aufbereitung für den Auftraggeber be- inhalten.
Der Auftragnehmer übernimmt hierzu die Konzeption, Planung, Gestaltung, Produktion und Nachbe- arbeitung der vorgesehenen Videoinhalte.
Grundlage der Produktion bilden ausschließlich die mit dem Auftraggeber abgestimmten und freige- gebenen Inhalte aus Los 1.
Die Videos sollen die schriftlichen Inhalte der Lernreise didaktisch sinnvoll ergänzen. Sie sollen insbe- sondere komplexe Zusammenhänge verständlich darstellen, zentrale Lerninhalte verdichten, kon- krete Anwendungsmöglichkeiten zeigen und die Teilnehmenden zur Weiterarbeit an ihrem eigenen Gründungsvorhaben motivieren.
Gegenstand der Basisleistung ist die mediale Aufbereitung, Visualisierung und Produktion digitaler Lerninhalte auf Basis der im Rahmen von Los 1 entwickelten Lernreise „Entrepreneurship Education für Gründungsstipendiaten". Die Ergebnisse von Los 1 werden dem Auftragnehmer vollständig bereit- gestellt.
Ziel ist die Erstellung kurzer, zielgruppengerechter Video- und Visualformate, die Gründungsstipendi- aten motivieren, aktivieren und zur Umsetzung eigener Ideen befähigen. Die Videos sollen dem CI für die bisherige Lernreise von Niedersachsen.next Startup vollständig entsprechen.
Anforderungen an die Videokonzeption
Für jedes vorgesehene Video entwickelt der Auftragnehmer zunächst ein inhaltliches und visuelles Konzept.
Dieses umfasst mindestens
• Ziel und Funktion des Videos innerhalb der Lernreise, • Kernaussagen, • Zielgruppenansprache, • Skript bzw. Sprechertext, • Storyboard oder vergleichbare Visualisierung des geplanten Ablaufs, • vorgesehene Realbild-, Grafik-, Animations- und Textelemente, • geplante Länge und Format.
Die Produktion darf erst nach Freigabe der jeweiligen Konzeption durch den Auftraggeber erfolgen.
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Videoformate
Die Lernreise wird insbesondere durch kurze, modular einsetzbare Micro-Learning-Formate unter- stützt.
Micro-Learning-Videos müssen jeweils einen klar abgegrenzten Begriff, Prozess, methodischen Schritt, Praxisimpuls oder Anwendungsfall behandeln und grundsätzlich auch einzeln verständlich sein.
Insgesamt sind pro Modul (siehe 3.1.) drei Videos zu erstellen. Die Videos müssen eine Länge von mindestens einer Minute und maximal drei Minuten haben. Bei insgesamt 13 Modulen ergibt sich so- mit eine Gesamtzahl von 39 Microlearning-Videos (Siehe Basisleistung im Leistungskatalog).
Die 39 Microlearning-Videos sollen nicht nach einem durchgehend einheitlichen Darstellungs- schema produziert werden. Vielmehr soll die audiovisuelle Umsetzung abwechslungsreich erfolgen und sich am jeweiligen Inhalt, Lernziel und didaktischen Zweck orientieren. Hierzu sind unterschiedli- che Video- und Visualisierungsformate einzusetzen bzw. miteinander zu kombinieren.
Der Auftragnehmer entwickelt im Rahmen der Konzeption geeignete Vorschläge für die jeweiligen Vi- deoformate und stimmt diese vor der Produktion mit dem Auftraggeber ab. Insbesondere kommen folgende Formate in Betracht:
• Animierte Erklärvideos Vollständig oder überwiegend animierte Videos, in denen Inhalte mithilfe von Illustrationen, Symbolen, Grafiken, Texten und bewegten Elementen vermittelt werden. Sie eignen sich ins- besondere zur Darstellung abstrakter Zusammenhänge, Modelle, Methoden und Prozesse.
