[Seite 1]
Vergabeverfahren „Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff." A2 Leistungsbeschreibung
Vergabeverfahren
„Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff.“
- Leistungsbeschreibung -
- Ausgangssituation Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung. Als Arbeitgeber hat der KENFO die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten entsprechend den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 2 sowie der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dienstleistungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie zur Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen. Der Vertragsstart ist für den 01.01.2027 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll so ausgestaltet werden, dass ein nahtloser Übergang der Betreuung gewährleistet ist.
- Leistungsgegenstand und Vertragslaufzeit Der KENFO schreibt einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung seiner Beschäftigten aus. Grundlage sind insbesondere die §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung sowie die sonstigen einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
Der Rahmenvertrag ist für eine maximale Laufzeit von sechs Jahren vorgesehen. Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab dem 01.01.2027. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Spätestens mit Ablauf von 72 Monaten endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer übernimmt die Betreuung der Beschäftigten des KENFO insbesondere in folgenden Bereichen:
• Arbeitsmedizin nach ASiG • Arbeitssicherheit nach ASiG • Gefährdungsbeurteilung (Erstellung und Fortschreibung im Tool „GEDOKU“ verpflichtend) • Unfallanalyse und -auswertung • Durchführung der jährlich verpflichtenden Arbeits- und Gesundheitsschutzunterweisung, vor Ort, online oder über ein geeignetes Online-Tool • Erstellung und Übermittlung des Jahresberichts der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des Betriebsarztes
Seite 1 von 4 © KENFO 2026 Stand: 02.10.2026
[Seite 2]
Vergabeverfahren „Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff." A2 Leistungsbeschreibung
Der KENFO beschäftigt derzeit 57 Mitarbeitende einschließlich Vorstand. Diese Zahl entspricht dem aktuellen Stand und dient als Grundlage für die Kalkulation des Angebotspreises sowie zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote. Perspektivisch ist ein weiterer Aufbau auf bis zu 67 Mitarbeitende vorgesehen. Die Kosten für zusätzliche Mitarbeitende sind im Preisblatt gesondert auszuweisen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Leistungserbringung durch Personen erfolgt, die die gesetzlichen Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt beim Auftragnehmer (siehe auch Punkt 5).
-
KENFO-spezifische Rahmenbedingungen Die VBG ordnet den KENFO dem Wirtschaftszweig „Interessenvertretung und Religionsgemeinschaft“ (WZ 2008, Kode 94) zu. Grundbetreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2: III Grundbetreuungsfaktor nach DGUV Vorschrift 2: 28,5 Stunden / Jahr (57 Mitarbeitende x 0,5 h) Grundbetreuungsfaktor für Arbeitsmedizin: 12 Stunden / Jahr Grundbetreuungsfaktor für Arbeitssicherheit: 16,5 Stunden / Jahr
-
Geforderter Leistungsumfang
4.1. Betriebsärztliche Betreuung
• Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil der Betreuung nach § 3 ASiG und DGUV Vorschrift 2 • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (in den Räumlichkeiten des Auftraggebers) nach ArbMedVV, Gefährdungsbeurteilung und einschlägigen Vorschriften • Regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze und Beobachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen • Erfassung und Auswertung von Untersuchungsergebnissen sowie Erstellung interner und externer Dokumentationen • Individuelle Beschäftigtenbetreuung, insbesondere arbeitsmedizinische Einsatzbeurteilung und betriebliche Eingliederung nach Krankheit • Beratung zu psychischer Belastung am Arbeitsplatz und zu gesundheitsrelevanten Themen • Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen und medizinisch relevanten Vorfällen • Regelmäßige Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) und Einbringung neuer gesetzlicher Anforderungen • Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen • Jährlicher Bericht an den Vorstand über den Einsatz und die Inanspruchnahme der Einsatzzeiten • Durchführung von Impfungen, z. B. Grippeschutzimpfung, grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Auftraggebers
