Eigenerklärung Verhaltensstandards im
Direktauftrag / Vergabeverfahren
(1) Von allen Teilnehmenden am Vergabeverfahren – einschließlich ihrer Vertreterinnen und Vertreter, Präsentierenden und sonstigen Kontaktpersonen – wird erwartet, dass sie sich während des gesamten Verfahrens, insbesondere bei Bietergesprächen, Verhandlungen, Präsentationen und sonstigen Kontakten mit dem Auftraggeber, in einer Weise verhalten, die:
- die Würde aller anwesenden Personen achtet,
- frei von Diskriminierung, Belästigung oder Benachteiligung aufgrund der in § 1 AGG genannten Merkmale ist (insbesondere Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität),
- frei von rassistischen, sexistischen, frauenfeindlichen, homo- oder transfeindlichen sowie menschenwürdeverletzenden Äußerungen, Gesten oder Verhaltensweisen ist.
(2) Verstöße gegen diese Verhaltensstandards während des Vergabeverfahrens werden als schwere berufliche Verfehlung im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB gewertet und können zum sofortigen Ausschluss des betreffenden Bieters vom Vergabeverfahren führen.
(3) Der Auftraggeber wird Verstöße unverzüglich dokumentieren und dem Bieter schriftlich mitteilen. Dem Bieter wird Gelegenheit zur kurzfristigen Stellungnahme gegeben, bevor eine Ausschlussentscheidung getroffen wird. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß derart schwerwiegend ist, dass eine weitere Teilnahme am laufenden Verfahrensschritt (z.B. Präsentation) unzumutbar ist; in diesem Fall kann der Auftraggeber den Verfahrensschritt für den betreffenden Bieter sofort beenden.
(4) Dokumentierte Verstöße können darüber hinaus im Rahmen künftiger Vergabeverfahren als Ausschlussgrund herangezogen werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Verhaltens- und Wertestandards bei der Vertragsausführung
Antidiskriminierung und Respekt
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Gleichbehandlung und der Menschenwürde zu achten und einzuhalten. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Diskriminierung, Belästigung und Benachteiligung aufgrund der in § 1 AGG genannten Merkmale (Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität).
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Mitarbeitende, die mit der Ausführung dieses Auftrags befasst sind, entsprechend geschult und über die geltenden Anforderungen informiert sind.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die in Abs. 1 genannten Grundsätze ist der Auftraggeber berechtigt:
- eine Vertragsstrafe in Höhe von [5 der Auftragssumme, mindestens EUR 2.500,00] geltend zu machen,
- den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
(4) Als schwerwiegender Verstoß gilt insbesondere ein Verhalten, das durch rechtskräftige behördliche oder gerichtliche Entscheidung festgestellt wurde, oder ein Verhalten, das der Auftragnehmer trotz schriftlicher Abmahnung durch den Auftraggeber nicht abstellt.
Bonn, 15.07.2026 Unterschrift: __________________________