• Whiteboard- und Sketch-Animationen Inhalte werden schrittweise in einem gezeichneten bzw. handskizzierten Stil entwickelt. Zeichnungen, Begriffe, Pfeile, Modelle oder Diagramme entstehen während der Erläuterung sichtbar und unterstützen dadurch die schrittweise Vermittlung eines Sachverhalts.
• Motion-Graphics-Videos Grafiken, Typografie, Icons, Diagramme, Zahlen und weitere Designelemente werden ani- miert und mit Sprechertext sowie gegebenenfalls weiteren audiovisuellen Elementen kombi- niert. Das Format eignet sich insbesondere für die kompakte Darstellung von Zusammenhän- gen, Daten, Abläufen und Kernaussagen.
• 2D- und 3D-Animationen Inhalte, Produkte, Prozesse oder Szenarien werden computeranimiert dargestellt. Die For- mate können insbesondere eingesetzt werden, wenn komplexere Abläufe oder Sachverhalte visuell veranschaulicht werden sollen.
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• KI-gestützte audiovisuelle Formate Für geeignete Inhalte können KI-gestützt erzeugte oder bearbeitete Animationen, Illustratio- nen, Szenen und weitere audiovisuelle Elemente eingesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine professionelle und gestalterisch konsistente Umsetzung sowie die Sicherstellung der erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte.
• Realbild- und Presenter-Videos Eine reale Person vermittelt einen Lerninhalt unmittelbar vor der Kamera. Die Person kann beispielsweise einen Sachverhalt erklären, eine Methode vorstellen oder konkrete Hand- lungsempfehlungen geben. Ergänzend können Texte, Grafiken und weitere visuelle Elemente eingeblendet werden.
• Presenter-Videos in Kombination mit Animationen Eine reale Person steht im Mittelpunkt des Videos. Parallel zur gesprochenen Erklärung wer- den passende Animationen, Grafiken, Modelle, Schlagwörter, Diagramme oder andere visu- elle Elemente eingeblendet. Dadurch sollen persönliche Ansprache und visuelle Wissensver- mittlung miteinander verbunden werden.
• Screencast- und Demonstrationsvideos Digitale Anwendungen, Tools, Plattformen oder konkrete Arbeitsschritte werden unmittelbar am Bildschirm gezeigt und durch Sprechertext oder eine moderierende Person erläutert.
• Szenische und anwendungsbezogene Kurzvideos Konkrete Situationen aus dem Gründungsalltag werden beispielhaft dargestellt. Dies können beispielsweise Kundengespräche, Pitchsituationen, Teamgespräche, Verhandlungen oder typische unternehmerische Entscheidungssituationen sein. Fachliche Inhalte sollen dadurch anhand konkreter Anwendungssituationen nachvollziehbar werden.
Die vorgenannten Formate stellen keine abschließende Aufzählung dar. Der Auftragnehmer kann wei- tere geeignete audiovisuelle Formate vorschlagen, sofern diese einen didaktischen und gestalteri- schen Mehrwert für die Lernreise bieten.
Bei der Auswahl der Formate ist auf eine angemessene Mischung unterschiedlicher Darstellungsfor- men zu achten. Eine ausschließlich gleichartige Produktion sämtlicher 39 Microlearning-Videos ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig müssen sämtliche Videos hinsichtlich Gestaltung, Bildsprache, Typo- grafie, wiederkehrender Elemente sowie Intro und Outro ein konsistentes Gesamtbild ergeben und sich in das Corporate Design sowie die bestehende digitale Lernumgebung von Niedersachsen.next einfügen. Die Verteilung der Formate erfolgt grundsätzlich in einem ausgewogenen Verhältnis und wird im Rahmen der Umsetzung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Konzeption darzustellen, welche Videoformate für die jeweili- gen Inhalte vorgesehen sind und aus welchen didaktischen Gründen das jeweilige Format gewählt wird. Die endgültige Festlegung und Freigabe der Videoformate erfolgt in Abstimmung mit dem Auf- traggeber.
