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Datum: 21.10.2026
Az: 39 730/00020
Projektnr. 212636
Leistungsbeschreibung
Thema: „Überarbeitung der DE EN ISO 14091 für Klimarisikobewertungen, hier: Leitung der ISO-Arbeitsgruppe.“
Inhaltsverzeichnis
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Hintergrund und Problemstellung ....................................................................... 2
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Ziel und Gegenstand des Projektes ..................................................................... 2
2.1 Aufgabestellung ............................................................................................. 2 2.2 AP 1: Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der ISO 14091 leiten ............................ 3 2.2.1 Übernahme des Vorsitzes der ISO-Arbeitsgruppe ........................................ 3 2.2.2 Redaktionelle Arbeit und fachliche Abstimmung ......................................... 4 2.3 AP 2: Abstimmung der deutschen Position zur ISO 14091 begleiten .................. 5
- Berichterstattung ............................................................................................... 5
3.1 Sachstandsberichte ....................................................................................... 5 3.2 Abschlussbericht ........................................................................................... 5
- Projektorganisation ........................................................................................... 6
4.1 Zeitplan ......................................................................................................... 6 4.2 Besprechungen .............................................................................................. 6 4.3 Sonstiges ...................................................................................................... 6
- Anforderungen an das Angebot/die Leistungsausführung .................................... 7
5.1 Allgemeine Anforderungen an das Angebot...................................................... 7 5.2 Anforderungen an die Leistungserbringung ..................................................... 7 5.3 Kostendarstellung .......................................................................................... 8
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Eignung des/der Auftragnehmers/in ................................................................... 9
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Zuschlags-/Wertungskriterien .......................................................................... 10
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Literatur / Referenzen ...................................................................................... 13
Umweltbundesamt Das Umweltbundesamt begrüßt die Verwendung von Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle Umweltfreundlichem Recyclingpapier.
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- Hintergrund und Problemstellung
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) bietet mit der Reihe der Klimaanpas- sungs-Normen 14090 und folgenden einen international abgestimmten Rahmen, mit dem Organisationen systematisch und nachvollziehbar auf die Folgen des Klimawandels reagie- ren können. Die Reihe definiert einheitliche Begriffe, beschreibt Methoden und gibt Leitli- nien. Die Normenfamilie ermöglicht es Kommunen, Unternehmen und Behörden Klimarisi- ken vergleichbar zu bewerten, priorisierte Maßnahmen abzuleiten und deren Umsetzung sowie Wirksamkeit über die Zeit zu überwachen. Dadurch schaffen ISO-Normen Planungs- sicherheit, unterstützen fundierte Entscheidungen und fördern die Integration von Klima- anpassung in bestehende Management- und Governancestrukturen.
Die DIN EN ISO 14091 trägt den Titel „Anpassung an den Klimawandel – Leitlinien für Vul- nerabilität, Auswirkungen und Risikobewertung". Die Norm gibt Organisationen einen strukturierten Leitfaden, um klimawandelbedingte Risiken systematisch zu bewerten. Sie hilft dabei die Vulnerabilität (Anfälligkeit) einer Organisation gegenüber Klimafolgen zu verstehen, die Auswirkungen des Klimawandels zu analysieren und insgesamt eine fun- dierte Risikobewertung durchzuführen. Aufbauend auf diese Norm können Anpassungs- maßnahmen geplant, umgesetzt und zu überwacht werden.
Die DIN EN ISO 14091 richtet sich an Organisationen aller Art und Größe – von Kommunen über Unternehmen bis zu Behörden – und unterstützt sowohl Einsteiger als auch erfahrene Anwender bei der klimabezogenen Entscheidungsfindung. Sie wurde 2021 veröffentlicht und anschließend auch in das europäische und deutsche Normenwerk übernommen.
Alle ISO-Normen durchlaufen einen festen Lebenszyklus, in dem sie nach fünf Jahren einer Überprüfung unterzogen werden. Dieser „systematic review“ erfolgte 2026 und in der Kon- sequenz wurde ein Überarbeitungsbedarf festgestellt. Folglich wird die DIN EN ISO 14091 ab 2027 überarbeitet.
