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Vergabeverfahren „Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff." Bewerbungsbedingungen und Verfahrenshinweise
Vergabeverfahren
„Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff.“
Bewerbungsbedingungen (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 UVgO)
Diese Bewerbungsbedingungen regeln die Durchführung des Vergabeverfahrens und unterstützen die Bieter im Verfahren.
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Hintergrund der Beschaffung............................................................................................. 1
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Kurzbeschreibung der Leistung ........................................................................................ 2
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Aufbau der Unterlagen ........................................................................................................ 2
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Eignungskriterien und Ausschlussgründe ....................................................................... 2
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Verfahrensstruktur .............................................................................................................. 2
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Angebotsabgabe / e-Vergabe / Vergabeplattform ............................................................ 3
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Rückfragen ........................................................................................................................... 4
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Nebenangebote .................................................................................................................... 4
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Terminplan ........................................................................................................................... 4
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Anlagenverzeichnis ............................................................................................................. 5
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Hintergrund der Beschaffung
Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet. Er ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird.
Der KENFO ist als Arbeitgeber verpflichtet, einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Hierzu gehört insbesondere die arbeitsmedizinische Betreuung, die sicherheitstechnische Beratung sowie unterstützende Leistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes.
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- Kurzbeschreibung der Leistung Gegenstand der Ausschreibung sind Dienstleistungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz für den KENFO ab dem Jahr 2027. Die Leistungen dienen der rechtssicheren und bedarfsgerechten Betreuung der Stiftung in allen relevanten Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Es handelt sich im Wesentlichen um Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung, der sicherheitstechnischen Beratung, der Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Begehungen sowie weiterer im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz stehender Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
- Aufbau der Unterlagen
Die einzelnen weiteren Inhalte für die Angebotsphase ergeben sich aus dem Anlagenverzeichnis am Ende dieser Bewerbungsbedingungen.
Die Leistung ist gemäß § 23 UVgO als funktionale Leistungsbeschreibung beschrieben. Sie ist so genau wie möglich gefasst, damit sie ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt. Unklarheiten in Bezug auf die Leistungsbeschreibung sind von den Bietern über die Vergabeplattform als Bieterfragen zu stellen.
- Eignungskriterien und Ausschlussgründe
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das Formblatt „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Darüber hinaus sind die unter Punkt 5 der Leistungsbeschreibung genannten Eignungsanforderungen zu erfüllen.
- Verfahrensstruktur Die Vergabestelle hat den Auftrag gemäß §§ 8 Abs. 2, 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wird als öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Wertung und Zuschlag Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist ausschließlich der Angebotspreis. Die Wertung erfolgt daher zu 100 % nach dem Zuschlagskriterium Preis.
Preis: 100 %
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- Angebotsabgabe / e-Vergabe / Vergabeplattform Die Angebote sind zwingend über die e-Vergabe-Plattform DTVP abzugeben.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX4M2EX
Für die Unterschrift des Erklärenden genügt die Textform nach § 126b BGB.
Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am:
Mittwoch, 04. November 2026, um 12:00 Uhr.
Das Angebot ist gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie den Vergabeunterlagen zu erstellen und zu gliedern. Sämtliche Angebotsbestandteile sind grundsätzlich in deutscher Sprache einzureichen.
Das Angebot muss sich auf sämtliche anzubietenden Leistungen gemäß den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung erstrecken und sämtliche mit Angebotsabgabe geforderten Angebotsunterlagen gemäß der Liste der einzureichenden Unterlagen im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe) enthalten.
Die Vergabestelle behält sich vor, in den Angeboten fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch auf eine solche Nachforderung oder die Berücksichtigung von nachgereichten Unterlagen.
Ein Angebot, das – ggf. auch nach einer etwaigen Nachforderung – nicht die oben aufgeführten Mindestinhalte enthält, wird zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der betroffene Bieter scheidet damit aus dem Vergabeverfahren aus.