Ergänzend sollten Realbildformate mit Gründerinnen und Gründern, Gründungsstipendiatinnen und Gründungsstipendiaten oder anderen geeigneten Personen eingesetzt werden. Sie sollen
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authentische Erfahrungen vermitteln, konkrete Einblicke in Gründungsprozesse ermöglichen und die Identifikation der Zielgruppe mit den Lerninhalten fördern.
Insgesamt sind 25 Interviews vorgesehen. Die Interviews können zusätzlich in kurze Reels aufberei- tet und dem Auftraggeber ergänzend zu den Microlearning-Videos zur Verfügung gestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung, Aufbereitung und Bereitstellung der Reels wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgestimmt.
Die Auswahl möglicher Interviewpersonen und Praxisbeispiele erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Ergänzend zur Neuproduktion der Videoinhalte übernimmt der Auftragnehmer die redaktionelle, ge- stalterische und technische Überarbeitung von insgesamt zehn bereits bestehenden Videos. Das Ausgangsmaterial wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ziel ist es, die bestehenden Videos so aufzubereiten, dass sie sich hinsichtlich Gestaltung, Aufbau und technischer Qualität einheitlich in die neu entwickelte digitale Lernreise einfügen und dem Corporate Design des Auftraggebers entsprechen.
Der Auftragnehmer übernimmt hierzu insbesondere den bedarfsgerechten Schnitt und die Nachbear- beitung des vorhandenen Videomaterials nach den Vorgaben des Auftraggebers, die Entfernung oder Anpassung nicht mehr benötigter Sequenzen, die Einbindung eines vom Auftraggeber vorgegebenen bzw. mit diesem abgestimmten Intros und Outros sowie die gestalterische Anpassung an das Corpo- rate Design (CI/CD) des Auftraggebers. Hierzu zählen insbesondere die Anpassung bzw. Einbindung von Logos, Schriften, Bauchbinden, Titel- und Textelementen, Einblendungen, Übergängen und weite- ren grafischen Elementen.
Soweit für eine einheitliche und professionelle Darstellung erforderlich, umfasst die Leistung ebenfalls die technische Optimierung des vorhandenen Materials, insbesondere hinsichtlich Bild, Ton, Laut- stärke, Format und Auflösung sowie die Erstellung bzw. Anpassung deutscher Untertitel.
Die konkreten Schnitt- und Änderungsanforderungen werden für die jeweiligen Videos durch den Auf- traggeber vorgegeben bzw. im Rahmen der Umsetzung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab- gestimmt. Vor der finalen Fertigstellung sind die bearbeiteten Videos dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Für jedes Video sind die im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung vorgese- henen Korrekturschleifen (min. drei Korrekturschleifen) zu berücksichtigen.
Die zehn überarbeiteten Videos sind in einem für die bestehende digitale Lernumgebung geeigneten Format bereitzustellen. Neben den finalen Videodateien sind sämtliche im Rahmen der Bearbeitung neu erstellten und für eine spätere Weiterbearbeitung erforderlichen Projekt- und Quelldateien struk- turiert an den Auftraggeber zu übergeben.
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Gestalterische und technische Anforderungen
Die Videoinhalte müssen professionell, zeitgemäß, hochwertig und für die Zielgruppe der Gründungs- stipendiatinnen und Gründungsstipendiaten geeignet gestaltet sein.
Die bestehende digitale Lernreise von Niedersachsen.next Startup dient hinsichtlich Corporate De- sign und visueller Grundlogik als Referenz. Die neue Lernreise soll sich gestalterisch in die beste- hende Lernumgebung einfügen und zugleich der erwachsenen Zielgruppe der Gründungsstipendia- tinnen und Gründungsstipendiaten gerecht werden.
Die Videos können Realbild, Animationen, Grafiken, Illustrationen, Texteinblendungen und weitere geeignete Visualisierungselemente kombinieren.