- Ziel und Gegenstand des Projektes
2.1 Aufgabestellung
Aufgabe dieses Projektes ist die Übernahme des Vorsitzes (Convenor) der ISO-Arbeits- gruppe zur Überarbeitung der ISO 14091. Der Convenor einer Arbeitsgruppe (WG) ist die oder der neutrale Vorsitzende, welche(r) die Entwicklung des Normprojektes leitet und für dessen planmäßigen Fortschritt verantwortlich ist. Die Aufgabe umfasst in diesem Fall auch die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der WG sowie die fachlich-redaktio- nelle Erstellung von Textentwürfen und deren Abstimmung mit den beteiligten Experten.
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Die organisatorische Betreuung der Arbeitsgruppe erfolgt durch ein Sekretariat beim Deut- schen Institut für Normung (DIN) und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
2.2 AP 1: Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der ISO 14091 leiten
2.2.1 Übernahme des Vorsitzes der ISO-Arbeitsgruppe
Der Auftragnehmer übernimmt den Vorsitz (Convenor) der ISO-Arbeitsgruppe zur Überar- beitung der ISO 14091. Der Convenor ist für die Leitung der Arbeitsgruppe verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Sitzungen einberufen und leiten: Der Convenor organisiert und moderiert die WG-Sit- zungen (präsenz, hybrid oder virtuell) und sorgt für eine faire, konsensorientierte Dis- kussion.
Konsens herbeiführen: Er führt die Expertinnen und Experten neutral und international, stellt sicher, dass alle Positionen gehört werden, und treibt Entscheidungen im Konsens voran.
Projektmanagement: Der Convenor steuert die zugewiesenen Normprojekte gemäß Zeitplan, überwacht Meilensteine und dokumentiert den Programmfortschritt.
Dokumentenmanagement: Er verteilt WG-Dokumente über die ISO-Plattform, koordi- niert Entwürfe, bereitet Stellungnahmen zu Kommentaren vor und empfiehlt nächste Verfahrensschritte (z. B. Ballot-Empfehlungen).
Verfahrenssicherheit: Der Convenor stellt die Einhaltung der ISO/IEC-Directives sicher, agiert in rein internationaler Kapazität ohne nationale oder organisatorische Interessen und beachtet den ISO-Verhaltenskodex.
Das zugehörige Sekretariat am DIN berät und unterstützt den Convenor, so übernimmt es die Protokollführung, dokumentiert den Umgang mit Änderungsvorschlägen, übernimmt das praktische Dokumentenmanagement und berät in Fragen der Verfahrenssicherheit.
Der konkrete Zeitplan steht noch nicht fest, ebenso ob die Sitzungen jeweils physisch, hyb- rid oder rein virtuell stattfinden. Diese Fragen werden in der Regel mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe auf der ersten Sitzung abgestimmt. Für das Angebot ist zur Sicherheit mit folgendem (fiktiven) Einsatz zu kalkulieren:
2027
1. Sitzung der Arbeitsgruppe für drei Tage in Deutschland. Angenommener Ort: Berlin
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2. Sitzung der Arbeitsgruppe für drei Tage in einer europäischen Hauptstadt, Angenom- mener Ort: London, UK
2028
3. Sitzung für drei Tage in einer außereuropäischen Stadt, Angenommener Ort: Vancou- ver, Kanada
4. Sitzung der Arbeitsgruppe für drei Tage in einer europäischen Hauptstadt, Angenom- mener Ort: London, UK
2029
5. Sitzung der Arbeitsgruppe aufgeteilt in vier Online-Termine a vier Stunden
2.2.2 Redaktionelle Arbeit und fachliche Abstimmung zwischen den Sitzungen
Die ISO 14091 besteht bereits und wird in diesem Projekt überarbeitet. Es ist zu erwarten, dass deutliche Umformulierungen vorgeschlagen werden. Hier gilt es, das grundsätzliche Vorgehen nach gängiger Praxis in Deutschland und Europa beizubehalten, aber auch offen für sinnvolle Neuerungen zu sein. Absehbar ist beispielsweise bereits die Orientierung an der aktuellen Terminologie des Weltklimarates.1 Auch existieren inzwischen deutlich mehr Beratungs- und Dienstleistungsangebote, deren Vertreter sich vermutlich mit entsprechen- den Erfahrungen aus der Praxis einbringen werden.
