[Seite 1]
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Im Rahmen der Vergabeverfahren des KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) werden durch den Bewerber / Bieter personenbezogene Daten übermittelt, die für die Kommunikation und für die Entscheidungsfindung im Vergabeverfahren erforderlich sind. Der Schutz dieser personenbezogenen Daten ist dem KENFO ein besonderes Anliegen. Die Daten werden daher mit größtmöglicher Sorgfalt und ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die betroffenen Personen über die ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte als Betroffener zu informieren:
-
Verantwortlicher .......................................................................................................................... 1
-
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ................................................................................ 1
-
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung .................................................................. 1
-
Art der Daten und Quellen ........................................................................................................... 2
-
Pflicht zur Bereitstellung der Daten .............................................................................................. 2
-
Empfänger / Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten ................................... 2
-
Speicherdauer der Daten .............................................................................................................. 3
-
Rechte der betroffenen Person .................................................................................................... 3
-
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde .................................................................................... 4
-
Verantwortlicher
KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung Stiftung des öffentlichen Rechts Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung Hendrik von Bar Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin E-Mail: datenschutzbeauftragter@kenfo.de
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Im Rahmen der rechtmäßigen Durchführung und Verwaltung des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe werden die seitens der Bewerber / Bieter übermittelten personenbezogenen Daten zur Vorbereitung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit. b), c) und e), Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 3 BDSG; §§ 7, 55 BHO und den vergaberechtlichen Vorschriften im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im erforderlichen Umfang verarbeitet, im Einzelnen insbesondere zur
Informationsblatt_Datenschutz.docx Seite 1 von 4
© KENFO 2023 Stand: 10.01.2023
[Seite 2]
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
• Prüfung und Beantwortung von Fragen und Hinweisen von Bietern im Vergabeverfahren • Prüfung und Wertung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten im Vergabeverfahren, insbesondere auf vergaberechtliche Ausschlussgründe • Dokumentation des Vergabeverfahrens • Führung einer sachdienlichen Kommunikation während des Vergabeverfahrens.
Im Falle einer Beauftragung werden die erforderlichen personenbezogenen Daten (Name(n), Adresse, Bankverbindung etc.) des Auftragnehmers gegebenenfalls einschließlich benannter Unterauftragnehmer oder der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gem. Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
- Art der Daten und Quellen
Der KENFO verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Bewerbern / Bietern übermittelt werden. Das sind insbesondere die Daten aus Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die im Vergabeverfahren gefordert und einzureichen sind. Regelmäßig handelt es sich dabei um:
• dienstliche Kontaktdaten eines Einzelunternehmers oder von Mitarbeitern, wie Vor- und Nachname, Position im Unternehmen, berufliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse, • Angaben zum beruflichen Werdegang und beruflichen Qualifikation, wie Lebensläufe, Berufsabschlüsse und persönliche Berufserfahrungen.
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls für den geplanten Vertragsabschluss zwingend erforderlich. Werden die geforderten Informationen nicht bereitgestellt, kann die Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags / Angebots gegebenenfalls nicht oder nicht vollständig erfolgen, mit der Folge, dass der Teilnahmeantrag / das Angebot entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften gegebenenfalls ausgeschlossen werden muss.
- Empfänger / Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet und dies erforderlich ist:
- Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt (BKartA) vor der Erteilung eines Zuschlags bei einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu demjenigen Bieterunternehmen, das den Auftrag erhalten soll (vgl. § 6 Abs. 1 WRegG),
- zuständige Stellen zur Einholung von Auskünften betreffend das Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen,
Informationsblatt_Datenschutz.docx Seite 2 von 4
© KENFO 2023 Stand: 10.01.2023
[Seite 3]
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- mit der Beratung oder Unterstützung im Vergabeverfahren beauftragte Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien)
Für den Fall, dass es sich bei dem zukünftigen Auftragnehmer um eine natürliche Person handelt, wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen:
Der KENFO wird gemäß den vergaberechtlichen Reglungen des § 134 Abs. 1 GWB, § 62 Abs. 2 VgV bzw. § 46 Abs. 1 UVgO die betroffenen Bieter bzw. Bewerber über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, informieren. Dieser Unternehmensname wird im Falle eines EU-weiten Verfahrens gemäß § 39 VgV in der Vergabebekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Eine Datenübermittlung in Drittländer (Staaten außerhalb der EU und des EWR) findet nicht statt.
- Speicherdauer der Daten
Die Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist:
-
Als Bestandteil der Dokumentation des Vergabeverfahrens gemäß § 8 Abs. 4 VgV (bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder Rahmenvertrages, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlages) oder im Fall einer Unterschwellenvergabe gemäß § 6 Abs. 2 UVgO (mindestens drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags).
-
Darüber hinaus können abweichende Aufbewahrungsfristen gelten, die in Rechts- und Verwaltungsvorschriften wie denjenigen zur Bundeshaushaltsordnung festgelegt sind. Gemäß diesen Vorschriften kann eine Speicherung der personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erforderlich sein.
- Rechte der betroffenen Person
Sie bzw. die betroffene Person haben folgende Rechte
- auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie
- auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
- auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
- auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie
- das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Soweit die Datenverarbeitung durch den KENFO auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, insbesondere wenn zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung bestehen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient, bleibt diese unberührt.
Informationsblatt_Datenschutz.docx Seite 3 von 4
© KENFO 2023 Stand: 10.01.2023
[Seite 4]
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
Sie haben zudem das Recht, sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d) DSGVO) zu beschweren. Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für den KENFO ist der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30 53117 Bonn Telefon: +49 (0)228-997799-0 Telefax: +49 (0)228-997799-5550 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Informationsblatt_Datenschutz.docx Seite 4 von 4
© KENFO 2023 Stand: 10.01.2023