Die Medien sind in gängigen und plattformfähigen Dateiformaten, insbesondere MP4, in hoher Auflö- sung und grundsätzlich im Seitenverhältnis 16:9 bereitzustellen. Ergänzend sind sämtliche im Rah- men des Auftrags erstellten und zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Quelldateien in offenen bzw. editierbaren Formaten zu übergeben.
Abstimmungs-, Freigabe- und Korrekturprozess
Die Entwicklung der Lernreise erfolgt in enger und kontinuierlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer darf wesentliche konzeptionelle, inhaltliche, didaktische oder gestalterische Ent- scheidungen nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber finalisieren.
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich nach dem folgenden Verfahren:
Konzeption → Abstimmung → Zwischenstand → Feedback → Überarbeitung → Freigabe → finale Umsetzung
Für die inhaltlichen Module sowie die einzelnen Videoproduktionen sind verbindliche Freigabepunkte vorzusehen.
Für jedes wesentliche Arbeitsergebnis sind bis zu drei Korrekturschleifen durch den Auftragnehmer einzuplanen. Änderungswünsche, die sich innerhalb des vereinbarten Leistungsgegenstands bewe- gen, sind Bestandteil der geschuldeten Leistung.
Eine Weiterverarbeitung oder Finalisierung von Arbeitsergebnissen, für die eine vorherige Freigabe ver- einbart wurde, erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
Projektmanagement und Termintreue
Die Einhaltung der vereinbarten Termine und Meilensteine stellt eine wesentliche Anforderung an die Leistungserbringung dar.
Der Auftragnehmer erstellt zu Beginn des Projektes einen verbindlichen Projekt- und Produktionsplan, aus dem mindestens die einzelnen Arbeitspakete, Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiträume, Abstim- mungs- und Freigabezeitpunkte sowie Liefertermine hervorgehen.
Der Projektplan ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und nach Freigabe fortlaufend zu aktualisieren.
Der Auftragnehmer hat den Projektfortschritt kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen, dass vereinbarte Zwischen- und Endtermine eingehalten werden.
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Erkennbare Verzögerungen, Qualitätsrisiken oder sonstige Umstände, die die fristgerechte Leistungs- erbringung gefährden können, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen, um Auswirkungen auf den Ge- samtzeitplan möglichst zu vermeiden.
Ein regelmäßiger Leistungsabgleich stellt transparent dar, welche Leistungen bereits erbracht wurden, welche Leistungen sich in Bearbeitung befinden, welche Leistungen noch ausstehen und ob Abwei- chungen vom vereinbarten Projektplan bestehen.
Qualitätssicherung und Abnahme
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die fachliche, redaktionelle, didaktische, gestalterische und technische Qualität der von ihm erstellten Leistungen.
Vor Übergabe an den Auftraggeber sind sämtliche Arbeitsergebnisse einer internen Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer zu unterziehen.
Bei textlichen und didaktischen Inhalten umfasst dies insbesondere die Prüfung auf fachliche Richtig- keit, Verständlichkeit, sprachliche Qualität, Konsistenz, Zielgruppengerechtigkeit und Übereinstim- mung mit den freigegebenen Konzepten.
Bei Videoinhalten umfasst die Qualitätssicherung insbesondere Bild- und Tonqualität, Schnitt, Unter- titel, grafische Elemente, Verständlichkeit, inhaltliche Richtigkeit sowie die Einhaltung der vereinbar- ten technischen Anforderungen.
Die endgültige Abnahme der jeweiligen Arbeitsergebnisse erfolgt durch den Auftraggeber.