Seite 2 von 4 © KENFO 2026 Stand: 02.10.2026
[Seite 3]
Vergabeverfahren „Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff." A2 Leistungsbeschreibung
• Dokumentation und Archivierung von Unterlagen
4.2. Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach § 3 ASiG und DGUV V2 • Beratung des Vorstands und der verantwortlichen Personen zu o Gefährdungsbeurteilungen o Umgang mit Gefahrstoffen • Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln nach BetrSichV, z.B. Leitern und Tritte • Fachliche Abstimmung mit den beim KENFO benannten verantwortlichen Personen sowie Unterstützung bei der Koordination arbeitsschutzrelevanter Maßnahmen und Zuständigkeiten • Mitwirkung bei der Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften • Jährliche Begehung der Arbeitsplätze und Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen • Aufzeigen von Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Vorschlagen von Gegenmaßnahmen • Unterstützung bei der Erstellung betrieblicher Dokumentationen von z. B. Gefährdungsbeurteilungen in GEDOKU sowie Betriebsanweisungen, Notfallaushänge und Unfallstatistiken • Mitwirkung bei der Unterweisung der Beschäftigten zu Arbeitssicherheitsthemen unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Gegebenheiten • Unterstützung bei der Durchführung von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) • Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen, Bränden und Havarien • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Dritten (bspw. Berufsgenossenschaft)
4.3. Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen
Der Auftragnehmer unterstützt den KENFO bei der Erstellung, Fortschreibung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen. Die Dokumentation erfolgt verpflichtend im Tool „GEDOKU“. Änderungen gesetzlicher Anforderungen, organisatorischer Rahmenbedingungen oder arbeitsplatzbezogener Risiken sind bei der Fortschreibung angemessen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer den KENFO bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der jährlich verpflichtenden Arbeits- und Gesundheitsschutzunterweisung. Die Unterweisung kann nach Abstimmung mit dem KENFO vor Ort, online oder über ein geeignetes Online-Tool erfolgen. Inhalte und Nachweise sind so aufzubereiten, dass der KENFO seinen Dokumentationspflichten nachkommen kann.
Seite 3 von 4 © KENFO 2026 Stand: 02.10.2026
[Seite 4]
Vergabeverfahren „Arbeits- und Gesundheitsschutz 2027 ff." A2 Leistungsbeschreibung
4.4. Dokumentation, Berichtswesen und Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer dokumentiert die erbrachten Leistungen nachvollziehbar und stellt dem KENFO geeignete Leistungsnachweise zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Einsatzzeiten, durchgeführte Begehungen, Beratungen, Unterweisungen, Empfehlungen, offene Punkte sowie der Stand der Maßnahmenumsetzung. Der jährliche Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ist dem KENFO rechtzeitig und in geeigneter Form zu übermitteln.
Die Zusammenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit den vom KENFO benannten Ansprechpersonen. Termine, Vor-Ort-Einsätze, ASA-Sitzungen, Unterweisungen sowie sonstige Leistungen sind rechtzeitig abzustimmen. Der Auftragnehmer weist den KENFO proaktiv auf relevante gesetzliche Änderungen, Handlungsbedarfe und Risiken hin.
-
Anforderungen an den Dienstleister Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und anerkannten fachlichen Standards erbracht wird. Er stellt insbesondere sicher, dass die eingesetzten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit die jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
-
Sonstige Vertrags- und Angebotsanforderungen Mit dem Angebot haben die Bieter einen Vertragsentwurf über die ausgeschriebene Leistung einzureichen. Aufgrund der Stellung des KENFO als öffentlicher Auftraggeber ist im Vertragsentwurf vorzusehen, dass Auslagen, insbesondere Reisekosten, nur in Übereinstimmung mit der Bundesreisekostenverordnung erstattungsfähig sind.
Seite 4 von 4 © KENFO 2026 Stand: 02.10.2026