[Seite 1]
Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen
Vordruck zur Umsetzung Ihrer Informationspflicht gemäß § 4 Absatz 3 Bundestariftreuege- setz (BTTG)
- Für Ihre Verwendung – bitte nicht an uns zurücksenden -
Das Umweltbundesamt ist gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 BTTG verpflichtet, Ihnen diesen Vor- druck zur Erfüllung Ihrer Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern, die Sie im Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 5 BTTG zur Leistungserbringung im Rahmen des Auftrags einset- zen, zur Verfügung zu stellen.
[Seite 2]
Information über tarifliche Arbeitsbedingungen bei Einsatz im Rahmen eines öffentli-
chen Auftrags nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG)
Arbeitgeber: [Name/Firma]
Arbeitnehmer/in: [Name]
Datum: [Datum]
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
wir informieren Sie hiermit darüber, dass Sie im Rahmen des folgenden öffentlichen Auftrags
eingesetzt werden:
Öffentlicher Auftraggeber: [Behörde/Bundesstelle]
Bezeichnung des Auftrags: [Projekt/Auftrag]
Voraussichtlicher Einsatzzeitraum: [Zeitraum]
Für die Dauer Ihres Einsatzes im vorgenannten öffentlichen Auftrag gelten für Ihr Arbeitsver-
hältnis mindestens die tariflichen Arbeitsbedingungen nach der Rechtsverordnung [Bezeich-
nung der einschlägigen Rechtsverordnung], soweit diese nach dem Bundestariftreuegesetz
einzuhalten sind.
Mit Beendigung Ihres Einsatzes für den genannten Auftrag gelten wieder ausschließlich die
Regelungen, die bisher auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung gefunden haben.
Zur Erfüllung gesetzlicher Prüf- und Kontrollpflichten kann es erforderlich sein, personenbe-
zogene Daten zu Ihrem Einsatz, zu Arbeitszeiten und zur Vergütung zu verarbeiten oder ge-
genüber öffentlichen Stellen offenzulegen.