Mit der finalen Übergabe sind sämtliche vereinbarten Inhalte, Medienprodukte, Arbeitsdateien, Quell- dateien und erforderlichen Dokumentationen vollständig, nachvollziehbar strukturiert und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
Einzelabrufe weiterer Leistungen außerhalb der Basisleistung
Die Vergabe erfolgt für Los 2 im Wege einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 UVgO. Verbindlich ab- zunehmen ist ausschließlich die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellte Basisleistung (Min- destabnahme). Der Auftraggeber behält sich vor, darüber hinaus einseitig weitere Leistungen dersel- ben Art (insbesondere weitere Micro-Learning-Videos, Interview-/Realbildformate sowie die redaktio- nelle, gestalterische und technische Überarbeitung weiterer bereits bestehender Videos) im Wege von Einzelabrufen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich dabei um dieselben Leis- tungen, wie sie vorstehend für die Basisleistung beschrieben sind.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Abruf außerhalb der Basisleistung besteht nicht; der Auf- tragnehmer kann einen Abruf weder verlangen noch einseitig herbeiführen. Über Art, Umfang und Zeitpunkt eines Abrufs entscheidet der Auftraggeber innerhalb der nachstehend genannten Mengen einseitig; der konkrete Zeitpunkt der Leistungserbringung wird nach einem Abruf im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
Für abgerufene Leistungen gelten dieselben Anforderungen, Qualitätsstandards sowie Abstim- mungs-, Freigabe- und Korrekturprozesse wie für die vorstehend dargestellten Leistungen des Los 2. Die Vergütung erfolgt zu den vom Auftragnehmer im Angebot kalkulierten Einzelpreisen je Leistungs- einheit (je Einzelabruf); eine gesonderte Preisverhandlung im Zusammenhang mit einem Abruf findet nicht statt. Abrufe sind bis zu folgendem Umfang möglich, jeweils einzeln und unabhängig voneinan- der:
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Einzelabruf Typ 1 – Überarbeitung weiterer Bestandsvideos Im Rahmen dieser Art des Einzelabrufes können bis zu 20 weitere bereits bestehende Videos durch den Auftragnehmer redaktionell, gestalterisch und technisch überarbeitet werden, entsprechend den vorstehend beschriebenen Anforderungen an die Überarbeitung bestehender Videos, zu den im Leis- tungskatalog kalkulierten Preisen je Video.
Einzelabruf Typ 2 – Erweiterung um die Zielgruppe betreuende Einrichtungen Im Rahmen dieser Art des Einzelabrufes können für die Zielgruppe der betreuenden Einrichtungen bis zu 25 Micro-Learning-Videos sowie bis zu 10 Interviews bzw. Realbildformate neu produziert werden. Ergänzend können bis zu 5 bereits bestehende Videos für diese Zielgruppe redaktionell, gestalterisch und technisch überarbeitet werden. Die Leistungen entsprechen inhaltlich, didaktisch und produkti- onstechnisch den vorstehend für Los 2 dargestellten Anforderungen.
Einzelabruf Typ 3 – Erweiterung um die Zielgruppe Studierende Im Rahmen dieser Option können für die Zielgruppe der Studierenden bis zu 25 Micro-Learning-Vi- deos sowie bis zu 15 Interviews bzw. Realbildformate neu produziert werden. Ergänzend können bis zu 20 bereits bestehende Videos für diese Zielgruppe redaktionell, gestalterisch und technisch über- arbeitet werden. Die Leistungen entsprechen inhaltlich, didaktisch und produktionstechnisch den vorstehend für Los 2 dargestellten Anforderungen.
Einzelabruf Typ 4 – Erweiterung um die Zielgruppe akademisches Personal Im Rahmen dieser Option können für die Zielgruppe des akademischen Personals bis zu 25 Micro- Learning-Videos sowie bis zu 20 Interviews bzw. Realbildformate neu produziert werden. Ergänzend können bis zu 20 bereits bestehende Videos für diese Zielgruppe redaktionell, gestalterisch und tech- nisch überarbeitet werden. Die Leistungen entsprechen inhaltlich, didaktisch und produktionstech- nisch den vorstehend für Los 2 dargestellten Anforderungen.