Der Auftragnehmer übernimmt das Verfassen von Textvorschlägen basierend auf dem ak- tuellen Stand der Wissenschaft und Forschung zum Thema, der aktuellen gängigen Praxis (Risikobewertungen im deutschen, europäischen und internationalen Kontext, z.B. die Klimarisikobewertung des Bundes und das European Climate Risk Assessment), den An- merkungen der beteiligten Experten und der eigenen Expertise. Er übernimmt auch die ge- gebenenfalls notwendige fachliche Abstimmung von Entwürfen mit Mitgliedern der WG in Kleingruppen oder bilateral zwischen den Sitzungen.
Der tatsächliche Aufwand ergibt sich aus dem Verlauf der Diskussion in den Arbeitsgrup- pen. Für das Angebot ist zunächst mit folgendem Einsatz zu kalkulieren:
- Acht Online-Termine á vier Stunden zur koordinierten Bearbeitung bzw. Abstimmung der Kommentare zu bestimmten Kapiteln oder Themen mit den beteiligten Experten, da- von je vier Termine in 2027 und vier in 2028.
1 Der bisherige Standard musste noch Rücksicht nehmen auf die Terminologie des fünften Sachstandberich- tes des IPCC, inzwischen hat sich die Terminologie des sechsten Sachstandberichtes allgemein etabliert (Ri- sikobewertung im Mittelpunkt, nicht mehr Vulnerabilität).
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2.3 AP 2: Abstimmung der deutschen Position zur ISO 14091 begleiten
In Deutschland erfolgt die Kommentierung von ISO-Normentwürfen zentral über den Nor- menausschuss NA 172-00-19-02 AK als nationales Spiegelgremium (National Body) am DIN. Er berät alle eingegangenen Stellungnahmen, lädt entsprechend zur mündlichen Erörte- rung ein und erstellt daraus eine konsolidierte nationale Stellungnahme.
Der Convenor sollte diesen Prozess verfolgen und bei Bedarf beratend begleiten. Dafür ist die Teilnahme an Sitzungen des Normenausschusses zumindest während der entsprechen- den Tagesordnungspunkte einzuplanen. Für das Angebot ist zunächst mit folgendem Ein- satz zu kalkulieren:
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zwei ½tägige Termine am DIN in Berlin, davon ein Termin in 2027 und ein Termin in 2028 sowie
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sechs Online-Termine á drei Stunden zur koordinierten Bearbeitung bzw. Abstimmung der deutschen Kommentare und/oder Bericht aus der Arbeit der ISO-WG, davon je zwei Termine in 2027, 2028 und 2029.
Zur Teilnahme am nationalen Normenausschuss NA 172-00-19-02 AK muss eine Mitglied- schaft eingegangen werden. Nähere Informationen erteilt der DIN e. V.
- Berichterstattung
3.1 Sachstandsberichte
Nach jeder Sitzung der Arbeitsgruppe, ca. alle 6 Monate, legt der Auftragnehmer Sach- standsberichte vor. Diese beinhalten eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Arbei- ten zu den einzelnen Arbeitspaketen und im Anhang die aktuellen Normenentwürfe und bearbeiteten Kommentartabellen.
3.2 Abschlussbericht
Der Entwurf des Abschlussberichtes ist spätestens bis zum 30.09.2029 in englischer Spra- che bei der zuständigen Fachbegleitung einzureichen. Der Schlussbericht ist in elektroni- scher Form vorzulegen.
Der Abschlussbericht umfasst die überarbeitete Fassung der ISO 14091 als Draft Internati- onal Standard (DIS) sowie eine kurze (max. 10 Seiten) interne Reflektion zum Projekt sowie Empfehlungen zur weiteren Arbeit und nächsten Schritte in der internationalen Normung von Klimaanpassung.
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Da das Ergebnis der Arbeit als internationaler Standard veröffentlicht wird ist keine sepa- rate Veröffentlichung über das Umweltbundesamt vorzusehen.
- Projektorganisation
Die Arbeiten sind in enger Abstimmung und Rückkopplung mit dem Auftraggeber (Fachbe- gleitung) zu erledigen.
