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Allgemeine Bewerbungsbedingungen Liefer- und Dienstleistungsaufträge UVgO
KENFO – FONDS ZUR FINANZIERUNG DER KERNTECHNISCHEN ENTSORGUNG
ALLGEMEINE BEWERBUNGSBEDINGUNGEN - VERGABE VON LIEFER- UND DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGEN (UVgO)
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Verfahrensordnung / Bewerbungsbedingungen .......................................................................................... 1
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Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen .............................................................................. 1
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Vergabeplattform / Textform (§ 126b BGB) ................................................................................................. 1
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Bewerber- und Bieterfragen / Auskünfte .................................................................................................... 1
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Teilnahmeantrag / Angebot ........................................................................................................................ 2
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Preise .......................................................................................................................................................... 2
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Nebenangebote .......................................................................................................................................... 2
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Bietergemeinschaften ................................................................................................................................. 2
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Eignung / Eignungsleihe .............................................................................................................................. 3
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Unteraufträge ............................................................................................................................................. 3
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Nachforderung von Unterlagen ................................................................................................................... 4
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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ................................................................................................. 4
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Verfahrensordnung / Bewerbungsbedingungen (1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der “Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte”, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO). (2) Diese allgemeinen Bewerbungsbedingungen ergänzen die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die weiteren Vergabeunterlagen sowie (soweit zutreffend) die Auftragsbekanntmachung. Die Bewerbungsbedingungen sind von den Bietern bei der Erstellung und Abgabe ihrer Teilnahmeanträge bzw. Angebote zusätzlich zu beachten.
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Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen (1) Der Bieter ist verpflichtet, bei Fragen oder Unklarheiten zu dem Vergabeverfahren oder den Vergabeunterlagen, unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Vergabeplattform / Textform (§ 126b BGB) (1) Die elektronische Angebotsabgabe über die e-Vergabe-Plattform DTVP (https://www.dtvp.de/) ist verbindlich vorgeschrieben, es sei denn, dass eine andere Form in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassen bzw. vorgeschrieben ist. Eine anderweitige elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten (auch per E-Mail) ist grundsätzlich nicht zulässig und kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebotes führen. (2) Für eine Abgabe in Textform (§ 126b BGB) müssen das Angebot und alle in Textform geforderten Erklärungen sowohl das Unternehmen des Bieters, für das das Angebot abgegeben wird, als auch den/die vollständigen Namen der natürlichen Person/en, welche die Erklärung(en) zum Angebot für den Bieter abgibt/abgeben, eindeutig erkennen lassen.
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Bewerber- und Bieterfragen / Auskünfte (1) Die Fragen und Auskunftsersuchen sind über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Soweit nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe anderes angegeben, müssen Fragen und Auskunftsersuchen eingehen bis spätestens:
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6 (sechs) Kalendertage vor dem Tag des Ablaufs der Teilnahme- / Angebotsfrist.
(2) Die Antworten werden an alle Verfahrensteilnehmer über die e-Vergabe-Plattform versandt. Mit der Übersendung einer Frage wird eine entsprechende Bekanntgabe über die e-Vergabe-Plattform genehmigt. Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten / Informationen bestehen, teilt der Bewerber/Bieter diese in der Frage ausdrücklich mit. (3) Die Antworten der Vergabestelle werden Bestandteil der Vergabeunterlage und sind somit verbindlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes sowie für die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge bzw. Angebote. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
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Teilnahmeantrag / Angebot (1) Der Teilnahmeantrag oder das Angebot ist – soweit nicht anders vorgegeben - in deutscher Sprache zu verfassen. Dort, wo es sich nicht vermeiden lässt, ist auch die Verwendung von englischsprachigen Fachbegriffen/Texten erlaubt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. (2) Für den Teilnahmeantrag oder das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag oder das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist vollständig einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag oder Angebot wird ausgeschlossen, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu vertreten. (3) Unterlagen, die von der Vergabestelle nach der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
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Preise (1) Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. (2) Im Falle einer Umkehrung der Umsatzsteuerschuldnerschaft (z.B. Reverse-charge-Verfahren nach § 13 b UStG) ist die Umsatzsteuer an der im Angebot vorgesehenen Stelle bzw. am Schluss zunächst mit 0 % bzw. 0,00 Euro anzugeben. Zugleich hat der Bieter im Angebot ausdrücklich auf die Umkehrung der Steuerschuld hinzuweisen und den beim Leistungsempfänger ggf. anfallenden Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag gesondert anzugeben. (3) Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die (a) ohne Bedingungen und (b) als Vomhundertsatz (%) auf die Abrechnungssumme gewährt werden und (c) an der dafür vorgegebenen Stelle im Angebot aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben gleichwohl Inhalt des Angebotes und werden im Auftragsfall Vertragsinhalt.
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Nebenangebote (1) Die Einreichung von Nebenangeboten ist nicht zugelassen, es sei denn, dass sie in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassen wurden.
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Bietergemeinschaften (1) Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind vollständig im Angebot zu benennen. Für die Durchführung sowie den Abschluss des Verfahrens ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu
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benennen und zu bevollmächtigen. Dieses Mitglied vertritt die Bietergemeinschaft sowie die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich. (2) Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, dass i) die Bildung einer Bietergemeinschaft durch die benannten Mitglieder rechtlich, insbesondere kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtlich, zulässig ist und ii) im Falle des Zuschlags zur Vertragserfüllung die Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden und die Bietergemeinschaft sich verpflichtet für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. (3) Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. (4) Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
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Eignung / Eignungsleihe (1) Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter die vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen einzureichen. (2) Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt werden. Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten müssen angegeben werden. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. (3) Mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig. (4) Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
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Unteraufträge (1) Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen zu benennen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Spätestens
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vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen.
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Nachforderung von Unterlagen (1) Der öffentliche Auftraggeber behält sich in seinem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen als auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 41 Abs. 2 UVgO nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf diese Aufforderung oder auf Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur. (2) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags oder Angebots zur Folge haben. (3) Der öffentliche Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, einzelne preisbezogene und/oder kalkulatorische Angaben nachzufordern, soweit dies zum Zweck einer realitätsgetreuen und vergaberechtskonformen Wertung der Angebote erforderlich ist.
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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen (1) Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass in einem Vergabeverfahren insbesondere der Wettbewerbsgrundsatz herrscht. Die Vergabestelle hat wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen. Preis- und Gebietsabsprachen bezüglich des Vergabeverfahrens sind nicht zulässig. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede beteiligen, können ausgeschlossen werden. (2) Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
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