Die Typen der Einzelabrufe Typ 1 bis 4 können unabhängig voneinander abgerufen werden. Für die im Rahmen dieser Optionen abgerufenen Leistungen gelten die vorstehend genannten Regelungen zu Timing, Anforderungen, Qualitätsstandards sowie Vergütung entsprechend.
4.2. Allgemeines Der Auftraggeber ist für den Dienstleister grundsätzlich der zentrale Ansprechpartner. Benötigte Infor- mationen und Unterlagen, die für die Ausführung der Leistungen relevant sind, werden dem Dienstleis- ter vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
4.3. Form der Zusammenarbeit
Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und termingerechten Umsetzung findet während des gesamten Leistungszeitraums eine regelmäßige und strukturierte Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
Zu Beginn des Projektes findet ein Kick-off-Termin statt. Im Rahmen dieses Termins werden insbeson- dere Projektorganisation, Zuständigkeiten, Arbeitsweise, Kommunikationswege, Zeitplanung, Meilen- steine sowie das Freigabeverfahren verbindlich abgestimmt.
In der Konzeptions- und Produktionsphase findet grundsätzlich ein regelmäßiger Jour fixe zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. In arbeitsintensiven Projektphasen kann dieser wöchentlich durchgeführt werden. Der konkrete Rhythmus wird zu Projektbeginn festgelegt und kann im gegensei- tigen Einvernehmen entsprechend dem Projektfortschritt angepasst werden.
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Der Auftragnehmer ist für die Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Termine verantwort- lich.
Im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungen sind insbesondere der aktuelle Bearbeitungsstand, an- stehende Arbeitsschritte, erforderliche Entscheidungen, offene Punkte, vereinbarte Fristen sowie mögliche Risiken für den Projektverlauf transparent darzustellen.
Die laufende Kommunikation erfolgt ergänzend per E-Mail, Telefon und/oder über ein durch den Auf- traggeber bereitgestelltes Online-Kommunikationstool.
4.4. Umsetzungszeitraum
Die Rahmenvereinbarung wird für die Zeit von der Auftragsvergabe bis zum 31.12.2029 geschlossen. Sie endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Innerhalb dieser Laufzeit ist der Auftraggeber zur Abnahme der Mindestleistung (Basisleistung gemäß dieser Leistungsbeschreibung) verpflichtet. Der Umsetzungszeitraum für die Basisleistung beginnt nach der Auftragsvergabe und endet am 31.12.2026; die konkrete Umsetzung richtet sich nach dem in Ziffer 3.4 dargestellten Meilensteinplan.
Die in Ziffer 4.1 beschriebenen Einzelabrufe sind zusätzliche, freiwillige Abrufe aus der Rahmenver- einbarung. Der Auftraggeber kann jeden Einzelabrufstyp einseitig spätestens bis zum 30.06.2029 ab- rufen. Die im Rahmen eines Abrufs bestellten Leistungen sind vom Auftragnehmer spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig zu erbringen. Den konkreten Zeitpunkt der Leistungserbringung legen Auftraggeber und Auftragnehmer nach dem jeweiligen Abruf einvernehmlich fest.