4.1 Zeitplan
Das Vorhaben beginnt zum 01.01.2027 und endet mit Abnahme des Abschlussberichts. Der folgende Zeitplan ist zu berücksichtigen.
| Termin | Meilenstein |
|---|---|
| bis 01.06.2027 | Erfolgreiche Durchführung 1. Sitzung der ISO-WG, 1. Sachstands- bericht an Auftraggeber |
| bis 26.11.2027 | Erfolgreiche Durchführung 2. Sitzung der ISO-WG, 2. Sachstands- bericht an Auftraggeber |
| bis 01.06.2028 | Erfolgreiche Durchführung 3. Sitzung der ISO-WG, 3. Sachstands- bericht an Auftraggeber |
| bis 24.11.2028 | Erfolgreiche Durchführung 4. Sitzung der ISO-WG, 4. Sachstands- bericht an Auftraggeber |
| bis 01.06.2029 | Erfolgreiche Durchführung 5. Sitzung der ISO-WG, 5. Sachstands- bericht an Auftraggeber |
| bis 30.09.2029 | Vorlage Entwurf Abschlussbericht |
Tabelle 1: Zeitplan und Meilensteine
Das Angebot ist mit einem detaillierten Zeitplan zu versehen.
4.2 Besprechungen
Zu Beginn des Vorhabens ist innerhalb der ersten drei Wochen ein Kick-off Meeting mit der Fachbegleitung im UBA und ggf. dem BMUKN per Telefon- oder Videokonferenz einzupla- nen.
Vor jeder Arbeitsgruppensitzung aus AP1 ist eine Abstimmung mit der Fachbegleitung im UBA und ggf. dem BMUKN per Telefon- oder Videokonferenz einzuplanen.
4.3 Sonstiges
Die Rolle des Convenors ist personengebunden, deswegen muss das Angebot eine kon- krete Person benennen, welche die Aufgaben erfüllen kann und entsprechend verfügbar ist.
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Die Erstattung der Fahrt- und Übernachtungskosten erfolgt nach dem Bundesreiskostenge- setz (BRKG). Reisezeiten und Reisekosten werden nur nach Maßgabe der Regelungen in den Vertragsbedingungen vergütet bzw. erstattet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die wirtschaftlichste und zumutbare Verkehrsverbindung zu wählen. Tagegelder werden nicht gezahlt.
Erstattet werden auch mögliche Kostenbeiträge für die Mitgliedschaft im DIN Normenaus- schuss NA 172-00-19-02 AK. Die Kosten variieren je nach Rechtsform und Status der Orga- nisation. Die Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen.
- Anforderungen an das Angebot/die Leistungsausführung
5.1 Allgemeine Anforderungen an das Angebot
Dem Angebot sind folgende fachliche Unterlagen/ Angaben beizufügen:
Einseitiger Steckbrief der Person, welche die Rolle des Convenor übernimmt (Kurzdar- stellung, Kurzbiographie, Referenzen), angelegt als Vorlage zur Übermittlung an die be- teiligten Normungsgremien. Der Anbieter stimmt mit Angebotsabgabe der Weitergabe der Unterlagen einschl. der personenbezogenen Daten zu, sofern der Zuschlag erteilt wird
Liste relevanter Referenzen, Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abge- schlossene Projekte / Arbeitsschwerpunkte / Veröffentlichungen oder sonstige Aktivi- täten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und - partner.
5.2 Anforderungen an die Leistungserbringung
Hinweise zur umweltverträglichen Durchführung des Vorhabens:
Der Bieter verpflichtet sich, Dienstreisen soweit wie möglich zu vermeiden. Beispiels- weise durch den Einsatz von elektronischer Kommunikation (via Telefon und E-Mail so- wie die Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen). Bei unvermeidbaren Dienstrei- sen, die im Zusammenhang mit der Leistung stehen, verpflichtet sich der Bieter zur Be- achtung der Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im Umweltbundesamt (z.B. durch Bevorzugung umweltverträglicher Verkehrsmittel, indem vorrangig die Bahn und andere öffentliche Verkehrsmittel, bei Fernreisen mit dem Flugzeug Direktflüge genutzt werden. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer für nicht vermeidbare Flugreisen eine CO -Kompensation vornehmen. Dies kann entweder durch Direktbuchung bei der jewei- 2 ligen Fluggesellschaft oder durch eine separate Berechnung des CO₂-Fußabdrucks über
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einen der verfügbaren CO -Rechner mit der Möglichkeit zur direkten Kompensation des 2 berechneten Betrags durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten erfolgen. Die Nachweise sind mit den Reisekostenabrechnungen vorzulegen. Sofern die Anmietung von Kraftfahrzeugen oder Taxinutzung erforderlich ist, sind vorrangig emissionsarme Fahrzeuge - möglichst Elektrofahrzeuge – zu wählen, Bei Übernachtungen sind vorran- gig zertifizierte nachhaltige Hotels zu nutzen).