Verspätet eingegangene Angebote werden zwingend von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Für solche Umstände ist der Bieter darlegungs- und beweispflichtig. Neben der Rechtzeitigkeit des Angebotseingangs ist der Bieter auch für die Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit seines Angebotes verantwortlich sowie darlegungs- und beweispflichtig.
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- Rückfragen
Rückfragen der Bieter zu den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotsphase sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion innerhalb der Vergabeplattform „DTVP“ bis spätestens zum
Mittwoch, 28. Oktober 2026, 12:00 Uhr
zu stellen. Später eingehende Bieterfragen werden nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Entscheidungspraxis beantwortet. Fragen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind als solche zu kennzeichnen. Die Bieter erhalten keine Eingangsbestätigung. Sollte eine Antwort auf die von dem Bieter gestellte Rückfrage innerhalb einer Woche nicht erfolgt sein, hat der Bieter hierauf hinzuweisen. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Beantwortung der gestellten Rückfrage(n) innerhalb der Wochenfrist.
Eingehende Rückfragen werden gesammelt und unter Anonymisierung des Fragestellers abschnittsweise diskriminierungsfrei und transparent im Rahmen eines Fragen-Antworten-Katalogs beantwortet, der auf der o. g. Vergabeplattform eingestellt wird.
Der Bieter ist während des Vergabeverfahrens verpflichtet, sich regelmäßig, jedoch mindestens jeden zweiten Werktag, über den aktuellen Stand zu informieren. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald neue Informationen auf der Vergabeplattform verfügbar sind.
Die Bieter sind verpflichtet, bei Fragen oder Unklarheiten zu dem Vergabeverfahren oder den Vergabeunterlagen unverzüglich Rückfragen gemäß dem oben beschriebenen Verfahren zu stellen.
Enthalten die dem Bieter übergebenen Vergabeunterlagen Unklarheiten, die sich nicht – insbesondere nicht durch Rückfragen – aufklären lassen, hat der Bieter diese Unklarheiten als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Dies berechtigt den Bieter nicht, die Vergabeunterlagen zu ändern oder zu erweitern.
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Nebenangebote Die Einreichung von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
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Terminplan Für das Verfahren gilt voraussichtlich der folgende Terminplan, auf den sich die Bieter einzurichten haben:
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| Geplanter Verfahrensablauf * | |||
|---|---|---|---|
| Fr. 02.10.2026 | Start der Vergabe | ||
| Mi. 28.10.2026 12:00 Uhr | Ablauf der Rückfragefrist | ||
| Mi. 04.11.2026 12:00 Uhr | Ablauf der Frist für das Angebot | ||
| Voraussichtlich Ende November 2026 | Zuschlagserteilung |
Tabelle 1 – Zeitplan
- Die Vergabestelle behält sich Änderungen und Konkretisierungen des Terminplans ausdrücklich vor. Änderungen des Terminplans werden den verbliebenen Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung dieses Terminplans, insbesondere nicht im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadenersatz und/oder Aufwandsentschädigungen.
- Anlagenverzeichnis
| Titel | Datum | Seiten | |
|---|---|---|---|
| 00 | Bewerbungsbedingungen Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff. | 02.10.2026 | 5 |
| A1 | Angebotsschreiben - Formblatt 1 | 02.10.2026 | 3 |
| A2 | Leistungsbeschreibung Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff. | 06.08.2026 | 4 |
| A3 | Formblatt Preisblatt | 02.10.2026 | 2 |
| A4 | Allgemeine Bewerbungsbedingungen UVgO | 22.11.2021 | 4 |
| A5 | Informationsblatt Datenschutz | 10.01.2023 | 4 |
| A6 | Formblatt Eigenerklärung Ausschlussgründe UVgO | 22.07.2026 | 2 |
| A7 | Formblatt Eigenerklärung Nachunternehmer - sofern zutreffend | 22.07.2026 | 1 |
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