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Meilensteinplan für Los 1 und Los 2:
| Meilenstein | Termin | Leistung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Zuschlagserteilung | 18.12.2026 | Erteilung des Zuschlags | ||||||
| 2. Kick-off und Pro- jektstart | 04.01.2027 | Abstimmung der Gesamtstruktur, Lernlogik, 13 Module, Projektorganisation, Produktionsabläufe, Zuständigkeiten und Meilensteine | ||||||
| 3. Freigabe Gesamt- konzept | bis 08.01.2027 | Finale Modulstruktur, didaktisches Grundkonzept, ein- heitlicher Modulaufbau und Festlegung der audiovisuel- len Produktionslogik | ||||||
| 4. Inhaltspaket 1 | bis 15.01.2027 | Module 1–3 vollständig inhaltlich und redaktionell ausge- arbeitet und zur Freigabe vorgelegt | ||||||
| 5. Inhaltspaket 2 | bis 29.01.2027 | Module 4–6 vollständig inhaltlich und redaktionell ausge- arbeitet und zur Freigabe vorgelegt | ||||||
| 6. Videos Paket 1 | bis 05.02.2027 | Videoinhalte für Module 1–3 in abnahmefähiger Fassung | ||||||
| 7. Inhaltspaket 3 | bis 12.02.2027 | Module 7–9 vollständig inhaltlich und redaktionell ausge- arbeitet und zur Freigabe vorgelegt | ||||||
| 8. Videos Paket 2 | bis 19.02.2027 | Videoinhalte für Module 4–6 in abnahmefähiger Fassung | ||||||
| 9. Inhaltspaket 4 | bis 26.02.2027 | Module 10–13 vollständig inhaltlich und redaktionell aus- gearbeitet und zur Freigabe vorgelegt | ||||||
| 10. Videos Paket 3 | bis 05.03.2027 | Videoinhalte für Module 7–9 in abnahmefähiger Fassung | ||||||
| 11. Videos Paket 4 | bis 19.03.2027 | Videoinhalte für Module 10–13 sowie die zehn zu überar- beitenden Bestandsvideos in abnahmefähiger Fassung | ||||||
| 12. Gesamtprüfung und Schlusskorrektu- ren | 20.– 26.03.2027 | Abschließende inhaltliche, didaktische, gestalterische und technische Prüfung sowie Umsetzung der Schluss- korrekturen | ||||||
| 13. Endabnahme und Übergabe | bis 31.03.2027 | Vollständige Übergabe aller finalen Inhalte, Videos, Pro- jekt- und Quelldateien sowie Abschluss des Auftrags | ||||||
| 14. Evtl. Einzelabrufe | Bis zum 30.6.2029 abgerufen und bis zum 31.12.finali- siert | Wird im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufes geklärt und mit dem Auftraggeber koordiniert. |
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4.5. Auftragsvolumen Auftragssummenbeschränkung:
Die Vergabe erfolgt im Wege einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 UVgO. Die in dieser Leistungsbe- schreibung dargestellte Basisleistung stellt die Mindestleistung der Rahmenvereinbarung dar, zu de- ren Abruf sich der Auftraggeber verbindlich verpflichtet. Die in Ziffer 4.1 beschriebenen Einzelabrufe Typ 1 bis 4 sind zusätzliche, im Rahmen derselben Rahmenvereinbarung optional abrufbare Leistun- gen; zu ihrem Abruf ist der Auftraggeber nicht verpflichtet.
Das Volumen für die Basisleistung dieses Auftrages beläuft sich bis zum 31.12.2026 auf 75.000,00 Euro (netto).
Aus den in Ziffer 4.1 genannten Höchstmengen ergeben sich die nachfolgenden Höchstwerte je Op- tion. Für die Optionen, die im Rahmen der Rahmenvereinbarung durch den Auftraggeber jeweils spä- testens bis zum 30.06.2029 abgerufen und bis zum 31.12.2029 umgesetzt werden müssen, gelten folgende gesonderte Höchstwerte:
Die Auftragssummenbeschränkung für Einzelabruf Typ 1 beläuft sich auf 8.000 Euro netto (bis zu 20 überarbeitete Videos).
Die Auftragssummenbeschränkung für Einzelabruf Typ 2 beläuft sich auf 22.000 Euro netto (bis zu 25 Micro-Learning-Videos, bis zu 10 Interviews sowie bis zu 5 überarbeitete Videos).
Die Auftragssummenbeschränkung für Einzelabruf Typ 3 beläuft sich auf 31.750 Euro netto (bis zu 25 Micro-Learning-Videos, bis zu 15 Interviews sowie bis zu 20 überarbeitete Videos).
Die Auftragssummenbeschränkung für Einzelabruf Typ 4 beläuft sich auf 35.500 Euro netto (bis zu 25 Micro-Learning-Videos, bis zu 20 Interviews sowie bis zu 20 überarbeitete Videos).