Während des Auftrages ist elektronischer Schriftverkehr mit großen Datenmengen / Da- teianhängen zu vermeiden. Der Versand von Dateien hat vorrangig über die Bereitstel- lung auf sicheren und zentralen virtuellen Speichermedien (z. B. Cloud) zu erfolgen. Es sind die Sicherheitstipps des BSI zu befolgen.
Während des Auftrages sind Papiererzeugnisse zu vermeiden, indem z.B. (Teil-)Ergeb- nisse, sofern nicht anders in der Leistungsbeschreibung gefordert, und/oder sonstiger Schriftverkehr mit dem Umweltbundesamt in elektronischer Form anstatt in Papierform übersandt werden. Wenn Papier genutzt wird, dann Recyclingpapier, das die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 14 oder DE-UZ 14a) oder gleichwertig erfüllt. Bei Druckaufträgen ist sicherzustellen, dass die Druckerzeugnisse die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ nach DE-UZ 195 oder gleichwertig erfüllen. Zudem ist Papier möglichst doppelseitig zu bedrucken, sind etwaige verteilte Handouts auf ein Minimum zu reduzieren und ausgelegte Folder und Broschüren zurückzunehmen.
5.3 Kostendarstellung
Für die Kalkulation wird darauf hingewiesen, dass der Bearbeitungszeitraum nicht dem tat- sächlichen Arbeitsaufwand entspricht, sondern auch Zeiten einschließt, in der die Bearbei- tung des Vorhabens ruhen kann.
Die voraussichtlichen Kosten/Ausgaben der einzelnen Positionen sind durch ein transpa- rentes Preis- und Mengengerüst für Personal- und Sachkosten, ggf. Reisekosten, darzustel- len.
Anfallende Vor- und -nachbereitungszeiten der Termine sowie sonstige Abstimmungsauf- wände sind durch den Anbieter einzukalkulieren und werden pauschal – entsprechend der angebotenen Preise – abgegolten.
Reisekosten (inkl. Reisezeiten) sind separat auszuweisen. Hierbei sind die Regelungen zur Erstattung in § 3 der Vertragsbedingungen zu beachten.
Grundlage der Kalkulation bilden zunächst die in diesem Dokument vorgegebenen fiktiven Einsatzzeiten/Terminplanung. Die spätere Abrechnung erfolgt sodann nach tatsächlichem Aufwand.
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Bei Anbietergemeinschaften müssen die Mengen/Kosten einzelner Kooperationspartner den entsprechenden Leistungen so dargestellt werden, dass eine Zuordnung und Bewer- tung der Mengen/Kosten zu den jeweiligen Arbeitspaketen ermöglicht wird.
Die Kalkulation ist mit Nettobeträgen durchzuführen. Der Gesamtpreis des Angebotes ist jeweils als Nettogesamtkosten und Bruttogesamtkosten aufzuführen. Der in Ansatz ge- brachte Umsatzsteuersatz ist gesondert auszuweisen.
5.4 Anforderungen an den einzusetzenden Convenor
Im Rahmen des Auftrages dürfen für die Rolle des Convenors nur Personen eingesetzt wer- den, die die nachfolgenden Mindestanforderungen/Qualifikationen erfüllen:
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder sonstige Person, die aufgrund gleichwerti- ger Fähigkeiten und seiner/ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt (Wissenschaftliches Hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation),
Erfahrungen in der Gremienarbeit
Verhandlungssichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens auf dem Niveau C1 GER. Ein Sprachzertifikat ist nicht zwingend erforderlich; gleichwertige berufliche, akademische oder praktische Nachweise werden berücksichtigt.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die Nachweise des Sprachniveaus und/oder der Qua- lifikation und Belege für die Berufserfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich vorzu- legen. Der Auftraggeber ist zum Austausch des Personals berechtigt, soweit die Mindest- anforderungen nicht erfüllt werden.