Der geschätzte Gesamtauftragswert der Rahmenvereinbarung (Basisleistung zuzüglich sämtlicher möglicher Einzelabrufe) beträgt somit bis zu 172.250 Euro netto (75.000 Euro netto Mindestleistung zuzüglich bis zu 97.250 Euro netto für die Optionen 1 bis 4) und ist bei der Schätzung des Auftrags- wertes gemäß § 3 UVgO zugrunde zu legen. Die Bieter haben ein Gesamtangebot für die Mindestleis- tung und sämtliche Einzelabruf Typen abzugeben; die Auftragssummenbeschränkung für das Ange- bot beträgt entsprechend 172.250 Euro netto. Die Wertung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage dieses Gesamtpreises einschließlich der Optionen.
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4.6. Zeitplan der Vergabe Veröffentlichung/Versand: 12.10.2026
Einreichung der Bieterfragen bis: 29.10.2026, 12:00 Uhr
Einreichung der Angebote bis: 17.11.2026, 12:00 Uhr
Prüfung der Unterlagen gem. § 41 Abs. 1 UVgO: 18.11.2026
Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 UVgO: 20.11.2026
Prüfung/Wertung der Angebote bis: 04.12.2026
Mitteilung an nicht berücksich- tige Bieter: 07.12.026
Auftragsvergabe. 18.12.2026
Zeitraum für Leistungserbrin- 01.01.2027 gung - 31.12.2029
Die Öffnung und die Prüfung der Unterlagen gem. § 56. Abs. 1 VgV / § 40 UVgO erfolgt durch die Nieder- sachsen.next GmbH. Im Anschluss an die Vergabeentscheidung werden die unterlegenen Auftragneh- mer gemäß § 16 NTVergG benachrichtigt. Die Auftragsvergabe (Vertragsabschluss) erfolgt nach Ablauf der in § 16 Abs. 2 NTVergG genannten Wartefrist.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt durch ein Team, bestehend aus mindestens zwei, ma- ximal fünf durch den Auftraggeber noch zu bestimmende Personen.
Für die Preisbewertung wird die in der Leistungsbeschreibung Teil A (Allgemeines) und im Informati- onsblatt zur Bewertung beschriebene Formel zur Punktevergabe genutzt.
Für die Wertung qualitativer Kriterien bewertet jeder Teilnehmer des Teams anhand der in der Leis- tungsbeschreibung –Teil A (Allgemeines) und im Informationsblatt zur Bewertung enthaltenen Frage- stellungen eigenständig. Aus den Einzelbewertungen wird für die Gesamtbewertung der vorliegenden Angebote das arithmetische Mittel pro Angebot gebildet.
Jedes Los wird separat bewertet.
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5. Verweis auf Angebotserstellung
Die Leistungsbeschreibung Teil B gibt die nötigen inhaltlichen Informationen zur Angebotserstellung wieder.
Für die formalen Bedingungen zur Angebotserstellung (Einzureichende Unterlagen, Formalien zu Un- terlagen usw.) entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung Teil A - Verfahren und Grundsätze der Vergabe, insbesondere 1. 3 ff. Außerdem finden Sie eine Auflistung aller einzureichender Unterlagen im Schreiben „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ und „Angebotsschreiben“.
5.1. Hinweise zur Konzepterstellung
Inhalt Kurzkonzept Los 1: Im Kurzkonzept soll die Beschreibung der didaktischen und inhaltlichen Herangehensweise des ge- planten Auftrags, sowie die Infos zur Qualitätssicherung und Terminsicherheit der Videoproduktionen erfolgen (Siehe Bewertungskriterien).
Inhalt Kurzkonzept Los 2 In dem Konzept soll die Umsetzung des Auftrags beschrieben werden. Es soll insbesondere auf die di- daktische und technische Umsetzung eingegangen werden.
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