- Eignung des/der Auftragnehmers/in
Die Anbietenden haben ihre Eignung zur vertragsgemäßen Bearbeitung wie folgt nachzu- weisen:
| Unternehmenseignung | nachzuweisen durch |
|---|---|
| die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflich- tungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversiche- rung; Einhaltung von geltenden umwelt-, so- zial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen etc. | …die den Vergabeunterlagen beigefügte Ei- generklärung |
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| Gute Kenntnisse des Themas Anpassung an die Folgen des Klimawandels, insbesondere zu Klimarisikobewertungen. | Es sind vom Bieter oder der Bieterin hierzu mindestens zwei Referenzen vorzulegen, nicht älter als 5 Jahre. |
|---|---|
| Erfahrungen in der Verankerung von wissen- schaftlich begründeten Methoden bzw. Kon- zepten in die Praxis, etwa als Leitfäden, Richt- linien, Normen oder Standards. Idealerweise im Umfeld der Normung. | Es sind vom Bieter oder der Bieterin hierzu mindestens zwei Referenzen vorzulegen, nicht älter als 5 Jahre. |
| Leistungsfähigkeit des Bieters/AN: der AN ver- fügt über entsprechendes Personal, was den Anforderungen nach Nr. 5.4 entspricht. | Nachzuweisen durch eine formlose Erklärung im Angebot. Der Anbietende erklärt, dass er über die erfor- derliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu kön- nen. Das gilt insb. für die personelle Beset- zung und Absicherung der Leitung der Arbeits- gruppe und Teilnahme an den notwendigen Sitzungsterminen. |
Tabelle 2: Eignungskriterien
Alle geforderten Eignungsnachweise müssen grundsätzlich mit dem Angebot vorliegen. Hiervon ausgenommen sind etwaige Nachweise, die der Bieter von „Dritten“ einholen muss (also von Stellen außerhalb seiner Unternehmenssphäre; sogenannte Fremderklärungen). Der Auftraggeber wird diese Nachweise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im wei- teren Vergabeverfahren vor Ablauf der Bindefrist von den für den Zuschlag in Betracht kom- menden Bieter nachfordern. Im Interesse einer zügigen Durchführung des Vergabeverfah- rens können auch alle geforderten Eignungsnachweise (inkl. Fremderklärungen) bereits freiwillig mit dem Angebot vorgelegt werden.
- Zuschlags-/Wertungskriterien
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Alle Angebote, bei denen kein Ausschlussgrund vorliegt, werden anhand der in Tabelle 3 festgelegten Kriterien abschließend bewertet. Für die Be- wertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten Kriterien erfüllt sind.
a. Bewertungskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu ma- chen, die eine Beurteilung der in der folgenden Bewertungsmatrix stehenden Kriterien er- lauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auf- traggeber.
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| Bewertungskriterium | Erläuterung | Punkt e max. | Mindest- punktzahl |
|---|---|---|---|
| 1. Vorgehensweise/Organisation zur Erfüllung von AP1 | Darstellung der qualifizierten und strukturierten Vorgehensweise zur Erfüllung von AP1 u. a. Qualitätssicherung im Abstimmungspro- zess durch Berücksichtigung aktueller Stand der Wissenschaft und Forschung, gängiger Praxis; Sicherstellung Einhaltung ISO/IEC Directives & ISO Verhaltenskodex, Projekt-/Vertretungsma- nagement. | 15 | 4 |
| 2. Vorgehensweise/Organisation zur Erfüllung von AP2 | Darstellung der qualifizierten und strukturierten Vorgehensweise zur Erfüllung von AP2 u. a. Prozessbegleitung, Qualitätssicherung, Si- cherstellung Sitzungsteilnahme | 15 | 4 |
| 3. Erfahrungen des eingesetzten Personals / des Convenors | Es sind die Erfahrungen, Kenntnisse, (Zusatz- )Qualifikationen etc. der im Rahmen des Auf- trags tätigen Person/en dazulegen. Bewertet werden nur Kenntnisse und Erfahrungen, die ei- nen Auftragsbezug haben und über die Mindest- anforderungen nach Nr. 5.4 hinausgehen (z. B. Fachexpertise im Themengebiet, eine bereits er- folgte (federführende) ISO-Mitarbeit und/oder Arbeitserfahrungen in Normungsgremien; Erfah- rung als Gremienvorsitzender bzw. Sitzungslei- tung, im Projektmanagement. Weiterhin Maß- nahmen zur Risikomanagement wie beispiels- weise Verfügbarkeit einer qualifizierten Vertre- tung. | 15 | 4 |
| Summe: | 45 |
Tabelle 3: Zuschlagskriterien
Bewertungsmaßstab: Die Wertung der Ausführungen des Bieters zu den vorgenannten Kriterien aus der Bewer- tungsmatrix richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt.
Zeigt die beschriebene Herangehensweise ein nur oberflächliches und lückenhaftes Ver- ständnis der Anforderungen oder werden diese nur rein schematisch und rudimentär dar- gelegt, lässt die dargestellte Herangehensweise eine nur schlechte und weniger qualitäts- volle Leistungserbringung erwarten. Dies führt zu einer schlechteren Bewertung. Zeigt der Bieter in seinen Ausführungen dagegen ein tiefgehendes und umfassendes Verständnis für die Leistungsanforderungen, indem er sie praxisgerecht, umfassend und logisch sowie strukturiert beschreibt und lässt die Herangehensweise daher eine gute und qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten, führt dies zu einer besseren Bewertung.
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Auf jedes der Kriterien werden jeweils bis zu 15 Punkte nach folgendem Erfüllungsgrad ver- geben:
13-15 Punkte (sehr gut): Sehr schlüssige und überaus fundiert angebotene Herangehensweise; die dargestellte Herangehensweise ist in allen Punkten sehr gut nachvollziehbar und dient in herausra- gender Weise der qualitativ hochwertigen Zielerreichung der jeweiligen Maßnahme.
10-12 Punkte (gut): Sehr schlüssige, fundierte und gut dargestellte Herangehensweise; die angebotene Her- angehensweise ist gut nachvollziehbar und dient in besonderer Weise der qualitativ hochwertigen Zielerreichung der jeweiligen Maßnahme.
7-9 Punkte (befriedigend): Schlüssige Herangehensweise; die dargestellte Herangehensweise ist nachvollziehbar und dient daher der qualitativen Zielerreichung der jeweiligen Maßnahme.
4-6 Punkte (ausreichend): Teils lückenhafte Herangehensweise; die angebotene Herangehensweise ist nur teil- weise nachvollziehbar und dient daher nur teilweise der qualitativ hochwertigen Zieler- reichung der jeweiligen Maßnahme.
1-3 Punkt (mangelhaft): Die dargestellte Herangehensweise ist rudimentär oder lückenhaft und kaum nachvoll- ziehbar. Sie dient daher nicht der qualitativ hochwertigen Zielerreichung der jeweiligen Maßnahme.
0 Punkte (ungenügend): Die Ausführungen überzeugen fachlich nicht, befassen sich inhaltlich nicht mit der The- matik oder wurden nicht schlüssig dargestellt oder sie wurden lediglich stichwortartig – ohne weitere konzeptionelle Darlegungen – wiederholt. Im Hinblick auf die Zielerrei- chung der jeweiligen Maßnahme verspricht die Herangehensweise keinen Erfolg.
b. Berechnung des Preis-Leistungs-Verhältnisses
Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.
Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht wei- ter berücksichtigt. Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (Buchstabe A.) dividiert. Hierdurch er- hält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
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- Literatur / Referenzen
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ISO 14091 Adaptation to climate change — Guidelines on vulnerability, impacts and risk assessment: https://www.iso.org/standard/68508.html
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Deutsche Übernahme als DIN EN ISO 14091 https://www.dinmedia.de/de/norm/din- en-iso-14091/331247900
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Homepage DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes, Arbeitskreis An- passung an die Folgen des Klimawandels (NA 172-00-19-02 AK) https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nagus/nationale-gre- mien/wdc-grem:din21:247544351
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Klimarisikoanalysen auf kommunaler Ebene, Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der ISO 14091 https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimarisikoanaly- sen-auf-kommunaler-ebene
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